Donnerstag, Oktober 03, 2019

Capital Group SP z o. o.: BaFin ordnet die Einstellung und Abwicklung des unerlaubt betriebenen Einlagengeschäfts an.

Die BaFin hat mit Bescheiden vom 27. September 2019 sowohl der Capital Group SP z o. o., Warschau, Polen, als auch Herrn Celal Cakir in seiner Funktion als Geschäftsführer der Capital Group SP z o. o. das Einlagengeschäft untersagt und dessen unverzügliche Abwicklung angeordnet.

Nach vorliegenden Erkenntnissen hat die Capital Group SP z o. o. auf der Grundlage von Festgeldverträgen, die eine unbedingte Rückzahlung vorsehen, gewerbsmäßig Gelder angenommen, ohne dass der Rückzahlungsanspruch in Inhaber- oder Orderschuldverschreibungen verbrieft war. Damit betreibt die Capital Group SP z o. o. unerlaubt das Einlagengeschäft, ohne über die dafür erforderliche Erlaubnis der BaFin zu verfügen.

Die Abwicklungsanordnung verpflichtet die Capital Group SP z o. o. und Herrn Celal Cakir in seiner Funktion als Geschäftsführer der Capital Group SP z o. o., die angenommenen Gelder unverzüglich zurück zu zahlen.

Die Bescheide sind sofort vollziehbar, aber noch nicht bestandskräftig.

Capital Group, Polen, hat keinen Bezug zu anderen Unternehmen

Die BaFin weist darauf hin, dass “Capital Group“ mit Sitz in Polen in keiner Beziehung weder zu dem Unternehmen "Capital Group" mit Hauptsitz in Los Angeles, Kalifornien, USA, steht, über das Informationen auf der Internetseite www.capitalgroup.com und www.capitalgroup.com/europe/ verfügbar sind, noch zu dem Unternehmen „The Capital Group“ mit Sitz in Bethesda, Maryland, USA, das seine Leistungen unter der Internetseite www.capgroupfinancial.com anbietet.

Der BaFin sind zudem „Hilfsangebote“ der Capital Group, Polen, bekannt geworden, bei denen wegen einer drohenden Insolvenz die Festgeldanlage gegen Zahlung eines weiteren Geldbetrags in Aktien eines anderen Unternehmens getauscht werden sollen. Das ist eine bekannte Vorgehensweise, die den Schaden bei den Betroffenen nur noch vergrößert.

Quelle: © Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht / http://www.bafin.de

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Opfer von Anlagebetrug sind niemals selbst schuld! 

Viele Betroffene geben sich selbst die Schuld an dem Kapitalverlust. Das ist eine falsche Sicht der Dinge.  Wer jemanden um sein Geld bringt, ihn finanzielle ausnutzt, sein Vertrauen verrät oder mit falschen Tatsachen operiert, ist ein Betrüger. Er gefährdet die finanzielle Unabhängigkeit und Sicherheit seiner Opfer!

Der ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung  unterstützt nach Kräften das wichtigste Ziel der geschädigten Anleger, die Wiederbeschaffung des investierten Geldes.

Weil Menschen lieber Kosten vermeiden als in eine Chance zu investieren, verzichten Sie in vielen Fällen auf ihr eigenes bereits investiertes Geld. Aus diesem Grunde bietet der ESK betroffenen Anlegern an, die Forderung zunächst außergerichtlich auf Erfolgsbasis zu bearbeiten.  Für viele Anleger die sich bei der ESK Fördergemeinschaft angemeldet haben, hat sich dieser Schritt schon oft gelohnt, da mit den ersten außergerichtlichen Schritten auf Erfolgsbasis viele Informationen gesammelt werden konnten, die sich dann zur  angestrebten Vermögenswiederherstellung für die Mandanten, als äußerst hilfreich erweisen. Bei diesem ersten Schritt sind den Anlegern keine Kosten entstanden.

Forderungen zunächst über außergerichtliche Maßnahmen geltend zu machen ist in vielen Fällen  einer sofortigen gerichtlichen Klage zunächst vorzuziehen. Im Erfolgsfall verfügt der Betroffene nämlich  wesentlich schneller über sein Geld als es bei einer gerichtlichen Geltendmachung der Fall gewesen wäre. Der Geschädigte hat kein Kostenrisiko. Im Erfolgsfall erhält er den beigetriebenen Betrag abzüglich einer vorher individuell vereinbarten Erfolgsprovision. Im negativen Fall entstehen dem Auftraggeber keine Kosten.

Wenn die gerichtliche Geltendmachung der Forderungen angesagt ist, kann der ESK in Zusammenarbeit mit seinen Rechtsanwälten, den betroffenen Anlegern wirtschaftliche Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen, um Ihnen möglichst schnell und effizient zu ihrem Recht zu verhelfen.

Für Anleger die über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, holt der Anwalt kostenlos die Deckungszusage ein. Wird die Deckungszusage erteilt, ist der Anleger, egal wie der Fall ausgeht, von allen Kosten frei gestellt. Es ist auch keine Erfolgsprovision zu bezahlen!

Für Anleger die über keine Rechtsschutzversicherung verfügen, oder welchen die Deckungszusage von ihrem Versicherer verweigert wurde, können sich dann laufenden Klagen gegen eine Erfolgsprovision anschließen. Wenn ihr Anspruch erfolgreich betrieben werden konnte, wird die beigetriebene Summe um die vorher fest vereinbarte Erfolgsprovision für die Fördergemeinschaft geschmälert. Das bedeutet für den betreffenden Anleger, dass er seinen Anspruch durchgesetzt hat, ohne selbst ein finanzielle Risiko eingegangen zu sein.

Die ESK Fördermitgliedschaft mit Einmalbeitrag (75.- Euro) ermöglicht es betroffenen Anlegern, ihren Schadensersatzanspruch geltend zu machen, ohne dass sie ein finanzielles Risiko eingehen, und sie müssen keine Anwaltsgebühren zahlen. Sie zahlen immer nur dann etwas, wenn ihr Verfahren erfolgreich ist. Wenn der Fall nicht erfolgreich ist, ist auch nichts zu zahlen.

Ab sofort kann jeder Inhaber eines berechtigten Anspruchs den Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung auch mit dem zunächst außergerichtlichen Einzug seiner berechtigten Forderung auf Erfolgsbasis beauftragen!

Wer sich der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen.

Betroffene können kostenlos und unverbindlich mittels Online Kontaktformular, Telefon, Mail, Fax oder auch per Briefpost das Anmeldeformular zur ESK Fördergemeinschaft  anfordern.

ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
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Telefon: 06071-9816813
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Fördergemeinschaft zur Durchsetzung
von Geldansprüchen auf Erfolgsbasis

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