Die BaFin hat mit Bescheiden vom 27. September
2019 sowohl der Capital Group SP z o. o., Warschau, Polen, als auch
Herrn Celal Cakir in seiner Funktion als Geschäftsführer der Capital
Group SP z o. o. das Einlagengeschäft untersagt und dessen unverzügliche
Abwicklung angeordnet.
Nach vorliegenden Erkenntnissen hat die Capital Group SP
z o. o. auf der Grundlage von Festgeldverträgen, die eine unbedingte
Rückzahlung vorsehen, gewerbsmäßig Gelder angenommen, ohne dass der
Rückzahlungsanspruch in Inhaber- oder Orderschuldverschreibungen verbrieft war.
Damit betreibt die Capital Group SP z o. o. unerlaubt das
Einlagengeschäft, ohne über die dafür erforderliche Erlaubnis
der BaFin zu verfügen.
Die Abwicklungsanordnung verpflichtet die Capital
Group SP z o. o. und Herrn Celal Cakir in seiner Funktion als
Geschäftsführer der Capital Group SP z o. o., die angenommenen Gelder
unverzüglich zurück zu zahlen.
Die Bescheide sind sofort vollziehbar, aber noch nicht
bestandskräftig.
Capital Group, Polen,
hat keinen Bezug zu anderen Unternehmen
Die BaFin weist darauf hin, dass “Capital Group“
mit Sitz in Polen in keiner Beziehung weder zu dem Unternehmen "Capital
Group" mit Hauptsitz in Los Angeles, Kalifornien, USA, steht, über
das Informationen auf der Internetseite www.capitalgroup.com und
www.capitalgroup.com/europe/ verfügbar sind, noch zu dem Unternehmen
„The Capital Group“ mit Sitz in Bethesda, Maryland, USA, das
seine Leistungen unter der Internetseite www.capgroupfinancial.com anbietet.
Der BaFin sind zudem „Hilfsangebote“
der Capital Group, Polen, bekannt geworden, bei denen wegen einer drohenden
Insolvenz die Festgeldanlage gegen Zahlung eines weiteren Geldbetrags in Aktien
eines anderen Unternehmens getauscht werden sollen. Das ist eine bekannte Vorgehensweise, die
den Schaden bei den Betroffenen nur noch vergrößert.
Quelle: © Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht / http://www.bafin.de
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Opfer von Anlagebetrug sind niemals
selbst schuld!
Viele Betroffene geben sich selbst die Schuld an dem
Kapitalverlust. Das ist eine falsche Sicht der Dinge. Wer jemanden um
sein Geld bringt, ihn finanzielle ausnutzt, sein Vertrauen verrät oder mit
falschen Tatsachen operiert, ist ein Betrüger. Er gefährdet die finanzielle
Unabhängigkeit und Sicherheit seiner Opfer!
Der ESK Express
Schutzbund gegen Kapitalvernichtung unterstützt nach Kräften das
wichtigste Ziel der geschädigten Anleger, die Wiederbeschaffung des
investierten Geldes.
Weil Menschen lieber Kosten vermeiden als in eine Chance zu
investieren, verzichten Sie in vielen Fällen auf ihr eigenes bereits
investiertes Geld. Aus diesem Grunde bietet der ESK betroffenen Anlegern an, die
Forderung zunächst außergerichtlich auf Erfolgsbasis zu bearbeiten. Für
viele Anleger die sich bei der ESK Fördergemeinschaft angemeldet haben, hat
sich dieser Schritt schon oft gelohnt, da mit den ersten außergerichtlichen
Schritten auf Erfolgsbasis viele Informationen gesammelt werden konnten, die
sich dann zur angestrebten Vermögenswiederherstellung für die Mandanten,
als äußerst hilfreich erweisen. Bei diesem ersten Schritt sind den Anlegern
keine Kosten entstanden.
Forderungen zunächst über außergerichtliche Maßnahmen geltend zu machen ist in vielen
Fällen einer sofortigen gerichtlichen Klage zunächst vorzuziehen. Im
Erfolgsfall verfügt der Betroffene nämlich wesentlich schneller über sein
Geld als es bei einer gerichtlichen Geltendmachung der Fall gewesen wäre. Der
Geschädigte hat kein Kostenrisiko. Im Erfolgsfall erhält er den beigetriebenen
Betrag abzüglich einer vorher individuell vereinbarten Erfolgsprovision. Im
negativen Fall entstehen dem Auftraggeber keine Kosten.
Wenn die gerichtliche Geltendmachung
der Forderungen angesagt ist, kann der ESK in Zusammenarbeit mit seinen
Rechtsanwälten, den betroffenen Anlegern wirtschaftliche Lösungsmöglichkeiten
aufzuzeigen, um Ihnen möglichst schnell und effizient zu ihrem Recht zu
verhelfen.
Für Anleger die über
eine Rechtsschutzversicherung verfügen, holt der Anwalt kostenlos die Deckungszusage ein. Wird
die Deckungszusage erteilt, ist der Anleger, egal wie der Fall ausgeht, von
allen Kosten frei gestellt. Es ist auch keine Erfolgsprovision zu bezahlen!
Für Anleger die über
keine Rechtsschutzversicherung verfügen, oder welchen die Deckungszusage von ihrem Versicherer
verweigert wurde, können sich dann laufenden Klagen gegen eine Erfolgsprovision
anschließen. Wenn ihr Anspruch erfolgreich betrieben werden konnte, wird die
beigetriebene Summe um die vorher fest vereinbarte Erfolgsprovision für die
Fördergemeinschaft geschmälert. Das bedeutet für den betreffenden Anleger, dass
er seinen Anspruch durchgesetzt hat, ohne selbst ein finanzielle Risiko eingegangen
zu sein.
Die ESK Fördermitgliedschaft mit Einmalbeitrag (75.- Euro)
ermöglicht es betroffenen Anlegern, ihren Schadensersatzanspruch geltend zu
machen, ohne dass sie ein finanzielles Risiko eingehen, und sie müssen keine
Anwaltsgebühren zahlen. Sie zahlen immer nur dann etwas, wenn ihr Verfahren
erfolgreich ist. Wenn der Fall nicht erfolgreich ist, ist auch nichts zu
zahlen.
Ab sofort kann jeder Inhaber eines berechtigten Anspruchs
den Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung auch mit dem zunächst
außergerichtlichen Einzug seiner berechtigten Forderung auf Erfolgsbasis
beauftragen!
Wer sich
der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die
Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen.
Betroffene
können kostenlos und unverbindlich mittels Online Kontaktformular, Telefon,
Mail, Fax oder auch per Briefpost das Anmeldeformular zur ESK
Fördergemeinschaft anfordern.
ESK Express
Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
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INKASSO® GmbH
Groß-Zimmerner-Str.
36 a
64807
Dieburg
Telefon:
06071-9816813
Telefax:
06071-9816829
Fördergemeinschaft zur
Durchsetzung
von Geldansprüchen auf
Erfolgsbasis
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