Mittwoch, Juli 25, 2012

HC Container-Flotten-Fonds: Was können Anleger nach der Insolvenz des Schiffsfonds unternehmen?


Der Schiffsfonds HC Container-Flotten-Fonds meldete bereits Anfang 2012 Insolvenz an. Was können betroffene Anleger unternehmen?


Bereits vor einem guten halben Jahr mussten die Anleger des HC Container-Flotten-Fonds von der Insolvenzanmeldung erfahren. Die betagten Schiffe des Fonds waren der rauen Konkurrenz nicht mehr gewachsen. Im April 2012 wurde dann das Insolvenzverfahren eröffnet. Für die Anleger, die ihre Ansprüche im Insolvenzverfahren angemeldet haben, ist die Hoffnung, dass sie ihr Geld vollständig zurückerhalten werden, recht gering. Für die Anleger des HC Container-Flotten-Fonds ist dies umso ärgerlich, da sie bei zwei Sanierungen weiteres Geld zur Verfügung stellten.

Anleger müssen Ansprüche im Insolvenzverfahren anmelden

Der HC Container-Flotten-Fonds wurde im Jahr 2005 von der Hanse Capital Gruppe aufgelegt. Dem Fonds gehörten die Containerfrachter HC Julia, HC Maria, HC Klara und HC Laura. Das Versprechen einer guten Rendite konnte der Schiffsfonds in der Folgezeit nicht eingehalten. Im Gegenteil: Der HC Container-Flotten-Fonds schüttete nie aus und die Anleger wurden aufgefordert, dem Schiffsfonds HC Container-Flotten-Fonds für die Sanierungsbemühungen weiteres Kapital zur Verfügung zu stellen.

Die Anleger des HC Container-Flotten-Fonds sollten angesichts der geringen Aussichten, das investierte Geld über das Insolvenzverfahren zurückzubekommen, jetzt handeln. Bei einer rechtlichen Beratung durch einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht kann geklärt werden, welche Möglichkeiten Anlegern des Schiffsfonds HC Container-Flotten-Fonds noch offen stehen. So kann beispielsweise geprüft werden, ob die Anlageberatung Fehler aufwies. Wurden Anlegern nicht ordnungsgemäß über die Funktionsweise und die Risiken ihrer Schiffsbeteiligung aufgeklärt, stehen Schadensersatzansprüche im Raum. Anleger des HC Container-Flotten-Fonds sollten in der jetzigen Situation nicht zögern, sich an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht zu wenden.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus Anlagen in Schiffsfonds durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, hat der BSZ e.V. die Interessengemeinschaft "Schiffsfonds/ HC Container-Flotten-Fonds " gegründet. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der Interessengemeinschaft beizutreten.


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Dieser Text gibt den Beitrag vom 25. Juli 2012 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.
drst

Dienstag, Juli 24, 2012

CS Euroreal: Hilfe für Anleger, die nicht jahrelang auf ihr Geld warten möchten.


Die erste Immobilie des CS Euroreal ist verkauft, dennoch wird die Abwicklung noch lange andauern. Anlegergemeinschaft für Anleger, die nicht monate- und jahrelang auf ihr Geld warten möchten.


Die Abwicklung des CS Euroreal nimmt Gestalt an. Eine erste Immobilie – die Europa Galerie in Saarbrücken – wurde bereits veräußert. Dennoch wird die Abwicklung sich noch über lange Zeit erstrecken. Bis zum April 2017 hat die Verwaltung des offenen Immobilienfonds Zeit, um die Gebäude des CS Euroreal zu verkaufen. Nach der kürzlich erfolgten ersten Auszahlung in Höhe von 4,30 Euro müssen die Anleger jetzt bis Dezember 2012 warten. Eine lange Zeit, wenn man bedenkt, dass einst die jederzeitige Verfügbarkeit des investierten Geldes angepriesen wurde. Welche Optionen stehen Anlegern des CS Euroreal offen, die nicht jahrelang auf ihr Geld warten möchten?

Anlegergemeinschaft als Alternative zum weiteren Warten

Ein Verkauf der Anteile über die Börse ist trotz der Abwicklung weiterhin möglich, allerdings bergen Kursschwankungen Ungewissheiten. Auch wird eine Verkaufsgebühr fällig, die einkalkuliert werden muss und auch Börsenkurs aktuell deutlich unter dem einstigen Ausgabepreis der Anteile. Eine andere Möglichkeit bietet die Beteiligung an einer Anlegergemeinschaft für Anleger des CS Euroreal. Hier geht es um Ansprüche gegenüber der Credit Suisse, die den CS Euroreal auf den Markt brachte. Es wandten sich bereits zahlreiche Anleger an den BSZ e.V. um der Anlegergemeinschaft beizutreten.

Unabhängig von der Teilnahme an der Anlegergemeinschaft kann auch geprüft werden, ob Anlegern des CS Euroreal individuelle Schadensersatzansprüche zustehen. Die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzleien haben reichlich Erfahrung mit offenen Immobilienfonds und reichten bereits Klagen auf Schadensersatz für Anleger des CS Euroreal bei Gericht ein. In den vielen den Kanzleien vorliegenden Fällen bestehen Schadensersatzansprüche weil Anleger fehlerhaft beraten wurden. Die Beratung durch die Postbank, die Commerzbank und Sparkassen ließ häufig zu wünschen übrig. Verschiedene Gerichte sprachen daher Anlegern offener Immobilienfonds Schadensersatz wegen falscher Beratung zu. Oft sollte die Investition in den CS Euroreal als sichere Kapitalanlage oder der Altersvorsorge dienen, obwohl die Risiken, die einem offenen Immobilienfonds innewohnen, dem Konzept einer sicheren Geldanlage widersprechen. Anleger, die dies oder ähnliches erlebten, sollten sich an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht wenden.

 Für die Prüfung von Ansprüchen aus der Anlage CS Euroreal durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, hat der BSZ e.V. die Interessengemeinschaft "CS Euroreal" gegründet. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der Interessengemeinschaft beizutreten.


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Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Dr. Ralf Stoll

Dieser Text gibt den Beitrag vom 24. Juli 2012 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.
drst

Montag, Juli 23, 2012

Kein gemeinsamer Gläubigervertreter für die SIAG Schaaf Industrie AG Anleihegläubiger. Was ist nun zu tun?


Die Anleihegläubiger der SIAG Schaaf Industrie AG waren aufgerufen am 18.07.2012 über einen gemeinsamen Vertreter der Anleihegläubiger abzustimmen. Aktuell geht der Sachwalter von etwa 15 Mio. EUR an begebenen Anleihen aus. Insgesamt hätten maximal 50 Mio. EUR an Anleihen ausgegeben werden dürfen. Genauere Angaben zur exakten Höhe oder zur Anzahl der Anleihegläubiger konnten nicht gemacht werden. Anwesend auf der Versammlung waren enttäuschend wenige Anleihegläubiger. Weniger als 40 Gläubiger bzw. deren Vertreter nutzten die Gelegenheit zur Anwesenheit und stimmten mit ab.


Im Rahmen der Abstimmungen zu den einzelnen Punkten der festgesetzten Tagesordnung konnte bereits keine Mehrheit für die Einsetzung eines gemeinsamen Gläubigervertreters festgestellt werden. Zu den weiteren Abstimmungen kam es dadurch bereits nicht mehr.

 Im Ergebnis bedeutet das für die Anleihegläubiger, dass kein gemeinsamer Gläubigervertreter gewählt wurde und daher jeder Einzelne dazu aufgerufen ist, seine Rechte selbst oder durch qualifizierte Rechtsanwälte ausüben zu lassen.

Insbesondere am Berichtstermin am 25.07.2012 sollten die Anleihegläubiger teilnehmen oder sich zumindest vertreten lassen. Auf dieser Versammlung werden der Sachwalter und der Vorstand für die Fragen der Gläubiger zur Verfügung stehen. Ferner wird über den Fortgang der insolventen Gesellschaften, auch z.B. eine Betriebsveräußerung unter Wert und viele weitere essentielle Dinge abgestimmt werden. Eine Interessenwahrnehmung durch die Anleihegläubiger kann daher nur dringend angeraten werden.

Viele Anleger erhoffen sich auch Antworten auf die Frage, wie es sein kann, dass ein Unternehmenssprecher noch am 23.02.2012 mitgeteilt haben soll, dass der Bestand des Unternehmens nicht gefährdet sei, da erhebliche Reserven vorhanden seien.

Weitere interessante Fragen stellen sich hinsichtlich einer möglichen Haftung der Banken für diese Anleihe bzw. des Vorstandes oder des Aufsichtsrates. Wurde möglicherweise die Situation des Unternehmens in den Prospekten nicht korrekt dargestellt. Insbesondere vor dem im Jahr 2011 bis September entstandenen Verlust in Höhe von 11,5 Mio. EUR in dessen Folge das Eigenkapital auf 4,4 Mio. EUR absank.

Für die Anleihegläubiger sprechen demnach sehr gute Gründe sich der Interessengemeinschaft des BSZ e.V. „ SIAG Schaaf Industrie AG“ anzuschließen.  Nur eine gebündelte Interessenvertretung wird hier für Aufklärung und eine zielgerichtete Durchsetzung der Ansprüche der Anleihegläubiger sorgen können, ist sich der Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Torsten Geißler aus der Kanzlei MHG Rechtsanwälte sicher.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus Anlagen in SIAG Schaaf Industrie AG durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, hat der BSZ e.V. die Interessengemeinschaft "SIAG Schaaf Industrie AG“  gegründet. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der Interessengemeinschaft beizutreten.


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Dieser Text gibt den Beitrag vom 23. Juli 2012 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.
mhg

Lloyd Fonds Britische Kapital Leben I - VIII: Nicht gerade die feine englische Art.


Zwischenzeitlich hat die Lloyd Fonds AG acht Lebensversicherungsfonds platziert. Jeder dieser Fonds investiert in sog. „britische Zweitmarkt-Kapitallebens-Versicherungen. Die Bilanz ist erschreckend.


Warum britische Lebensversicherungen?
In Großbritannien dient die Kapitallebensversicherung („with-profit-policy“) zumeist nicht dem eigentlich versicherten Risiko, sondern der Tilgung eines beispielsweise für den Hausbau benötigten Hypothekendarlehens. Der aufgenommene Kredit ist hierbei in der Regel als endfällig vereinbart, d.h., er muss erst nach Ablauf einer bestimmten Zeit zurückgezahlt werden. Die bis dahin eingezahlten Versicherungsprämien sowie angefallenen Jahres- und Schlussboni aus den Lebensversicherungen (Policen) sollen dann zur Tilgung verwendet werden.

Gelingt die vorzeitige Ablösung des Darlehens mit anderen Mitteln, wird die Lebensversicherung nicht mehr benötigt. Eine vorzeitige Kündigung lohnt sich meistens nicht, da sie in aller Regel zu einem Rückkaufpreis durch den Versicherer führt, der weit unter dem eigentlichen Wert (innerer Wert) der Lebensversicherung liegt. So hat sich in Großbritannien im Laufe der letzten 150 Jahre ein Zweitmarkt für Lebensversicherungen entwickelt, der mittlerweile zu den größten weltweit gehört. Dort werden Lebensversicherungen über dem Rückkaufpreis der Versicherer, aber unter dem inneren Wert gehandelt. Ein Geschäft, von dem alle Seiten profitieren können.

Lloyd Fonds Britische Kapital Leben I-VIII
Genau hierin versteht sich im Wesentlichen auch der Sinn und Zweck der acht Fondsgesellschaften der Lloyd Fonds AG. Innerhalb einer Investitionsphase soll zunächst ein Portfolio aus verschiedenen britischen Kapitallebensversicherungen angelegt werden. Die entsprechenden Versicherungsunternehmen müssen gemäß einer Anlagerichtlinie über eine bestimmte Bonität (Rating) verfügen. Die auf dem Zweitmarkt erworbenen Versicherungen sollen bei günstiger Lage dann wieder gewinnbringend verkauft bzw. gehandelt werden. Sollte hingegen die versicherte Person sterben oder die Vertragslaufzeit enden, so soll die Ablaufleistung, bestehend aus garantierter Versicherungssumme, Jahresboni und Schlussbonus, von der Fondsgesellschaft vereinnahmt werden. Insgesamt erhoffte man sich einen regen und renditenstarken Handel bei gleichzeitig niedrigen Risiken.

Beträchtliches Risikopotential
Die Realität sieht leider ganz anders aus.

Zunächst einmal ist im Rahmen der Investitionsphase und auch im Weiteren für den Anleger nicht ersichtlich, welche britischen Policen das Fondsmanagement erwerben wird und mit welchen Versicherern es die Fondsgesellschaften zu tun haben werden. Kontrollmöglichkeiten stehen dem Anleger als Kommanditist nur in sehr engen Grenzen zu. Die Beteiligung an solchen Zweitmarkt-Lebensversicherungsfonds birgt daher ein sog. Blind-Pool-Risiko.

Weiter und v.a. ist zu berücksichtigen, dass britische Kapitallebensversicherungen erst dann im Wert steigen und für den Handel am Zweitmarkt attraktiv werden bzw. für den Fonds rentable Ablaufleistungen in Aussicht stellen, wenn neben der anfangs garantierten Versicherungssumme satte Jahres- und Schlussboni gutgeschrieben werden. Eine Garantieverzinsung, wie man sie bei deutschen Lebensversicherungen kennt, gibt es hier gerade nicht. Da sich britische Versicherungsunternehmen hauptsächlich mit Aktienengagements versuchen, orientieren sich die Jahresboni an der Entwicklung der Aktienmärkte und können entsprechend gering ausfallen oder gar ausbleiben, so auch der Schlussbonus. Das immer wieder so stark beworbene Glättungsverfahren („smoothing“), d.h., in guten Jahren werden Teile der Jahresboni zurückgestellt, um in schlechteren Jahren dennoch Boni gutschreiben zu können, hat sich in der Vergangenheit kaum bewährt. Verkaufserlös und Ablaufleistung, mithin der Erfolg der gesamten Fondsgesellschaft sind damit von Kapitalmarktentwicklungen abhängig, die für einen Anleger eigentlich nicht mehr zu überschauen sind, sofern er hiervon überhaupt wusste. 

Da die laufenden Kosten und Umsätze aus dem Handel am Zweitmarkt oder aus den vereinnahmten Ablaufleistungen in britischen Pfund abgewickelt werden, das Eigenkapital des Fonds sowie die geplanten Ausschüttungen aber in Euro erfolgen sollen, besteht zudem ein nicht zu unterschätzendes Währungsrisiko.

Zum Leid der Anleger wurden diese beispielhaft angerissenen Risikofaktoren noch in eine geschlossene Fondsbeteiligung gekleidet, welche eine unternehmerische Beteiligung mit weiteren Risiken darstellt. So müssen sich Anleger im Klaren sein, dass eine solche Beteiligung einen Totalverlust der Einlage mit sich bringen kann. Zudem kann durch Ausschüttungen, die nicht aus echten Gewinnen herrühren, eine persönliche Haftung des Anlegers entstehen. Eine solche Fondsbeteiligung bedeutet in der Regel auch ein langfristiges Investment, d.h., dass ein Verkauf der Fondsanteile mangels eines institutionalisierten Zweitmarktes oftmals, wenn überhaupt, nur mit einem erheblichen Preisabschlag möglich ist.

Keine guten Aussichten
Aus den Leistungsbilanzen aller acht Fondsgesellschaften ist zu entnehmen, dass die Jahres- und v.a. die Schlussboni in den letzten Jahren stark rückläufig geworden sind. So ist beispielsweise der Anteil des Schlossbonus bei einer 25-jährigen Police mittlerweile auf rund 19 %, gemessen an der gesamten Laufleistung, gefallen. Vor ca. 10 Jahren waren es immerhin noch 60 %. Hintergrund hierfür ist insbesondere  die schwierige Lage an den Aktienmärkten. Gerade die Weltwirtschaftskrise sowie die anhaltende Schuldenkrise in der EU haben zu einem sehr schwankungsanfälligen Geschäftsklima geführt. Verschärfend kommt hinzu, dass Standard & Poor´s in den vergangenen Jahren eine große Zahl britischer Versicherungsunternehmen herabgestuft hat.

Diese Ereignisse haben sich letztlich negativ auf den Zweitmarkt für britische Lebensversicherungen ausgewirkt. Die Nachfrage war entsprechend gering, sodass der Handel nur sehr eingeschränkt möglich war. Die Planwerte aller acht Fondsgesellschaften für das Jahr 2010 wurden daher deutlich unterschritten. Ausschüttungen hat es letztmalig und diese auch nur anteilig für das Jahr 2008 gegeben. Anleger der Lloyd Fonds Britische Kapital Leben VI-VIII sind sogar seit Zeichnung gänzlich leer ausgegangen. Aufgrund der Tatsache, dass alle acht Fondsgesellschaften eine relativ hohe Fremdkapitalquote aufweisen und diese Forderungen vorrangig bedient werden müssen, dürften Ausschüttungen weiterhin ausbleiben.

Schadensersatz
Die aktuelle Entwicklung auf den Kapitalmärkten und die damit einhergehenden Auswirkungen auf die Lloyd Fonds Britische Kapital Leben I-VIII bietet für die Anleger zwar Anlass zur Besorgnis, ist aber nach Auffassung der auf das Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei Dr. Steinhübel Rechtsanwälte kein Grund, sich mit dieser Situation abzufinden. So zeigt die Erfahrung, dass Anleger im Rahmen der damaligen Beratung regelmäßig nicht hinreichend über die Risiken einer solchen Fondsbeteiligung aufgeklärt wurden. Banken und Sparkassen klären zudem immer wieder pflichtwidrig nicht über die ihnen zugeflossenen Provisionen („Kick-Backs“) auf. Eine solche fehlerhafte Anlageberatung löst Schadensersatzansprüche aus, die den Anleger zur Rückabwicklung seiner Fondsanteile berechtigen. Diese Chance sollten Anleger nutzen.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus Anlagen in Lloyd Fonds Britische Kapital Leben durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, hat der BSZ e.V. die Interessengemeinschaft "Lloyd Fonds Britische Kapital Leben" gegründet. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der Interessengemeinschaft beizutreten.


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Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Felix Schönfleisch

Dieser Text gibt den Beitrag vom 23. Juli 2012 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.
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Schiffsfonds - Rückforderung von Ausschüttungen, was tun?


Schadensersatz für Anleger von Schiffsfonds. Was tun bei Schiffsfonds, wenn der Fonds die Ausschüttungen, also die bisherigen jährlichen Auszahlungen an die Anleger, zurückbezahlt haben will? Diese Frage stellen sich viele Schiffsfonds Anleger in der Krise.


Für die Anleger ist es ein Alptraumszenario: Ihre Schiffsbeteiligung ist pleite, das investierte Geld ist oft verloren und im Hintergrund droht auch noch eine Haftung. Realisiert sich die Haftung, müssen die Anleger zu den Kapitalverlusten auch noch die erhaltenen Ausschüttungen zurück zahlen. Doch warum besteht überhaupt ein Haftungsrisiko für Anleger? Die Beteiligung an einem geschlossenen Schiffsfonds ist in rechtlicher Sicht eine Beteiligung an einem Unternehmen, das in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten kann. Nach der Pleite eines geschlossenen Schiffsfonds stellt sich meistens die Frage, wer für die Schulden des Schiffsfonds gegenüber den Gläubigern aufzukommen hat. Der Grund für das Haftungsrisiko der Anleger findet sich in einem unscheinbaren Verweis. In vielen Gesellschaftsverträgen geschlossener Schiffsfonds finden sich Sätze wie der folgende: "Auf § 172 Abs. 4 HGB wird verwiesen." Was verbirgt sich hinter diesem Satz?

Verweis auf § 172 HGB birgt Haftungsrisiken

In § 172 des Handelsgesetzbuchs (HGB) geht es um die Haftung des Kommanditisten. Geschlossene Schiffsfonds haben in Deutschland üblicherweise die Form einer Kommanditgesellschaft (KG). Als Kommanditist wird ein bestimmter Typ von Gesellschafter an einer solchen KG bezeichnet. Der Clou eines Kommanditisten ist die beschränkte Haftung gegenüber Gläubigern der Gesellschaft. Das bedeutet, dass ein Kommanditist nicht unbeschränkt mit dem Privatvermögen haftet, sondern nur mit dem Kapital, das er in die Kommanditgesellschaft einbringt (Kommanditeinlage). Zwar beteiligen sich Anleger selten als Direktkommanditisten, sondern meist mittelbar als Treugeber eines sog. Treuhandkommanditisten. Jedoch werden die Rechte und Pflichten des Treuhandkommanditisten meistens auf die Treugeber - also die Anleger - übertragen. Auf die Anleger der geschlossenen Schiffsfonds umgemünzt bedeutet das, dass sie mit dem Betrag haften, den sie in ihre Kapitalanlage investierten. Hat ein Anleger seine Kommanditeinlage vollständig eingezahlt, droht ihm "nur" der Verlust des investierten Geldes, aber er muss darüber hinaus nicht haften.

Ausschüttungen sind keine Renditen wie bei einem Sparbuch

Da die allermeisten Anleger das Geld, das sie investieren möchten, sofort vollständig in den Schiffsfonds eingezahlt haben, stellt sich die Frage, warum für sie dennoch ein Haftungsrisiko bestehen kann. Der Grund hierfür sind die Auszahlungen der geschlossenen Schiffsfonds an die Anleger. Meistens werden geschlossene Schiffsfonds als Steuersparmodelle mit attraktiven Ausschüttungen von 5 % p.a. und mehr ab dem ersten Beteiligungsjahr angepriesen. Nur in den seltensten Fällen kann ein Schiffsfonds jedoch soviel Geld erwirtschaften, um die Ausschüttungen aus echten Gewinnen finanzieren zu können. Vor allem in der Anlaufphase eines geschlossenen Schiffsfonds entstehen hohe Kosten für die Planung, Verwaltung, Garantien usw., die den erwirtschafteten Gewinn aufbrauchen. Um die Anleger trotzdem zufrieden zu stellen, wird auch das investierte Geld der Anleger für Ausschüttungen verwendet. Im Klartext heißt das, die Anleger bekommen Teile ihrer Kommanditeinlage zurückgezahlt. Der Knackpunkt ist also, dass Auszahlungen bei geschlossenen Schiffsfonds keine gewinngedeckten Ausschüttungen oder Zinsen wie bei einem klassischen Sparbuch sind, sondern dass auch das investierte Geld an die Anleger zurückgezahlt werden kann.

Wird die Kommanditeinlage nun durch die Ausschüttungen an die Anleger zurückgezahlt, lebt die Haftung des Kommanditisten - oder des Treugebers - wieder auf. Denn in § 172 Abs. 4 HGB heißt es: "Soweit die Einlage eines Kommanditisten zurückbezahlt wird, gilt sie den Gläubigern gegenüber als nicht geleistet." Erhält ein Anleger Auszahlungen von seiner Kapitaleinlage unter dem Deckmantel einer Ausschüttung, reduziert sich sein "Kapitalkonto". Der Anleger haftet dann für den Unterschiedsbetrag zwischen seiner ursprünglichen Investitionssumme und dem tatsächlichen Kontostand seines "Kapitalkontos", wenn Forderungen von Gläubigern an den Schiffsfonds herangetragen werden. Zwar spielt dies bei den meisten, alltäglichen Verbindlichkeiten eines Schiffsfonds keine besondere Rolle. Im Fall einer Insolvenz aber kann die Haftung des § 172 HGB für ein böses Erwachen sorgen. Denn im Notfall muss der Insolvenzverwalter zugunsten der Gläubiger alle geleisteten Ausschüttungen von den Anlegern zurückfordern.

Ein doppeltes Risiko tragen jene Anleger, die aus steuerlichen Gründen einen Kredit aufgenommen haben, um ihre Schiffsfondsbeteiligung zu finanzieren. Denn der Kredit muss unabhängig vom Schicksal des Schiffsfonds getilgt werden. Solche Anleger können in die Situation einer doppelten Belastung geraten. Einerseits müssen sie die Auszahlungen (mit denen das Darlehen bedient wurde) an die Gesellschaft zurückzahlen und gleichzeitig müssen sie weiterhin den Kredit tilgen.

Hilfe für Anleger

Schon allein diese kurze Zusammenfassung zeigt, dass sich hinter dem scheinbar harmlosen Verweis auf eine gesetzliche Vorschrift handfeste Risiken verbergen können. Daher müssen Anleger vor der Investition in einen geschlossenen Schiffsfonds über solche und ähnliche Risiken aufgeklärt werden. Wurden Haftungsrisiken verschwiegen, stehen Schadensersatzansprüche wegen falscher Beratung im Raum. Anleger, die bezüglich ihrer Haftungsrisiken oder hinsichtlich ihres geschlossenen Schiffsfonds Fragen haben, sollten sich von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht oder einem Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht beraten lassen.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus Anlagen in Schiffsfonds durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, hat der BSZ e.V. die Interessengemeinschaft "Schiffsfonds/Rückforderungen" gegründet. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der Interessengemeinschaft beizutreten.


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drst

Samstag, Juli 21, 2012

Santander Kapitalprotekt geschlossen – Was haben Anleger von Auszahlungen der Zielfonds?


Die Krise der offenen Immobilienfonds betrifft auch Dachfonds wie den Santander Kapitalprotekt. Hilfe für Anleger. Was haben die Anleger des Dachfonds Santander Kapitalprotekt vom Geldregen der Zielfonds SEB Immoinvest und CS Euroreal?


Die beiden Zielfonds wurden im Mai 2012 aufgelöst. Kürzlich erhielten die Anleger – zu denen auch Fonds wie der Santander Kapitalprotekt gehören – die erste Auszahlung. 10,25 Euro je Anteil beim SEB Immoinvest und 4,30 Euro bei CS Euroreal. Da Anteile dieser beiden offenen Immobilienfonds immerhin gut ein Viertel des Vermögens des Santander Kapitalprotekt ausmachen, fragen sich dessen Anleger, was mit diesem Geld passiert ist. Von der Fondsgesellschaft erhielten sie bislang noch keine Informationen.

Was können Anleger des Santander Kapitalprotekt, die sich von ihren Anteilen trennen möchten,  in dieser Situation unternehmen? Ein Verkauf der Anteile an der Börse ist für viele Anleger nicht die erste Wahl, da der Kurs der Anteile des Santander Kapitalprotekt sich bei der Hälfte des Anteilswerts bewegt. Alternativ können Anleger sich an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht wenden. So kann geklärt werden, wie gut die individuellen Chancen der Anleger der Santander Kapitalprotekt sind, dass sie sich verlustfrei von ihren Anteilen trennen können. Hierfür kann überprüft werden, ob die Anlageberatung Fehler aufwies, die zum Schadensersatz führen können.

Fehler bei Anlageberatung können Schadensersatzansprüche auslösen

Zu den häufig auftretenden Fehlern einer Anlageberatung zählt, dass Anlegern erklärt wurde, dass Dachfonds wie der Santander Kapitalprotekt die Anteilsrücknahme unbefristet aussetzen können. Daher ist gerade die jederzeitige Verfügbarkeit des investierten Kapitals nicht gegeben. Auch war nicht allen Anlegern bewusst, dass sich offene Immobilienfonds seit längerem in einer Krise befinden, die sich auch auf die Zielfonds des Santander Kapitalprotekt auswirkte. Auch ist zu überprüfen, ob die Anlage- oder Bankberater Vermittlungsprovisionen (kick backs) erhielten, über die Anleger aufgeklärt werden mussten. Bei der Anlageberatung muss den Anlegern ein Prospekt übergeben werden, in dem der Santander Kapitalprotekt ausführlich beschrieben wird.

Im Fall, dass die Berater gegen eine der obigen Pflichten verstießen, bestehen für Anleger des Santander Kapitalprotekt gute Chancen, dass sie Schadensersatz fordern können. So können Anleger ihr eingezahltes Geld zurückerhalten und müssen sich nicht die zeitlich unbegrenzte Schließung einlassen. Erste Urteile zu offenen Immobilienfonds bestätigen dies. Anleger des Santander Kapitalprotekt sollten nun dringend handeln und sich von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht beraten lassen, der sich speziell mit offenen Immobilienfonds auskennt. Die zuständigen BSZ e.V. Vertrauensanwälte haben ausgewiesene Kenntnisse bei offenen Immobilienfonds und Dachfonds. Die Anlegerschutzkanzleien führen bundesweit Prozesse und Verfahren für Anleger, die Schadensersatz einfordern. Das Landgericht Berlin sprach jüngst einem Anleger Schadensersatz wegen Falschberatung zu und auch vor dem Landgericht Mosbach zeichnet sich nach der mündlichen Verhandlung ein Erfolg ab.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus Anlagen bei „Santander Kapitalprotekt"   durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, hat der BSZ e.V. die Interessengemeinschaft "Santander Kapitalprotekt" gegründet. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der Interessengemeinschaft beizutreten.


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Solar Millennium AG: Insolvenzquote steigt an, erste Klagen eingereicht, Eile ist geboten!


BSZ e.V.-Vertrauensanwälte reichen erste Prospekthaftungsklagen ein. Interview mit BSZ e.V.-Vertrauensanwalt Dr. Walter Späth. Der BSZ e.V. interviewt den BSZ e.V.-Vertrauenswalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Walter Späth, MSc, zu den aktuellen Vorkommnissen um die Solar Millenium AG


BSZ e.V.: Herr Dr. Späth, was gibt es Neues zu berichten in Sachen Solar Millenium AG?

Dr. Späth: Zunächst ist sehr positiv, dass es dem Insolvenzverwalter offensichtlich gelungen ist, Teile des Unternehmens zu verkaufen. Pressemeldungen der letzten Tage zufolge konnten zweit der größten US-Projekte des Unternehmens für rund 80 Mio. € verkauft werden. Zumindestens Teile des erlösten Geldes sollen die geschädigten Anleger erhalten. Auch konnte Pressemeldungen der letzten Tage zufolge über den Verkauf der Andasol 3 Kraftwerks GmbH der 13-prozentige Anteil der Solar Millenium AG am Andasol 3-Projekt veräußert werden. Allein hierüber sollen nach dem Insolvenzverwalter Volker Böhm den Anlegern bis zu 36 Mio. € zusätzlich zufließen.

BSZ e.V.: Was bedeutet dies nun für die Anleger, auch hinsichtlich der möglichen Insolvenzquote?

Dr. Späth: Es ist sehr positiv zu werten, dass Teile des Unternehmens verkauft wurden. Die Insolvenzquote dürfte somit doch höher ausfallen, als erwartet. Wie hoch sie letztendlich ausfällt, kann man aber noch nicht mit Sicherheit sagen. Wenn man den Schaden von über 300 Mio. € ins Verhältnis setzt zu den oben genannten Verkaufserlösen, zeigt sich, dass die Insolvenzquote mit Glück vielleicht sogar bei um die 30 % liegen dürfte, genaue Zahlen können aber noch nicht genannt werden, dies muss der Insolvenzverwalter tun. Diverse Geschädigte haben sich auch bei uns in den letzten Tagen gemeldet und ihren Unmut darüber bekundet, dass Zinserträge, die bereits auf ihren Konten gutgeschrieben wurden, wieder storniert wurden.

BSZ e.V.: Sie haben inzwischen auch erste Klagen für Geschädigte eingereicht und gegen wen, warum?

Dr. Späth: Wenn man sich die obigen Zahlen ansieht, ist zwar äußerst positiv, dass die Insolvenzquote wohl höher ausfallen könnte als erwartet. Eines fällt aber auch auf: Die Anleger werden auf jeden Fall auf erheblichen Verlusten sitzen bleiben, selbst wenn die Insolvenzquote bei um die 30 % liegen dürfte, was noch nicht feststeht, würden die Anleger immer noch auf ca. 70 % ihres Schadens sitzen bleiben. Wir haben Klagen gegen diverse Personen, die unserer Ansicht nach als Prospektverantwortliche anzusehen sind, wegen mutmaßlicher Prospekthaftung verklagt. Namen werden wir aber noch nicht nennen.

BSZ e.V: Welche Chancen rechnen Sie den Klagen aus?

Dr. Späth: Wir sehen vernünftige Chancen für die Klagen. Hierzu möchte ich sagen, dass die Verantwortlichen der Solar Millenium AG, die wir verklagt haben, dies offensichtlich anders zu sehen scheinen, denn in den letzten Tagen wurden diverse Schreiben unter dem Logo „Solar Millenium“ oder „Insolvenzverfahren der Solar Millenium AG“ versandt, in dem die Verantwortlichen speziell unsere Kanzlei in ein schlechtes Licht gerückt haben. Hier wurden leider im Zusammenhang mit unserer Kanzlei Begriffe wie „Wald- und Wiesenkanzlei“ bzw. „Internet-Scharlatanerie“ verwandt. Um es klar zu sagen: Meiner Ansicht nach wurde hierbei die Grenze zur Beleidigung bzw. üblen Nachrede überschritten, so dass wir leider strafrechtliche Schritte prüfen müssen. Viele unserer Mandanten haben uns mitgeteilt, dass sie dieses Schreiben für völlig inakzeptabel halten. Bemerkenswert ist auch, dass bei Solar Millenium offensichtlich keiner die Verantwortung für dieses Schreiben übernehmen will, denn unterschrieben wurde es von niemandem und es ist auch nicht erkennbar, wer dahinter steckt. Offensichtlich steigt die Nervosität bei den Verantwortlichen der Solar Millenium AG durch unsere- meiner Ansicht nach vollkommen berechtigten- Klagen, deutlich an. Wir werden uns aber leider nicht verbieten lassen, hier –meiner Ansicht nach berechtigte- Klagen einzureichen.

BSZ e.V: Welche Anleger sollten klagen?

Dr. Späth: Wir reichen, auch dies haben die Verantwortlichen der Schreiben offensichtlich nicht erkannt, nur für rechtsschutzversicherte Personen Klage ein, für die kein Kostenrisiko besteht. Die Drohkulisse, die in den Schreiben aufgebaut wurde, unter anderem mit dem hohen Kostenrisiko, muss somit leider komplett ins Leere gehen.
Personen, die nicht rechtsschutzversichert sind, raten wir gegenwärtig ausdrücklich von einer Klage ab, vor allem auch wegen des bestehenden Vollstreckungsrisikos.

BSZ e.V: Wie schätzen Sie die Chancen einer erfolgreichen Vollstreckung, sofern die Klagen erfolgreich sein sollten, ein?

Dr. Späth: Dies kann man nicht sicher sagen. Einige der Beklagten sollten aber noch solvent sein. Sehr positiv ist auch, dass nach Angaben des Insolvenzverwalters sog. D & O-Versicherungen in Höhe von ca. 20 Mio. € zu bestehen scheinen, auf die wir versuchen werden, für die Geschädigten zuzugreifen.

BSZ e.V: Welche Erfahrung hat Ihre Kanzlei mit derartigen Klagen?

Dr. Späth: Wir sind nicht nur seit 10 Jahren auf den Bereich des Bank- und Kapitalmarktrechts spezialisiert, sondern ganz speziell in dem Bereich der Unternehmens-Anleihen, also wie im Fall Solar Millenium AG, konnte unsere Kanzlei als eine der ersten Kanzleien in Deutschland diverse Erfolge verzeichnen. In den Fällen Wohnungsbaugesellschaft Leizig-West, DM Beteiligungen AG, First Real Estate GmbH, GlobalSwissCapital AG hat unsere Kanzlei insgesamt mehr als 1.000 Geschädigte vertreten und beachtliche Erfolge gegen die Verantwortlichen erzielt, z.B. im Fall First Real Estate GmbH als erste Kanzlei rechtskräftige Urteile gegen die verantwortlichen Hintermänner erzielt oder im Fall GlobalSwissCapital AG gegen diverse Vermittler der Anlage.

BSZ e.V: Herr Dr. Späth, wir danken Ihnen für dieses Gespräch.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus Anlagen bei Solar Millennium AG durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, hat der BSZ e.V. die Interessengemeinschaft " Solar Millennium AG" gegründet. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der Interessengemeinschaft beizutreten.


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Dieser Text gibt den Beitrag vom 21. Juli 2012 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.
drws




Freitag, Juli 20, 2012

CONTI Schiffsfonds und die Krise der Schifffahrt – Was können betroffene Anleger unternehmen?


Über 100 Schiffsfonds sind der Schifffahrtskrise bereits zum Opfer gefallen. Was können Anleger, deren Schiffsbeteiligung mit Problemen kämpft, unternehmen?


Schiffsfonds um Schiffsfonds gerät in den Sog der Krise der Schifffahrt. Die vielen Schreckensmeldungen für Anleger passen so überhaupt nicht zum Konzept einer sicheren Kapitalanlage. Dennoch ist der für Schiffsfonds problematische Sommer 2012 bittere Realität. Bereits über 100 Schiffsfonds ereilte in den vergangen 12 Monaten das Aus. Es gibt also angenehmere Aussichten für die Anleger der über 120 CONTI Schiffsfonds und Schiffsbeteiligungen als die Krise jetzt zulässt. Zumal die Krise wie ein Flächenbrand den gesamten Markt der Transportschifffahrt heimsucht. Die CONTI Schiffsfonds investierten wie fast alle Schiffsfonds bevorzugt in Transportschiffe, welche massiv von der Krise betroffen sind.

Überkapazitäten belasten den Schifffahrtsmarkt

Die Gründe für die dramatische Schieflage der Transportschifffahrt sind so einfach zu begreifen wie schwierig zu bekämpfen: Wegen der weltweit stagnierenden Konjunktur hat sich die Nachfrage nach Schiffstransporten nicht so entwickelt, wie viele Anbieter von Schiffsfonds annahmen. Gleichzeitig wurde (gerade durch Schiffsfonds) in den vergangenen Jahren eine Überangebot an Transportkapazitäten aufgebaut, da immer neue Schiffe vom Stapel liefen. Heute konkurrieren (zu) viele Schiffe um die vorhandenen Aufträge. Die gezahlten Preise für Schiffstransporte (Charter) können nicht allen Schiffen das wirtschaftliche Überleben sichern. Für jene Schiffsfonds, deren Schiff der Konkurrenz nicht gewachsen war, bedeutete das oft schwere wirtschaftliche Schieflagen.

Das Umfeld der Schifffahrt ist für die Conti Schiffsfonds ist also durch eine außerordentlich schwierige Marktlage gekennzeichnet. Besonderen Sprengstoff birgt die Krise aber für jene Anleger, die ihre CONTI Schiffsbeteiligung durch einen Kredit finanzierten. Im schlimmsten Fall droht ihnen neben dem Totalverlust ihres eingesetzten Kapitals auch die weitere Bezahlung des Darlehens. Daher sollten betroffene Anleger, deren  CONTI Schiffsfonds von der Krise erfasst wurde, jetzt handeln und sich an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht wenden.

Was können Anleger kriselnder CONTI Schiffsfonds unternehmen?

Ein Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht kann prüfen, was Anleger der CONTI Schiffsfonds, deren Fonds von der Krise heimgesucht wurde, unternehmen können. Beispielsweise kann geprüft werden, ob Anleger Schadensersatz wegen Beratungsfehlern fordern können. Die Anlageberatung vor der Investition in einen Schiffsfonds ließ oft zu wünschen übrig, sodass Anleger über die nicht zu unterschätzenden Risiken einer Schiffsbeteiligung nicht ausreichend aufgeklärt wurden. Oft wurden Schiffsfonds als sichere Geldanlagen angepriesen. Dass einem Schiffsfonds Risiken wie das Totalverlustrisiko oder auch Nachschusspflichten innewohnen können, musste so mancher Anleger bereits erfahren. Angesichts der aktuellen Lage des gesamten Schifffahrtsmarkts sollten Anleger der CONTI Schiffsfonds und Schiffsbeteiligungen nicht zögern, sich an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht zu wenden, um ihre individuellen Möglichkeiten abklären zu lassen.

 Von Conti wurden u. a. folgende Schiffsfonds auf den Markt gebracht:

CONTI Beteiligungsfonds I, CONTI Beteiligungsfonds II, CONTI Beteiligungsfonds III, CONTI Beteiligungsfonds IV, CONTI Beteiligungsfonds V, CONTI Beteiligungsfonds VI, CONTI Beteiligungsfonds VII, CONTI Beteiligungsfonds VIII, CONTI Beteiligungsfonds IX/X, CONTI MS CONTI Alexandrit, CONTI MS CONTI Almandin, CONTI MS CONTI Amazonit, CONTI MS CONTI Amethyst, CONTI MS CONTI Annapurna, CONTI MS CONTI Arabella, CONTI MS CONTI Ariadne, CONTI MS CONTI Basel, CONTI MT CONTI Benguela, CONTI MS CONTI Daphne, CONTI MS CONTI Equator, CONTI MS CONTI Everest, CONTI MT CONTI Greenland, CONTI MT CONTI Guinea, CONTI MS CONTI Helsinki, CONTI MT CONTI Madagaskar, CONTI MS CONTI Madrid, CONTI MS CONTI Makalu, CONTI MS CONTI Selenit, CONTI MS CONTI Taipeh

 Für die Prüfung von Ansprüchen aus Anlagen in CONTI Schiffsfonds durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, hat der BSZ e.V. die Interessengemeinschaft "Schiffsfonds/CONTI“ gegründet. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der Interessengemeinschaft beizutreten.


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Bildquelle: © Harald Wanetschka / PIXELIO    www.pixelio.de

Dieser Text gibt den Beitrag vom 20. Juli 2012 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.
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