Dienstag, September 10, 2019

TorOption (Smart Choice Zone LP): auf der Warnlisten der Österreichischen Finanzmarktaufsichtsbehörden.

Wie dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung über seine Internetseite http://whistleblower.24.eu am 10. September 2019 mitgeteilt wurde, hat die Österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) https://www.fma.gv.at  folgendes Unternehmen auf seine Warnliste gesetzt:
TorOption (Smart Choice Zone LP)
272 BathStreet,
Glasgow, Scotland G2 4JR
www.toroption.co
support@toroption.co
+44 2035192667
+44 2030311057

Das Unternehmen ist nicht berechtigt ist, konzessionspflichtige Bankgeschäfte in Österreich zu erbringen. Es ist dem Anbieter daher der gewerbliche Handel (§ 1 Abs 1 Z 7 BWG) nicht gestattet.
***

Auch die BaFin hat mit Bescheid vom 23. November 2018 gegenüber der Smart Choice Zone L.P., Großbritannien, die sofortige Einstellung des grenzüberschreitenden Eigenhandels angeordnet.

Die Financial Conduct Authority (FCA) Großbritannien warnte am 22.12 2016 und 28.11.2018 vor TorOption (Smart Choice Zone LP)

Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der BaFin.

Ohne die erforderliche Erlaubnis der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben.

Erlaubnisvorbehalt und Verbot gelten auch für Personen und Unternehmen, die keine Zweigstelle oder sonstige physische Präsenz in Deutschland unterhalten und ihr Geschäft allein im Wege des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs betreiben wollen. Sie gelten also unabhängig davon, ob das betreffende Geschäft ausschließlich in Deutschland für Kunden in Deutschland, aus dem Ausland nach Deutschland herein oder aus Deutschland hinaus ins Ausland betrieben wird. (Quelle:BaFin)

Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt ist seinen Kunden gegenüber, zum Schadensersatz verpflichtet.
***
Für Informanten:

Die Information eines Hinweisgebers, der über mögliche Verstöße informiert, ist eine der mächtigsten Waffen im Kampf gegen Betrüger, Abzocker und ohne Erlaubnis der zuständigen Behörden tätige Unternehmen. 

Durch ihre Kenntnis der Umstände und der verantwortlichen Personen können Hinweisgeber dem ESK helfen, mögliche Betrugsfälle und andere Verstöße viel früher als sonst möglich zu erkennen und darüber Öffentlichkeit herzustellen.  Whistleblower tragen erheblich dazu bei, den Schaden für die Anleger so gering wie möglich zu halten, die Integrität der Kapitalmärkte besser zu wahren und die für rechtswidriges Verhalten Verantwortlichen schneller zur Rechenschaft zu ziehen.

Der ESK sichert allen Informanten absolute Vertraulichkeit zu.

Der Name eines Informanten wird niemals preis gegeben. Er wird auch nicht gespeichert. Vertrauliche Informationen und Unterlagen erreichen uns per Mail esk-schutzbund@email.de  oder per Briefpost an den ESK zu Händen von Horst Roosen.

Mit der Zusendung wird der ESK  zur freien Verwendung und Veröffentlichung aller Informationen berechtigt.

Garantie: Die Identität eines Informanten wird niemals preisgegeben. Es werden keinerlei personenbezogenen Daten gespeichert.

Dringende Bitte: keine faktenlosen Gerüchte, nur nachvollziehbare Informationen. Danke!


ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
EXPRESS INKASSO® GmbH
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816813
Telefax: 06071-9816829

Fördergemeinschaft zur Durchsetzung
von Geldansprüchen auf Erfolgsbasis

ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
Betroffene Anleger finden Hilfe hier 

Tradewell / Bridgehold Ltd: auf der Warnliste der Finanzaufsicht in Großbritannien

Wie dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung am 10.09.2019 über seine Internetseite http://whistleblower.24.eu  mitgeteilt wurde, hat die Finanzaufsicht FCA Financial Conduct Authority in Großbritannien (https://www.fca.org.uk) folgendes Unternehmen auf seine Warnliste gesetzt.


Tradewell / Bridgehold Ltd
Suite 305, Griffith Corporate Center
1010 Beachmont, Kingtown
St. Vincent und die Grenadinen
Telefon:  +3726094190
E-Mail:  customersupport@tradewell.io
Website:  www.tradewell.io


Diese Firma ist nicht von der FCA autorisiert und richtet sich an Personen in Großbritannien. Aufgrund derer Informationen ist man der Ansicht, dass es sich um regulierte Aktivitäten handelt, für die eine Genehmigung erforderlich ist.

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Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der BaFin.

Ohne die erforderliche Erlaubnis der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben.

Erlaubnisvorbehalt und Verbot gelten auch für Personen und Unternehmen, die keine Zweigstelle oder sonstige physische Präsenz in Deutschland unterhalten und ihr Geschäft allein im Wege des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs betreiben wollen. Sie gelten also unabhängig davon, ob das betreffende Geschäft ausschließlich in Deutschland für Kunden in Deutschland, aus dem Ausland nach Deutschland herein oder aus Deutschland hinaus ins Ausland betrieben wird. (Quelle:BaFin)

Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt ist seinen Kunden gegenüber, zum Schadensersatz verpflichtet.
***
Für Informanten:

Die Information eines Hinweisgebers, der über mögliche Verstöße informiert, ist eine der mächtigsten Waffen im Kampf gegen Betrüger, Abzocker und ohne Erlaubnis der zuständigen Behörden tätige Unternehmen. 

Durch ihre Kenntnis der Umstände und der verantwortlichen Personen können Hinweisgeber dem ESK helfen, mögliche Betrugsfälle und andere Verstöße viel früher als sonst möglich zu erkennen und darüber Öffentlichkeit herzustellen.  Whistleblower tragen erheblich dazu bei, den Schaden für die Anleger so gering wie möglich zu halten, die Integrität der Kapitalmärkte besser zu wahren und die für rechtswidriges Verhalten Verantwortlichen schneller zur Rechenschaft zu ziehen.

Der ESK sichert allen Informanten absolute Vertraulichkeit zu.

Der Name eines Informanten wird niemals preis gegeben. Er wird auch nicht gespeichert. Vertrauliche Informationen und Unterlagen erreichen uns per Mail esk-schutzbund@email.de  oder per Briefpost an den ESK zu Händen von Horst Roosen.

Mit der Zusendung wird der ESK  zur freien Verwendung und Veröffentlichung aller Informationen berechtigt.

Garantie: Die Identität eines Informanten wird niemals preisgegeben. Es werden keinerlei personenbezogenen Daten gespeichert.

Dringende Bitte: keine faktenlosen Gerüchte, nur nachvollziehbare Informationen. Danke!


ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
EXPRESS INKASSO® GmbH
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
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Montag, September 09, 2019

Wer stoppt endlich diesen Panik schürenden Deutsche Umwelthilfe e.V. (DUH)

Nach dem schlimmen Unfall in Berlin mit 4 Toten zeigt der Deutsche Umwelthilfe e.V. seine Menschen verachtende Skrupellosigkeit indem er aus dieser Tragödie mit der Forderung nach einem SUV Verbot Kapital zu schlagen versucht. Eine solche Pietätlosigkeit hat es in der Deutschen Öffentlichkeit schon lange nicht mehr gegeben. Der Gipfel ist dabei, dass seine politischen Förderer mit dabei sind!

Es lohnt auch nicht über die abstruse Forderung eines SUV Verbotes überhaupt nur einen Gedanken zu verschwenden. Autos töten keine Menschen. Es sind ihre Fahrer.

„Dem DUH e.V. kann man nur wünschen, dass er künftig keine Gelegenheit vorüber gehen lässt einfach mal die Klappe zu halten“ sagt Horst Roosen, Vorstand des UTR |Umwelt|Technik|Recht| e.V.

Den am 08.09.2019 auf  https://automotive-opinion.com  von dem Motor Journalist Peter Groschupf veröffentlichten Beitrag geben wir wie folgt wieder:

Der „Umwelthilfe“-Verein gibt sich skrupel- und pietätlos

Irgendwie ist es nicht zu fassen: Der Umwelthelfer-Verein instrumentalisiert den tragischen Unfall mit vier Toten in Berlin-Mitte für eine polemische Anti-SUV-Kampagne.

Die Meldung auf Twitter macht sprach- und fassungslos. Da fordert die so genannte deutsche „Umwelthilfe“, ein Verein mit nicht mal 300 ausgewählten Mitgliedern, praktisch einen SUV-Verkaufsstopp. Ohne die genauen Unfallursachen zu kennen, schreibt der Verein auf Twitter: „SUVs haben in unseren Städten nichts zu suchen! 4 Tote, darunter ein Kleinkind, sind die Bilanz eines schrecklichen Raser-Unfalls mit einem Porsche-SUV in Berlin.“

Der schreckliche Tod der vier Menschen ist furchtbar. Daran zweifelt niemand. Er ist so furchtbar wie jener Unfall, bei dem vor wenigen Tagen vier Motorradfahrer ums Leben gekommen sind, die auf der A9 unter einer Brücke Schutz vor einem Regenguss gesucht hatten. Ein schleudernder Kleintransporter hat die Motorradfahrer regelrecht umgemäht.

Auch Umweltschützer kritisieren den Verein “DUH”

So absurd wie ein Verbot von SUV in diesem Zusammenhang gefordert werden kann, so absurd wäre es, Kleintransporter verbieten zu wollen.

Im Vorgriff auf polizeiliche Erkenntnisse in Berlin von einem Raser-Unfall zu sprechen, ist eine mehr als unredliche Schlussfolgerung. Gnadenlos setzt der Verein hier auf Emotionen, um eigene ideologische Vorstellungen zur Geltung zu bringen. Aber die „Umwelthelfer“ haben nicht damit gerechnet, nun selbst von Umweltschützern dafür kritisiert zu werden. Kurz nach dem Tweet des Vereins, waren 1400 Antworten im Netz. Viele kritisierten den Tweet des Vereins als geschmacklos. „Wo Trauer angesagt wäre, sind politisch-polemische Forderungen völlig deplatziert“, meint ein Kritiker.

Grüner Bürgermeister springt auf den Zug auf

Der grüne Bezirksbürgermeister Stephan von Dassel nutzte die Diskussion ebenso und sprang auf den Zug der SUV-Kritiker auf: “Solche panzerähnlichen Autos gehören nicht in die Stadt. Es sind Klimakiller, auch ohne Unfall bedrohlich, jeder Fahrfehler wird zur Lebensgefahr für Unschuldige.” Dass der Porsche Macan alles andere als ein Panzer ist, kann der Mann natürlich nicht wissen. Und der Terminus „Klimakiller“ darf selbstredend in seinem Statement nicht fehlen.

Und vom Verein “Umwelthilfe” kommen so abstruse Forderungen wie: “DUH fordert Ausstieg aus dem Verbrenner bis 2025 und ruft Verbraucher zum ‚Verbrenner-Fasten‘ auf.” Der DUH e.V. will nicht nur, dass wir beim Fleischverzehr auf die Bremse treten, nun auch noch “Verbrenner-Fasten”. Geht´s noch???


UTR |Umwelt|Technik|Recht| e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Telefon 06071- 9816811
Telefax 06071- 9816829
e-mail: dokudrom@email.de


+++

DER UTR |UMWELT|TECHNIK|RECHT| E.V. BIETET VERBÜNDETEN, SPONSOREN UND FÖRDERERN MIT SEINEN INTERNETSEITEN  WWW.DOKUDROM.DE  + utr.24.eu  + https://www.ad-infinitum.online DREI ZENTRALE UNTERSTÜTZER-PLATTFORMEN.


Der  Verein |UTR |Umwelt|Technik|Recht| e.V. sagt:

Du und Ich, wir alle sind nur zeitlich begrenzte Gäste unseres Ökosystems Erde und wollen uns verantwortlich und positiv gegenüber unserem Gastgeber, der Umwelt verhalten.

  • Der Verein UTR wird seine Aufgaben und Ziele jenseits der in diesem Bereich (leider) üblich gewordenen Katastrophenmeldungen gerecht werden. Der „totale“ Umweltschutz ist nicht unser Ding.
  • Umweltfragen sind von der Politik und nicht von Gerichten zu lösen!
  • Wir bauen auf Fakten, Abwägen, Kompromisse und sehen im Vordergrund den Menschen.

Bleiben Sie cool wenn Ihnen Ignoranten die Freude an Ihrer positiven Einstellung zum Leben und zur Umwelt vermiesen wollen, früher glaubte man ja auch, die Erde sei eine Scheibe!

Nur mit seinem eigenen individuell gelebten Klimaschutz erhält man sich das positive Gefühl von Freiheit und Unabhängigkeit“ glaubt Horst Roosen, Vorstand des UTR |Umwelt|Technik|Recht| e.V.

Wie schnell Umweltschutz zum Ökowahn wird, das kann man HIER! Erfahren, sagt Horst Roosen, Vorstand des UTR |Umwelt|Technik|Recht| e.V.

Der UTR e.V. nimmt keine steuerlichen Vorteile in
 Anspruch und wird auch von keiner Seite finanziert.
Der Verein finanziert sich ausschließlich aus freiwilligen Zuwendungen.
Wir freuen uns über jede Unterstützung.

Wegen fehlender Zinsen setzen viele Anleger auf die Anlage in Gold. Aber nicht alles was glänzt ist auch Gold.

Es gab schon einige Prozesse gegen Initiatoren von Goldanlagen. Manchen haben keine Erlaubnis manchen haben unvorteilhafte AGBs und bei machen gibt es wahrscheinlich kein Gold im Tresor. Fazit: Echtes Eigentum an Gold wird nur unter den Möglichkeiten “Verwahrung daheim”, “Tresorgold” und im “Schließfach” ermöglicht.

Allein deshalb scheiden bezüglich der Sicherheit alle anderen Möglichkeiten des Golderwerbes aus.

Das Schließfach in der Bank ist generell nur eingeschränkt abgesichert, so dass im Falle eine Diebstahles keine Sicherheiten gegeben sind. Dies gilt umso mehr bei der Lagerung von Gold im Haus oder der Wohnung. Nur Tresorgold bietet eine umfassende Versicherung für alle Individualitäten inklusive! Tresorgold erlaubt dem Kunden höchste Flexibilität beim Kauf und Verkauf des Goldes – quasi genauso flexibel wie ein Tagesgeldkonto – zu gleichzeitig besten Konditionen. aber bei den Schwankungen vom Goldmarkt.

Leider ist nicht jeder Goldanbieter der Tresorgold anbietet auch seriös. Der World Gold Council, empfiehlt, dass “Tresorgoldanbieter direktes und unbeschränktes Eigentum an Gold zusichern, kein Gold ohne vorherige Zustimmung des Kunden zu verleihen, das Gold bei einem unabhängigen und registrierten Tresorbetreiber verwahren lassen und regelmäßige Inspektionen und Prüfungen der Kundengoldbestände durchführen zulassen.

Wegen der Vertragsbedingungen eines Goldsparplanes sollten Kunden einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht zu Rate ziehen. auch wenn es Gerüchte um das Goldsparplanunternehmen gibt.  Zu beachten sind auch Käufe via Internet von Gold- und Silbermünzen. Es gelten besondere Bedingungen dafür und es gelten Widerrufsrechte der Anleger wie bei Immobiliendarlehen.

Nach Golde drängt, Am Golde hängt doch alles. Ach wir Armen!
Auch Johann Wolfgang von Goethe beschäftigte sich mit dem Edelmetall Gold. Quelle des Zitats dieser Überschrift:  Faust. Der Tragödie erster Teil.

Nicht alle Informationen, die der Anleger vom Goldverkäufer erhält, müssen zwangsläufig  wahr sein! Der äußere Schein kann manchmal trügen; Erst bei näherem Hinsehen erkennt man oft Mängel und Defizite. Oft wird nicht gehalten, was versprochen wurde und dann kann es in einer Tragödie enden.

Lesen Sie mit freundlicher Empfehlung des Autors den nachstehenden Bericht. der am  07.09.2019 auf www.investmentcheck.de  veröffentlicht wurde.

Gewerbsmäßiger Betrugsverdacht bei PIM-Gold. Jetzt wird sich zeigen, ob Kundengold fehlt oder nicht.

Bei PIM-Gold steht der Verdacht des gewerbsmäßigen Betruges im Raum. Das Amtsgericht Darmstadt hat einen Untersuchungshaftbefehl erlassen. Dabei dürfte es sich um den 48-jährigen Geschäftsführer Mesut P. handeln. Die Staatsanwaltschaft Darmstadt hat auch die Räume durchsucht und ermittelt weiter. PIM-Gold hat sich auf Anfrage von investmentcheck nicht zu den Vorwürfen geäußert.

Vorgeschichte.

Laut Eigenbeschreibung ist PIM-Gold „einer der führenden Edelmetalllieferanten in Deutschland und auch in Europa“. Der jährliche Umsatz soll bei über 100 Millionen Euro gelegen haben. Ob das stimmt, ist schwer nachvollziehbar, weil der letzte im Bundesanzeiger veröffentlichte Jahresabschluss nur das Jahr 2015 abbildet. Allein das ist seit längerem ein massives Warnsignal. Kürzlich wurde auch ein Prozess über den Firmennamen gegen einen Wettbewerber verloren. Deshalb musste die Bezeichnung Scheideanstalt aus dem Namen entfernt werden (Eine Scheideanstalt, die keine ist). Was Anleger allerdings am meisten abschrecken hätte sollen, ist das schwer nachvollziehbare Geschäftsmodell. Immerhin mussten mit zinslosen Goldinvestments das den Kunden versprochene Bonusgold und die erheblichen Provisionen für ein 8-stufiges Vertriebssystem verdient werden. Genau das scheint sich jetzt zu rächen.

Betrugsverdacht.

Die schon seit längerem andauernden Ermittlungen der Staatsanwaltschaft führten nun zur Verhaftung eines 48 Jahre alten Manns aus Heusenstamm. Das bestätigte Oberstaatsanwalt Robert Hartmann von der Staatsanwaltschaft Darmstadt gegenüber investmentcheck. Dabei dürfte es sich um den PIM-Geschäftsführer Mesut P. handeln. Damit ein Gericht den Vollzug einer Untersuchungshaft anordnet, sind grundsätzlich ein dringender Tatverdacht sowie ein Haftgrund wie beispielsweise Flucht- oder Verdunklungsgefahr zu vermuten. Was hier genau vorliegt, ist nicht bekannt. Mesut P. hat sich allerdings bei einer früheren Beurkundung gegenüber dem Notar mit einem türkischen Ausweis legitimiert. PIM äußerte sich aktuell auf Anfrage zu den strafrechtlichen Vorwürfen nicht. In einer früheren Anfrage von investmentcheck wurden die Anschuldigungen von PIM noch mit Falschbehauptungen durch einen Wettbewerber erklärt: „Das Gold der Kunden wird getrennt vom Betriebsvermögen der pim -Gold und Scheideanstalt aufbewahrt. Gegenüber der Staatsanwaltschaft wurde bereits der Beweis erbracht, dass keine Fehlbestände vorliegen.“

Hackerangriff.

Um Kritiker selbst in einem rechtsstaatlichen System mundtot zu machen, gibt es verschiedene Möglichkeiten. Eine perfide sind DDoS-Attacken (Distributetd-Denial-of-Service attacks). Dabei werden meist aus dem Ausland tausende Anfragen pro Sekunde an einen Rechner verschickt, bis dieser wegen Arbeitsüberlastung zusammen bricht. Investmentcheck hat das schon mehrfach erlebt. So auch wieder vergangene Woche, als vor allem ein Beitrag zu PIM angegriffen wurde: „Eine Scheideanstalt, die keine ist“ Mehrere Tage war investmentcheck.de nicht erreichbar. Auch andere Homepages mit PIM-kritischen Beiträgen wurden attackiert. Dazu zählen die Internetseiten von, „Das Investment“, „Finanztip“, „Fonds Professionell“ und „Qthority“. Sogar das Handelsblatt berichtete über die Cyberangriffe: „Hacker legen mehrere Kritiker des Goldhändlers PIM Gold erfolgreich lahm“ Auf Anfrage von investmentcheck hat sich PIM nicht dazu geäußert.

Loipfinger’s Meinung.

Vermittler und PIM-Anleger dürften sich langsam Sorgen machen. Bisher verteilte Beruhigungspillen wirken nicht mehr. Die von PIM als Wettbewerbsschelte abgetane Unterstellung, dass nicht alles Gold der Anleger tatsächlich vorhanden sein könnte, bekommt durch die Verhaftung ganz neue Nahrung. Auch wenn natürlich die Unschuldsvermutung gilt, ist der Vorwurf von gewerbsmäßigem Betrugsverdacht schwerwiegend. Wie groß die Schäden für die Anleger ausfallen könnten, ist derzeit nicht prognostizierbar. Wenn es ganz schlimm kommt, könnten sogar diejenigen betroffen sein, die ihre Anlagen schon zurückbezahlt bekommen haben.

NEU: Das Buch „Achtung, Anlegerfallen!“

Seit 27.02.2018 ist das neue Buch „Achtung, Anlegerfallen!“ von investmentcheck-Herausgeber Stefan Loipfinger im Buchhandel erhältlich.  Es zeigt auch für Laien verständlich die Fallstricke der verbal einfallsreichen und immer komplexeren Kreationen von Banken und Versicherungen auf.
***
Bei der  ESK Fördergemeinschaft melden sich durch die tägliche Berichterstattung viele Anleger die zu ihren Kapitalanlagen Fragen haben. .

Die gute Nachricht:
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, um sein Geld zurückzufordern. Sogar auf Erfolgsbasis!

Die schlechte Nachricht:
Bei Beauftragung eines falschen Helfers, kann nochmals viel Geld verloren gehen. Oft geht es nur um das Gewinnen zusätzlicher Mandanten, die mit haltlosen Versprechungen geködert werden. So kann dann auch in vielen Fällen, nach dem Kassieren der ersten Honorarrechnung, die Aussicht auf Rückführung des verlorenen Kapitals plötzlich auf null sinken.

Opfer von Anlagebetrug oder miesen Anlagemodellen sind niemals selbst schuld!
Viele Betroffene geben sich selbst die Schuld an dem Kapitalverlust. Das ist eine falsche Sicht der Dinge.  Wer jemanden um sein Geld bringt, ihn finanzielle ausnutzt, sein Vertrauen verrät oder mit falschen Tatsachen operiert, ist ein Betrüger. Er gefährdet die finanzielle Unabhängigkeit und Sicherheit seiner Opfer!

Es gibt viele teure Wege die man beschreiten kann um sein verlorenes Geld zurück zu bekommen.

Um aber kein Gutes Geld dem schlechten hinterher zu werfen  sollte man nur geringe oder keine Kosten akzeptieren. So können betroffene Anleger den ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung sogar mit  Durchsetzungsmaßnahmen für die bestehenden rechtmäßigen Ansprüche auf Erfolgsbasis beauftragen.

Grundsätzlich richtig ist:
Wer Schaden erleidet, hat berechtigte Ansprüche und  sollte diese auch konsequent durchsetzen!

Grundsätzlich falsch ist:
Den Schaden einfach hinzunehmen und schnell zu vergessen.

Ob der Schaden durch Verletzung einer Vertragspflicht oder in Beziehung auf einen Vertrag verursacht worden ist, spielt keine Rolle. Wer an Leben, Freiheit, Eigentum, Gesundheit, Vermögen oder in irgendeiner anderen Art geschädigt wird, kann  die erlittene Beschädigung schadenersatzrechtlich geltend machen. Wer hier allerdings den falschen Helfer kontaktiert, dem kann es durchaus passieren, dass er gutes Geld dem schlechten Geld hinterher wirft.

Die Lösung des Problems: Professionelle Hilfe in Anspruch nehmen.

Mit dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung in Zusammenarbeit mit Fachanwälten für Bank- und Kapitalmarkrecht, so wie Fachanwälten für Steuerrecht und einer Prozessfinanzierungsgesellschaft steht Geschädigten ein schlagkräftiges Spezialinkasso zur Verfügung!

Das Ziel der ESK  Anwälte ist es, Geschädigten wirtschaftliche Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen und diese effektiv umzusetzen. Ihnen möglichst schnell und effizient zu ihrem Recht zu verhelfen.  Um zeit- und nervenaufreibende Prozesse zu vermeiden, finden die ESK Anwälte der Sach- und Rechtslage angemessene Lösungen – sind jedoch auch jederzeit bereit, die Interessen ihrer Mandanten vor Gericht zu vertreten. Falls notwendig, kann ein Anspruch auch auf Erfolgsbasis betrieben werden.

  • Ab sofort kann jeder Inhaber eines berechtigten Anspruchs den Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung auch mit dem zunächst außergerichtlichen Einzug seiner berechtigten Forderung auf Erfolgsbasis beauftragen!

Forderungen zunächst über außergerichtliche Maßnahmen geltend zu machen ist in vielen Fällen  einer sofortigen gerichtlichen Klage zunächst vorzuziehen.

Im Erfolgsfall verfügt der Betroffene nämlich  wesentlich schneller über sein Geld als es bei einer gerichtlichen Geltendmachung der Fall gewesen wäre. Der Geschädigte hat kein Kostenrisiko. Im Erfolgsfall erhält er den beigetriebenen Betrag abzüglich einer vorher individuell vereinbarten Erfolgsprovision. Im negativen Fall entstehen dem Auftraggeber keine Kosten.

Betroffene können kostenlos und unverbindlich mittels Online Kontaktformular, Telefon, Mail, Fax oder auch per Briefpost das Anmeldeformular zur ESK Fördergemeinschaft  anfordern.

Fazit
Geld bei Anlageverlusten oder gar Betrug zurückzuholen, kann schwierig sein und Zeit in Anspruch nehmen. Wer sich jedoch der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen.

ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
EXPRESS INKASSO® GmbH
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816813
Telefax: 06071-9816829
Fördergemeinschaft zur Durchsetzung
von Geldansprüchen auf Erfolgsbasis


ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung


Sonntag, September 08, 2019

Die Windenergie ist entgegen aller Behauptungen keineswegs „grün“! „Ist sie vielleicht nur ein großer Bluff?“

Den immer wieder veröffentlichten Umfragen zufolge, dass die Mehrheit der Deutschen, Windrädern positiv gegenüberstehen und keinerlei Beeinträchtigungen zu vermelden hätten, dürfte dem Umstand geschuldet sein, dass es keine unabhängigen und verlässlichen Informationen aus „Mainstream“ -Medien gibt.

So ist zum Beispiel in der Öffentlichkeit weitgehend unbekannt, dass so ein Windrad im Schnitt nur eine Lebensdauer von 20 Betriebsjahren hat. Die Energiepolitik diskutiert dieses Thema, zumindest in der Öffentlichkeit nicht. Dabei hat die kurze Lebensdauer enorme Auswirkungen auf die Stromkosten.

„Ist die Windenergie vielleicht nur ein großer Bluff?“ fragt Horst Roosen, Vorstand des UTR |Umwelt|Technik|Recht| e.V.  Ernsthaft wurde dieses System noch nie auf den Prüfstand gestellt. Windräder sind wirtschaftlich nicht rentabel und werden nur wegen der staatlichen Subventionen und wegen hoher Steueranreize gebaut. Der Depp in diesem System ist der Steuerzahler, der das alles bezahlen muss. 

Der Artenschutz soll aufgeweicht werden, um noch mehr Windräder in die Landschaft zu setzen.

Was zählt schon der Schwarzstorch? Das Rebhuhn? Der Rote Milan? Egal, sie können geschreddert werden. Auf Millionen getöteter Vögel, Fledermäuse und Insekten kommt es offenbar nicht mehr an. Denn im Zweifel gegen Vögel und für mehr Windräder. Das fordert jetzt die Windkraftindustrie.

Sie hat den Artenschutz als Haupthindernis ausgemacht: »Zusätzlich sehen sich die Genehmigungsbehörden einem massiven Druck und Klagen von Gegnern ausgesetzt, während gleichzeitig oft die eindeutige Unterstützung aus der Landes- und Bundesebene für einen starken Ausbau der erneuerbaren Energien fehlt.« Die Windleute fordern »eine Kraftanstrengung der Branche, des Bundes und der Länder – einen Aktionsplan für mehr Genehmigungen von Windenergieanlagen an Land.«

Auch über das »allgemeine Lebensrisiko« von Schwarzstorch, Roter Milan und Co. haben sich die Windkrafterbauer Gedanken gemacht. Die Frage sei nämlich, wann dieses »allgemeine Lebensrisiko in eine nicht mehr erlaubte, hinreichend wahrscheinliche Gefahr der Störung / Tötung« umschlage. Also wieviele Vögel und Fledermäuse dürfen Windräder killen?

Wichtig sei die Relation von »Schlagopferzahlen« zu Vogelbeständen. »Legt diese Relation nahe, dass trotz eventuell sogar hoher absoluter Todfundzahlen (wie beim Mäusebussard) insgesamt wegen des großen Bestandes von Tieren dieser Art eine Kollision mit WEA als seltenes Ereignis einzustufen ist, ist diese Art als nicht windkraftsensibel einzustufen und an keinem Standort von einem signifikant erhöhten Tötungsrisiko auszugehen.«

Pech also für den Mäusebussard, dem ein mit 300 km/h heransausender Windradflügel das Genick bricht. Er hat sein allgemeines Lebensrisiko in der Nähe von Windrädern einfach ziemlich falsch eingeschätzt.

Die Windenergie ist entgegen aller Behauptungen keineswegs „grün“!

Sie ist auch nicht zuverlässig! Sie zerstört die Landschaft! Sie verursacht beim Menschen Gesundheitsschäden! Sie ist schädlich für Flora und Fauna! „Es geht nur um das Geld. Sobald keine Subventionen mehr fließen und alle Steueranreize eingestellt sind, hat sich das Problem von selbst erledigt“, sagt UTR Vorstand Horst Roosen.

Der UTR e.V. nimmt keine steuerlichen Vorteile in Anspruch und wird auch von keiner Seite finanziert.
Der Verein finanziert sich ausschließlich aus freiwilligen Zuwendungen.
Wir freuen uns über jede Unterstützung.

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Der aus dem Fachbereich Wissenschaft und Technik bekannte Journalist, und Autor der Bücher
„Die Diesel-Lüge“ und „Mit Vollgas gegen die Natur“
Holger Douglas ist Autor des folgenden Beitrags

Viel Wind um wenig Strom. Windgipfel im Wirtschaftsministerium: Windräder zur Naturzerstörung

Die Windlobby fordert noch massivere Zerstörung von Natur und Landschaft: Artenschutz soll zurückgedrängt, Abstände zur Wohnbebauung weiter verringert, sogar Flugsicherungsanlagen sollen beschränkt werden.

Krisentreffen bei Wirtschaftsminister Peter Altmaier. Zweieinhalb Stunden redeten Minister von Bund und Ländern, Vertreter der Windkraftindustrie und von Bürgerinitiativen darüber, wie es in Sachen Windräder weitergehen könnte.

Die Absicht ist klar, edel und gut: Wir retten das Klima der Welt und die Temperatur der Erde, spielen Vorreiter. Solch peinliche Sätze lassen gut bezahlte Minister los, jetzt gerade wieder auf der Pressekonferenz nach dem Windgipfel. Dazu würden unabdingbar mehr Windräder benötigt. Doch es klappe nicht beim weiteren Ausbau. Kaum Aufträge, seit 2017 gibt es rund 26.000 Arbeitsplätze weniger in der Windkraftindustrie.

»Die bisherige Energiewende ist eine Erfolgsgeschichte«, redete sich Bundeswirtschaft Peter Altmaier die Lage schön und es klingt angesichts des Desasters fast ein wenig trotzig: »Wir wollen die Energiewende.«

Aber: Es gebe schwere Probleme, meinte er. Nach den Ausbaurekorden in den Jahren 2016 und 2017 an Land, habe sich die Zahl der neuen Windräder 2018 auf einem durchschnittlichen Niveau bewegt, um 2019 dann vollends einzubrechen. An den Ausschreibungen könne es nicht gelegen haben, meinte er. Die Angebote seien nicht ausreichend gewesen.

Und es werde mehr geklagt, bedauerte er. Es gelte wieder einen »großen Konsens wie beim Automausstieg und Kohleausstieg« herzustellen. Da waren sich Pfarrer, Sozialarbeiter, Soziologen sehr einig, als sie in gebotener Schnelligkeit die Ausstiege Deutschlands beschlossen. Vielleicht hält Altmaier das für ein probates Rezept für den Einstieg in mehr Windräder.

»Wir wollen, dass die Energiewende als wichtiger Teil unserer Strategie für Klimaschutz und gegen Erderwärmung zum Erfolg geführt wird«, meinte Altmaier. Mit mehr Geld sollen offenbar die Bürger dazu verführt werden, sich mehr Windräder vor die Nase setzen zu lassen.

»Das gefährdet eine ganze Industrie«,

wagte der grüne Umweltminister Baden-Württembergs, Franz Untersteller, zu sagen. Das ist derjenige auf einem Ministersessel in Stuttgart, der mal eben die wichtigste Industriezweig, die Autoindustrie und damit ein ganzes Land ruiniert. »Wir brauchen mehr Flächen«, betonte er, eine klare Ansage, dass die Grünen noch mehr Gebiete im windarmen Schwarzwald, auf der Schwäbischen Alb und im Odenwald zerstören wollen. Vor allem sollten die Genehmigungen vereinfacht und die Einspruchsmöglichkeiten der Bürger vermindert werden. Außerdem könne er das »Gerede über die Abstandsregelung« nicht mehr hören. 700 Meter Mindestabstand zum nächsten Windrad müssten doch reichen. Der Minister musste dann schnell zu seinem doch so umweltfeindlichen Flieger.

Olaf Lies, auch ein Umweltminister, diesmal aus Niedersachsen wetterte gegen die »Querulanten«, die mit ihren Klagen die rasche Zerstörung der Landschaften blockierten: »Wir müssen Motor sein!«

»Klimaschutz ist auch Artenschutz!« gab Lies dann noch zum Besten. Das kann er gut dem Storch erzählen, dem gerade das Windrad den langen Schnabel abgehackt hat.

Ins Visier gerät auch die Flugsicherheit.

Denn die haben tatsächlich noch ihre Funkfeuer (VOR) in der Landschaft stehen. Diese elektronischen Leuchttürme senden vom Boden Signale aus, an denen sich Flugzeuge orientieren. Diese Signale auf UKW können gestört werden; deswegen dürfen die hohen Windtürme nicht näher als 15 Kilometer stehen. Diesen Mindestabstand aus Sicherheitsgründen wollen die Windkraftfans auf 10 Kilometer verkürzen. Weniger Abstand würden gleich 1.000 Windanlagen mehr bedeutend.

Lies etwas unbeholfen: »Gegen Luftsicherheit hat kein Mensch was.« Doch was schert ein abgestürztes Flugzeug, weil der Empfang eines VOR-Funkfeuers durch Windräder, die zu nahe stehen, gestört wird. Es geht um Höheres, um die Rettung der Welt.

Vertreter der Bürgerinitiativen waren völlig verblüfft, mit welcher Selbstverständlichkeit Industrie- und Verbandsrepräsentanten im Wirtschaftsministerium auftreten und die Hand aufhalten.

Motto: Milliarden her oder ihr habt weitere Arbeitslose vor der Türe. Sie hingen noch der leicht veralteten Ansicht an, dass ein Mehrwert eines Unternehmens erschaffen werden müsse und nicht vom Staat als Subventionen kommen dürfe.

»Vernunftkraft«-Vertreter Detlef Ahlborn, von Haus aus selbst Maschinenbauingenieur: »In den 20 Jahren, in denen es die Windindustrie gibt, hat sie es nicht geschafft, wettbewerbsfähige Produkte auf den Markt zu bringen.« Er rechnet vor, was ein Vollausbau Deutschlands mit Windräder bedeuten würde. 250.000 Räder bedeuten: Alle 2 Kilometer steht ein Windrad. Und bei Windstille stehen alle nutz- und sinnlos in der Landschaft herum.

***
…gesund und glücklich in einer intakten Umwelt leben…


Der UTR e.V. nimmt keine steuerlichen Vorteile in Anspruch und wird auch von keiner Seite finanziert.
Der Verein finanziert sich ausschließlich aus freiwilligen Zuwendungen.
Wir freuen uns über jede Unterstützung.

Wer Angst hat, er könnte etwas falsch machen und der Umwelt schaden, anstatt sie zu hegen und zu pflegen, hat sich bestimmt schon eine der folgenden Fragen gestellt:

  • Darf man noch Diesel Fahren?
  • Warum will niemand ein Elektro-Auto?
  • Wo kommt der Strom für E-Autos her?
  • Darf man noch Pommes frites essen?
  • Darf man noch Fleisch essen?
  • Darf man Plastiktüten benutzen?
  • Alles nur Chemie oder was?

Diese und noch 30 weitere Fragen werden in dem neu erschienen Buch „Mit Vollgas gegen die Natur“ „Wie Umweltschutz zum Ökowahn wird von Holger Douglas ausführlich und verständlich beantwortet.
Holger Douglas ist Wissenschafts- und Technikjournalist. „In den 36 Kapiteln dieses spannenden und flüssig zu lesenden Buchs verbergen sich handfeste Überraschungen“, sagt Horst Roosen, Vorstand des UTR |Umwelt|Technik|Recht| e.V. Man legt es tatsächlich von der ersten bis zur letzten Seite nicht mehr aus der Hand!

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Wer Antworten sucht, ob Windkraftanlagen Krankmacher sind
und wie sich der Infraschall auf die Gesundheit auswirkt der sollte das Buch des Biologen Wolfgang Müller „Krankmacher Windkraftanlagen? Auswirkungen des Infraschalls auf unsere Gesundheit“ lesen. Das Buch kostet 16,90 Euro, erschien am 14.Juli 2019 und kann

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Freitag, September 06, 2019

Bitcoin Revolution: Auf der Warnliste der Finanzaufsicht in Malta

Wie dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung über seine Internetseite http://whistleblower.24.eu am 06.09.2019 mitgeteilt wurde, hat die Finanzaufsicht MFSA  Malta Financial Services Authority folgendes  Unternehmen auf ihre Warnliste gesetzt:

Bitcoin Revolution

Die MFSA hatte bereits am 25. Januar 2019 eine öffentliche Warnung herausgegeben und jetzt ist dieses Unternehmen wieder aufgetaucht. Bitcoin Revolution ist KEIN in Malta eingetragenes Unternehmen, NOR lizenziert oder anderweitig von der MFSA autorisiert, um Anlage- oder andere Finanzdienstleistungen bereitzustellen, die nach maltesischem Recht lizenziert oder anderweitig autorisiert werden müssen.

Darüber hinaus deuten die der MFSA vorliegenden Informationen darauf hin, dass es sich bei Bitcoin Revolution wahrscheinlich um einen internationalen Kryptowährungsbetrug handelt. Die Öffentlichkeit sollte daher keine Geschäfte oder Transaktionen mit der unter dem Namen Bitcoin Revolution firmierenden Einrichtung tätigen.
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Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der BaFin.

Ohne die erforderliche Erlaubnis der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben.

Erlaubnisvorbehalt und Verbot gelten auch für Personen und Unternehmen, die keine Zweigstelle oder sonstige physische Präsenz in Deutschland unterhalten und ihr Geschäft allein im Wege des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs betreiben wollen. Sie gelten also unabhängig davon, ob das betreffende Geschäft ausschließlich in Deutschland für Kunden in Deutschland, aus dem Ausland nach Deutschland herein oder aus Deutschland hinaus ins Ausland betrieben wird. (Quelle:BaFin)

Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt ist seinen Kunden gegenüber, zum Schadensersatz verpflichtet.

Wer von einem ihm unbekannten Unternehmen kontaktiert wird, sollte fragen welche Aufsichtsbehörde die Genehmigung zur Erbringung von Finanzdienstleistungen erteilt hat. Ein Anruf bei dieser Behörde schafft dann Klarheit ob die Auskunft stimmt oder nicht!

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Nur durch ständige Berichterstattung, wie zum Beispiel auf den ESK Internetseiten http://express-inkasso.24.eu und  http://whistleblower.24.eu kann das Bewusstsein der Anleger über das erhebliche Betrugsrisikos auf Websites für binäre Optionen geschärft werden. Nur so kann sicher gestellt werden, dass Anleger ihre notwendige Sorgfaltspflicht nicht vernachlässigen, bevor sie, wenn überhaupt, den ersten Trade oder die erste Wette platzieren.“

  • Für den Rechtsbereich Internet- und Cyber-Betrug konnte der ESK Express Schutzbund eine fachkundige, zielbewusste und lösungsorientierte Rechtsanwaltskanzlei in Vaduz im Fürstentum Liechtenstein als ESK-Vertrauensrechtsanwaltskanzlei gewinnen. Deren Rechtsanwälte sind führende Experten im Wirtschaftsrecht und verfügen über umfassende Erfahrung in der Vertretung vor Gerichten im Zusammenhang mit Internet- und Cyber-Betrug. Diese Rechtsanwälte betreuen betroffene Investoren  in Ihren Anliegen und stehen ihnen mit Rat und Tat in Deutschland, Liechtenstein, Österreich und der Schweiz zur Seite.

Erste Schritte zur Vermögenswiederherstellung für Internet- und Cyber-Betrugsopfer.

Professionelle Hilfe in Anspruch nehmen:
Mit dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung in Zusammenarbeit mit  Rechtsanwälten für Anlegerschutz steht Geschädigten ein schlagkräftiges Spezialinkasso zur Verfügung.

Hochqualifizierte Erstberatung durch eine spezialisierte ESK-Vertrauensrechtsanwaltskanzlei:
Der ESK Express Schutzbund arbeitet mit Rechtsanwälten zusammen, die mit zu den führenden Kanzleien für Anlegerschutz in Deutschland, Österreich, Schweiz und Liechtenstein gehört.

Geschädigte Anleger erhalten, wenn sie sich der Fördergemeinschaft anschließen, eine hoch qualifizierte Erstberatung unter besonderer Berücksichtigung des speziellen Einzelfalls.

Jeder einzelne Fall in diesem Bereich ist anders und muss individuell betrachtet werden; dies ist durch die ESK-Fördergemeinschaft hervorragend gewährleistet, sodass Geschädigte hier durch die Rechtsanwälte eine fundierte Einschätzung erhalten, ob, gegen wen und in welcher Höhe erfolgreich Ersatzansprüche durchgesetzt werden können.

Der ESK bietet Betroffenen ein kostenloses schriftliches, telefonisches oder auch persönliches Erstgespräch mit diesem ESK-Vertrauensrechtsanwalt an, nach welchem sich der Anleger entscheiden kann, ob er mit diesen  Rechtsanwälten  seine Ansprüche geltend machen will.

Viele weitere Betroffene nutzen bereits die Erfahrung dieser Rechtsanwälte auf dem Markt sowie die Bündelung der Interessen vieler gleichgesinnter Geschädigter.

Danach kann der Betroffene  seine Unterlagen zur Prüfung einreichen. Dann bespricht der ESK-Vertrauensrechtsanwalt mit ihm, welche Möglichkeiten bestehen. Ist der Fall dafür geeignet, wird der ESK-Vertrauensrechtsanwalt, nach entsprechender Vollmachtserteilung durch den Mandanten, erste außergerichtliche Schritte einleiten.

Die Forderungen zunächst über außergerichtliche Maßnahmen geltend zu machen, ist einer sofortigen gerichtlichen Klage in der Regel vorzuziehen:

Im Erfolgsfall können die Geschädigten nämlich wesentlich schneller ihr Geld zurückholen, als es bei einer gerichtlichen Geltendmachung der Fall gewesen wäre.

  • Für die außergerichtliche Tätigkeit der ESK-Vertrauensrechtsanwaltskanzlei übernimmt die ESK-Fördergemeinschaft für den Geschädigten die Kosten im Gegenzug zur einer Erfolgsbeteiligung ab 5% des hereingebrachten Betrags im außergerichtlichen Erfolgsfall.

Gerichtliche Auseinandersetzungen sollten immer nur dann in Erwägung gezogen werden, wenn alle außergerichtlichen Möglichkeiten nicht zum gewünschten Ergebnis geführt haben oder juristische Erwägungen diesen Weg ausschließen. Alleine schon wegen der drohenden mitunter hohen Kosten lohnt sich die außergerichtliche Vorgehensweise immer. Das gilt auch für den Personenkreis der über eine Rechtsschutzversicherung verfügt.

Der Erfolg bei außergerichtlicher Geltendmachung von Ansprüchen, kann natürlich nicht garantiert werden. Wenn der Anspruch außergerichtlich nicht erfolgreich durchgesetzt werden kann, müssen die betroffenen Anleger auch nichts bezahlen.

Das Ziel der ESK-Vertrauensrechtsanwaltskanzlei ist es, den geschädigten Anlegern wirtschaftliche Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen und diese effektiv umzusetzen, ihnen möglichst schnell und effizient zu ihrem Recht zu verhelfen.

Die ESK Fördermitgliedschaft mit Einmalbeitrag (75.- Euro) ermöglicht es betroffenen Anlegern, ihren Schadensersatzanspruch geltend zu machen, ohne dass sie ein finanzielles Risiko eingehen, und sie müssen außergerichtlich keine Anwaltsgebühren zahlen. Sie zahlen immer nur dann etwas, wenn ihr Verfahren erfolgreich ist. Wenn der Fall nicht erfolgreich ist, ist auch nichts zu zahlen.

Ab sofort kann jeder Inhaber eines berechtigten Anspruchs den Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung auch mit dem zunächst außergerichtlichen Einzug seiner berechtigten Forderung auf Erfolgsbasis beauftragen!

Fazit
Wer sich der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen.

Betroffene können kostenlos und unverbindlich mittels Online Kontaktformular, Telefon, Mail, Fax oder auch per Briefpost das Anmeldeformular zur ESK Fördergemeinschaft  anfordern.

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DAX-300 (ELRICS Brothers Ltd.): auf der Warnlisten der Österreichischen Finanzmarktaufsichtsbehörden.

Wie dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung über seine Internetseite http://whistleblower.24.eu am 06. September 2019 mitgeteilt wurde, hat die Österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) https://www.fma.gv.at  folgendes Unternehmen auf seine Warnliste gesetzt, weil es nicht berechtigt ist, konzessionspflichtige Bankgeschäfte in Österreich zu erbringen. Es ist dem Anbieter daher der gewerbliche Handel (§ 1 Abs 1 Z 7 BWG) nicht gestattet.

DAX-300 (ELRICS Brothers Ltd.)
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Beachmont, Box 1510 Kingstown
St. Vincent and the Grenadines
www.dax-300.com
support@dax-300.com
+44 20 80891542

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Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der BaFin.

Ohne die erforderliche Erlaubnis der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben.

Erlaubnisvorbehalt und Verbot gelten auch für Personen und Unternehmen, die keine Zweigstelle oder sonstige physische Präsenz in Deutschland unterhalten und ihr Geschäft allein im Wege des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs betreiben wollen. Sie gelten also unabhängig davon, ob das betreffende Geschäft ausschließlich in Deutschland für Kunden in Deutschland, aus dem Ausland nach Deutschland herein oder aus Deutschland hinaus ins Ausland betrieben wird. (Quelle:BaFin)

Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt ist seinen Kunden gegenüber, zum Schadensersatz verpflichtet.
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Für Informanten:

Die Information eines Hinweisgebers, der über mögliche Verstöße informiert, ist eine der mächtigsten Waffen im Kampf gegen Betrüger, Abzocker und ohne Erlaubnis der zuständigen Behörden tätige Unternehmen. 

Durch ihre Kenntnis der Umstände und der verantwortlichen Personen können Hinweisgeber dem ESK helfen, mögliche Betrugsfälle und andere Verstöße viel früher als sonst möglich zu erkennen und darüber Öffentlichkeit herzustellen.  Whistleblower tragen erheblich dazu bei, den Schaden für die Anleger so gering wie möglich zu halten, die Integrität der Kapitalmärkte besser zu wahren und die für rechtswidriges Verhalten Verantwortlichen schneller zur Rechenschaft zu ziehen.

Der ESK sichert allen Informanten absolute Vertraulichkeit zu.

Der Name eines Informanten wird niemals preis gegeben. Er wird auch nicht gespeichert. Vertrauliche Informationen und Unterlagen erreichen uns per Mail esk-schutzbund@email.de  oder per Briefpost an den ESK zu Händen von Horst Roosen.

Mit der Zusendung wird der ESK  zur freien Verwendung und Veröffentlichung aller Informationen berechtigt.

Garantie: Die Identität eines Informanten wird niemals preisgegeben. Es werden keinerlei personenbezogenen Daten gespeichert.

Dringende Bitte: keine faktenlosen Gerüchte, nur nachvollziehbare Informationen. Danke!


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