Es gab schon einige Prozesse gegen
Initiatoren von Goldanlagen. Manchen haben keine Erlaubnis manchen haben
unvorteilhafte AGBs und bei machen gibt es wahrscheinlich kein Gold im Tresor. Fazit:
Echtes Eigentum an Gold wird nur unter den Möglichkeiten “Verwahrung daheim”,
“Tresorgold” und im “Schließfach” ermöglicht.
Allein deshalb scheiden bezüglich
der Sicherheit alle anderen Möglichkeiten des Golderwerbes aus.
Das Schließfach in der Bank ist
generell nur eingeschränkt abgesichert, so dass im Falle eine Diebstahles keine
Sicherheiten gegeben sind. Dies gilt umso mehr bei der Lagerung von Gold im
Haus oder der Wohnung. Nur Tresorgold bietet eine umfassende Versicherung für alle
Individualitäten inklusive! Tresorgold erlaubt dem Kunden höchste Flexibilität
beim Kauf und Verkauf des Goldes – quasi genauso flexibel wie ein
Tagesgeldkonto – zu gleichzeitig besten Konditionen. aber bei den Schwankungen
vom Goldmarkt.
Leider ist nicht jeder Goldanbieter
der Tresorgold anbietet auch seriös. Der World Gold Council, empfiehlt, dass
“Tresorgoldanbieter direktes und unbeschränktes Eigentum an Gold zusichern,
kein Gold ohne vorherige Zustimmung des Kunden zu verleihen, das Gold bei einem
unabhängigen und registrierten Tresorbetreiber verwahren lassen und regelmäßige
Inspektionen und Prüfungen der Kundengoldbestände durchführen zulassen.
Wegen der Vertragsbedingungen eines
Goldsparplanes sollten Kunden einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
zu Rate ziehen. auch wenn es Gerüchte um das Goldsparplanunternehmen gibt. Zu beachten sind auch Käufe via Internet von
Gold- und Silbermünzen. Es gelten besondere Bedingungen dafür und es gelten
Widerrufsrechte der Anleger wie bei Immobiliendarlehen.
Nach Golde drängt, Am Golde hängt doch alles. Ach wir Armen!
Auch Johann Wolfgang von Goethe
beschäftigte sich mit dem Edelmetall Gold. Quelle des Zitats dieser
Überschrift: Faust. Der Tragödie erster
Teil.
Nicht alle Informationen, die der
Anleger vom Goldverkäufer erhält, müssen zwangsläufig wahr sein! Der äußere Schein kann manchmal
trügen; Erst bei näherem Hinsehen erkennt man oft Mängel und Defizite. Oft wird
nicht gehalten, was versprochen wurde und dann kann es in einer Tragödie enden.
Lesen Sie mit freundlicher
Empfehlung des Autors den nachstehenden Bericht. der am 07.09.2019 auf www.investmentcheck.de veröffentlicht wurde.
Gewerbsmäßiger Betrugsverdacht bei
PIM-Gold. Jetzt wird sich zeigen, ob Kundengold fehlt oder nicht.
Bei PIM-Gold steht der Verdacht des gewerbsmäßigen Betruges
im Raum. Das Amtsgericht Darmstadt hat einen Untersuchungshaftbefehl erlassen.
Dabei dürfte es sich um den 48-jährigen Geschäftsführer Mesut P. handeln. Die
Staatsanwaltschaft Darmstadt hat auch die Räume durchsucht und ermittelt
weiter. PIM-Gold hat sich auf Anfrage von investmentcheck nicht zu den
Vorwürfen geäußert.
Vorgeschichte.
Laut Eigenbeschreibung ist PIM-Gold „einer der führenden
Edelmetalllieferanten in Deutschland und auch in Europa“. Der jährliche Umsatz
soll bei über 100 Millionen Euro gelegen haben. Ob das stimmt, ist schwer
nachvollziehbar, weil der letzte im Bundesanzeiger veröffentlichte
Jahresabschluss nur das Jahr 2015 abbildet. Allein das ist seit längerem ein
massives Warnsignal. Kürzlich wurde auch ein Prozess über den Firmennamen gegen
einen Wettbewerber verloren. Deshalb musste die Bezeichnung Scheideanstalt aus
dem Namen entfernt werden (Eine Scheideanstalt, die keine ist). Was Anleger
allerdings am meisten abschrecken hätte sollen, ist das schwer nachvollziehbare
Geschäftsmodell. Immerhin mussten mit zinslosen Goldinvestments das den Kunden
versprochene Bonusgold und die erheblichen Provisionen für ein 8-stufiges
Vertriebssystem verdient werden. Genau das scheint sich jetzt zu rächen.
Betrugsverdacht.
Die schon seit längerem andauernden Ermittlungen der
Staatsanwaltschaft führten nun zur Verhaftung eines 48 Jahre alten Manns aus
Heusenstamm. Das bestätigte Oberstaatsanwalt Robert Hartmann von der
Staatsanwaltschaft Darmstadt gegenüber investmentcheck. Dabei dürfte es sich um
den PIM-Geschäftsführer Mesut P. handeln. Damit ein Gericht den Vollzug einer
Untersuchungshaft anordnet, sind grundsätzlich ein dringender Tatverdacht sowie
ein Haftgrund wie beispielsweise Flucht- oder Verdunklungsgefahr zu vermuten.
Was hier genau vorliegt, ist nicht bekannt. Mesut P. hat sich allerdings bei
einer früheren Beurkundung gegenüber dem Notar mit einem türkischen Ausweis
legitimiert. PIM äußerte sich aktuell auf Anfrage zu den strafrechtlichen
Vorwürfen nicht. In einer früheren Anfrage von investmentcheck wurden die
Anschuldigungen von PIM noch mit Falschbehauptungen durch einen Wettbewerber
erklärt: „Das Gold der Kunden wird getrennt vom Betriebsvermögen der pim -Gold
und Scheideanstalt aufbewahrt. Gegenüber der Staatsanwaltschaft wurde bereits
der Beweis erbracht, dass keine Fehlbestände vorliegen.“
Hackerangriff.
Um Kritiker selbst in einem rechtsstaatlichen System mundtot
zu machen, gibt es verschiedene Möglichkeiten. Eine perfide sind DDoS-Attacken
(Distributetd-Denial-of-Service attacks). Dabei werden meist aus dem Ausland
tausende Anfragen pro Sekunde an einen Rechner verschickt, bis dieser wegen
Arbeitsüberlastung zusammen bricht. Investmentcheck hat das schon mehrfach
erlebt. So auch wieder vergangene Woche, als vor allem ein Beitrag zu PIM
angegriffen wurde: „Eine Scheideanstalt, die keine ist“ Mehrere Tage war
investmentcheck.de nicht erreichbar. Auch andere Homepages mit PIM-kritischen Beiträgen
wurden attackiert. Dazu zählen die Internetseiten von, „Das Investment“,
„Finanztip“, „Fonds Professionell“ und „Qthority“. Sogar das Handelsblatt
berichtete über die Cyberangriffe: „Hacker legen mehrere Kritiker des
Goldhändlers PIM Gold erfolgreich lahm“ Auf Anfrage von investmentcheck hat
sich PIM nicht dazu geäußert.
Loipfinger’s Meinung.
Vermittler und PIM-Anleger dürften sich langsam Sorgen
machen. Bisher verteilte Beruhigungspillen wirken nicht mehr. Die von PIM als
Wettbewerbsschelte abgetane Unterstellung, dass nicht alles Gold der Anleger
tatsächlich vorhanden sein könnte, bekommt durch die Verhaftung ganz neue
Nahrung. Auch wenn natürlich die Unschuldsvermutung gilt, ist der Vorwurf von
gewerbsmäßigem Betrugsverdacht schwerwiegend. Wie groß die Schäden für die
Anleger ausfallen könnten, ist derzeit nicht prognostizierbar. Wenn es ganz
schlimm kommt, könnten sogar diejenigen betroffen sein, die ihre Anlagen schon
zurückbezahlt bekommen haben.
Quelle: https://www.investmentcheck.de
NEU: Das Buch „Achtung, Anlegerfallen!“
Seit 27.02.2018 ist das neue Buch „Achtung, Anlegerfallen!“
von investmentcheck-Herausgeber Stefan Loipfinger im Buchhandel
erhältlich. Es zeigt auch für Laien verständlich die Fallstricke der
verbal einfallsreichen und immer komplexeren
Kreationen von Banken und Versicherungen auf.
***
Bei der ESK Fördergemeinschaft melden sich durch die tägliche
Berichterstattung viele Anleger die zu ihren Kapitalanlagen Fragen haben. .
Die gute Nachricht:
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, um sein Geld
zurückzufordern. Sogar auf Erfolgsbasis!
Die schlechte
Nachricht:
Bei Beauftragung eines falschen Helfers, kann nochmals viel
Geld verloren gehen. Oft geht es nur um das Gewinnen zusätzlicher Mandanten,
die mit haltlosen Versprechungen geködert werden. So kann dann auch in vielen
Fällen, nach dem Kassieren der ersten Honorarrechnung, die Aussicht auf
Rückführung des verlorenen Kapitals plötzlich auf null sinken.
Opfer von Anlagebetrug
oder miesen Anlagemodellen sind niemals selbst schuld!
Viele Betroffene geben sich selbst die Schuld an dem
Kapitalverlust. Das ist eine falsche Sicht der Dinge. Wer jemanden um
sein Geld bringt, ihn finanzielle ausnutzt, sein Vertrauen verrät oder mit falschen
Tatsachen operiert, ist ein Betrüger. Er gefährdet die finanzielle
Unabhängigkeit und Sicherheit seiner Opfer!
Es gibt viele teure Wege die man beschreiten kann um sein
verlorenes Geld zurück zu bekommen.
Um aber kein Gutes Geld dem schlechten hinterher zu
werfen sollte man nur geringe oder keine Kosten akzeptieren. So können
betroffene Anleger den ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung sogar
mit Durchsetzungsmaßnahmen für die bestehenden rechtmäßigen Ansprüche auf
Erfolgsbasis beauftragen.
Grundsätzlich richtig
ist:
Wer Schaden erleidet, hat berechtigte Ansprüche und
sollte diese auch konsequent durchsetzen!
Grundsätzlich falsch
ist:
Den Schaden einfach hinzunehmen und schnell zu vergessen.
Ob der Schaden durch Verletzung einer Vertragspflicht oder
in Beziehung auf einen Vertrag verursacht worden ist, spielt keine Rolle. Wer
an Leben, Freiheit, Eigentum, Gesundheit, Vermögen oder in irgendeiner anderen
Art geschädigt wird, kann die erlittene Beschädigung schadenersatzrechtlich
geltend machen. Wer hier allerdings den falschen Helfer kontaktiert, dem kann
es durchaus passieren, dass er gutes Geld dem schlechten Geld hinterher wirft.
Die Lösung des
Problems: Professionelle Hilfe in Anspruch nehmen.
Mit dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung in
Zusammenarbeit mit Fachanwälten für Bank- und Kapitalmarkrecht, so wie
Fachanwälten für Steuerrecht und einer Prozessfinanzierungsgesellschaft steht
Geschädigten ein schlagkräftiges Spezialinkasso zur Verfügung!
Das Ziel der ESK Anwälte ist es, Geschädigten
wirtschaftliche Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen und diese effektiv umzusetzen.
Ihnen möglichst schnell und effizient zu ihrem Recht zu verhelfen. Um
zeit- und nervenaufreibende Prozesse zu vermeiden, finden die ESK Anwälte der
Sach- und Rechtslage angemessene Lösungen – sind jedoch auch jederzeit bereit,
die Interessen ihrer Mandanten vor Gericht zu vertreten. Falls notwendig, kann
ein Anspruch auch auf Erfolgsbasis betrieben werden.
- Ab
sofort kann jeder Inhaber eines berechtigten Anspruchs den Express
Schutzbund gegen Kapitalvernichtung auch mit dem zunächst
außergerichtlichen Einzug seiner berechtigten Forderung auf Erfolgsbasis
beauftragen!
Forderungen zunächst über außergerichtliche Maßnahmen
geltend zu machen ist in vielen Fällen einer sofortigen gerichtlichen
Klage zunächst vorzuziehen.
Im Erfolgsfall verfügt der Betroffene nämlich
wesentlich schneller über sein Geld als es bei einer gerichtlichen
Geltendmachung der Fall gewesen wäre. Der Geschädigte hat kein Kostenrisiko. Im
Erfolgsfall erhält er den beigetriebenen Betrag abzüglich einer vorher
individuell vereinbarten Erfolgsprovision. Im negativen Fall entstehen dem
Auftraggeber keine Kosten.
Betroffene können kostenlos und unverbindlich
mittels Online Kontaktformular, Telefon, Mail, Fax oder auch per Briefpost
das Anmeldeformular zur ESK Fördergemeinschaft anfordern.
Fazit
Geld bei Anlageverlusten oder gar Betrug zurückzuholen, kann
schwierig sein und Zeit in Anspruch nehmen. Wer sich jedoch der vorgenannten
Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu
zusätzlichen finanziellen Einbußen führen.
ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
EXPRESS INKASSO® GmbH
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816813
Telefax: 06071-9816829
Fördergemeinschaft zur Durchsetzung
von Geldansprüchen auf Erfolgsbasis
ESK Express Schutzbund
gegen Kapitalvernichtung
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