Vor dem Hintergrund dass viele Anleger auf Kapitalanlagen
sitzen die der Altersvorsorge dienen sollen, in Wirklichkeit aber eher einer
Zeitbombe gleichen, bietet der ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung Fördermitgliedern
eine kostenlose Überprüfung ihrer Kapitalanlagen durch ESK-Vertragsanwälte für
Bank- und Kapitalmarktrecht an.
Trotz aller Verbraucherschutzgesetze ist nach wie vor ein
ständig wachsender Boom der Kapitalvernichtung bei der Geldanlage zu
verzeichnen. Der klassische Kapitalanlagebetrug spielt bei dieser
Geldvernichtung immer mehr eine Rolle. Hauptsächlich aber wird das Geld der
Anleger durch falsche bzw. schlechte Anlageberatung versenkt.
Die Finanzwirtschaft entwickelt mit beachtenswerter
Kreativität ständig höchst komplizierte neue Anlageprodukte, die aber kein
Mensch mehr versteht. Das Marketing baut darauf, dass die Anleger ihrer Bank
schon das dafür notwendige Vertrauen entgegenbringen und die Brieftasche
öffnen. Die Banken selbst, werden dabei
in ihrer Arbeitsweise von den Aufsichtsbehörden kaum belästigt oder
gestört. Die Schäden durch den Verkauf ungeeigneter Produkte an private Anleger
sind enorm. Schlechte Beratung und direkte Falschberatung machen den Skandal
perfekt.
Es sind aber nicht nur die Banken die sich von dem Kuchen
Kapitalanlage und Alterssicherung ihr Stück abschneiden. Da mischen
Versicherungen, Finanzunternehmen, und einige Dutzend immer wiederkehrender
Finanzakrobaten kräftig mit. Letztere nutzen für ihre fragwürdigen Projekte
sämtliche Vorteile, die ihnen Datenschutz, Bankgeheimnis und eine liberale
Strafgesetzgebung bieten, voll aus. Die
Angst vor Altersarmut und die mehr oder weniger nicht vorhandenen Zinsen,
werden als Verkaufsargument missbraucht. Aber auch mit „grünen Anlagen“ lässt
sich so mach Anleger aktivieren. Ob
Windkraft, Wald, Betongold oder „echtes“ Gold, das alle lässt sich zu Geld
machen. Nur nicht für die Anleger!
Die Finanzhaie bedienen sich in der Regel einer Vielzahl
provisionsabhängiger Vermittler, die – zum Teil sicher ahnungslos – zur
Verbreitung der dubiosen Finanzprodukte beitragen. Oft sind in solch ein
Netzwerk Rechtsanwälte, Notare, und Steuerberater als Treuhänder eingebunden.
Leider wird diese enorme Geldvernichtung durch das Verhalten
der geschädigten Anleger oft auch noch unterstützt, indem sie sich nicht wehren
oder sich den Verlust mit eigenem Fehlverhalten erklären. Dieses Verhalten
führt dazu, dass selbst Schneeballsysteme lange Zeit unentdeckt bleiben.
Die Bekämpfung dieser enormen Geldvernichtung wird noch
dadurch erschwert, dass man den betrogenen Anlegern ständig einflüstert kein
„Gutes Geld“ dem „Schlechten Geld“ hinterher zu werfen. Von diesem Rat
profitieren ausschließlich die Geldvernichter!
Der ESK Express
Schutzbund gegen Kapitalvernichtung unterstützt nach Kräften das
wichtigste Ziel der geschädigten Anleger, die Wiederbeschaffung des investierten
Geldes.
Weil Menschen lieber Kosten vermeiden als in eine Chance zu
investieren, verzichten Sie in vielen Fällen auf ihr eigenes bereits
investiertes Geld. Aus diesem Grunde bietet der ESK betroffenen Anlegern an,
die Forderung zunächst außergerichtlich auf Teil-Erfolgsbasis zu bearbeiten.
- Für
viele Anleger die sich bei der ESK Fördergemeinschaft angemeldet haben,
hat sich dieser Schritt schon oft gelohnt, da mit den ersten
außergerichtlichen Schritten auf Teil-Erfolgsbasis viele Informationen
gesammelt werden konnten, die sich dann zur angestrebten
Vermögenswiederherstellung für die Mandanten, als äußerst hilfreich
erweisen.
Forderungen zunächst über außergerichtliche Maßnahmen
geltend zu machen ist in vielen Fällen einer sofortigen gerichtlichen
Klage zunächst vorzuziehen. Im Erfolgsfall verfügt der Betroffene nämlich
wesentlich schneller über sein Geld als es bei einer gerichtlichen
Geltendmachung der Fall gewesen wäre.
Geschädigte Kapitalanleger die verlässlich wissen möchten, welche konkreten
Möglichkeiten in Ihrem Fall bestehen, können bei dem ESK einen Antrag als
Fördermitglied zu der ESK Fördergemeinschaft Anlage- und Cyber-Betrug anfordern
- Nach
Eingang der Anmeldung erhält der Betroffene per E-Mail ein Frageformular
zu seiner Anlage.
Nach Sichtung des Frageformulars und
eventuell weiter mit eingereichter Informationen, wird der Rechtsanwalt, für
den betreffenden Anleger als Fördermitglied der ESK Fördergemeinschaft Anlage
und Cyber-Betrug ohne Kosten,
schriftlich eine Erfolgseinschätzung zu seinem Fall abgeben und ihm im
Regelfall auch ein Mandat zur Rückforderung seiner Investition antragen. Dabei
wird er auch die zu erwartenden Anwaltskosten beziffern.
Die ESK
Fördergemeinschaft Anlage- und Cyber-Betrug
übernimmt für den Anleger 50% des vom ESK-Rechtsanwalt in seinem
Mandatsangebot genannten Honorars gegen eine Erfolgsprovision.
Die Höhe der Erfolgsprovision (5% bis 20%) richtet sich nach
der Höhe des einmaligen vom Anleger gezahlten Förderbeitrags.(ab 75.- € bis
600.- €). Die Erfolgsprovision bemisst sich von jenem Betrag, welcher von den
in Anspruch genommenen Personen, gewidmet auf die Hauptsache samt Zinsen, durch
die Tätigkeit des ESK-Rechtsanwalts hereingebracht werden kann.
Für Anleger die über eine Rechtsschutzversicherung verfügen,
wird der ESK Rechtsanwalt kostenlos eine Deckungsanfrage bei der Versicherung
vornehmen. Sofern die Rechtsschutzversicherung in vollem Umfang Deckungszusage
erteilt, sind die betreffenden Anleger von
allen Kosten, Gebühren und der Erfolgsprovision frei gestellt.
- Betroffene
Anleger die Verluste durch Kapitalanlage- und Cyber-Betrug erlitten haben, können
von dem reichhaltigen Erfahrungsschatz der ESK Vertragsanwälte profitieren.
Die ESK Vertragsanwälte betreuen Sie in Ihren Anliegen und
stehen Ihnen als Rechtsanwälte mit Rat und Tat in Deutschland, Österreich, Schweiz und Liechtenstein zur Seite.
Sehr oft kann durch
schnelles Handeln weiterer Schaden abgehalten werden.
Ab sofort kann jeder Inhaber eines berechtigten Anspruchs
den Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung mit dem zunächst
außergerichtlichen Einzug seiner berechtigten Forderung auf Teil-Erfolgsbasis
beauftragen!
Fazit
Wer sich der vorgenannten Optionen bedient, kann
sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen
finanziellen Einbußen führen.
Betroffene können kostenlos und unverbindlich mittels Online
Kontaktformular, Telefon, Mail, Fax oder auch per Briefpost das Anmeldeformular
zur ESK Fördergemeinschaft anfordern.
ESK Express Schutzbund
gegen Kapitalvernichtung
EXPRESS INKASSO® GmbH
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816813
Telefax: 06071-9816829
Fördergemeinschaft zur Durchsetzung
von Geldansprüchen auf Erfolgsbasis
ESK Express Schutzbund gegen
Kapitalvernichtung
Weitere Warnmeldungen: http://whistleblowertreff.24.eu