Donnerstag, Mai 03, 2018

So wehren Sie sich gegen die Rückforderung bereits vereinnahmter Ausschüttungen.

Die Anleger reagieren durch die Bank weg überrascht, wenn sie zwischen ihrer Post mit einem Brief  mit dem Rückforderungsansprüche erhaltener Ausschüttungen geltend gemacht werden konfrontiert werden. Über die Möglichkeit der eventuellen Rückzahlungen von erhaltenen Ausschüttungen wurden sie bei Vertragsschluss in der Regel nicht informiert. Viele Anleger hätten dann einen solchen Vertrag nicht unterschrieben.

Der Bundesgerichtshof (BGH) urteilte dass, Rückforderung von Ausschüttungen im Gesellschaftsvertrag eindeutig und für den Anleger verständlich geregelt sein müsse. Für die Anleger muss klar ersichtlich sein, dass es sich bei den gewährten Ausschüttungen nur um Darlehen gehandelt hat, und dass diese unter bestimmten Umständen von der Fondsgesellschaft zurückgefordert werden können.

Interessant ist auch, dass in manchen Urteilsbegründungen auf den allgemeinen Sprachgebrauch hingewiesen wird. Demnach werden ,,Ausschüttungen" mit dem Wortsinn allgemein so verstanden, dass es sich eben um Auszahlungen handelt, die nicht mehr zurückgezahlt werden müssen", so  ein BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt.

  • Auf Grund dieser doch anlegerfreundlichen Rechtsprechung sollten Anleger Ausschüttungen nicht einfach zurückzahlen, sondern erst prüfen lassen, ob die Rückforderung nach dem Gesellschaftsvertrag gerechtfertigt ist.

  • Gegebenenfalls können auch bereits an den Fonds zurückgezahlte Ausschüttungen wiederum von den Fondsgesellschaften zurückverlangt werden.

Da das Thema, Rückforderung von Ausschüttungen, bei vielen betroffenen Anlegern offensichtlich noch ungelöst ist, hat sich der  BSZ e.V. gekümmert und einen Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank-und Kapitalmarktrecht welcher seit Jahren mit der Ausschüttungsthematik bestens vertraut ist und nahezu ausschließlich seit Jahren diese Thematik bearbeitet und natürlich auch über entsprechenden Erfolge und Erfahrungen verfügt, um Aufklärung gebeten. Dieser Anwalt steht den BSZ e.V. Fördermitgliedern der Interessengemeinschaft  Ausschüttungsrückforderung für eine kostenlose Erstbewertung ihres jeweiligen Falles  gerne zur Verfügung. 

Viele Anleger, die sich an einem Fonds beteiligt haben, taten dies in dem Glauben, damit Rendite erwirtschaften zu können und eine Beteiligung zur Altersvorsorge erworben zu haben.

Manche Initiatoren haben ausdrücklich mit dem Renditeversprechen geworben („Renditefonds“). Die Beteiligten hatten unterschiedliche Vorstellungen. Nach Jahren erfolgte oft das böse Erwachen, wenn die Fondsgesellschaft in die Krise geriet und der Anleger von verschiedener Seite und mit unterschiedlicher Begründung dem Verlangen einer Rückzahlung seiner Ausschüttungen ausgesetzt war. Viele Anleger sahen sich zur Rückzahlung verpflichtet.

Hintergrund der Rückzahlungsverlangen des Fonds oder Dritter ist die Krisensituation der Fondsgesellschaft. In den letzten Jahren waren davon vorwiegend Schiffsfondsgesellschaften betroffen. Neben Schiffsfonds spielten auch Immobilienfonds, Biogasanlagenfonds, Medienfonds eine Rolle. Die Fonds-Initiatoren waren bemüht, teils auch im eigenen Interesse, die Sanierung über Ausschüttungsrückforderungen zu gestalten. Unterschiedliche Sanierungskonzepte sind zu beobachten. Ganz grob ist in den Ausschüttungskonstellationen die Innenhaftung von der Außenhaftung zu unterscheiden.

Wie Entscheidungen verschiedener Gerichte zeigen, besteht für Anleger eine hinreichende Chance, die Rückzahlung der Ausschüttungen nicht leisten zu müssen.

Anleger sollten sich daher von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht beraten lassen und nicht ungeprüft Zahlungen an die Gesellschaften leisten. Sollte sich nämlich herausstellen, dass die Zahlungen nicht berechtigt waren, könnten Anleger, welche die Forderungen bereits ausgliche haben, wohl nur schwer mit einem Rückzahlungsanspruch bzw. eine Rückzahlung durch die Gesellschaft rechnen. Insbesondere dann nicht, wenn diese sich in einer wirtschaftlichen Notlage befindet. Die Prüfung dieser Frage sollte daher vor einer Zahlung erfolgen.

  • Auch Anleger, welche diese Zahlungen bereits geleistet haben, sollten durch einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht prüfen lassen, ob gegebenenfalls ein Rückforderungsanspruch bei der Fondsgesellschaft gegeben ist. Besteht nämlich keine rechtliche Grundlage für diese Forderung, finden die Vorschriften der §§ 812 ff. BGB Anwendung, wonach sich die Fondsgesellschaft ungerechtfertigt bereichert hätte. Betroffene Anleger sollten daher handeln

Fazit

Vor der Überweisung an die Gesellschaft macht es also durchaus Sinn, einen kritischen Blick auf Korrespondenz und Emissionsprospekt zu werfen.

Für die Prüfung von RÜCKFORDERUNG von AUSSCHÜTTUNGEN  durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht  hat der BSZ e.V. die  Interessengemeinschaft  RÜCKFORDERUNG von AUSSCHÜTTUNGEN    gegründet. Es bestehen gute Gründe hier den Sachverhalt prüfen zu lassen und der Interessengemeinschaft beizutreten.

Zu den oben genannten Fallkonstellationen können Ihnen die berichtenden BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte positive Nachrichten mitteilen.

  • Die Aussage ist: es ist kein Selbstläufer für die Gegenseite bei den Anlegern die Zahlungen einzufordern. Im Gegenteil: Anleger können sich erfolgreich wehren.

Wichtig ist: 

Wenn Sie  mit Mailings oder anderer Werbung  geworben werden: erkundigen Sie sich nach Erfolgen von den involvierten Anwälten. Lassen Sie sich Urteile zeigen, auf denen der Name des Anwalts zu ersehen ist. Die hier berichtenden BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte meinen: Viele Mitbewerber haben keine erst- und zweitinstanzlich obsiegenden Urteile gegen Insolvenzverwalter. Manche  Mitbewerber werben mit von den hier berichtenden BSZ e.V. Anlegerschutzanwälten erstrittenen Urteilen.

Über die BSZ e.V. Interessengemeinschaften:

In vielen Fällen konnten die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte, die aus Sicht des BSZ e.V. bestehende bundesweite Sonderstellung bei gerichtlichen Erfolgen für Ihre Mandanten unter Beweis stellen. Nur wenige Kanzleien können bundesweit solche Erfolge vorweisen. Da wundert es dann nicht wenn es auch Anwälte gibt welche auf den fahrenden Zug aufspringen wollen - auch ohne eigene erstrittene Urteile.

Wenn Sie von der Rückforderung von Ausschüttungen betroffen sind, schließen Sie sich gerne der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Rückforderung von Ausschüttungen an.

Flankierend zu unserer Online Berichterstattung bieten wir jeden Sonntag den BSZ e.V. Newsletter „recht§billig“.

Auch Sie wollen Ihre rechtlichen Möglichkeiten professionell durch den hier berichtenden BSZ® e.V. Anlegerschutzanwalt überprüfen lassen und sich auch auf den letzten Stand der Dinge bringen lassen?

Dann melden Sie sich hier zur BSZ e.V. Interessengemeinschaft Rückforderung von Ausschüttungen an!

Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Vertrauensanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft anschließen.

Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaf Rückforderung von Ausschüttungen  kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.


BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
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Rechtshinweis
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung aktueller Anlegerschutz Nachrichten seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.

Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben wird.

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Mittwoch, Mai 02, 2018

Schadensersatzanprüche durch Verkauf ohne eigenes Kostenrisiko zu Geld machen.

Ob der Schaden durch Verletzung einer Vertragspflicht oder ohne Beziehung auf einen Vertrag verursacht worden ist, spielt keine Rolle.  Werden Sie an Leben, Freiheit, Eigentum, Gesundheit, Vermögen oder in irgend einer anderen Art geschädigt, so können Sie die erlittene Beschädigung schadenersatzrechtlich geltend machen.

Wenn Sie den Schadensbetrag genau beziffern können, dann können Sie uns Ihren Schadensersatzanspruch verkaufen. Sie müssen sich dann nicht selbst mit den Schädigern auseinandersetzen, die in vielen Fällen zunächst erheblichen Widerstand leisten oder Ihre unbestreitbaren Ansprüche einfach abweisen oder Ihnen nicht akzeptable Vergleichsangebote präsentieren.

Auf Basis der von Ihnen übermittelten Informationen, prüfen und beurteilen unsere Experten Ihre Schadensersatzforderung auf Durchsetzbarkeit und die Bonität des Anspruchsgegners. Ist Ihr Anspruch erfolgversprechend und die Bonität des Anspruchsgegners gewährleistet, so steht einem Ankauf Ihres Anspruchs nicht mehr im Weg und   Sie erhalten von uns ein verbindliches Vertragsangebot zum Ankauf Ihres Schadensersatzanspruchs.  

Ab sofort können Sie dem Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung Ihre berechtigten Schadensersatzansprüche verkaufen. Für die einmalige Beitrittsgebühr zu der ESK in Höhe von nur € 150,00 (inkl. Mehrwertsteuer) wird der geltend gemachte Schadensersatzanspruch auf Durchsetzbarkeit so wie die Bonität des Anspruchsgegners  geprüft. Bei positivem Prüfergebnis unterbreiten wir Ihnen ein Ankaufsangebot für Ihren Schadensersatzanspruch.

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Montag, April 30, 2018

Investment gescheitert? Kopf in den Sand stecken hilft nicht! – Verbünden und wehren schon!!

Die Gefahr vor Augen, abermals Geld in den Sand zu setzen, lasst so manch geschädigten Kapitalanleger glauben, dass sie jetzt Hilfe bekommen wird.

Der BSZ eV warnt vor Anbietern der beschädigten Kapitalanlegern mit verblendeten Angeboten. Ihre Dienste bieten: Alles unverbindlich und ohne Risiko! (Oft aber sehr teuer und auch ohne Nutzen!) Ohne die falschen Gesetze zu umgehen, die Verbraucherschutzorganisationen, die den Anleger erklären können. Das mag aber sehr fett sein, aber das angesagte Geld ist trotzdem. 

Der Wahl des Rechtsanwalts der   Vereinigten Staaten von Amerika ist der Fall, dass die Anwartschaft auf den Wahlprozess beschränkt wird.   Allerdings gibt es noch schlimmer Mandanten noch schlimmer Anwälte. Nur die Partnerwahl ist mitunter falsch. Der durch diese falsche Anwaltzahl angeregte Schaden bei Mandanten kann durchaus sein. Man sagt, dass es einen Kunst-Gnadenstoß in der absoluten Ruine des Mandaten verbunden mit einem irreparablen Vertrauensmissbrauch gibt

Anwälte, die auf der Vertretung Geschätzter Investoren spezialisiert sind, haben seit Jahren Hochkonjunktur. Volkswirtschaftlich betrachtet ist dies ein trauriger Boom. Denn es geht um etliche Milliarden Euro, die Investoren insbesonders mit einem beteiligungsreichen Fonds verloren haben oder noch verlieren werden. Falls sie sich nicht in der Nähe befinden, müssen sie sich an die entsprechenden Mittagen wenden.

Die größten Probleme gibt es bei den Schiffsfonds. Insolvenzen, Rückforderungen von Ausschüttungen, das sind die Schlagzeilen die den betroffenen Anlegern Sorgen Sorge. Probleme gibt es aber auch zu tun, auch bei den Lebensversicherungsfonds. Hier wird immer deutlicher, dass die Renditeprofognnens nicht zu halten sind und Investoren erhebliche Kapitalverluste drohen.   Zu den ständigen Sorgenkindern gehört auch der geschlossene Immobilienfonds.

Geschützte Fonds müssen aber auch nicht gleich vertoffen sein. Der Wohlstand unseres Landes und unserer privaten Wirtschaftstätigkeit ist auf massgeschneiderten privaten Investitionen ausgerichtet. Das beginnt beim Bau eines Eigenheims, erstreckt sich über den Kauf von Aktien und Aktienfonds und ist sicher, noch nicht bei einer geschlossenen Beteiligung. Eine Sache, sieht man einmal vom Medienfonds und Lebensversicherungsfonds ab, ist volkswirtschaftlich sinnvoll. Overdies kann man the mosts initiatore Closed Facilities lautere Absichten unterstellen. Definitiv ist aber, wenn eine bestimmte Behandlung empfohlen, besser: wird. Und hier sind wir an dem Punkt angelangt, um den sich auch schon mal alles dreht. Niemals die Beratung von Investoren durch Banken und Sparkassen.

Nicht immer ist die Beratung schlecht, aber hilfreich. Bei the BSZ eV melden Sie sich bitte an, dass Sie diese Anlageberatung nach Ihren Angaben berücksichtigen müssen. Wohlgemerkt, wir reden hier nicht von sich selbst. Investieren Sie in unsere Produkte, so können Sie uns sagen, dass Sie eine Investition in unseren Kunden haben.

Bei Rechtsstreitigkeiten um Geschlossene Beteiligungen geht es um vergleichsweise hohe Streitwerte. Was natürlich ist, ist lukrativ für einen Anwalt, der seine Mandaten gegen einen Fondsinitiator oder die zuständige Bank respektable Sparkasse verdient. There are no translations available this repeats to discrete with the reach of the same of the currency. Es ist nur menschlich, dass nicht viele Anwinnen und Anwachsen ohne Qualifizierung auf erhofften großen Einkommenschancen. Oft ohne einen einzigen Vergleichbaren Fall bearbeitet zu haben.  Die Argumentationslinien der Gegenseite sind auf der Grundlage, dass die komplexe Kompetenz und Erfahrung eines fachmännisch-fachmännischen Handelns erfüllt ist,   wenn alle diese Anwältinnen und Anwälte, die ein schnelles Geschäft kennen, aus. Sehr zum Glück, dass die Mandanten, die vom Regen in die Träume gekommen sind, weil sie sich nicht mehr ansprechen können.

Der beste Anlegerschutz ist, wenn sich die Geschädigten Anleger wehren. Nur durch masshafte Klagen werden die Banken und Finanzvertriebe in ihre Schranken weisen lassen.   Wenn klar, dass man über den Tisch gestellt wird, ist es nur eine Rettung: Professionelle Hilfe in Anspruch nehmen. Dieser Kapitaleinsatz setzt sich in den meisten Fällen fort. Eine erste Adresse ist immer der Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht. Wenn dies nicht mit einer Interessengemeinschaft für geschädigte Anleger geschieht, dann stehen ideale Voraussetzungen für ein positives Ergebnis.

Nach einem Anlageverlust hat der Großteil der Anleger nicht mehr die finanziellen Möglichkeiten, gegen die Verantwortlichen vorzugehen. Denn im Einklang mit dem Problem- und Kapitalmarkt- Bereich kann man auch einen Einblick in die Problematik der Komplexität und der Risiken geben, die in finanzieller Hinsicht gegeben sind, auch in zeitlicher Hinsicht, denn ein Prozess kann mitunter Jahre dauern. Viele Geschädigte können und wollen diese Risiken nicht auf sich nehmen. Geography travel according the accommodation of the accommodation of the accommodation in the trust of the accommodation zu verlieren. Sie bleiben auf der Strecke.

Auch die betrügerischen Probleme, die sich  ergeben, die Probleme nicht zu vermeiden und ihre Probleme zu lösen. Im Fall eines Prozessverlustes, der sich aus dem Kostenaufwand für den Schaden ergibt, müssen die Prozesskosten (Gerichtsgebühren, etc.) ebenfalls übertroffen werden.

Der BSZ eV und seine Partner sind   Rechtsprüfungen, insbesondere zu Recht zu verhelfen. Die Hilferufung erfolgt durch die kompetente Prozessfinanzierungsgesellschaft.

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Die progressive Erfolgsbeteiligungsvereinbarung gehört zur Fortschrittlichen Höhe der Erfolgsprovision der Prozessfinanzierungsgesellschaft und die Modalitäten des Prozesses des Finanzierungsvertrages.

Prinzipiell vergoldet:

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  •     Versicherungsstreiten
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  •     Schadenersatz bei Personenschäden
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Bei Versicherungen werden benötigt:
  1. Antrag
  2. Versicherungsschein
  3. AGB`s
  4. Einzahlungs-, Auszahlungsdatum
  5. Sonstige Verkaufsunterlagen (Prospekt Verkaufsprospekte, etc.)

Bei herkömmlichen Finanzinstrumenten werden benötigt:
  1. Zeichnungsschein
  2. AGB`s
  3. Einzahlungs-, Auszahlungsdatum
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Ein Antrag zur Aufnahme in eine BSZ eV Interessengemeinschaft Prozessfinanzierung kann kostenlos und unverbindlich mit Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost beim BSZ eV eingereicht werden

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Für die kostenlose Erstberatung durch den BSZ e. V. vermittelte Vertrauenspersonen der BSZ e. V. ihre Fördermitglieder seit dem Jahr 1998 entsprechend Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ eV werden  .

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Der BSZ® eV kümmert sich um die Veröffentlichung und Verbreitung aktueller Anlegerschutznachrichten seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ eV sammelt und veröffentlicht die entsprechenden Informationen über das Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ eV nicht durchgeführt. Fördermitglieds des BSZ eV kann eine BSI eV Spendenvereinbarung abgeben.

Für Unternehmen, die in unseren Berichten erwähnt werden, sind die Ergebnisse nicht korrekt. Wird angezeigt, wird dieser aktiv sein.

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Freitag, April 27, 2018

P&R: Weitere Insolvenzanträge. Zittern um 400 Millionen Euro mit BaFin-Prospekt

Im neu erschienen Buch „Achtung, Anlegerfallen!“ ist ab Seite 221 einiges zu P&R zu lesen. Seit 27.02.2018 ist das neue Buch „Achtung, Anlegerfallen!“ von investmentcheck-Herausgeber Stefan Loipfinger im Buchhandel erhältlich.  Es zeigt auch für Laien verständlich die Fallstricke der verbal einfallsreichen und immer komplexeren Kreationen von Banken und Versicherungen auf. 

Der BSZ e.V. berichtet auf seiner Internetseite www.fachanwalt-hotline.eu beinahe täglich über den Fall P&R Container. Nachstehend geben wir Ihnen mit freundlicher Empfehlung des Autors den aktuellen Bericht vom 27. 04.2018 auf investmentcheck wieder:

Von den drei bisherigen Insolvenzanträgen bei P&R waren 51.000 Anleger mit einem investierten Kapital von 3,1 Milliarden Euro betroffen.

Die Investoren der P&R-Angebote 5001 bis 5005 mit BaFin-gestattetem Verkaufsprospekt bekamen Ende Februar noch Mieten überwiesen, während die Altanleger schon leer ausgingen. Doch damit ist es nun vorbei.

Auch für die P&R Transport-Container GmbH wurde ein Insolvenzantrag gestellt. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Dr. Michael Jaffé bestellt. Der fünfte Insolvenzantrag betrifft die P&R AG, die als Geschäftsbesorgerin für die Anleger fungierte. Hier ernannte das Insolvenzgericht Dr. Philip Heinke aus der Kanzlei Jaffé zum vorläufigen Insolvenzverwalter.

P&R Transport-Container - Angebot Nr. 5001
P&R Transport-Container - Angebot Nr. 5002
P&R Transport-Container - Angebot Nr. 5003
P&R Transport-Container - Angebot Nr. 5004
P&R Transport-Container - Angebot Nr. 5005

Anlegerzahlen.

Bisher hat der Insolvenzverwalter die Zahl von 51.000 betroffenen Anlegern genannt. Deren investiertes Kapital dürfte bei 3,1 Milliarden Euro liegen. Jetzt kommen weitere 400 Millionen Euro Anlegerkapital hinzu, die nun ebenfalls mit erheblichen Einbußen zu rechnen haben. Gehalten wird dieses Kapital von 14.900 Anlegern, die allerdings zu 95 Prozent bereits Investoren bei früheren Modellen waren. In Summe ergibt sich aus dem P&R-Fall also ein aktuell verwaltetes Anlagekapital von 3,5 Milliarden Euro, das von rund 52.000 Investoren eingezahlt wurde (etwas abweichend davon spricht die Kanzlei Jaffè in ihrer Pressemitteilung von zuletzt rund 54.000 betreuten Anlegern). Diese Dimension hat noch nie ein Anlageskandal vorher in Deutschland erreicht.

  • Eigentumszertifikate bekamen nur sehr wenige Anleger
  • Eigenutmszertifikate wurden nur auf Anforderung ausgestellt

Steigbügelhalter.

Anders als bei den bisherigen Insolvenzen trägt die BaFin für die jetzt nun betroffenen Anleger eine Mitverantwortung. Sie hat die Verkaufsprospekte geprüft und zum Vertrieb freigegeben. Ebenfalls zu wenig hinterfragt wurde das P&R-Geschäftsmodell von den Ratingagenturen Dextro und TKL. Sie haben für die Angebote nach Vermögensanlagengesetz positive Beurteilungen veröffentlicht, die Anleger zu Unrecht in Sicherheit gewogen haben. Auch der Wirtschaftsprüfer Werner Wagner-Gruber wird sich Fragen gefallen lassen müssen, ob er seine Sorgfaltspflichten ausreichend erfüllt hat.

Veruntreuung?

Wie dramatisch die noch zu erwartenden Erkenntnisse ausfallen werden, zeigt ein Blick in die Zwischenbilanzen der P&R Transport-Container GmbH. Da gesetzlich jeder Verkaufsprospekt zum Emittenten eine maximal zwei Monate alte Zwischenbilanz enthalten muss, liegt als aktuellste Version die zum 30. November 2017 vor. Darin werden Forderungen in Höhe von 321,5 Millionen Euro ausgewiesen, die sich weitgehend gegen die P&R Container Vertriebs- und Verwaltungs-GmbH richten. Das dürfte nicht sein, weil das Geld zum Kauf der Container in die Schweiz zur P&R Equipment & Finance Corp. hätte fließen müssen. Der schuldete die P&R Transport-Container GmbH zu diesem Zeitpunkt statt dessen 317 Millionen Euro! Ganz offen steht dazu im Verkaufsprospekt, dass deshalb „noch keine Standardcontainer übereignet wurden“.

Loipfinger’s Meinung.

Mittlerweile liegen so viele Fakten auf dem Tisch, dass ein Staatsanwalt meines Erachtens längst aktiv sein müsste. Die von der BaFin zum Vertrieb freigegebenen Verkaufsprospekte enthielten klare Hinweise darauf, dass bereits 2017 massive Lücken bei den im März 2018 insolvent gewordenen P&R-Gesellschaften bestanden. Der Hinweis, dass wegen der noch nicht erfolgten Zahlung der Containerkaufpreise an die P&R Equipment & Finance Corp. noch keine Boxen „übereignet wurden“, stimmt massiv nachdenklich. Wie kann das sein, wenn Martin Ebben als Geschäftsführer der P&R Transport-Container GmbH Eigentumszertifikate an Anleger unterschrieben hat (mehrere liegen mir bereits vor)?

Aufruf.

Seit einiger Zeit sammelt investmentcheck Eigentumszertifikate von Anlegern, um sie mit den Informationen aus öffentlichen Datenbanken abzugleichen. Die Frage, ob es alle Container wirklich gibt und ob diese das richtige Alter aufweisen, steht himmelschreiend im Raum. Anleger mit solchen Zertifikaten werden deshalb gebeten, Kopien zu übersenden. Investmentcheck wird selbstverständlich die Namen und Informationen im Rahmen des journalistischen Informantenschutzes absolut vertraulich behandeln.

Weitere Informationen.

Wer mehr zu den Hintergründen erfahren möchte, sollte die Berichte von Investmentcheck von Juli 2016, Juni 2017, 8. März, 19. März, 26. März und 18. April 2018 nachlesen. Auch im kürzlich erschienenen Buch „Achtung, Anlegerfallen!“ ist ab Seite 221 einiges zu P&R zu lesen.


Bei der  BSZ e.V. Interessengemeinschaft P&R Container-Direktinvestment haben sich durch die beinahe tägliche Berichterstattung bereits eine sehr große Zahl betroffener Anleger gemeldet.

Die Interessengemeinschaft wird durch drei hochqualifizierte BSZ e.V. Anlegerschutzkanzleien betreut. Die Fachanwälte dieser Kanzleien verfügen in ihrem Fachgebiet über besondere theoretische Kenntnisse und praktische Erfahrungen. „Wir können damit allen betroffenen Anlegern eine qualifizierte Beratung durch Fachanwälte anbieten“, sagt Roosen. Es werden Anleger aus dem gesamten Bundesgebiet betreut.  Durch Kooperationen mit Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern sowie externen Beratungsunternehmen erreichen diese Kanzleien einen wichtigen Kompetenzvorsprung in der Prozess- und Verhandlungsstrategie.

Anleger die sich nicht mit der nunmehr eingetretenen Entwicklung ihrer Containerbeteiligung abfinden möchten, können eine rechtliche Überprüfung ihrer Kapitalanlage und der sich daraus ergebenden Schadensersatzmöglichkeiten  durch Beitritt zu der BSZ e.V. Interessengemeinschaft P&R Container-Direktinvestment vornehmen lasse.

Wenn Sie finanziell bei der P&R Gruppe engagiert sind oder Direktinvestments in Container getätigt haben, schließen Sie sich gerne der BSZ e.V. Interessengemeinschaft P&R Container-Direktinvestment an.

Flankierend zu unserer Online Berichterstattung http://bit.ly/2IpGWGO  bieten wir jeden Sonntag den BSZ e.V. Newsletter „recht§billig“ und darüber hinaus erhalten die Mitglieder der BSZ e.V. Interessengemeinschaft P&R Container-Investments, damit sie keinen Artikel über P&R Transport-Container oder der Containernummer verpassen, den speziellen Newsletter der hier berichtenden BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei.

Sie wollen weiterhin informiert bleiben!

Dann melden Sie sich hier zur BSZ e.V. Interessengemeinschaft P&R Container-Investments an!

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Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaf P&R Container-Investments kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.


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Weitere Beiträge zu diesem Fall können Sie hier lesen: http://bit.ly/2IpGWGO

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Montag, April 23, 2018

Altersvorsorge: Viele Kapitalanlagen gleichen tickenden Zeitbomben.

Es gibt viele Anleger die glauben Sie hätten auf Grund ihrer Investments eine sichere Altersversorgung. Dabei wird es nicht wenige Anleger geben die dann umsonst auf ihr Geld warten. Hunderttausende von Anlegern sitzen nämlich auf zweifelhaften Anlagen wie auf einer tickenden Zeitbombe ohne es auch nur zu ahnen.

Bei dem BSZ Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. melden sich täglich verzweifelte  Kapitalanleger die Ihr Erspartes und damit ihre Altersvorsorge verloren haben. Oft wurden diese Anleger von „seriösen“ Geschäftsbanken, meist der eigenen Haubank in für sie nicht geeignete Anlageprodukte „hineinberaten“.

Da wurde offensichtlich auch noch der letzte Euro eingesammelt, egal ob bei Rentner oder Kleinverdiener, wundert sich Horst Roosen, Vorstand des BSZ e.V.  Egal ob Immobilen-, Film-, Medien- oder Schiffsfonds, der versprochene Geldsegen ist bei der Bank und nicht auf den Konten der Anleger gelandet.

Ein guter Kriminalroman ist da oft näher an der Realität als so manches Beratungsgespräch der Bankprofis.

Da wird dem Kunden die Möglichkeit hohe Profite zu kassieren schmackhaft gemacht.  Natürlich ganz ohne Risiko für das eingesetzte Kapital. 

Heute sitzt so mancher Anleger nicht mehr bei der Bank im bequemen Beratungssessel, sondern demonstriert gemeinsam mit anderen Anlegern, die ihr Geld auch in Schiffsfonds versenkt haben, vor der Bank!  Die Wut der Anleger wächst noch, da in vielen Fällen die Ausschüttungen zurückgefordert werden, was für viele überraschend kommt, weil sie über diese Möglichkeit der Fondsgesellschaft von ihren Beratern gar nicht aufgeklärt wurden.

Bei dem BSZ e.V. kann man die Wut der geschädigten Anleger verstehen: ,,Man muss sich doch nur in ihre Lage versetzen. Sie vertrauen ihr sauer erspartes Geld ihrem Bankberater an, um eine sichere Altersvorsorge aufzubauen. Und dann wird ihnen die Beteiligung an Schiffsfonds empfohlen, die einfach hochriskant sind. Am Ende ist das Geld weg und die Anleger haben den Schaden!“

Auch der so genannte Graue Kapitalmarkt spielt bei der Geldvernichtung eine bedeutende Rolle.

Dieser ist der Teil des Finanzmarktes, der nicht oder nicht vollständig staatlicher Aufsicht bzw. staatlicher Regulierungen unterliegt. Bei Graumarkt Produkte werden oft sagenhaft anmutende Gewinne in Aussicht gestellt. Die Frage von kritischen Marktteilnehmern wie die versprochenen Gewinne denn eigentlich entstehen sollen bleiben in der Regel unbeantwortet. Wird vor diesen Systemen gewarnt, hagelt es in sektenartiger Weise Kritik, die diese „geniale Idee des sehr erfolgreichen Unternehmens“ vehement verteidigt und für die ausgesprochene Warnung für die  Berichterstattung beschimpft oder auch abmahnen lässt.

Der BSZ e.V. warnt seit Jahren vor den Auswüchsen des Grauen Kapitalmarkts.

Aber immer wieder glauben Anleger an Investments welche wesentlich höhere Erträge versprechen, als sie die Hausbank oder der eigene Vermögensberater offerieren können. Dass man sich bei einem solchen Sachverhalt jedoch getrost von seinem Geld verabschieden kann, dass wollen die Anleger offensichtlich am eigenen Leibe verspüren. So ist es auch möglich, dass Schneeballsysteme immer wieder viele  Tausende Geschädigte produzieren.

Man sollte nie vergessen, dass sich hinter jeder Geldanlage eine Betrügerei verbergen kann. Daran ändert auch nichts wenn sich der Graumarktanbieter der werblichen Unterstützung durch  Prominente aus Politik und Wirtschaft bedient. Diese prominenten Köpfe und deren im Anlageprospekt abgedruckten „Anlage-Lyrik“ buhlen nur um das Vertrauen der Anleger. Die Herrschaften die hier ihre Stimme –natürlich gegen Honorar- hergeben, haften den Anlegern für eventuell später eintretende Schäden natürlich nicht. Daher ist diese „vertrauensbildende Maßnahme“ gleichzusetzen mit der Werbung für Tütensuppen oder Gummibärchen.

Auch der Philosoph Schopenhauer ist dem Irrtum unterlegen, dass man einem Anleger nur einmall das Fell über die Ohren ziehen kann.

(Kein Geld ist vorteilhafter angelegt als das, um welches wir uns haben prellen lassen; denn wir haben dafür unmittelbar Klugheit eingehandelt. Artur Schopenhauer, Philosoph (1788–1860).)

Auch durch ,,seriöse" Produkte, die als sichere, risikoarme Anlageprodukte verkauft werden, werden die Anleger tagtäglich um ihr Geld gebracht. Die Unterstützung von Opfern solcher ,,versteckter" Anlegerbetrügereien zählt zu den Hauptbetätigungsfeldern und -Zielen des BSZ e.V.

Die Hilfestellung für Fördermitglieder des BSZ e.V. ist kostenlos und erfolgt einerseits durch kompetente Beratung durch BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte andererseits durch Bereitstellung der erforderlichen finanziellen Mittel zur Rechtsdurchsetzung durch eine Prozessfinanzierungsgesellschaft.

So Maximieren Sie Ihre Chance auf Schadensersatz!

Die typische erste Reaktion eines Kapitalanlegers der Opfer einer Anlagepleite wurde,  ist eine Kombination aus Wut und eigener Schuldzuweisung. Es nutzt nichts den Vorfall zu verdrängen und die Angelegenheit   unter den Teppich  zu kehren. Der BSZ e.V. rät den Anlegern dringend nicht zu resignieren sondern sich zu wehren, auch dann, wenn eventuell nicht mehr die finanziellen Möglichkeiten bestehen, gegen die Verantwortlichen vorzugehen..

Der betroffene Anleger ist wahrscheinlich nicht das einzige Opfer von Falsch bzw. Schlechtberatung und je länger er seine gemachte Erfahrung verschweigt umso länger bleiben die Verantwortlichen  unentdeckt und produzieren Tag für Tag neue Opfer. Eine Anzeige bei der Staatsanwaltschaft oder der Polizei bringt die ersten Ermittlungen ins rollen. Um die eigenen Chancen, das verloren gegangene Geld wieder zurück zu bekommen zu erhöhen, muss der zivilrechtlichen Seite  besondere Aufmerksamkeit gewidmet werden. Es muss ein fachkundiger Anwalt mit der Durchsetzung der Rechtsansprüche beauftragt werden. Ideal ist es, wenn sich bereits eine Interessengemeinschaft  betroffener Anleger gebildet hat.

Anlegerschutzvereine wie der BSZ Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.  tragen dazu bei, dass die wirtschaftsstarken Hintermänner und Initiatoren, Vorstände von Vertriebsgesellschaften, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte und sonstige Berater, die für die rechtliche Gestaltung, Prospektgestaltung und in bestimmten Fällen auch für den Vertrieb des Kapitalanlageproduktes verantwortlich oder mitverantwortlich sind, als Verursacher der Anlagepleiten, nicht mehr so oft unbekannt bleiben oder ungeschoren davonkommen und schon am nächsten Geldvermehrungssystem stricken können. Ob ein einzelner Anwalt – mit oder ohne eines von ihm selbst gegründeten Anlegerschutzvereins oder Interessengemeinschaft -  diese Aufgabe so wahrnehmen will oder kann, darf angezweifelt werden. Zumal sich die Initiatoren zweifelhafter Kapitalanlagemodellen sehr wohl wehren und oft mit kostenträchtigen Abmahnungen die Aufdeckung ihrer Machenschaften verhindern wollen. 

Wollen Sie einen Rechtsanspruch gegenüber einem Dritten geltend machen, ohne selbst das Prozesskostenrisiko zu tragen?

Dann stellen Sie uns eine Finanzierungsanfrage. Auf Basis der von Ihnen übermittelten Informationen, prüfen und beurteilen unsere unabhängigen und renommierten Vertrauensanwälte fallbezogen und unter Berücksichtigung örtlicher Rechtssprechungsgepflogenheiten die Erfolgswahrscheinlichkeit Ihres Rechtsanspruchs sowie die Bonität des Anspruchsgegners. Ist Ihr Anspruch (Mindestbetrag 30 000.- Euro) erfolgversprechend und die Bonität des Anspruchsgegners gewährleistet, so steht einer Finanzierung Ihres Prozesses nichts mehr im Weg und Sie erhalten von der Prozessfinanzierungsgesellschaft ein verbindliches Vertragsangebot zur Übernahme Ihrer Prozessfinanzierungskosten.

Fazit des BSZ® e.V.
Anleger sollten der Versuchung, bei Verlusten mit einer windigen Kapitalanlage  vorerst weiteres Kapital  einzuschießen, um nicht alles zu verlieren, widerstehen. Wenn klar wird, dass man über den Tisch gezogen worden ist, gibt es nur eine Rettung: Professionelle Hilfe in Anspruch nehmen. Dieser Kapitaleinsatz rechnet sich in den meisten Fällen.

Nach dem heutigen Stand der Rechtsprechung  dürfte es kaum noch Kunden beratender Banken geben, die sich gefallen lassen müssten, an erfolglosen Fondsbeteiligungen festgehalten zu werden. Mit kundiger rechtsanwaltlicher Hilfe bieten sich Erfolg versprechende Möglichkeiten, Schadensersatzansprüche umzusetzen. Das betrifft nicht nur aktuelle Fonds, sondern auch Vorgänge, die Jahre zurückreichen. In der überwiegenden Zahl solcher Fälle werden an beratende Banken Rückvergütungen geflossen sein. Das führt grundsätzlich zu einer Haftung von Kreditinstituten, die sich an, wie es der Bundesgerichtshof formuliert, fragwürdigen Vereinbarungen hinter dem Rücken ihrer Kundschaft beteiligt haben.

Wenn es um die Verfolgung möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Die Rechtsanwälte empfehlen betroffenen Anlegern daher, ihre Ansprüche, die sich sowohl aus einer fehlerhaften Anlageberatung, fehlerhaften Darstellungen im Emissionsprospekt oder aus vielen anderen Gründen ergeben können, von einer auf kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei prüfen zu lassen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden kann. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.

Auch Sie wollen Ihre rechtlichen Möglichkeiten professionell durch BSZ® e.V. Vertrauensanwälte überprüfen lassen und sich auch auf den letzten Stand der Dinge bringen lassen?

Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Vertrauensanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos einer  BSZ e.V. Interessengemeinschaft  anschließen.

Ein Antrag zur Aufnahme in eine BSZ e.V. Interessengemeinschaft kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.


BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Telefax: 06071-9816829
E-Mail:  bsz-ev@t-online.de

Rechtshinweis
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung aktueller Anlegerschutz Nachrichten seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.

Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben wird.

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