Freitag, Oktober 04, 2019

Horst Königstein: BaFin bestellt Abwickler für die Abwicklung des unerlaubt betriebenen Einlagengeschäfts.

Die BaFin hat mit Bescheid vom 12. September 2019 für die Abwicklung des durch Herrn Horst Königstein, Limburg, unerlaubt betriebenen Einlagengeschäfts einen Abwickler bestellt.

Herr Königstein hatte Gelder des Publikums mit dem Versprechen der unbedingten Rückzahlbarkeit entgegengenommen, ohne dass der Rückzahlungsanspruch in Inhaber- oder Orderschuldverschreibungen verbrieft war. Damit betreibt er das Einlagengeschäft nach § 1 Absatz 1 Satz 2 Nr. 1 Kreditwesengesetz (KWG), ohne über die hierfür erforderliche Erlaubnis der BaFin zu verfügen. Die BaFin hatte Herrn Horst Königstein mit Bescheid vom 15. Mai 2019 die sofortige Einstellung und die unverzügliche Abwicklung des von ihm unerlaubt betriebenen Einlagengeschäfts aufgegeben. Der Bescheid ist bestandskräftig.

Zum Abwickler hat die BaFin bestellt:
Herrn Rechtsanwalt
Frank Schmitt
c/o Schultze & Braun
Rechtsanwaltsgesellschaft für Insolvenzverwaltung mbH
Olof-Palme-Straße 13
60439 Frankfurt am Main

Der Abwickler ist zum Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Herrn Horst Königstein berechtigt, wenn er die Voraussetzungen hierfür feststellt.
Der Bescheid der BaFin ist von Gesetzes wegen sofort vollziehbar, jedoch noch nicht bestandskräftig.

Quelle: © Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht / http://www.bafin.de

***
Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der BaFin.

Ohne die erforderliche Erlaubnis der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben.

Erlaubnisvorbehalt und Verbot gelten auch für Personen und Unternehmen, die keine Zweigstelle oder sonstige physische Präsenz in Deutschland unterhalten und ihr Geschäft allein im Wege des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs betreiben wollen. Sie gelten also unabhängig davon, ob das betreffende Geschäft ausschließlich in Deutschland für Kunden in Deutschland, aus dem Ausland nach Deutschland herein oder aus Deutschland hinaus ins Ausland betrieben wird. (Quelle:BaFin)

Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt ist seinen Kunden gegenüber, zum Schadensersatz verpflichtet.

Wer von einem ihm unbekannten Unternehmen kontaktiert wird, sollte fragen welche Aufsichtsbehörde die Genehmigung zur Erbringung von Finanzdienstleistungen erteilt hat. Ein Anruf bei dieser Behörde schafft dann Klarheit ob die Auskunft stimmt oder nicht!

***

Nur durch ständige Berichterstattung, wie zum Beispiel auf den ESK Internetseiten http://express-inkasso.24.eu und  http://whistleblower.24.eu kann das Bewusstsein der Anleger über das erhebliche Betrugsrisikos auf Websites für binäre Optionen geschärft werden. Nur so kann sicher gestellt werden, dass Anleger ihre notwendige Sorgfaltspflicht nicht vernachlässigen, bevor sie, wenn überhaupt, den ersten Trade oder die erste Wette platzieren.“

  • Für den Rechtsbereich Internet- und Cyber-Betrug konnte der ESK Express Schutzbund eine fachkundige, zielbewusste und lösungsorientierte Rechtsanwaltskanzlei in Vaduz im Fürstentum Liechtenstein als ESK-Vertrauensrechtsanwaltskanzlei gewinnen. Deren Rechtsanwälte sind führende Experten im Wirtschaftsrecht und verfügen über umfassende Erfahrung in der Vertretung vor Gerichten im Zusammenhang mit Internet- und Cyber-Betrug. Diese Rechtsanwälte betreuen betroffene Investoren  in Ihren Anliegen und stehen ihnen mit Rat und Tat in Deutschland, Liechtenstein, Österreich und der Schweiz zur Seite.

Erste Schritte zur Vermögenswiederherstellung für Internet- und Cyber-Betrugsopfer.

Professionelle Hilfe in Anspruch nehmen:
Mit dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung in Zusammenarbeit mit  Rechtsanwälten für Anlegerschutz steht Geschädigten ein schlagkräftiges Spezialinkasso zur Verfügung.

Hochqualifizierte Erstberatung durch eine spezialisierte ESK-Vertrauensrechtsanwaltskanzlei:
Der ESK Express Schutzbund arbeitet mit Rechtsanwälten zusammen, die mit zu den führenden Kanzleien für Anlegerschutz in Deutschland, Österreich, Schweiz und Liechtenstein gehört.

Geschädigte Anleger erhalten, wenn sie sich der Fördergemeinschaft anschließen, eine hoch qualifizierte Erstberatung unter besonderer Berücksichtigung des speziellen Einzelfalls.

Jeder einzelne Fall in diesem Bereich ist anders und muss individuell betrachtet werden; dies ist durch die ESK-Fördergemeinschaft hervorragend gewährleistet, sodass Geschädigte hier durch die Rechtsanwälte eine fundierte Einschätzung erhalten, ob, gegen wen und in welcher Höhe erfolgreich Ersatzansprüche durchgesetzt werden können.

Der ESK bietet Betroffenen ein kostenloses schriftliches, telefonisches oder auch persönliches Erstgespräch mit diesem ESK-Vertrauensrechtsanwalt an, nach welchem sich der Anleger entscheiden kann, ob er mit diesen  Rechtsanwälten  seine Ansprüche geltend machen will.

Viele weitere Betroffene nutzen bereits die Erfahrung dieser Rechtsanwälte auf dem Markt sowie die Bündelung der Interessen vieler gleichgesinnter Geschädigter.

Danach kann der Betroffene  seine Unterlagen zur Prüfung einreichen. Dann bespricht der ESK-Vertrauensrechtsanwalt mit ihm, welche Möglichkeiten bestehen. Ist der Fall dafür geeignet, wird der ESK-Vertrauensrechtsanwalt, nach entsprechender Vollmachtserteilung durch den Mandanten, erste außergerichtliche Schritte einleiten.

Die Forderungen zunächst über außergerichtliche Maßnahmen geltend zu machen, ist einer sofortigen gerichtlichen Klage in der Regel vorzuziehen:

Im Erfolgsfall können die Geschädigten nämlich wesentlich schneller ihr Geld zurückholen, als es bei einer gerichtlichen Geltendmachung der Fall gewesen wäre.

  • Für die außergerichtliche Tätigkeit der ESK-Vertrauensrechtsanwaltskanzlei übernimmt die ESK-Fördergemeinschaft für den Geschädigten die Kosten im Gegenzug zur einer Erfolgsbeteiligung ab 5% des hereingebrachten Betrags im außergerichtlichen Erfolgsfall.

Gerichtliche Auseinandersetzungen sollten immer nur dann in Erwägung gezogen werden, wenn alle außergerichtlichen Möglichkeiten nicht zum gewünschten Ergebnis geführt haben oder juristische Erwägungen diesen Weg ausschließen. Alleine schon wegen der drohenden mitunter hohen Kosten lohnt sich die außergerichtliche Vorgehensweise immer. Das gilt auch für den Personenkreis der über eine Rechtsschutzversicherung verfügt.

Der Erfolg bei außergerichtlicher Geltendmachung von Ansprüchen, kann natürlich nicht garantiert werden. Wenn der Anspruch außergerichtlich nicht erfolgreich durchgesetzt werden kann, müssen die betroffenen Anleger auch nichts bezahlen.

Das Ziel der ESK-Vertrauensrechtsanwaltskanzlei ist es, den geschädigten Anlegern wirtschaftliche Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen und diese effektiv umzusetzen, ihnen möglichst schnell und effizient zu ihrem Recht zu verhelfen.

Die ESK Fördermitgliedschaft mit Einmalbeitrag (75.- Euro) ermöglicht es betroffenen Anlegern, ihren Schadensersatzanspruch geltend zu machen, ohne dass sie ein finanzielles Risiko eingehen, und sie müssen außergerichtlich keine Anwaltsgebühren zahlen. Sie zahlen immer nur dann etwas, wenn ihr Verfahren erfolgreich ist. Wenn der Fall nicht erfolgreich ist, ist auch nichts zu zahlen.

Ab sofort kann jeder Inhaber eines berechtigten Anspruchs den Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung auch mit dem zunächst außergerichtlichen Einzug seiner berechtigten Forderung auf Erfolgsbasis beauftragen!

Fazit
Wer sich der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen.

Betroffene können kostenlos und unverbindlich mittels Online Kontaktformular, Telefon, Mail, Fax oder auch per Briefpost das Anmeldeformular zur ESK Fördergemeinschaft  anfordern.

ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
EXPRESS INKASSO® GmbH
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816813
Telefax: 06071-9816829

Fördergemeinschaft zur Durchsetzung
von Geldansprüchen auf Erfolgsbasis


ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung

CRYPTOTRUSTCONSULTING LTD: auf der Warnlisten der Österreichischen Finanzmarktaufsichtsbehörden.

Wie dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung über seine Internetseite https://www.ad-infinitum.online  am 04. Oktober 2019 mitgeteilt wurde, hat die Österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA)https://www.fma.gv.at  folgendes Unternehmen auf seine Warnliste gesetzt:

CRYPTOTRUSTCONSULTING LTD
20-22 Wenlock Road, London N1 7GU, Vereinigtes Königreich
Postanschrift: Clusiusweg 4 Top 5, 7540 Güssing, Österreich
Tel .: +44 20 3787 4468
Web: https://cryptotrustconsulting.com

Das Unternehmen ist nicht berechtigt, lizenzpflichtige Bankgeschäfte in Österreich durchzuführen. Aus diesem Grund ist die Annahme von Geldern von Dritten auf kommerzieller Basis zu Verwaltungszwecken oder als Einlagen (Einlagengeschäft) nicht gestattet (§ 1 Abs. 1 Nr. 1 BWG).
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Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der BaFin.

Ohne die erforderliche Erlaubnis der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben.

Erlaubnisvorbehalt und Verbot gelten auch für Personen und Unternehmen, die keine Zweigstelle oder sonstige physische Präsenz in Deutschland unterhalten und ihr Geschäft allein im Wege des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs betreiben wollen. Sie gelten also unabhängig davon, ob das betreffende Geschäft ausschließlich in Deutschland für Kunden in Deutschland, aus dem Ausland nach Deutschland herein oder aus Deutschland hinaus ins Ausland betrieben wird. (Quelle:BaFin)

Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt ist seinen Kunden gegenüber, zum Schadensersatz verpflichtet.
***
Für Informanten:

Die Information eines Hinweisgebers, der über mögliche Verstöße informiert, ist eine der mächtigsten Waffen im Kampf gegen Betrüger, Abzocker und ohne Erlaubnis der zuständigen Behörden tätige Unternehmen. 

Durch ihre Kenntnis der Umstände und der verantwortlichen Personen können Hinweisgeber dem ESK helfen, mögliche Betrugsfälle und andere Verstöße viel früher als sonst möglich zu erkennen und darüber Öffentlichkeit herzustellen.  Whistleblower tragen erheblich dazu bei, den Schaden für die Anleger so gering wie möglich zu halten, die Integrität der Kapitalmärkte besser zu wahren und die für rechtswidriges Verhalten Verantwortlichen schneller zur Rechenschaft zu ziehen.

Der ESK sichert allen Informanten absolute Vertraulichkeit zu.

Der Name eines Informanten wird niemals preis gegeben. Er wird auch nicht gespeichert. Vertrauliche Informationen und Unterlagen erreichen uns per Mail esk-schutzbund@email.de  oder per Briefpost an den ESK zu Händen von Horst Roosen.

Mit der Zusendung wird der ESK  zur freien Verwendung und Veröffentlichung aller Informationen berechtigt.

Garantie: Die Identität eines Informanten wird niemals preisgegeben. Es werden keinerlei personenbezogenen Daten gespeichert.

Dringende Bitte: keine faktenlosen Gerüchte, nur nachvollziehbare Informationen. Danke!

ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
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Fördergemeinschaft zur Durchsetzung
von Geldansprüchen auf Erfolgsbasis

ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung

Betroffene Anleger melden sich unter: ESK-Schutzbund@email.de


Donnerstag, Oktober 03, 2019

Capital Group SP z o. o.: BaFin ordnet die Einstellung und Abwicklung des unerlaubt betriebenen Einlagengeschäfts an.

Die BaFin hat mit Bescheiden vom 27. September 2019 sowohl der Capital Group SP z o. o., Warschau, Polen, als auch Herrn Celal Cakir in seiner Funktion als Geschäftsführer der Capital Group SP z o. o. das Einlagengeschäft untersagt und dessen unverzügliche Abwicklung angeordnet.

Nach vorliegenden Erkenntnissen hat die Capital Group SP z o. o. auf der Grundlage von Festgeldverträgen, die eine unbedingte Rückzahlung vorsehen, gewerbsmäßig Gelder angenommen, ohne dass der Rückzahlungsanspruch in Inhaber- oder Orderschuldverschreibungen verbrieft war. Damit betreibt die Capital Group SP z o. o. unerlaubt das Einlagengeschäft, ohne über die dafür erforderliche Erlaubnis der BaFin zu verfügen.

Die Abwicklungsanordnung verpflichtet die Capital Group SP z o. o. und Herrn Celal Cakir in seiner Funktion als Geschäftsführer der Capital Group SP z o. o., die angenommenen Gelder unverzüglich zurück zu zahlen.

Die Bescheide sind sofort vollziehbar, aber noch nicht bestandskräftig.

Capital Group, Polen, hat keinen Bezug zu anderen Unternehmen

Die BaFin weist darauf hin, dass “Capital Group“ mit Sitz in Polen in keiner Beziehung weder zu dem Unternehmen "Capital Group" mit Hauptsitz in Los Angeles, Kalifornien, USA, steht, über das Informationen auf der Internetseite www.capitalgroup.com und www.capitalgroup.com/europe/ verfügbar sind, noch zu dem Unternehmen „The Capital Group“ mit Sitz in Bethesda, Maryland, USA, das seine Leistungen unter der Internetseite www.capgroupfinancial.com anbietet.

Der BaFin sind zudem „Hilfsangebote“ der Capital Group, Polen, bekannt geworden, bei denen wegen einer drohenden Insolvenz die Festgeldanlage gegen Zahlung eines weiteren Geldbetrags in Aktien eines anderen Unternehmens getauscht werden sollen. Das ist eine bekannte Vorgehensweise, die den Schaden bei den Betroffenen nur noch vergrößert.

Quelle: © Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht / http://www.bafin.de

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Opfer von Anlagebetrug sind niemals selbst schuld! 

Viele Betroffene geben sich selbst die Schuld an dem Kapitalverlust. Das ist eine falsche Sicht der Dinge.  Wer jemanden um sein Geld bringt, ihn finanzielle ausnutzt, sein Vertrauen verrät oder mit falschen Tatsachen operiert, ist ein Betrüger. Er gefährdet die finanzielle Unabhängigkeit und Sicherheit seiner Opfer!

Der ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung  unterstützt nach Kräften das wichtigste Ziel der geschädigten Anleger, die Wiederbeschaffung des investierten Geldes.

Weil Menschen lieber Kosten vermeiden als in eine Chance zu investieren, verzichten Sie in vielen Fällen auf ihr eigenes bereits investiertes Geld. Aus diesem Grunde bietet der ESK betroffenen Anlegern an, die Forderung zunächst außergerichtlich auf Erfolgsbasis zu bearbeiten.  Für viele Anleger die sich bei der ESK Fördergemeinschaft angemeldet haben, hat sich dieser Schritt schon oft gelohnt, da mit den ersten außergerichtlichen Schritten auf Erfolgsbasis viele Informationen gesammelt werden konnten, die sich dann zur  angestrebten Vermögenswiederherstellung für die Mandanten, als äußerst hilfreich erweisen. Bei diesem ersten Schritt sind den Anlegern keine Kosten entstanden.

Forderungen zunächst über außergerichtliche Maßnahmen geltend zu machen ist in vielen Fällen  einer sofortigen gerichtlichen Klage zunächst vorzuziehen. Im Erfolgsfall verfügt der Betroffene nämlich  wesentlich schneller über sein Geld als es bei einer gerichtlichen Geltendmachung der Fall gewesen wäre. Der Geschädigte hat kein Kostenrisiko. Im Erfolgsfall erhält er den beigetriebenen Betrag abzüglich einer vorher individuell vereinbarten Erfolgsprovision. Im negativen Fall entstehen dem Auftraggeber keine Kosten.

Wenn die gerichtliche Geltendmachung der Forderungen angesagt ist, kann der ESK in Zusammenarbeit mit seinen Rechtsanwälten, den betroffenen Anlegern wirtschaftliche Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen, um Ihnen möglichst schnell und effizient zu ihrem Recht zu verhelfen.

Für Anleger die über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, holt der Anwalt kostenlos die Deckungszusage ein. Wird die Deckungszusage erteilt, ist der Anleger, egal wie der Fall ausgeht, von allen Kosten frei gestellt. Es ist auch keine Erfolgsprovision zu bezahlen!

Für Anleger die über keine Rechtsschutzversicherung verfügen, oder welchen die Deckungszusage von ihrem Versicherer verweigert wurde, können sich dann laufenden Klagen gegen eine Erfolgsprovision anschließen. Wenn ihr Anspruch erfolgreich betrieben werden konnte, wird die beigetriebene Summe um die vorher fest vereinbarte Erfolgsprovision für die Fördergemeinschaft geschmälert. Das bedeutet für den betreffenden Anleger, dass er seinen Anspruch durchgesetzt hat, ohne selbst ein finanzielle Risiko eingegangen zu sein.

Die ESK Fördermitgliedschaft mit Einmalbeitrag (75.- Euro) ermöglicht es betroffenen Anlegern, ihren Schadensersatzanspruch geltend zu machen, ohne dass sie ein finanzielles Risiko eingehen, und sie müssen keine Anwaltsgebühren zahlen. Sie zahlen immer nur dann etwas, wenn ihr Verfahren erfolgreich ist. Wenn der Fall nicht erfolgreich ist, ist auch nichts zu zahlen.

Ab sofort kann jeder Inhaber eines berechtigten Anspruchs den Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung auch mit dem zunächst außergerichtlichen Einzug seiner berechtigten Forderung auf Erfolgsbasis beauftragen!

Wer sich der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen.

Betroffene können kostenlos und unverbindlich mittels Online Kontaktformular, Telefon, Mail, Fax oder auch per Briefpost das Anmeldeformular zur ESK Fördergemeinschaft  anfordern.

ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
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Groß-Zimmerner-Str. 36 a
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Telefon: 06071-9816813
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Fördergemeinschaft zur Durchsetzung
von Geldansprüchen auf Erfolgsbasis

ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung

Mittwoch, Oktober 02, 2019

PIM Gold: Vorläufiger Insolvenzverwalter bestimmt. Betroffene Anleger schließen sich dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung an.

Amtsgericht Offenbach hat ein allgemeines Verfügungsverbot erlassen.

Aufgrund des bereits bekannt gewordenen Insolvenzantrages hat nun das Amtsgericht Offenbach Beschlüsse getroffen (Aktenzeichen 8 IN 402/19). Danach sind über das Vermögen der PIM Gold keine Verfügungen mehr ohne Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters Dr. Renald Metoja von Eisner Rechtsanwälte aus Lauda-Königshofen erlaubt. Für eine erste Stellungnahme war der Insolvenzverwalter telefonisch nicht erreichbar. Quelle: investmentcheck

Auch wenn der Verbleib von über einer Tonne noch ungeklärt ist, fehlen laut Staatsanwaltschaft mindestens 1,9 Tonnen Gold. Damit war ein Insolvenzantrag unausweichlich. Manche sprechen schon von einem Schneeballsystem. Für die Anleger stellt sich nun die Frage ob die in den letzten Jahren ausgezahlten Gelder Scheingewinne waren, die nun zurückgezahlt werden müssen?

Nach Angaben eines mutigen Whistleblowers in seinen Strafanzeigen bei der Staatsanwaltschaft Darmstadt, soll das brutale Abzock-System von einem auf das Kapitalanlagerecht spezialisierten Anwalt, einem Wirtschaftsprüfer und mehreren als „Vertriebsdirektoren“, bezeichneten Strukturvertriebsbossen unterstützt und gefördert worden sein.

Besonders dreist: Mit juristischer und mutmaßlich auch mit  medialer Unterstützung eines sogenannten Brancheninformationsdienstes, sowie eines in Vertriebskreisen bekannten Anwaltes aus Schmalkalden haben zu mindestens einige der „Direktoren“ eine „IG“, also eine Interessengemeinschaft für die möglicherweise von ihnen selbst geschädigten Kunden eingerichtet. Das brisante Schreiben der Anwaltskanzlei zur Gründung der „IG“, das dem ESK vorliegt, könnte nun unter Umständen auch für den Anwalt der „Interessengemeinschaft“ zum heißen Eisen werden.

Betroffene Anleger können sich bei den Rechtsanwälten des ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung ausführlich beraten lassen.

Bei der  ESK Fördergemeinschaft melden sich durch die tägliche Berichterstattung viele Anleger die zu ihren Kapitalanlagen Fragen haben.

Die gute Nachricht:
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, um sein Geld zurückzufordern. Sogar auf Erfolgsbasis!

Die schlechte Nachricht:
Bei Beauftragung eines falschen Helfers, kann nochmals viel Geld verloren gehen. Oft geht es nur um das Gewinnen zusätzlicher Mandanten, die mit haltlosen Versprechungen geködert werden. So kann dann auch in vielen Fällen, nach dem Kassieren der ersten Honorarrechnung, die Aussicht auf Rückführung des verlorenen Kapitals plötzlich auf null sinken.

Opfer von Anlagebetrug oder miesen Anlagemodellen sind niemals selbst schuld!
Viele Betroffene geben sich selbst die Schuld an dem Kapitalverlust. Das ist eine falsche Sicht der Dinge.  Wer jemanden um sein Geld bringt, ihn finanzielle ausnutzt, sein Vertrauen verrät oder mit falschen Tatsachen operiert, ist ein Betrüger. Er gefährdet die finanzielle Unabhängigkeit und Sicherheit seiner Opfer!

Es gibt viele teure Wege die man beschreiten kann um sein verlorenes Geld zurück zu bekommen.

Um aber kein Gutes Geld dem schlechten hinterher zu werfen  sollte man nur geringe oder keine Kosten akzeptieren. So können betroffene Anleger den ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung sogar mit  Durchsetzungsmaßnahmen für die bestehenden rechtmäßigen Ansprüche auf Erfolgsbasis beauftragen.

Grundsätzlich richtig ist:
Wer Schaden erleidet, hat berechtigte Ansprüche und  sollte diese auch konsequent durchsetzen!

Grundsätzlich falsch ist:
Den Schaden einfach hinzunehmen und schnell zu vergessen.

Ob der Schaden durch Verletzung einer Vertragspflicht oder in Beziehung auf einen Vertrag verursacht worden ist, spielt keine Rolle. Wer an Leben, Freiheit, Eigentum, Gesundheit, Vermögen oder in irgendeiner anderen Art geschädigt wird, kann  die erlittene Beschädigung schadenersatzrechtlich geltend machen. Wer hier allerdings den falschen Helfer kontaktiert, dem kann es durchaus passieren, dass er gutes Geld dem schlechten Geld hinterher wirft.

Die Lösung des Problems: Professionelle Hilfe in Anspruch nehmen.

Mit dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung in Zusammenarbeit mit Fachanwälten für Bank- und Kapitalmarkrecht, so wie Fachanwälten für Steuerrecht und einer Prozessfinanzierungsgesellschaft steht Geschädigten ein schlagkräftiges Spezialinkasso zur Verfügung!

Das Ziel der ESK  Anwälte ist es, Geschädigten wirtschaftliche Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen und diese effektiv umzusetzen. Ihnen möglichst schnell und effizient zu ihrem Recht zu verhelfen.  Um zeit- und nervenaufreibende Prozesse zu vermeiden, finden die ESK Anwälte der Sach- und Rechtslage angemessene Lösungen – sind jedoch auch jederzeit bereit, die Interessen ihrer Mandanten vor Gericht zu vertreten. Falls notwendig, kann ein Anspruch auch auf Erfolgsbasis betrieben werden.

  • Ab sofort kann jeder Inhaber eines berechtigten Anspruchs den Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung auch mit dem zunächst außergerichtlichen Einzug seiner berechtigten Forderung auf Erfolgsbasis beauftragen!

Forderungen zunächst über außergerichtliche Maßnahmen geltend zu machen ist in vielen Fällen  einer sofortigen gerichtlichen Klage zunächst vorzuziehen.

Im Erfolgsfall verfügt der Betroffene nämlich  wesentlich schneller über sein Geld als es bei einer gerichtlichen Geltendmachung der Fall gewesen wäre. Der Geschädigte hat kein Kostenrisiko. Im Erfolgsfall erhält er den beigetriebenen Betrag abzüglich einer vorher individuell vereinbarten Erfolgsprovision. Im negativen Fall entstehen dem Auftraggeber keine Kosten.

Betroffene können kostenlos und unverbindlich mittels Online Kontaktformular, Telefon, Mail, Fax oder auch per Briefpost das Anmeldeformular zur ESK Fördergemeinschaft  anfordern.

Fazit
Geld bei Anlageverlusten oder gar Betrug zurückzuholen, kann schwierig sein und Zeit in Anspruch nehmen. Wer sich jedoch der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen.

ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
EXPRESS INKASSO® GmbH
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816813
Telefax: 06071-9816829

Fördergemeinschaft zur Durchsetzung
von Geldansprüchen auf Erfolgsbasis



ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung

OmegaFX Limited / Energy Capital Group EOOD: auf der Warnlisten der Österreichischen Finanzmarktaufsichtsbehörden.

Wie dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung über seine Internetseite http://whistleblower.24.eu am 02. Oktober 2019 mitgeteilt wurde, hat die Österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) https://www.fma.gv.at  folgendes Unternehmen auf seine Warnliste gesetzt:

OmegaFX Limited / Energy Capital Group EOOD
1700 City of Sofia Municipality,
Studentski District, 11 Prof. Hristo Danov Street,
Entr F, Office 6, Bulgaria
Web: https://www.omegafx.io
support@omegafx.io
finance@omegafx.io
+43720883040

Das Unternehmen ist nicht berechtigt, konzessionspflichtige Bankgeschäfte in Österreich zu erbringen. Es ist dem Anbieter daher das Einlagengeschäft (§ 1 Abs. 1 Z 1 BWG) nicht gestattet.

***
Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der BaFin.

Ohne die erforderliche Erlaubnis der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben.

Erlaubnisvorbehalt und Verbot gelten auch für Personen und Unternehmen, die keine Zweigstelle oder sonstige physische Präsenz in Deutschland unterhalten und ihr Geschäft allein im Wege des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs betreiben wollen. Sie gelten also unabhängig davon, ob das betreffende Geschäft ausschließlich in Deutschland für Kunden in Deutschland, aus dem Ausland nach Deutschland herein oder aus Deutschland hinaus ins Ausland betrieben wird. (Quelle:BaFin)

Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt ist seinen Kunden gegenüber, zum Schadensersatz verpflichtet.
***
Für Informanten:

Die Information eines Hinweisgebers, der über mögliche Verstöße informiert, ist eine der mächtigsten Waffen im Kampf gegen Betrüger, Abzocker und ohne Erlaubnis der zuständigen Behörden tätige Unternehmen. 

Durch ihre Kenntnis der Umstände und der verantwortlichen Personen können Hinweisgeber dem ESK helfen, mögliche Betrugsfälle und andere Verstöße viel früher als sonst möglich zu erkennen und darüber Öffentlichkeit herzustellen.  Whistleblower tragen erheblich dazu bei, den Schaden für die Anleger so gering wie möglich zu halten, die Integrität der Kapitalmärkte besser zu wahren und die für rechtswidriges Verhalten Verantwortlichen schneller zur Rechenschaft zu ziehen.

Der ESK sichert allen Informanten absolute Vertraulichkeit zu.

Der Name eines Informanten wird niemals preis gegeben. Er wird auch nicht gespeichert. Vertrauliche Informationen und Unterlagen erreichen uns per Mail esk-schutzbund@email.de  oder per Briefpost an den ESK zu Händen von Horst Roosen.

Mit der Zusendung wird der ESK  zur freien Verwendung und Veröffentlichung aller Informationen berechtigt.

Garantie: Die Identität eines Informanten wird niemals preisgegeben. Es werden keinerlei personenbezogenen Daten gespeichert.

Dringende Bitte: keine faktenlosen Gerüchte, nur nachvollziehbare Informationen. Danke!

ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
EXPRESS INKASSO® GmbH
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816813
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Betroffene Anleger finden Hilfe hier 




Sogenannten Klimaschützer wollen uns vorschreiben wie wir zu leben haben.

Diesem Vorhaben gilt es mit aller Macht entgegen zu treten. Je mehr Aufmerksamkeit und Öffentlichkeit es gibt, desto schwieriger wird es für die sogenannten „Klima-Aktivisten“ weitere Menschen  mit dem Klima-Virus zu infizieren. Es gilt die inzwischen zur Psychose gewordene Selbststilisierung der Klima-Aktivisten und den als Lifestyle-Happening inszenierten kalkulierten Gesetzesbruch durch eine breite Öffentlichkeitsarbeit zu beenden. 

Jeder kann mithelfen der Macht der grünen Propagandamaschine wirksam etwas entgegenzusetzen. Mit grünen alternativen  Fakts über das Thema  Klima wurden  inzwischen alle anderen Politikbereiche ins Abseits geschoben und einen Kult erzeugt hat, der von den wahren Problemen ablenkt.

„Demokratie und das Leben in einer intakten gesunden Umwelt ist ein zentraler Wert unserer Gesellschaft, den es zu erhalten und zu verteidigen gilt“, sagt Horst Roosen, Vorstand des UTR |Umwelt|Technik|Recht| e.V.


Der Verein verbreitet seine Botschaften in ganz besonderem Maße durch die Autorenschaft externer am Umweltschutz interessierter Bürger und Experten. Wir freuen uns über jeden Beitrag.

***
Der aus dem Fachbereich Wissenschaft und Technik bekannte Journalist, und Autor der Bücher
„Die Diesel-Lüge“ und „Mit Vollgas gegen die Natur“
Holger Douglas ist Autor des folgenden Beitrags


Keine Belege für Temperaturanstieg geliefert. Michael Mann gegen Tim Ball: Bizarrer Streit ums Klima beendet.

Der Klimawissenschaftler Michael Mann hat den schnellen Temperaturanstieg behauptet und fühlte sich verleumdet, weil Gegenspieler Tim Ball genau das bestreitet. Doch Klima-Mann legte keine Beweise für seine weltbewegende Hypothese vor und muss daher die Kosten für das eingestellte Verfahren übernehmen.

Nein, es kommt zu keinem Berufungsverfahren in Sachen Michael Mann vs. Tim Ball. Der lange Prozess wird nicht in einer weiteren Runde fortgesetzt. Am 21. September lief die Einspruchsfrist beider Parteien ab.

Folgt man lediglich Michael E. Mann, so stellt er sich als Gewinner dar. Verständlich. Das aber ist nur die eine Hälfte. Der Blick auf die andere Hälfte rückt das einseitige Bild wieder gerade.

Es bleibt festzuhalten: Michael Mann konnte oder wollte keine Beweise für seine Behauptungen vorlegen, der Verlauf der Erdtemperatur zeige ein ähnliches Bild wie ein Hockeyschläger – unten flach, dann schneller Anstieg: Eine lange Zeit etwa gleichbleibend, dann, sobald der Mensch mit seiner Industrie die Bühne betrete, schieße sie steil nach oben. Diese Kurve hatte sich als falsch erwiesen; sie gibt den realen Temperaturverlauf nicht wieder und unterschlägt eine Reihe von Temperatursprüngen wie die mittelalterliche Warmzeit.

Der Richter hatte es satt, von Michael Mann immer wieder vertröstet zu werden und wies nach über acht Jahren Verhandlungsdauer die Klage ab. Es gab also kein Urteil!

Hockey-Schläger-Hypothese vor Gericht nicht bewiesen

Was bedeutet das Ergebnis? Tim Ball darf weiterhin sagen: Mann lügt, die Hockeystick-Geschichte ist falsch. Er darf außerdem sein respektloses Wortspiel weiter fortsetzen, Mann gehöre in das Staatsgefängnis von Pennsylvania. (»Mann should not be at Penn State but in a State Pen[itentiary].«)

Der Richter ist der Auffassung, dass die Verzögerungstaktik von Michael Mann nicht entschuldbar sei: »Der Anwalt von Dr. Mann behauptet, dass die Verspätung darauf zurückzuführen sei, dass er mit anderen Angelegenheiten beschäftigt war, aber die eidesstattlichen Beweise reichen bei weitem nicht aus, um dies zu belegen. Die eidesstattliche Versicherung von Jocelyn Molnar, die am 10. April 2019 eingereicht wurde, befasst sich lediglich mit den Angelegenheiten, an denen der Anwalt des Klägers zu verschiedenen Zeiten beteiligt war. Die eidesstattliche Versicherung verbindet diese anderen Dinge nicht mit der Verzögerung hier. Sie erklärt nicht die lange Verzögerung in den Jahren 2013 und 2014 und erklärt nicht ausreichend die Verzögerung ab Juli 2017. Die Beweise reichen bei weitem nicht aus, um eine Entschuldigung für die Verzögerung zu finden.«

In der Frage der Verzögerungen des Verfahrens konnten Mann und sein Anwalt erstaunlicherweise ganze Ordner voller Belege dem Gericht vorlegen, warum die Verspätungen sein mussten. Es waren sogar so viele, dass sich der Richter über den Umfang beschwerte. Zwei eidesstattliche Versicherungen hätten in dieser Frage ausgereicht, sagte er in seiner Entscheidung laut Protokoll des mündlichen Urteils. Mann kann also Unterlagen vorlegen. (siehe hier

Gericht rügt fiese Taktik der Klimawandel-Behauptet

Der Richter rügt Manns Verzögerung und weist darauf hin, dass auch der Schaden für den Beklagten zu prüfen sei. Der werde durch »unangemessene Verzögerung beeinträchtigt«. Der Richter weiter: »Die Klägerin scheint sich damit begnügt zu haben, diese Angelegenheit einfach auf sich beruhen zu lassen.« Dementsprechend findet er die Verzögerung »unentschuldbar«.

»Darüber hinaus hat der Beklagte Beweise für tatsächliche Nachteile vorgelegt.« Der Angeklagte hatte drei Zeugen für seine Seite berufen. Doch, so der Richter weiter: »Diese Zeugen sind jetzt gestorben. Ein vierter Zeuge kann nicht mehr reisen. So stelle ich nicht nur fest, dass die Vermutung des Vorteils nicht widerlegt wurde, sondern auch, dass als Folge der Verzögerung ein tatsächlicher Schaden für den Angeklagten entstanden ist.«

Tim Ball durfte zwar auf Anraten seines Anwaltes keine Erklärung abgeben, gegenüber Tichys Einblick führte er dennoch aus:

»Die ursprüngliche Anklage lautete auf Verleumdung wegen meiner Kommentare bei einer öffentlichen Präsentation, wie Mann seinen »Hockeyschläger« kreierte. Ich fasste es in einem Interview mit dem Kommentar zusammen, dass er im »Penn State« ist, aber er sollte im State Pen sein. Seine Anklage war, dass ich angedeutet habe, dass er ein Krimineller sei. Ich erklärte, dass es keine wissenschaftliche Grundlage für die Behauptung gebe, dass menschliches CO2 einmal die globale Erwärmung und zweitens den Klimawandel verursacht. Ich glaube, dass seine Manipulation der Daten, der Missbrauch wissenschaftlicher Techniken und die irreführende Darstellung seiner Ergebnisse tatsächlich kriminell waren. Er kannte die Wahrheit und traf bewusste Entscheidungen, um das gewünschte Ergebnis in Form des Hockeyschlägers zu erzielen.«

»Das Gericht entschied, dass er keine Beweise für seine Anklage vorlegte. Es entschied auch, dass die Verzögerung unzumutbar war.«

»Die ursprüngliche Klage wurde im Jahr 2011 eingereicht. Die Frage ist, wie viel Zeit hat er gebraucht? Außerdem war die Verzögerung hauptsächlich seine Schuld. Wir hatten einen Gerichts-Termin am 20. Februar 2017. Er hat ihn abgesagt.«

Ball und sein Anwalt werfen Mann vor, das Rechtssystem missbräuchlich zu nutzen, um Ball mit viel Zeit- und Kostenaufwand zu schaden. Mann hatte möglicherweise auch darauf gesetzt, dass der heute 81-jährige Tim Ball das Ende des Prozesses nicht mehr erleben würde.

Da erinnert die Inszenierung des Erfinders des Klima-»Hockeysticks« als Opfer und das Beharren, er habe den Prozess nicht verloren, an ein skurriles Duell, das Filmgeschichte gemacht hat: . (Video mit der Sichtweise von Dr. Tim Ball.) 

Im Film der »Ritter der Kokosnuss« der britischen Komikertruppe »Monty Python« kommt es zu einem Duell zwischen König Artus und einem Ritter in schwarzer Rüstung. König Artus schlägt ihm mit seinem Schwert den linken Arm ab. »Das ist nur ein Kratzer«, ruft der schwarze Ritter und kämpft entschieden weiter: »Ich bin unbesiegbar!« Ritter Artus schlägt ihm – zack – den anderen Arm ab, doch »der schwarze Ritter triumphiert immer!« Zackzack, beide Beine sind mit dem Schwert weggeschlagen. Der schwarze Ritter schlägt schließlich vor: »Also gut: Einigen wir uns auf unentschieden!«

In der kurzen und knappen Erklärung des Richters zur Einstellung des Verfahrens hat er Michael Mann die Kosten der Klage auferlegt, da die Klage abgewiesen wurde.

Währenddessen wendet sich Mann schnell modernen Themen zu und verkündet in einem Kommentar für Newsweek:  »Greta Thunberg, nicht Donald J. Trump, ist der wahre Anführer der freien Welt.«

»Greta Thunberg hat innerhalb eines Jahres mehr Führungspotenzial gezeigt als der Präsident in seinem ganzen Leben.«

Der Professor lobt sogar ihr klares Verständnis (»clear-eye understanding«): »Der Führer der freien Welt saß einst im Oval Office. Jetzt steht sie umgeben von Tausenden ihrer Altersgenossen, fordert Action und kämpft für den Erhalt dieses Planeten für sich und zukünftige Generationen.« Er schliesst enthusiastisch: »Macht weiter, Kinder, und führt. Nichts weniger als die Zukunft unseres Planeten liegt in der Waagschale.«

500 Wissenschaftler: „Es gibt keine Klimakrise“

Währenddessen schreiben 500 Wissenschaftler in einem Brief an die UN:: Es gibt keine Klima-Krise.

»Die verbreiteten Klimamodelle, auf denen die internationale Politik derzeit beruht, sind für ihren Zweck ungeeignet. Deshalb ist es sowohl falsch als auch unklug, sich für die Verschwendung von Billionen auf Grundlage solcher unreifen Modelle einzusetzen. Die derzeitige Klimapolitik untergräbt sinnlos das Wirtschaftssystem und gefährdet Leben in Ländern, denen der Zugang zu erschwinglicher, kontinuierlicher elektrischer Energie verwehrt ist.« Um die Frage, ob das globale Klima steigt wird also weiter gerungen; auf allen Ebenen.

Dagegen hat sich Petteri Taalas, Chef der Weltmeteorologen-Organisation WMO, gerade eine blutige Nase geholt: Er hatte in einem Interview mit einer finnischen Finanzzeitung vor einem »grünen Extremismus« gewarnt. Klimaexperten würden von grünen Extremisten angegriffen und aufgefordert, viel radikaler zu sein. »Sie sind Schwarzmaler und Extremisten; sie drohen.« Taalas forderte dazu auf, ein breiteres Meinungsspektrum zuzulassen und auch Experten kritisch herauszufordern.

Kurz darauf leistete Petterie Taalas in einer Erklärung Abbitte, dass seine Worte aus dem Zusammenhang gerissen seien: »Um einen globalen Temperaturanstieg von mehr als zwei Grad Celsius gegenüber dem vorindustriellen Niveau zu stoppen, muss das Ziel verdreifacht werden. Und um den Anstieg auf 1,5 Grad zu begrenzen, muss er mit fünf multipliziert werden.«

Leichte Ratlosigkeit, wie das gehen solle, darf man heraushören: »Die Herausforderungen sind immens!« « Taalas darf übrigens Chef der WMO bleiben.

Schließlich: Aus der Antarktis werden neue Rekorde vermeldet: minus 98,6 Grad! 

Neuer, weltweiter Kälterekord. Eine erneute Auswertung von Satellitendaten   aus den Jahren 2004 bis 2016 ergab: Die Temperaturen sinken im Winter noch tiefer als bisher angenommen. Und: Die extreme Kälte tritt immer dann auf, so erklärten Forscher, wenn der Himmel mehrere Tage lang klar und die Luft extrem trocken ist. Der Wasserdampf in der Luft absorbiert Wärme und kann daher wie eine Heizdecke wirken.

Besser kann man den angeblichen Klimawandel durch CO2 nicht ad absurdum führen: Es ist der Wasserdampf, nicht das CO2. Klare wolkenfreie Nächte sind auch hier kälter als bei wolkenverhangenem Himmel. Aber mit solchen Weisheiten kann man keine so schönen Panikattacken führen und Industriegesellschaften lahmlegen.

***

…gesund und glücklich in einer intakten Umwelt leben…

Der UTR e.V. nimmt keine steuerlichen Vorteile in Anspruch und wird auch von keiner Seite finanziert.
Der Verein finanziert sich ausschließlich aus freiwilligen Zuwendungen.
Wir freuen uns über jede Unterstützung.

Wer Angst hat, er könnte etwas falsch machen und der Umwelt schaden, anstatt sie zu hegen und zu pflegen, hat sich bestimmt schon eine der folgenden Fragen gestellt:

  • Darf man noch Diesel Fahren?
  • Warum will niemand ein Elektro-Auto?
  • Wo kommt der Strom für E-Autos her?
  • Darf man noch Pommes frites essen?
  • Darf man noch Fleisch essen?
  • Darf man Plastiktüten benutzen?
  • Alles nur Chemie oder was?

Diese und noch 30 weitere Fragen werden in dem neu erschienen Buch „Mit Vollgas gegen die Natur“ „Wie Umweltschutz zum Ökowahn wird von Holger Douglas ausführlich und verständlich beantwortet.
Holger Douglas ist Wissenschafts- und Technikjournalist. „In den 36 Kapiteln dieses spannenden und flüssig zu lesenden Buchs verbergen sich handfeste Überraschungen“, sagt Horst Roosen, Vorstand des UTR |Umwelt|Technik|Recht| e.V. Man legt es tatsächlich von der ersten bis zur letzten Seite nicht mehr aus der Hand!

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Dienstag, Oktober 01, 2019

Preston Capital Partners : auf der Warnliste der Finanzaufsicht in Großbritannien

Wie dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung am 01.10.2019 über seine Internetseite http://whistleblower.24.eu  mitgeteilt wurde, hat die Finanzaufsicht FCA Financial Conduct Authority in Großbritannien (https://www.fca.org.uk) folgendes Unternehmen auf seine Warnliste gesetzt.
Preston Capital Partners
Adresse:  80 Pine Street,
New York, NY 10005, USA
Telefon:  +1 914 339 0547
Fax:  +1 914 709 4140
E-Mail:  info@prestoncappartners.com
Website:  www.prestoncappartners.com

Diese Firma ist nicht von der FCA autorisiert und richtet sich an Personen in Großbritannien. Aufgrund derer Informationen ist man der Ansicht, dass es sich um regulierte Aktivitäten handelt, für die eine Genehmigung erforderlich ist.


Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der BaFin.

Ohne die erforderliche Erlaubnis der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben.

Erlaubnisvorbehalt und Verbot gelten auch für Personen und Unternehmen, die keine Zweigstelle oder sonstige physische Präsenz in Deutschland unterhalten und ihr Geschäft allein im Wege des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs betreiben wollen. Sie gelten also unabhängig davon, ob das betreffende Geschäft ausschließlich in Deutschland für Kunden in Deutschland, aus dem Ausland nach Deutschland herein oder aus Deutschland hinaus ins Ausland betrieben wird. (Quelle:BaFin)

Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt ist seinen Kunden gegenüber, zum Schadensersatz verpflichtet.
***
Für Informanten:

Die Information eines Hinweisgebers, der über mögliche Verstöße informiert, ist eine der mächtigsten Waffen im Kampf gegen Betrüger, Abzocker und ohne Erlaubnis der zuständigen Behörden tätige Unternehmen. 

Durch ihre Kenntnis der Umstände und der verantwortlichen Personen können Hinweisgeber dem ESK helfen, mögliche Betrugsfälle und andere Verstöße viel früher als sonst möglich zu erkennen und darüber Öffentlichkeit herzustellen.  Whistleblower tragen erheblich dazu bei, den Schaden für die Anleger so gering wie möglich zu halten, die Integrität der Kapitalmärkte besser zu wahren und die für rechtswidriges Verhalten Verantwortlichen schneller zur Rechenschaft zu ziehen.

Der ESK sichert allen Informanten absolute Vertraulichkeit zu.

Der Name eines Informanten wird niemals preis gegeben. Er wird auch nicht gespeichert. Vertrauliche Informationen und Unterlagen erreichen uns per Mail esk-schutzbund@email.de  oder per Briefpost an den ESK zu Händen von Horst Roosen.

Mit der Zusendung wird der ESK  zur freien Verwendung und Veröffentlichung aller Informationen berechtigt.

Garantie: Die Identität eines Informanten wird niemals preisgegeben. Es werden keinerlei personenbezogenen Daten gespeichert.

Dringende Bitte: keine faktenlosen Gerüchte, nur nachvollziehbare Informationen. Danke!


ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
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