Donnerstag, Juli 01, 2021
"Royal State Bank" auf der Warnliste der CSSF in Luxemburg
Wie dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung über die Internetseiten https://expressinkasso.wordpress.com https://whistleblowertreff.wordpress.com und https://www.ad-infinitum.online am 01. Juli 2021 mitgeteilt wurde, warnt die Finanzaufsicht Commission de Surveillance du Secteur Financer (CSSF) http://www.cssf.lu in Luxemburg vor den Aktivitäten eines Unternehmens mit dem Namen:
"Royal State Bank"
Die Commission de Surveillance du Secteur Financier (CSSF) warnt die Öffentlichkeit vor den Aktivitäten einer Gesellschaft mit dem Namen "Royal State Bank", die auf der Website www.royalstatebank.com Bank- und Anlagedienstleistungen anbietet und vorgibt, in 56A Boulevard Royal, L-2769 Luxemburg, ansässig zu sein.
Die CSSF informiert die Öffentlichkeit darüber, dass der Rechtsträger mit dem Namen "Royal State Bank" ihr nicht bekannt ist, dass er nicht von der CSSF reguliert wird und dass ihm keine Zulassung zur Erbringung von Bank-, Anlage- oder sonstigen Dienstleistungen in oder von Luxemburg aus erteilt wurde.
***
Allgemeine wichtige Verbraucher- und Anleger Informationen
Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der BaFin.
Der ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung unterstützt nach Kräften das wichtigste Ziel der geschädigten Anleger, die Wiederbeschaffung des investierten Geldes.
• Die Erfolgsaussichten sind für diese Geschädigten oft so gut, dass die ESK Fördergemeinschaft Anlage- und Cyber-Betrug im Bedarfsfall sogar die Hälfte des Anwaltshonorars für den Anleger gegen eine Erfolgsprovision übernimmt.
Betroffene Anleger die Verluste durch Kapitalanlage- und Cyber-Betrug erlitten haben, können von dem reichhaltigen Erfahrungsschatz der ESK Vertragsanwälte profitieren.
• Die ESK Vertragsanwälte betreuen Sie in Ihren Anliegen und stehen Ihnen als Rechtsanwälte mit Rat und Tat in Deutschland, Österreich, Schweiz und Liechtenstein zur Seite.
Sehr oft kann durch schnelles Handeln weiterer Schaden abgehalten werden.
Fazit
Wer sich der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen. Die zivilrechtliche Klage schützt den betrogenen Anleger davor, sich in der Rolle des Opfers wieder zu finden. Zwar wird es mitunter nicht gelingen, dass ein Anleger sein investiertes Geld zurück bekommt, mitunter wird es auch weniger als die investierte Summe sein, es kann auch lange dauern und es wird auch einige finanzielle Aufwendungen notwenig machen. Der Anleger hat dann aber alles unternommen um sich nicht ein Leben lang Vorwürfe machen zu müssen, nicht alles getan zu haben um sein Geld zurück zu bekommen.
Betroffene können kostenlos und unverbindlich mittels Online Kontaktformular, Telefon, Mail, Fax oder auch per Briefpost das Anmeldeformular zur ESK Fördergemeinschaft anfordern.
ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
EXPRESS INKASSO® GmbH
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
ESK-Schutzbund@email.de
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Telefon: 06071-9816813
Telefax: 06071-9816829
Fördergemeinschaft zur Durchsetzung
von Geldansprüchen auf Erfolgsbasis
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Ich möchte hiermit um kostenlose Informationen per Email bitten.
Einwilligungserklärung: Ich bin informiert worden, dass ich meine Einwilligung zur Verarbeitung meiner personenbezogenen Daten jederzeit widerrufen kann. Ein Widerruf berührt die Rechtmäßigkeit der bis zu meinem Widerruf erfolgten Datenverarbeitung nicht. Mit meiner Einwilligung bestätige ich, dass ich das 16. Lebensjahr vollendet habe. Ich stimme der Verarbeitung meiner Daten hiermit zu. Diese Einwilligung gebe ich freiwillig. Ich weiß, dass diese Einwilligungserklärung gespeichert wird.
Wichtiger Hinweis!
Mit der Absendung Ihrer Anfrage gehen Sie keinerlei Verpflichtungen ein. Unsere Informationen erhalten Sie unverbindlich und kostenlos per E-Mail.
Mailen Sie an: ESK-Schutzbund@email.de
ML-capital auf der Warnliste der Finanzaufsichtsbehörde von Belgien Financial Services and Markets Authority (FSMA)
Wie dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung am 01 07.2021 über die Internetseiten https://expressinkasso.wordpress.com https://whistleblowertreff.wordpress.com und https://www.ad-infinitum.online mitgeteilt wurde, warnt die Finanzaufsichtsbehörde von Belgien Financial Services and Markets Authority (FSMA) (https://www.fsma.be ) vor:
ML-capital
(www.ml-capital.fr)
Die Finanzdienstleistungs- und Marktaufsichtsbehörde (FSMA) warnt die Öffentlichkeit vor den Aktivitäten der Website www.ml-capital.fr, die Wertpapierdienstleistungen anbietet, ohne die belgische Finanzgesetzgebung einzuhalten.
ML-Capital.fr ist nicht berechtigt, Wertpapierdienstleistungen in oder von Belgien aus zu erbringen.
Darüber hinaus weisen die über diese Website gemachten Angebote zahlreiche Hinweise auf Betrug auf und scheinen den betrügerischen Angeboten der Vermögensverwaltung zu ähneln.
ML-Capital verwendet die Website www.ml-capital.fr (derzeit inaktiv).
Bereits am 28. September 2020 hatte die französische Aufsichtsbehörde ( AMF ) die Öffentlichkeit vor Angeboten auf dieser Website gewarnt.
Die FSMA rät daher dringend davon ab, auf ein Angebot von Finanzdienstleistungen dieser Website zu reagieren und Geld auf eine möglicherweise erwähnte Kontonummer zu überweisen.
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Mittwoch, Juni 30, 2021
Neu Wege zur Kapitalbeschaffung durch Ausgabe eines Blockchain-basierten digitalen Vermögenswerts.
Oft scheitern junge Unternehmen bei der Kapitalbeschaffung. Auf die traditionellen Finanzierungswege kann heute jedoch in vielen Fällen verzichtet werden, da sich für Unternehmen attraktive neue Möglichkeiten der Kapitalbeschaffung aufgetan haben. Stichwort: Security Token Offering (STO)
Security Token Offerings (STO) sind eine vergleichsweise neue Methode der Kapitalbeschaffung bei Investoren. Im Rahmen eines STOs bieten Unternehmen interessierten Anlegern selbst erstellte Blockchain-Token an, die mit bestimmten Rechten verbunden sind, z.B. einer Beteiligung am Gewinn des Unternehmens. Unternehmen können dabei Eigenkapitalinstrumente (zBAktien), Fremdkapitalinstrumente (zB Anleihen) oder Hybridprodukte emittieren.
Security Token imitieren klassische Wertpapiere und können grundsätzlich wie Anleihen oder Aktien strukturiert sein. Die Inhaber erwerben einen Anspruch auf wiederkehrende Zahlungen (z. B. Zinsen, Dividenden) oder können Stimmrechte ausüben.
Security Token Offerings sind nicht die einzige Form der Kapitalbeschaffung durch die Ausgabe von eigenen Blockchain-Tokens.
Die verschiedenen Erscheinungsformen lassen sich unter dem Begriff Initial Coin Offering (ICO)zusammenfassen. Nach dem allgemeinen Sprachgebrauch gehören dazu sowohl Security-Token als auch Utility-Token und Payment-Token.
Security Token imitieren klassische Wertpapiere und können grundsätzlich wie Anleihen oder Aktien strukturiert sein. Die Inhaber erwerben einen Anspruch auf wiederkehrende Zahlungen (z. B. Zinsen, Dividenden) oder können Stimmrechte ausüben.
Der Zweck der Payment Token ist die Zahlungsfunktion. Wenn ein Vertragspartner sie als Zahlungsmittel akzeptiert, können damit Waren oder Dienstleistungen gekauft werden. Bekanntester Payment Token ist Bitcoin.
Utility Token werden in erster Linie verwendet, um dem Inhaber einen Vorteil in Bezug auf ein bestimmtes Produkt oder eine Dienstleistung zu verschaffen. Sie sind am ehesten mit einem Schlüssel, der Zugang ermöglicht, oder einem Gutschein vergleichbar.
Was ist ein Non-Fungible Token (NFT)?
Die Blockchain-Technologie ist stets einer fortschreitenden Entwicklung unterworfen. Dabei werden auch neue Anwendungsmöglichkeiten geschaffen. Über Smart Contracts auf Blockchain-Plattformen können mittlerweile Token produziert werden, die nicht ersetzbar, nicht austauschbar und nicht inhaltsgleich sind, sondern individuelle Eigenschaften besitzen. Solche Token werden als Non-Fungible Token (NFTs) bezeichnet.
NFTs als digitaler Vermögenswert
In der eigentlichen Form stellen NFTs digitale Vermögenswerte dar, die keinen physischen Vermögenswert repräsentieren.
Bestes Beispiel ist das im März 2021 über das Auktionshaus Christie’s versteigerte Kunstwerk „Everdays: The first 5000 days“, das im Original nur als digitale Signatur in der Blockchain besteht (Anm: Versteigerungsbetrag war umgerechnet knapp USD 70 Mio). Daneben werden auch andere Unikate, wie kurze Videosequenzen von NBA-Basketballspielen (NBA Top Shot), digitale Sammelkarten, Twitter-Beiträge und virtuelle Grundstücke in Computerspielen digital als NFTs verkauft.
NFTs als digitale Repräsentation
NFTs machen jedoch nicht vor digitalen Vermögenswerten halt und werden auch physische Vermögenswerte, wie Immobilien, Kunstgemälde, Oldtimer, als NFTs „tokenisiert“ (sog „Digital Twins“). Mitunter kann der ein Eigentums- oder Miteigentumsrecht repräsentierende NFT als Security Token qualifiziert werden, sodass hier finanzaufsichtsrechtliche Folgen (zB Prospektpflicht) zu beachten sind.
• Unternehmen welche die Vorteile der Blockchain-Technologie oder von Kryptowährungen nutzen und die Technologie in ihre Geschäftsprozesse implementieren möchten, können über die ESK Fördergemeinschaft „Kapitalbeschaffung“ eine Erstberatung durch ausgewiesene Experten in Anspruch nehmen.
Diese ESK Partner sind im Bereich Security Token Offering (STO) und Initial Coin Offering (ICO) spezialisiert, verfügen neben einer nachgewiesenen fundierten rechtlichen Expertise auch aufgrund von bereits mehrfach durchgeführten STOs über umfassende Berufserfahrung. Sie beraten auch im Zusammenhang mit Non-Fungible Token (NFT) und Decentralized Finance (DeFi).
Die beratenden ESK Kooperations Anwälte sind Vorreiter im Bereich Blockchain, Kryptowerte und Kryptowährungen, Initial Coin Offerings (ICO) und Security Token Offerings (STO), Decentralized Finance (DeFi) und FinTech sowie Experten im Bank- und Kapitalmarktrecht. Diese Rechtsanwälte übernehmen die rechtliche Beratung bei der Erstellung des Token-Prospekts und erstellten das aufsichtsrechtliche Gutachten.
Es ist wichtig, dass Unternehmen sich über die mit diesen Angeboten verbundenen operativen, buchhalterischen, steuerlichen und finanzaufsichtsrechtlicher Risiken bewusst sind und sich unbedingt durch einen erfahrenen Berater durch diesen Prozess führen lassen.
Die Rechtsanwälte erbringen für Sie gerne nachstehende Leistungen:
• Ganzheitliche Beratung in Sachen Blockchain | Krypto | Token Offering | DeFi | Prospekt | FinTech
• Beratung bei Security Token Offerings (STO) und Initial Coin Offerings (ICO)
• Beratung im Zusammenhang mit Non-Fungible Token (NFT) und Decentralized Finance (DeFi)
• Erstellung von Rechtsgutachten (Legal Opinion)
• Erstellung des Wertpapierprospekts gemäss der EU-Prospektverordnung
• Erstellung der Basisinformationen gemäss dem TVTG
Interessierte Unternehmer können kostenlos und unverbindlich mittels Online Kontaktformular, Telefon, Mail, Fax oder auch per Briefpost das Anmeldeformular zur ESK Fördergemeinschaft „Kapitalbeschaffung“ anfordern.
ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
EXPRESS INKASSO® GmbH
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
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Telefon: 06071-9816813
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Ich bin informiert worden, dass ich meine Einwilligung zur Verarbeitung meiner personenbezogenen Daten jederzeit widerrufen kann. Ein Widerruf berührt die Rechtmäßigkeit der bis zu meinem Widerruf erfolgten Datenverarbeitung nicht. Mit meiner Einwilligung bestätige ich, dass ich das 16. Lebensjahr vollendet habe. Ich stimme der Verarbeitung meiner Daten hiermit zu. Diese Einwilligung gebe ich freiwillig. Ich weiß, dass diese Einwilligungserklärung gespeichert wird.
Wichtiger Hinweis!
Mit der Absendung Ihrer Anfrage gehen Sie keinerlei Verpflichtungen ein. Unsere Informationen erhalten Sie unverbindlich und kostenlos per E-Mail.
Mailen Sie an: ESK-Schutzbund@email.de
Hillhouse Group: BaFin untersagt das unerlaubt betriebene Einlagen- und Emissionsgeschäft sowie den unerlaubt erbrachten Eigenhandel
Die BaFin hat mit Bescheid vom 15. Juni 2021 gegenüber der Hillhouse Group, Niederlande, die sofortige Einstellung des unerlaubt betriebenen Einlagen- und Emissionsgeschäftes sowie des unerlaubt erbrachten Eigenhandels angeordnet.
Unter anderem bietet die Gesellschaft Interessenten den Erwerb bestimmter Aktien an. Dabei tritt die Hillhouse Group als „Konsortialbank“ auf und verkauft die Aktien auch aus dem eigenen Bestand. Zudem gewährt das Unternehmen Käufern der Aktie eine Rückkaufgarantie.
Damit betreibt die Hillhouse Group gewerbsmäßig das Einlagengeschäft nach § 1 Absatz 1 Satz 2 Nr. 1 Kreditwesengesetz (KWG) in der zweiten Tatbestandsvariante sowie das Emissionsgeschäft nach § 1 Absatz 1 Satz 2 Nr. 10 KWG und erbringt den Eigenhandel nach § 1 Absatz 1a Satz 2 Nr. 4 lit. c KWG. Über die nach § 32 Absatz 1 KWG erforderliche Erlaubnis verfügt die Hillhouse Group nicht und handelt daher unerlaubt.
Das Unternehmen Hillhouse Management Ltd., Hongkong, betont, dass es in keinerlei Verbindung zur Hillhouse Group steht und insbesondere nicht in die Geschäftstätigkeit der Hillhouse Group einbezogen ist. Es handelt sich vorliegend somit um einen Identitätsdiebstahl zulasten der Hillhouse Management Ltd.
Quelle: © Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (https://www.bafin.de)
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Allgemeine wichtige Verbraucher- und Anleger Informationen
Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der BaFin.
Der ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung unterstützt nach Kräften das wichtigste Ziel der geschädigten Anleger, die Wiederbeschaffung des investierten Geldes.
• Die Erfolgsaussichten sind für diese Geschädigten oft so gut, dass die ESK Fördergemeinschaft Anlage- und Cyber-Betrug im Bedarfsfall sogar die Hälfte des Anwaltshonorars für den Anleger gegen eine Erfolgsprovision übernimmt.
Betroffene Anleger die Verluste durch Kapitalanlage- und Cyber-Betrug erlitten haben, können von dem reichhaltigen Erfahrungsschatz der ESK Vertragsanwälte profitieren.
• Die ESK Vertragsanwälte betreuen Sie in Ihren Anliegen und stehen Ihnen als Rechtsanwälte mit Rat und Tat in Deutschland, Österreich, Schweiz und Liechtenstein zur Seite.
Sehr oft kann durch schnelles Handeln weiterer Schaden abgehalten werden.
Fazit
Wer sich der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen. Die zivilrechtliche Klage schützt den betrogenen Anleger davor, sich in der Rolle des Opfers wieder zu finden. Zwar wird es mitunter nicht gelingen, dass ein Anleger sein investiertes Geld zurück bekommt, mitunter wird es auch weniger als die investierte Summe sein, es kann auch lange dauern und es wird auch einige finanzielle Aufwendungen notwenig machen. Der Anleger hat dann aber alles unternommen um sich nicht ein Leben lang Vorwürfe machen zu müssen, nicht alles getan zu haben um sein Geld zurück zu bekommen.
Betroffene können kostenlos und unverbindlich mittels Online Kontaktformular, Telefon, Mail, Fax oder auch per Briefpost das Anmeldeformular zur ESK Fördergemeinschaft anfordern.
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Handelsplattform timarkets.com: BaFin untersagt die unerlaubt erbrachte Finanzportfolioverwaltung
Die BaFin hat mit Bescheid vom 10. Juni 2021 gegenüber der Beradora Ltd., St. Vincent und die Grenadinen als Betreiber der Handelsplattform timarkets.com die sofortige Einstellung der unerlaubt betriebenen Finanzportfolioverwaltung angeordnet.
Auf der Plattform timarkets.com können deutsche Kunden Handelskonten eröffnen, über die Geschäfte unter anderem mit Devisen und Aktien abgewickelt werden können. Mitarbeiter der Beradora Ltd. treffen dabei eigenverantwortlich Anlageentscheidungen.
Damit betreibt das Unternehmen gewerbsmäßig die Finanzportfolioverwaltung nach § 1 Absatz 1a Satz 2 Nr. 3 Kreditwesengesetz (KWG). Über die nach § 32 Absatz 1 KWG erforderliche Erlaubnis verfügt die Beradora Ltd. nicht und handelt daher unerlaubt.
Der Webseite kann eine Geschäftsadresse auf St. Vincent und die Grenadinen entnommen werden. Darüber hinaus liegen Hinweise auf einen möglichen Geschäftssitz in Großbritannien vor. Gegenüber Anlegern hat der Anbieter mit einer Registrierung/Lizenzierung durch die vorgeblichen Finanzmarktaufsichtsbehörden MarketsFinancial Authority (MFA) und IRBEM geworben.
Quelle: © Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (https://www.bafin.de)
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Betroffene Anleger die Verluste durch Kapitalanlage- und Cyber-Betrug erlitten haben, können von dem reichhaltigen Erfahrungsschatz der ESK Vertragsanwälte profitieren.
• Die ESK Vertragsanwälte betreuen Sie in Ihren Anliegen und stehen Ihnen als Rechtsanwälte mit Rat und Tat in Deutschland, Österreich, Schweiz und Liechtenstein zur Seite.
Sehr oft kann durch schnelles Handeln weiterer Schaden abgehalten werden.
Fazit
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Handelsplattform internationals-ma.de: BaFin untersagt die unerlaubt erbrachte Anlageberatung und Finanzportfolioverwaltung
Die BaFin hat mit Bescheid vom 14. Juni 2021 gegenüber der International Markets Association als Betreiber der Handelsplattform internationals-ma.de die sofortige Einstellung der unerlaubt erbrachten Anlageberatung und Finanzportfolioverwaltung angeordnet.
Auf der Plattform internationals-ma.de können deutsche Kunden Handelskonten eröffnen, über die Geschäfte mit Kryptowährungen, Rohstoffe, Aktien, Indizes und Währungen laufen. Mitarbeiter der Plattform empfehlen Anlegern die Anlage in bestimmte Finanzinstrumente und treffen darüber hinaus eigenverantwortlich Anlageentscheidungen.
Damit betreibt der Anbieter der Plattform gewerbsmäßig die Anlageberatung nach § 1 Absatz 1a Satz 2 Nr. 1a Kreditwesengesetz (KWG) sowie die Finanzportfolioverwaltung nach § 1 Absatz 1a Satz 2 Nr. 3 KWG. Über die nach § 32 Absatz 1 KWG erforderliche Erlaubnis verfügt die Handelsplattform bzw. ihr Betreiber nicht und handelt daher unerlaubt.
Ein Impressum ist auf der Internetseite nicht vorhanden. Ebensowenig werden dort sonstige Angaben zum Geschäftssitz bzw. zur Geschäftsadresse der International Markets Association gemacht. Aus vorliegenden Unterlagen gehen vorgebliche Anschriften auf den Marshallinseln und in Luxemburg hervor.
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Handelsplattform capitalholdings.de: BaFinuntersagt die unerlaubt erbrachte Finanzportfolioverwaltung
Die BaFin hat mit Bescheid vom 10. Juni 2021 gegenüber der SNT Agensy World LTD, Marshallinseln, als Betreiber der Handelsplattform capitalholdings.de die sofortige
Auf der Plattform capitalholdings.de können deutsche Kunden Handelskonten eröffnen, über die Geschäfte mit Forex- und CFD-Produkten abgewickelt werden können. Mitarbeiter der SNT Agensy World LTD treffen dabei eigenverantwortlich Anlageentscheidungen.
Damit betreibt der Anbieter der Plattform gewerbsmäßig die Finanzportfolioverwaltung nach § 1 Absatz 1a Satz 2 Nr. 3 Kreditwesengesetz (KWG). Über die nach § 32 Absatz 1 KWG erforderliche Erlaubnis verfügt die Handelsplattform bzw. ihr Betreiber nicht und handelt daher unerlaubt.
Der Webseite kann eine Geschäftsadresse auf den Marshallinseln entnommen werden. Darüber hinaus liegen Hinweise auf einen möglichen Geschäftssitz in Großbritannien vor.
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Seabreeze Partners Ltd auf der Warnliste der Österreichischen Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA)
Wie dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung über die Internetseiten https://www.ad-infinitum.online https://expressinkasso.wordpress.com und https://whistleblowertreff.wordpress.com am 30. 06. 2021 mitgeteilt wurde, hat die Österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA)https://www.fma.gv.at folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste gesetzt:
Seabreeze Partners Ltd
Achtung! Die FMA warnt vor dem Abschluss von Geschäften mit
Seabreeze Partners Ltd
Commonwelth of Dominica
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compliance.de@profitassist.io
compliance.en@profitassist.io
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Dieser Anbieter hat keine Berechtigung, konzessionspflichtige Bankgeschäfte in Österreich zu erbringen. Es ist dem Anbieter daher der gewerbliche Handel auf eigene oder fremde Rechnung (§ 1 Abs 1 Z 7, 7a Bankwesengesetz) nicht gestattet.
Diese Veröffentlichung basiert auf § 4 Abs 7 Bankwesengesetz und erfolgte am 30.06.2021 auch im Amtsblatt zur Wiener Zeitung.
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Allgemeine wichtige Verbraucher- und Anleger Informationen
Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der BaFin.
Der ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung unterstützt nach Kräften das wichtigste Ziel der geschädigten Anleger, die Wiederbeschaffung des investierten Geldes.
• Die Erfolgsaussichten sind für diese Geschädigten oft so gut, dass die ESK Fördergemeinschaft Anlage- und Cyber-Betrug im Bedarfsfall sogar die Hälfte des Anwaltshonorars für den Anleger gegen eine Erfolgsprovision übernimmt.
Betroffene Anleger die Verluste durch Kapitalanlage- und Cyber-Betrug erlitten haben, können von dem reichhaltigen Erfahrungsschatz der ESK Vertragsanwälte profitieren.
• Die ESK Vertragsanwälte betreuen Sie in Ihren Anliegen und stehen Ihnen als Rechtsanwälte mit Rat und Tat in Deutschland, Österreich, Schweiz und Liechtenstein zur Seite.
Sehr oft kann durch schnelles Handeln weiterer Schaden abgehalten werden.
Fazit
Wer sich der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen. Die zivilrechtliche Klage schützt den betrogenen Anleger davor, sich in der Rolle des Opfers wieder zu finden. Zwar wird es mitunter nicht gelingen, dass ein Anleger sein investiertes Geld zurück bekommt, mitunter wird es auch weniger als die investierte Summe sein, es kann auch lange dauern und es wird auch einige finanzielle Aufwendungen notwenig machen. Der Anleger hat dann aber alles unternommen um sich nicht ein Leben lang Vorwürfe machen zu müssen, nicht alles getan zu haben um sein Geld zurück zu bekommen.
Betroffene können kostenlos und unverbindlich mittels Online Kontaktformular, Telefon, Mail, Fax oder auch per Briefpost das Anmeldeformular zur ESK Fördergemeinschaft anfordern.
ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
EXPRESS INKASSO® GmbH
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
ESK-Schutzbund@email.de
https://www.ad-infinitum.online
https://expressinkasso.wordpress.com
https://whistleblowertreff.wordpress.com
Telefon: 06071-9816813
Telefax: 06071-9816829
Fördergemeinschaft zur Durchsetzung
von Geldansprüchen auf Erfolgsbasis
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Mit der Absendung Ihrer Anfrage gehen Sie keinerlei Verpflichtungen ein. Unsere Informationen erhalten Sie unverbindlich und kostenlos per E-Mail.
Mailen Sie an: ESK-Schutzbund@email.de
Handelsplattform pluscfd.co: BaFinermittelt gegen die PlusCFD GermanyGmbH, angeblich Frankfurt am Main, und die PlusCFD Ltd., St. Vincent and the Grenadines
Die BaFin stellt gemäß § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG) klar, dass die PlusCFD Germany GmbHund die PlusCFD Ltd. keine Erlaubnis zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen in Deutschland besitzen. Die Unternehmen unterliegen entgegen eigener Darstellung nicht der Aufsicht der BaFin.
Die PlusCFD Germany GmbH ist in Deutschland nicht in das Handelsregister eingetragen und verwendet widerrechtlich Daten eines beaufsichtigten Finanzdienstleistungsinstituts, das jedoch in keinerlei Zusammenhang mit den angebotenen Geschäften steht.
Die Inhalte der Webseite pluscfd.co sowie Informationen und Unterlagen, die der BaFin vorliegen, rechtfertigen die Annahme, dass die Unternehmen unerlaubt Bankgeschäfte bzw. Finanzdienstleistungen in Deutschland anbieten.
Anbieter von Bankgeschäften oder Finanzdienstleistungen in Deutschland benötigen eine Erlaubnis nach demKWG. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in derUnternehmensdatenbank.
Die BaFin veröffentlicht auf ihrer Internetseite sowohl Warnhinweise zu unerlaubt tätigen Unternehmen als auch konkrete Maßnahmen, die sie ihnen gegenüber angeordnet hat.
Darüber hinaus warnt die BaFin auch vor bestimmten Geschäften oder Geschäftspraktiken. So hat sie schon mehrfach auf die Gefahren bei Geschäften mit nicht lizenzierten Handelsplattformen hingewiesen.
Quelle: © Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (https://www.bafin.de)
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• Die Erfolgsaussichten sind für diese Geschädigten oft so gut, dass die ESK Fördergemeinschaft Anlage- und Cyber-Betrug im Bedarfsfall sogar die Hälfte des Anwaltshonorars für den Anleger gegen eine Erfolgsprovision übernimmt.
Betroffene Anleger die Verluste durch Kapitalanlage- und Cyber-Betrug erlitten haben, können von dem reichhaltigen Erfahrungsschatz der ESK Vertragsanwälte profitieren.
• Die ESK Vertragsanwälte betreuen Sie in Ihren Anliegen und stehen Ihnen als Rechtsanwälte mit Rat und Tat in Deutschland, Österreich, Schweiz und Liechtenstein zur Seite.
Sehr oft kann durch schnelles Handeln weiterer Schaden abgehalten werden.
Fazit
Wer sich der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen. Die zivilrechtliche Klage schützt den betrogenen Anleger davor, sich in der Rolle des Opfers wieder zu finden. Zwar wird es mitunter nicht gelingen, dass ein Anleger sein investiertes Geld zurück bekommt, mitunter wird es auch weniger als die investierte Summe sein, es kann auch lange dauern und es wird auch einige finanzielle Aufwendungen notwenig machen. Der Anleger hat dann aber alles unternommen um sich nicht ein Leben lang Vorwürfe machen zu müssen, nicht alles getan zu haben um sein Geld zurück zu bekommen.
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Dienstag, Juni 29, 2021
Handelsplattform rivafinancialsystems.com: BaFin ermittelt gegen die Riva Financial Systems Limited
Die BaFin stellt gemäß § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG) klar, dass die Riva Financial SystemsLimited, Isle of Man und Luxemburg, keine Erlaubnis nach dem KWG zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen besitzt. Das Unternehmen unterliegt nicht der Aufsicht der BaFin.
Die Inhalte der von Riva Financial Systems Limited betriebenen Webseite rivafinancialsystems.com sowie Informationen und Unterlagen, die der BaFin vorliegen, rechtfertigen die Annahme, dass die Gesellschaft unerlaubt Bankgeschäfte bzw. Finanzdienstleistungen in Deutschland anbietet.
Anbieter von Bankgeschäften oder Finanzdienstleistungen in Deutschland benötigen eine Erlaubnis nach demKWG. Einige Unternehmen handeln jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.
Die BaFin, das Bundeskriminalamt (BKA) und die Landeskriminalämter raten bei Geldanlagen im Internet zu äußerster Vorsicht und gründlicher vorheriger Recherche zur Vermeidung von Betrug.
Quelle: © Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (https://www.bafin.de)
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Alpha FXC auf der Warnliste der Finanzaufsicht in Großbritannien
Wie dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung am 29.06. 2021 über die Internetseiten https://expressinkasso.wordpress.com https://whistleblowertreff.wordpress.com und https://www.ad-infinitum.online mitgeteilt wurde, hat die Finanzaufsicht FCA Financial Conduct Authority in Großbritannien (https://www.fca.org.uk ) folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste gesetzt.
Alpha FXC
Elixir Marketing Technologies Ltd
Cnr Old and Church Street, P.O. Box 2290,
Roseau, DOMINICA
02030971188, 02030978802, 02030975356, 02039894318, 02030971376
Mobile: 07383414722
Email: jacob.r@alphafxc.com,
cs@alphafxc.com,
info@alphafxc.com
Website: www.AlphaFXC.com
Die FCA glaubt, dass diese Firma ohne ihre Genehmigung Finanzdienstleistungen oder -Produkte in Großbritannien angeboten hat. Finden Sie heraus, warum Sie bei Geschäften mit dieser nicht autorisierten Firma besonders vorsichtig sein sollten und wie Sie sich vor Betrügern schützen können.
Fast alle Firmen und Einzelpersonen, die in Großbritannien Finanzdienstleistungen oder -Produkte anbieten, bewerben oder verkaufen, müssen von uns zugelassen werden. Einige Firmen handeln jedoch ohne Genehmigung des FCA und einige betreiben wissentlich Anlagebetrug.
Diese Firma ist nicht von dem FCA autorisiert und hat es auf Menschen in Großbritannien abgesehen. Aufgrund der dem FCA vorliegenden Informationen geht dieser davon aus, dass sie regulierte Tätigkeiten ausübt, die eine Zulassung erfordern.
Die FCA erinnert daran, dass Unternehmen weitere falsche Angaben machen oder ihre Kontaktdaten im Laufe der Zeit auf neue E-Mail-Adressen, Telefonnummern oder physische Adressen ändern können.
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Für Informanten:
Die Information eines Hinweisgebers, der über mögliche Verstöße informiert, ist eine der mächtigsten Waffen im Kampf gegen Betrüger, Abzocker und ohne Erlaubnis der zuständigen Behörden tätige Unternehmen.
Durch ihre Kenntnis der Umstände und der verantwortlichen Personen können Hinweisgeber dem ESK helfen, mögliche Betrugsfälle und andere Verstöße viel früher als sonst möglich zu erkennen und darüber Öffentlichkeit herzustellen. Whistleblower tragen erheblich dazu bei, den Schaden für die Anleger so gering wie möglich zu halten, die Integrität der Kapitalmärkte besser zu wahren und die für rechtswidriges Verhalten Verantwortlichen schneller zur Rechenschaft zu ziehen.
Der ESK sichert allen Informanten absolute Vertraulichkeit zu.
Der Name eines Informanten wird niemals preis gegeben. Er wird auch nicht gespeichert. Vertrauliche Informationen und Unterlagen erreichen uns per Mail esk-schutzbund@email.de oder per Briefpost an den ESK.
Mit der Zusendung wird der ESK zur freien Verwendung und Veröffentlichung aller Informationen berechtigt.
Garantie: Die Identität eines Informanten wird niemals preisgegeben. Es werden keinerlei personenbezogenen Daten gespeichert.
Dringende Bitte: keine faktenlosen Gerüchte, nur nachvollziehbare Informationen. Danke!
Global Trading Swaps Inc., New York: BaFinermittelt wegen Umwandlungsangebot für Aktien der Abanqo AG
Die BaFin stellt gemäß § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG) klar, dass die Global Trading Swaps Inc.,New York, die auf ihrer Internetseite www.globaltradingswaps.com auch unter Global Trading SwapsFinancial Group Inc. auftritt, keine Erlaubnis zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen in Deutschland besitzt. Das Unternehmen unterliegt nicht der Aufsicht derBaFin.
Das Unternehmen wendet sich gezielt an Aktionäre der Abanqo AG. Vor dem Hintergrund einer bisher nicht verifizierten Übernahme der Abanqo AG durch ein bekanntes amerikanisches Beteiligungsunternehmen bietet die
Global Trading Swaps Inc./Global Trading Swaps Financial Group Inc.
den Aktionären die Umwandlung ihrer Aktien der Abanqo AG in Aktien des übernehmenden Unternehmens an. Zuvor soll der Aktionär jedoch Geld für den Erwerb weiterer Aktien der Abanqo AG an die Global Trading Swaps Inc./Global Trading Swaps FinancialGroup Inc. überweisen.
Anbieter von Bankgeschäften oder Finanzdienstleistungen im Inland benötigen eine Erlaubnis nach dem KWG. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in derUnternehmensdatenbank.
Quelle: © Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (https://www.bafin.de)
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• Die Erfolgsaussichten sind für diese Geschädigten oft so gut, dass die ESK Fördergemeinschaft Anlage- und Cyber-Betrug im Bedarfsfall sogar die Hälfte des Anwaltshonorars für den Anleger gegen eine Erfolgsprovision übernimmt.
Betroffene Anleger die Verluste durch Kapitalanlage- und Cyber-Betrug erlitten haben, können von dem reichhaltigen Erfahrungsschatz der ESK Vertragsanwälte profitieren.
• Die ESK Vertragsanwälte betreuen Sie in Ihren Anliegen und stehen Ihnen als Rechtsanwälte mit Rat und Tat in Deutschland, Österreich, Schweiz und Liechtenstein zur Seite.
Sehr oft kann durch schnelles Handeln weiterer Schaden abgehalten werden.
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Wer sich der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen. Die zivilrechtliche Klage schützt den betrogenen Anleger davor, sich in der Rolle des Opfers wieder zu finden. Zwar wird es mitunter nicht gelingen, dass ein Anleger sein investiertes Geld zurück bekommt, mitunter wird es auch weniger als die investierte Summe sein, es kann auch lange dauern und es wird auch einige finanzielle Aufwendungen notwenig machen. Der Anleger hat dann aber alles unternommen um sich nicht ein Leben lang Vorwürfe machen zu müssen, nicht alles getan zu haben um sein Geld zurück zu bekommen.
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Montag, Juni 28, 2021
DS Investment Limited auf der Warnliste der Monetary Authority of Singapore (MAS)
Wie dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung über die Internetseiten https://www.ad-infinitum.online https://whistleblowertreff.wordpress.com und https://expressinkasso.wordpress.com am 28.06.2021 mitgeteilt wurde, hat die Monetary Authority of Singapore (MAS) https://www.mas.gov.sg folgendes unternehmen auf ihre Warnliste gesetzt.
DS Investment Limited
https://www.dsfx99.com
Die Investor Alert List der Monetary Authority of Singapore (MAS) https://www.mas.gov.sg enthält eine Liste nicht regulierter Unternehmen, die aufgrund der bei MAS erhaltenen Informationen möglicherweise fälschlicherweise als von MAS lizenziert oder reguliert wahrgenommen wurden. Diese Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und basiert auf dem, was MAS zum Zeitpunkt der Veröffentlichung bekannt war.
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• Die Erfolgsaussichten sind für diese Geschädigten oft so gut, dass die ESK Fördergemeinschaft Anlage- und Cyber-Betrug im Bedarfsfall sogar die Hälfte des Anwaltshonorars für den Anleger gegen eine Erfolgsprovision übernimmt.
Betroffene Anleger die Verluste durch Kapitalanlage- und Cyber-Betrug erlitten haben, können von dem reichhaltigen Erfahrungsschatz der ESK Vertragsanwälte profitieren.
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Handelsplattform Copy4Xpert: BaFinermittelt gegen die STS Ltd
Die BaFin stellt gemäß § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG) klar, dass die Copy4Xpert, nach eigenen Angaben eine Marke der STS Ltd mit Sitz in London (GBR), keine Erlaubnis nach dem KWG zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen besitzt. Das Unternehmen unterliegt nicht der Aufsicht der BaFin.
Die Inhalte der von Copy4Xpert betriebenen Webseite copy4xpert.com/de rechtfertigen die Annahme, dass die Gesellschaft unerlaubt Bankgeschäfte bzw. Finanzdienstleistungen in der Bundesrepublik Deutschland anbietet.
Anbieter von Bankgeschäften oder Finanzdienstleistungen in Deutschland benötigen eine Erlaubnis nach demKWG. Einige Firmen handeln jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.
Die BaFin, das Bundeskriminalamt (BKA) und die Landeskriminalämter raten bei Geldanlagen im Internet zu äußerster Vorsicht und gründlicher vorheriger Recherche zur Vermeidung von Betrug.
Quelle: © Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (https://www.bafin.de)
***
Allgemeine wichtige Verbraucher- und Anleger Informationen
Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der BaFin.
Der ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung unterstützt nach Kräften das wichtigste Ziel der geschädigten Anleger, die Wiederbeschaffung des investierten Geldes.
• Die Erfolgsaussichten sind für diese Geschädigten oft so gut, dass die ESK Fördergemeinschaft Anlage- und Cyber-Betrug im Bedarfsfall sogar die Hälfte des Anwaltshonorars für den Anleger gegen eine Erfolgsprovision übernimmt.
Betroffene Anleger die Verluste durch Kapitalanlage- und Cyber-Betrug erlitten haben, können von dem reichhaltigen Erfahrungsschatz der ESK Vertragsanwälte profitieren.
• Die ESK Vertragsanwälte betreuen Sie in Ihren Anliegen und stehen Ihnen als Rechtsanwälte mit Rat und Tat in Deutschland, Österreich, Schweiz und Liechtenstein zur Seite.
Sehr oft kann durch schnelles Handeln weiterer Schaden abgehalten werden.
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Die AMF warnt die Öffentlichkeit vor mehreren Unternehmen, die Anlagen anbieten, ohne dazu berechtigt zu sein
Wie dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung am 28.06.2021 über die Internetseiten https://expressinkasso.wordpress.com, https://whistleblowertreff.wordpress.com und https://www.ad-infinitum.online mitgeteilt wurde, warnt die Finanzaufsicht Autorité des Marchés Financiers (AMF) Frankreich https://www.amf-france.org die Öffentlichkeit vor den Aktivitäten mehrerer Unternehmen, die in Frankreich Investitionen in Forex und in Krypto-Assets-Derivate anbieten, ohne dazu berechtigt zu sein
Mit dem Ziel des Anlegerschutzes aktualisieren die Autorité des Marchés Financiers (AMF) und die Autorité de Contrôle Prudentiel et de Résolution (ACPR) regelmäßig ihre schwarzen Listen von Websites, die Investitionen in den unregulierten Devisenmarkt (Forex) und in derivative Produkte, deren Basiswerte Krypto-Assets beinhalten, anbieten, ohne dazu berechtigt zu sein.
Forex:
Hier ist die Liste der kürzlich identifizierten Websites, die von nicht autorisierten Unternehmen betrieben werden:
www.24trading.co
www.amegafx.com/fr
www.app-trader.biz
www.astrahorizon.com
www.btcusdtbank.com
www.capitalpro-inv.com
www.dmadirectab.com
www.eufm.eu
www.everestbtc.com
www.exfinances.com
fr.investigram.com
www.fxcm-group.io
www.lplcapital.eu
www.mangroupfx.com
www.marginelite.com
www.primexbt.com
www.puprime.com
www.thebestrader.io
www.tradeviewforex.com
www.u-i-group.com
Krypto-Assets Derivate :
Hier ist die Liste der kürzlich identifizierten Websites, die von nicht autorisierten Entitäten betrieben werden:
www.aroxcapital.com
www.bitcoin-champion.com
www.bitcoinera.app
www.btcswing.com
www.cmccapital.net
www.ctxholdings.com
www.lhk-group.com
www.newcfds.com
securedailywealth.com/bitcoinpro/
securedailywealth.com/the-bitcoin-era/
www.solidinvest.co
Listen aller Websites, die nicht autorisiert sind, Investitionen in Forex oder in Krypto-Assets-Derivate anzubieten, finden Sie auf der Website des Assurance Banque Épargne Info Service - ABEIS (Abschnitt: Vos démarches > Se protéger contre les arnaques > Listes noires et alertes des autorités), auf der Website der AMF (Sektion: Espace épargnants > Protéger son épargne > Listes noires et mises en garde) und der Anwendung AMF Protect Epargne.
Bitte beachten Sie, dass diese Listen regelmäßig aktualisiert werden, aber keinen Anspruch auf Vollständigkeit erheben, da regelmäßig neue nicht autorisierte Unternehmen auftauchen.
Um sicherzustellen, dass der Vermittler, der Ihnen Finanzprodukte oder -dienstleistungen anbietet, in Frankreich zugelassen ist, können Sie das Register der zugelassenen Wertpapierdienstleistungsunternehmen (https://www.regafi.fr) oder die Liste der zugelassenen Vermittler in den Kategorien Finanzanlageberater (FIA) oder Crowdfunding (CIP) (https://www.orias.fr/search) einsehen.
Wenn der betreffende Vermittler in keiner der beiden letztgenannten Listen aufgeführt ist, empfehlen wir Ihnen dringend, seine Dienste nicht in Anspruch zu nehmen, da er gegen die geltende Gesetzgebung verstößt und nicht verpflichtet ist, grundlegende Regeln des Anlegerschutzes, der Informationsweitergabe und der Schadensabwicklung einzuhalten.
Über die AMF
Die AMF ist eine unabhängige öffentliche Behörde, die dafür verantwortlich ist, dass in Finanzprodukte investierte Ersparnisse geschützt werden und dass Anleger angemessene Informationen erhalten. Die AMF beaufsichtigt außerdem den ordnungsgemäßen Betrieb der Märkte.
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Allgemeine wichtige Verbraucher- und Anleger Informationen
Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der BaFin.
Der ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung unterstützt nach Kräften das wichtigste Ziel der geschädigten Anleger, die Wiederbeschaffung des investierten Geldes.
• Die Erfolgsaussichten sind für diese Geschädigten oft so gut, dass die ESK Fördergemeinschaft Anlage- und Cyber-Betrug im Bedarfsfall sogar die Hälfte des Anwaltshonorars für den Anleger gegen eine Erfolgsprovision übernimmt.
Betroffene Anleger die Verluste durch Kapitalanlage- und Cyber-Betrug erlitten haben, können von dem reichhaltigen Erfahrungsschatz der ESK Vertragsanwälte profitieren.
• Die ESK Vertragsanwälte betreuen Sie in Ihren Anliegen und stehen Ihnen als Rechtsanwälte mit Rat und Tat in Deutschland, Österreich, Schweiz und Liechtenstein zur Seite.
Sehr oft kann durch schnelles Handeln weiterer Schaden abgehalten werden.
Fazit
Wer sich der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen. Die zivilrechtliche Klage schützt den betrogenen Anleger davor, sich in der Rolle des Opfers wieder zu finden. Zwar wird es mitunter nicht gelingen, dass ein Anleger sein investiertes Geld zurück bekommt, mitunter wird es auch weniger als die investierte Summe sein, es kann auch lange dauern und es wird auch einige finanzielle Aufwendungen notwenig machen. Der Anleger hat dann aber alles unternommen um sich nicht ein Leben lang Vorwürfe machen zu müssen, nicht alles getan zu haben um sein Geld zurück zu bekommen.
Betroffene können kostenlos und unverbindlich mittels Online Kontaktformular, Telefon, Mail, Fax oder auch per Briefpost das Anmeldeformular zur ESK Fördergemeinschaft anfordern.
ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
EXPRESS INKASSO® GmbH
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
ESK-Schutzbund@email.de
https://www.ad-infinitum.online
https://expressinkasso.wordpress.com
https://whistleblowertreff.wordpress.com
Telefon: 06071-9816813
Telefax: 06071-9816829
Fördergemeinschaft zur Durchsetzung
von Geldansprüchen auf Erfolgsbasis
ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
ESK-Schutzbund@email.de
Kontakt
Ich möchte hiermit um kostenlose Informationen per Email bitten.
Einwilligungserklärung: Ich bin informiert worden, dass ich meine Einwilligung zur Verarbeitung meiner personenbezogenen Daten jederzeit widerrufen kann. Ein Widerruf berührt die Rechtmäßigkeit der bis zu meinem Widerruf erfolgten Datenverarbeitung nicht. Mit meiner Einwilligung bestätige ich, dass ich das 16. Lebensjahr vollendet habe. Ich stimme der Verarbeitung meiner Daten hiermit zu. Diese Einwilligung gebe ich freiwillig. Ich weiß, dass diese Einwilligungserklärung gespeichert wird.
Wichtiger Hinweis!
Mit der Absendung Ihrer Anfrage gehen Sie keinerlei Verpflichtungen ein. Unsere Informationen erhalten Sie unverbindlich und kostenlos per E-Mail.
Mailen Sie an: ESK-Schutzbund@email.de
Samstag, Juni 26, 2021
Mountain Wolf auf der Warnliste der Österreichischen Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA)
Wie dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung über die Internetseiten https://www.ad-infinitum.online https://expressinkasso.wordpress.com und https://whistleblowertreff.wordpress.com am 26. 06. 2021 mitgeteilt wurde, hat die Österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA)https://www.fma.gv.at folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste gesetzt:
Mountain Wolf
Achtung! Die FMA warnt vor dem Abschluss von Geschäften mit:
Mountain Wolf
mit angeblichem Sitz in Kasachstan
www.mountainwolf.com
support@mountainwolf.com
Dieser Anbieter hat keine Berechtigung, konzessionspflichtige Zahlungsdienste und E-Geldgeschäfte in Österreich zu erbringen. Es ist dem Anbieter daher das gewerbliche Ein- und Auszahlungsgeschäft (§ 1 Abs 2 Z 1 und 2 ZaDIG 2018), das Zahlungsgeschäft (§ 1 Abs 2 Z 3 ZaDiG 2018) sowie die Ausgabe von E-Geld gem § 1 Abs 1 E-Geldgesetz 2010 nicht gestattet.
Diese Veröffentlichung basiert auf § 94 Abs 9 ZaDiG 2018 und § 26 Abs 9 E-Geldgesetz und erfolgte am 26.06.2021 auch im Amtsblatt zur Wiener Zeitung.
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Allgemeine wichtige Verbraucher- und Anleger Informationen
Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der BaFin.
Der ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung unterstützt nach Kräften das wichtigste Ziel der geschädigten Anleger, die Wiederbeschaffung des investierten Geldes.
• Die Erfolgsaussichten sind für diese Geschädigten oft so gut, dass die ESK Fördergemeinschaft Anlage- und Cyber-Betrug im Bedarfsfall sogar die Hälfte des Anwaltshonorars für den Anleger gegen eine Erfolgsprovision übernimmt.
Betroffene Anleger die Verluste durch Kapitalanlage- und Cyber-Betrug erlitten haben, können von dem reichhaltigen Erfahrungsschatz der ESK Vertragsanwälte profitieren.
• Die ESK Vertragsanwälte betreuen Sie in Ihren Anliegen und stehen Ihnen als Rechtsanwälte mit Rat und Tat in Deutschland, Österreich, Schweiz und Liechtenstein zur Seite.
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Fazit
Wer sich der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen. Die zivilrechtliche Klage schützt den betrogenen Anleger davor, sich in der Rolle des Opfers wieder zu finden. Zwar wird es mitunter nicht gelingen, dass ein Anleger sein investiertes Geld zurück bekommt, mitunter wird es auch weniger als die investierte Summe sein, es kann auch lange dauern und es wird auch einige finanzielle Aufwendungen notwenig machen. Der Anleger hat dann aber alles unternommen um sich nicht ein Leben lang Vorwürfe machen zu müssen, nicht alles getan zu haben um sein Geld zurück zu bekommen.
Betroffene können kostenlos und unverbindlich mittels Online Kontaktformular, Telefon, Mail, Fax oder auch per Briefpost das Anmeldeformular zur ESK Fördergemeinschaft anfordern.
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Freitag, Juni 25, 2021
Die Freude am Fahren ist bereits der grünen Klimareligion zum Opfer gefallen.
„Mit Rücksicht auf das Klima ist es durchaus sinnvoll ein Fahrzeug mit Dieselmotor zu kaufen“, rät Horst Roosen, Vorstand des UTR |Umwelt|Technik|Recht| e.V. Die neuen Dieselmotoren schlucken nämlich mehr Feinstaub als sie selbst ausstoßen. Wenn dieser Diesel dann auch noch mit Ökosprit betankt werden kann, haben wir die derzeit mögliche umweltfreundlichste Art der individuellen Mobilität erreicht.
Der klimapolitische Zwang zum Elektroauto erinnert an die DDR mit ihrem Trabant. In einer Demokratischen Gesellschaft jedoch sollte der Autokäufer die Wahlfreiheit der Antriebsform seines Autos haben. Nur er kann entscheiden was für seine Bedürfnisse, seinen Geldbeutel und seinen Besitz das am besten geeignete Auto ist.
Das grüne Versprechen vom Null Emissionen Elektroauto ….
Das propagierte „emissionsfreie“ Fahren mit dem E-Auto ist nach den Gesetzen der Physik überhaupt nicht möglich. Es sei denn, im Kofferraum sitzt ein „Kobold“ welcher die 1,5 Tonnen Auto bewegt. Aber der Hokuspokus geht noch weiter, indem man glaubt durch den einfachen Wechsel von Benzin oder Diesel auf Strom die perfekte Lösung gefunden zu haben. Das Gegenteil ist der Fall. Die Verbrenner sind in der Regel wesentlich leichter als ein E-Auto. Folge: Der Reifenabrieb beim E-Auto ist wesentlich größer und die Reifen sind wesentlich schneller am Ende und der Reifenabrieb als Dreck auf der Straße ist viel größer.
Für den von der EU vorgeschriebenen Flottengrenzwert der Autobauer soll dem Vernehmen nach, der CO2 Wert mit null angesetzt werden. bei dieser Berechnungsgrundlage war offensichtlich wieder der Kobold beteiligt, denn tatsächlich emittiert ein Elektroauto so viel wie ein moderner Diesel-PKW.
Bis Elektroautos tatsächlich mit Strom aus Erneuerbaren Energien betrieben werden können, ist überhaupt noch nicht absehbar. Tatsächlich umweltfreundlich erzeugter Strom ist knapp und es macht keinen Sinn ein knappes Gut in ineffiziente Fortbewegungsmittel zu pumpen.
Bereits um die Jahrhundertwende hatten Elektrofahrzeuge in den USA ihre Blütezeit und machten rund ein Drittel aller Fahrzeuge im Straßenverkehr aus.
Zu Ende war der Boom der E-Autos erst, als das erste Serienauto mit Verbrenner-Motor auf den Markt kam. Das T Modell des Henry Ford war für jeden erschwinglich, hatte eine ordentliche Reichweite und als 1912 der Elektrostarter eingeführt wurde, schnellten die Verkaufszahlen schnell nach oben.
Damals fand der Wechsel von E-Autos auf Verbrenner ohne Eingriff des Staates statt.
Der Wechsel war das Ergebnis eines freien Marktes in dem die Spielregeln von Angebot und Nachfrage galten. Heute im Klima-Rettungs-Hype will eine grün dominierte Politik den Wechsel, koste es was es wolle, in Umgekehrter Richtung durch Planwirtschaft erreichen. Die Entwicklung und Nutzung von Technologie wird in einem demokratischen Land von der Gesellschaft bestimmt und nicht durch Gebote und Verbote grüner Politik.
Mit Gesetzen, Vorschriften, Anordnungen, neue Steuern aber auch mit Kaufprämien soll das Elektroauto nach dem Schema ‚Alles Gute kommt von oben’“ durchgesetzt werden. Die Zeigefinger-Politik der Grünen zwingt Fahrzeugkäufern Autos auf, die diese bisher überhaupt nicht haben wollten.
Statt 8 Zylinder und 400 PS demnächst nur noch 8-Gang Fahrrad und eine MS.
Die deutschen Steuerzahler müssen für den grünen Kreuzzug den Planeten zu retten tief in die Tasche greifen. Die Landschaft wird mit Windrädern zerstört und die Menschen in ihrer Gesundheit beeinträchtigt. Die Bürger mit Verboten und Enteignungsphantasien konfrontiert, Grüne mit Steuergeld gefütterte Vereine setzen alles daran, Deutschland in das vorindustrielle Zeitalter zurück zu versetzen.
Als Klimaschädling wird gebrandmarkt wer noch wagt Freude an deutschen Autos, wie zum Beispiel einem SUV der Spitzenklasse zu zeigen. oder gar einen solchen zu besitzen. Im Gegensatz zu den grünen E-Autos ist so ein Wagen Langstreckentauglich, luxuriös und mit einem Höchstmaß an automobilem Intelligenzquotienten ausgestattet. Die Freude am Fahren ist bereits der grünen Klimareligion zum Opfer gefallen, bedauert Horst Roosen, Vorstand des UTR |Umwelt|Technik|Recht| e.V.
Wer in den 50-er oder 60-er Jahren im Winter mit einem Käfer unterwegs war, erzählt noch heute von der „Klimaanlage“ dieses Autos.
Da wurde nämlich der Gasfuß gegrillt und die Frontscheibe vereiste von innen und außen. Also Fenster runtergekurbelt, langen Arm gemacht und gekratzt. Reichweiteprobleme gab es trotz fehlender Tankanzeige nicht. Haube auf, Tankverschluss aufdrehen, gucken was noch drin ist. War es zu wenig, Kanister raus und reingekippt. Fertig! Und was heute noch Kult ist: er läuft… und läuft… und läuft….
Die hohen Deutschen Strompreise und die fehlende Ladeinfrastruktur werden die Lust am Elektroauto noch lange bremsen. Bei den Empfehlungen warum man ein E-Auto kaufen sollte schwankt man zwischen Satire und Bevormundung, auf keinen Fall als ernst gemeintem Ratschlag.
Mit freundlicher Empfehlung des Autors Peter Groschupf können Sie seinen auf https://automotive-opinion.com erschienenen Beitrag zu diesem Thema hier bei uns lesen.
Audi verabschiedet sich ab 2026 vom Verbrenner– China hält bis 2060 daran fest
„Der politische Druck ist einfach zu groß geworden“, sagt ein Ex-Entwicklungsvorstand eines deutschen Premiumherstellers zum Thema Verbrenner-Aus. Von Audi aktuell verkündet, werde diese Entscheidung den Automarkt dramatisch verändern. „Die Entscheidung ist offensichtlich auf Druck von VW-Chef Herbert Diess gefallen, der den gesamten Konzern auf Strom umpolen will.“
Die Entscheidung werde Audi auf die Füße fallen, weil damit auch aktuellen Audi-Kunden suggeriert werde, dass sie aufs falsche Pferd setzen, wenn sie heute noch einen Audi-Verbrenner kaufen. Audi-Kunden würden sich von ihrer Firma im Stich gelassen, ja sogar verraten fühlen.
Auch wenn jetzt andere Hersteller nachziehen und ein Verbrenner-Aus verkünden, habe die Audi-Entscheidung fatale Folgen.
Denn damit werde die früher geforderte und propagierte „Technologie-Offenheit“ über Bord geworfen. „Es ist schlimm, wie sich unsere Industrie und ihre Manager in vorauseilendem Gehorsam der grünen Ideologie unterwerfen und Deutschland mit Symbol-Politik zu einer Art Musterschüler machen wollen, den die Welt nicht ernst nehmen wird.“ Deutschland gebe den industriellen Führungsanspruch in der Mobilitätsgestaltung auf, wie es schon im Bereich der Unterhaltungs-Elektronik (z.B. Grundig, Telefunken, Blaupunkt etc.) passiert sei.
„Das ist Verrat an heutigen Audi-Kunden“
Der Ex-Vorstand gibt sich geradezu „verzweifelt, wie ignorant unsere politische Führung und unsere Konzernlenker agieren“. In Bezug auf die Audi-Entscheidung werde deutlich, dass nicht mehr der Wunsch der Kunden und damit der Markt entscheidend sei, sondern ein grünes Verbot oktroyiert werde, von dem niemand wisse, ob es überhaupt funktionieren kann. „Der treuen Kundschaft tritt man mit dieser Entscheidung in den Hintern! Wer kauft noch ein Auto von einer Firma, die das eigene Produkt ins Museum schickt?“ Und weiter: „Die von Audi kommunizierte Modellplanung ist desaströs falsch“, sagt der Ex-Vorstand, der anonym bleiben will, „weil das Auswirkungen auf meine finanzielle Absicherung haben könnte“.
BMW will die Entscheidung dem Kunden überlassen
Ganz anders hört sich BMW-Chef Oliver Zipse an und kritisiert zwischen den Zeilen Wettbewerber Audi: „Die wahren Entscheider in unserer Industrie sind die Kunden. Und die sollte man nie aus den Augen verlieren“, sagte Zipse in einem Interview der „Passauer Neuen Presse“ und gibt damit dem Ex-Vorstand recht, der „grüne Planwirtschaft vorbei am Markt“ kritisiert. Zipse plant für BMW, 2030 etwa fünfzig Prozent der Fahrzeuge mit rein batterieelektrischem Antrieb zu verkaufen. BMW müsste auf 50 Prozent des Verkaufsvolumens verzichten, würde das Unternehmen keine Verbrenner mehr anbieten. Einzelne Städte und Regionen würden sich zwar auf Elektroautos transformieren, aber BMW wolle auf 140 Weltmärkten erfolgreich bleiben. Auch mit Verbrennern.
China darf den CO2-Ausstoß bis 2030 noch steigern
Dass China bis 2060 am Verbrenner festhalten will, macht deutlich, dass der Kampf um die automobile Pole-Position noch nicht zu Ende ist, sondern neu entfacht werden dürfte. Selbst wenn Verbrenner in Europa verboten würden, lassen es die Chinesen weiter krachen. Sie sehen wachsende Verbrenner-Märkte in Asien und Afrika, wo CO2 kein Thema ist. Dass die Chinesen gleichzeitig aufs Batterieauto setzen, hat allerdings nichts mit einem Kampf gegen Klimawandel zu tun, sondern ist schlicht der Atemluft in den Millionenstädten geschuldet. E-Mobilität fördert die chinesische Regierung vor allem, um den Smog in davon besonders belasteten Städten zu eliminieren. Die bei uns oft zu hörende Erklärung, die Chinesen wollten damit den Klimawandel bekämpfen, ist Wunschdenken.
Nach dem Pariser Klimaabkommen dürfen die Chinesen bis 2030 beim CO2-Ausstoß noch beliebig zulegen, was sie nicht nur durch den Bau Hunderter Kohlekraftwerke weidlich zu nutzen wissen. „Wenn die westliche Politik beklagt, dass die Chinesen zur führenden Wirtschaftsmacht aufsteigen wollen, ist das pure Heuchelei. Während wir unsere Industrie auf Wind- und Solarstrom trimmen und gleichzeitig Kohlekraft und Atomstrom abschalten, forciert China ihre Industrieentwicklung massiv. Wenn Deutschland als Industrienation einmal untergehen sollte, dann haben wir das uns selbst zu verdanken“, sagt der besagte Ex-Vorstand.
Berechnung des CO2-Sparpotentials beim E-Auto offenbar falsch
Weil sich nun herausgestellt hat, dass die Berechnungen der EU-Kommission zum CO2-Sparpotential von Batterie-Autos falsch sind, „muss eigentlich die ganze E-Agenda umgeschrieben werden“. Das Thema bleibt spannend
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ULAC Global Finanzen auf der Warnliste der Österreichischen Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA)
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Latitude Media Group Ltd. und Ultimo Media LP: Verstöße gegen § 86 Absatz 1 Wertpapierhandelsgesetz
Der BaFin liegt von dem Unternehmen Latitude Media Ltd., Großbritannien, keine ordnungsgemäße Tätigkeitsanzeige nach § 86 Absatz 1 Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) vor.
Das Unternehmen veröffentlicht Anlageempfehlungen. Die Empfehlungen werden per Mail versandt, sobald man sich auf der Internetseite pennystocks.de für den Newsletter angemeldet hat. Der BaFin liegt vom Domaininhaber von pennystocks.de keine Tätigkeitsanzeige nach § 86 Absatz 1 WpHG vor.
Im Impressum der Seite pennystocks.de wird wiederum die Ultimo Media genannt. Auch von diesem Unternehmen liegt der BaFin keine ordnungsgemäße Tätigkeitsanzeige nach § 86 Absatz 1 WpHG vor.
Anleger sollten bei der Verwendung von Anlageempfehlungen aus Börsenbriefen ohne bzw. ohne ordnungsgemäße Tätigkeitsanzeige Vorsicht walten lassen, da die regulatorischen Anforderungen in Deutschland nicht erfüllt sind.
Die BaFin empfiehlt generell, sich vor Anlageentscheidungen aus mehreren Quellen zu informieren und dabei auf deren Seriosität zu achten. Dies gilt in besonderer Weise bei marktengen Werten. Weitere Informationen zum Thema Anlagestrategie- und Anlageempfehlungen finden Sie auf der Internetseite der BaFin.
Wertpapierdienstleistungsunternehmen,Kapitalverwaltungsgesellschaften, EU-Verwaltungs- gesellschaften und Investmentgesellschaften dürfen auf Grund der ihnen jeweils erteilten Erlaubnis Anlageempfehlungen im Sinne der Marktmissbrauchsverordnung (Market Abuse Regulation – MAR) erstellen und veröffentlichen. Alle anderen Personen, die in Ausübung ihres Berufes oder im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit für die Erstellung oder Weitergabe von Anlageempfehlungen oder Anlagestrategieempfehlungen gemäß MAR verantwortlich sind, müssen dies der BaFin vor Tätigkeitsbeginn anzeigen. Dies gilt auch für im Ausland tätige Analysten, sofern ihre Empfehlungen einen Emittenten mit Sitz in Deutschland betreffen oder sich auf Finanzinstrumente beziehen, die in Deutschland an einem organisierten Markt, einem multilateralen Handelssystem oder einem organisierten Handelssystem gehandelt werden (§ 1 Absatz 2 WpHG). Vor dem Hintergrund der grundgesetzlich geschützten Pressefreiheit gilt dies nicht für Journalisten, die einer vergleichbaren Selbstregulierung mit entsprechenden Sanktionsmechanismen unterliegen.
Quelle: © Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (https://www.bafin.de)
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Mailen Sie an: ESK-Schutzbund@email.de
Beale & Adams Group auf der Warnliste der Finanzaufsicht in Großbritannien
Wie dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung am 25.06. 2021 über die Internetseiten https://expressinkasso.wordpress.com https://whistleblowertreff.wordpress.com und https://www.ad-infinitum.online mitgeteilt wurde, hat die Finanzaufsicht FCA Financial Conduct Authority in Großbritannien (https://www.fca.org.uk ) folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste gesetzt.
Beale & Adams Group
140 West Street,
New York, NY,
UNITED STATES OF AMERICA, 10007
Telephone: +1 9179708256
Email: info@bealeandadamsgroup.com
Website: www.bealeandadamsgroup.com
Die FCA glaubt, dass diese Firma ohne ihre Genehmigung Finanzdienstleistungen oder -Produkte in Großbritannien angeboten hat. Finden Sie heraus, warum Sie bei Geschäften mit dieser nicht autorisierten Firma besonders vorsichtig sein sollten und wie Sie sich vor Betrügern schützen können.
Fast alle Firmen und Einzelpersonen, die in Großbritannien Finanzdienstleistungen oder -Produkte anbieten, bewerben oder verkaufen, müssen von uns zugelassen werden. Einige Firmen handeln jedoch ohne Genehmigung des FCA und einige betreiben wissentlich Anlagebetrug.
Diese Firma ist nicht von dem FCA autorisiert und hat es auf Menschen in Großbritannien abgesehen. Aufgrund der dem FCA vorliegenden Informationen geht dieser davon aus, dass sie regulierte Tätigkeiten ausübt, die eine Zulassung erfordern.
Die FCA erinnert daran, dass Unternehmen weitere falsche Angaben machen oder ihre Kontaktdaten im Laufe der Zeit auf neue E-Mail-Adressen, Telefonnummern oder physische Adressen ändern können.
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Der ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung unterstützt nach Kräften das wichtigste Ziel der geschädigten Anleger, die Wiederbeschaffung des investierten Geldes.
• Die Erfolgsaussichten sind für diese Geschädigten oft so gut, dass die ESK Fördergemeinschaft Anlage- und Cyber-Betrug im Bedarfsfall sogar die Hälfte des Anwaltshonorars für den Anleger gegen eine Erfolgsprovision übernimmt.
Betroffene Anleger die Verluste durch Kapitalanlage- und Cyber-Betrug erlitten haben, können von dem reichhaltigen Erfahrungsschatz der ESK Vertragsanwälte profitieren.
• Die ESK Vertragsanwälte betreuen Sie in Ihren Anliegen und stehen Ihnen als Rechtsanwälte mit Rat und Tat in Deutschland, Österreich, Schweiz und Liechtenstein zur Seite.
Sehr oft kann durch schnelles Handeln weiterer Schaden abgehalten werden.
Fazit
Wer sich der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen. Die zivilrechtliche Klage schützt den betrogenen Anleger davor, sich in der Rolle des Opfers wieder zu finden. Zwar wird es mitunter nicht gelingen, dass ein Anleger sein investiertes Geld zurück bekommt, mitunter wird es auch weniger als die investierte Summe sein, es kann auch lange dauern und es wird auch einige finanzielle Aufwendungen notwenig machen. Der Anleger hat dann aber alles unternommen um sich nicht ein Leben lang Vorwürfe machen zu müssen, nicht alles getan zu haben um sein Geld zurück zu bekommen.
Betroffene können kostenlos und unverbindlich mittels Online Kontaktformular, Telefon, Mail, Fax oder auch per Briefpost das Anmeldeformular zur ESK Fördergemeinschaft anfordern.
ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
EXPRESS INKASSO® GmbH
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
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Telefon: 06071-9816813
Telefax: 06071-9816829
Fördergemeinschaft zur Durchsetzung
von Geldansprüchen auf Erfolgsbasis
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