Dienstag, Mai 24, 2016

Anlegerschutz: BSZ® e.V. die starke Marke als persönlicher Erfolgsfaktor für Mandant und Anwalt.

Anleger und Anwälte nutzen das kollektive Superhirn zu Ihrem eigenen persönlichen Vorteil!


Eine der zentralen Feststellungen in der langjährigen Tätigkeit des BSZ® e.V. besteht darin, dass es einen echten und dringenden Bedarf gibt, das Vertrauen der Bürger in die anwaltliche Rechtsberatung zu stärken.

Die anwaltliche Dienstleistung ist ähnlich wie die ärztliche Leistung für viele Menschen  von sehr hoher und nicht selten existenzieller Bedeutung. Solche Leistungen können erfolgreich nur erbracht werden, wenn Kompetenz und Vertrauen zu einer für den Recht- und Ratsuchenden  nachvollziehbaren Einheit werden.

Dass die Rechtsuchenden, um eine Wahl aus den immer mehr werdenden Rechtsanbietern zu treffen, verdichtete Informationen brauchen, die ihnen helfen, rasche und sichere Entscheidungen zu fällen ist wohl jedem klar. Diese Informationen liefern ihnen in anderen Branchen die Marken, denn Marken sind das, was man mit einem zeitgemäßen Anglizismus als "Information Chunks" bezeichnet, also ein gebündeltes, komprimiertes Informationsangebot.

Sie können die Wirkung solcher "Information Chunks" in ihrem eigenen Denkverhalten überprüfen. Bestimmte Markenzeichen, wie der Stern von Mercedes, die Buchstabenkombination IWC oder VW, oder aber das Krokodil von Lacoste, lösen sofort sehr bestimmte Assoziationen aus: das Krokodil ist im semiotischen Zusammenhang mit einem Produkt nicht nur ein Krokodil, sondern es bewirkt Assoziationen über sportliche Freizeitbekleidung in Verbindung mit bestimmten Sportarten, sowie hohe Qualität und gutes, zeitloses Design. Das Krokodil ebenso wie viele andere bekannte Markenzeichen ist also vollgepackt mit Informationen und Bedeutungen, die wir uns im Laufe eines Konsumentenlebens angeeignet haben. 

Die Markenbereitschaft von Rechtsuchenden ist deshalb als gesichert anzusehen, weil sie heute mit dem verfügbaren Informationsangebot schon aus quantitativen Gründen überfordert sind. Marken erfüllen eine Orientierungsfunktion besser als Eigenwerbung, und daher sind Marken erfolgreicher als die eigene Leistungsanpreisung.

Vertrauen ist ein Phänomen, das in unsicheren Situationen auftritt: wer sich einer Sache sicher sein kann, muss nicht vertrauen. Vertrauen ist aber auch mehr als nur Glaube oder Hoffnung, es benötigt immer eine Grundlage. Diese „Vertrauensgrundlage“ liefert zuverlässig die Marke.

Die Marke BSZ® schöpft Ihre Kraft aus dem Kollektiv ihrer Mitglieder. Dass dies auf jeden einzelnen BSZ® Vertrauensanwalt übertragbar ist, ergibt sich daraus, dass das Kollektiv der Gruppe immer klüger ist als jedes einzelne Mitglied darin. Obwohl die Mitgliedskanzleien ohne zentrale Steuerung von Kanzlei zu Kanzlei in Interaktion treten, gelingt der Gemeinschaft auch die Lösung schwierigster komplexer Rechtsprobleme. Mit dieser „Weisheit der Gemeinschaft“ kann jede einzelne Mitgliedskanzlei ihre Entscheidungsprozesse optimieren.

In Großkanzleien läuft das in der Regel anders. Da läuft mehr schief als nötig, da man dort zu sehr auf einzelne Personen fixiert ist, die zwangsläufig unzureichende Informationen haben. Der Kanzleichef ist das hochbezahlte Rechts-As, die anderen kuschen, um sich nicht selbst zu schaden.

Die „Anmaßung des Wissens“  wird in der Regel vom Markt bestraft. Keine noch so große Law-Firm, kann mehr wissen, als die Summe der vielen Mitglieder. Die Voraussetzungen dafür sind gegeben weil:

Es sich bei den BSZ® Vertrauensanwälten um eine heterogene Gruppe mit unterschiedlicher Rechtsausrichtung handelt.  Die Mitglieder vollkommen unabhängig von einander sind. Die Marke BSZ® diese kollektive Intelligenz nach außen transportiert.

Für den einzelnen BSZ® Vertrauensanwalt ist nicht entscheidend welche Rechtsgebiete er erfolgreich und gerne  bearbeitet, nur die Entscheidung, die Weisheit des Kollektivs zu nutzen ist ausschlaggebend.

Die Vorteile einer Zusammenarbeit mit anderen liegen auf der Hand:  unterschiedliche fachliche und persönliche Fähigkeiten ergänzen sich und nicht zuletzt sinken die Kosten, da Ressourcen gemeinsam genutzt werden. Den Mandanten wird ein breites Spektrum anwaltlicher Leistungen auf juristisch hohem Niveau geboten.  Durch Mandatsüberweisungen können auch größere und überregionale Mandate im Netzwerk gehalten werden.

Anders als bei Unternehmen, in denen eine Strukturorientierung dominiert, stehen im BSZ® Netz die Orientierung an Vereinsaufgaben und der Mandant im Vordergrund. Die Vereinsstruktur kommt ohne große Linienfunktionen aus und bietet die Möglichkeit zur Selbstorganisation von Teilaufgaben. Auch die Verknüpfung von lokaler und globaler Handlungsebene und der damit einhergehende engere Kontakt zum Mandanten ist ein  Vorteil dieses Netzwerks.

Die BSZ®  Partner begreifen  ihre Unterschiedlichkeit als Chance für ihren persönlichen Erfolg und sind sich gleichzeitig der aus der Unterschiedlichkeit resultierenden möglichen Chancen und Reibungsflächen  bewusst. Die strategischen Ziele, das Auftreten am Markt und die Marktkommunikation sind fließend aber stetes gemeinsame Aufgabe des Netzwerks. Wichtigstes Hilfsmittel dabei ist die ständige Kommunikation. 

Insbesondere beim Anlegerschutz gewinnt die BSZ e.V. Interessengemeinschaft immer mehr an Bedeutung.  Der Schaden, dem deutsche Verbraucher alljährlich aufgrund fehlerhafter Ware oder falscher Anpreisung erliegen, ist beträchtlich. 

Der durch Falschberatung von Banken und Versicherungen und anderen Beratungsinstitutionen angerichtete Schaden wird bisher in keiner Statistik erfasst, ist aber beträchtlich. Hier wird zwar kein Betrug begangen aber durch die Falschberatung entsteht oft der gleiche Schaden. Gerade die Banken nutzen Ihre starke Marktstellung oft gnadenlos aus. Im Immobilienbereich bedienen sich Banken gerne zwielichtiger Vermittler. Das können tausende betrogener Anleger bestätigen. Ein gigantischer volkswirtschaftlicher Schaden zugunsten der Banken, Bauträger und Vertriebsstrukturen, auf Kosten der Anleger, Mieter und Steuerzahler.

Mit der BSZ e.V. Interessengemeinschaft bekommen Geschädigte Verbraucher eine realistische Chance, ihre Schadenersatzansprüche auch gegen mächtige Unternehmen wirksam zu bündeln und geltend zu machen.

Anleger sollten diese Chance nutzen und sich als Fördermitglied kostenfrei zu einer BSZ Interessengemeinschaft anmelden, dies auch zur Vorbereitung auf die erste kostenfreie Einschätzung durch einen BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt.

Der BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. hält es stets für unumgänglich, sich durch einen sachkundigen Anwalt vertreten zu lassen. Zitat eines Geschädigten. "Ein Anwalt ist die fast einzige Möglichkeit, einen Lichtblick durch das Dickicht der juristischen und geschäftlichen Verwicklungen zu schaffen. Es ist nahezu der einzige Hoffnungsschimmer als einzelner normaler Mensch gegen die alles beherrschende "Supermacht" Bank vorzugehen. Und das ist keineswegs so aussichtslos wie es anfänglich auszusehen vermag".

Gerade in letzter Zeit haben Gesetzgeber und Rechtsprechung dafür gesorgt, dass der Schutz der Anleger vor Falschberatung durch Banken wesentlich verbessert wurde. Der BSZ e.V. weist darauf hin, dass es aber nach wie vor nicht einfach ist, Ansprüche aus einer Falschberatung gegenüber der Bank durchzusetzen. Zumal die Falschberatung ganz genau nachgewiesen werden muss.

Mit dem richtigen Helfer ist auch der argloseste Kunde nicht rechtlos. Verträge hin, Unterschriften her- nur mit der richtigen Strategie und exzellenter Sachkenntnis bekommt er sein Geld zurück.

Kein Anleger sollte auf seinem Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu haben, Schadenersatz zu bekommen! In dieser Situation sprechen wichtige Argumente für den Beitritt zu einer BSZ® Interessengemeinschaft.

Warum ist eine anwaltliche Ersteinschätzung durch einen BSZ® e.V. Anlegerschutzanwalt für betroffene Anleger wichtig?

Für geschädigte Kapitalanleger ist es oft schwer, die Tragweite mancher Entscheidung abzusehen - dazu gehört auch die Einschätzung der Erfolgsaussichten einer Geltendmachung der Ansprüche.   Insbesondere empfiehlt es sich, bei Verlusten mit Medienfonds, Immobilienfonds, Schiffsbeteiligungen, Aktienfonds, Rentenfonds, kurz bei allen Fondsanlagen, die nach Beratung durch eine Bank, Sparkasse oder freie Berater eingegangen wurden, externen Rat eines auf diese Thematik spezialisierten Rechtsanwaltes in Anspruch zu nehmen.

Diese Ersteinschätzung kann mündlich oder schriftlich erfolgen und dient dazu, Ihnen eine erste Orientierung über die Erfolgsaussichten und Möglichkeiten der Durchsetzung Ihres rechtlichen Anliegens zu geben, damit Sie auf fundierter Grundlage darüber entscheiden können, ob es sich lohnt, die Sache weiter zu verfolgen.

Bin ich falsch beraten worden?

Die BSZ® e.V. Anlegerschutzanwälte machen regelmäßig die Erfahrung, dass schon im Orientierungsgespräch mit geschädigten Anlegern Ansatzpunkte für die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen erkennbar sind. Viele Anlagen, insbesondere geschlossene Beteiligungen, sind hochriskant. Möglicherweise haben Sie bereits einen Schaden erlitten.   Ein erster Anhaltspunkt für eine Falschberatung kann sein, wenn Ihnen der Vermittler beispielsweise eine Schiffsbeteiligung als "sicher" empfohlen hat.  Sind Sie von einer Bank beraten worden, sollten Sie überlegen, ob der Bankberater Sie auf die Provisionen hingewiesen hat, die die Bank für die Vermittlung erhalten hat.  Es gibt eine Vielzahl von Ansatzpunkten für Schadensersatzansprüche wegen Falschberatung, die aber teilweise auch von Ihnen als Anleger, als beispielsweise Ihrer Risikobereitschaft und Ihrer Erfahrung abhängen.

Welche Handlungsoptionen habe ich?

Vielfach gibt es Möglichkeiten, sich von einer fehlgeschlagenen Kapitalanlage wieder zu lösen. Dabei kommt es in erster Linie auf die richtige Argumentation an. Wegen der Komplexität der Fälle ist es in der Regel empfehlenswert, fachkundige Hilfe in Anspruch zu nehmen.  In Betracht kommen Ansprüche auf Schadensersatz bzw. Rückabwicklung wegen fehlerhafter Aufklärung über die Risiken einer Anlage, wegen unterbliebener Aufklärung über die vereinnahmten Provisionen oder wegen Fehler im Prospekt.

Was kostet eine Einschätzung durch einen BSZ® e.V. Anlegerschutzanwalt?

Für die Fördermitglieder einer BSZ® e.V. Interessengemeinschaft übernimmt der BSZ® e.V. die Kosten dieser Ersteinschätzung!

Übernimmt meine Rechtsschutzversicherung die Anwaltskosten?

Ob Ihre Rechtsschutzversicherung die Kosten übernimmt, hängt maßgeblich von der Ausgestaltung Ihres Rechtsschutzvertrages ab. Die BSZ® e.V. Anlegerschutzanwälte übernehme gerne für Sie die Deckungsanfrage.

Wann verjährt mein Anspruch?

Schadensersatzansprüche unterliegen grundsätzlich der Verjährung. Nach Ablauf der Verjährungsfrist besteht die Gefahr, dass die Ansprüche nicht mehr durchsetzbar sind.  Beruft sich der Gegner hierauf, kann der Anspruch nicht mehr durchgesetzt werden.

Warum soll ich nicht auf eine Anspruchsprüfung verzichten?

Es ist dringend zu empfehlen, grundsätzlich seine möglichen Ansprüche zeitnah prüfen zu lassen.  Erfreulich vielen Kapitalanlegern  kann nach dem heutigen Stand der Rechtsprechung geholfen werden. Das Risiko, bei Banken und Sparkassen Schadensersatzansprüche nicht realisieren zu können, ist gering. In den meisten Fällen ist der direkte Weg der Umsetzung von Schadensersatzansprüchen mit Hilfe eines im Kapitalanlagerecht erfahrenen Rechtsanwaltes der im Idealfall mit einer Interessengemeinschaft wie dem BSZ e.V. kooperiert das Mittel der Wahl!

Plädoyer für maximale Wiederbeschaffung Ihrer Anlageverluste

Die BSZ® e.V. Anlegerschutzanwälte sind zu 100 % ihren Mandanten und dem Erfolg ihrer Fälle verpflichtet. Der BSZ vermittelt den Kontakt mit  hoch spezialisierten Anwaltskanzleien, mit dem der Anleger ein erstes kostenloses Gespräch führen kann. Hier kann es in manchen Fällen schon möglich sein, dass eine erste grobe Einschätzung abgegeben werden kann. Die BSZ e.V. Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht haben im Laufe der Jahre Millionen von Euro im Auftrag ihrer Kunden erstritten. Für diese Spezialisten ist kein Fall zu groß oder zu komplex, dass er nicht im Sinne der Auftraggeber gelöst werden könnte.

Anlageverluste können ausgeglichen werden

Es gibt mehr Fälle als Anleger geneigt sind zu glauben, in denen Anlageverluste ausgeglichen werden können. Vielen Anlegern ist es einfach nicht bewusst, dass Verluste bei Kapitalanlagen nicht einfach so hingenommen werden müssen.

Es sind nicht immer eigene scheinbar unvorsichtige Entscheidungen, die zum Verlust geführt haben. Sicher sind nicht alle Verluste erstattungsfähig. Sobald aber der Verdacht aufkommt, dass die Verluste durch Fehlverhalten anderer Personen verursacht sein könnten, ist unbedingt der Rat des Experten einzuholen. Eine sorgfältige Analyse, einschließlich der Bestimmung, wann die Verjährungsfristen ausgelöst werden, ist wesentlich für die Bewertung eines Anspruchs.

Wenn Sie Betroffener eines Verlustes oder drohenden Verlustes aus einer Kapitalanlage sind, ist es wichtig daran zu erinnern, dass Sie in der Regel nicht der einzige Betroffene sind. Die Raffinesse, mit der potentielle Kapitalanleger geködert werden, sind so ausgefeilt, dass sogar professionelle Anleger getäuscht werden. Es gibt also keinen Grund, darauf zu verzichten, den Anlageverlust auszugleichen. Es ist ratsam, Ihre Situation mit einem erfahrenen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht zu besprechen. Denken Sie aber auch daran, nur weil Sie einen Verlust erlitten haben, bedeutet dies nicht unbedingt, dass er auch erstattungsfähig ist. Diesen Sachverhalt sollten Sie von einem erfahrenen Fachanwalt überprüfen lassen. Er wird Sie wissen lassen, ob Sie Ihre Verluste erfolgversprechend geltend machen können.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus Kapitalanlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos einer BSZ e.V. Interessengemeinschaft anschließen.

Ein Antrag zur Aufnahme in eine BSZ e.V. Interessengemeinschaft kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
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Rechtshinweis
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung aktueller Anlegerschutz Nachrichten, die in der Regel von Rechtsanwälten verfasst werden, seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.

Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben wird.

Dieser Text gibt den Beitrag vom 24.05.2016 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.


Montag, Mai 23, 2016

DARLEHEN NOCH RECHTZEITIG WIDERRUFEN. DIE UHR TICKT!

Der Widerruf eines zwischen 2002 und 2010 geschlossenen Immobiliendarlehens ist immer noch möglich. Allerdings tickt die Uhr: Das Widerrufsrecht für diese Altverträge erlischt am 21. Juni 2016.


Wer diese Frist verstreichen lässt, kann den Widerrufsjoker nicht mehr ziehen. "Wer die Chance des Darlehenswiderrufs nicht nutzt, kann dadurch viel Geld verlieren. Gerade bei Immobiliendarlehen ist eine enorme Zinsersparnis für die Verbraucher drin", sagt BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Simon Kanz.

Grundsätzlich können zwischen November 2002 und Juni 2010 geschlossene Darlehen zur Immobilienfinanzierung widerrufen werden, wenn die Bank oder Sparkasse eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung verwendet hat. "Wer jetzt denkt, dass so etwas der eigenen Bank nicht passiert, ist auf dem Holzweg. Etwa 80 Prozent der Widerrufsbelehrungen bei Immobiliendarlehen aus diesem Zeitraum genügen nicht den gesetzlichen Anforderungen, wie eine groß angelegte Untersuchung der Verbraucherzentrale Hamburg belegt. Dieses Ergebnis deckt sich in etwa auch mit den Erfahrungen, die wir gemacht haben", so Rechtsanwalt Kanz.

Der Fehler der Banken und Sparkassen liegt häufig darin, dass sie die jeweils gültige Musterbelehrung nicht vollständig übernommen, sondern - wenn auch nur geringfügig - überarbeitet haben. Dies hat in vielen Fällen dazu geführt, dass beispielsweise die Angaben zum Beginn der Widerrufsfrist nicht eindeutig und daher für den Verbraucher missverständlich sind. "Im Ergebnis wurde die Widerrufsfrist dadurch nie in Gang gesetzt. Ursprünglich galt für diese Darlehensverträge ein unbefristetes Widerrufsrecht, das der Gesetzgeber inzwischen aber begrenzt hat. Der Widerruf ist dadurch nur noch bis zum 21. Juni 2016 möglich", erklärt Rechtsanwalt der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt.

Die Zeit bis dahin kann aber immer noch für den Darlehenswiderruf genutzt werden, um so von den derzeit günstigen Zinsen zu profitieren oder um eine bereits gezahlte Vorfälligkeitsentschädigung zurückzuholen. Zu beachten ist, dass der Widerruf rechtzeitig bei der Bank oder Sparkasse eingeht. "Wichtig ist auch eine Empfangsbestätigung durch die Bank. Um auf Nummer sicher zu gehen, sollte nicht bis zum letzten Moment gewartet werden", empfiehlt der Rechtsanwalt.

Die Anlegerschutzanwälte der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Darlehenswiderruf bieten den Fördermitgliedern der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Darlehenswiderruf eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Unterlagen an. Einem Widerruf sollte immer eine umfassende Prüfung der konkreten Belehrung vorausgehen. Denn ein erfolgreicher Widerruf hängt von einer handfesten juristischen Argumentation zur Fehlerhaftigkeit der Belehrung ab.

Prüfen Sie die Möglichkeit eines Widerspruchs ihrer Kredit, Lebens- oder Rentenversicherungsverträge. Sie sind sich unsicher, ob bei Ihrem Vertrag eine Widerrufsmöglichkeit besteht? Für die kostenlose Erstberatung durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der von Ihnen gewünschten BSZ e.V. Interessengemeinschaft anschließen, in diesem Fall der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Darlehenswiderruf.

Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft „Darlehenswiderruf“ kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
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Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu      

Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Simon Kanz

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Dieser Text gibt den Beitrag vom 23.05.2016 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.


Samstag, Mai 21, 2016

Lignum Sachwert Edelholz AG: Anleger sollten sich alle Möglichkeiten offen halten!

Anleger fragen sich: Wie geht es nach der Insolvenz weiter? Anleger sollten sich organisieren! BSZ e.V.-Anwälte prüfen Schadensersatzansprüche in alle Richtungen!


Die Lignum Sachwert Edelholz AG aus Berlin hatte mit Datum vom 08.04.2016 Insolvenz angemeldet. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Herr Rechtsanwalt Prof. Rolf Rattunde bestellt.

Vorausgegangen war, dass die BaFin im März 2016 die Produkte Nobilis Vita, Nobilis Priva und Nobilis Rent verboten hatte, weil kein ausreichender Prospekt vorgelegt wurde.

Damit drohen tausenden Anlegern hohe Verluste, die bis zum Totalverlust reichen denn Lignum hatte in den letzten Jahren ca. 65 Mio. € von mehreren tausend Anlegern eingesammelt, damit die Anleger vermeintlich hohe Renditen im Investment durch Edelhölzer erzielen können sollten.

Weiter noch: Lignum hatte sogar inzwischen die BaFin für die Insolvenz verantwortlich gemacht. In der „nobilispost“, Ausgabe April 2016, teilt Lignum unter der Überschrift“ BaFin zerstört Lignum“ mit, dass die BaFin zu Unrecht am 17.03.2016 das Angebot nobilis untersagt hätte. Damit sei ein gesundes, zukunftsweisendes Unternehmen zerstört worden, ja weiter noch, ein „Kollateralschaden bei nobilis-Käufern lasse die BaFin kalt.

BSZ e.V.-Vertrauensanwalt Dr. Walter Späth hierzu:
„Die Schuldzuweisung von Lignum ist unserer Ansicht  nach nicht begründet, vielmehr sollte gefragt werden, warum kein ausreichender Prospekt von Lignum vorgelegt werden konnte“.

Für die Anleger ist es nun wichtig, ihre Ansprüche im Insolvenzverfahren zu sichern sowie auch, da die Insolvenzquote wohl nur relativ gering ausfallen wird,  eventuelle weitere Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Hier sollten von den Anlegern Ansprüche gegen die Verantwortlichen geprüft werden, aber auch eventuelle Ansprüche gegen die Vermittler der Anlage.

Da, wie dem BSZ e.V. bekannt wurde, sich inzwischen auch eine „Anleger-Interessenvereinigung Lignum“ gegründet hat, auf die auch von Lignum in der nobilispost hingewiesen wird, sollten sich Anleger genau fragen, ob hier auch Schadensersatzansprüche gegen die Verantwortlichen durchgesetzt werden?

So weist der BSZ e.V. die Anleger darauf hin, dass auch gegen die jeweiligen Vermittler oder Initiatoren der Anlage begründete Ansprüche bestehen könnten, was natürlich immer im Einzelfall geprüft werden muss.

Insbesondere die Vermittler schulden eine anleger- und objektgerechte Beratung. Sofern die Beratung nicht anleger- und objektgerecht war, können Anleger hier erfolgreich Schadensersatzansprüche gegen die Vermittler geltend machen.

Anleger sollten sich hier also alle Möglichkeiten offen halten, und somit auch prüfen, ob im jeweiligen Einzelfall eventuelle Ansprüche gegen den jeweiligen Vermittler oder die Initiatoren geltend gemacht werden können. Betroffene Anleger können sich der BSZ e.V.-IG „Lignum Sachwert Edelholz AG“ anschließen.

Wenn es um die Verfolgung oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Die Rechtsanwälte empfehlen betroffenen Anlegern daher, ihre Ansprüche, die sich sowohl aus einer fehlerhaften Anlageberatung, fehlerhaften Darstellungen im Emissionsprospekt oder aus vielen anderen Gründen ergeben können, von einer auf kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei prüfen zu lassen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden kann. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Lignum Sachwert Edelholz AG anschließen.

Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft Lignum Sachwert Edelholz AG kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
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64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810

Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Dr. Walter Späth

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Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung aktueller Anlegerschutz Nachrichten, die in der Regel von Rechtsanwälten verfasst werden, seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.

Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben wird.


Dieser Text gibt den Beitrag vom 21.05.2016 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.

Donnerstag, Mai 19, 2016

SilviRom Forest GmbH & Co. KG: Klage gegen Commerzbank

Weitere Schadensersatzklage gegen Commerzbank AG. Die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei Jens Graf, hat im Mandantenauftrag Schadensersatzansprüche eines Anlegers im Waldfonds SilviRom Forest GmbH & Co. KG rechtshängig gemacht. Vor dem Landgericht Frankfurt a. M. wurde Klage eingereicht gegen die Commerzbank AG. Das Gericht hat bereits das schriftliche Vorverfahren angeordnet.


Viele Zeichner auch dieser Beteiligung sehen sich angesichts ihres enttäuschenden Verlaufs geschädigt. Die wirtschaftliche Entwicklung der angepriesenen Investition erweist sich in der Realität als problematisch. Im rechtlichen Sinne wird zudem schon dann von einem Schaden gesprochen, wenn der Anleger die Beteiligung beim heutigen Kenntnisstand nicht gezeichnet hätte. In dieser Lage dürften sich die meisten Gesellschafter dieses Fonds befinden und sich eher heute als morgen wünschen, die Beteiligung wieder los zu sein.

Und in der Tat sind die Aussichten dafür vielversprechend. Beim Vertrieb dieser Beteiligung gegenüber einem typischen Anleger dürfte es sich um einen „klassischen Fall“ für eine Haftung der beratenden Bank oder Sparkasse handeln. Die gegen das Kreditinstitut zu erhebenden Vorwürfe beruhen auf immer wieder zu beobachtenden Abläufen bei der Beratung im Vorfeld der Zeichnung von Fondsbeteiligungen.

Kaum ein Anleger, der vor dem Anlageentschluss beraten wurde, muss auf fehlgeschlagenen Fondsanlagen sitzen bleiben. Denn oft ist eine Haftung auf Schadensersatz schon wegen verheimlichter Interessenkonflikte (Stichwort "Rückvergütungen") gegeben. Häufig treten weitere Beratungsfehler hinzu, die ebenfalls den Schadensersatzanspruch auslösen können. So wurden Anlagen oft unzutreffend als „sicher“ beschrieben und allgemeine Risiken, etwa des Totalverlusts oder mangelnder Veräußerbarkeit der Beteiligung, verschwiegen. Diese und weitere Themen können, wenn und soweit sie konkret relevant sind, in einer Auseinandersetzung als zusätzliche Argumente genutzt werden.

Der durch jede fehlerhafte Beratung entstandene Schadensersatzanspruch ist darauf gerichtet, so gestellt zu werden, als wäre die Anlage nie gezeichnet worden. Sie ist vollständig rückabzuwickeln. Neben Erstattung des Anlagebetrags nebst Agio und der Verfahrenskosten wäre auch ein für eine alternative Anlage entgangener Gewinn zu ersetzen. Steuervorteile verbleiben in der Regel beim Anleger.

Soweit eine Fondsbeteiligung finanziert wurde, besteht Anspruch auf Erstattung der aufgewendeten Zinsen, wie von Ausschüttungen, die zurückgezahlt werden mussten. Je früher sich Geschädigte entschließen, etwas zu unternehmen, umso eher kommen sie zusätzlich in den Genuss hoher Verzugs- und Prozesszinsen von fünf Prozentpunkten über Basiszins.

Die Aussichten, mit versierter anwaltlicher Unterstützung erfolgreich Schadensersatzansprüche durchzusetzen, darf man grundsätzlich als überdurchschnittlich gut bezeichnen. Wer fallbezogen verlässlich wissen möchte, welche konkreten Möglichkeiten für ihn selbst tatsächlich bestehen, sollte wie folgt vorgehen:

Als Fördermitglied der BSZ e.V. Interessengemeinschaft SilviRom Forest GmbH & Co. KG können Sie dem zuständigen BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt unverbindlich (soweit noch vorhanden) die schriftlichen Unterlagen oder Kopien zusenden, die Sie vor oder anlässlich des Fondsbeitritts erhalten haben (z. B. Durchschrift/Kopie der Beitrittserklärung, Beitrittsbestätigung der Fondsverwaltung, gegebenenfalls erhaltene Prospekte, Flyer, etc.). Ferner eine (soweit erinnert) kurze Schilderung der Beratungssituation, in der das Kreditinstitut die Empfehlung zur Zeichnung gegeben hat. Wer über eine Rechtsschutzversicherung verfügte, als er die Beteiligung zeichnete, sollte dem Anwalt die entsprechenden Daten angeben. In vielen Fällen besteht ein Anspruch auf Kostenübernahme, den die Rechtsanwälte gern vorab mit der Versicherung abklären.

Die Informationen, welche die Anwälte den Unterlagen und Angaben entnehmen, genügen in aller Regel, um eine fundierte Empfehlung aussprechen und, soweit gewünscht, Angaben zu den zu erwartenden Kosten und Gebühren machen zu können. Die Anwälte teilen die Ergebnisse ihrer Sichtung schriftlich mit. Kosten entstehen erst, wenn anschließend ein individuell auf die jeweiligen Interessen zugeschnittenes und kostenmäßig abgestimmtes Mandat erteilt wird. Die Gestaltungsmöglichkeiten, welche die Rechtsanwälte aufzeigen können, sind vielfältig und sollten jedem ermöglichen, eine seriöse anwaltliche Vertretung seiner Interessen in Anspruch zu nehmen.

Diese Empfehlung ist ohne Weiteres auf die Mehrheit aller Fondsanlagen übertragbar, seien es Medien-, Schiffs, Windkraft-, Immobilien- oder andere Fonds. Sollten Sie in weiteren Anlagen involviert sein, informieren Sie uns gern entsprechend, damit die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte Ihnen eine konkrete Einschätzung auch dazu geben können.

Diese BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei ist ausschließlich im Kapitalanlagenrecht tätig und vertritt nur die Anlegerseite. Mit mehr als 25 Jahren Erfahrung in der Person des Kanzleigründers ist die renommierte Kanzlei mit ihrem zentral gelegenen Standpunkt in Deutschland als einem der Zentren der inländischen Wirtschaftswelt gut aufgestellt und widmet sich mit Engagement und Kompetenz der Erhaltung vorhandenen und Wiederherstellung verlorenen Vermögens insbesondere von Privatanlegern.

Wenn es um die Verfolgung oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Die Rechtsanwälte empfehlen betroffenen Anlegern daher, ihre Ansprüche, die sich sowohl aus einer fehlerhaften Anlageberatung, fehlerhaften Darstellungen im Emissionsprospekt oder aus vielen anderen Gründen ergeben können, von einer auf kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei prüfen zu lassen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden kann. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft SilviRom Forest GmbH & Co. KG anschließen.

Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft SilviRom Forest GmbH & Co. KG kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

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Telefon: 06071-9816810

Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Jens Graf

jg

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Rechtshinweis
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung aktueller Anlegerschutz Nachrichten, die in der Regel von Rechtsanwälten verfasst werden, seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.

Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben wird.


Dieser Text gibt den Beitrag vom 20.05.2016 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.

Kleinanleger werden von der Akquisemaschine einiger Anwaltskanzleien überrollt

Geschädigte Anleger können sich über leere Briefkästen nicht beklagen. In immer kürzeren Abständen sind dort nämlich unaufgefordert Werbeschreiben um Mandate zu finden. Noch ehe die Anleger richtig gemerkt haben, dass bei Ihrer Anlage eventuell ein Problem besteht  werden sie von einer Welle von Klientenwerbung überschwemmt.


Immer wenn bei notleidenden Kapitalanlagen wie zum Beispiel bei Schiffsfonds, viele Anleger betroffen sind, ist zu beobachten, wie die Akquisemaschine vieler Rechtsanwälte  angeworfen wird. Sogenannte "Experten" wollen da mittels Briefwerbung angeblich wichtige Mitteilungen den Besuchern zugänglich machen. 

Es sind oft die gleichen Kanzleien die bei größeren Schadensfällen Betroffene mit angeblich  wichtigen Informationen bombardieren. Entgegen dem vermittelten Eindruck, man teile selbstlos wichtige Erkenntnisse im Interesse der Geschädigten mit, handelt es sich auch bei diesen Briefen  um nichts anderes als den Versuch der Akquise möglichst vieler weiterer Mandanten. Der BSZ e.V. kennt keine Anwaltskanzlei die solche kostenintensiven Mailingaktionen  aus Nächstenliebe durchführt. Also Vorsicht! Das Versprechen, schneller und erfolgreicher Hilfe bei der Wiedererlangung verlorenen Kapitals, soll lediglich den Anleger zum Mandanten machen.  Niemand wird Schaden erleiden, der einer solchen Aufforderung die Gefolgschaft verweigert.

Entgegen dem vermittelten Eindruck, man informiere selbstlos zu "wichtigen" eigenen Erkenntnissen im Interesse der Anleger, handelt es sich bei diesen „Informationsschreiben“ um nichts anderes als den Versuch der Akquise möglichst vieler weiterer Mandanten. Es ist unwahrscheinlich, dass die in den Vordergrund gestellten Informationen den Anlegern oder deren Rechtsanwälten nicht schon bekannt wären und mehr als nur angerissen werden. Sie betreffen darüber hinaus in der Regel komplexe Vorgänge und Sachverhalte, die sich schwerlich erschöpfend in einem Werbeschreiben abhandeln lassen.

Die besorgte Nachfrage von verunsicherten Anlegern ob man Schaden erleide wenn man diesen Anwalt nicht beauftrage, unterstreicht die Missverständlichkeit der Formulierung dieser Rundschreiben. In der Regel  wird niemand Schaden erleiden, der solche „Informationsrundschreiben“  unbeachtet lässt. Besonders Aufmerksam sollte man werden wenn Sonderpreise angeboten werden. Qualifizierte Anlegerschutzanwälte  die ihre Expertise bereits in vergleichbaren Fällen und bei vielen Gelegenheiten bewiesen haben arbeiten in der Regel nicht zum Discounttarif.

Oft melden sich Anleger bei dem BSZ e.V. die solche Werbung mit vollmundigen Ankündigungen erhalten hatten, im nachhinein aber feststellen mussten, dass keine der Aussagen  erfüllt werden konnten.  Ein marktschreierisches Auftreten war schon früher nicht unbedingt ein verlässlicher Hinweis auf Kompetenz und Erfahrung und ist es auch nach dem partiellen Wegfall des Werbeverbots für Rechtsanwälte nicht. Der rechtliche Erfolg basiert auf einer gründlichen Vorbereitung jedes einzelnen Rechtsstreits, die Wochen in Anspruch nimmt und nicht nur Tage. 

Der BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewusstsein e.V. rät zur Vorsicht: Um keine teure Überraschung zu erleben, sollte man bedenken, dass renommierte Anlegerschutzanwälte in der Regel nicht zum Nulltarif arbeiten! So ist es auch nicht verwunderlich, dass diese „0 Euro Helfer“ außer ihrer blumenreichen Beschreibung der eigenen guten Absichten und die der ach so schlechten Mitbewerber oft nichts anzubieten haben. 

Es ist durchaus richtig und absolut notwendig, dass Anlegerschutzanwälte und Anlegerschutzvereine mit einer breiten Öffentlichkeitsarbeit, an Kapitalanleger, auf Gefahren und mögliche Schieflagen von Kapitalanlagen hinweisen.   Jedem Anleger, der bezüglich seiner Kapitalanlage Probleme hat, kann man nur empfehlen, möglichst frühzeitig einen Anwalt aufzusuchen bzw. einer BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Ein zu langes Zuwarten des Anlegers kann letztendlich zu einem Rechtsverlust führen, der nicht eingetreten wäre, wenn er rechtzeitig den Anwalt aufgesucht hätte bzw. sich entsprechende Informationen beschafft hätte. 

Hunderttausende von Anlegern sitzen auf zweifelhaften Anlagen wie auf einer tickenden Zeitbombe ohne es auch nur zu ahnen. 

Es ist durchaus sinnvoll einer Interessengemeinschaft geschädigter Anleger beizutreten. Beachtet werden sollte dabei in jedem Falle, dass der Anwalt oder die Interessengemeinschaft nicht mit den Vermittlern kooperiert. In der Regel wird bei dieser Konstellation nämlich nicht gegen die Vermittler vorgegangen. Hintergrund ist dabei meist, dass der Vermittler seinen Kunden diese Helfer empfiehlt, die nicht gegen Ihn vorgehen. Dem geschädigten Anleger können jedoch Schadensersatzansprüche gegen die Initiatoren der Kapitalanlage und gegen ihre Vermittler zustehen. Die Geltendmachung dieser Schadensersatzansprüche wäre dann nicht möglich. 

Kein Anleger sollte auf seinem Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu haben, Schadenersatz zu bekommen! In dieser Situation sprechen wichtige Argumente für den Beitritt zu einer BSZ® Interessengemeinschaft. Gerade wenn viele Anleger und Rechtsanwälte sich zu einer Gemeinschaft zusammenschließen, lassen sich aus diesem Kreis heraus zahlreiche nützliche Informationen sammeln. Die BSZ® Interessengemeinschaft ist hierfür Anlaufstelle und Forum. 

Die BSZ e.V. Interessengemeinschaften bieten Hilfen zur Wiederbeschaffung verlorener Gelder und Informationen zu Aktionen gegen Kapitalanlageverluste und zur Vertiefung des Finanzwissens. Aufgabe der BSZ Interessengemeinschaften ist es, Informationen zu sammeln, zu bündeln und sie dann in Projekte gegen Kapitalvernichtung zu investieren. Die BSZ Interessengemeinschaften bündeln die Kräfte vieler Personen die mit Kapitalanlagen Geld verloren haben. Die BSZ e.V. Interessengemeinschaften sind das beste Instrumentarium um den Kampf gegen wirtschaftsstarke Initiatoren dauerhaft, unabhängig und sicher aufzunehmen.

Der BSZ Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. veröffentlicht seit über fünfzehn Jahren auf seinen Webseiten www.fachanwalt-hotline.eu und  www.rechtsboerse.de  Berichte und Meldungen von Anlegerschutzanwälten. Diese Berichterstattung aus einer Vielzahl von Quellen hilft dem Verbraucher seine Entscheidungen auf der Grundlage vieler verfügbarer Informationen zu prüfen. Auch für viele Kanzleien, Behörden und die Medien sind die BSZ Berichte für eigene Untersuchungen von Geschäftspraktiken wertvoll und hilfreich. Die Berichterstattung des BSZ e.V. ist in hohem Maße auch von Informationen aus Verbraucherkreisen und Mitarbeitern oder Ex-Mitarbeitern von Unternehmen angewiesen. Diese Informationen stellen sich sehr oft als sehr hilfreich dar und sind mitunter Auslöser dafür, dass Ermittlungen aufgenommen werden. Der BSZ e.V. garantiert seinen Informanten absolute Vertraulichkeit. Die Identität eines Informanten wird niemals preisgegeben.

Die BSZ® e.V. Interessengemeinschaften bündeln die Interessen der Betroffenen. Organisieren die Zusammenarbeit mit fachkundigen Rechtsanwälten, schaffen die notwendige Öffentlichkeit, schärfen den Blick für die eigenen Machtquellen und stärken den Willen der Betroffenen zur Rechtsdurchsetzung. Daraus ergibt sich nicht nur mehr Chancengleichheit sondern auch eine neue Qualität der Zusammenarbeit zwischen den Betroffenen und ihren Rechtsvertretern und den Institutionen und Akteuren der Gegenseite.

Ein Antrag zur Aufnahme in eine BSZ e.V. Interessengemeinschaft kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810

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Dieser Text gibt den Beitrag vom 20.05.2016 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.


Mittwoch, Mai 18, 2016

TEGEL-CENTER KG: MÜSSEN ANLEGER ZAHLEN?

Anleger des geschlossenen Fonds Tegel-Center KG werden zur Rückzahlung von Ausschüttungen aufgefordert. BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte vertreten Kommanditisten.


Bereits Ende April 2016 wurden die Anleger des Berliner Immobilienfonds Tegel-Center KG von der Fondsverwaltung zur Rückzahlung von erhaltenen Ausschüttungen aufgefordert. In dem Schreiben wird behauptet, die Rechtslage sei eindeutig. Außerdem werden weitere, unter Umständen auch gerichtliche Schritte durch eine Verwertungsgesellschaft und weitere Kosten für die Anleger angedroht.

Hintergrund ist der von der Fondsverwaltung verhandelte Verkauf der Fondsimmobilie, der nicht zu einer vollen Deckung des bei der Helaba ausstehenden Darlehenssaldos geführt hat. Obwohl insoweit angeblich eine Einigung erzielt worden sei wird den Anlegern angedroht, dass sie in Kürze auf Rückzahlung der vollständigen, von ihnen bisher erhaltenen Ausschüttungen in Anspruch genommen werden, werden sie nicht zuvor freiwillig die Hälfte der erhaltenen Ausschüttungen zahlen.

Nach Auffassung der auf Kapitalanlagerecht spezialisierten BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB verbietet sich für die Anleger eine vorschnelle Zahlung. „Gerade das angekündigte Vorgehen über eine Verwertungsgesellschaft erscheint mir problematisch.“ meint BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Franz Braun. Der Kapitalmarktrechtler rät den Anlegern, sich vor einer freiwilligen Zahlung die genaue Höhe und den Rechtsgrund der Forderung im Detail nachvollziehbar erklären zu lassen. „Es ist keineswegs so, dass Ausschüttungen per se auf erstes Anfordern zurückzuzahlen sind. Hier kommt es darauf an, wer sie fordert und, aus welchem Grund.“ In jedem Fall macht es Sinn, anschließend auch einen spezialisierten Anwalt mit der Prüfung zu beauftragen.

Wenn es um die Verfolgung oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Die Rechtsanwälte empfehlen betroffenen Anlegern daher, ihre Ansprüche, die sich sowohl aus einer fehlerhaften Anlageberatung, fehlerhaften Darstellungen im Emissionsprospekt oder aus vielen anderen Gründen ergeben können, von einer auf kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei prüfen zu lassen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden kann. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft TEGEL-CENTER KG anschließen.

Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft TEGEL-CENTER KG kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810

Direkter Link zum Kontaktformular:
http://www.fachanwalt-hotline.eu/Anmeldeformular?PHPSESSID=5bbc5e02d0c6b26ef8827a1615e0cc18   

Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Franz Braun

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Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung aktueller Anlegerschutz Nachrichten, die in der Regel von Rechtsanwälten verfasst werden, seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.

Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben wird.


Dieser Text gibt den Beitrag vom 18.05.2016 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.

Dienstag, Mai 17, 2016

Hausbank oder Spielbank: Wo kann man leichter sein Geld verbrennen?

Bei der Spielbank sind die Regeln, Risiken und Chancen eindeutig und klar. Bei ihrer Hausbank wissen Anleger oft nicht, dass ihre Kapitalanlage nichts anderes als eine riskante Wette ist.


Tipp von dem BSZ e.V.:
Sie haben nicht gewusst, dass Ihre Kapitalanlage eine Wette ist? Dann sollten Sie Ihren „Wetteinsatz zurückfordern!“

Die Finanz-Gangster in Schlips und Kragen richten in der Bundesrepublik Jahr für Jahr mehr Schaden an als alle Ladendiebe, Einbrecher und Bankräuber zusammen. Jahr für Jahr gehen Milliarden Euro durch dubiose Geldanlagen verloren. Auch die Banken, Sparkassen, Versicherungen und die Finanzdienstleistungsunternehmen tragen dazu kräftig bei.

Immer wieder können es sich Prominente und auch Politiker nicht verkneifen, die Werbetrommel für „seriöse“ Kapitalanlagen und Beteiligungsmodelle zu rühren, empört man sich bei dem BSZ® e.V. Wenn dann die Anlage scheitert, hat man natürlich von nicht gewusst. Diese Erfahrung mussten leider viele Anleger in der Vergangenheit erleben. Dass, man dem „Promi“ vertraut hat, nutzt nichts mehr, wenn das Geld weg ist.

Bei dem BSZ e.V. vertritt man den Standpunkt: “Wer mit seinem Namen Kunden fängt, muss auch die Konsequenzen mit tragen! Wer seinen Namen hergibt oder seine Stimme, ohne eine Ahnung zu haben, ohne zu wissen, was im Einzelnen läuft, der muss auch für die Schäden, die dort angerichtet werden, letztendlich haften. Und das heißt, den Anlegern das Geld bezahlen.“ Mit dieser Haftung wäre den Prominenten aus Wirtschaft und Politik der Raffzahn schnell gezogen, wenn die paar Hunderttausend, die sie eingesteckt haben, mit einigen Millionen Schadensersatz aufgewogen würden. Dann wären nämlich nicht die betrogenen Anleger die gierigen Deppen die selbst an Ihrem Unglück schuld sind, sondern diejenigen die das Desaster mit verursacht haben.

In der Presse kann man oft lesen wie Anleger belogen, manipuliert und einfache Leute wie auch die High-Society mit ebenso „amüsanten“ wie unglaublichen Anlageversprechen um gigantische Beträge gebracht werden. Auf diese gleichzeitig exotischen und kriminellen Anlagebetrüger hat die einschlägige Presse scheinbar gewartet. Da wird keineswegs die Frage gestellt warum Kleinanleger in Deutschland immer wieder von Banken und Finanzdienstleistungsunternehmen über den Tisch gezogen werden können und ihr Kapital und in vielen Fällen damit auch ihre Alterssicherung verlieren. Stattdessen wird ausführlich beschrieben wie die Finanzgangster mit obszönen Festen und einem exotischen Fuhrpark teuerster Luxussportwagen das Geld der Anleger verprasst haben. Diese Art der Berichterstattung war zum Beispiel bei dem S&K Anlageskandal zu beobachten.

Die betrogenen Anleger treten dabei in den Hintergrund, mitunter werden Sie auch als die gierigen Deppen die selbst an Ihrem Unglück schuld sind dargestellt. Was die betroffenen Anleger dabei empfinden findet keine Beachtung. Auch gibt es keine erkennbaren politischen Bemühungen für die Rückgabe verlorener Gelder für geschädigte Anleger.

Die geschädigten Anleger überlegen sich natürlich, wie sie wieder an ihr in den Sand gesetztes Geld herankommen. Hier bieten sich viele Helfer an. Die Gefahr vor Augen, nochmals Geld in den Sand zu setzen, lässt so manch geschädigten Kapitalanleger glauben, dass ihm nunmehr kostenlose Hilfe zuteil wird.

Hilfe für geschädigte Kapitalanleger zum Nulltarif ist nicht kostenlos!

Die Angebote klingen verlockend. Professionelle Hilfe für 0 Euro! Beim Rechtsanwalt um die Ecke müsste man locker mehrere hundert Euro hinblättern.

Der BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewusstsein e.V. rät zur Vorsicht: Um keine teure Überraschung zu erleben, sollte man bedenken, dass renommierte Anlegerschutzanwälte in der Regel nicht zum Nulltarif arbeiten! So ist es auch nicht verwunderlich, dass diese „0 Euro Helfer“ außer ihrer blumenreichen Beschreibung der eigenen guten Absichten und die der ach so schlechten Mitbewerber oft nichts anzubieten haben.

Eine Liste mit Anwälten, welche die angepriesenen Wundertaten zum Nulltarif erbringen, ist bei keinem dieser Angebote zu finden. Erstrittene Urteile, vorteilhafte Vergleiche zu Gunsten der geschädigten Anleger – Mangelware oder ganz Fehlanzeige.

Ohne Eigeninitiative und Zusammenschluss der Betroffenen ist nicht damit zu rechnen, dass es einen Ausgleich für unmittelbare und mittelbare Schäden gibt. Wir raten in diesem Zusammenhang von Provisorien, wie der Einleitung von Schlichtungsverfahren, ab. Wer rechtzeitig vorgeht, kann auf Umwege verzichten.

Der BSZ® e.V. rät geschädigten Anlegern, jeglichen Kontakt mit dem Vermittler und allen in die Sache involvierten Personen zu meiden.
Gerade diese Leute beherrschen oft sehr meisterhaft ein Doppelspiel und täuschen vor, selbst geschädigt worden zu sein. Die Anleger sollten sich weder durch Versprechungen noch von Drohungen beeindrucken lassen.

So manches „Sonderangebot" zur Wiederbeschaffung des verlorenen Geldes entpuppt sich als Verschwendung von Zeit und Geld. Zur Verteidigungsstrategie der Banken gehört es oftmals, Urteile vorzulegen, die Klagen von Anlegern abwiesen. Nicht immer ist die Unbelehrbarkeit weniger Gerichte Ursache solcher Verläufe. Manche Fälle legen den Eindruck nahe, als sei es Richtern leicht gemacht worden, gegen Anleger zu entscheiden, weil mangels einschlägiger Erfahrungen wichtige Zutaten eines Erfolg versprechenden Vortrags fehlten.

Betroffen waren auch Verfahren, denen Werbung mit vollmundigen Ankündigungen vorangegangen war, die nicht immer erfüllt werden konnten. Ein marktschreierisches Auftreten war schon früher nicht unbedingt ein verlässlicher Hinweis auf Kompetenz und Erfahrung und ist es auch nach dem partiellen Wegfall des Werbeverbots für Rechtsanwälte nicht.
Der rechtliche Erfolg basiert auf einer gründlichen Vorbereitung jedes einzelnen Rechtsstreits, die Wochen in Anspruch nimmt und nicht nur Tage.

Hochqualifizierte Erstberatung durch BSZ e.V-Vertrauensanwälte

Der BSZ e.V. arbeitet mit Kanzleien zusammen, die mit zu den führenden Kanzleien für Kapitalanlagerecht und Anlegerschutz in Deutschland gehören. Geschädigte Anleger erhalten, wenn sie sich für eine Fördermitgliedschaft beim BSZ e.V. entschließen, eine hoch qualifizierte Erstberatung von einer sehr kompetenten Kanzlei. Jeder einzelne Fall ist anders und muss individuell betrachtet werden, dies ist durch die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte hervorragend gewährleistet, so dass Geschädigte hier eine fundierte Einschätzung erhalten, ob, gegen wen und in welcher Höhe erfolgreich Schadensersatzansprüche durchgesetzt werden müssen.

Der BSZ e.V. und die mit ihm zusammen arbeitenden Kanzleien betreuen schon seit über 17 Jahren erfolgreich Tausende von geschädigten Anlegern. Hierbei konnten vom BSZ e.V. große Erfolge für die Geschädigten erzielt werden.

Die von dem BSZ® e.V. initiierten Interessengemeinschaften geschädigter Kapitalanleger, sind unabhängig und von niemandem Weisungsabhängig. Sie finanzieren sich aus den Förderbeiträgen ihrer Mitglieder.

Grundsätzlich ist zu sagen, Anleger die sich mit ihrem Verlust einfach abfinden, haben auch keine Chance ihr Geld wieder zu bekommen. Anleger die das zwar gerne möchten, aber glauben, dass man gute Helfer zum Nulltarif findet, werden ihr Geld auch abschreiben müssen. Ohne einen auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Anwalt, der nicht über eine mit Beweisen gespickte Argumentationskette verfügt, ist der geschädigte Anleger vor Gericht ohne Chance seinen Anspruch durchzusetzen! Gerade solche Anwälte arbeiten oft mit Geschädigtengemeinschaften zusammen. Denn diese Experten wissen ganz genau, dass eine Informationsbündelung viele neue Erkenntnisse bringt und stets einen Wissensvorsprung garantiert.

Die BSZ® e.V. Interessengemeinschaften bündeln die Interessen der Betroffenen. Organisieren die Zusammenarbeit mit fachkundigen Rechtsanwälten, schaffen die notwendige Öffentlichkeit, schärfen den Blick für die eigenen Machtquellen und stärken den Willen der Betroffenen zur Rechtsdurchsetzung. Daraus ergibt sich nicht nur mehr Chancengleichheit sondern auch eine neue Qualität der Zusammenarbeit zwischen den Betroffenen und ihren Rechtsvertretern und den Institutionen und Akteuren der Gegenseite.
Ein Antrag zur Aufnahme in eine BSZ e.V. Interessengemeinschaft kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

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Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben wird.

Dieser Text gibt den Beitrag vom 16.05.2016 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.