Im neu erschienen Buch „Achtung, Anlegerfallen!“ ist ab
Seite 221 einiges zu P&R zu lesen. Seit 27.02.2018 ist das neue Buch
„Achtung, Anlegerfallen!“ von investmentcheck-Herausgeber Stefan Loipfinger im
Buchhandel erhältlich. Es zeigt auch für Laien verständlich die
Fallstricke der verbal einfallsreichen und immer komplexeren Kreationen von
Banken und Versicherungen auf.
Der BSZ e.V. berichtet auf seiner Internetseite www.fachanwalt-hotline.eu beinahe täglich über den Fall P&R Container. Nachstehend geben wir Ihnen mit freundlicher Empfehlung des Autors den aktuellen Bericht vom 27. 04.2018 auf investmentcheck wieder:
Von den drei
bisherigen Insolvenzanträgen bei P&R waren 51.000 Anleger mit einem
investierten Kapital von 3,1 Milliarden Euro betroffen.
Die Investoren der P&R-Angebote 5001 bis 5005 mit
BaFin-gestattetem Verkaufsprospekt bekamen Ende Februar noch Mieten überwiesen,
während die Altanleger schon leer ausgingen. Doch damit ist es nun vorbei.
Auch für die P&R Transport-Container GmbH wurde ein
Insolvenzantrag gestellt. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Dr. Michael
Jaffé bestellt. Der fünfte Insolvenzantrag betrifft die P&R AG, die als
Geschäftsbesorgerin für die Anleger fungierte. Hier ernannte das
Insolvenzgericht Dr. Philip Heinke aus der Kanzlei Jaffé zum vorläufigen
Insolvenzverwalter.
P&R Transport-Container - Angebot Nr. 5001
P&R Transport-Container - Angebot Nr. 5002
P&R Transport-Container - Angebot Nr. 5003
P&R Transport-Container - Angebot Nr. 5004
P&R Transport-Container - Angebot Nr. 5005
Anlegerzahlen.
Bisher hat der Insolvenzverwalter die Zahl von 51.000
betroffenen Anlegern genannt. Deren investiertes Kapital dürfte bei 3,1
Milliarden Euro liegen. Jetzt kommen weitere 400 Millionen Euro Anlegerkapital
hinzu, die nun ebenfalls mit erheblichen Einbußen zu rechnen haben. Gehalten
wird dieses Kapital von 14.900 Anlegern, die allerdings zu 95 Prozent bereits
Investoren bei früheren Modellen waren. In Summe ergibt sich aus dem
P&R-Fall also ein aktuell verwaltetes Anlagekapital von 3,5 Milliarden Euro,
das von rund 52.000 Investoren eingezahlt wurde (etwas abweichend davon spricht
die Kanzlei Jaffè in ihrer Pressemitteilung von zuletzt rund 54.000 betreuten
Anlegern). Diese Dimension hat noch nie ein Anlageskandal vorher in Deutschland
erreicht.
- Eigentumszertifikate
bekamen nur sehr wenige Anleger
- Eigenutmszertifikate
wurden nur auf Anforderung ausgestellt
Steigbügelhalter.
Anders als bei den bisherigen Insolvenzen trägt die BaFin
für die jetzt nun betroffenen Anleger eine Mitverantwortung. Sie hat die
Verkaufsprospekte geprüft und zum Vertrieb freigegeben. Ebenfalls zu wenig
hinterfragt wurde das P&R-Geschäftsmodell von den Ratingagenturen Dextro
und TKL. Sie haben für die Angebote nach Vermögensanlagengesetz positive
Beurteilungen veröffentlicht, die Anleger zu Unrecht in Sicherheit gewogen
haben. Auch der Wirtschaftsprüfer Werner Wagner-Gruber wird sich Fragen
gefallen lassen müssen, ob er seine Sorgfaltspflichten ausreichend erfüllt hat.
Veruntreuung?
Wie dramatisch die noch zu erwartenden Erkenntnisse
ausfallen werden, zeigt ein Blick in die Zwischenbilanzen der P&R
Transport-Container GmbH. Da gesetzlich jeder Verkaufsprospekt zum Emittenten
eine maximal zwei Monate alte Zwischenbilanz enthalten muss, liegt als
aktuellste Version die zum 30. November 2017 vor. Darin werden Forderungen in
Höhe von 321,5 Millionen Euro ausgewiesen, die sich weitgehend gegen die
P&R Container Vertriebs- und Verwaltungs-GmbH richten. Das dürfte nicht
sein, weil das Geld zum Kauf der Container in die Schweiz zur P&R Equipment
& Finance Corp. hätte fließen müssen. Der schuldete die P&R
Transport-Container GmbH zu diesem Zeitpunkt statt dessen 317 Millionen Euro!
Ganz offen steht dazu im Verkaufsprospekt, dass deshalb „noch keine
Standardcontainer übereignet wurden“.
Loipfinger’s Meinung.
Mittlerweile liegen so viele Fakten auf dem Tisch, dass ein
Staatsanwalt meines Erachtens längst aktiv sein müsste. Die von der BaFin zum
Vertrieb freigegebenen Verkaufsprospekte enthielten klare Hinweise darauf, dass
bereits 2017 massive Lücken bei den im März 2018 insolvent gewordenen
P&R-Gesellschaften bestanden. Der Hinweis, dass wegen der noch nicht
erfolgten Zahlung der Containerkaufpreise an die P&R Equipment & Finance
Corp. noch keine Boxen „übereignet wurden“, stimmt massiv nachdenklich. Wie
kann das sein, wenn Martin Ebben als Geschäftsführer der P&R
Transport-Container GmbH Eigentumszertifikate an Anleger unterschrieben hat
(mehrere liegen mir bereits vor)?
Aufruf.
Seit einiger Zeit sammelt investmentcheck
Eigentumszertifikate von Anlegern, um sie mit den Informationen aus
öffentlichen Datenbanken abzugleichen. Die Frage, ob es alle Container wirklich
gibt und ob diese das richtige Alter aufweisen, steht himmelschreiend im Raum.
Anleger mit solchen Zertifikaten werden deshalb gebeten, Kopien zu übersenden.
Investmentcheck wird selbstverständlich die Namen und Informationen im Rahmen
des journalistischen Informantenschutzes absolut vertraulich behandeln.
Weitere Informationen.
Wer mehr zu den Hintergründen erfahren möchte, sollte die
Berichte von Investmentcheck von Juli 2016, Juni 2017, 8. März, 19. März, 26.
März und 18. April 2018 nachlesen. Auch im kürzlich erschienenen Buch „Achtung,
Anlegerfallen!“ ist ab Seite 221 einiges zu P&R zu lesen.
Quelle: http://www.investmentcheck.de
Bei der BSZ e.V. Interessengemeinschaft P&R
Container-Direktinvestment haben sich durch die beinahe tägliche
Berichterstattung bereits eine sehr große Zahl betroffener Anleger gemeldet.
Die Interessengemeinschaft wird durch drei hochqualifizierte
BSZ e.V. Anlegerschutzkanzleien betreut. Die Fachanwälte dieser Kanzleien
verfügen in ihrem Fachgebiet über besondere theoretische Kenntnisse und
praktische Erfahrungen. „Wir können damit allen betroffenen Anlegern eine
qualifizierte Beratung durch Fachanwälte anbieten“, sagt Roosen. Es werden
Anleger aus dem gesamten Bundesgebiet betreut.
Durch Kooperationen mit Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern sowie externen
Beratungsunternehmen erreichen diese Kanzleien einen wichtigen
Kompetenzvorsprung in der Prozess- und Verhandlungsstrategie.
Anleger die sich nicht mit der nunmehr eingetretenen
Entwicklung ihrer Containerbeteiligung abfinden möchten, können eine rechtliche
Überprüfung ihrer Kapitalanlage und der sich daraus ergebenden
Schadensersatzmöglichkeiten durch Beitritt zu der BSZ e.V.
Interessengemeinschaft P&R Container-Direktinvestment vornehmen lasse.
Wenn Sie finanziell bei der P&R Gruppe engagiert sind
oder Direktinvestments in Container getätigt haben, schließen Sie sich gerne
der BSZ e.V. Interessengemeinschaft P&R Container-Direktinvestment an.
Flankierend zu unserer Online Berichterstattung http://bit.ly/2IpGWGO bieten wir jeden Sonntag den BSZ e.V.
Newsletter „recht§billig“ und darüber hinaus erhalten die Mitglieder der BSZ
e.V. Interessengemeinschaft P&R Container-Investments, damit sie keinen Artikel
über P&R Transport-Container oder der Containernummer verpassen, den
speziellen Newsletter der hier berichtenden BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei.
Sie wollen weiterhin
informiert bleiben!
Dann melden Sie sich hier zur BSZ e.V. Interessengemeinschaft P&R Container-Investments an!
Auch Sie wollen Ihre
rechtlichen Möglichkeiten professionell durch BSZ® e.V. Vertrauensanwälte
überprüfen lassen und sich auch auf den letzten Stand der Dinge bringen lassen?
Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V.
verbundene Vertrauensanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern
bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne
Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft P&R
Container-Investments anschließen.
Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaf P&R Container-Investments kann
kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch
per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Telefax: 06071-9816829
E-Mail: bsz-ev@t-online.de
Weitere Beiträge zu diesem Fall können Sie hier lesen: http://bit.ly/2IpGWGO
Rechtshinweis
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung
aktueller Anlegerschutz Nachrichten seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der
BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen die über das
Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ
e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste
rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen
lassen.
Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und
glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir
gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier
aktiver Anlegerschutz betrieben wird.
''RECHT § BILLIG'' DER NEWSLETTER DES BSZ E.V. JETZT ABO
SICHERN.
Rechtsanwälte die sich in einem ausgesuchten kleinen Kreis
spezialisierter Kollegen einem interessierten Publikum vorstellen möchten,
können sich hier in
die Anwaltssuche eintragen lassen und danach u.a. auch auf dieser
Seite Beiträge kostenlos einstellen lassen. www.anwalts-toplisten.de
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