1. Zum Stand des Musterverfahrens
Hier erwarten wir Ende Jänner/Anfang Februar, dass ein vom Handelsgericht beauftragtes Sachverständigengutachten vorliegt. Wir gehen davon aus, dass dieses Gutachten den von uns eingenommen Prozessstandpunkt, dass die UniCredit Bank Austria („BA“) auf Grund der Verletzung ihrer Pflichten als Prospektkontrollor für den entstanden Schaden einzustehen hat, untermauern wird.
In den von BA geprüften Prospekten werden wesentliche Umstände, wie insbesondere, dass Kontrollmechanismen gänzlich ausgeschaltet wurden und aus diesem Grund ein erhöhtes Missbrauchs- und Veruntreuungsrisiko bestand, verschwiegen. Die BA hätte einem derartigen Prospektinhalt niemals ihre Zustimmung erteilen dürfen und hat durch ihr Fehlverhalten es erst ermöglicht, dass bei den Anlegern der Schaden eintreten konnte.
Im Verfahren haben wir zusätzlich ein Gutachten von Dr. Thomas Ratka vorgelegt, wonach nach österreichischem Recht auf Basis der Sitztheorie der Gründungsvorgang beim Primeo auf den Cayman Islands nichtig war, da sämtliche von der BA als Gründerin eingesetzten Fondsvorstände Konzernmitarbeiter waren und diese weder in den Cayman Islands, dem formellen Sitz des Primeo, ihren Wohnort/Berufssitz hatten, noch wurden die maßgeblichen Entscheidungen, insbesondere die „Königsidee“ das Management vollständig an Madoff auszulagern auf den Cayman Islands getroffen; diese wurden in Österreich gefasst. Voraussetzung für die Zulassung eines ausländischen Fonds zum inländischen Vertrieb ist jedoch die Rechtsfähigkeit der Gesellschaft, deren Anteile vertrieben werden sollen. Da der Sitz der tatsächlichen Hauptverwaltung in Österreich war, handelte es sich bei Primeo nicht um einen ausländischen Fonds, sodass dieser als solcher in Österreich nicht zum Vertrieb hätte zugelassen werden dürfen.
Die nächste Verhandlung ist für Montag, den 28 . Februar 2011 anberaumt.
2. Zum Stand des Strafverfahrens
Die Staatsanwaltschaft Wien erwartet noch weitere Unterlagen aus dem Ausland, insbesondere aus den USA, da hier auch ein laufender Kontakt mit dem US-Masseverwalter im Fall Madoff, Irving Picard, besteht. Nach Sichtung dieser Unterlagen soll – wie geplant – - ein Vorhabensbericht an die Oberstaatsanwaltschaft in Bezug auf den Vorwurf der (strafrechtlichen) Verletzung des Investmentfondgesetzes abgesendet werden. Wann dies sein soll ist momentan nicht abschätzbar. Wir gehen davon aus, dass der zuständige Staatsanwalt die Anklageerhebung empfiehlt. Die Oberstaatsanwaltschaft entscheidet dann, ob eine Klage erhoben wird oder nicht.
3. Madoff-Milliardenklage durch den US-Masseverwalter Irving Picard
Der US-Masseverwalter im Fall Madoff, Irving Picard, hat, wie am Wochenende bzw. gestern in den Medien zu lesen war, eine Milliardenschwere Klage gegen die Bank Austria, ihre italienische Mutter UniCredit sowie Sonja Kohn und deren Bank Medici in New York eingebracht.
Wie gehen davon aus, dass diese Klage Anlegern, die via „Primeo“- oder „Herald“-Fonds bei Madoff investiert waren, insofern den Rücken stärkt, als die Klage neue Erkenntnisse u.a. über Kick-Back-Zahlungen und die Funktionsweise des Madoff’schen Schneeballsystem und mögliche Verbindungen zur BA und Bank Medici enthält.
Bis dato ist der Eindruck entstanden, dass die österreichische Justiz gewisse Hemmungen hat, sich ernsthaft mit einer größten Bank des Landes anzulegen. Dies könnte sich nunmehr ändern.
Der Umstand, dass der Masseverwalter direkt gegen die Bank Austria vorgeht, hat sicherlich Signalwirkung. Die erhobenen Vorwürfe gegen die Bank Austria, deren Mitarbeiter sowie Sonja Kohn werden wir natürlich auch in unseren Prozessen verwenden.
Für geschädigte Madoff-Anleger aus Österreich und Deutschland gibt es also gute Gründe, sich dem BSZ e.V. anzuschließen, die BSZ e.V.-Interessengemeinschaft "Madoff" wird von renommierten Kanzleien aus Deutschland, Österreich und der Schweiz betreut.
Bildquelle: ©Gerd Altmann/PIXELIO http://www.pixelio.de/
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
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Dieser Text gibt den Beitrag vom 18.12.2010 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt .