Mittwoch, Juni 30, 2021
Handelsplattform internationals-ma.de: BaFin untersagt die unerlaubt erbrachte Anlageberatung und Finanzportfolioverwaltung
Die BaFin hat mit Bescheid vom 14. Juni 2021 gegenüber der International Markets Association als Betreiber der Handelsplattform internationals-ma.de die sofortige Einstellung der unerlaubt erbrachten Anlageberatung und Finanzportfolioverwaltung angeordnet.
Auf der Plattform internationals-ma.de können deutsche Kunden Handelskonten eröffnen, über die Geschäfte mit Kryptowährungen, Rohstoffe, Aktien, Indizes und Währungen laufen. Mitarbeiter der Plattform empfehlen Anlegern die Anlage in bestimmte Finanzinstrumente und treffen darüber hinaus eigenverantwortlich Anlageentscheidungen.
Damit betreibt der Anbieter der Plattform gewerbsmäßig die Anlageberatung nach § 1 Absatz 1a Satz 2 Nr. 1a Kreditwesengesetz (KWG) sowie die Finanzportfolioverwaltung nach § 1 Absatz 1a Satz 2 Nr. 3 KWG. Über die nach § 32 Absatz 1 KWG erforderliche Erlaubnis verfügt die Handelsplattform bzw. ihr Betreiber nicht und handelt daher unerlaubt.
Ein Impressum ist auf der Internetseite nicht vorhanden. Ebensowenig werden dort sonstige Angaben zum Geschäftssitz bzw. zur Geschäftsadresse der International Markets Association gemacht. Aus vorliegenden Unterlagen gehen vorgebliche Anschriften auf den Marshallinseln und in Luxemburg hervor.
Quelle: © Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (https://www.bafin.de)
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Allgemeine wichtige Verbraucher- und Anleger Informationen
Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der BaFin.
Der ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung unterstützt nach Kräften das wichtigste Ziel der geschädigten Anleger, die Wiederbeschaffung des investierten Geldes.
• Die Erfolgsaussichten sind für diese Geschädigten oft so gut, dass die ESK Fördergemeinschaft Anlage- und Cyber-Betrug im Bedarfsfall sogar die Hälfte des Anwaltshonorars für den Anleger gegen eine Erfolgsprovision übernimmt.
Betroffene Anleger die Verluste durch Kapitalanlage- und Cyber-Betrug erlitten haben, können von dem reichhaltigen Erfahrungsschatz der ESK Vertragsanwälte profitieren.
• Die ESK Vertragsanwälte betreuen Sie in Ihren Anliegen und stehen Ihnen als Rechtsanwälte mit Rat und Tat in Deutschland, Österreich, Schweiz und Liechtenstein zur Seite.
Sehr oft kann durch schnelles Handeln weiterer Schaden abgehalten werden.
Fazit
Wer sich der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen. Die zivilrechtliche Klage schützt den betrogenen Anleger davor, sich in der Rolle des Opfers wieder zu finden. Zwar wird es mitunter nicht gelingen, dass ein Anleger sein investiertes Geld zurück bekommt, mitunter wird es auch weniger als die investierte Summe sein, es kann auch lange dauern und es wird auch einige finanzielle Aufwendungen notwenig machen. Der Anleger hat dann aber alles unternommen um sich nicht ein Leben lang Vorwürfe machen zu müssen, nicht alles getan zu haben um sein Geld zurück zu bekommen.
Betroffene können kostenlos und unverbindlich mittels Online Kontaktformular, Telefon, Mail, Fax oder auch per Briefpost das Anmeldeformular zur ESK Fördergemeinschaft anfordern.
ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
EXPRESS INKASSO® GmbH
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
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Telefon: 06071-9816813
Telefax: 06071-9816829
Fördergemeinschaft zur Durchsetzung
von Geldansprüchen auf Erfolgsbasis
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