Die lange Diskussion über die Zulässigkeit der Sterbehilfe
ist nun zumindest rechtlich entschieden. Das Bundesverfassungsgericht gibt dem
Recht auf den selbstbestimmten Tod den Vorrang.
Das Bundesverfassungsgericht hat heute in seinem Urteil
verkündet, dass es ein Recht auf selbstbestimmtes Sterben gebe. Der Präsident
des Bundesverfassungsgerichts, Andreas Voßkuhle, sagte dazu am Mittwoch bei der
Urteilsverkündung in Karlsruhe, das schließe die Freiheit ein, sich das Leben
zu nehmen und dabei Angebote von Dritten in Anspruch zu nehmen.
Geschäftsmäßige
Sterbehilfe war seit 2015 nach dem Paragrafen 217 des Strafgesetzbuches
verboten.
Dafür drohte bis zu drei Jahren Haft oder eine
Geldstrafe. Lediglich Angehörige oder
»Nahestehende« bleiben nach dem Gesetz straffrei, wenn sie bei einem Suizid
helfen. Dagegen hatten der Hamburger Verein Sterbehilfe Deutschland e.V. und
einige schwerkranke Menschen geklagt. Das Verbot verstoße gegen das
Grundgesetz. Die Richter erklärten auch das Verbot nach Klagen von Kranken,
Sterbehelfern und Ärzten für nichtig. (Az. 2 BvR 2347/15 u.a.)
Die Diskussion über Sterbehilfe ist lang und intensiv. Die
Befürworter des Sterbehilfeverbotes wollten verhindern, dass
Sterbehilfe-Vereine allgemein akzeptiert werden und ein Geschäft aus der
Sterbehilfe machen. Sie argumentieren, dass sich niemand unter Druck gesetzt
fühlen sollte, seinem Leben ein Ende zu setzen. Der frühere Ärztepräsident
Frank Ulrich Montgomery warnte, Mediziner dürften nicht vom Heilenden zum
Tötenden werden.
Die Schweiz dagegen
macht es schon seit längerem vor: Dort darf aktive Sterbehilfe geleistet werden. Der Verein
„Dignitas“ zum Beispiel berät und begleitet Patienten und stellt schließlich
einen tödlichen Medikamentencocktail zur Verfügung. Der Sterbenswillige muss
ihn selbst einnehmen. Ein Töten auf Verlangen zum Beispiel durch eine Spritze
ist nach wie vor verboten.
Wie Voßkuhle weiter ausführte, habe der Gesetzgeber ein
breites Spektrum an Möglichkeiten und könne Suizidprävention betreiben sowie
ein palliativmedizinische Angebot ausbauen. Doch das Recht auf selbstbestimmtes
Sterben bestehe in jeder Lebensphase eines Menschen. »Wir mögen seinen
Entschluss bedauern, wir dürfen alles versuchen, ihn umzustimmen, wir müssen
seine freie Entscheidung aber in letzter Konsequenz akzeptieren.«
Autor: Holger Douglas
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