Montag, August 26, 2019

Cavendish Knight Asset Management: Auf der Warnliste der Finanzaufsicht in Großbritannien

Wie dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung am 26.08.2019 über seine Internetseite http://whistleblower.24.eu  mitgeteilt wurde, hat die Finanzaufsicht FCA Financial Conduct Authority in Großbritannien (https://www.fca.org.uk) folgendes Unternehmen auf seine Warnliste gesetzt.

Diese Firma ist nicht von der FCA autorisiert und richtet sich an Personen in Großbritannien. Aufgrund derer Informationen ist man der Ansicht, dass es sich um regulierte Aktivitäten handelt, für die eine Genehmigung erforderlich ist.
Cavendish Knight Asset Management

Prime Tower, Hardstrasse 201
Zürich 8010 Schweiz
Telefon:  +020 3608 0431
E-Mail:  info@ckassetmanagement.com
Website:  http://www.ckassetmanagement.com

***
Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der BaFin.

Ohne die erforderliche Erlaubnis der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben.

Erlaubnisvorbehalt und Verbot gelten auch für Personen und Unternehmen, die keine Zweigstelle oder sonstige physische Präsenz in Deutschland unterhalten und ihr Geschäft allein im Wege des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs betreiben wollen. Sie gelten also unabhängig davon, ob das betreffende Geschäft ausschließlich in Deutschland für Kunden in Deutschland, aus dem Ausland nach Deutschland herein oder aus Deutschland hinaus ins Ausland betrieben wird. (Quelle:BaFin)

Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt ist seinen Kunden gegenüber, zum Schadensersatz verpflichtet.
***
Für Informanten:

Die Information eines Hinweisgebers, der über mögliche Verstöße informiert, ist eine der mächtigsten Waffen im Kampf gegen Betrüger, Abzocker und ohne Erlaubnis der zuständigen Behörden tätige Unternehmen. 

Durch ihre Kenntnis der Umstände und der verantwortlichen Personen können Hinweisgeber dem ESK helfen, mögliche Betrugsfälle und andere Verstöße viel früher als sonst möglich zu erkennen und darüber Öffentlichkeit herzustellen.  Whistleblower tragen erheblich dazu bei, den Schaden für die Anleger so gering wie möglich zu halten, die Integrität der Kapitalmärkte besser zu wahren und die für rechtswidriges Verhalten Verantwortlichen schneller zur Rechenschaft zu ziehen.

Der ESK sichert allen Informanten absolute Vertraulichkeit zu.

Der Name eines Informanten wird niemals preis gegeben. Er wird auch nicht gespeichert. Vertrauliche Informationen und Unterlagen erreichen uns per Mail esk-schutzbund@email.de  oder per Briefpost an den ESK zu Händen von Horst Roosen.

Mit der Zusendung wird der ESK  zur freien Verwendung und Veröffentlichung aller Informationen berechtigt.

Garantie: Die Identität eines Informanten wird niemals preisgegeben. Es werden keinerlei personenbezogenen Daten gespeichert.

Dringende Bitte: keine faktenlosen Gerüchte, nur nachvollziehbare Informationen. Danke!


ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
EXPRESS INKASSO® GmbH
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Telefon: 06071-9816813
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Sonntag, August 25, 2019

Die wirtschaftlichen Schäden durch die »Energiewende« dürften an die Schäden des Zweiten Weltkrieges heranreichen.

Der Bau von Windrädern und Hochspannungsleitungen trifft immer öfter auf massiven Widerstand betroffener Bürger. Viele Bürger sehen nicht mehr ein, dass sie bedingt durch diese Maßnahmen gesundheitliche Beeinträchtigungen, massiven Wertverlust ihrer Immobilien und höchste Strompreise bei unsicherer Versorgung, hinnehmen sollen. 

Grüne Politik will unsere zuverlässigen Stromnetze aus Kohle-, Atom-, Öl-, Gas- oder Wasserkraftwerken abschaffen. Die angeblich nachhaltige grüne Option soll  Teilzeitstrom aus Wind und Sonne sein. Da der Wind aber nicht immer weht und die Sonne nicht immer scheint, sind Stromausfälle und Engpässe unvermeidbar. Mit demokratischen Mitteln wird dieses Manko, genau so wie der schnelle Bau von vielen weiteren Windrädern und den dafür notwendigen Hochspannungsleitungen und Transportwegen kaum zu lösen sein.

Mit einer Mangelwirtschaft,  Engpässen, Rationierung, jeder Menge Regeln und Vorschriften sind Diktaturen gegenüber demokratischen Verhältnissen im Vorteil, meinen die Grünen. Mit den sogenannten erneuerbaren Energien befindet sich Deutschland auf direktem Weg zu einer Energiediktatur. Die Bewohner im ländlichen Raum bekommen das jetzt schon deutlich zu spüren. Kein Öffentlicher Nahverkehr, kein Arzt, keine Polizeistation, kein Geldinstitut, kein Handyempfang, kein schnelles Internet, keine Arbeitgeber, dafür aber viele Windradmonster.

Das Ziel grüner Energiediktatur ist das rücksichtslose zupflastern des ländlichen Raums mit gigantischen Industriewindfabriken, ohne dass sich die betroffenen Bewohner dagegen wehren können. Abgesehen von den Kosten ist in dieser grünen Welt keine Bürgerbeteiligung vorgesehen.

Das grüne religiöse Programm der erneuerbaren Energien ist kaum mit der Freiheit des Einzelnen, den Grundrechten oder dem Privateigentum vereinbar. Es ist weder wirtschaftlich noch klimatisch sinnvoll. Mit ihrem Beifall für diese neue grüne Welt tragen die Bürger selbst zur Schaffung neuer antidemokratischer Bürokratien bei und setzen damit ihre persönliche Freiheit und ihr Eigentum selbst aufs Spiel.

Helfen kann jetzt nur noch, ein offener Dialog, eine Bereitschaft zum Austausch von relevanten Informationen zwischen den gegensätzlichen Meinungsträgern. Aber das scheint (noch) nicht gewollt zu sein, wie der nachfolgende Bericht zeigt.

Wer Antworten sucht, ob Windkraftanlagen Krankmacher sind und wie sich der Infraschall auf die Gesundheit auswirkt der sollte das Buch des Biologen Wolfgang Müller „Krankmacher Windkraftanlagen? Auswirkungen des Infraschalls auf unsere Gesundheit“ lesen.

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Der aus dem Fachbereich Wissenschaft und Technik bekannte Journalist, und Autor der Bücher
„Die Diesel-Lüge“ und „Mit Vollgas gegen die Natur“
Holger Douglas ist Autor des folgenden Beitrags

Altmaier gegen Vernunftkraft. »Krisentreffen zur Windkraft«: Altmaiers Windgipfel ohne Bürgerinitiativen.

Ein Lobby-Gipfel pur: Windrad-Hersteller und Betreiber fordern höhere Subventionen, wollen Bürgerrechte kippen, unmittelbar an Dörfer und Städte heranrücken. Die 920 Bürgerinitiativen gegen die Landschaftszerstörung sollen draußen bleiben.

»Ein Krisentreffen ohne unsere Beteiligung würde jeder Legitimation entbehren!« Das sagt der gemeinnützige Verein Vernunftkraft, hinter dem über 920 Bürgerinitiativen im ganzen Bundesgebiet stehen und formuliert in einem offenen Brief an den Bundeswirtschaftsminister: »Es würde der Eindruck entstehen, dass einseitige Absprachen zu Gunsten einer Branche getroffen werden.«

Die Kostenexplosion der sogenannten Energiewende stinkt bekanntlich zum Himmel. Mindestens 1.000 Milliarden dürften bei dieser gigantischen Wohlstandsvernichtung draufgehen, erklärte Altmaier, als er noch Umweltminister war.

Mittlerweile ist es deutlich teurer geworden. Dazu kommen noch Kosten für „Klimaneutralität“. Das addiert sich auf das Doppelte des gesamten Bruttosozialprodukts.

Das, wozu der Zauber losgetreten wurde, jene ominöse CO2 Einsparung, funktioniert nicht. Die Windkraftindustrie kritisiert, dass nur noch sehr wenige Windräder in die Landschaft gesetzt werden. Die Chefideologen all der Energie- und Klimawenden legen sich schon einmal Argumentationen zurecht, sollte es zu einem Blackout kommen: Es sind einfach immer noch zu wenig Windräder gebaut worden.

Gelernt haben sie nicht, dass auch 2 mal, 3 mal oder auch 40 oder 50.000 mal Null immer noch Null bleibt. Wenn kein Wind weht, nutzen auch noch so viele Windräder nichts. Wenn etwa in einem herbstlichen Orkan über Deutschland zu starker Wind wehrt, müssen die Propeller abgeschaltet werden, weil sie sonst auseinanderfliegen. Dann gibt es auch keinen Strom und muss teuer aus dem Ausland eingekauft werden. Und liefern Propeller und Solaranlagen zu viel Strom, muss er ebenfalls meist mit teurer Mitgift ins Ausland »verkauft« werden.

Allein die wirtschaftlichen Schäden dieser »Energiewende« dürften an die Schäden des Zweiten Weltkrieges heranreichen.

Angesichts solcher ‚Leistungen‘ soll es jetzt zu einem Gipfel kommen, der den Durchbruch bringen soll. Welchen, ist zwar nicht klar, aber »Gipfeltreffen« ergeben immer schöne Bilder. Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier will daher am 5. September ein »Krisentreffen zur Windkraft« einberufen. Ihm ist natürlich das exorbitant teure Scheitern klar und ebenso die dramatische Gefahr für eine sichere Stromversorgung, die durch weitere Windräder entsteht. Dennoch will er die Branche beruhigen und sagt, es solle um rechtliche Fragen zur Genehmigung gehen, also wie noch schneller die Landschaft in Deutschland zerstört werden kann.

Bei dem Treffen sollen alle vertreten sein, die etwas mit Wind machen, also vorwiegend Vertreter der Windradbauer. Die dürfen sich dann beklagen, dass es einen »Genehmigungsstau« bei den Behörden gebe und noch mehr Windräder in die Wälder gesetzt werden sollen. Jetzt hätten sie doch so schöne Produktionskapazitäten aufgebaut, wäre doch eine Schande, wenn die so enden würden wie der deutsche Kohlebergbau. Dass die Landschaft, in der sie ihr Zerstörungswerk betrieben haben, unbewohnbar ist, sagt keiner dazu.
Hermann Albers, der Präsident des Branchenverbandes BWE, warnte, der »Zubau-Rückgang« gefährdete den Erfolg der Branche. Albers hat Höheres im Sinn: «Das ist nicht nur problematisch für die Windenergie, sondern auch für die energiepolitischen Ziele von Wirtschaftsminister Altmaier. Deshalb ist der BWE sehr daran interessiert, gemeinsam mit Minister Altmaier an einer Lösung dieser Probleme zu arbeiten.» Also: noch mehr Windräder.

Nur: Jener Verein, hinter dem 920 Bürgerinitiativen aus dem gesamten Bundesgebiet stehen, ist nicht eingeladen. Die Bundesinitiative Vernunftkraft fordert, an den Beratungen teilzunehmen. Waltraud Plarre, Pressesprecherin von Vernunftkraft: »Wer den Ursachen des Akzeptanzverlustes auf den Grund gehen will, muss die betroffenen Bürger auf Augenhöhe anhören.«

Die Effizienz des EEG sei erwiesenermaßen gering, sagen die Vernunftkraftler, die Schäden, insbesondere durch Windkraft, dagegen immens. Sie weisen darauf hin, dass Regelungen, die den Bau von mehr Windkraftanlagen zum Ziel haben, welche die Situation für Natur, Landschaft und Tierwelt weiter verschlechtern, ohne dem proklamierten Ziel »Klimaschutz« zu dienen, im Widerspruch zu Artikel 20a des Grundgesetzes stünden.

Vernunftkraft Odenwald: »Klimaschutz via EEG ist extrem teuer, extrem wirkungslos und verursacht extreme Kollateralschäden. Die Verhältnismäßigkeit der zum Zweck des Klimaschutzes eingesetzten Instrumente ist aufgrund dieser Schäden nicht gegeben. Da es sich nicht um punktuelle, sondern flächendeckende Maßnahmen und folglich flächendeckende Eingriffe und Schäden handelt, steht die Verfassungsmäßigkeit dieses Vorgehens in Frage.«

***

…gesund und glücklich in einer intakten Umwelt leben…


Der UTR e.V. nimmt keine steuerlichen Vorteile in Anspruch und wird auch von keiner Seite finanziert.
Der Verein finanziert sich ausschließlich aus freiwilligen Zuwendungen.
Wir freuen uns über jede Unterstützung.

Wer Angst hat, er könnte etwas falsch machen und der Umwelt schaden, anstatt sie zu hegen und zu pflegen, hat sich bestimmt schon eine der folgenden Fragen gestellt:

  • Darf man noch Diesel Fahren?
  • Warum will niemand ein Elektro-Auto?
  • Wo kommt der Strom für E-Autos her?
  • Darf man noch Pommes frites essen?
  • Darf man noch Fleisch essen?
  • Darf man Plastiktüten benutzen?
  • Alles nur Chemie oder was?

Diese und noch 30 weitere Fragen werden in dem neu erschienen Buch „Mit Vollgas gegen die Natur“ „Wie Umweltschutz zum Ökowahn wird von Holger Douglas ausführlich und verständlich beantwortet.
Holger Douglas ist Wissenschafts- und Technikjournalist. „In den 36 Kapiteln dieses spannenden und flüssig zu lesenden Buchs verbergen sich handfeste Überraschungen“, sagt Horst Roosen, Vorstand des UTR |Umwelt|Technik|Recht| e.V. Man legt es tatsächlich von der ersten bis zur letzten Seite nicht mehr aus der Hand!

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Wer Antworten sucht, ob Windkraftanlagen Krankmacher sind
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Samstag, August 24, 2019

Diesel|Kima|Energiewende: „Was ist dies für ein Rechtsstaat in dem der rechtstreue Bürger der Bescheuerte ist?“

Die deutschen Käufer von Fahrzeugen mit Diesel-Betrugsmotoren wurden von der Regierung schmählich im Stich gelassen. US Käufer dagegen konnten ihr Auto an VW zurückgeben oder erhielten eine Entschädigung. Dazu wurde VW von der US Administration gezwungen.

Es ist nicht nachvollziehbar, dass US-Autokäufer entschädigt werden und Deutsche Kunden nicht. Das Argument, dass die Amerikaner ein anderes Rechtssystem als wir haben sticht nicht. Ein Dieselmotor läuft in den USA nicht nach US Recht und in Deutschland nicht nach Deutschem Recht sondern hier wie dort mit Dieseltreibstoff und in der Art und Weise wie ihn seine Ingenieure konstruiert haben. Werden die Abgaswerte mittels einer illegalen Software manipuliert, so sind die US Kunden als auch die Deutschen Kunden eines solchen Autos die Betrogenen. Der Betrug kann doch nicht einfach durch eine andere Rechtsnorm mehr oder weniger legalisiert werden.

Die amerikanischen Behörden haben in vorbildlicher Weise dafür gesorgt, dass ihre Bürger nicht vor Gericht ziehen müssen um ihre Rechte einzuklagen.

In Deutschland ist das ganz anders. Hier haben wir es spätestens seit Gerhard Schröder mit Autokanzlern bzw. einer Autokanzlerin zu tun In Deutschland wo die Regierung Jahre lang engste Beziehungen zur Autoindustrie pflegte, wurden die betrogenen Kunden auf den Rechtsweg verwiesen.  Dieser Weg ist bekanntermaßen, teuer, langwierig und kann für den Kläger im Bankrott enden.

Um die betrogenen Autokäufer ruhig zu stellen, wurde die Musterfeststellungsklage aus dem Zylinder gezaubert.

Bis heute hat dieses Verfahren aber noch nicht einmal begonnen. 430 000 Dieselbesitzer haben sich diesem Verfahren voller Hoffnung angeschlossen. Ausgang ungewiss.

Wer individuell gegen VW vor Gericht klagt, tut dies oft mit Erfolg. Allerdings wird die Freude über den Erfolg durch den zu verrechnenden Nutzungsersatz erheblich getrübt. Und genau dieser Umstand ist es, der einen bösen Verdacht aufkommen lässt. Je länger das Gerichtsverfahren nämlich dauert, umso mehr Kilometer sind auf der Uhr, für die dann Nutzungsersatz zu zahlen ist. Das ergibt für VW eine Ersparnis in Milliardenhöhe.

Auch die politischen Parteien haben sich dem Thema Diesel und „reine Luft“ zugewandt.  

Von der totalen Verkehrswende, über die Stadt ohne  Individualverkehr wird jede „Sau“ durch die Stadt getrieben. „Man kommt sich vor wie in einem schlechten Film, die Politik macht aus Opfern nunmehr Täter“!

Der angeschmierte Autokäufer, wird jetzt auch noch zum Umweltverschmutzer erklärt und mit Fahrverboten belegt. Er hat es sich also selbst zuzuschreiben, wenn er demnächst auch noch mit einer CO2-Steuer konfrontiert wird. Ziel grüner Politik ist die  enorme Verteuerung von Benzin und Diesel. Dass er mit seinem Betrugsdiesel einen enormen Wertverlust zu verkraften hat, wird in der schönen grünen Verkehrswelt von  öffentlichen Verkehrsmitteln, E-Scooter, E-Auto, Fahrrad oder Turnschuh, locker unter den Teppich gekehrt.

Wer sich kein E-Auto leisten kann,  nicht in der Stadt wohnt und auf sein Auto angewiesen ist, der  ist der doppelt Angeschmierte. Die CO2-Steuer wird den Lebensstandard der Berufstätigen erheblich verringern, ohne dass sie auch nur im Ansatz die Möglichkeit haben, den eigenen Lebensstil zu ändern oder gar zu verbessern. Das ist in unserem auf  Ausbeutung der Arbeitskraft und der Natur basierenden Wirtschaftssystem auch nicht anders zu erwarten.

Verschärft wird die Situation noch durch die völlig aus dem Ruder gelaufene sogenannte Energiewende. Die Profiteure für erneuerbare Energien  schüren auf Kosten der Verbraucher eine eigene auf Profit programmierte Marktdynamik, die zu einem Strompreis geführt hat, der für viele Menschen nicht mehr bezahlbar ist. Die CO2-Steuer als eine Verbrauchssteuer ist inakzeptabel. Sie ist regressiver Natur und somit zutiefst unsozial.

Die grüne Marktmythologie und der Glaube dass sich das Konsumverhalten durch drehen an der Preisschraube regulieren lässt, scheitert schon alleine daran, dass die Menschen nicht alle gleichberechtigte Teilnehmer am Markt sind. Für die Wohlhabenden ist die CO2-Steuer kein Problem. Für die nicht so Wohlhabenden aber schon.  

Leidtragende dieser unheilvollen Allianz aus Grünen, NGOs, Klimaikonen und neuen Messiassen sind die sogenannten kleinen Leute und der Mittelstand sein. Noch klatschen die aber Beifall und wählen diejenigen, die sie ausplündern und  entmündigen wollen.

Der Verein ist zur Finanzierung seiner Projekte und Aktivitäten auf Ihre finanzielle Unterstützung angewiesen. Eine finanzielle Zuwendung an den UTR ist die einfache und unbürokratische Form, sich gesellschaftlich zu engagieren, gibt Ihrem Engagement eine Stimme und trägt zur Finanzierung der UTR Projekte bei.

 
…gesund und glücklich in einer intakten Umwelt leben…

WER ANGST HAT, ER KÖNNTE ETWAS FALSCH MACHEN UND DER UMWELT SCHADEN, ANSTATT SIE ZU HEGEN UND ZU PFLEGEN, HAT SICH BESTIMMT SCHON EINE DER FOLGENDEN FRAGEN GESTELLT:

Darf man noch Diesel Fahren?
Warum will niemand ein Elektro-Auto?
Wo kommt der Strom für E-Autos her?
Darf man noch Pommes frites essen?
Darf man noch Fleisch essen?
Darf man Plastiktüten benutzen?
Alles nur Chemie oder was?

Diese und noch 30 weitere Fragen werden in dem neu erschienen Buch „Mit Vollgas gegen die Natur“ „Wie Umweltschutz zum Ökowahn wird von Holger Douglas ausführlich und verständlich beantwortet.
Holger Douglas ist Wissenschafts- und Technikjournalist. Er produziert seit langem Film-Dokumentationen und schreibt fundierte Artikel aus Politik, Wissenschaft und Technik. Er veröffentlichte Bücher, welche die wahren Hintergründe des Dieselskandals aufdecken (»Die Diesel-Lüge«), darüber, was alles an Erstaunlichem bei Muskelarbeit geschieht (»Kraftwerk Körper«) und berichtet Faszinierendes aus der Welt der geheimnisvollen Netzwerke der Pflanzen.

„In den 36 Kapiteln dieses spannenden und flüssig zu lesenden Buchs verbergen sich handfeste Überraschungen“, sagt Horst Roosen, Vorstand des UTR |Umwelt|Technik|Recht| e.V. Man legt es tatsächlich von der ersten bis zur letzten Seite nicht mehr aus der Hand!
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WER ANTWORTEN SUCHT, OB WINDKRAFTANLAGEN KRANKMACHER SIND
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Freitag, August 23, 2019

Baerenberg Group kein nach § 32 KWG zugelassenes Institut

Die BaFin weist darauf hin, dass sie der Baerenberg Group mit dem angeblichen Sitz in Wilen, Schweiz, keine Erlaubnis gemäß § 32 Kreditwesengesetzes (KWG) zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen erteilt hat. Das Unternehmen untersteht nicht der Aufsicht der BaFin.

Die Gesellschaft behauptet auf ihrer Homepage www.baerenberg.ch fälschlich, als Finanzdienstleistungsinstitut über eine Erlaubnis nach § 32 KWG zu verfügen.

Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA führt die Baerenberg Group ebenso in ihrer Warnliste.

Quelle: © Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht / www.bafin.de

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Für Informanten:

Die Information eines Hinweisgebers, der über mögliche Verstöße informiert, ist eine der mächtigsten Waffen im Kampf gegen Betrüger, Abzocker und ohne Erlaubnis der zuständigen Behörden tätige Unternehmen. 

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Der ESK sichert allen Informanten absolute Vertraulichkeit zu.

Der Name eines Informanten wird niemals preis gegeben. Er wird auch nicht gespeichert. Vertrauliche Informationen und Unterlagen erreichen uns per Mail esk-schutzbund@email.de  oder per Briefpost an den ESK zu Händen von Horst Roosen.

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Donnerstag, August 22, 2019

Deutschland braucht keine umweltpolitische Nebenregierung wie den Deutsche Umwelthilfe e.V.

Deutschland ist im Würgegriff einer sich verselbstständigten Klageindustrie gefangen, die offensichtlich auch von Interessengruppen und Konkurrenten unterstützt wird die niemand kontrolliert
Mittlerweile übernehmen Abmahnvereine wie der DUH e.V. im ganzen Land hoheitliche Aufgaben und Bund, Länder und Kommunen sehen tatenlos zu.

Der eingetragene Verein Deutsche Umwelthilfe übt mit einer Klageflut gegen Autoindustrie, Kommunen und die Dieselfahrer erheblichen politischen Einfluss aus. Ein Mandat hat dieser Verein nicht. Er spielt sich aber als eigenmächtige Nebenregierung auf. Das ist in unserer parlamentarischen Demokratie ein Unding.

Es ist in unserem Rechtsstaat nicht hinzunehmen, dass ein kleiner Verein, bedeutsame politische Entscheidungen trifft. Die allgemeine Klageberechtigung die diesem Verein im Jahr 2004 zugestanden wurde, beinhaltet kein politisches Mandat und es ist auch fraglich, ob sie Heute überhaupt noch Gültigkeit hat.

Der Verein stellt nämlich nicht in Abrede, dass nicht jedermann Mitglied werden kann: „Die DUH könnte ansonsten leicht unterlaufen und lahmgelegt werden“, fürchtet Resch in der Süddeutschen Zeitung vom 7.August 2017 ganz offen. Unterlaufen von wem? Mit diesem Satz hat sich Resch nun endgültig entlarvt und riskiert (hoffentlich) die allgemeine Klageberechtigung, wenn sie von der Politik endlich mal ernsthaft in Frage gestellt würde.

Wo „Rechtspflege“ einzig zu dem Zweck betrieben wird, den Beteiligten Einkünfte zu verschaffen und zwar auf Kosten anderer, die letztlich durch staatlichen Zwang veranlasst werden, die Mittel aufzubringen, da verdient sie den Namen Rechtspflege nicht mehr. Das ist staatlich sanktionierte Raubritterei.

Wenn tatsächlich Wettbewerbs- und Umwelt- Verstöße lückenlos verfolgt werden und damit zu einem Ableger des Strafrechts gemacht werden sollen, dann gehört diese Aufgabe nicht mehr in private Verfügungsgewalt, sondern in die Hände einer Behörde, die der Dienstaufsicht, klar geregelten Verfahrensvorschriften und letztlich parlamentarischer Kontrolle unterliegt. Wenn das geltende Recht einen Missstand legalisiert, wenn die bloße Anwendung des Rechts nicht ausreicht, eine solche asoziale Handlungsmöglichkeit zu bekämpfen, dann muss das geltende Recht überprüft werden.

Den am 22.08.2019 auf  https://automotive-opinion.com  von dem Motor Journalist Peter Groschupf veröffentlichten lesenswerten Beitrag geben wir hier folgend wieder.

***
Der „Umwelthilfe“-Verein kritisiert die Modell-Politik der Hersteller

Jürgen Resch vom Abmahnverein „Deutsche Umwelthilfe“ e.V. drängt sich mal wieder mit kritischen Anmerkungen zur Automobilität an und in die Öffentlichkeit. Dass er die Autoindustrie kritisiert, die falschen Auto-Modelle zu bauen, trifft allerdings die Falschen. Eigentlich müsste er die von ihm angeblich geschützten Verbraucher, die Kunden kritisieren. Aber das traut er sich nicht.

Den Autokäufern zu sagen, dass sie gefälligst andere Autos kaufen sollen, würde die Intention und Strategie der grünen Umweltideologen allzu deutlich machen. Nämlich dass es den „Verbraucherschützern“ allein darum geht, der Autoindustrie mal wieder Druck zu machen, dem „SUV-Wahn“ abzuschwören. Aber wie immer sich die Abmahner- und Auto-Gegner-Lobby auch aufführen mag: Der Kunde kauft weiterhin mit Vorliebe Diesel und SUV und vor allem: was er will. Und das ist gut so, soll so bleiben und muss respektiert werden. Die Autokäufer wollen nicht zurück in „DDR“- Modell-Zwangsbeglückung, als es nur zweitaktende Trabis und Wartburgs gab, auf die man auch noch 15 Jahre warten musste. Modellvielfalt ist angesagt, nicht SUV-Verbote oder ideologisch vorgegebenes Konsumverhalten.

Der Verein wird auch noch von Steuergeld unterstützt

Obwohl ich das Umweltschutz-Gedöns von Reschs Mini-Verein nicht gut finde, ist etwas ganz anderes nachgerade schlimmer: dass sich Politiker, Richter und manche Automanager von Reschs Spiegelfechtereien beeindrucken lassen und der Autogegner-Club auch noch mit Steuergeld unterstützt wird. Man sollte den Verein, dessen Namen auszusprechen mir Brechreiz verursacht, ins Leere laufen lassen. Der Name „Deutsche Umwelthilfe“ ist mindestens so verlogen, wie einst der Begriff der „Deutschen Demokratischen Republik“.

Der Autoindustrie vorzuwerfen, sie hätte international einen „Rückstand“, muss wohl realsatirisch zu verstehen sein.

Weil die deutsche Autoindustrie so „rückständig“ ist, können ihre weltweiten Erfolge eigentlich nur Fiktion sein. Mann, wie kann man in der Beurteilung der Autoindustrie nur so einen kruden Bullshit behaupten? Resch nennt die Modellpolitik der Hersteller ein „industriepolitisches Desaster“. Die Bundesregierung müsse die Industrie zu einer „Radikalkur“ Richtung Elektromobilität zwingen. Dass dies überhaupt nicht möglich ist, ohne unseren gesellschaftlichen Konsens und rechtliche Grundsätze zu verletzen, wissen auch die „Umwelthelfer“. Die Modellvielfalt batterieelektrischer Fahrzeuge ist mittlerweile so umfangreich, dass E-Fans auch in diesem Segment die Wahl haben und haben sollen. Staatlich gelenkter Konsum Richtung E-Mobilität ist jedenfalls kein Mittel, die Autohersteller erfolgreicher zu machen.

Die Autoindustrie wird auf der IAA E-Mobilität forcieren

Nun ist es Resch mal wieder gelungen, den Verband der Automobilindustrie (VDA) zu einer Stellungnahme zu nötigen. Eigentlich müsste man Resch mit lautstarkem Schweigen begegnen. Aber das geht natürlich nicht. „Jedes zweite Elektroauto, das in den ersten sieben Monaten in Deutschland neu zugelassen wurde, trägt ein deutsches Konzernmarkenzeichen“, gibt der VDA argumentativ Kontra. Bis 2023 würden die deutschen Hersteller ihr E-Modellangebot auf über 150 verfünffachen, was auch auf der IAA in Frankfurt in wenigen Wochen zu sehen sein werde. Und dass der CO2-Ausstoß im SUV-Segment in den vergangenen Jahren um 35 Prozent reduziert worden sei, beweise die umweltbewusste Innovationsfähigkeit der deutschen Autoindustrie.

Der Verbraucherschutz-Verein „Umwelthilfe“ wird sich davon nicht beeindrucken lassen, sondern weiterhin seine autofeindliche Ideologie verbreiten. Bleibt zu hoffen, dass sich die Autokäufer auch künftig davon nicht beeindrucken lassen, sondern das Auto kaufen, das ihrem Budget, ihren Wünschen und ihren Überzeugungen entspricht. Und da stehen künftig auch weiterhin SUV bzw. abgasarme und sparsame Verbrenner ganz oben auf der Wunschliste.


+++

DER UTR |UMWELT|TECHNIK|RECHT| E.V. BIETET VERBÜNDETEN, SPONSOREN UND FÖRDERERN MIT SEINEN INTERNETSEITEN  WWW.DOKUDROM.DE  + utr.24.eu  + https://www.ad-infinitum.online DREI ZENTRALE UNTERSTÜTZER-PLATTFORMEN.


Der  Verein |UTR |Umwelt|Technik|Recht| e.V. sagt:

Du und Ich, wir alle sind nur zeitlich begrenzte Gäste unseres Ökosystems Erde und wollen uns verantwortlich und positiv gegenüber unserem Gastgeber, der Umwelt verhalten.

  • Der Verein UTR wird seine Aufgaben und Ziele jenseits der in diesem Bereich (leider) üblich gewordenen Katastrophenmeldungen gerecht werden. Der „totale“ Umweltschutz ist nicht unser Ding.
  • Umweltfragen sind von der Politik und nicht von Gerichten zu lösen!
  • Wir bauen auf Fakten, Abwägen, Kompromisse und sehen im Vordergrund den Menschen.

Bleiben Sie cool wenn Ihnen Ignoranten die Freude an Ihrer positiven Einstellung zum Leben und zur Umwelt vermiesen wollen, früher glaubte man ja auch, die Erde sei eine Scheibe!

Nur mit seinem eigenen individuell gelebten Klimaschutz erhält man sich das positive Gefühl von Freiheit und Unabhängigkeit“ glaubt Horst Roosen, Vorstand des UTR |Umwelt|Technik|Recht| e.V.

Wie schnell Umweltschutz zum Ökowahn wird, das kann man HIER! Erfahren, sagt Horst Roosen, Vorstand des UTR |Umwelt|Technik|Recht| e.V.
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Banqoin / Infocom Media Ltd: auf der Warnlisten der Österreichischen Finanzmarktaufsichtsbehörden.

Wie dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung über seine Internetseite http://whistleblower.24.eu am 22. August 2019 mitgeteilt wurde, hat die Österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) https://www.fma.gv.at  folgendes Unternehmen auf seine Warnliste gesetzt, weil es nicht berechtigt ist, konzessionspflichtige Bankgeschäfte in Österreich zu erbringen.

Banqoin / Infocom Media Ltd
Trust Company Complex, Ajeltake Road
Ajeltake Island, Majuro, Marshall Islands, MH96960
Tel.: 44 (0) 157 194-0006
E-Mail: info@banqoin.com
jacob.ackerman@banqoin.com
lucas.krol@banqoin.com

***

Ergänzung des ESK: Quelle Firmenregister (GB)

Auf https://www.banqoin.com wird behauptet, dass Zahlungen von Banqasia Limited abgewickelt würden.
Registrierte Büroadresse: Banqasia Ltd., 40 Bank Street, London, England, E14 5NR
Gegründet wurde die Gesellschaft  am 22. September 2017
Banqasia Ltd wurde bereits am 5. März 2019 aufgelöst.

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Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der BaFin.

Ohne die erforderliche Erlaubnis der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben.

Erlaubnisvorbehalt und Verbot gelten auch für Personen und Unternehmen, die keine Zweigstelle oder sonstige physische Präsenz in Deutschland unterhalten und ihr Geschäft allein im Wege des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs betreiben wollen. Sie gelten also unabhängig davon, ob das betreffende Geschäft ausschließlich in Deutschland für Kunden in Deutschland, aus dem Ausland nach Deutschland herein oder aus Deutschland hinaus ins Ausland betrieben wird. (Quelle:BaFin)

Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt ist seinen Kunden gegenüber, zum Schadensersatz verpflichtet.
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Für Informanten:

Die Information eines Hinweisgebers, der über mögliche Verstöße informiert, ist eine der mächtigsten Waffen im Kampf gegen Betrüger, Abzocker und ohne Erlaubnis der zuständigen Behörden tätige Unternehmen. 

Durch ihre Kenntnis der Umstände und der verantwortlichen Personen können Hinweisgeber dem ESK helfen, mögliche Betrugsfälle und andere Verstöße viel früher als sonst möglich zu erkennen und darüber Öffentlichkeit herzustellen.  Whistleblower tragen erheblich dazu bei, den Schaden für die Anleger so gering wie möglich zu halten, die Integrität der Kapitalmärkte besser zu wahren und die für rechtswidriges Verhalten Verantwortlichen schneller zur Rechenschaft zu ziehen.

Der ESK sichert allen Informanten absolute Vertraulichkeit zu.

Der Name eines Informanten wird niemals preis gegeben. Er wird auch nicht gespeichert. Vertrauliche Informationen und Unterlagen erreichen uns per Mail esk-schutzbund@email.de  oder per Briefpost an den ESK zu Händen von Horst Roosen.

Mit der Zusendung wird der ESK  zur freien Verwendung und Veröffentlichung aller Informationen berechtigt.

Garantie: Die Identität eines Informanten wird niemals preisgegeben. Es werden keinerlei personenbezogenen Daten gespeichert.

Dringende Bitte: keine faktenlosen Gerüchte, nur nachvollziehbare Informationen. Danke!


ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
EXPRESS INKASSO® GmbH
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816813
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Fördergemeinschaft zur Durchsetzung
von Geldansprüchen auf Erfolgsbasis

ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
Betroffene Anleger finden Hilfe hier 


Unique Global Investment: Rückabwicklung des unerlaubt betriebenen Einlagengeschäfts über Maya Bank PLC ist unzulässig

Die BaFin hat der Unique Global Consulting (PTY) Ltd. mit Sitz in Johannesburg, Südafrika, die auch unter Unique Global Investment s.r.o. und Unique Global Investment GmbH firmiert, mit Bescheid vom 12. Juli 2018 aufgegeben, das Einlagengeschäft einzustellen und abzuwickeln und dies auch bekannt gemacht. Der Bescheid ist bestandskräftig.

Momentan tritt das Unternehmen trotz der Anordnung der BaFin an deutsche Kunden heran und gibt an, mit einer vermeintlichen Maya Bank PLC zusammenzuarbeiten. Diese Maya Bank PLC solle die Rückabwicklung übernehmen. Dafür müssten sich die Kunden bei der Maya Bank PLC verifizieren und ein Konto eröffnen lassen. Gegebenenfalls wäre auch die Maya Bank PLC unerlaubt tätig.

Auch die vermeintliche Maya Bank PLC ist nicht berechtigt, Einlagen deutscher Kunden entgegenzunehmen. Die BaFin warnt deswegen potenzielle Kunden davor, sich auf dieses Angebot einzulassen.

29.05.2019, geändert am 22.08.2019 | Thema Unerlaubte Geschäfte

Quelle: © Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht / www.bafin.de

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Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der BaFin.

Ohne die erforderliche Erlaubnis der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben.

Erlaubnisvorbehalt und Verbot gelten auch für Personen und Unternehmen, die keine Zweigstelle oder sonstige physische Präsenz in Deutschland unterhalten und ihr Geschäft allein im Wege des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs betreiben wollen. Sie gelten also unabhängig davon, ob das betreffende Geschäft ausschließlich in Deutschland für Kunden in Deutschland, aus dem Ausland nach Deutschland herein oder aus Deutschland hinaus ins Ausland betrieben wird. (Quelle:BaFin)

Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt ist seinen Kunden gegenüber, zum Schadensersatz verpflichtet.

  • Wer von einem ihm unbekannten Unternehmen kontaktiert wird, sollte fragen welche Aufsichtsbehörde die Genehmigung zur Erbringung von Finanzdienstleistungen erteilt hat. Ein Anruf bei dieser Behörde schafft dann Klarheit ob die Auskunft stimmt oder nicht!

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Der ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung informiert Investoren über seine Internetseiten http://express-inkasso.24.eu und  http://whistleblower.24.eu über Firmen die über keine Zulassung der zuständigen Finanzaufsichtsbehörden verfügen oder im Verdacht stehen zweifelhafte Anlagemodelle anzubieten.

Der ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung  unterstützt nach Kräften das wichtigste Ziel der geschädigten Anleger, die Wiederbeschaffung des investierten Geldes.

Weil Menschen lieber Kosten vermeiden als in eine Chance zu investieren, verzichten Sie in vielen Fällen auf ihr eigenes bereits investiertes Geld. Aus diesem Grunde bietet der ESK betroffenen Anlegern an, die Forderung zunächst außergerichtlich auf Erfolgsbasis zu bearbeiten.  Für viele Anleger die sich bei der ESK Fördergemeinschaft angemeldet haben, hat sich dieser Schritt schon oft gelohnt, da mit den ersten außergerichtlichen Schritten auf Erfolgsbasis viele Informationen gesammelt werden konnten, die sich dann zur  angestrebten Vermögenswiederherstellung für die Mandanten, als äußerst hilfreich erweisen. Bei diesem ersten Schritt sind den Anlegern keine Kosten entstanden.

Forderungen zunächst über außergerichtliche Maßnahmen geltend zu machen ist in vielen Fällen  einer sofortigen gerichtlichen Klage zunächst vorzuziehen. Im Erfolgsfall verfügt der Betroffene nämlich  wesentlich schneller über sein Geld als es bei einer gerichtlichen Geltendmachung der Fall gewesen wäre. Der Geschädigte hat kein Kostenrisiko. Im Erfolgsfall erhält er den beigetriebenen Betrag abzüglich einer vorher individuell vereinbarten Erfolgsprovision. Im negativen Fall entstehen dem Auftraggeber keine Kosten.

Wenn die gerichtliche Geltendmachung der Forderungen angesagt ist,

kann der ESK in Zusammenarbeit mit seinen Rechtsanwälten, den betroffenen Anlegern wirtschaftliche Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen, um Ihnen möglichst schnell und effizient zu ihrem Recht zu verhelfen.

Für Anleger die über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, holt der Anwalt kostenlos die Deckungszusage ein. Wird die Deckungszusage erteilt, ist der Anleger, egal wie der Fall ausgeht, von allen Kosten frei gestellt. Es ist auch keine Erfolgsprovision zu bezahlen!

Für Anleger die über keine Rechtsschutzversicherung verfügen, oder welchen die Deckungszusage von ihrem Versicherer verweigert wurde, können sich dann laufenden Klagen gegen eine Erfolgsprovision anschließen. Wenn ihr Anspruch erfolgreich betrieben werden konnte, wird die beigetriebene Summe um die vorher fest vereinbarte Erfolgsprovision für die Fördergemeinschaft geschmälert. Das bedeutet für den betreffenden Anleger, dass er seinen Anspruch durchgesetzt hat, ohne selbst ein finanzielle Risiko eingegangen zu sein.

Die ESK Fördermitgliedschaft mit Einmalbeitrag (75.- Euro) ermöglicht es betroffenen Anlegern, ihren Schadensersatzanspruch geltend zu machen, ohne dass sie ein finanzielles Risiko eingehen, und sie müssen keine Anwaltsgebühren zahlen. Sie zahlen immer nur dann etwas, wenn ihr Verfahren erfolgreich ist. Wenn der Fall nicht erfolgreich ist, ist auch nichts zu zahlen.

Ab sofort kann jeder Inhaber eines berechtigten Anspruchs den Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung auch mit dem zunächst außergerichtlichen Einzug seiner berechtigten Forderung auf Erfolgsbasis beauftragen!

Fazit
Wer sich der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen.

Betroffene können kostenlos und unverbindlich mittels Online Kontaktformular, Telefon, Mail, Fax oder auch per Briefpost das Anmeldeformular zur ESK Fördergemeinschaft  anfordern.

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von Geldansprüchen auf Erfolgsbasis

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