Donnerstag, September 12, 2019

Internet- und Cyber- Betrug: So einfach wird es Betrügern gemacht, das Geld der Anleger zu rauben.

Der vermeintlich schnelle Gewinn durch Online-Trading-Plattformen für binäre Optionen (Binary Options) wird schnell zur Verlustfalle. Die Zahl der internetbasierten Handelsplattformen, auf denen binäre Optionen gekauft und gehandelt werden können, hat in den letzten Jahren stark zugenommen. Die Zunahme der Anzahl dieser Plattformen hat aber auch zu einer massiven Zunahme der Kundenbeschwerden über betrügerische Machenschaften bei Handelsplattformen für binäre Optionen geführt.

Nur durch ständige Berichterstattung, wie zum Beispiel auf den ESK Internetseiten http://express-inkasso.24.eu und  http://whistleblower.24.eu kann das Bewusstsein der Anleger über das erhebliche Betrugsrisikos auf Websites für binäre Optionen geschärft werden. Nur so kann sicher gestellt werden, dass Anleger ihre notwendige Sorgfaltspflicht nicht vernachlässigen, bevor sie, wenn überhaupt, den ersten Trade oder die erste Wette platzieren.“

Diese Plattformen sind in vielen Fällen auf Betrug aufgebaut.

Durch eine raffinierte Software wird den Kunden zunächst ein Gewinn vorgegaukelt, damit immer und immer mehr Geld investiert wird. Als dann plötzlich, meist über Nacht, ein Totalverlust eintritt, der durch negative Kursentwicklungen entstanden sein solle, so wurde es stets beteuert. Verschwiegen wird jedoch, dass die investierten Gelder der Kunden gar nie angelegt wurden, sondern über Tarn- und Scheinfirmen bereits bei der ersten Einzahlung in die eigene Tasche abgezogen worden sind. Es handelt sich um höchst kriminelle Machenschaften von Cyber-Betrügern.

Wir warnen davor, Gelder in solche Online-Trading-Plattformen zu investieren. Europaweit gibt es bereits mehrere tausend Opfer.

Geschädigte berichten uns von der Verweigerung der Gutschrift von Kundenkonten, der Verweigerung der Rückerstattung von Geldern, Identitätsdiebstahl und der Manipulation von Software, um Verluste bei Trades zu generieren. Wenn beispielsweise der Trade eines Kunden "gewinnt", wird der Countdown bis zum Ablauf beliebig verlängert, bis der Trade zu einem Verlust wird.

Wenn Kunden später versuchen, ihre ursprüngliche Einzahlung zurückzuziehen, stornieren die Handelsplattformen in machen Fällen die Abhebungsanforderungen der Kunden, lehnen eine Gutschrift auf ihrem Konto ab oder ignorieren ihre Telefonanrufe und E-Mails.

So einfach wird es den Betrügern gemacht das Geld der Anleger zu rauben:

Eine Gruppe von Betrügern richtet eine Website ein. Diese Internetseite sieht dann aus wie eine seriöse Seite eines Brokers für den Handel mit binären Optionen. Die Finanzgangster manipulieren dann eine Handelssoftware bei der die Kunden stets die Verlierer sind. Kleine Anfangsgewinne dienen dazu um den Kunden mit Telefonanrufen zu weiteren Zahlungen zu veranlassen. Zum Schluss verschwinden dann alle eingezahlten Beträge und können nicht mehr abgehoben werden.

Die größte Herausforderung ist es, den betrogenen Anlegern das investierte Geld zurück zu holen.

Die Täter sind Meister im Täuschen und Tarnen und agieren meist vom Ausland heraus. Der betrogene Investor hat in der Regel noch nicht einmal die richtigen Namen seiner Ansprechpartner oder einen richtigen Firmennamen, geschweige denn eine richtige Adresse. Alles ist  gelogen!

Professionelle Hilfe in Anspruch nehmen:

Mit dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung in Zusammenarbeit mit Rechtsanwälten als ESK-Vertrauensrechtsanwaltskanzlei für Anlegerschutz steht Geschädigten ein schlagkräftiges Spezialinkasso zur Verfügung.

Hochqualifizierte Erstberatung durch ESK-Vertrauensrechtsanwaltskanzlei:

Der ESK Express Schutzbund arbeitet mit spezialisierten Rechtsanwälten zusammen, die mit zu den führenden Kanzleien für Anlegerschutz in Deutschland, Österreich, der Schweiz und Liechtenstein gehören. Geschädigte Anleger erhalten, wenn sie sich der Fördergemeinschaft anschließen, eine hoch qualifizierte Erstberatung unter besonderer Berücksichtigung des speziellen Einzelfalls. Jeder einzelne Fall in diesem Bereich ist anders und muss individuell betrachtet werden; dies ist durch die ESK-Fördergemeinschaft hervorragend gewährleistet, sodass Geschädigte hier durch die ESK Rechtsanwälte eine fundierte Einschätzung erhalten, ob, gegen wen und in welcher Höhe erfolgreich Ersatzansprüche durchgesetzt werden können.

Beitritt zur ESK-Fördergemeinschaft mit einmaligem Förderbeitrag ab EUR 75,00

Wir bieten geschädigten Anlegern ein kostenloses schriftliches, telefonisches oder auch persönliches Erstgespräch mit einem ESK-Vertrauensrechtsanwalt an, nach welchem sie entscheiden können, ob sie mit diesen Rechtsanwälten Ihre Ansprüche geltend machen wollen.

Viele weitere Betroffene nutzen bereits die Erfahrung dieser ESK-Rechtsanwälte auf dem Markt sowie die Bündelung der Interessen vieler gleichgesinnter Geschädigter.

Danach können Sie Ihre Unterlagen zur Prüfung einreichen.

Dann bespricht der ESK-Vertrauensrechtsanwalt mit dem Anleger, welche Möglichkeiten bestehen. Ist der Fall dafür geeignet, wird der ESK-Vertrauensrechtsanwalt, nach entsprechender Vollmachtserteilung durch den betroffenen Anleger, folgende außergerichtliche Leistungen erbringen:

Die Forderungen zunächst über außergerichtliche Maßnahmen geltend zu machen, ist einer sofortigen gerichtlichen Klage in der Regel vorzuziehen:

Im Erfolgsfall können die Geschädigten  nämlich wesentlich schneller ihr Geld zurückholen, als es bei einer gerichtlichen Geltendmachung der Fall gewesen wäre.

Für die außergerichtliche Tätigkeit der ESK-Vertrauensrechtsanwaltskanzlei übernimmt die ESK-Fördergemeinschaft für die betroffenen Anleger die Kosten im Gegenzug zur einer Erfolgsbeteiligung ab 5% (abhängig von der Höhe der von Ihnen investierten Summe) des hereingebrachten Betrags im außergerichtlichen Erfolgsfall.

Gerichtliche Auseinandersetzungen sollten immer nur dann in Erwägung gezogen werden, wenn alle außergerichtlichen Möglichkeiten nicht zum gewünschten Ergebnis geführt haben oder juristische Erwägungen diesen Weg ausschließen. Alleine schon wegen der drohenden mitunter hohen Kosten lohnt sich die außergerichtliche Vorgehensweise immer. Das gilt auch für den Personenkreis der über eine Rechtsschutzversicherung verfügt. Der Erfolg bei außergerichtlicher Geltendmachung von Ansprüchen, kann nie garantiert werden. Wenn Ihr Anspruch außergerichtlich nicht erfolgreich durchgesetzt werden kann, müssen Sie auch nichts bezahlen.

Das Ziel der ESK-Vertrauensrechtsanwaltskanzlei ist es, Betroffenen wirtschaftliche Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen und diese effektiv umzusetzen, ihnen möglichst schnell und effizient zu Ihrem Recht zu verhelfen. Die Rechtsanwälte betreuen Anleger in ihren Anliegen und stehen Ihnen mit Rat und Tat in Liechtenstein, der Schweiz, in Österreich und auch in Deutschland zur Seite.

Diese Rechtsanwälte vertreten bereits viele Opfer dieser Betrügereien.

Sehr oft kann durch schnelles Handeln weiterer Schaden abgehalten werden.

Die ersten Schritte sollten sein:

  • Banküberweisungen stoppen
    Bereits getätigte Überweisungen können sehr oft zurückgeholt werden. Die ESK Rechtsanwälte  setzen sich mit der Bank der Investoren und der Empfängerbank in Verbindung.
  • Kreditkartenzahlungen stoppen.
    Zahlungen über Kreditkarten können unter bestimmten Bedingungen zurückgebucht werden.
  • Die Anwälte prüfen die Möglichkeiten solcher Rückerstattungen.
  • Einschaltung von Polizei und Staatsanwaltschaft.
  • Erst kürzlich ist es einer Kooperation des österreichischen Bundeskriminalamtes mit ausländischen Behörden sowie Europol gelungen, Cyber-Kriminelle zu verhaften. Die ESK Rechtsanwälte unterstützen die Anleger bei Erstattung von Strafanzeigen.

Die ESK Fördermitgliedschaft mit Einmalbeitrag (75.- Euro) ermöglicht es betroffenen Anlegern, ihren Schadensersatzanspruch geltend zu machen, ohne dass sie ein finanzielles Risiko eingehen, und sie müssen außergerichtlich keine Anwaltsgebühren zahlen. Sie zahlen immer nur dann etwas, wenn ihr Verfahren erfolgreich ist. Wenn der Fall nicht erfolgreich ist, ist auch nichts zu zahlen.

Ab sofort kann jeder Inhaber eines berechtigten Anspruchs den Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung auch mit dem zunächst außergerichtlichen Einzug seiner berechtigten Forderung auf Erfolgsbasis beauftragen!

Fazit
Wer sich der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen.

Betroffene können kostenlos und unverbindlich mittels Online Kontaktformular, Telefon, Mail, Fax oder auch per Briefpost das Anmeldeformular zur ESK Fördergemeinschaft  anfordern.

ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
EXPRESS INKASSO® GmbH
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816813
Telefax: 06071-9816829

Fördergemeinschaft zur Durchsetzung
von Geldansprüchen auf Erfolgsbasis


ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung

Mittwoch, September 11, 2019

Die grünen Truppen feiern ihre Erfolge bei der Deindustrialisierung Deutschlands.

Das erste Opfer der grünen Krieger war die Atomkraft. In der Rückschau eine taktische Meisterleistung. Immerhin musste die Bundeskanzlerin – die ja bekanntlich eine große Verfechterin der Atomkraft war – auf grünen Kurs gebracht werden.

Ein weiteres beklagenswertes Opfer des grünen Feldzugs ist der Diesel. Eine zweite Front kämpft gegen die Kohle.

Die grünen Siege kommen uns alle teuer zu stehen.

Das Aus für die Atomkraft brachte den verstärkten Einsatz der Kohle zur Stromerzeugung.  Wenn die Kohle besiegt ist, kein Wind weht und die Sonne nicht scheint, gehen entweder in Deutschland die Lichter aus, oder es kommt die Kohle unserer europäischen Nachbarn zum Einsatz.

Die deutschen Steuerzahler müssen für den grünen Kreuzzug den Planeten zu retten tief in die Tasche greifen.

Außerdem sind die Arbeitsplätze gefährdet, denn die Autoindustrie steht bereits vor dem Absturz. Dazu das politische Statement: „Wenn nicht wir – wer sonst“? Da ist es natürlich auch notwendig im Namen der EU-Solidarität den Exportweltmeister in Rente zu schicken.

Die Landschaft wird mit Windrädern zerstört und die Menschen in ihrer Gesundheit beeinträchtigt. Die Bürger mit Verboten und Enteignungsphantasien konfrontiert, Grüne mit Steuergeld gefütterte Vereine setzen alles daran, Deutschland in das vorindustrielle Zeitalter zurück zu versetzen. 

Da war der 1944 vom damaligen US-amerikanischen Finanzminister Henry Morgenthau ausgearbeitete Plan, Deutschland in einen Agrarstaat zu verwandeln im Vergleich zu den grünen Plänen noch relativ moderat, denn die Grünen haben die Landwirtschaft bekanntlich als Umweltschmutzfink entlarvt.  Der Morgenthauplan sollte verhindern, dass Deutschland je wieder einen Angriffskrieg führen könne.

„Die Grünen Pläne sollen verhindern, dass es in Deutschland jemals wieder ein Wirtschaftswunder geben könnte und die Menschen eventuell sogar Freude an deutschen Autos, wie zum Beispiel dem  Audi SQ8 TDI einem SUV der Spitzenklasse haben könnten. Im Gegensatz zu den grünen E-Autos ist dieser Wagen Langstreckentauglich, luxuriös und mit einem Höchstmaß an automobilem Intelligenzquotienten ausgestattet.  Es ist durchaus möglich, dass selbst so ein Super-Diesel der grünen Klimareligion zum Opfer fällt, befürchtet Horst Roosen, Vorstand des UTR |Umwelt|Technik|Recht| e.V.

 Der UTR e.V. nimmt keine steuerlichen Vorteile in Anspruch und wird auch von keiner Seite finanziert.
Der Verein finanziert sich ausschließlich aus freiwilligen Zuwendungen.
Wir freuen uns über jede Unterstützung.

***
Der aus dem Fachbereich Wissenschaft und Technik bekannte Journalist, und Autor der Bücher
„Die Diesel-Lüge“ und „Mit Vollgas gegen die Natur“
Holger Douglas ist Autor des folgenden Beitrags

Mit Feuer und Brechstange zur IAA. Der Kampf gegen das Auto und wehrlose Konzerne

Vor der Internationalen Automobilausstellung IAA in Frankfurt eskaliert nicht nur dort die Gewalt gegen das wichtigste Fortbewegungsmittel und die Schlüsselindustrie des Landes. Die Konzerne reagieren mit Appeasement.

Waldbrände, Gletscherschmelze und Hitzerekorde – jeder sieht ja scheinbar, wie dramatisch es um unseren guten Planeten Erde bestellt ist. Diese »Katastrophen« könne man nur verhindern, so eine verbreitete Ansicht, indem die Deutschen kein Auto mehr fahren. Obwohl für die meisten Menschen das Auto immer noch das wichtigste Instrument zur Fortbewegung und Ersatz vor allem außerhalb der Städte nicht wirklich vorhanden ist, wird ein Kampf gegen das Auto geführt.

Und der wird immer militanter – mittlerweile sogar mit Gewalt gegen Sachen. Vor Beginn der Internationalen Automobilausstellung in Frankfurt am Main brannten im Rhein-Main-Gebiet mehrere Autos aus – ganz offensichtlich durch Brandstiftung. Zuletzt in der Nacht auf den 9. September, als in Erlensee neun Fahrzeuge brannten, Schaden rund 40.000 Euro, wie die Frankfurter Rundschau berichtet. Der schwerste Fall ist aus Kronberg im Taunus zu berichten: In der Nacht auf den 26. August drangen Maskierte auf das Gelände eines Autohändlers ein und beschädigten mehr als 40 Luxusautos. Sie zertrümmerten Front- und Seitenscheiben und schlugen tiefe Dellen ins Blech. Schaden: mehrere 100.000 Euro. Die Täter versuchten auch, in das Autohaus zu gelangen und in den Showräumen Schäden anzurichten, doch das gelang ihnen nicht. Die Polizei steht zunächst vor einem Rätsel. Auf der linksextremen Internetseite Indymedia wird ein Bekennerschreiben veröffentlicht.

Wörtlich heißt es in diesem: »mal anzufangen diese Dreckschleudern zu entsorgen. Deshalb haben wir uns in den frühen Morgenstunden des 26. August 2019 mit einigen vernünftigen Menschen getroffen. Wir haben die Eingangsbereiche von Jaguar Deutschland, Landrover und Aston Martin in Kronberg zerstört und versucht so viele Luxuskarren wie möglich kaputt zu schlagen. Über 40 werden es wohl gewesen sein.« Weiter heißt es: »Die Auto-Industrie gehört zu den mächtigsten Fraktionen der deutschen Wirtschaft und bildet das Fundament des deutschen Export-Modells – mit seinen verheerenden ökonomischen, sozialen und ökologischen Folgen weltweit.«

Nicht erst jetzt und nicht nur im Frankfurter Raum werden Autos bei Händlern und Werkstätten zerstört. Im Juni hatten Brandstifter in Köln mehrere Porsche-Geländewagen angezündet. Auf den Straßen Berlins gehört das Abfackeln von Autos mittlerweile schon seit Jahren zum Alltag, ohne dass die Polizei erfolgreich dagegen angeht.

Die Täter halten sich ihrem Bekennerschreiben zufolge für Gerechtigkeitskämpfer und Klimaschützer. Vermutlich ist ihnen nicht bewusst, dass sie auch das Eigentum von hart arbeitenden Menschen zerstören, die mit ihren Autos morgens und abends zur Arbeit fahren müssen. In Zeitungen werden diese Täter häufig »Umweltaktivisten« genannt. Das ist höchst schönfärberisch ausgedrückt.

Ein Teil dieser linksradikalen Gruppierungen wird sogar noch vom Staat finanziell unterstützt. Auch Greenpeace und der dubiose Abmahnverein Deutsche Umwelthilfe e. V. haben seit einiger Zeit den Angriff auf das Auto als lohnenden Geschäftszweig entdeckt und sich darauf konzentriert, die angeblich so schädlichen SUV anzugreifen. Zu groß, zu schwer, zu umweltunfreundlich.

Dazu muss man wissen: Die deutschen Hersteller sind wirtschaftlich erheblich vom Erfolg der SUV abhängig. Große, teure Wagen bringen aufgrund größerer Verkaufsmargen mehr Geld in die Kasse als ein Kleinwagen. Und was die Käufer und Fahrer angeht (noch bestimmen die glücklicherweise selbst, welches Auto sie kaufen): Eine wesentliche Rolle für die Beliebtheit dieser Modellkategorie SUV spielt, dass auch ältere Menschen mit körperlichen Gebrechen leichter in solche Karossen einsteigen können. Neue Limousinen sind sehr niedrig gebaut, aus aerodynamischen Gründen ist das günstig, aber schlecht für jene, die einsteigen müssen, ohne Spitzenturner zu sein.

Im Übrigen sind SUVs keineswegs die Umweltverschmutzer Nummer 1, denn sie bieten genügend Raum für eine hochentwickelte Abgastechnik. Rußfilter und Katalysatoren passen besser unter eine geräumige Karosserie als unter den Wagenboden eines Kleinwagens.

Erstaunlich ist vor allem, dass sich die Autoindustrie nicht wirklich gegen ihre Verteufelung wehrt. Als der ehemalige Daimler-Chef Zetsche einst vor den Grünen auftrat, gab er sich grüner als die Grünen selbst. Der Verband der Automobilindustrie VDA versucht, mit den »Umweltaktivisten« ins Gespräch zu kommen. Motto: ‚Ach, bitte, seid doch so lieb und lasst die Autos in Ruhe!‘ Appeasement jedoch funktioniert nicht.

Der Konflikt erreicht jetzt zur Internationalen Automobilausstellung einen Höhepunkt. Unter anderem mit Fahrrad-Aktionen und Sternfahrten wollen Umweltbewegte in Frankfurt gegen das Auto und die IAA demonstrieren. Messe und Aussteller stellen sich auf harte IAA-Zeiten ein.

VW-Chef Herbert Diess wird nicht müde, die elektrische Zukunft des noch weltgrößten Autoherstellers an die Wand zu malen. Das Unternehmen habe sich klar zum Ausbau der Elektromobilität verpflichtet, betont er bei allen passenden und unpassenden Gelegenheiten. Doch intern regen sich bei VW Zweifel, wie es weitergeht, wenn die Werke umgebaut sind, fast nur noch Elektroautos ausspucken – und die keiner kaufen will. Für VW würde dies das Ende bedeuten.

Bundesfinanzminister Olaf Scholz ruft wider besseres Wissen im Bundestag: »Warum ist es richtig, dass wir auf moderne Antriebstechniken setzen, wenn überall in der Welt noch Millionen neue Fahrzeuge auf den Markt kommen, die klassische Verbrennungstechniken verwenden? Die Antwort muss gegeben werden und sie lautet: Weil wir es können!« Der Elektroantrieb, nur zur Erinnerung, bewegte schon vor über einem Jahrhundert Automobile. Doch dann setzte sich der Verbrennungsmotor durch, weil er so effizient und preisgünstig ist.

Es lohnt ein Blick nach China. Oft ist aus Politikermund zu hören, dass dort die Elektromobilität ungeheuer an Fahrt aufnehme. Was jedoch nicht stimmt, wenn man genau hinschaut. Dort gehen die überschaubaren E-Auto-Käufe seit kurzem sogar dramatisch zurück. Der Grund: Die chinesische Regierung hat ab dem 26. Juni die massiven Subventionen für E-Autos zurückgefahren.

***

…gesund und glücklich in einer intakten Umwelt leben…

Der UTR e.V. nimmt keine steuerlichen Vorteile in Anspruch und wird auch von keiner Seite finanziert.
Der Verein finanziert sich ausschließlich aus freiwilligen Zuwendungen.
Wir freuen uns über jede Unterstützung.

Wer Angst hat, er könnte etwas falsch machen und der Umwelt schaden, anstatt sie zu hegen und zu pflegen, hat sich bestimmt schon eine der folgenden Fragen gestellt:

  • Darf man noch Diesel Fahren?
  • Warum will niemand ein Elektro-Auto?
  • Wo kommt der Strom für E-Autos her?
  • Darf man noch Pommes frites essen?
  • Darf man noch Fleisch essen?
  • Darf man Plastiktüten benutzen?
  • Alles nur Chemie oder was?

Diese und noch 30 weitere Fragen werden in dem neu erschienen Buch „Mit Vollgas gegen die Natur“ „Wie Umweltschutz zum Ökowahn wird von Holger Douglas ausführlich und verständlich beantwortet.
Holger Douglas ist Wissenschafts- und Technikjournalist. „In den 36 Kapiteln dieses spannenden und flüssig zu lesenden Buchs verbergen sich handfeste Überraschungen“, sagt Horst Roosen, Vorstand des UTR |Umwelt|Technik|Recht| e.V. Man legt es tatsächlich von der ersten bis zur letzten Seite nicht mehr aus der Hand!

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Wer Antworten sucht, ob Windkraftanlagen Krankmacher sind
und wie sich der Infraschall auf die Gesundheit auswirkt der sollte das Buch des Biologen Wolfgang Müller „Krankmacher Windkraftanlagen? Auswirkungen des Infraschalls auf unsere Gesundheit“ lesen. Das Buch kostet 16,90 Euro, erschien am 14.Juli 2019 und kann

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UTR |Umwelt|Technik|Recht| e.V.
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Telefon 06071- 9816811
Telefax 06071- 9816829
e-mail: dokudrom@email.de




Finamore Capital S.A.: Auf der Warnliste der Finanzaufsicht in Luxemburg.

Wie dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung über seine Internetseite http://whistleblower.24.eu  am 11.September 2019 mitgeteilt wurde, hat die Finanzaufsicht Commission de Surveillance du Secteur Financier (CSSF) in Luxemburg folgendes Unternehmen auf seine Warnliste gesetzt:
Finamore Capital S.A
117, route d’Arlon
L-8099 Luxemburg
Internet: www.finamorecapital.com

Die CSSF informiert die Öffentlichkeit, dass ein Anbieter namens Finamore Capital S.A. weder von der CSSF zugelassen noch beaufsichtigt wird, und daher nicht über die erforderliche Genehmigung verfügt, um Finanzdienstleistungen in oder von Luxemburg aus anzubieten.

***
Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der BaFin.

Ohne die erforderliche Erlaubnis der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben.

Erlaubnisvorbehalt und Verbot gelten auch für Personen und Unternehmen, die keine Zweigstelle oder sonstige physische Präsenz in Deutschland unterhalten und ihr Geschäft allein im Wege des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs betreiben wollen. Sie gelten also unabhängig davon, ob das betreffende Geschäft ausschließlich in Deutschland für Kunden in Deutschland, aus dem Ausland nach Deutschland herein oder aus Deutschland hinaus ins Ausland betrieben wird. (Quelle:BaFin)

Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt ist seinen Kunden gegenüber, zum Schadensersatz verpflichtet.
***
Für Informanten:

Die Information eines Hinweisgebers, der über mögliche Verstöße informiert, ist eine der mächtigsten Waffen im Kampf gegen Betrüger, Abzocker und ohne Erlaubnis der zuständigen Behörden tätige Unternehmen. 

Durch ihre Kenntnis der Umstände und der verantwortlichen Personen können Hinweisgeber dem ESK helfen, mögliche Betrugsfälle und andere Verstöße viel früher als sonst möglich zu erkennen und darüber Öffentlichkeit herzustellen.  Whistleblower tragen erheblich dazu bei, den Schaden für die Anleger so gering wie möglich zu halten, die Integrität der Kapitalmärkte besser zu wahren und die für rechtswidriges Verhalten Verantwortlichen schneller zur Rechenschaft zu ziehen.

Der ESK sichert allen Informanten absolute Vertraulichkeit zu.

Der Name eines Informanten wird niemals preis gegeben. Er wird auch nicht gespeichert. Vertrauliche Informationen und Unterlagen erreichen uns per Mail esk-schutzbund@email.de  oder per Briefpost an den ESK zu Händen von Horst Roosen.

Mit der Zusendung wird der ESK  zur freien Verwendung und Veröffentlichung aller Informationen berechtigt.

Garantie: Die Identität eines Informanten wird niemals preisgegeben. Es werden keinerlei personenbezogenen Daten gespeichert.

Dringende Bitte: keine faktenlosen Gerüchte, nur nachvollziehbare Informationen. Danke!

EXPRESS INKASSO® GmbH
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816813
Telefax: 06071-9816829

Fördergemeinschaft zur Durchsetzung
von Geldansprüchen auf Erfolgsbasis

ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung

Betroffene Anleger finden Hilfe hier 










TECHNORIC Ltd / Tradeur: auf der Warnliste der Finanzaufsicht in Großbritannien

Wie dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung am 11.09.2019 über seine Internetseite http://whistleblower.24.eu  mitgeteilt wurde, hat die Finanzaufsicht FCA Financial Conduct Authority in Großbritannien (https://www.fca.org.uk) folgendes Unternehmen auf seine Warnliste gesetzt.

TECHNORIC Ltd / Tradeur
Suite 305, Griffith Corporate Center,
1510, Beachmont, Kingstown,
St. Vincent und die Grenadinen
Telefon:  +49 32229990008 / +46 812400563
E-Mail:  support@traderur.com / compliance@traderur.com
Website:  https://traderur.com/about-us/

Diese Firma ist nicht von der FCA autorisiert und richtet sich an Personen in Großbritannien. Aufgrund derer Informationen ist man der Ansicht, dass es sich um regulierte Aktivitäten handelt, für die eine Genehmigung erforderlich ist.
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Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der BaFin.

Ohne die erforderliche Erlaubnis der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben.

Erlaubnisvorbehalt und Verbot gelten auch für Personen und Unternehmen, die keine Zweigstelle oder sonstige physische Präsenz in Deutschland unterhalten und ihr Geschäft allein im Wege des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs betreiben wollen. Sie gelten also unabhängig davon, ob das betreffende Geschäft ausschließlich in Deutschland für Kunden in Deutschland, aus dem Ausland nach Deutschland herein oder aus Deutschland hinaus ins Ausland betrieben wird. (Quelle:BaFin)

Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt ist seinen Kunden gegenüber, zum Schadensersatz verpflichtet.
***
Für Informanten:

Die Information eines Hinweisgebers, der über mögliche Verstöße informiert, ist eine der mächtigsten Waffen im Kampf gegen Betrüger, Abzocker und ohne Erlaubnis der zuständigen Behörden tätige Unternehmen. 

Durch ihre Kenntnis der Umstände und der verantwortlichen Personen können Hinweisgeber dem ESK helfen, mögliche Betrugsfälle und andere Verstöße viel früher als sonst möglich zu erkennen und darüber Öffentlichkeit herzustellen.  Whistleblower tragen erheblich dazu bei, den Schaden für die Anleger so gering wie möglich zu halten, die Integrität der Kapitalmärkte besser zu wahren und die für rechtswidriges Verhalten Verantwortlichen schneller zur Rechenschaft zu ziehen.

Der ESK sichert allen Informanten absolute Vertraulichkeit zu.

Der Name eines Informanten wird niemals preis gegeben. Er wird auch nicht gespeichert. Vertrauliche Informationen und Unterlagen erreichen uns per Mail esk-schutzbund@email.de  oder per Briefpost an den ESK zu Händen von Horst Roosen.

Mit der Zusendung wird der ESK  zur freien Verwendung und Veröffentlichung aller Informationen berechtigt.

Garantie: Die Identität eines Informanten wird niemals preisgegeben. Es werden keinerlei personenbezogenen Daten gespeichert.

Dringende Bitte: keine faktenlosen Gerüchte, nur nachvollziehbare Informationen. Danke!


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Dienstag, September 10, 2019

CCLR Solutions Limited/Cfds100: BaFin ordnet Einstellung der grenzüberschreitenden Anlagevermittlung an.

Die BaFin hat mit Bescheid vom 29. August 2019 gegenüber der CCLR Solutions Limited, Tallinn, Estland, die sofortige Einstellung der unerlaubt erbrachten Anlagevermittlung angeordnet.

Das Unternehmen kontaktiert unaufgefordert Verbraucher in der Bundesrepublik Deutschland. Auf seiner Handelsplattform www.cfds100.com nimmt es Kundenaufträge an, die auf die Anschaffung von Finanzinstrumenten gerichtet sind, und leitet sie zur Ausführung an Dritte weiter.

Damit betreibt das Unternehmen gewerbsmäßig die Anlagevermittlung. Über die nach § 32 Absatz 1 Kreditwesengesetz (KWG) erforderliche Erlaubnis der BaFin verfügt es jedoch nicht.

Der Bescheid ist von Gesetzes wegen sofort vollziehbar, aber noch nicht bestandskräftig.

Quelle: © Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht / http://www.bafin.de

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Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der BaFin.

Ohne die erforderliche Erlaubnis der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben.

Erlaubnisvorbehalt und Verbot gelten auch für Personen und Unternehmen, die keine Zweigstelle oder sonstige physische Präsenz in Deutschland unterhalten und ihr Geschäft allein im Wege des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs betreiben wollen. Sie gelten also unabhängig davon, ob das betreffende Geschäft ausschließlich in Deutschland für Kunden in Deutschland, aus dem Ausland nach Deutschland herein oder aus Deutschland hinaus ins Ausland betrieben wird. (Quelle:BaFin)

Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt ist seinen Kunden gegenüber, zum Schadensersatz verpflichtet.

Wer von einem ihm unbekannten Unternehmen kontaktiert wird, sollte fragen welche Aufsichtsbehörde die Genehmigung zur Erbringung von Finanzdienstleistungen erteilt hat. Ein Anruf bei dieser Behörde schafft dann Klarheit ob die Auskunft stimmt oder nicht!

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Nur durch ständige Berichterstattung, wie zum Beispiel auf den ESK Internetseiten http://express-inkasso.24.eu und  http://whistleblower.24.eu kann das Bewusstsein der Anleger über das erhebliche Betrugsrisikos auf Websites für binäre Optionen geschärft werden. Nur so kann sicher gestellt werden, dass Anleger ihre notwendige Sorgfaltspflicht nicht vernachlässigen, bevor sie, wenn überhaupt, den ersten Trade oder die erste Wette platzieren.“

  • Für den Rechtsbereich Internet- und Cyber-Betrug konnte der ESK Express Schutzbund eine fachkundige, zielbewusste und lösungsorientierte Rechtsanwaltskanzlei in Vaduz im Fürstentum Liechtenstein als ESK-Vertrauensrechtsanwaltskanzlei gewinnen. Deren Rechtsanwälte sind führende Experten im Wirtschaftsrecht und verfügen über umfassende Erfahrung in der Vertretung vor Gerichten im Zusammenhang mit Internet- und Cyber-Betrug. Diese Rechtsanwälte betreuen betroffene Investoren  in Ihren Anliegen und stehen ihnen mit Rat und Tat in Deutschland, Liechtenstein, Österreich und der Schweiz zur Seite.

Erste Schritte zur Vermögenswiederherstellung für Internet- und Cyber-Betrugsopfer.

Professionelle Hilfe in Anspruch nehmen:
Mit dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung in Zusammenarbeit mit  Rechtsanwälten für Anlegerschutz steht Geschädigten ein schlagkräftiges Spezialinkasso zur Verfügung.

Hochqualifizierte Erstberatung durch eine spezialisierte ESK-Vertrauensrechtsanwaltskanzlei:
Der ESK Express Schutzbund arbeitet mit Rechtsanwälten zusammen, die mit zu den führenden Kanzleien für Anlegerschutz in Deutschland, Österreich, Schweiz und Liechtenstein gehört.

Geschädigte Anleger erhalten, wenn sie sich der Fördergemeinschaft anschließen, eine hoch qualifizierte Erstberatung unter besonderer Berücksichtigung des speziellen Einzelfalls.

Jeder einzelne Fall in diesem Bereich ist anders und muss individuell betrachtet werden; dies ist durch die ESK-Fördergemeinschaft hervorragend gewährleistet, sodass Geschädigte hier durch die Rechtsanwälte eine fundierte Einschätzung erhalten, ob, gegen wen und in welcher Höhe erfolgreich Ersatzansprüche durchgesetzt werden können.

Der ESK bietet Betroffenen ein kostenloses schriftliches, telefonisches oder auch persönliches Erstgespräch mit diesem ESK-Vertrauensrechtsanwalt an, nach welchem sich der Anleger entscheiden kann, ob er mit diesen  Rechtsanwälten  seine Ansprüche geltend machen will.

Viele weitere Betroffene nutzen bereits die Erfahrung dieser Rechtsanwälte auf dem Markt sowie die Bündelung der Interessen vieler gleichgesinnter Geschädigter.

Danach kann der Betroffene  seine Unterlagen zur Prüfung einreichen. Dann bespricht der ESK-Vertrauensrechtsanwalt mit ihm, welche Möglichkeiten bestehen. Ist der Fall dafür geeignet, wird der ESK-Vertrauensrechtsanwalt, nach entsprechender Vollmachtserteilung durch den Mandanten, erste außergerichtliche Schritte einleiten.

Die Forderungen zunächst über außergerichtliche Maßnahmen geltend zu machen, ist einer sofortigen gerichtlichen Klage in der Regel vorzuziehen:

Im Erfolgsfall können die Geschädigten nämlich wesentlich schneller ihr Geld zurückholen, als es bei einer gerichtlichen Geltendmachung der Fall gewesen wäre.

  • Für die außergerichtliche Tätigkeit der ESK-Vertrauensrechtsanwaltskanzlei übernimmt die ESK-Fördergemeinschaft für den Geschädigten die Kosten im Gegenzug zur einer Erfolgsbeteiligung ab 5% des hereingebrachten Betrags im außergerichtlichen Erfolgsfall.

Gerichtliche Auseinandersetzungen sollten immer nur dann in Erwägung gezogen werden, wenn alle außergerichtlichen Möglichkeiten nicht zum gewünschten Ergebnis geführt haben oder juristische Erwägungen diesen Weg ausschließen. Alleine schon wegen der drohenden mitunter hohen Kosten lohnt sich die außergerichtliche Vorgehensweise immer. Das gilt auch für den Personenkreis der über eine Rechtsschutzversicherung verfügt.

Der Erfolg bei außergerichtlicher Geltendmachung von Ansprüchen, kann natürlich nicht garantiert werden. Wenn der Anspruch außergerichtlich nicht erfolgreich durchgesetzt werden kann, müssen die betroffenen Anleger auch nichts bezahlen.

Das Ziel der ESK-Vertrauensrechtsanwaltskanzlei ist es, den geschädigten Anlegern wirtschaftliche Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen und diese effektiv umzusetzen, ihnen möglichst schnell und effizient zu ihrem Recht zu verhelfen.

Die ESK Fördermitgliedschaft mit Einmalbeitrag (75.- Euro) ermöglicht es betroffenen Anlegern, ihren Schadensersatzanspruch geltend zu machen, ohne dass sie ein finanzielles Risiko eingehen, und sie müssen außergerichtlich keine Anwaltsgebühren zahlen. Sie zahlen immer nur dann etwas, wenn ihr Verfahren erfolgreich ist. Wenn der Fall nicht erfolgreich ist, ist auch nichts zu zahlen.

Ab sofort kann jeder Inhaber eines berechtigten Anspruchs den Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung auch mit dem zunächst außergerichtlichen Einzug seiner berechtigten Forderung auf Erfolgsbasis beauftragen!

Fazit
Wer sich der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen.

Betroffene können kostenlos und unverbindlich mittels Online Kontaktformular, Telefon, Mail, Fax oder auch per Briefpost das Anmeldeformular zur ESK Fördergemeinschaft  anfordern.

ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
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Wichtiger Hinweis!
Mit der Absendung dieses Formulars gehen Sie keinerlei Verpflichtungen ein. Unsere Informationen erhalten Sie unverbindlich und kostenlos per E-Mail




Die Besessenheit von der „globalen Erwärmung“ breitet sich in Deutschland aus wie eine ansteckende Krankheit.


Die Politik will den Bürgern weismachen, dass sie dieses Problem lösen könne. Alles was in Deutschland bisher zum Thema Klimawandel  unternommen wurde, erweist sich als nutzlos aber extrem teuer.

Die Sicherheit der Stromversorgung ist nicht mehr gewährleistet und der Strom ist für viele Bürger zum Luxusgut geworden. Die Landschaft mit Windrädern zerstört und die Menschen in ihrer Gesundheit beeinträchtigt. Die Bürger mit Verboten und Enteignungsphantasien konfrontiert, Grüne mit Steuergeld gefütterte Vereine setzen alles daran, Deutschland in das vorindustrielle Zeitalter zurück zu versetzen.  

Der ganze Klima  Alarmismus beruht auf einer scheinbar vollkommen ungesicherten Datenlage, politischen und wirtschaftlichen Eigeninteressen. Die Auswirkungen dieser von unterschiedlichsten Interessen gesteuerten „Klimarettung“, sind überhaupt nicht absehbar und die Initiatoren machen sich über die Konsequenzen Ihrer Handlungen offensichtlich keiner Gedanken.

Die Politik stellt den „Klimawandel“ in den Fokus ihres Handelns, obwohl viel dringendere Probleme auf eine Lösung warten. „Es ist an der Zeit, dass nicht weiterhin die politischen Prioritäten von „Nebenregierungen“ wie dem Deutsche Umwelthilfe e.V. oder halbwüchsigen Klima Messiassen bestimmt werden,“ sagt Horst Roosen, Vorstand des UTR |Umwelt|Technik|Recht| e.V.


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Der aus dem Fachbereich Wissenschaft und Technik bekannte Journalist, und Autor der Bücher
„Die Diesel-Lüge“ und „Mit Vollgas gegen die Natur“
Holger Douglas ist Autor des folgenden Beitrags


Hockeyschläger des Klimas. Klimapolitik vor Gericht: Wie steil ist der Temperaturanstieg wirklich?

Ein bizarrer Gerichtsstreit beschäftigt Klimapolitiker: Sind die Daten valide, wonach sich das Weltklima blitzschnell aufheizt und die Temperaturkurve aussieht wie ein Hockeyschläger - oder getürkt? Die deutsche Klimapolitik distanziert sich vorsichtig von den ursprünglichen Daten.

Er war schon ein wenig in Vergessenheit geraten, jener Hockeyschläger, der vor fast 20 Jahren für den großen Knall in der Klimadiskussion sorgte. Der junge Wissenschaftler Michael E. Mann machte einen radikalen gerade verlaufenden Strich: So gleichmäßig und gut verlief das Klima, bis, ja, bis der Mensch kam und eingriff. Dramatisch steigt seitdem die Temperatur der Erde an, das Klima wandelt sich, der Mensch hat Schuld! Das Hockeystick-Diagramm sorgte für einen weiteren Schub in der Klimapolitik. Das Klimakurve steigt zwar in vorgeschichtlicher Zeit langsam und behäbig wie das untere Ende eines Hockey-Schlägers – dann aber rasend schnell und steil wie der lange Griffteil – aus dieser simplen Kurve leitet sich der gesamte Alarmismus auch von Greta und ihrem Kinderfeldzug ab. Die Form des Klimaanstiegs ist zwar eingängig und wurde populär – aber nicht unumstritten. Gegenspieler ist der Klimawissenschaftler Tim Ball. Ball und Mann streiten vor Gericht; wobei Ball genau diesen schnell Anstieg, den Hockeyschläger, und die wissenschaftliche Qualität der Daten bestreitet. Ein Streit, der Gelehrte also seit buchstäblich 20 Jahren beschäftigt.

Wie krank sind gegnerische Klimaforscher?

Jetzt kam mit diesem aufsehenerregenden Urteil aus Kanada die alte Geschichte wieder hoch, und die Schlammschlacht geht munter weiter. Michael Mann behauptet auf Twitter, sein Kontrahent, der Professor für Geographie an der Universität von Winnipeg und Autor zahlreicher Bücher über Klimawissenschaften, Tim Ball, sei so krank, dass er ein Ende des Prozesses wollte. Daraus wird abgeleitet: die Hockeyschläger-Hypothese ist richtig. Wer dagegen argumentiert, ist ein »Klimaleugner«.

Eine ziemlich böse Polemik von Mann. Tim Ball wiederum erweist sich in einem ausführlichen und gut geführten Rundfunkinterview als hellwach und sehr lebendig. Er beklagt, dass das Gericht bereits vor zwei Jahren Beweise von Michael Mann haben wollte.

Mann beantragte stattdessen die Vertagung des für den 20. Februar 2017 geplanten Prozesses. Ball berichtet: »Wir hatten kaum eine Wahl, denn die kanadischen Gerichte gewähren immer Vertagungen vor einem Prozess in der Überzeugung, dass eine außergerichtliche Einigung vorzuziehen ist. Wir haben einer Vertagung mit Bedingungen zugestimmt. Der wichtigste war, dass er [Mann] bis zum 20. Februar 2017 alle Dokumente einschließlich Computercodes produziert. Er hat die Frist nicht eingehalten.«

Die Dokumente habe er nicht vorgelegt. Den Hockeyschläger gebe es also in der Klimawissenschaft nicht. Damit sei dem Alarmismus der Boden entzogen.

Tatsache ist: Der Anwalt von Ball mahnte damals ein wenig zur Beschleunigung des Verfahrens, wies auf das hohe Alter Balls und auf die Dauer des Prozesses hin. Der begann immerhin bereits 2011. Daraus dann einen angeblichen Wunsch Balls nach Einstellung zu formulieren, wie Mann es tut, grenzt schon an Bösartigkeit – und schon gar nicht, weil in der Sache der Hockeyschläger einfach künstlich zusammengebastelt sei.

Mann twittert übrigens nach dem Urteil: »Wir werden wahrscheinlich die Abweisung der Klage anfechten.« Großes Siegesschreien klingt anders.

Die Geschichte des Streits um den Hockeyschläger

Tim Ball kritisierte die Hockeykurve von Michael Mann und fügte an, dass Mann ein Schwindler sei und eher ins Gefängnis als an die Universität gehöre. Sein keckes Wortspiel: »Mann should not be at Penn State but in a State Pen[itentiary].« Michael Mann verklagte daraufhin Tim Ball, um zu belegen, dass dies nicht zutreffe und seine Aussagen keine Schwindelei seien. Das Gericht will herausfinden, ob Manns Klimawarnungen richtig oder falsch sind. Es will daher von Mann Beweise sehen und forderte bereits 2017 Michael Mann dazu auf. Dem kam er nicht nach.

Das Gericht musste daher davon ausgehen, dass Michael Mann dies nicht konnte und seine Aussagen und Daten falsch sind. Es wies daher jetzt die Klage von Michael Mann ab und beschloss die Einstellung des Verfahrens. Ziemlich schräg, zu behaupten, das Gericht habe die Thesen Balls als abstrus zurückgewiesen.

Nochmal: Tim Ball war der Beklagte und nicht der Kläger. Dessen Behauptung hat das Gericht geprüft und als nicht stichhaltig zurückgewiesen.

Mann muss klar gewesen sein, dass er mit seiner Weigerung, seine vollständigen Dokumente und Rechenwege herauszugeben, seinem Gegner Tim Ball in die Karten spielen würde. Doch, wie man hört, wollte er auf keinen Fall erklären müssen, wer seine Geldgeber sind.

Die im Netz herumgeisternden Datensätze von 1998 sind nicht die in Rede stehenden Unterlagen. Sie geben die Mann´schen Kurven wieder, die die kanadischen Wissenschaftler Steven McIntyre und Ross McKitrick bereits näher untersuchten, teilweise zurückrechneten und als unvollständig charakterisierten. Es fehle die »statistische Relevanz«. Für das 15. Jahrhundert beispielsweise basierten sie letztlich auf der Datenreihe eines einzigen Baumes, einer Bristlecone Pine (Borstenkiefer). Das sei zuwenig für eine globale Theorie.
Wie solide sind die Daten?

Das ist nicht das erste Mal, dass Michael Mann sich weigert, seine Daten und Berechnungswege offenzulegen. 2010 war Michael Mann Assistenzprofessor an der Fakultät für Umweltwissenschaft an der Universität von Virginia. Der damalige Generalstaatsanwalt Ken Cuccinelli hatte beantragt, dass Mann die Unterlagen seiner wissenschaftlichen Arbeiten herausgeben müsse.

Denn Dokumente, die im Rahmen von »Climategate« in die Öffentlichkeit durchgestochen wurden, heizten Zweifel an der wissenschaftlichen Arbeit von Michael Mann an. Die Universität von Virginia allerdings sah darin ein Angriff auf die Freiheit der Lehre und Forschung und verweigerte die Herausgabe – an sich ungewöhnlich und befremdlich. Denn Wissenschaft besteht darin, Daten und Hypothesen immer wieder zu überprüfen. Wer seine Daten versteckt, handelt damit per se unwissenschaftlich, weil er sich der Überprüfung durch die Wissenschaftsgemeinde entzieht.
Climategate – seit 10 Jahren vor Gericht

Climategate – das war zu jener Zeit der Super-Gau für die Klimawissenschaftler. Ein Hacker war in die Rechner des Klimaforschungsinstitutes der University of East Anglia eingedrungen und hatte Tausende von Mails von Klimaforschern veröffentlicht. Die zeigen eine beeindruckende und ernüchternde Mauschelei dieser »Klimawissenschaftler«, wie die Daten am besten zurechtzubiegen seien.

Ein beherrschendes Thema bei Climategate: »Hide the decline« – den Rückgang verstecken. Eine unbequeme Temperaturkurve wird einfach nicht mehr weitergeführt. Die Temperaturverläufe zeigen in den vergangenen 40 Jahren zum Erstaunen der Klimaforscher einen leichten Rückgang, wo doch ihrer Theorie zufolge ein menschengemachter Anstieg zu verzeichnen sein sollte. Noch erstaunlicher: Trotz der leicht zurückgehenden Temperaturverläufe steigt der CO2-Gehalt in der Atmosphäre weiterhin deutlich an. Das bedeutet: Der CO2-Gehalt kann keinen wesentlichen Einfluss auf die Temperatur ausüben.

Daten werden bestritten

Der deutsche Klimaforscher Hans von Storch urteilte damals in einem Fernsehbeitrag: »Die E-Mails zeigen, dass man in Bezug auf Offenheit und Nachprüfbarkeit Probleme hatte. Man hat versucht, zu hintertreiben, dass Leute in Zeitschriften veröffentlichen. Man hat versucht, dass veröffentlichte Resultate möglichst nicht im UNO-Klimabericht auftauchen. Jedenfalls hat man das erörtert. Und zum Dritten hat man sich einer Nachprüfung durch Dritte der eigenen Resultate verweigert.«

Hans von Storch kritisierte auch den Alarmismus der Forscher und mahnte, dass jeder Wissenschaftler seine Ergebnisse immer mit einer kritischen Distanz betrachten müsse: »Beim Hockey Stick geht es darum, dass zwei Sorten von Daten miteinander vermischt worden sind. Nämlich aus Baumringdaten abgeleitete Temperaturen und Thermometerdaten. Es stellt sich heraus, dass die beiden Daten sehr gut zusammenpassen von 1850 bis 1960. Danach passen sie nicht mehr zusammen. Die Baumringdaten deuten darauf hin, dass die Temperatur fällt, während die Thermometerdaten zeigen, dass sie tatsächlich nicht fällt. Das Problem ist, dass man in den entsprechenden Abbildungen dann nicht mehr gezeigt hat, dass Baumringe und Thermometerdatum nicht mehr gut passen seit 1960.«

Eine lesenswerte Erinnerung der damaligen Auseinandersetzung hat der pensionierte Meteorologe Klaus-Eckart Puls zusammengestellt.

Der Sündenfall der Klimaforscher begann, als sie versuchten, Politiker zu spielen. Mehr »Drama« war aus ihrer Sicht notwendig, sogar die Demokratie sollte abgeschafft werden, um eine angeblich schreckliche Entwicklung eines »überhitzten« Planeten zu stoppen. Es sei höchste Eile geboten, »wir« hätten keine Zeit mehr. Das Geschrei ist bis heute geblieben.

Doch, wie Hans von Storch sagte, Klimawissenschaftler sind Fachidioten. Sie wissen eben nicht am besten, wie man damit umgeht sollte. Das muss politisch diskutiert werden.

Zu glauben, der »Mensch in Deutschland« könne am Klima der Welt etwas beeinflussen, zeugt von arger Hybris. Er sollte sich besser freuen, jetzt in einer Phase ohne dramatische Klimaschwankungen zu leben, wie sie in der Erdgeschichte vielfach vorkamen und die »er« kaum überlebt hätte.

So war es vor 450 Millionen Jahren auf der Erde extrem kalt. Doch der Gehalt an CO2 in der Atmosphäre war zehnmal höher als heute. CO2 hat also nicht viel Auswirkung auf das Klima. Vor 100 Millionen Jahren befand sich die Erde zwischen zwei Spiralarmen. Die Erde durchlebte eine Warmzeit. Dinosaurier lebten sogar in Alaska. Vor rund 70 Millionen Jahre kühlte sich es sich wiederum dramatisch ab.

Ab 1940 begann übrigens eine kleinere Abkühlungsphase, die bis 1975 andauerte. Der CO2 Gehalt ist jedoch weiter angestiegen. In den vergangenen 100 Jahren gab es eine globale Erwärmung von einem dreiviertel Grad. Seit 1998 steigen die Temperatur nicht weiter an, höchstens ein bis zwei zehntel Grad, im Prinzip bleibt die Temperatur etwa gleich. Einige Quellen sehen gar eine leichte Abkühlung. Aber: Der CO2 Gehalt steigt weiterhin deutlich an.
Die Komplexität des Klimas

Klima ist ein hochkomplexes, nicht-lineares System, deshalb sind Prognosen unmöglich. Genau das steht auch wörtlich im IPCC-Bericht 2001. Die Natur macht, was sie will, und nicht das, was die Modelle prophezeien. Die ganze CO2-Debatte ist unsinnig. Doch sie bildet die Grundlage für jene verheerende »Klimaschutzpolitik«, die ein Industrieland zerstört und gleichzeitig Grundlage für hervorragende Geschäftsmodelle bietet.

Doch es wird nicht darüber geredet – außer von einer Partei. TE befragte das Bundesumweltministerium, in welcher Weise das Urteil aus Kanada die deutsche Umweltpolitik ändern werde. Die erwartbare Antwort des Ministeriums: »Die Grundlage der deutschen Klimapolitik fußen nicht auf einer einzigen Theorie, sondern auf einer Fülle von Fachexpertise, wissenschaftlichen Untersuchungen und Quellen. Auch der IPCC beruft sich nicht ausschließlich auf Michael Mann, sondern auf abertausende von wissenschaftlichen Studien, die zu über 99 Prozent den menschengemachten Klimawandel belegen.«

Das Bundesumweltministerium macht schon 99 Prozent aus – besser als bei Honeckers. Bisher war eine Zustimmung von 97 Prozent aller Wissenschaftler angesagt. Über die Tricks hinter dieser Zahl berichtete TE. Man kann es auch so lesen: Das Bundesumweltministerium lässt sich nicht auf die These von Mann ein, sicherheitshalber, und zieht andere Argumente und Wissenschaftler heran. Die Auseinandersetzung wird in die frühe Geschichte der Klimapolitik verwiesen. Das kann man sicherheitshalber so machen. Doch der Hockeyschläger hat das Thema ungeheuer plausibilisiert und damit popularisiert – und steht unter Erklärzwang.

Das Ministerium verweist zur näheren Beantwortung auf eine Kleine Anfrage. In der Antwort verweist es unter anderem auf Klimakoryphäen wie Stefan Rahmstorf vom Potsdamer PIK und auf den »internationalen Konsens«. Dies sei die Grundlage für eine auf »Treibhausgasneutralität ausgerichtete internationale Klimaschutzpolitik«.
Gut, dass das nur in Deutschland so gesehen wird. So hat jedenfalls die übrige Menschheit eine gute Überlebenschance.
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…gesund und glücklich in einer intakten Umwelt leben…


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Wer Angst hat, er könnte etwas falsch machen und der Umwelt schaden, anstatt sie zu hegen und zu pflegen, hat sich bestimmt schon eine der folgenden Fragen gestellt:

  • Darf man noch Diesel Fahren?
  • Warum will niemand ein Elektro-Auto?
  • Wo kommt der Strom für E-Autos her?
  • Darf man noch Pommes frites essen?
  • Darf man noch Fleisch essen?
  • Darf man Plastiktüten benutzen?
  • Alles nur Chemie oder was?

Diese und noch 30 weitere Fragen werden in dem neu erschienen Buch „Mit Vollgas gegen die Natur“ „Wie Umweltschutz zum Ökowahn wird von Holger Douglas ausführlich und verständlich beantwortet.
Holger Douglas ist Wissenschafts- und Technikjournalist. „In den 36 Kapiteln dieses spannenden und flüssig zu lesenden Buchs verbergen sich handfeste Überraschungen“, sagt Horst Roosen, Vorstand des UTR |Umwelt|Technik|Recht| e.V. Man legt es tatsächlich von der ersten bis zur letzten Seite nicht mehr aus der Hand!

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