Montag, Februar 15, 2016

Straftäter haben leider die Angewohnheit die „Beute“ zu verprassen oder den Verbleib zu verschleiern.

Bei fraglichen Kapitalanlagen gibt es oft zivilrechtliche Ersatzansprüche, die nicht nur aus Vertrag sondern aus „unerlaubten Handlungen“ begründet sind. Mitunter sind solche Handlungen zugleich Straftaten wie etwa Kapitalanlagebetrug. Oft ist auch noch Steuerhinterziehung im Spiel, mitunter auch Geldwäsche.


Die Staatsanwaltschaft fertigt dann eine Anklageschrift die mitunter etliche Pfund wiegt, weil es in vielen Fällen oft mehrere Hundert Geschädigte gibt. Diese stehen fein säuberlich und vollanschriftlich – mitunter sogar alphabetisch geordnet- als Zeugen in der Anklageschrift.

In nicht wenigen Fällen wird die Anklageschrift von Rechtsanwälten als Adresslieferant für Mailingaktionen  missbraucht. Sie bekommen hier erstklassiges, frisches und kostenloses Adressmaterial, ohne die Adressen für teures Geld bei einem Adressverlag kaufen zu müssen. Die Arbeit des Adressensuchens hat ihnen der Staatsanwalt abgenommen und dazu noch gratis.  

Die geschädigten Anleger werden dann mit grenzwertigen Werbeschreiben der betreffenden Anwaltskanzleien  überzogen in denen unter anderem die vermeintlichen Glanzleistungen des eigenen anwaltlichen Wirkens ausgebreitet werden. Ungefragt erhalten teilweise bereits anderweitig anwaltlich vertretene Anleger angeblich gute Ratschläge, die sie nicht benötigen, wie nicht danach gefragt habende Gesellschafter von Fonds die mit verallgemeinernden Stellungnahmen überzogen werden, die sie nie in Auftrag gegeben haben.

Den angeschriebenen Anlegern drängt sich dann manchmal der Eindruck auf etwas zu verpassen, wenn Sie nicht auf das Schreiben reagierten. Verstärkt wird dieser Eindruck noch, da die Anwälte ja schon einige Tausend betroffene Anleger vertreten sollen. 

Die Anwaltskanzleien, die solche Mailingaktionen betreiben und angeblich oft Tausende Anleger betreuen, dürften nicht nur kaum in der Lage sein, ihren Mandanten eine individuelle Rechtsberatung anzubieten, sondern   oft auch für die Anleger nicht optimale  Vergleiche („lieber den Spatz in der Hand, als die Taube auf dem Dach“) sehr empfänglich sein.  Darüber hinaus sind oft Anwaltsfehler vorprogrammiert. Wenn Anwälte versucht sind, sich durch einen schnellen Vergleichsabschluss ihr Honorar zu sichern, kann man durchaus unterstellen, dass nicht die Rechtspflege und Klientenvertretung, sondern eher persönliche ökonomische Interessen im Vordergrund stehen.

Kein Anwalt wird eine Mailingaktion aus reiner Sorge um die betroffenen Anleger  finanzieren.  Nein, diese Anwälte sind versucht, verstärkt Opfer aus Massenfällen als Mandanten zu gewinnen, da man  damit schnell zu viel Geld kommen kann. Durch die oft Tausende von Euro teuren Mailingaktionen stehen also nicht die geschädigten Anleger im Fokus dieser  Rechtsanwälte sondern die wirtschaftliche Attraktivität ist die Triebfeder für dieses Handeln.

Straftäter haben leider die Angewohnheit die „Beute“ zu verprassen und den Verbleib zu verschleiern. Da kann es mitunter ein Ausweg sein, wenn der Geschädigte dem Angeklagten die Möglichkeit eröffnet Schadensregulierung  zu betreiben.  In manchen Fällen scheint es für den Geschädigten vorteilhafter zu sein  nach den StPO §§ 403 ff. Schadensersatz im Strafverfahren zu beantragen. Auf solch einen Antrag reagiert die Strafjustiz oft nicht erfreut. So nimmt es nicht Wunder, dass Adhäsionsverfahren nach den §§ 403 ff. StPO Seltenheitswert haben.

Im Zivilrechtsstreit hat der Geschädigte die notwendigen Beweismittel selbst zu besorgen. Im Strafverfahren übernimmt diese Arbeit der Staatsanwalt. Er hat nach § 160 I StPO den Sachverhalt „von Amtswegen“ aufzuklären und die erforderlichen Beweismittel herbeizuschaffen. Wenn der Zivilprozess für den Geschädigten verloren geht, hat er nach § 91 ZPO die Kosten zu tragen – und nicht die Staatskasse wie im Strafverfahren.

Wenn es um die Verfolgung oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Die Rechtsanwälte empfehlen betroffenen Anlegern daher, ihre Ansprüche, die sich sowohl aus einer fehlerhaften Anlageberatung, fehlerhaften Darstellungen im Emissionsprospekt oder aus vielen anderen Gründen ergeben können, von einer auf kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei prüfen zu lassen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden können. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.

Mit Hilfe der Prozesskostenfinanzierung haben Sie als Kläger die Möglichkeit, Ihren Rechtsanspruch gegen einen Dritten ohne Kostenrisiko durchzusetzen. Sie können alle rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen und befinden sich in einer stärkeren Verhandlungsposition. Nicht zu unterschätzen ist die finanzielle „Waffengleichheit“, die durch einen Prozessfinanzer hergestellt wird. Nicht selten verhilft schon die Offenlegung der Finanzierung, den Gegner von einer vernünftigen, vergleichsweisen Lösung zu überzeugen. Mit der finanzkräftigen Prozessfinanzierungsgesellschaft an Ihrer Seite kämpfen wir gemeinsam mit Ihnen für Ihr Recht und haben keine Angst vor großen Namen, mächtigen Konzernen und finanzstarken „Gegnern“.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus Kapitalanlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos einer BSZ e.V. Interessengemeinschaft anschließen.

Weitere Informationen und einen Antrag zum Beitritt zur BSZ e.V. Interessengemeinschaft können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
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Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben wird.

Aufdeckung von zweifelhaften Kapitalanlagen. Der BSZ e.V. als Wachhund am Anlagemarkt!

Sind Sie geschädigt durch Anlagebetrug oder Falschberatung durch Anlageberater oder Banken? Dann ergreifen Sie die richtigen Schritte, um nicht zum Opfer zu werden.

Manche Anleger glauben irrtümlich, die Staatsanwaltschaft wird sich um ihre Verluste kümmern. Diese kann strafrechtliche Schritte gegen Übeltäter einleiten, aber Anlegerverluste kann sie nicht ausgleichen.  Andere schreiben Briefe an die BaFin und beschweren sich über einen Anlageberater oder einen Anlageverlust. Aber auch die BaFin ist kein Ersatz für die Beauftragung eines Anwalts.

Die Verbände der Geldinstitute haben unabhängige Schlichter bestellt. Die sollen den Kunden unkompliziert und vor allem kostenlos helfen, wenn sie Anlass zu Beschwerden haben. Doch Kunden sind häufig enttäuscht von den Schlichtersprüchen. Laut Medienberichten sollen Schlichtersprüche überwiegend zugunsten der Geldinstitute ausfallen. Plusminus zum Beispiel hatte einfach in den eigenen Berichten der Ombudsleute nachgeforscht. Die Statistiken sind eindeutig: Bei den Privatbanken bekommen 50 Prozent der Kunden Recht. Doch beim Sparkassenverband sind es lediglich 12 Prozent. Und die genossenschaftlichen Volks- und Raiffeisenbanken halten den Negativrekord: Nur 10 Prozent der Kunden bekommen dort Recht.

Weil die Schiedsverfahren kostenlos sind, ziehen viele Anleger nicht vor Gericht und genau darauf setzen die Banken. Durch die Schlichtersprüche werden die Kunden davon abgehalten, ihr Recht vor Gerichten zu suchen.

Immer mehr Investoren und Aktionäre fragen sich, ob sie tatsächlich richtig beraten wurden und ob ihre Berater und Banken nicht doch überwiegend ihre eigenen Interessen vertreten haben. Leider fehlt vielen Investoren das Know-how solches Fehlverhalten zu erkennen. Die BSZ® e.V.  Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht haben sowohl das Wissen und die juristische Erfahrung, um ein solches Fehlverhalten aufzudecken und festzustellen, was passiert ist.

Der wichtigste Schritt, um Ihren Fall zu einem positiven Ende zu bringen, ist es, den richtigen Anwalt zu beauftragen. Erwarten Sie nicht, dass Sie dies erreichen werden, indem sie einfach in das Telefonbuch schauen oder im Internet suchen.  Das wird nicht reichen! Eine Entscheidung für einen bestimmten Rechtsanwalt allein auf der Grundlage der Empfehlung eines Bekannten zu treffen ist heikel.  Denken Sie daran, jede Beratungssituation ist einzigartig, und das rechtliche Vorgehen hängt von verschiedenen Faktoren, einschließlich der Art, Umfang und Höhe der Investition ab!

Der Kampf des BSZ e.V. gegen Initiatoren dubioser Kapitalanlagen hört nie auf, weil jedes Jahr neue Produkte entwickelt werden, mit denen Kapitalanleger erneut geschröpft werden und um ihre Ersparnisse gebracht werden.

Der BSZ®  e.V. soll Kapitalanleger vor fraglichen oder betrügerischen Investitionen schützen und Kapitalanlageangebote der Finanzunternehmen, Banken, Vermittler und Immobilienfirmen beobachten. Denn das finanzielle Wohlergehen und die Sicherheit aller Investoren am Kapitalanlagemarkt liegt alleine auf den Schultern der Wachhunde im Anlegerschutz und privater Investoren, die sich die Zeit nehmen, um über Fälle von Anlagebetrug und dubioser Anlagemodelle zu berichten

Die zentrale Aufgabe des BSZ e.V. ist es, Märkte für Verbraucher, Finanzprodukte und Rechtsdienstleistungen transparent zu machen. Im Wesentlichen ist der BSZ e.V. ein Wachhund, der Investoren vor Kapitalverlust schützt, vor möglichen Risiken der Finanzmärkte warnt, betrügerische oder sonst unlautere Praktiken öffentlich macht bevor andere Anleger ihr Geld verlieren.

Wenn Sie vermuten, dass ein Marktteilnehmer Täuschung praktiziert, betrügt oder nicht in einer fairen und transparenten Weise im Einklang mit bestehenden Gesetzen auftritt, können Sie darüber gerne den BSZ e.V. informieren.

Wenn Sie schon in eine zweifelhafte Kapitalanlage investiert haben, können Sie sich gerne einer BSZ e.V. Interessengemeinschaft anschließen. Für die Prüfung von Ansprüchen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es die BSZ e.V. Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der entsprechenden BSZ e.V. Interessengemeinschaft beizutreten.
Wenn es um die Verfolgung oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Die Rechtsanwälte empfehlen betroffenen Anlegern daher, ihre Ansprüche, die sich sowohl aus einer fehlerhaften Anlageberatung, fehlerhaften Darstellungen im Emissionsprospekt oder aus vielen anderen Gründen ergeben können, von einer auf kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei prüfen zu lassen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden können. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.

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Für die Prüfung von Ansprüchen aus Kapitalanlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos einer BSZ e.V. Interessengemeinschaft anschließen.

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Freitag, Februar 12, 2016

German Pellets-Insolvenz: BSZ e.V. bündelt Anlegerinteressen!

Nach Insolvenzantrag: Eigenverwaltung abgelehnt! BSZ e.V. rät zur Interessenbündelung!


In Sachen German Pellets überschlagen sich die Ereignisse. Zunächst wurde, wie der BSZ e.V. bereits berichtete, völlig überraschend eine auf den 9. Februar anberaumte Gläubigerversammlung kurzfristig abgesagt, dann stellte der deutsche Brennstoffhersteller am 10. Februar Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung. Das Unternehmen ist offensichtlich zahlungsunfähig.

Nun hat das zuständige Insolvenzgericht Schwerin eine Eigenverwaltung abgelehnt. Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Späth von der BSZ e.V.-Vertrauenskanzlei Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB hatte bereits gestern erklärt, dass er eine Sanierung in Eigenregie kritisch sehe und ablehne: „Sollte der Antrag auf Eigenverwaltung gestellt worden sein, so werden wir uns dagegen zur Wehr setzen, denn wir sehen es skeptisch, dass dieselben Unternehmensverantwortlichen hier in der Firma weiter Verantwortung übernehmen können. Auch sollte die Einrichtung eines Gläubigerausschusses oder eines gemeinsamen Vertreters geprüft werden.“

Auch andere Vertreter sahen die Insolvenz in Eigenregie kritisch.

Dieser Ansicht hat sich nun auch das Insolvenzgericht Schwerin angeschlossen. Die zuständige Richterin hatte offenbar erhebliche Zweifel daran, dass die Gläubiger mit einer Eigenverwaltung einverstanden sind.

Damit ist der Weg für ein klassisches Insolvenzverfahren geebnet. Betroffenen Anlegern ist zu raten, ihre Forderungen zur Insolvenztabelle anmelden. Auch eine Vertretung in der zu erwartenden Gläubigerversammlung ist ratsam. Die Interessengemeinschaft „German Pellets“ beim BSZ e.V. bündelt dabei die Anlegerinteressen.

Die BSZ e.V.-Vertrauensanwälte Dr. Späth & Partner werden auch alle weiteren Möglichkeiten der Anleger prüfen, und zwar vor allem Ansprüche aus Prospekthaftung im engeren Sinne gegen die Unternehmensverantwortlichen, denn alleine über das Insolvenzverfahren wird wohl nur eine teilweise Schadenskompensation möglich sein. Betroffene Anleger können sich der BSZ e.V. -IG German Pellets anschließen.

Wenn es um die Verfolgung oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Die Rechtsanwälte empfehlen betroffenen Anlegern daher, ihre Ansprüche, die sich sowohl aus einer fehlerhaften Anlageberatung, fehlerhaften Darstellungen im Emissionsprospekt oder aus vielen anderen Gründen ergeben können, von einer auf kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei prüfen zu lassen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden können. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.

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Für die Prüfung von Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft German Pellets anschließen.

Weitere Informationen so wie ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft German Pellets können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

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Dieser Text gibt den Beitrag vom 12.02. 2016 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhalts sind nicht berücksichtigt.

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Donnerstag, Februar 11, 2016

Venture Plus - Ausstiegsmöglichkeiten aus riskanten Kapitalanlagen?

BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte unterstützen Anleger bei Ausstieg und Schadensersatz. BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte der Kanzlei CLLB unterstützen Anleger der Venture Plus Beteiligungen (V+ GmbH und Co. Fonds 1 KG, V+ GmbH und Co. Fonds 2 KG und V+ GmbH und Co. Fonds 3 KG) beim Ausstieg bzw. bei der Durchsetzung von Schadensersatz.


Nach Erkenntnissen der Kanzlei haben sich viele Anleger von ihren Anlageberatern überzeugen lassen, ihre sicheren Renten- und Lebensversicherungen zu kündigen, um das daraus gewonnene Geld in riskante Venture Plus Beteiligungen zu investieren. Zudem war vielen Anlegern nicht bewusst, dass sie sich für viele Jahre, oft für über 25 Jahre, an die Unternehmen binden würden, ohne dass ihnen die Möglichkeit eines Ausstiegs über eine Kündigung gegeben wird.

Bei Venture Plus (V+ GmbH und Co. Fonds 1 KG, V+ GmbH und Co. Fonds 2 KG und V+ GmbH und Co. Fonds 3 KG) handelt es sich um unternehmerische Beteiligungen mit zahlreichen Risiken bis hin zum kompletten Verlust der von den Anlegern einbezahlten Gelder. Geschäftszweck der Venture Plus Fonds ist der Erwerb von Beteiligungen an oft noch jungen Unternehmen. Das Schicksal der Fonds hängt also wesentlich von dem Erfolg oder Misserfolg dieser jungen Unternehmen ab. Nach eigenen Angaben von Venture Plus richten sich die Fondsbeteiligungen auch nur an Anleger, die bereit sind diese unternehmerischen Risiken einzugehen. Dagegen richten sich die Beteiligungen nicht an Anleger, die auf der Suche nach sicheren Anlagen, zum Beispiel für die Altersvorsorge, sind.

Die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte empfehlen daher Anlegern der Venture Plus Fonds, die sich schlecht beraten fühlen, sich an eine spezialisierte Kanzlei zu wenden, die sie hinsichtlich der möglichen Optionen zur Durchsetzung ihrer Ansprüche im Zusammenhang mit den Venture Plus Fonds berät. Denn nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs haben Anlageberater erhebliche Informations- und Aufklärungspflichten. So haben diese den Anleger „anleger- und objektgerecht“ zu beraten. Im Rahmen der anlegergerechten Beratung darf dabei z.B. gegenüber einem konservativen Anleger ohne Fachwissen nur eine Anlage empfohlen werden, bei der Risiken weitgehend ausgeschlossen sind. Im Rahmen der objektgerechten Beratung muss der Anleger ausführlich und verständlich über die bestehenden Risiken aufgeklärt werden. Kommen die Berater dieser Pflicht nicht oder nur eingeschränkt nach, bestehen nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs grundsätzlich Schadensersatzansprüche. In diesem Fall können die betroffenen Anleger nicht nur die Rückabwicklung ihrer Anlage und Auszahlung ihres Anlagebetrages geltend machen, sondern darüber hinaus auch noch die Zinsen für eine ansonsten getätigte Alternativanlage beanspruchen.

Wenn es um die Verfolgung oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Die Rechtsanwälte empfehlen betroffenen Anlegern daher, ihre Ansprüche, die sich sowohl aus einer fehlerhaften Anlageberatung, fehlerhaften Darstellungen im Emissionsprospekt oder aus vielen anderen Gründen ergeben können, von einer auf kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei prüfen zu lassen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden können. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.

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Hohe wirtschaftliche Vorteile durch Widerruf teurer Altkredite möglich

Der Widerruf eines teuren Altkredits kann einen erheblichen wirtschaftlichen Vorteil für Immobilieneigentümer bringen. Als Folge des Widerrufs sind die empfangenen Leistungen gegenseitig zurückzugewähren. Dadurch wird der Weg frei für einen günstigen neuen Immobilienkredit.


Eine Vorfälligkeitsentschädigung, die in den meisten Darlehensverträgen für Fälle der Kündigung vereinbart wird, ist im Falle des Widerrufs nicht zu entrichten. Durch die niedrigeren Zinsen können vier- bis fünfstellige Summen eingespart werden.

Worauf kommt es an? Die Widerrufsbelehrung vorzuprüfen: Das sind die big Points:

A. Abweichung von gesetzlichem Muster als unabdingbare Voraussetzung für Fehlerzurechnung

Unabdingbare Voraussetzung für eine Zurechnung von Fehlern der Widerrufsbelehrungen an das Kreditinstitut ist, dass dieses in seinen Widerrufsbelehrungen von der jeweils gültigen gesetzlichen Musterwiderrufsbelehrung abgewichen ist. Sollte das nicht der Fall sein, genießt das Kreditinstitut einen sogenannten „Vertrauensschutz“ in die Fehlerfreiheit der vom Gesetzgeber erstellten Musterbelehrung. Die Abweichungen dürfen dabei nicht völlig unbeachtlich sein. In der Regel wird eine gewisse inhaltliche Abweichung gefordert. Oftmals liegen Abweichungen durch Ergänzungen von Wortgruppen oder das Kreditinstitut hat Überschriften entfernt oder ergänzt.

B. Fehlerhafte Information über Widerrufsfristen einer der häufigsten Fehler in Widerrufsbelehrungen der Banken

Einer der häufigsten Fehler in den Widerrufsbelehrungen der Banken und anderen Kreditinstitute ist, dass nicht ordnungsgemäß und einwandfrei über die Widerrufsfrist informiert wird. So enthalten viele dieser Widerrufsbelehrungen Formulierungen wie „die Frist beginnt frühestens“ oder „die Frist beginnt einen Tag nachdem ... jedoch nicht bevor“. Der Verbraucher kann in diesen Fällen nicht genau bestimmen, wann die Frist tatsächlich beginnt, weil er nicht alle Umstände kennt, von denen der Fristbeginn tatsächlich abhängen soll. Insoweit wird er daher nur unzureichend über sein Widerrufsrecht informiert.

C Neben Fehlern im Hinblick auf den Fristbeginn auch oftmals Mängel in der äußeren Form der Widerrufsbelehrungen

Neben diesen Fehlern im Hinblick auf den Fristbeginn bestehen auch oftmals Mängel im Hinblick auf die äußere Form der Widerrufsbelehrungen. So wird die Widerrufsbelehrung ganz oft nicht besonders hervorgehoben (etwa durch einen Rahmen, Fettdruck, andere Schriftgröße o.ä.), regelmäßig werden im Muster vorgesehene Zwischenüberschriften nicht verwendet. Die Voraussetzung, dass die Widerrufsbelehrung besonders hervorzuheben ist und auf das Widerrufsrecht und seine Folgen explizit hinzuweisen ist, wird in diesen Fällen nicht erfüllt.

Diese Fehler sind z.B. zu finden in Widerrufsbelehrungen folgender Kreditinstitute:

Allgemeine Hypothekenbank Rheinboden, Belehrung von 2006
Allianz Lebensversicherung, Belehrung von 2007
AXA Lebensversicherung, Belehrung von 2009
Berliner Sparkasse, Belehrung von 2008
BHW Bausparkasse, Belehrung von 2007
Commerzbank Belehrung von 2002
Deutsche Apotheker- und Ärztebank Belehrung von 2007
Deutsche Kreditbank AG - DKB, Belehrung von 2005
DSL Bank, Belehrung von  2004 bis 2006
ING DiBa, Belehrung von 2004 und folgende

Die Anlegerschutzanwälte der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Darlehenswiderruf bieten den Fördermitgliedern der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Darlehenswiderruf eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Unterlagen an. Einem Widerruf sollte immer eine umfassende Prüfung der konkreten Belehrung vorausgehen. Denn ein erfolgreicher Widerruf hängt von einer handfesten juristischen Argumentation zur Fehlerhaftigkeit der Belehrung ab.

Prüfen Sie die Möglichkeit eines Widerspruchs ihrer Kredit, Lebens- oder Rentenversicherungsverträge. Sie sind sich unsicher, ob bei Ihrem Vertrag eine Widerrufsmöglichkeit besteht? Für die kostenlose Erstberatung durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der von Ihnen gewünschten BSZ e.V. Interessengemeinschaft anschließen, in diesem Fall der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Darlehenswiderruf.

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Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Karl-Heinz Steffens

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Rechtshinweis
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung aktueller Anlegerschutz Nachrichten, die in der Regel von Rechtsanwälten verfasst werden, seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird ausschließlich von BSZ e.V. Vertragsanwälten erbracht. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche Einschätzung kostenlos durch die BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.

Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass von beiden Seiten aktiver Anlegerschutz betrieben wird!



German Pellets insolvent: BSZ e.V. bündelt Anlegerinteressen!

German Pellets hat nun am heutigen Tage einen Insolvenzantrag beim Amtsgericht Schwerin gestellt.


Es bleibt abzuwarten, ob es sich um eine Insolvenz in Eigenverwaltung handelt, wie gerüchtehalber vernommen werden konnte.

Die Anlegerversammlung, die am 10.02.2016 für die am 01.04.2016 fällige Anleihe stattfinden sollte und in der die Laufzeitverlängerung vorgeschlagen werden sollte, wurde gestern bereits kurzfristig abgesagt.

Die Anleihen des Unternehmens, das 3 Anleihen im Gesamtvolumen von ca. 226 Mio. € und einen Genussschein in Höhe von 44 Mio. € emittiert hat, waren bereits massiv gefallen, und notierten teilweise nur noch bei wenigen Prozent.

Mit der Insolvenz drohen tausenden von Anlegern hohe Verluste, die schlimmstenfalls bis zum Totalverlust reichen könnten.

Der BSZ e.V. bündelt die Anlegerinteressen und rät ausdrücklich zur Interessenbündelung.

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Walter Späth von der BSZ e.V.-Vertrauenskanzlei Dr. Späth & Partner hierzu: „Wir werden wir auf jeden Fall die Einrichtung eines Gläubigerausschusses beantragen, in dem die Interessen der Anleger ausreichend berücksichtigt sind. Auch sollte geprüft werden, ob z.B. eine Vertretung im Insolvenzverfahren oder die Bestellung eines sog. Gemeinsamen Vertreters sinnvoll ist. Auch sollte genau geprüft werden, ob die Eigenverwaltung, sofern diese beantragt worden sein sollte, im Interesse der Anleger ist.“

Die BSZ e.V.-Vertrauensanwälte Dr. Späth & Partner werden auch alle weiteren Möglichkeiten der Anleger prüfen, und zwar vor allem Ansprüche aus Prospekthaftung im engeren Sinne gegen die Unternehmensverantwortlichen. Dr. Späth hierzu: „Sollte der jeweilige Verkaufs-Prospekt fehlerhaft sein oder nicht ausreichend über alle relevanten Risiken aufgeklärt haben, so könnten erfolgreich Prospekthaftungsansprüche gegen die Verantwortlichen geltend gemacht werden, d.h., die Rückzahlung zu 100 % Zug um Zug gegen Übertragung der Anleihen verlangt werden“.

Anleihegläubiger von German Pellets können sich daher der BSZ e.V. Interessengemeinschaft „German Pellets“ anschließen, diese bündelt die Anlegerinteressen.

Die BSZ e.V.-Vertrauenskanzlei Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB ist seit dem Jahr 2002 schwerpunktmäßig im Bank- und Kapitalmarktrecht tätig und langjährig mit dem Bereich Mittelstandsanleihen, wie im gegenwärtigen Fall, vertraut, mehrere tausend Fälle im Bereich Mittelstandsanleihen wurden von Dr. Späth & Partner bereits erfolgreich bearbeitet, z.B. WBG Leipzig-West AG, DM Beteiligungen AG, First Real Estate, GlobalSwissCapital AG, Solen AG, Solar World, SIC-Processing, getgoods.de, WGF AG, usw.

Wenn es um die Verfolgung oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Die Rechtsanwälte empfehlen betroffenen Anlegern daher, ihre Ansprüche, die sich sowohl aus einer fehlerhaften Anlageberatung, fehlerhaften Darstellungen im Emissionsprospekt oder aus vielen anderen Gründen ergeben können, von einer auf kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei prüfen zu lassen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden können. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.

Mit Hilfe der Prozesskostenfinanzierung haben Sie als Kläger die Möglichkeit, Ihren Rechtsanspruch gegen einen Dritten ohne Kostenrisiko durchzusetzen. Sie können alle rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen und befinden sich in einer stärkeren Verhandlungsposition. Nicht zu unterschätzen ist die finanzielle „Waffengleichheit“, die durch einen Prozessfinanzer hergestellt wird. Nicht selten verhilft schon die Offenlegung der Finanzierung, den Gegner von einer vernünftigen, vergleichsweisen Lösung zu überzeugen. Mit der finanzkräftigen Prozessfinanzierungsgesellschaft an Ihrer Seite kämpfen wir gemeinsam mit Ihnen für Ihr Recht und haben keine Angst vor großen Namen, mächtigen Konzernen und finanzstarken „Gegnern“.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft German Pellets anschließen.

Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

drspä

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810

Direkter Link zum Kontaktformular:
http://www.fachanwalt-hotline.eu/Anmeldeformular?PHPSESSID=9d30d799f193da5cecf8ebe46a31c29c   

Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Dr. Walter Späth

Dieser Text gibt den Beitrag vom 11.02. 2016 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhalts sind nicht berücksichtigt.

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Mittwoch, Februar 10, 2016

German Pellets insolvent - Anlegern droht Totalverlust

Die German Pellets GmbH in Wismar hat heute - 10.02.2016 - einen Antrag auf die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt. Das teilte die WirtschaftsWoche in ihrer Online-Ausgabe mit. Die Pleite kommt nicht unerwartet. So haben bereits einige Firmen aus dem Unternehmensverbund Insolvenz angemeldet, z. B. der Ofenbauer Kago.

Auch wurde eine für den heutigen Tag angesetzte Gläubigerversammlung gestern kurzfristig abgesagt. Die Gläubiger einer Unternehmensanleihe sollten es der German Pellets gestatten, die in 2016 fälligen Schulden später zurück zu zahlen.

Mit der Insolvenz dürften aber auch die Gläubiger weiterer Anleihen sowie die Käufer von Genussrechten leer ausgehen. „Erfahrungsgemäß sind die im Rahmen eines Insolvenzverfahrens zu erzielenden Quoten nicht übermäßig hoch“, meint BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Torsten Geißler. „Entscheidend wird sein, ob es gelingt das Unternehmen erfolgreich zu sanieren und welche Zugeständnisse die Gläubiger hierzu hinnehmen müssen“, so Geißler weiter.

Die German Pellets GmbH ist der weltweit größte Produzent und Händler von Holzpellets. Zur Finanzierung des Ausbaus des Geschäftsbetriebes hat das Unternehmen Gelder in Millionenhöhe bei Anlegern eingesammelt. Diese dürften wohl kaum zurückgezahlt werden.

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Mit Hilfe der Prozesskostenfinanzierung haben Sie als Kläger die Möglichkeit, Ihren Rechtsanspruch gegen einen Dritten ohne Kostenrisiko durchzusetzen. Sie können alle rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen und befinden sich in einer stärkeren Verhandlungsposition. Nicht zu unterschätzen ist die finanzielle „Waffengleichheit“, die durch einen Prozessfinanzer hergestellt wird. Nicht selten verhilft schon die Offenlegung der Finanzierung, den Gegner von einer vernünftigen, vergleichsweisen Lösung zu überzeugen. Mit der finanzkräftigen Prozessfinanzierungsgesellschaft an Ihrer Seite kämpfen wir gemeinsam mit Ihnen für Ihr Recht und haben keine Angst vor großen Namen, mächtigen Konzernen und finanzstarken „Gegnern“.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft German Pellets anschließen.

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German Pellets Gläubigerversammlung kurzfristig abgesagt. Rätselraten über die Beweggründe.

Von den vermutlich ohnehin nur wenigen potentiellen Teilnehmern der Gläubigerversammlung werden es einige erst auf der Anfahrt erfahren haben: Die Versammlung der Anleihe 2011/16 - Gläubiger der German Pellets GmbH wurde überraschend ohne Begründung abgesagt.

Daraufhin halbierte sich der ohnehin schon eingedampfte Kurs der Anleihe 2011/16. Die Anlegerschaft fragt sich, ob und wie es weitergeht.

Die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte der Kanzlei Graf werden die Lage weiter beobachten und ihren Mandanten individuell auf ihre jeweilige Situation ausgerichtet zu allen Anleihen und dem Genussschein von German Pellets Empfehlungen geben. Es bieten sich durchaus Alternativen zum bloßen Abwarten.

Wenn es um die Verfolgung oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Die Rechtsanwälte empfehlen betroffenen Anlegern daher, ihre Ansprüche, die sich sowohl aus einer fehlerhaften Anlageberatung, fehlerhaften Darstellungen im Emissionsprospekt oder aus vielen anderen Gründen ergeben können, von einer auf kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei prüfen zu lassen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden können. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.

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