Sonntag, Oktober 27, 2019

Binäre Optionen: Opfer von Finanzbetrug im Internet wehren sich und schließen sich dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung an.

Bei dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung gehe täglich Dutzende Beschwerden von Anlegern ein, die über betrügerische Internetseiten mit Kapitalanlageangeboten betrogen wurden. Die Täter sind Meister im Täuschen und Tarnen und agieren meist vom Ausland heraus. Der betrogene Investor hat in der Regel noch nicht einmal die richtigen Namen seiner Ansprechpartner oder einen richtigen Firmennamen, geschweige denn eine richtige Adresse. Alles ist  gelogen!

Es ist eigentlich kaum zu glauben, dass es in Europa überhaupt möglich ist, dass Kriminelle ihre Opfer teils über Jahre hinweg um ihr Geld betrügen, ohne dass irgendetwas passiert.

„Binäre Optionen sollten grundsätzlich Finanzderivate darstellen, die auf Optionen basieren. Sie zählen zu den Termingeschäften. Vielfach werden jedoch Binary Options angeboten, die regelrecht einen Totalverlust garantieren.

Durch eine raffinierte Software wird den Kunden zunächst ein Gewinn vorgegaukelt, damit immer und immer mehr Geld investiert wird. Oft tritt dann plötzlich, meist über Nacht, ein Totalverlust ein, der durch angeblich plötzliche negative Kursentwicklungen entstanden sein soll. Verschwiegen wird jedoch, dass die investierten Gelder der Kunden gar nie angelegt wurden, sondern über Tarn- und Scheinfirmen bereits bei der ersten Einzahlung in die eigene Tasche der Betrüger abgezogen worden sind. Es handelt sich um höchst kriminelle Machenschaften von Internet- und Cyber-Betrügern.

Die Trading-Anzeigen auf den Plattformen sind allesamt nur fiktiv und täuschen Gewinne vor, damit die Anleger noch weitere Gelder investieren.

Und sollte doch einmal ein vermeintlicher Gewinn ausbezahlt werden, handelt es sich wahrhaftig um die teilweise Rückzahlung des Investments mit dem Zweck, den Geschädigten noch mehr Geld herauszulocken.

Kürzlich werben die Trading-Plattformen im Falle eines Totalverlusts mit sogenannten „Ausfallversicherungen“. Hierbei handelt es sich augenscheinlich um einen plumpen Versuch, Kunden neuerlich Gelder abzuzweigen. Argumentiert wird damit, dass ein einmaliger Betrag für die Versicherungsprämie anfallen würde. Fakt ist, dass solche Versicherungen grundsätzlich nicht existieren und folglich auch eine Zahlung nichts bringt.

Es kommt aber noch ärger!

  • Zum Teil wird versucht, Kunden mit angeblichen noch ausstehenden Steuerzahlungen in Bedrängnis zu setzen. Es hat sich gezeigt, dass die Trader hierbei nur nochmals Zahlungen der Geschädigten ohne tatsächlichen Grund erlangen wollen.

  • In einigen Fällen wurden sogar die Online-Banking-Zugangsdaten abgefragt, sodass private Konten einfach abgeräumt wurden.

Die Geschädigten investierten Gelder über nachstehende Online-Trading-Plattformen:

  • 24option
  • BigOption
  • CT Option
  • Geneva Option
  • GTP Capital
  • Invest.com
  • Invory Option
  • Option500
  • Option888
  • Plusoption.com
  • Prestige Option
  • Safemarkets
  • Secondinvest.com
  • Stackoptions
  • Stockpairs
  • Trade.com
  • Tradorax
  • UB4Trade
  • UK Options
  • VX Markets
  • wmoptions

Mittlerweile fällt auf, dass die involvierten Banken der erhaltenen Zahlungen (die „Empfängerbanken“) offensichtlich ihre Pflichten nicht eingehalten haben und damit regelrecht am Anlegerbetrug mitwirkten.

Einer Bank obliegen Sorgfalts- und Compliance-Pflichten.

Banken sind verpflichtet die Identität sowie den Inhalt des Geschäftsprofils eines Vertragspartners festzustellen und zu überprüfen. Meist erfolgt dies durch die Prüfung der Rechtsform, der Sitzadresse, des Gründungsdatums sowie des Handelsregistereintrages. Zudem obliegt einer Bank die Pflicht, die Zahlungseingänge zu prüfen und zu plausibilisieren. Schließlich müssen Banken risikoadäquate Überwachungen ihrer Geschäftsbeziehungen, einschließlich der im Verlauf der Geschäftsbeziehung abgewickelten Transaktionen, durchführen, um sicherzustellen, dass diese mit dem Geschäftsprofil übereinstimmen.

  • Es hat sich gezeigt, dass die Empfängerbanken Transaktionen durchführten, ohne die genannten Pflichten einzuhalten, zumal die Konten der Trader in der Regel bereits leergeräumt wurden, als die Investments gewisse Beträge überschritten haben.

Zu Recht stellt sich die Frage, was die Empfängerbanken geritten hat, derartige Transaktionen durchzuführen.

Die Antwort hierauf kann sich wohl auf eine Erklärung beschränken. Die Banken haben sehr gut verdient. Soweit ersichtlich, müssen die Banken mindestens unvorstellbare 3 % des Transaktionsvolumens als Transaktionsgebühr zu Lasten der Trader verrechnet haben. Wohl nur aus diesem Grund lässt sich erklären, dass die Empfängerbanken gegenständlich geradezu nicht "feststellen" wollten, dass ihre Kunden Betrüger waren.

Chancen

Zwangsläufig müssen sich die Empfängerbanken den Vorwurf gefallen lassen, am betrügerischen Verhalten der Trader beigetragen zu haben. Auch steht der Verdacht der Geldwäscherei im Raum.

Nach Einschätzung der mit diesen Fällen beschäftigten ESK Rechtsanwälten  stehen die Chancen gut, auch die Empfängerbanken für den eingetretenen Schaden der Geschädigten haftbar zu machen.

ESK-Rechtsanwalt in Dubai

Einige Banken mit Sitz in Dubai, Vereinigte Arabische Emirate, fungierten als Empfängerbanken für die Investitionen in die Online-Trading-Plattform „Stackoptions“.

Stackoptions“ ist auf Betrug aufgebaut.

Die Webseite ‚www.stackoptions.com‘ ist bereits nicht mehr erreichbar. Zahlreiche Anleger wurden um ihr Erspartes gebracht. Bedauerlicherweise ist es nur schwer möglich, die Hintermänner von „Stackoptions“ ausfindig zu machen, um von ihnen das investierte Geld zurückholen zu können.

Jedoch gibt es einen Hoffnungsschimmer! Es ist aufgefallen, dass die involvierten Empfängerbanken vielfach gegen ihre Sorgfalts- und Compliance-Pflichten verstossen haben. Hierdurch ist es möglich, die Empfängerbanken auf Schadenersatz zu klagen.

Ein ESK Rechtsanwalt war vor Ort in Dubai, um nunmehr mit einheimischen Rechtsanwälten ein Vorgehen gegen die betreffenden Banken zu besprechen um betrogenen Anlegern das investierte Geld möglichst zurück zu holen.

Professionelle Hilfe in Anspruch nehmen:

Mit dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung in Zusammenarbeit mit Rechtsanwälten als ESK-Vertrauensrechtsanwaltskanzlei für Anlegerschutz steht Geschädigten ein schlagkräftiges Spezialinkasso zur Verfügung.

Hochqualifizierte Erstberatung durch ESK-Vertrauensrechtsanwaltskanzleien:

Der ESK Express Schutzbund arbeitet mit spezialisierten Rechtsanwälten zusammen, die mit zu den führenden Kanzleien für Anlegerschutz in Deutschland, Österreich, der Schweiz und Liechtenstein gehören. Geschädigte Anleger erhalten, wenn sie sich der Fördergemeinschaft anschließen, eine hoch qualifizierte Erstberatung unter besonderer Berücksichtigung des speziellen Einzelfalls. Jeder einzelne Fall in diesem Bereich ist anders und muss individuell betrachtet werden; dies ist durch die ESK-Fördergemeinschaft hervorragend gewährleistet, so dass Geschädigte hier durch die ESK Rechtsanwälte eine fundierte Einschätzung erhalten, ob, gegen wen und in welcher Höhe erfolgreich Ersatzansprüche durchgesetzt werden können.

Beitritt zur ESK-Fördergemeinschaft mit einmaligem Förderbeitrag ab EUR 75,00

Wir bieten geschädigten Anlegern ein kostenloses schriftliches, telefonisches oder auch persönliches Erstgespräch mit einem ESK-Vertrauensrechtsanwalt an, nach welchem sie entscheiden können, ob sie mit diesen Rechtsanwälten Ihre Ansprüche geltend machen wollen.

Viele weitere Betroffene nutzen bereits die Erfahrung dieser ESK-Rechtsanwälte auf dem Markt sowie die Bündelung der Interessen vieler gleichgesinnter Geschädigter.

Danach können Sie Ihre Unterlagen zur Prüfung einreichen.

Dann bespricht der ESK-Vertrauensrechtsanwalt mit dem Anleger, welche Möglichkeiten bestehen. Ist der Fall dafür geeignet, wird der ESK-Vertrauensrechtsanwalt, nach entsprechender Vollmachtserteilung durch den betroffenen Anleger, folgende außergerichtliche Leistungen erbringen:

Die Forderungen zunächst über außergerichtliche Maßnahmen geltend zu machen, ist einer sofortigen gerichtlichen Klage in der Regel vorzuziehen:

Im Erfolgsfall können die Geschädigten  nämlich wesentlich schneller ihr Geld zurückholen, als es bei einer gerichtlichen Geltendmachung der Fall gewesen wäre.

Für die außergerichtliche Tätigkeit der ESK-Vertrauensrechtsanwaltskanzlei übernimmt die ESK-Fördergemeinschaft für die betroffenen Anleger die Kosten im Gegenzug zur einer Erfolgsbeteiligung ab 5% (abhängig von der Höhe der von Ihnen investierten Summe) des hereingebrachten Betrags im außergerichtlichen Erfolgsfall.

Gerichtliche Auseinandersetzungen sollten immer nur dann in Erwägung gezogen werden, wenn alle außergerichtlichen Möglichkeiten nicht zum gewünschten Ergebnis geführt haben oder juristische Erwägungen diesen Weg ausschließen. Alleine schon wegen der drohenden mitunter hohen Kosten lohnt sich die außergerichtliche Vorgehensweise immer. Das gilt auch für den Personenkreis der über eine Rechtsschutzversicherung verfügt. Der Erfolg bei außergerichtlicher Geltendmachung von Ansprüchen, kann nie garantiert werden. Wenn Ihr Anspruch außergerichtlich nicht erfolgreich durchgesetzt werden kann, müssen Sie auch nichts bezahlen.

Das Ziel der ESK-Vertrauensrechtsanwaltskanzlei ist es, Betroffenen wirtschaftliche Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen und diese effektiv umzusetzen, ihnen möglichst schnell und effizient zu Ihrem Recht zu verhelfen. Die Rechtsanwälte betreuen Anleger in ihren Anliegen und stehen Ihnen mit Rat und Tat in Liechtenstein, der Schweiz, in Österreich und auch in Deutschland zur Seite.

Diese Rechtsanwälte vertreten bereits viele Opfer dieser Betrügereien. Sehr oft kann durch schnelles Handeln weiterer Schaden abgehalten werden.

Die ersten Schritte sollten sein:

  • Banküberweisungen stoppen
  • Bereits getätigte Überweisungen können sehr oft zurückgeholt werden. Die ESK Rechtsanwälte  setzen sich mit der Bank der Investoren und der Empfängerbank in Verbindung.
  • Kreditkartenzahlungen stoppen.
  • Zahlungen über Kreditkarten können unter bestimmten Bedingungen zurückgebucht werden.
  • Die Anwälte prüfen die Möglichkeiten solcher Rückerstattungen.
  • Einschaltung von Polizei und Staatsanwaltschaft.
  • Erst kürzlich ist es einer Kooperation des österreichischen Bundeskriminalamtes mit ausländischen Behörden sowie Europol gelungen, Cyber-Kriminelle zu verhaften. Die ESK Rechtsanwälte unterstützen die Anleger bei Erstattung von Strafanzeigen.

Die ESK Fördermitgliedschaft mit Einmalbeitrag (75.- Euro) ermöglicht es betroffenen Anlegern, ihren Schadensersatzanspruch geltend zu machen, ohne dass sie ein finanzielles Risiko eingehen, und sie müssen außergerichtlich keine Anwaltsgebühren zahlen. Sie zahlen immer nur dann etwas, wenn ihr Verfahren erfolgreich ist. Wenn der Fall nicht erfolgreich ist, ist auch nichts zu zahlen.

Ab sofort kann jeder Inhaber eines berechtigten Anspruchs den Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung auch mit dem zunächst außergerichtlichen Einzug seiner berechtigten Forderung auf Erfolgsbasis beauftragen!

Fazit

Wer sich der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen.

Betroffene können kostenlos und unverbindlich mittels Telefon, Mail, Fax oder auch per Briefpost das Anmeldeformular zur ESK Fördergemeinschaft  anfordern.

ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
EXPRESS INKASSO® GmbH
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816813
Telefax: 06071-9816829

Fördergemeinschaft zur Durchsetzung

von Geldansprüchen auf Erfolgsbasis


ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung





Freitag, Oktober 25, 2019

EN Storage: Anlageberater und Wirtschaftsprüfer im Betrugsfall EN Storage verurteilt. Schadensersatz vom Wirtschaftsprüfer.

Lesen Sie mit freundlicher Empfehlung des Autors den nachstehenden Bericht. der am  16.10.2019 auf www.investmentcheck.de  veröffentlicht wurde.


Schadensersatz vom Wirtschaftsprüfer

Anlageberater und Wirtschaftsprüfer im Betrugsfall EN Storage verurteilt.

16.10.2019 • Urteile gegen Wirtschaftsprüfer sind selten. Im Betrugsfall EN Storage gibt es nun aber schon mehrere Urteile gegen einen maßgeblich involvierten Wirtschafprüfer. Aktuell muss er nach einem Urteil des Landgerichts Stuttgart zusammen mit einem Anlageberater Schadensersatz leisten. Denn EN Storage aus Herrenberg bei Stuttgart betrieb als Anbieter von Computer-Speichersystemen ein Schneeballsystem, wie der Insolvenzverwalter feststellte. Einer der Geschäftsführer wurde nach einem Geständnis wegen Betrugs zu einer Freiheitsstrafe von sieben Jahren und zehn Monaten verurteilt. Das Landgericht Stuttgart hat nun in einem Verfahren den Wirtschaftsprüfer und den Anlageberater gemeinschaftlich zu Schadensersatz in sechsstelliger Höhe verurteilt (Aktenzeichen 27 O 167/18).

Wirtschaftsprüferhaftung. 

Das noch nicht rechtskräftige Urteil ist sehr gut begründet und widerspricht der Argumentation des beklagten Wirtschaftsprüfers, wonach dieser „keine materiell-rechtliche Prüfungspflicht“ hatte. Anhaltspunkte für die Vorlage von Scheinunterlagen durch EN-Storage habe er nicht gehabt. Die Kammer folgte auch nicht dem Vortrag, dass die vom Wirtschaftsprüfer erfolgte Unterzeichnung der Eigentumszertifikate erst nach dem Abschluss seines Kauf- und Überlassungsvertrages und nach Zahlung des Kaufpreises erfolgte. Der Schaden sei also schon vorher eingetreten und nicht von ihm zu verantworten. Vielmehr überzeugte das Gericht die Argumentation des Klägeranwalts wonach EN Storage mit dem Wirtschaftsprüfer vertrauensbildend warb. In den Entscheidungsgründen wird die Entstehung eines Schuldverhältnisses auch ohne expliziten Vertrag angeführt: „Ein solches Schuldverhältnis entsteht nach § 311 Abs. 3 S. 2 Alt. 1 BGB insbesondere, wenn der Dritte in besonderem Maße Vertrauen für sich in Anspruch nimmt und dadurch die Vertragsverhandlungen oder den Vertragsschluss erheblich beeinflusst.“ Außerdem habe der Wirtschaftsprüfer seine Pflichten nicht ernst genug genommen, weil die bloße Sichtung und Zuordnung von Vertragsunterlagen keine Prüfung im Sinne des Paragraphen 2 der Wirtschaftsprüferordnung darstelle.

Haftung Anlageberater. 

In dem streitgegenständlichen Fall erfolgte der Kauf der Speichersysteme über einen Berater, der wie üblich in solchen Haftungsfällen die Beratungstätigkeit später verneinte. Er sei nur als Anlagevermittler aufgetreten und hätte deshalb keine Empfehlung abgegeben. Das Gericht sah das anders, auch weil der geschädigte Anleger in einer Mail seine Präferenzen sehr deutlich zum Ausdruck brachte, in dem er „Sicherheit geht vor Zins“ schrieb. Deshalb schuldete er eine anlegergerechte Beratung, die die wirtschaftlichen Verhältnisse des Kunden einbezieht und insbesondere das Anlageziel, die Risikobereitschaft und den Wissensstand des Anlageinteressenten zu berücksichtigen hat. Außerdem wertete das Gericht zu seinen Lasten, dass er eine unabhängige Beratung vortäuschte, obwohl er ab 2016 als Angestellter der EN Storage agierte.

Anfechtungen. 

Interessant ist das Urteil auch in Bezug auf zwei Anträge, bei denen der Anleger einen noch nicht eingetretenen Schaden feststellen ließ. Es geht um die möglichen Anfechtungen von erhaltenen Zahlungen durch den Insolvenzverwalter. Dazu führte das Gericht aus: „Der Eintritt eines weiteren Schadens ist hinreichend wahrscheinlich. Den Klägern droht eine Inanspruchnahme durch den Insolvenzverwalter Dr. Leichtle auf Rückzahlung der an ihn von der EN Storage auf Grund der Anlage ausgekehrten Beträge auf Grundlage der Insolvenzanfechtungen. […] Der Kammer ist auf Grund einer in der Kammer anhängig gewesenen ‚Musterklage‘ des Insolvenzverwalters (Az. 27 O 299/18) auch bekannt, dass entsprechende Ansprüche verfolgt werden sollen.“ In ihrem Urteil hat das Gericht festgestellt, dass auch diese Eventualschäden nicht den Klägern anzulasten sind.

Vollstreckung. 

Für andere Geschädigte von EN Storage interessant sind die Ausführungen zu einer möglichen Vollstreckung. Diese wurde vom Gericht vorläufig verneint, weil die beklagte Wirtschaftsprüfungskanzlei „durch eidesstattliche Versicherung ihrer Partner glaubhaft gemacht hat, dass die Zwangsvollstreckung durch den Kläger angesichts der nennenswerten Anzahl paralleler Verfahren die Beklagte Ziffer 4 existenziell treffen könnte. Nachdem die Bonität der Streithelferin Zurich Insurance nicht in Zweifel steht, ist ein Aufschub der Vollstreckung auch dem Kläger zuzumuten“. Für Anleger, die die zwischenzeitlich eingetretene Verjährung durch eigene Klagen unterbrochen haben, ist das eine gute Nachricht, wenn eine bonitätsstarke Versicherung bei einem Obsiegen auch die wirtschaftliche Durchsetzung ermöglicht.

Loipfinger’s Meinung. 

Fast schon reflexartig wird von Anlageberatern bei Schadensfällen die Beratungstätigkeit abgestritten. Man sei eben nur Anlagevermittler gewesen und hätte keine Empfehlung ausgesprochen. In Wirklichkeit wünscht nur in sehr seltenen Fällen ein Kunde konkret die reine Vermittlung eines von ihm vorher ausgesuchten Finanzproduktes, sondern fast immer kommt der Vorschlag für ein bestimmtes Produkt vom Berater. Bei Wirtschaftsprüfern ist ebenfalls immer wieder ein mangelhaftes Verantwortungsbewusstsein zu beobachten. Sie verstecken sich hinter Vorschriften, die nicht explizit bestimmte Prüfungserfordernisse vorschreiben würden. Ob die Testate und Prüfungen eines Wirtschaftsprüfers bei potenziellen Investoren ein entsprechendes Vertrauensverhältnis begründen, das erst zu einer Anlageentscheidung führt, ist ihnen egal. Sie fühlen sich sicher hinter juristischen Spitzfindigkeiten, wonach ihr Auftrag entsprechend eingeschränkt gewesen sei und deshalb kein Verstoß vorliege. Es tut gut zu sehen, dass Wirtschaftsprüfer und Anlageberater nicht immer damit durchkommen. Damit bleibt zu hoffen, dass die zu erwartende Berufung ähnlich deutlich ausfällt.

***

Betroffene Anleger können sich bei den Rechtsanwälten des ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung ausführlich beraten lassen.

Bei der  ESK Fördergemeinschaft melden sich durch die tägliche Berichterstattung viele Anleger die zu ihren Kapitalanlagen Fragen haben.

Die gute Nachricht:
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, um sein Geld zurückzufordern. Sogar auf Erfolgsbasis!

Die schlechte Nachricht:
Bei Beauftragung eines falschen Helfers, kann nochmals viel Geld verloren gehen. Oft geht es nur um das Gewinnen zusätzlicher Mandanten, die mit haltlosen Versprechungen geködert werden. So kann dann auch in vielen Fällen, nach dem Kassieren der ersten Honorarrechnung, die Aussicht auf Rückführung des verlorenen Kapitals plötzlich auf null sinken.

Opfer von Anlagebetrug oder miesen Anlagemodellen sind niemals selbst schuld!
Viele Betroffene geben sich selbst die Schuld an dem Kapitalverlust. Das ist eine falsche Sicht der Dinge.  Wer jemanden um sein Geld bringt, ihn finanzielle ausnutzt, sein Vertrauen verrät oder mit falschen Tatsachen operiert, ist ein Betrüger. Er gefährdet die finanzielle Unabhängigkeit und Sicherheit seiner Opfer!

Es gibt viele teure Wege die man beschreiten kann um sein verlorenes Geld zurück zu bekommen.

Um aber kein Gutes Geld dem schlechten hinterher zu werfen  sollte man nur geringe oder keine Kosten akzeptieren. So können betroffene Anleger den ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung sogar mit  Durchsetzungsmaßnahmen für die bestehenden rechtmäßigen Ansprüche auf Erfolgsbasis beauftragen.

Grundsätzlich richtig ist:
Wer Schaden erleidet, hat berechtigte Ansprüche und  sollte diese auch konsequent durchsetzen!

Grundsätzlich falsch ist:
Den Schaden einfach hinzunehmen und schnell zu vergessen.

Ob der Schaden durch Verletzung einer Vertragspflicht oder in Beziehung auf einen Vertrag verursacht worden ist, spielt keine Rolle. Wer an Leben, Freiheit, Eigentum, Gesundheit, Vermögen oder in irgendeiner anderen Art geschädigt wird, kann  die erlittene Beschädigung schadenersatzrechtlich geltend machen. Wer hier allerdings den falschen Helfer kontaktiert, dem kann es durchaus passieren, dass er gutes Geld dem schlechten Geld hinterher wirft.

Die Lösung des Problems: Professionelle Hilfe in Anspruch nehmen.

Mit dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung in Zusammenarbeit mit Fachanwälten für Bank- und Kapitalmarkrecht, so wie Fachanwälten für Steuerrecht und einer Prozessfinanzierungsgesellschaft steht Geschädigten ein schlagkräftiges Spezialinkasso zur Verfügung!

Das Ziel der ESK  Anwälte ist es, Geschädigten wirtschaftliche Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen und diese effektiv umzusetzen. Ihnen möglichst schnell und effizient zu ihrem Recht zu verhelfen.  Um zeit- und nervenaufreibende Prozesse zu vermeiden, finden die ESK Anwälte der Sach- und Rechtslage angemessene Lösungen – sind jedoch auch jederzeit bereit, die Interessen ihrer Mandanten vor Gericht zu vertreten. Falls notwendig, kann ein Anspruch auch auf Erfolgsbasis betrieben werden.

  • Ab sofort kann jeder Inhaber eines berechtigten Anspruchs den Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung auch mit dem zunächst außergerichtlichen Einzug seiner berechtigten Forderung auf Erfolgsbasis beauftragen!

Forderungen zunächst über außergerichtliche Maßnahmen geltend zu machen ist in vielen Fällen  einer sofortigen gerichtlichen Klage zunächst vorzuziehen.

Im Erfolgsfall verfügt der Betroffene nämlich  wesentlich schneller über sein Geld als es bei einer gerichtlichen Geltendmachung der Fall gewesen wäre. Der Geschädigte hat kein Kostenrisiko. Im Erfolgsfall erhält er den beigetriebenen Betrag abzüglich einer vorher individuell vereinbarten Erfolgsprovision. Im negativen Fall entstehen dem Auftraggeber keine Kosten.

Betroffene können kostenlos und unverbindlich mittels Online Kontaktformular, Telefon, Mail, Fax oder auch per Briefpost das Anmeldeformular zur ESK Fördergemeinschaft  anfordern.

Fazit
Geld bei Anlageverlusten oder gar Betrug zurückzuholen, kann schwierig sein und Zeit in Anspruch nehmen. Wer sich jedoch der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen.

ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
EXPRESS INKASSO® GmbH
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg

Telefon: 06071-9816813
Telefax: 06071-9816829


Fördergemeinschaft zur Durchsetzung
von Geldansprüchen auf Erfolgsbasis



ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung

Yamanashi Kyoto Management: auf der Warnlisten der Österreichischen Finanzmarktaufsichtsbehörden.

Wie dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung über seine Internetseite https://www.ad-infinitum.online  am 25. Oktober 2019 mitgeteilt wurde, hat die Österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA)https://www.fma.gv.at  folgendes Unternehmen auf seine Warnliste gesetzt:

Yamanashi Kyoto Management
mit angeblichem Sitz in
16F Namba Parks Tower
2-10-70 Nanbanaka,
Naniwa-ku, Osaka
Japan
sowie
26F Wheelock Square,
1717 Nanjing West Road
Jing An District, Shanghai
China
Tel: +81 (0) 6-4560-4440
osaka@ykmglobal.com, shanghai@ykmglobal.com
www.ykmglobal.com

Das Unternehmen ist nicht berechtigt, konzessionspflichtige Wertpapierdienstleistungen in Österreich zu erbringen. Es ist dem Anbieter daher die gewerbliche Anlageberatung in Bezug auf Finanzinstrumente (§ 3 Abs. 2 Z 1 WAG 2018) nicht gestattet.

***
Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der BaFin.

Ohne die erforderliche Erlaubnis der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben.

Erlaubnisvorbehalt und Verbot gelten auch für Personen und Unternehmen, die keine Zweigstelle oder sonstige physische Präsenz in Deutschland unterhalten und ihr Geschäft allein im Wege des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs betreiben wollen. Sie gelten also unabhängig davon, ob das betreffende Geschäft ausschließlich in Deutschland für Kunden in Deutschland, aus dem Ausland nach Deutschland herein oder aus Deutschland hinaus ins Ausland betrieben wird. (Quelle:BaFin)

Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt ist seinen Kunden gegenüber, zum Schadensersatz verpflichtet.
***
Für Informanten:

Die Information eines Hinweisgebers, der über mögliche Verstöße informiert, ist eine der mächtigsten Waffen im Kampf gegen Betrüger, Abzocker und ohne Erlaubnis der zuständigen Behörden tätige Unternehmen. 

Durch ihre Kenntnis der Umstände und der verantwortlichen Personen können Hinweisgeber dem ESK helfen, mögliche Betrugsfälle und andere Verstöße viel früher als sonst möglich zu erkennen und darüber Öffentlichkeit herzustellen.  Whistleblower tragen erheblich dazu bei, den Schaden für die Anleger so gering wie möglich zu halten, die Integrität der Kapitalmärkte besser zu wahren und die für rechtswidriges Verhalten Verantwortlichen schneller zur Rechenschaft zu ziehen.

Der ESK sichert allen Informanten absolute Vertraulichkeit zu.

Der Name eines Informanten wird niemals preis gegeben. Er wird auch nicht gespeichert. Vertrauliche Informationen und Unterlagen erreichen uns per Mail esk-schutzbund@email.de  oder per Briefpost an den ESK zu Händen von Horst Roosen.

Mit der Zusendung wird der ESK  zur freien Verwendung und Veröffentlichung aller Informationen berechtigt.

Garantie: Die Identität eines Informanten wird niemals preisgegeben. Es werden keinerlei personenbezogenen Daten gespeichert.

Dringende Bitte: keine faktenlosen Gerüchte, nur nachvollziehbare Informationen. Danke!

ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
EXPRESS INKASSO® GmbH
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816813
Telefax: 06071-9816829

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ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung

Betroffene Anleger melden sich unter: ESK-Schutzbund@email.de



Freitag, Oktober 04, 2019

ABESIX: Warnung der Financial Services and Markets Authority (FSMA)

KRYPTOWÄHRUNGSBETRUG: DIE FSMA WARNT VOR ABESIX
In den letzten Monaten hat die FSMA weiterhin neue Beschwerden von Verbrauchern erhalten, die auf betrügerische Angebote zur Investition in Kryptowährungen geantwortet haben. Kryptowährungsbetrug macht in Belgien weiterhin Opfer. Daher wiederholt die FSMA ihre Warnung vor solchen betrügerischen Praktiken und insbesondere vor den Aktivitäten von ABESIX.

Das belgische Unternehmen ABESIX ist angeblich in der Beratung und im Handel mit Kryptowährungen tätig.

Die Gründungsurkunde von ABESIX erweist sich jedoch als falsch, da sich herausstellt, dass das Unternehmen Pilinvest Participations weder Gründer noch Partner von ABESIX ist . Darüber hinaus ist Pilinvest Participations in keiner Weise an der Gründung und den Aktivitäten von ABESIX beteiligt.

Da ABESIX angeblich auch virtuelle Währungen anbietet, betont die FSMA, dass derzeit keine Finanzaufsicht oder Aufsicht über virtuelles Geld besteht. Aus diesem Grund und weil solche Produkte riskant sind, raten sowohl die FSMA als auch die BNB - und tun dies seit 2014 - mit besonderer Sorgfalt ( https://www.fsma.be/en/news/be-careful -virtuelles-Geld-wie-Bitcoin ).

ABESIX nutzt die Website www.abesix-belgique.business.site und die folgenden Kontaktdaten:

Adresse:  1170 Watermaal-Bosvoorde
Terkamerenboslaan 1/1170 Watermael-Boitsfort
Avenue du Bois de la Cambre 1
E-Mail:  info @ abesixbelgique und abesixbelgique@gmail.com


Für Informanten:

Die Information eines Hinweisgebers, der über mögliche Verstöße informiert, ist eine der mächtigsten Waffen im Kampf gegen Betrüger, Abzocker und ohne Erlaubnis der zuständigen Behörden tätige Unternehmen. 

Durch ihre Kenntnis der Umstände und der verantwortlichen Personen können Hinweisgeber dem ESK helfen, mögliche Betrugsfälle und andere Verstöße viel früher als sonst möglich zu erkennen und darüber Öffentlichkeit herzustellen.  Whistleblower tragen erheblich dazu bei, den Schaden für die Anleger so gering wie möglich zu halten, die Integrität der Kapitalmärkte besser zu wahren und die für rechtswidriges Verhalten Verantwortlichen schneller zur Rechenschaft zu ziehen.

Der ESK sichert allen Informanten absolute Vertraulichkeit zu.

Der Name eines Informanten wird niemals preis gegeben. Er wird auch nicht gespeichert. Vertrauliche Informationen und Unterlagen erreichen uns per Mail esk-schutzbund@email.de  oder per Briefpost an den ESK zu Händen von Horst Roosen.

Mit der Zusendung wird der ESK  zur freien Verwendung und Veröffentlichung aller Informationen berechtigt.

Garantie: Die Identität eines Informanten wird niemals preisgegeben. Es werden keinerlei personenbezogenen Daten gespeichert.

Dringende Bitte: keine faktenlosen Gerüchte, nur nachvollziehbare Informationen. Danke!

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Betroffene Anleger melden sich: ESK-Schutzbund@email.de












Die Meldungen über Arbeitsplatzverluste und Industrieabbau gehen weiter. Deutschland im Sinkflug.

Rüsselsheim. Opel meldet Kurzarbeit an. Für die nächsten sechs Monate wird im Stammwerk Rüsselsheim die Spätschicht gestrichen. Der Autohersteller, der seit August 2017 zum französischen Autokonzern Groupe PSA (unter anderem Peugeot, Citroën und Vauxhall Motors) gehört, kürzt für einen Großteil der rund 2.600 Beschäftigten die Arbeitszeit. Als Ersatz für den Lohnausfall erhalten die Arbeitnehmer Kurzarbeitergeld und einen Zuschlag von Opel.

Bei Opel, der als erster deutscher Autohersteller seine Produktion mit Fließbändern wirtschaftlicher machte und in den 1960er und 1970er Jahren nach Volkswagen zweitgrößter deutscher Automobilhersteller war, sind betriebsbedingte Kündigungen bis Sommer 2023 ausgeschlossen. Das Unternehmen betont, dass es die Beschäftigten im Unternehmen halten will.

München. Bei BMW erfasst die Mitarbeiter erhebliche Sorgen um ihre Arbeitsplätze und Einkommen. Oliver Zipse, der neue Chef, kündigte auf einer Betriebsversammlung »Umstrukturierungen« an. Die Rede ist von einem Abbau von 5.000 bis 6.000 Arbeitsplätzen bis zum Jahr 2022. Vorbei sein könnte es auch mit den relativ hohen Jahresprämien. Desaströs sind diese Meldungen für die rund 10.000 bei BMW beschäftigten Leiharbeiter, die wohl übernommen werden dürften. Im Dezember soll BMW die genauen Pläne öffentlich verkünden. Betriebsbedingte Kündigungen sind bis 2025 ausgeschlossen.

Der Münchner Autohersteller, dessen größtes Werk bereits in den USA steht, musste seine Führungsposition bei Premiumklassefahrzeugen an Mercedes abtreten, die Rendite brach ein.

Saarbrücken. Bild beschreibt das Drama in aller Deutlichkeit: »Das Saarland in der Krise«, formuliert Bild und ergänzt: »4-700 Jobs weg, 11.600 wackeln« und resümiert: »Es ist die größte Wirtschaftskrise seit dem Ende des Bergbaus im Juni 2012.«

Bild listet die Schreckensmeldungen aus dem Stahl- und Autoland auf:

    Getriebehersteller ZF: 2.000 Stellen
    Gusswerke Saarbrücken: 200 Mitarbeiter mussten gehen, die restlichen 1000 Jobs sind in Gefahr.
    Ford in Saarlouis: 1600 Stellen weg. Ford will den Standort schliessen, das kostet einmal 4600 Stellen.
    Bosch: 400 Stellen abgebaut, 4000 wackeln.
    Festo: verringert die Arbeitszeit pro Woche um 1,5 Stunden mit entsprechenden Gehaltskürzungen.
    Saarstahl und Dillinger: Kurzarbeit und zusätzlich 1500 Stellen weg. 1000 weitere sollen ausgelagert werden.

Fazit von Bild: »Das Stahl- und Autoland fährt gegen die Wand. Doch die Saar-Politiker sehen den Bund in der Pflicht.«

Düsseldorf. Hunderte von Arbeitsplätzen will der Anlagenbauer GEA Group AG streichen. Der neue Chef der früheren Metallgesellschaft, Stefan Klebert, ist mit der Profitabilität nicht zufrieden und will deswegen rund 800 der weltweit 18.500 Stellen streichen. Er will sich ferner auf Komponenten für die Nahrungsmittel- und Pharmaindustrie konzentrieren und prognostiziert moderate Einbußen beim Umsatz.

Der GEA-Vorläufer »Metallgesellschaft« gehörte zu den weltweit führenden Unternehmen im Rohstoffhandel, Metallurgie und Anlagenbau und diente wegen seiner vielfältigen Beteiligungen in allen wichtigen Industrieländern einst Lenin als Paradebeispiel für den »Monopolkapitalismus«. Die GEA selbst wurde 1920 als GEA Gesellschaft für Entstaubungsanlagen gegründet. Nach einer sehr wechselvollen Geschichte wurden der Metallgesellschaft-Nachfolger mg-technologies und GEA in Global Engineering Alliance umbenannt. Weltweit gehören heute rund 250 Tochtergesellschaften zum Konzern.

Stuttgart. Bosch-Chef Volkmar Denner verkündet währenddessen »Revolutionäres«. Bis zum Jahr 2025 werde die Autoindustrie nicht mehr wachsen, sagte er in einem Exklusiv-Interview mit dem Branchenblatt Automobilwoche. Die Automobilproduktion werde in diesem Jahr nach seiner Einschätzung um fünf Prozent schrumpfen.

Er rechne mit einer längeren »Phase des Stillstandes in der Autoindustrie«. Überrascht ist der Bosch-Chef, dass der Druck auf die Autoindustrie so rasch zugenommen hat: »Wir brauchen einen gesellschaftlichen Diskurs, der ein Dreieck aus Ökonomie, Ökologie und sozialen Aspekten ausbalanciert. Es ist also wenig zielführend, wenn sich Interessengruppen nur einzelne Aspekte herausgreifen und optimieren wollen, denn dann kippt das Ganze.«

Etwas realistischer klingt er, wenn er sagt: »Andererseits muss man die Entwicklung abwarten. Aktuell ist der Dieselanteil bei Neufahrzeugen in Deutschland eineinhalb Prozentpunkte höher als im vergangenen Jahr.« Das klingt nicht nach unangefochtenem Siegeszug »der Elektromobilität«.

Wegfallende Arbeitsplätze im Dieselbereich will er durch Arbeitsplätze in der Produktion von Brennstoffzellen ersetzen. Ein Markt ist hier nicht absehbar. Denner antwortet auf die skeptische Frage: Taugt die Brennstoffzelle als Ersatz? Mit der Antwort: »Was wir hier machen ist revolutionär.«

Berlin. Einen neuen Weg wählt Burkhard Weller, der sechstgrößte deutsche Autohändler. Er will Mitglied bei Bündnis90/die Grünen werden. Weller zur Automobilwoche: »Ich bin derzeit auf der Suche nach einem passenden Ortsverband und zuversichtlich, in einigen Wochen Vollzug melden zu können.«

Seine Autohandelsgruppe Wellergruppe ist in mehreren Bundesländern aktiv und hat im Jahr 2018 insgesamt 34.280 neue und gebrauchte Fahrzeuge verkauft. »Ich bin ein politischer Mensch«, begründete er sein Engagement und verortete sich selbst unter »Mitte-links«. Es sei unglaublich, wie viele Ressourcen gespart werden könnten.

Lauchhammer. Das große Jobwunder durch regenerative Energien ist offenbar schon wieder vorbei, ehe es richtig angefangen hatte. Ausgerechnet der Windanlagenhersteller Vestas streicht 500 Stellen, ausgerechnet im ohnehin von der Energiewende gebeutelten Braunkohlerevier Lausitz .

Der Wettbewerb für ökologische Nachhaltigkeit und CO2-Neutralität hat bereits die ersten Sieger ausgemacht:

  • Deutscher Meister sind die Obdachlosen,
  • Weltmeister sind die afrikanischen Massai geworden, die praktisch keinen Fußabdruck hinterlassen.

Wir sind gerade dabei den Massai den Weltmeistertitel streitig zu machen. So sehen Sieger aus!?

Deutschland braucht die Hilfe seiner noch nicht vom Klimawahn befallenen Bevölkerung um den Klimavirus wirksam zu stoppen.

Der Planet erhitzt sich wenig, die Köpfe sehr. Die Politik hat kaum noch etwas zu sagen; hatte sie früher NGO´s als Hilfstruppen gefüttert, will jetzt das Mündel Vormund sein. Ein links-grünes radikales Netzwerk, bestehend aus vielen auch vom Staat gut gefütterten NGOs und dahinterstehenden Fondsgesellschaften, haben das Zepter übernommen und von diesen werden die entsprechenden Botschaften medial in die Massen gehämmert.

Die sogenannten Klimaschützer wollen uns vorschreiben wie wir zu leben haben.

Diesem Vorhaben gilt es mit aller Macht entgegen zu treten.  Je mehr Aufmerksamkeit und Öffentlichkeit es gibt, desto schwieriger wird es für die sogenannten „Klima-Aktivisten“ weitere Menschen  mit dem Klima-Virus zu infizieren. Es gilt die inzwischen zur Psychose gewordene Selbststilisierung der Klima-Aktivisten und den als Lifestyle-Happening inszenierten kalkulierten Gesetzesbruch durch eine breite Öffentlichkeitsarbeit zu beenden.  

Demokratie und das Leben in einer intakten gesunden Umwelt ist ein zentraler Wert unserer Gesellschaft, den es zu erhalten und zu verteidigen gilt.

Werden Sie ehrenamtlicher Gastautor/in des UTR e.V. Der Verein verbreitet seine Botschaften in ganz besonderem Maße durch die Autorenschaft externer am Umweltschutz interessierter Bürger und Experten. Wir freuen uns über jeden Beitrag.

…gesund und glücklich in einer intakten Umwelt leben…

Der UTR e.V. nimmt keine steuerlichen Vorteile in Anspruch und wird auch von keiner Seite finanziert.
Der Verein finanziert sich ausschließlich aus freiwilligen Zuwendungen.
Wir freuen uns über jede Unterstützung.


Wer Angst hat, er könnte etwas falsch machen und der Umwelt schaden, anstatt sie zu hegen und zu pflegen, hat sich bestimmt schon eine der folgenden Fragen gestellt:

  • Darf man noch Diesel Fahren?
  • Warum will niemand ein Elektro-Auto?
  • Wo kommt der Strom für E-Autos her?
  • Darf man noch Pommes frites essen?
  • Darf man noch Fleisch essen?
  • Darf man Plastiktüten benutzen?
  • Alles nur Chemie oder was?

Diese und noch 30 weitere Fragen werden in dem neu erschienen Buch „Mit Vollgas gegen die Natur“ „Wie Umweltschutz zum Ökowahn wird von Holger Douglas ausführlich und verständlich beantwortet.
Holger Douglas ist Wissenschafts- und Technikjournalist. „In den 36 Kapiteln dieses spannenden und flüssig zu lesenden Buchs verbergen sich handfeste Überraschungen“, sagt Horst Roosen, Vorstand des UTR |Umwelt|Technik|Recht| e.V. Man legt es tatsächlich von der ersten bis zur letzten Seite nicht mehr aus der Hand!

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Wer Antworten sucht, ob Windkraftanlagen Krankmacher sind
und wie sich der Infraschall auf die Gesundheit auswirkt der sollte das Buch des Biologen Wolfgang Müller „Krankmacher Windkraftanlagen? Auswirkungen des Infraschalls auf unsere Gesundheit“ lesen. Das Buch kostet 16,90 Euro, erschien am 14.Juli 2019 und kann

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UTR |Umwelt|Technik|Recht| e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Telefon 06071- 9816811
Telefax 06071- 9816829
e-mail: dokudrom@email.de








Horst Königstein: BaFin bestellt Abwickler für die Abwicklung des unerlaubt betriebenen Einlagengeschäfts.

Die BaFin hat mit Bescheid vom 12. September 2019 für die Abwicklung des durch Herrn Horst Königstein, Limburg, unerlaubt betriebenen Einlagengeschäfts einen Abwickler bestellt.

Herr Königstein hatte Gelder des Publikums mit dem Versprechen der unbedingten Rückzahlbarkeit entgegengenommen, ohne dass der Rückzahlungsanspruch in Inhaber- oder Orderschuldverschreibungen verbrieft war. Damit betreibt er das Einlagengeschäft nach § 1 Absatz 1 Satz 2 Nr. 1 Kreditwesengesetz (KWG), ohne über die hierfür erforderliche Erlaubnis der BaFin zu verfügen. Die BaFin hatte Herrn Horst Königstein mit Bescheid vom 15. Mai 2019 die sofortige Einstellung und die unverzügliche Abwicklung des von ihm unerlaubt betriebenen Einlagengeschäfts aufgegeben. Der Bescheid ist bestandskräftig.

Zum Abwickler hat die BaFin bestellt:
Herrn Rechtsanwalt
Frank Schmitt
c/o Schultze & Braun
Rechtsanwaltsgesellschaft für Insolvenzverwaltung mbH
Olof-Palme-Straße 13
60439 Frankfurt am Main

Der Abwickler ist zum Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Herrn Horst Königstein berechtigt, wenn er die Voraussetzungen hierfür feststellt.
Der Bescheid der BaFin ist von Gesetzes wegen sofort vollziehbar, jedoch noch nicht bestandskräftig.

Quelle: © Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht / http://www.bafin.de

***
Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der BaFin.

Ohne die erforderliche Erlaubnis der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben.

Erlaubnisvorbehalt und Verbot gelten auch für Personen und Unternehmen, die keine Zweigstelle oder sonstige physische Präsenz in Deutschland unterhalten und ihr Geschäft allein im Wege des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs betreiben wollen. Sie gelten also unabhängig davon, ob das betreffende Geschäft ausschließlich in Deutschland für Kunden in Deutschland, aus dem Ausland nach Deutschland herein oder aus Deutschland hinaus ins Ausland betrieben wird. (Quelle:BaFin)

Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt ist seinen Kunden gegenüber, zum Schadensersatz verpflichtet.

Wer von einem ihm unbekannten Unternehmen kontaktiert wird, sollte fragen welche Aufsichtsbehörde die Genehmigung zur Erbringung von Finanzdienstleistungen erteilt hat. Ein Anruf bei dieser Behörde schafft dann Klarheit ob die Auskunft stimmt oder nicht!

***

Nur durch ständige Berichterstattung, wie zum Beispiel auf den ESK Internetseiten http://express-inkasso.24.eu und  http://whistleblower.24.eu kann das Bewusstsein der Anleger über das erhebliche Betrugsrisikos auf Websites für binäre Optionen geschärft werden. Nur so kann sicher gestellt werden, dass Anleger ihre notwendige Sorgfaltspflicht nicht vernachlässigen, bevor sie, wenn überhaupt, den ersten Trade oder die erste Wette platzieren.“

  • Für den Rechtsbereich Internet- und Cyber-Betrug konnte der ESK Express Schutzbund eine fachkundige, zielbewusste und lösungsorientierte Rechtsanwaltskanzlei in Vaduz im Fürstentum Liechtenstein als ESK-Vertrauensrechtsanwaltskanzlei gewinnen. Deren Rechtsanwälte sind führende Experten im Wirtschaftsrecht und verfügen über umfassende Erfahrung in der Vertretung vor Gerichten im Zusammenhang mit Internet- und Cyber-Betrug. Diese Rechtsanwälte betreuen betroffene Investoren  in Ihren Anliegen und stehen ihnen mit Rat und Tat in Deutschland, Liechtenstein, Österreich und der Schweiz zur Seite.

Erste Schritte zur Vermögenswiederherstellung für Internet- und Cyber-Betrugsopfer.

Professionelle Hilfe in Anspruch nehmen:
Mit dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung in Zusammenarbeit mit  Rechtsanwälten für Anlegerschutz steht Geschädigten ein schlagkräftiges Spezialinkasso zur Verfügung.

Hochqualifizierte Erstberatung durch eine spezialisierte ESK-Vertrauensrechtsanwaltskanzlei:
Der ESK Express Schutzbund arbeitet mit Rechtsanwälten zusammen, die mit zu den führenden Kanzleien für Anlegerschutz in Deutschland, Österreich, Schweiz und Liechtenstein gehört.

Geschädigte Anleger erhalten, wenn sie sich der Fördergemeinschaft anschließen, eine hoch qualifizierte Erstberatung unter besonderer Berücksichtigung des speziellen Einzelfalls.

Jeder einzelne Fall in diesem Bereich ist anders und muss individuell betrachtet werden; dies ist durch die ESK-Fördergemeinschaft hervorragend gewährleistet, sodass Geschädigte hier durch die Rechtsanwälte eine fundierte Einschätzung erhalten, ob, gegen wen und in welcher Höhe erfolgreich Ersatzansprüche durchgesetzt werden können.

Der ESK bietet Betroffenen ein kostenloses schriftliches, telefonisches oder auch persönliches Erstgespräch mit diesem ESK-Vertrauensrechtsanwalt an, nach welchem sich der Anleger entscheiden kann, ob er mit diesen  Rechtsanwälten  seine Ansprüche geltend machen will.

Viele weitere Betroffene nutzen bereits die Erfahrung dieser Rechtsanwälte auf dem Markt sowie die Bündelung der Interessen vieler gleichgesinnter Geschädigter.

Danach kann der Betroffene  seine Unterlagen zur Prüfung einreichen. Dann bespricht der ESK-Vertrauensrechtsanwalt mit ihm, welche Möglichkeiten bestehen. Ist der Fall dafür geeignet, wird der ESK-Vertrauensrechtsanwalt, nach entsprechender Vollmachtserteilung durch den Mandanten, erste außergerichtliche Schritte einleiten.

Die Forderungen zunächst über außergerichtliche Maßnahmen geltend zu machen, ist einer sofortigen gerichtlichen Klage in der Regel vorzuziehen:

Im Erfolgsfall können die Geschädigten nämlich wesentlich schneller ihr Geld zurückholen, als es bei einer gerichtlichen Geltendmachung der Fall gewesen wäre.

  • Für die außergerichtliche Tätigkeit der ESK-Vertrauensrechtsanwaltskanzlei übernimmt die ESK-Fördergemeinschaft für den Geschädigten die Kosten im Gegenzug zur einer Erfolgsbeteiligung ab 5% des hereingebrachten Betrags im außergerichtlichen Erfolgsfall.

Gerichtliche Auseinandersetzungen sollten immer nur dann in Erwägung gezogen werden, wenn alle außergerichtlichen Möglichkeiten nicht zum gewünschten Ergebnis geführt haben oder juristische Erwägungen diesen Weg ausschließen. Alleine schon wegen der drohenden mitunter hohen Kosten lohnt sich die außergerichtliche Vorgehensweise immer. Das gilt auch für den Personenkreis der über eine Rechtsschutzversicherung verfügt.

Der Erfolg bei außergerichtlicher Geltendmachung von Ansprüchen, kann natürlich nicht garantiert werden. Wenn der Anspruch außergerichtlich nicht erfolgreich durchgesetzt werden kann, müssen die betroffenen Anleger auch nichts bezahlen.

Das Ziel der ESK-Vertrauensrechtsanwaltskanzlei ist es, den geschädigten Anlegern wirtschaftliche Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen und diese effektiv umzusetzen, ihnen möglichst schnell und effizient zu ihrem Recht zu verhelfen.

Die ESK Fördermitgliedschaft mit Einmalbeitrag (75.- Euro) ermöglicht es betroffenen Anlegern, ihren Schadensersatzanspruch geltend zu machen, ohne dass sie ein finanzielles Risiko eingehen, und sie müssen außergerichtlich keine Anwaltsgebühren zahlen. Sie zahlen immer nur dann etwas, wenn ihr Verfahren erfolgreich ist. Wenn der Fall nicht erfolgreich ist, ist auch nichts zu zahlen.

Ab sofort kann jeder Inhaber eines berechtigten Anspruchs den Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung auch mit dem zunächst außergerichtlichen Einzug seiner berechtigten Forderung auf Erfolgsbasis beauftragen!

Fazit
Wer sich der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen.

Betroffene können kostenlos und unverbindlich mittels Online Kontaktformular, Telefon, Mail, Fax oder auch per Briefpost das Anmeldeformular zur ESK Fördergemeinschaft  anfordern.

ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
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Telefax: 06071-9816829

Fördergemeinschaft zur Durchsetzung
von Geldansprüchen auf Erfolgsbasis


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