Freitag, April 27, 2018

P&R: Weitere Insolvenzanträge. Zittern um 400 Millionen Euro mit BaFin-Prospekt

Im neu erschienen Buch „Achtung, Anlegerfallen!“ ist ab Seite 221 einiges zu P&R zu lesen. Seit 27.02.2018 ist das neue Buch „Achtung, Anlegerfallen!“ von investmentcheck-Herausgeber Stefan Loipfinger im Buchhandel erhältlich.  Es zeigt auch für Laien verständlich die Fallstricke der verbal einfallsreichen und immer komplexeren Kreationen von Banken und Versicherungen auf. 

Der BSZ e.V. berichtet auf seiner Internetseite www.fachanwalt-hotline.eu beinahe täglich über den Fall P&R Container. Nachstehend geben wir Ihnen mit freundlicher Empfehlung des Autors den aktuellen Bericht vom 27. 04.2018 auf investmentcheck wieder:

Von den drei bisherigen Insolvenzanträgen bei P&R waren 51.000 Anleger mit einem investierten Kapital von 3,1 Milliarden Euro betroffen.

Die Investoren der P&R-Angebote 5001 bis 5005 mit BaFin-gestattetem Verkaufsprospekt bekamen Ende Februar noch Mieten überwiesen, während die Altanleger schon leer ausgingen. Doch damit ist es nun vorbei.

Auch für die P&R Transport-Container GmbH wurde ein Insolvenzantrag gestellt. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Dr. Michael Jaffé bestellt. Der fünfte Insolvenzantrag betrifft die P&R AG, die als Geschäftsbesorgerin für die Anleger fungierte. Hier ernannte das Insolvenzgericht Dr. Philip Heinke aus der Kanzlei Jaffé zum vorläufigen Insolvenzverwalter.

P&R Transport-Container - Angebot Nr. 5001
P&R Transport-Container - Angebot Nr. 5002
P&R Transport-Container - Angebot Nr. 5003
P&R Transport-Container - Angebot Nr. 5004
P&R Transport-Container - Angebot Nr. 5005

Anlegerzahlen.

Bisher hat der Insolvenzverwalter die Zahl von 51.000 betroffenen Anlegern genannt. Deren investiertes Kapital dürfte bei 3,1 Milliarden Euro liegen. Jetzt kommen weitere 400 Millionen Euro Anlegerkapital hinzu, die nun ebenfalls mit erheblichen Einbußen zu rechnen haben. Gehalten wird dieses Kapital von 14.900 Anlegern, die allerdings zu 95 Prozent bereits Investoren bei früheren Modellen waren. In Summe ergibt sich aus dem P&R-Fall also ein aktuell verwaltetes Anlagekapital von 3,5 Milliarden Euro, das von rund 52.000 Investoren eingezahlt wurde (etwas abweichend davon spricht die Kanzlei Jaffè in ihrer Pressemitteilung von zuletzt rund 54.000 betreuten Anlegern). Diese Dimension hat noch nie ein Anlageskandal vorher in Deutschland erreicht.

  • Eigentumszertifikate bekamen nur sehr wenige Anleger
  • Eigenutmszertifikate wurden nur auf Anforderung ausgestellt

Steigbügelhalter.

Anders als bei den bisherigen Insolvenzen trägt die BaFin für die jetzt nun betroffenen Anleger eine Mitverantwortung. Sie hat die Verkaufsprospekte geprüft und zum Vertrieb freigegeben. Ebenfalls zu wenig hinterfragt wurde das P&R-Geschäftsmodell von den Ratingagenturen Dextro und TKL. Sie haben für die Angebote nach Vermögensanlagengesetz positive Beurteilungen veröffentlicht, die Anleger zu Unrecht in Sicherheit gewogen haben. Auch der Wirtschaftsprüfer Werner Wagner-Gruber wird sich Fragen gefallen lassen müssen, ob er seine Sorgfaltspflichten ausreichend erfüllt hat.

Veruntreuung?

Wie dramatisch die noch zu erwartenden Erkenntnisse ausfallen werden, zeigt ein Blick in die Zwischenbilanzen der P&R Transport-Container GmbH. Da gesetzlich jeder Verkaufsprospekt zum Emittenten eine maximal zwei Monate alte Zwischenbilanz enthalten muss, liegt als aktuellste Version die zum 30. November 2017 vor. Darin werden Forderungen in Höhe von 321,5 Millionen Euro ausgewiesen, die sich weitgehend gegen die P&R Container Vertriebs- und Verwaltungs-GmbH richten. Das dürfte nicht sein, weil das Geld zum Kauf der Container in die Schweiz zur P&R Equipment & Finance Corp. hätte fließen müssen. Der schuldete die P&R Transport-Container GmbH zu diesem Zeitpunkt statt dessen 317 Millionen Euro! Ganz offen steht dazu im Verkaufsprospekt, dass deshalb „noch keine Standardcontainer übereignet wurden“.

Loipfinger’s Meinung.

Mittlerweile liegen so viele Fakten auf dem Tisch, dass ein Staatsanwalt meines Erachtens längst aktiv sein müsste. Die von der BaFin zum Vertrieb freigegebenen Verkaufsprospekte enthielten klare Hinweise darauf, dass bereits 2017 massive Lücken bei den im März 2018 insolvent gewordenen P&R-Gesellschaften bestanden. Der Hinweis, dass wegen der noch nicht erfolgten Zahlung der Containerkaufpreise an die P&R Equipment & Finance Corp. noch keine Boxen „übereignet wurden“, stimmt massiv nachdenklich. Wie kann das sein, wenn Martin Ebben als Geschäftsführer der P&R Transport-Container GmbH Eigentumszertifikate an Anleger unterschrieben hat (mehrere liegen mir bereits vor)?

Aufruf.

Seit einiger Zeit sammelt investmentcheck Eigentumszertifikate von Anlegern, um sie mit den Informationen aus öffentlichen Datenbanken abzugleichen. Die Frage, ob es alle Container wirklich gibt und ob diese das richtige Alter aufweisen, steht himmelschreiend im Raum. Anleger mit solchen Zertifikaten werden deshalb gebeten, Kopien zu übersenden. Investmentcheck wird selbstverständlich die Namen und Informationen im Rahmen des journalistischen Informantenschutzes absolut vertraulich behandeln.

Weitere Informationen.

Wer mehr zu den Hintergründen erfahren möchte, sollte die Berichte von Investmentcheck von Juli 2016, Juni 2017, 8. März, 19. März, 26. März und 18. April 2018 nachlesen. Auch im kürzlich erschienenen Buch „Achtung, Anlegerfallen!“ ist ab Seite 221 einiges zu P&R zu lesen.


Bei der  BSZ e.V. Interessengemeinschaft P&R Container-Direktinvestment haben sich durch die beinahe tägliche Berichterstattung bereits eine sehr große Zahl betroffener Anleger gemeldet.

Die Interessengemeinschaft wird durch drei hochqualifizierte BSZ e.V. Anlegerschutzkanzleien betreut. Die Fachanwälte dieser Kanzleien verfügen in ihrem Fachgebiet über besondere theoretische Kenntnisse und praktische Erfahrungen. „Wir können damit allen betroffenen Anlegern eine qualifizierte Beratung durch Fachanwälte anbieten“, sagt Roosen. Es werden Anleger aus dem gesamten Bundesgebiet betreut.  Durch Kooperationen mit Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern sowie externen Beratungsunternehmen erreichen diese Kanzleien einen wichtigen Kompetenzvorsprung in der Prozess- und Verhandlungsstrategie.

Anleger die sich nicht mit der nunmehr eingetretenen Entwicklung ihrer Containerbeteiligung abfinden möchten, können eine rechtliche Überprüfung ihrer Kapitalanlage und der sich daraus ergebenden Schadensersatzmöglichkeiten  durch Beitritt zu der BSZ e.V. Interessengemeinschaft P&R Container-Direktinvestment vornehmen lasse.

Wenn Sie finanziell bei der P&R Gruppe engagiert sind oder Direktinvestments in Container getätigt haben, schließen Sie sich gerne der BSZ e.V. Interessengemeinschaft P&R Container-Direktinvestment an.

Flankierend zu unserer Online Berichterstattung http://bit.ly/2IpGWGO  bieten wir jeden Sonntag den BSZ e.V. Newsletter „recht§billig“ und darüber hinaus erhalten die Mitglieder der BSZ e.V. Interessengemeinschaft P&R Container-Investments, damit sie keinen Artikel über P&R Transport-Container oder der Containernummer verpassen, den speziellen Newsletter der hier berichtenden BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei.

Sie wollen weiterhin informiert bleiben!

Dann melden Sie sich hier zur BSZ e.V. Interessengemeinschaft P&R Container-Investments an!

Auch Sie wollen Ihre rechtlichen Möglichkeiten professionell durch BSZ® e.V. Vertrauensanwälte überprüfen lassen und sich auch auf den letzten Stand der Dinge bringen lassen?

Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Vertrauensanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft P&R Container-Investments anschließen.

Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaf P&R Container-Investments kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.


BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Telefax: 06071-9816829
E-Mail:  bsz-ev@t-online.de


Weitere Beiträge zu diesem Fall können Sie hier lesen: http://bit.ly/2IpGWGO

Rechtshinweis
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung aktueller Anlegerschutz Nachrichten seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.

Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben wird.

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