Lesen Sie mit freundlicher Empfehlung des Autors den nachstehenden
Bericht. der am 07.10.2019 auf www.investmentcheck.de veröffentlicht wurde.
Mehr Gold vorhanden.
Bei PIM wurde mehr Gold sichergestellt als bisher angenommen
Die bisher als beschlagnahmt gemeldete Goldmenge von 228
Kilogramm ist nur ein Teil des sichergestellten PIM-Goldes.
Der als vorläufiger Insolvenzverwalter eingesetzte Dr. Renald
Metoja von Eisner Rechtsanwälte bestätigte auf Nachfrage von Investmentcheck,
dass mindestens die doppelte Menge sicher in den Tresoren der
Staatsanwaltschaft lagert. Damit ist mindestens ein Vermögen von 500 Kilogramm
Gold (aktueller Wert 22 Millionen Euro) vorhanden. Gegenüber den vermutlich
eingegangenen Lieferverpflichtungen von 3,38 Tonnen bleibt der Fehlbestand
allerdings immens.
Beschlagnahmungen.
Wo das nun plötzlich aufgetauchte Gold herkommt, ist schnell
erklärt. Bisher kursierte die Meinung, dass die bekannt gegebenen 228 Kilogramm
aus der Durchsuchung Anfang September stammen würden. Das ist allerdings nicht
richtig, da die Staatsanwaltschaft dieses Gold schon zwei Monate vorher
sicherstellte. Im September wurde weiteres Gold beschlagnahmt, unter anderem in
einem Schmuckladen in Stuttgart. Wie viel Feingold der Schmuck und das weitere
Material enthält, muss derzeit noch ermittelt werden. Deshalb ist unklar, wie
viel Gold die Staatsanwaltschaft insgesamt sicherstellte. Die Aussage des vorläufigen
Insolvenzverwalters, wonach es mindestens das Doppelte der bekannten 228
Kilogramm ist, ist deshalb wohl eher als vorsichtige Schätzung zu werten.
Gerüchte.
Eine offenbar von Vertriebsdirektoren mit ins Leben gerufene
Interessensgemeinschaft wirbt derzeit damit, dass sie über einen Detektiv
weiteres Gold in der Türkei suchen lassen. Die auf der Homepage der
Interessensgemeinschaft ist als verantwortlich eingetragene Heidi Keil erklärte
auf telefonische Anfrage aber, dass sie keinen Auftrag für eine Detektei
erteilt habe. Sie sei allerdings nur für die Verwaltung der
Interessensgemeinschaft zuständig. Weitere Fragen sind an den Rechtsanwalt Dr.
Thomas Pforr zu richten. Dieser erklärte, er sei mit einer renommierten,
international tätigen Detektei in Gesprächen. Nächste Woche werde er selbst in
die Türkei fliegen, um sich vor Ort ein Bild von der Situation zu machen.
IG PIM Gold.
In einer Nachricht an den Vertrieb wurde die Gründung einer
Interssensgemeinschaft bekannt gegeben: „Hallo liebe Geschäftspartner/innen,
nach dem heutigen Gespräch mit dem Anwalt wurde seitens der GDs und
Geschäftspartner eine Interessensgemeinschaft gegründet.“ Offiziell laut
Satzung verfolgt die Interessensgemeinschaft keine „eigenwirtschaftlichen
Zwecke“, sondern will nur zur „Optimierung der Strukturen und Entwicklungen
zugunsten der Goldkäufer“ beitragen. Fällig wird dafür ein jährlicher Beitrag
von 98 Euro. Die Kanzlei Pforr & Kollegen hat ein Rechtsanwaltsanderkonto
dafür eingerichtet. Der Sitz der Interessensgemeinschaft ist in Bad Salzungen,
in der auch die Kanzlei Pforr & Kollegen ihren Sitz hat. Pforr selbst ist
einer der drei Vorstände, wie sie von der Satzung vorgesehen sind. Bezüglich
der beiden anderen Vorstände wollte Pforr telefonisch allerdings keine Namen
nennen. Eine schriftliche Anfrage blieb leider unbeantwortet. Klar ist nur,
dass die beiden anderen Vorstände Vermittler von PIM Gold waren. Auch eventuell
weitere Gründungsmitglieder hat Pforr auf schriftliche Nachfrage nicht benannt.
Vermittlerlügen.
Seit 2017 sind zu PIM massive Vorwürfe über vermutete
Fehlbestände von Gold bekannt. Dem begegneten die Vertriebsdirektoren
regelmäßig mit zweifelhaften Beschwichtigungen. Zum Beispiel Anfang 2018
verschickte einer der Direktoren Mails mit der offenbar gelogenen Überschrift:
„Nachdem nun der Inventurbericht vom Wirtschaftsprüfer mit Abgleich der
Soll-/Istbestände vorliegt, können Sie auf Ihre Kunden aktiv zugehen und diesen
wieder noch intensiver den Nutzen von Bonusgold anbieten.“ In einer anderen
Mail wird berichtet, man hätte den Bericht des Wirtschaftsprüfers gesehen und
das Ergebnis wäre „beeindruckend“. Wie Hohn dürfte heute die Schlussfolgerung
klingen: „Das bedeutet schwarz auf weiß: Die PIM Gold und Scheideanstalt ist
gut aufgestellt.“ Kurz darauf wurden neue „Incentive-Reisen“ für besonders
erfolgreiche Vermittler ausgelobt. 4- bis 7-stellige Einkommensperspektiven
wurden für den Vertrieb ausgerufen. Selbst im August 2019, also vor wenigen
Wochen, behauptete ein Generaldirektor, PIM Gold sei „die intensivst geprüfte
Goldhandelsgesellschaft“ und würde gestärkt aus den Prüfungen hervorgehen. Es
würden „durchweg positive Prüfungsergebnisse vorliegen“. Dabei bestätigte das
Hessische Justizministerium bereits Anfang 2018, dass es der PIM seit Jahren nicht
gelungen sei, ein „fehlerfreies Warenwirtschafts- und Buchhaltungssystem zu
betreiben“.
Loipfinger’s Meinung.
Die gute Nachricht von mehr vorhandenem Gold dürfte die
Anleger schon einmal freuen, auch wenn das meiste Gold immer noch fehlt. Der
vorläufige Insolvenzverwalter Metoja macht einen guten Eindruck. Er ist
transparent und offen. Er hat Erfahrungen mit größeren Anlageskandalen, da er
auch bei der EuroConcept-Gruppe aus Konstanz tätig ist. Anders ist das bei der
Interessensgemeinschaft. Die Geheimniskrämerei um die weiteren Vorstände ist
bei einem Verein nicht seriös. Will die Interessensgemeinschaft den Eindruck
verschleiern, dass hier der Bock in Form von PIM-Vermittlern zum Gärtner
gemacht wird? Pforr hat telefonisch zumindest erklärt, dass seine Kanzlei
Anleger nicht wegen Schadensersatzansprüchen gegen Vermittler vertreten würde.
Das sei nicht das Tätigkeitsfeld der Kanzlei. Eine konkrete schriftliche
Anfrage, wie denn die Interessensgemeinschaft zur möglichen Haftung von
Vermittlern stehe, blieb unbeantwortet.
Nachtrag vom 9.
Oktober 2019.
In einer verteilten und Investmentcheck zugespielten
Nachricht wurde die Sekretärin von Mesut P. als Mitinitiatoren der IG PIM Gold
beschrieben. Sie hat sich bei Investmentcheck gemeldet und von der verbreiteten
Information distanziert. Sie hat nichts mit der IG PIM Gold zu tun. Sie ist
immer noch angestellt und unterstützt derzeit den vorläufigen
Insolvenzverwalter. Eine Generalvollmacht – wie in der verteilten Nachricht
behauptet – habe sie auch nicht.
Betroffene Anleger
können sich bei den Rechtsanwälten des ESK Express Schutzbund gegen
Kapitalvernichtung ausführlich beraten lassen.
Bei der ESK
Fördergemeinschaft melden sich durch die tägliche Berichterstattung viele
Anleger die zu ihren Kapitalanlagen Fragen haben.
Die gute Nachricht:
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, um sein Geld
zurückzufordern. Sogar auf Erfolgsbasis!
Die schlechte
Nachricht:
Bei Beauftragung eines falschen Helfers, kann nochmals viel
Geld verloren gehen. Oft geht es nur um das Gewinnen zusätzlicher Mandanten,
die mit haltlosen Versprechungen geködert werden. So kann dann auch in vielen
Fällen, nach dem Kassieren der ersten Honorarrechnung, die Aussicht auf
Rückführung des verlorenen Kapitals plötzlich auf null sinken.
Opfer von Anlagebetrug
oder miesen Anlagemodellen sind niemals selbst schuld!
Viele Betroffene geben sich selbst die Schuld an dem
Kapitalverlust. Das ist eine falsche Sicht der Dinge. Wer jemanden um
sein Geld bringt, ihn finanzielle ausnutzt, sein Vertrauen verrät oder mit
falschen Tatsachen operiert, ist ein Betrüger. Er gefährdet die finanzielle
Unabhängigkeit und Sicherheit seiner Opfer!
Es gibt viele teure Wege die man beschreiten kann um sein
verlorenes Geld zurück zu bekommen.
Um aber kein Gutes Geld dem schlechten hinterher zu
werfen sollte man nur geringe oder keine Kosten akzeptieren. So können
betroffene Anleger den ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung sogar
mit Durchsetzungsmaßnahmen für die bestehenden rechtmäßigen Ansprüche auf
Erfolgsbasis beauftragen.
Grundsätzlich richtig
ist:
Wer Schaden erleidet, hat berechtigte Ansprüche und
sollte diese auch konsequent durchsetzen!
Grundsätzlich falsch
ist:
Den Schaden einfach hinzunehmen und schnell zu vergessen.
Ob der Schaden durch Verletzung einer Vertragspflicht oder
in Beziehung auf einen Vertrag verursacht worden ist, spielt keine Rolle. Wer
an Leben, Freiheit, Eigentum, Gesundheit, Vermögen oder in irgendeiner anderen
Art geschädigt wird, kann die erlittene Beschädigung schadenersatzrechtlich
geltend machen. Wer hier allerdings den falschen Helfer kontaktiert, dem kann
es durchaus passieren, dass er gutes Geld dem schlechten Geld hinterher wirft.
Die Lösung des
Problems: Professionelle Hilfe in Anspruch nehmen.
Mit dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung in
Zusammenarbeit mit Fachanwälten für Bank- und Kapitalmarkrecht, so wie
Fachanwälten für Steuerrecht und einer Prozessfinanzierungsgesellschaft steht
Geschädigten ein schlagkräftiges Spezialinkasso zur Verfügung!
Das Ziel der ESK Anwälte ist es, Geschädigten
wirtschaftliche Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen und diese effektiv umzusetzen.
Ihnen möglichst schnell und effizient zu ihrem Recht zu verhelfen. Um
zeit- und nervenaufreibende Prozesse zu vermeiden, finden die ESK Anwälte der
Sach- und Rechtslage angemessene Lösungen – sind jedoch auch jederzeit bereit,
die Interessen ihrer Mandanten vor Gericht zu vertreten. Falls notwendig, kann
ein Anspruch auch auf Erfolgsbasis betrieben werden.
- Ab
sofort kann jeder Inhaber eines berechtigten Anspruchs den Express
Schutzbund gegen Kapitalvernichtung auch mit dem zunächst
außergerichtlichen Einzug seiner berechtigten Forderung auf Erfolgsbasis
beauftragen!
Forderungen zunächst über außergerichtliche Maßnahmen
geltend zu machen ist in vielen Fällen einer sofortigen gerichtlichen
Klage zunächst vorzuziehen.
Im Erfolgsfall verfügt der Betroffene nämlich
wesentlich schneller über sein Geld als es bei einer gerichtlichen
Geltendmachung der Fall gewesen wäre. Der Geschädigte hat kein Kostenrisiko. Im
Erfolgsfall erhält er den beigetriebenen Betrag abzüglich einer vorher
individuell vereinbarten Erfolgsprovision. Im negativen Fall entstehen dem
Auftraggeber keine Kosten.
Betroffene können kostenlos und unverbindlich
mittels Online Kontaktformular, Telefon, Mail, Fax oder auch per Briefpost
das Anmeldeformular zur ESK Fördergemeinschaft anfordern.
Fazit
Geld bei Anlageverlusten oder gar Betrug zurückzuholen, kann
schwierig sein und Zeit in Anspruch nehmen. Wer sich jedoch der vorgenannten
Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu
zusätzlichen finanziellen Einbußen führen.
ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
EXPRESS INKASSO® GmbH
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816813
Telefax: 06071-9816829
Fördergemeinschaft zur Durchsetzung
von Geldansprüchen auf Erfolgsbasis
ESK Express Schutzbund
gegen Kapitalvernichtung