Die BaFin hat mit Bescheid vom 29. August 2019 gegenüber der
CCLR Solutions Limited, Tallinn, Estland, die sofortige Einstellung der
unerlaubt erbrachten Anlagevermittlung angeordnet.
Das Unternehmen kontaktiert unaufgefordert Verbraucher in
der Bundesrepublik Deutschland. Auf seiner Handelsplattform www.cfds100.com
nimmt es Kundenaufträge an, die auf die Anschaffung von Finanzinstrumenten
gerichtet sind, und leitet sie zur Ausführung an Dritte weiter.
Damit betreibt das Unternehmen gewerbsmäßig die
Anlagevermittlung. Über die nach § 32 Absatz 1 Kreditwesengesetz (KWG)
erforderliche Erlaubnis der BaFin verfügt es jedoch nicht.
Der Bescheid ist von Gesetzes wegen sofort vollziehbar, aber
noch nicht bestandskräftig.
Quelle: © Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht / http://www.bafin.de
***
Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder
Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte,
Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen
schriftlichen Erlaubnis der BaFin.
Ohne die erforderliche Erlaubnis der für das jeweilige Land
zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine
Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben.
Erlaubnisvorbehalt und Verbot gelten auch für Personen und
Unternehmen, die keine Zweigstelle oder sonstige physische Präsenz in Deutschland
unterhalten und ihr Geschäft allein im Wege des grenzüberschreitenden
Dienstleistungsverkehrs betreiben wollen. Sie gelten also unabhängig davon, ob
das betreffende Geschäft ausschließlich in Deutschland für Kunden in
Deutschland, aus dem Ausland nach Deutschland herein oder aus Deutschland
hinaus ins Ausland betrieben wird. (Quelle:BaFin)
Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt ist seinen Kunden
gegenüber, zum Schadensersatz verpflichtet.
Wer von einem ihm unbekannten Unternehmen kontaktiert wird,
sollte fragen welche Aufsichtsbehörde die Genehmigung zur Erbringung von
Finanzdienstleistungen erteilt hat. Ein Anruf bei dieser Behörde schafft dann
Klarheit ob die Auskunft stimmt oder nicht!
***
Nur durch ständige Berichterstattung, wie zum Beispiel auf
den ESK Internetseiten http://express-inkasso.24.eu und
http://whistleblower.24.eu kann
das Bewusstsein der Anleger über das erhebliche Betrugsrisikos auf Websites für
binäre Optionen geschärft werden. Nur so kann sicher gestellt werden, dass
Anleger ihre notwendige Sorgfaltspflicht nicht vernachlässigen, bevor sie, wenn
überhaupt, den ersten Trade oder die erste Wette platzieren.“
- Für
den Rechtsbereich Internet- und Cyber-Betrug konnte der ESK Express
Schutzbund eine fachkundige, zielbewusste und lösungsorientierte
Rechtsanwaltskanzlei in Vaduz im Fürstentum Liechtenstein als
ESK-Vertrauensrechtsanwaltskanzlei gewinnen. Deren Rechtsanwälte sind
führende Experten im Wirtschaftsrecht und verfügen über umfassende
Erfahrung in der Vertretung vor Gerichten im Zusammenhang mit Internet-
und Cyber-Betrug. Diese Rechtsanwälte betreuen betroffene Investoren
in Ihren Anliegen und stehen ihnen mit Rat und Tat in Deutschland,
Liechtenstein, Österreich und der Schweiz zur Seite.
Erste Schritte zur
Vermögenswiederherstellung für Internet- und Cyber-Betrugsopfer.
Professionelle Hilfe in Anspruch nehmen:
Mit dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung in
Zusammenarbeit mit Rechtsanwälten für Anlegerschutz steht Geschädigten
ein schlagkräftiges Spezialinkasso zur Verfügung.
Hochqualifizierte Erstberatung durch eine spezialisierte
ESK-Vertrauensrechtsanwaltskanzlei:
Der ESK Express Schutzbund arbeitet mit Rechtsanwälten
zusammen, die mit zu den führenden Kanzleien für Anlegerschutz in Deutschland,
Österreich, Schweiz und Liechtenstein gehört.
Geschädigte Anleger
erhalten, wenn sie sich der Fördergemeinschaft anschließen, eine hoch
qualifizierte Erstberatung unter besonderer Berücksichtigung des speziellen
Einzelfalls.
Jeder einzelne Fall in diesem Bereich ist anders und muss
individuell betrachtet werden; dies ist durch die ESK-Fördergemeinschaft
hervorragend gewährleistet, sodass Geschädigte hier durch die Rechtsanwälte
eine fundierte Einschätzung erhalten, ob, gegen wen und in welcher Höhe
erfolgreich Ersatzansprüche durchgesetzt werden können.
Der ESK bietet Betroffenen ein kostenloses schriftliches,
telefonisches oder auch persönliches Erstgespräch mit diesem ESK-Vertrauensrechtsanwalt
an, nach welchem sich der Anleger entscheiden kann, ob er mit diesen
Rechtsanwälten seine Ansprüche geltend machen will.
Viele weitere
Betroffene nutzen bereits die Erfahrung dieser Rechtsanwälte auf dem Markt
sowie die Bündelung der Interessen vieler gleichgesinnter Geschädigter.
Danach kann der Betroffene seine Unterlagen zur
Prüfung einreichen. Dann bespricht der ESK-Vertrauensrechtsanwalt mit ihm,
welche Möglichkeiten bestehen. Ist der Fall dafür geeignet, wird der ESK-Vertrauensrechtsanwalt,
nach entsprechender Vollmachtserteilung durch den Mandanten, erste
außergerichtliche Schritte einleiten.
Die Forderungen
zunächst über außergerichtliche Maßnahmen geltend zu machen, ist einer
sofortigen gerichtlichen Klage in der Regel vorzuziehen:
Im Erfolgsfall können die Geschädigten nämlich wesentlich
schneller ihr Geld zurückholen, als es bei einer gerichtlichen Geltendmachung
der Fall gewesen wäre.
- Für
die außergerichtliche Tätigkeit der ESK-Vertrauensrechtsanwaltskanzlei
übernimmt die ESK-Fördergemeinschaft für den Geschädigten die Kosten im
Gegenzug zur einer Erfolgsbeteiligung ab 5% des hereingebrachten Betrags
im außergerichtlichen Erfolgsfall.
Gerichtliche Auseinandersetzungen sollten immer nur dann in
Erwägung gezogen werden, wenn alle außergerichtlichen Möglichkeiten nicht zum
gewünschten Ergebnis geführt haben oder juristische Erwägungen diesen Weg
ausschließen. Alleine schon wegen der drohenden mitunter hohen Kosten lohnt
sich die außergerichtliche Vorgehensweise immer. Das gilt auch für den
Personenkreis der über eine Rechtsschutzversicherung verfügt.
Der Erfolg bei außergerichtlicher Geltendmachung von
Ansprüchen, kann natürlich nicht garantiert werden. Wenn der Anspruch
außergerichtlich nicht erfolgreich durchgesetzt werden kann, müssen die
betroffenen Anleger auch nichts bezahlen.
Das Ziel der ESK-Vertrauensrechtsanwaltskanzlei ist es, den
geschädigten Anlegern wirtschaftliche Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen und
diese effektiv umzusetzen, ihnen möglichst schnell und effizient zu ihrem Recht
zu verhelfen.
Die ESK Fördermitgliedschaft mit Einmalbeitrag (75.- Euro)
ermöglicht es betroffenen Anlegern, ihren Schadensersatzanspruch geltend zu
machen, ohne dass sie ein finanzielles Risiko eingehen, und sie müssen außergerichtlich
keine Anwaltsgebühren zahlen. Sie zahlen immer nur dann etwas, wenn ihr
Verfahren erfolgreich ist. Wenn der Fall nicht erfolgreich ist, ist auch nichts
zu zahlen.
Ab sofort kann jeder Inhaber eines berechtigten Anspruchs
den Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung auch mit dem zunächst
außergerichtlichen Einzug seiner berechtigten Forderung auf Erfolgsbasis
beauftragen!
Fazit
Wer sich der vorgenannten Optionen bedient, kann
sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen
Einbußen führen.
Betroffene können kostenlos und unverbindlich mittels Online
Kontaktformular, Telefon, Mail, Fax oder auch per Briefpost das Anmeldeformular
zur ESK Fördergemeinschaft anfordern.
ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
EXPRESS INKASSO® GmbH
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816813
Telefax: 06071-9816829
Fördergemeinschaft zur Durchsetzung
von Geldansprüchen auf Erfolgsbasis
ESK Express Schutzbund gegen
Kapitalvernichtung
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