Dienstag, Oktober 29, 2019

Bei PIM wurde mehr Gold sichergestellt als bisher angenommen

Lesen Sie mit freundlicher Empfehlung des Autors den nachstehenden Bericht. der am  07.10.2019 auf www.investmentcheck.de  veröffentlicht wurde.


Mehr Gold vorhanden. Bei PIM wurde mehr Gold sichergestellt als bisher angenommen

Die bisher als beschlagnahmt gemeldete Goldmenge von 228 Kilogramm ist nur ein Teil des sichergestellten PIM-Goldes.

Der als vorläufiger Insolvenzverwalter eingesetzte Dr. Renald Metoja von Eisner Rechtsanwälte bestätigte auf Nachfrage von Investmentcheck, dass mindestens die doppelte Menge sicher in den Tresoren der Staatsanwaltschaft lagert. Damit ist mindestens ein Vermögen von 500 Kilogramm Gold (aktueller Wert 22 Millionen Euro) vorhanden. Gegenüber den vermutlich eingegangenen Lieferverpflichtungen von 3,38 Tonnen bleibt der Fehlbestand allerdings immens.

Beschlagnahmungen.

Wo das nun plötzlich aufgetauchte Gold herkommt, ist schnell erklärt. Bisher kursierte die Meinung, dass die bekannt gegebenen 228 Kilogramm aus der Durchsuchung Anfang September stammen würden. Das ist allerdings nicht richtig, da die Staatsanwaltschaft dieses Gold schon zwei Monate vorher sicherstellte. Im September wurde weiteres Gold beschlagnahmt, unter anderem in einem Schmuckladen in Stuttgart. Wie viel Feingold der Schmuck und das weitere Material enthält, muss derzeit noch ermittelt werden. Deshalb ist unklar, wie viel Gold die Staatsanwaltschaft insgesamt sicherstellte. Die Aussage des vorläufigen Insolvenzverwalters, wonach es mindestens das Doppelte der bekannten 228 Kilogramm ist, ist deshalb wohl eher als vorsichtige Schätzung zu werten.

Gerüchte.

Eine offenbar von Vertriebsdirektoren mit ins Leben gerufene Interessensgemeinschaft wirbt derzeit damit, dass sie über einen Detektiv weiteres Gold in der Türkei suchen lassen. Die auf der Homepage der Interessensgemeinschaft ist als verantwortlich eingetragene Heidi Keil erklärte auf telefonische Anfrage aber, dass sie keinen Auftrag für eine Detektei erteilt habe. Sie sei allerdings nur für die Verwaltung der Interessensgemeinschaft zuständig. Weitere Fragen sind an den Rechtsanwalt Dr. Thomas Pforr zu richten. Dieser erklärte, er sei mit einer renommierten, international tätigen Detektei in Gesprächen. Nächste Woche werde er selbst in die Türkei fliegen, um sich vor Ort ein Bild von der Situation zu machen.

IG PIM Gold.

In einer Nachricht an den Vertrieb wurde die Gründung einer Interssensgemeinschaft bekannt gegeben: „Hallo liebe Geschäftspartner/innen, nach dem heutigen Gespräch mit dem Anwalt wurde seitens der GDs und Geschäftspartner eine Interessensgemeinschaft gegründet.“ Offiziell laut Satzung verfolgt die Interessensgemeinschaft keine „eigenwirtschaftlichen Zwecke“, sondern will nur zur „Optimierung der Strukturen und Entwicklungen zugunsten der Goldkäufer“ beitragen. Fällig wird dafür ein jährlicher Beitrag von 98 Euro. Die Kanzlei Pforr & Kollegen hat ein Rechtsanwaltsanderkonto dafür eingerichtet. Der Sitz der Interessensgemeinschaft ist in Bad Salzungen, in der auch die Kanzlei Pforr & Kollegen ihren Sitz hat. Pforr selbst ist einer der drei Vorstände, wie sie von der Satzung vorgesehen sind. Bezüglich der beiden anderen Vorstände wollte Pforr telefonisch allerdings keine Namen nennen. Eine schriftliche Anfrage blieb leider unbeantwortet. Klar ist nur, dass die beiden anderen Vorstände Vermittler von PIM Gold waren. Auch eventuell weitere Gründungsmitglieder hat Pforr auf schriftliche Nachfrage nicht benannt.

Vermittlerlügen.

Seit 2017 sind zu PIM massive Vorwürfe über vermutete Fehlbestände von Gold bekannt. Dem begegneten die Vertriebsdirektoren regelmäßig mit zweifelhaften Beschwichtigungen. Zum Beispiel Anfang 2018 verschickte einer der Direktoren Mails mit der offenbar gelogenen Überschrift: „Nachdem nun der Inventurbericht vom Wirtschaftsprüfer mit Abgleich der Soll-/Istbestände vorliegt, können Sie auf Ihre Kunden aktiv zugehen und diesen wieder noch intensiver den Nutzen von Bonusgold anbieten.“ In einer anderen Mail wird berichtet, man hätte den Bericht des Wirtschaftsprüfers gesehen und das Ergebnis wäre „beeindruckend“. Wie Hohn dürfte heute die Schlussfolgerung klingen: „Das bedeutet schwarz auf weiß: Die PIM Gold und Scheideanstalt ist gut aufgestellt.“ Kurz darauf wurden neue „Incentive-Reisen“ für besonders erfolgreiche Vermittler ausgelobt. 4- bis 7-stellige Einkommensperspektiven wurden für den Vertrieb ausgerufen. Selbst im August 2019, also vor wenigen Wochen, behauptete ein Generaldirektor, PIM Gold sei „die intensivst geprüfte Goldhandelsgesellschaft“ und würde gestärkt aus den Prüfungen hervorgehen. Es würden „durchweg positive Prüfungsergebnisse vorliegen“. Dabei bestätigte das Hessische Justizministerium bereits Anfang 2018, dass es der PIM seit Jahren nicht gelungen sei, ein „fehlerfreies Warenwirtschafts- und Buchhaltungssystem zu betreiben“.

Loipfinger’s Meinung.

Die gute Nachricht von mehr vorhandenem Gold dürfte die Anleger schon einmal freuen, auch wenn das meiste Gold immer noch fehlt. Der vorläufige Insolvenzverwalter Metoja macht einen guten Eindruck. Er ist transparent und offen. Er hat Erfahrungen mit größeren Anlageskandalen, da er auch bei der EuroConcept-Gruppe aus Konstanz tätig ist. Anders ist das bei der Interessensgemeinschaft. Die Geheimniskrämerei um die weiteren Vorstände ist bei einem Verein nicht seriös. Will die Interessensgemeinschaft den Eindruck verschleiern, dass hier der Bock in Form von PIM-Vermittlern zum Gärtner gemacht wird? Pforr hat telefonisch zumindest erklärt, dass seine Kanzlei Anleger nicht wegen Schadensersatzansprüchen gegen Vermittler vertreten würde. Das sei nicht das Tätigkeitsfeld der Kanzlei. Eine konkrete schriftliche Anfrage, wie denn die Interessensgemeinschaft zur möglichen Haftung von Vermittlern stehe, blieb unbeantwortet.

Nachtrag vom 9. Oktober 2019.

In einer verteilten und Investmentcheck zugespielten Nachricht wurde die Sekretärin von Mesut P. als Mitinitiatoren der IG PIM Gold beschrieben. Sie hat sich bei Investmentcheck gemeldet und von der verbreiteten Information distanziert. Sie hat nichts mit der IG PIM Gold zu tun. Sie ist immer noch angestellt und unterstützt derzeit den vorläufigen Insolvenzverwalter. Eine Generalvollmacht – wie in der verteilten Nachricht behauptet – habe sie auch nicht.

Betroffene Anleger können sich bei den Rechtsanwälten des ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung ausführlich beraten lassen.

Bei der  ESK Fördergemeinschaft melden sich durch die tägliche Berichterstattung viele Anleger die zu ihren Kapitalanlagen Fragen haben.

Die gute Nachricht:
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, um sein Geld zurückzufordern. Sogar auf Erfolgsbasis!

Die schlechte Nachricht:
Bei Beauftragung eines falschen Helfers, kann nochmals viel Geld verloren gehen. Oft geht es nur um das Gewinnen zusätzlicher Mandanten, die mit haltlosen Versprechungen geködert werden. So kann dann auch in vielen Fällen, nach dem Kassieren der ersten Honorarrechnung, die Aussicht auf Rückführung des verlorenen Kapitals plötzlich auf null sinken.

Opfer von Anlagebetrug oder miesen Anlagemodellen sind niemals selbst schuld!
Viele Betroffene geben sich selbst die Schuld an dem Kapitalverlust. Das ist eine falsche Sicht der Dinge.  Wer jemanden um sein Geld bringt, ihn finanzielle ausnutzt, sein Vertrauen verrät oder mit falschen Tatsachen operiert, ist ein Betrüger. Er gefährdet die finanzielle Unabhängigkeit und Sicherheit seiner Opfer!

Es gibt viele teure Wege die man beschreiten kann um sein verlorenes Geld zurück zu bekommen.

Um aber kein Gutes Geld dem schlechten hinterher zu werfen  sollte man nur geringe oder keine Kosten akzeptieren. So können betroffene Anleger den ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung sogar mit  Durchsetzungsmaßnahmen für die bestehenden rechtmäßigen Ansprüche auf Erfolgsbasis beauftragen.

Grundsätzlich richtig ist:
Wer Schaden erleidet, hat berechtigte Ansprüche und  sollte diese auch konsequent durchsetzen!

Grundsätzlich falsch ist:
Den Schaden einfach hinzunehmen und schnell zu vergessen.

Ob der Schaden durch Verletzung einer Vertragspflicht oder in Beziehung auf einen Vertrag verursacht worden ist, spielt keine Rolle. Wer an Leben, Freiheit, Eigentum, Gesundheit, Vermögen oder in irgendeiner anderen Art geschädigt wird, kann  die erlittene Beschädigung schadenersatzrechtlich geltend machen. Wer hier allerdings den falschen Helfer kontaktiert, dem kann es durchaus passieren, dass er gutes Geld dem schlechten Geld hinterher wirft.

Die Lösung des Problems: Professionelle Hilfe in Anspruch nehmen.

Mit dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung in Zusammenarbeit mit Fachanwälten für Bank- und Kapitalmarkrecht, so wie Fachanwälten für Steuerrecht und einer Prozessfinanzierungsgesellschaft steht Geschädigten ein schlagkräftiges Spezialinkasso zur Verfügung!

Das Ziel der ESK  Anwälte ist es, Geschädigten wirtschaftliche Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen und diese effektiv umzusetzen. Ihnen möglichst schnell und effizient zu ihrem Recht zu verhelfen.  Um zeit- und nervenaufreibende Prozesse zu vermeiden, finden die ESK Anwälte der Sach- und Rechtslage angemessene Lösungen – sind jedoch auch jederzeit bereit, die Interessen ihrer Mandanten vor Gericht zu vertreten. Falls notwendig, kann ein Anspruch auch auf Erfolgsbasis betrieben werden.

  • Ab sofort kann jeder Inhaber eines berechtigten Anspruchs den Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung auch mit dem zunächst außergerichtlichen Einzug seiner berechtigten Forderung auf Erfolgsbasis beauftragen!

Forderungen zunächst über außergerichtliche Maßnahmen geltend zu machen ist in vielen Fällen  einer sofortigen gerichtlichen Klage zunächst vorzuziehen.

Im Erfolgsfall verfügt der Betroffene nämlich  wesentlich schneller über sein Geld als es bei einer gerichtlichen Geltendmachung der Fall gewesen wäre. Der Geschädigte hat kein Kostenrisiko. Im Erfolgsfall erhält er den beigetriebenen Betrag abzüglich einer vorher individuell vereinbarten Erfolgsprovision. Im negativen Fall entstehen dem Auftraggeber keine Kosten.

Betroffene können kostenlos und unverbindlich mittels Online Kontaktformular, Telefon, Mail, Fax oder auch per Briefpost das Anmeldeformular zur ESK Fördergemeinschaft  anfordern.

Fazit
Geld bei Anlageverlusten oder gar Betrug zurückzuholen, kann schwierig sein und Zeit in Anspruch nehmen. Wer sich jedoch der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen.

ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
EXPRESS INKASSO® GmbH
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg

Telefon: 06071-9816813
Telefax: 06071-9816829


Fördergemeinschaft zur Durchsetzung
von Geldansprüchen auf Erfolgsbasis



ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung

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