Freitag, Juni 25, 2021
Die Freude am Fahren ist bereits der grünen Klimareligion zum Opfer gefallen.
„Mit Rücksicht auf das Klima ist es durchaus sinnvoll ein Fahrzeug mit Dieselmotor zu kaufen“, rät Horst Roosen, Vorstand des UTR |Umwelt|Technik|Recht| e.V. Die neuen Dieselmotoren schlucken nämlich mehr Feinstaub als sie selbst ausstoßen. Wenn dieser Diesel dann auch noch mit Ökosprit betankt werden kann, haben wir die derzeit mögliche umweltfreundlichste Art der individuellen Mobilität erreicht.
Der klimapolitische Zwang zum Elektroauto erinnert an die DDR mit ihrem Trabant. In einer Demokratischen Gesellschaft jedoch sollte der Autokäufer die Wahlfreiheit der Antriebsform seines Autos haben. Nur er kann entscheiden was für seine Bedürfnisse, seinen Geldbeutel und seinen Besitz das am besten geeignete Auto ist.
Das grüne Versprechen vom Null Emissionen Elektroauto ….
Das propagierte „emissionsfreie“ Fahren mit dem E-Auto ist nach den Gesetzen der Physik überhaupt nicht möglich. Es sei denn, im Kofferraum sitzt ein „Kobold“ welcher die 1,5 Tonnen Auto bewegt. Aber der Hokuspokus geht noch weiter, indem man glaubt durch den einfachen Wechsel von Benzin oder Diesel auf Strom die perfekte Lösung gefunden zu haben. Das Gegenteil ist der Fall. Die Verbrenner sind in der Regel wesentlich leichter als ein E-Auto. Folge: Der Reifenabrieb beim E-Auto ist wesentlich größer und die Reifen sind wesentlich schneller am Ende und der Reifenabrieb als Dreck auf der Straße ist viel größer.
Für den von der EU vorgeschriebenen Flottengrenzwert der Autobauer soll dem Vernehmen nach, der CO2 Wert mit null angesetzt werden. bei dieser Berechnungsgrundlage war offensichtlich wieder der Kobold beteiligt, denn tatsächlich emittiert ein Elektroauto so viel wie ein moderner Diesel-PKW.
Bis Elektroautos tatsächlich mit Strom aus Erneuerbaren Energien betrieben werden können, ist überhaupt noch nicht absehbar. Tatsächlich umweltfreundlich erzeugter Strom ist knapp und es macht keinen Sinn ein knappes Gut in ineffiziente Fortbewegungsmittel zu pumpen.
Bereits um die Jahrhundertwende hatten Elektrofahrzeuge in den USA ihre Blütezeit und machten rund ein Drittel aller Fahrzeuge im Straßenverkehr aus.
Zu Ende war der Boom der E-Autos erst, als das erste Serienauto mit Verbrenner-Motor auf den Markt kam. Das T Modell des Henry Ford war für jeden erschwinglich, hatte eine ordentliche Reichweite und als 1912 der Elektrostarter eingeführt wurde, schnellten die Verkaufszahlen schnell nach oben.
Damals fand der Wechsel von E-Autos auf Verbrenner ohne Eingriff des Staates statt.
Der Wechsel war das Ergebnis eines freien Marktes in dem die Spielregeln von Angebot und Nachfrage galten. Heute im Klima-Rettungs-Hype will eine grün dominierte Politik den Wechsel, koste es was es wolle, in Umgekehrter Richtung durch Planwirtschaft erreichen. Die Entwicklung und Nutzung von Technologie wird in einem demokratischen Land von der Gesellschaft bestimmt und nicht durch Gebote und Verbote grüner Politik.
Mit Gesetzen, Vorschriften, Anordnungen, neue Steuern aber auch mit Kaufprämien soll das Elektroauto nach dem Schema ‚Alles Gute kommt von oben’“ durchgesetzt werden. Die Zeigefinger-Politik der Grünen zwingt Fahrzeugkäufern Autos auf, die diese bisher überhaupt nicht haben wollten.
Statt 8 Zylinder und 400 PS demnächst nur noch 8-Gang Fahrrad und eine MS.
Die deutschen Steuerzahler müssen für den grünen Kreuzzug den Planeten zu retten tief in die Tasche greifen. Die Landschaft wird mit Windrädern zerstört und die Menschen in ihrer Gesundheit beeinträchtigt. Die Bürger mit Verboten und Enteignungsphantasien konfrontiert, Grüne mit Steuergeld gefütterte Vereine setzen alles daran, Deutschland in das vorindustrielle Zeitalter zurück zu versetzen.
Als Klimaschädling wird gebrandmarkt wer noch wagt Freude an deutschen Autos, wie zum Beispiel einem SUV der Spitzenklasse zu zeigen. oder gar einen solchen zu besitzen. Im Gegensatz zu den grünen E-Autos ist so ein Wagen Langstreckentauglich, luxuriös und mit einem Höchstmaß an automobilem Intelligenzquotienten ausgestattet. Die Freude am Fahren ist bereits der grünen Klimareligion zum Opfer gefallen, bedauert Horst Roosen, Vorstand des UTR |Umwelt|Technik|Recht| e.V.
Wer in den 50-er oder 60-er Jahren im Winter mit einem Käfer unterwegs war, erzählt noch heute von der „Klimaanlage“ dieses Autos.
Da wurde nämlich der Gasfuß gegrillt und die Frontscheibe vereiste von innen und außen. Also Fenster runtergekurbelt, langen Arm gemacht und gekratzt. Reichweiteprobleme gab es trotz fehlender Tankanzeige nicht. Haube auf, Tankverschluss aufdrehen, gucken was noch drin ist. War es zu wenig, Kanister raus und reingekippt. Fertig! Und was heute noch Kult ist: er läuft… und läuft… und läuft….
Die hohen Deutschen Strompreise und die fehlende Ladeinfrastruktur werden die Lust am Elektroauto noch lange bremsen. Bei den Empfehlungen warum man ein E-Auto kaufen sollte schwankt man zwischen Satire und Bevormundung, auf keinen Fall als ernst gemeintem Ratschlag.
Mit freundlicher Empfehlung des Autors Peter Groschupf können Sie seinen auf https://automotive-opinion.com erschienenen Beitrag zu diesem Thema hier bei uns lesen.
Audi verabschiedet sich ab 2026 vom Verbrenner– China hält bis 2060 daran fest
„Der politische Druck ist einfach zu groß geworden“, sagt ein Ex-Entwicklungsvorstand eines deutschen Premiumherstellers zum Thema Verbrenner-Aus. Von Audi aktuell verkündet, werde diese Entscheidung den Automarkt dramatisch verändern. „Die Entscheidung ist offensichtlich auf Druck von VW-Chef Herbert Diess gefallen, der den gesamten Konzern auf Strom umpolen will.“
Die Entscheidung werde Audi auf die Füße fallen, weil damit auch aktuellen Audi-Kunden suggeriert werde, dass sie aufs falsche Pferd setzen, wenn sie heute noch einen Audi-Verbrenner kaufen. Audi-Kunden würden sich von ihrer Firma im Stich gelassen, ja sogar verraten fühlen.
Auch wenn jetzt andere Hersteller nachziehen und ein Verbrenner-Aus verkünden, habe die Audi-Entscheidung fatale Folgen.
Denn damit werde die früher geforderte und propagierte „Technologie-Offenheit“ über Bord geworfen. „Es ist schlimm, wie sich unsere Industrie und ihre Manager in vorauseilendem Gehorsam der grünen Ideologie unterwerfen und Deutschland mit Symbol-Politik zu einer Art Musterschüler machen wollen, den die Welt nicht ernst nehmen wird.“ Deutschland gebe den industriellen Führungsanspruch in der Mobilitätsgestaltung auf, wie es schon im Bereich der Unterhaltungs-Elektronik (z.B. Grundig, Telefunken, Blaupunkt etc.) passiert sei.
„Das ist Verrat an heutigen Audi-Kunden“
Der Ex-Vorstand gibt sich geradezu „verzweifelt, wie ignorant unsere politische Führung und unsere Konzernlenker agieren“. In Bezug auf die Audi-Entscheidung werde deutlich, dass nicht mehr der Wunsch der Kunden und damit der Markt entscheidend sei, sondern ein grünes Verbot oktroyiert werde, von dem niemand wisse, ob es überhaupt funktionieren kann. „Der treuen Kundschaft tritt man mit dieser Entscheidung in den Hintern! Wer kauft noch ein Auto von einer Firma, die das eigene Produkt ins Museum schickt?“ Und weiter: „Die von Audi kommunizierte Modellplanung ist desaströs falsch“, sagt der Ex-Vorstand, der anonym bleiben will, „weil das Auswirkungen auf meine finanzielle Absicherung haben könnte“.
BMW will die Entscheidung dem Kunden überlassen
Ganz anders hört sich BMW-Chef Oliver Zipse an und kritisiert zwischen den Zeilen Wettbewerber Audi: „Die wahren Entscheider in unserer Industrie sind die Kunden. Und die sollte man nie aus den Augen verlieren“, sagte Zipse in einem Interview der „Passauer Neuen Presse“ und gibt damit dem Ex-Vorstand recht, der „grüne Planwirtschaft vorbei am Markt“ kritisiert. Zipse plant für BMW, 2030 etwa fünfzig Prozent der Fahrzeuge mit rein batterieelektrischem Antrieb zu verkaufen. BMW müsste auf 50 Prozent des Verkaufsvolumens verzichten, würde das Unternehmen keine Verbrenner mehr anbieten. Einzelne Städte und Regionen würden sich zwar auf Elektroautos transformieren, aber BMW wolle auf 140 Weltmärkten erfolgreich bleiben. Auch mit Verbrennern.
China darf den CO2-Ausstoß bis 2030 noch steigern
Dass China bis 2060 am Verbrenner festhalten will, macht deutlich, dass der Kampf um die automobile Pole-Position noch nicht zu Ende ist, sondern neu entfacht werden dürfte. Selbst wenn Verbrenner in Europa verboten würden, lassen es die Chinesen weiter krachen. Sie sehen wachsende Verbrenner-Märkte in Asien und Afrika, wo CO2 kein Thema ist. Dass die Chinesen gleichzeitig aufs Batterieauto setzen, hat allerdings nichts mit einem Kampf gegen Klimawandel zu tun, sondern ist schlicht der Atemluft in den Millionenstädten geschuldet. E-Mobilität fördert die chinesische Regierung vor allem, um den Smog in davon besonders belasteten Städten zu eliminieren. Die bei uns oft zu hörende Erklärung, die Chinesen wollten damit den Klimawandel bekämpfen, ist Wunschdenken.
Nach dem Pariser Klimaabkommen dürfen die Chinesen bis 2030 beim CO2-Ausstoß noch beliebig zulegen, was sie nicht nur durch den Bau Hunderter Kohlekraftwerke weidlich zu nutzen wissen. „Wenn die westliche Politik beklagt, dass die Chinesen zur führenden Wirtschaftsmacht aufsteigen wollen, ist das pure Heuchelei. Während wir unsere Industrie auf Wind- und Solarstrom trimmen und gleichzeitig Kohlekraft und Atomstrom abschalten, forciert China ihre Industrieentwicklung massiv. Wenn Deutschland als Industrienation einmal untergehen sollte, dann haben wir das uns selbst zu verdanken“, sagt der besagte Ex-Vorstand.
Berechnung des CO2-Sparpotentials beim E-Auto offenbar falsch
Weil sich nun herausgestellt hat, dass die Berechnungen der EU-Kommission zum CO2-Sparpotential von Batterie-Autos falsch sind, „muss eigentlich die ganze E-Agenda umgeschrieben werden“. Das Thema bleibt spannend
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ULAC Global Finanzen auf der Warnliste der Österreichischen Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA)
Wie dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung über die Internetseiten https://www.ad-infinitum.online https://expressinkasso.wordpress.com und https://whistleblowertreff.wordpress.com am 25. 06. 2021 mitgeteilt wurde, hat die Österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA)https://www.fma.gv.at folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste gesetzt:
ULAC Global Finanzen
Achtung! Die FMA warnt vor dem Abschluss von Geschäften mit:
ULAC Global Finanzen
mit angeblichen Sitz in
Paris, Frankreich
www.ulacglobalfinanzen.com
contact@ulacglobalfinanzen.com
ulacglobalfinanzen@gmail.com
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Diese Veröffentlichung basiert auf § 4 Abs 7 Bankwesengesetz und erfolgte am 25.06.2021 auch im Amtsblatt zur Wiener Zeitung.
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Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der BaFin.
Der ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung unterstützt nach Kräften das wichtigste Ziel der geschädigten Anleger, die Wiederbeschaffung des investierten Geldes.
• Die Erfolgsaussichten sind für diese Geschädigten oft so gut, dass die ESK Fördergemeinschaft Anlage- und Cyber-Betrug im Bedarfsfall sogar die Hälfte des Anwaltshonorars für den Anleger gegen eine Erfolgsprovision übernimmt.
Betroffene Anleger die Verluste durch Kapitalanlage- und Cyber-Betrug erlitten haben, können von dem reichhaltigen Erfahrungsschatz der ESK Vertragsanwälte profitieren.
• Die ESK Vertragsanwälte betreuen Sie in Ihren Anliegen und stehen Ihnen als Rechtsanwälte mit Rat und Tat in Deutschland, Österreich, Schweiz und Liechtenstein zur Seite.
Sehr oft kann durch schnelles Handeln weiterer Schaden abgehalten werden.
Fazit
Wer sich der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen. Die zivilrechtliche Klage schützt den betrogenen Anleger davor, sich in der Rolle des Opfers wieder zu finden. Zwar wird es mitunter nicht gelingen, dass ein Anleger sein investiertes Geld zurück bekommt, mitunter wird es auch weniger als die investierte Summe sein, es kann auch lange dauern und es wird auch einige finanzielle Aufwendungen notwenig machen. Der Anleger hat dann aber alles unternommen um sich nicht ein Leben lang Vorwürfe machen zu müssen, nicht alles getan zu haben um sein Geld zurück zu bekommen.
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Quelle: © Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (https://www.bafin.de)
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Beale & Adams Group auf der Warnliste der Finanzaufsicht in Großbritannien
Wie dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung am 25.06. 2021 über die Internetseiten https://expressinkasso.wordpress.com https://whistleblowertreff.wordpress.com und https://www.ad-infinitum.online mitgeteilt wurde, hat die Finanzaufsicht FCA Financial Conduct Authority in Großbritannien (https://www.fca.org.uk ) folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste gesetzt.
Beale & Adams Group
140 West Street,
New York, NY,
UNITED STATES OF AMERICA, 10007
Telephone: +1 9179708256
Email: info@bealeandadamsgroup.com
Website: www.bealeandadamsgroup.com
Die FCA glaubt, dass diese Firma ohne ihre Genehmigung Finanzdienstleistungen oder -Produkte in Großbritannien angeboten hat. Finden Sie heraus, warum Sie bei Geschäften mit dieser nicht autorisierten Firma besonders vorsichtig sein sollten und wie Sie sich vor Betrügern schützen können.
Fast alle Firmen und Einzelpersonen, die in Großbritannien Finanzdienstleistungen oder -Produkte anbieten, bewerben oder verkaufen, müssen von uns zugelassen werden. Einige Firmen handeln jedoch ohne Genehmigung des FCA und einige betreiben wissentlich Anlagebetrug.
Diese Firma ist nicht von dem FCA autorisiert und hat es auf Menschen in Großbritannien abgesehen. Aufgrund der dem FCA vorliegenden Informationen geht dieser davon aus, dass sie regulierte Tätigkeiten ausübt, die eine Zulassung erfordern.
Die FCA erinnert daran, dass Unternehmen weitere falsche Angaben machen oder ihre Kontaktdaten im Laufe der Zeit auf neue E-Mail-Adressen, Telefonnummern oder physische Adressen ändern können.
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Donnerstag, Juni 24, 2021
Devisenhandel (FOREX) oder Brokerage oder Handel mit binären Optionen: Warnung der Finanzdienstleistungsbehörde von St. Vincent und die Grenadinen (FSA).
Wie dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung am 24.06.2021 über die Internetseiten https://expressinkasso.wordpress.com, https://whistleblowertreff.wordpress.com und https://www.ad-infinitum.online mitgeteilt wurde, hat die FSA St Vincent and the Grenadines Financial Services Authority (http://svgfsa.com) folgende Warnung herausgegeben:
Devisenhandel (FOREX) oder Brokerage oder Handel mit binären Optionen
Die St. Vincent and the Grenadines Financial Services Authority erteilt weder Lizenzen zur Ausübung des Devisenhandels oder Brokerage- oder Binäroptionshandels noch „ Reguliert, überwacht, beaufsichtigt oder lizensiert“ die FSAInternational Business Companies (IBCs), die solche Aktivitäten ausüben.
IBCs mit Sitz in St. Vincent und den Grenadinen sind berechtigt, ohne Genehmigung der FSA jede Geschäftstätigkeit auszuüben, es sei denn, die beabsichtigte Geschäftstätigkeit bezieht sich auf Bank-,Versicherungs- oder Investmentfondsgeschäfte. Bank-, Versicherungs- und Investmentfondsgeschäfte sind lizenzierte Aktivitäten. Forex- oder Broker-Trading-Lizenzen werden von keiner Behörde in St. Vincent und den Grenadinen ausgestellt.
Forex Trading oder Brokerage ist der Handel mit Währungen.
Dabei kauft eine Person eine bestimmte Menge einer Währung, indem sie eine Menge einer anderen Währung einzahlt. Der Händler spekuliert im Grunde auf den zukünftigen Kurs einer bestimmten Währung. Der Devisenhandel kann von überall auf der Welt durchgeführt werden, wobei nur eine Internetverbindung erforderlich ist.
Die FSA rät der Öffentlichkeit, sich vor Betrügereien im Devisenhandel mit FOREX zu hüten, bei denen ein Unternehmen versprechen kann, hochverzinsliche Anlagemöglichkeiten mit geringem Risiko aus Anlagen in Devisenkontrakten anzubieten. Diese Geschäfte können Betrug sein, und obwohl sie wie eine neue ausgeklügelte Form der Anlagemöglichkeit aussehen, können sie eine Form von Finanzbetrug sein, die auf Privatkunden abzielt.
Forex-Betrügereien klingen normalerweise attraktiv und anspruchsvoll und können über Zeitungen, Radiowerbung oder das Internet beworben werden. In den meisten Fällen wird potenziellen Kunden gesagt, dass sie mit kleinen Summen in nur wenigen Wochen oder Monaten Zehntausende von Dollar erhalten.
Die Öffentlichkeit wird gebeten, die folgenden Warnzeichen für einen Forex-Betrug zu beachten:
• Versprechen, die zu gut klingen, um wahr zu sein;
• Behauptet, dass die meisten Kunden Geld verdienen;
• Unaufgeforderte Telefonanrufe, die Investitionen insbesondere von unbekannt klingenden Firmennamen anbieten;
• Falsche Erfolgsgeschichten von fiktiven Kunden;
• Seien Sie besonders vorsichtig, wenn Sie einen großen Geldbetrag erworben haben und nach einem Anlageinstrument gesucht haben;
• Hochdruckbemühungen, Sie davon zu überzeugen, sofort Bargeld an die Firma zu senden oder zu überweisen, sei es über das Internet oder die Lieferung über Nacht;
• Versprechen minimaler Risiken: Devisentermin- und Optionsmärkte sind in der Tat sehr volatil und bergen erhebliche Risiken;
• Versprechen einer festen Rendite oder Versprechen eines maximalen Betrags, den Sie verlieren können;
• Versprechen, alle Verluste, die Sie erleiden könnten, zu ersetzen; und
• Schwierigkeiten, Hintergrundinformationen zu erhalten.
Der Öffentlichkeit wird empfohlen, nicht zu investieren, was man sich nicht leisten kann zu verlieren, und sicherzustellen, dass Sie alle Verfahren und Risiken verstehen und nachforschen, um sicherzustellen, dass die Person, die die Devisenanlage anbietet, ordnungsgemäß lizenziert ist und eine seriöse Geschäftsgeschichte hat.
Die FSA warnt davor, dass diese Unternehmen Informationen über die damit verbundenen Risiken und die dazugehörigen Einzelheiten des Kundenvertrags, insbesondere über die Verlustmöglichkeiten des Kunden, offenlegen müssen.
Wenn ein Unternehmen nicht lizenziert und nicht reguliert ist, nutzen Sie seine Dienste auf eigenes Risiko.
Unregulierte Forex-Handel oder Brokerage- und Binäroptionen-Unternehmen dürfen keinem Verhaltenskodex oder anderen Regulierungsgesetzen unterliegen, die dem Unternehmen ausdrücklich verbieten, irreführende, falsche oder täuschende Aussagen zu machen. Ebensowenig unterliegen ihre Eigentümer, Direktoren und Manager dem „Fit and Proper“-Test, der von der FSA auf beaufsichtigte Unternehmen angewendet wird.
Wenn Sie der Meinung sind, dass Sie von einem Forex Trading- oder Binary Options Trading-Unternehmen zum Opfer gefallen sind, wird empfohlen, dass Sie sich an die Finanzkriminalitätsbehörden in Ihrer Gerichtsbarkeit wenden.
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Mit der Absendung Ihrer Anfrage gehen Sie keinerlei Verpflichtungen ein. Unsere Informationen erhalten Sie unverbindlich und kostenlos per E-Mail.
Mailen Sie an: ESK-Schutzbund@email.de
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Für Informanten:
Die Information eines Hinweisgebers, der über mögliche Verstöße informiert, ist eine der mächtigsten Waffen im Kampf gegen Betrüger, Abzocker und ohne Erlaubnis der zuständigen Behörden tätige Unternehmen.
Durch ihre Kenntnis der Umstände und der verantwortlichen Personen können Hinweisgeber dem ESK helfen, mögliche Betrugsfälle und andere Verstöße viel früher als sonst möglich zu erkennen und darüber Öffentlichkeit herzustellen. Whistleblower tragen erheblich dazu bei, den Schaden für die Anleger so gering wie möglich zu halten, die Integrität der Kapitalmärkte besser zu wahren und die für rechtswidriges Verhalten Verantwortlichen schneller zur Rechenschaft zu ziehen.
Der ESK sichert allen Informanten absolute Vertraulichkeit zu.
Der Name eines Informanten wird niemals preis gegeben. Er wird auch nicht gespeichert. Vertrauliche Informationen und Unterlagen erreichen uns per Mail esk-schutzbund@email.de oder per Briefpost an den ESK zu Händen von Horst Roosen.
Mit der Zusendung wird der ESK zur freien Verwendung und Veröffentlichung aller Informationen berechtigt.
Garantie: Die Identität eines Informanten wird niemals preisgegeben. Es werden keinerlei personenbezogenen Daten gespeichert.
Dringende Bitte: keine faktenlosen Gerüchte, nur nachvollziehbare Informationen. Danke!
ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
EXPRESS INKASSO® GmbH
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
ESK-Schutzbund@email.de
https://expressinkasso.wordpress.com
https://whistleblowertreff.wordpress.com
https://www.ad-infinitum.online
Telefon: 06071-9816813
Telefax: 06071-9816829
Fördergemeinschaft zur Durchsetzung
von Geldansprüchen auf Erfolgsbasis
ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
Betroffene Anleger finden Hilfe hier
BaFin ermittelt gegen die SHARE BNB LTD
Die BaFin stellt gemäß § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG) klar, dass die SHARE BNB LTD, Großbritannien, keine Erlaubnis nach dem KWG zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen besitzt. Das Unternehmen unterliegt nicht der Aufsicht der BaFin.
Informationen und Unterlagen, die der BaFin vorliegen, rechtfertigen die Annahme, dass die SHARE BNB LTD unerlaubt Bankgeschäfte bzw. Finanzdienstleistungen in der Bundesrepublik Deutschland anbietet. Das Unternehmen dient Interessenten den anteiligen Erwerb von Immobilien an. Es werden dabei eine Mindestrendite und die unbedingte Rückzahlbarkeit der Anlage zugesagt. Die behauptete Zusammenarbeit mit der Airbnb Inc. kann bislang nicht verifiziert werden.
Anbieter von Bankgeschäften oder Finanzdienstleistungen im Inland benötigen eine Erlaubnis nach dem KWG. Einige Unternehmen handeln jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.
Die BaFin, das Bundeskriminalamt (BKA) und die Landeskriminalämter raten bei Geldanlagen im Internet zu äußerster Vorsicht und gründlicher vorheriger Recherche zur Vermeidung von Betrug.
Quelle: © Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (https://www.bafin.de)
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Allgemeine wichtige Verbraucher- und Anleger Informationen
Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der BaFin.
Der ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung unterstützt nach Kräften das wichtigste Ziel der geschädigten Anleger, die Wiederbeschaffung des investierten Geldes.
• Die Erfolgsaussichten sind für diese Geschädigten oft so gut, dass die ESK Fördergemeinschaft Anlage- und Cyber-Betrug im Bedarfsfall sogar die Hälfte des Anwaltshonorars für den Anleger gegen eine Erfolgsprovision übernimmt.
Betroffene Anleger die Verluste durch Kapitalanlage- und Cyber-Betrug erlitten haben, können von dem reichhaltigen Erfahrungsschatz der ESK Vertragsanwälte profitieren.
• Die ESK Vertragsanwälte betreuen Sie in Ihren Anliegen und stehen Ihnen als Rechtsanwälte mit Rat und Tat in Deutschland, Österreich, Schweiz und Liechtenstein zur Seite.
Sehr oft kann durch schnelles Handeln weiterer Schaden abgehalten werden.
Fazit
Wer sich der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen. Die zivilrechtliche Klage schützt den betrogenen Anleger davor, sich in der Rolle des Opfers wieder zu finden. Zwar wird es mitunter nicht gelingen, dass ein Anleger sein investiertes Geld zurück bekommt, mitunter wird es auch weniger als die investierte Summe sein, es kann auch lange dauern und es wird auch einige finanzielle Aufwendungen notwenig machen. Der Anleger hat dann aber alles unternommen um sich nicht ein Leben lang Vorwürfe machen zu müssen, nicht alles getan zu haben um sein Geld zurück zu bekommen.
Betroffene können kostenlos und unverbindlich mittels Online Kontaktformular, Telefon, Mail, Fax oder auch per Briefpost das Anmeldeformular zur ESK Fördergemeinschaft anfordern.
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Handelsplattform InvestmentScout: BaFin ermittelt gegen die Investmentscout LTD
Die BaFin stellt gemäß § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG) klar, dass die InvestmentScout LTD, London (GBR), keine Erlaubnis nach dem KWG zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen besitzt. Das Unternehmen unterliegt nicht der Aufsicht der BaFin.
Die Inhalte der von InvestmentScout LTD betriebenen Webseite investmentscout.net rechtfertigen die Annahme, dass die Gesellschaft unerlaubt Bankgeschäfte bzw. Finanzdienstleistungen in Deutschland anbietet.
Anbieter von Bankgeschäften oder Finanzdienstleistungen in Deutschland benötigen eine Erlaubnis nach demKWG. Einige Firmen handeln jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.
Die BaFin, das Bundeskriminalamt (BKA) und die Landeskriminalämter raten bei Geldanlagen im Internet zu äußerster Vorsicht und gründlicher vorheriger Recherche zur Vermeidung von Betrug.
Quelle: © Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (https://www.bafin.de)
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Allgemeine wichtige Verbraucher- und Anleger Informationen
Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der BaFin.
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• Die Erfolgsaussichten sind für diese Geschädigten oft so gut, dass die ESK Fördergemeinschaft Anlage- und Cyber-Betrug im Bedarfsfall sogar die Hälfte des Anwaltshonorars für den Anleger gegen eine Erfolgsprovision übernimmt.
Betroffene Anleger die Verluste durch Kapitalanlage- und Cyber-Betrug erlitten haben, können von dem reichhaltigen Erfahrungsschatz der ESK Vertragsanwälte profitieren.
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Sehr oft kann durch schnelles Handeln weiterer Schaden abgehalten werden.
Fazit
Wer sich der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen. Die zivilrechtliche Klage schützt den betrogenen Anleger davor, sich in der Rolle des Opfers wieder zu finden. Zwar wird es mitunter nicht gelingen, dass ein Anleger sein investiertes Geld zurück bekommt, mitunter wird es auch weniger als die investierte Summe sein, es kann auch lange dauern und es wird auch einige finanzielle Aufwendungen notwenig machen. Der Anleger hat dann aber alles unternommen um sich nicht ein Leben lang Vorwürfe machen zu müssen, nicht alles getan zu haben um sein Geld zurück zu bekommen.
Betroffene können kostenlos und unverbindlich mittels Online Kontaktformular, Telefon, Mail, Fax oder auch per Briefpost das Anmeldeformular zur ESK Fördergemeinschaft anfordern.
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Mittwoch, Juni 23, 2021
Preise für BENZIN, GAS UND HEIZÖL: Gute Nacht Deutschland!
Die staatlichen Machthaber scheinen sich mehr um sich selbst als um ihre Bürger kümmern. Das Volk ist der Störenfried und ist am Klimawandel schuld. Da ist es doch recht und billig den Bürgern immer mehr Vorschriften zu machen und immer tiefer in die Tasche zu greifen. Natürlich zum Schutz des Klimas.
Wer mit seinem Auto zur Tankstelle fährt, traut seinen Augen nicht, wenn er die Benzinpreise sieht. Voll tanken ist für manche Bürger schon nicht mehr möglich, das Geld reicht einfach nicht mehr. Und es wird ja noch teurer. Für viele Menschen ist dann Schluss mit Autofahren.
Unser Bundesfinanzminister und SPD Kanzlerkandidat Olaf Scholz konnte der Bildzeitung die Frage nach dem Preis für einen Liter Benzin nicht beantworten. Er erklärte: „Ich gehe selber nicht tanken
Jedes Volk hat halt die Regierung die es verdient!
Wenn Klimaschutz vor Menschenschutz zum Thema Nr.1 in dieser Republik geworden ist, dann haben dies unsere politischen Machthaber und ihre grünen Ideologievereine zu verantworten. Und die versuchen nun, die Rechte der Bürger unter dem Deckmantel des Klimaschutzes immer mehr einzuschränken und immer mehr Abgaben zu verlangen. Die Presse schaut zu und hat sich offensichtlich in der Rolle als „Hofberichterstatter“ eingerichtet.
Die Bürger müssen sich endlich aufrappeln und ihre im Grundgesetzt verbrieften Rechte verteidigen. Vor allem sollte jeder bei der bevorstehenden Bundestagswahl daran denken, dass ohne eine starke Opposition, seine Grundrechte weiter eingeschränkt und die Abgaben und Steuern immer höher werden.
Wer so mit seinen Bürgern umgeht hat offensichtlich seinen Amtseid nicht mehr greifbar:
„Ich schwöre, dass ich meine Kraft dem Wohle des deutschen Volkes widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden, das Grundgesetz und die Gesetze des Bundes wahren und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde. So wahr mir Gott helfe.“
97% der Deutschen sind kein Parteimitglied, sind aber von den Entscheidungen dieser Parteien direkt betroffen. Die satte Mehrheit von Bürgerinnen und Bürger sind eine starke aber bis jetzt stillschweigende Deutsche Außerparlamentarische Opposition, die endlich ihre politische und gesellschaftliche Meinung deutlich äußern und verbreiten sollte.
Diese einseitige Belastung auf Kosten der einfachen Bürger, mag aus Sicht sogenannter „Klimaaktivisten“, die meist aus reichem Elternhaus kommen, ein für jedermann tragbares Opfer im „Kampf gegen die Erderwärmung“ sein, tatsächlich handelt es sich aber um ein gigantisches Umverteilungsprogramm was die Armen noch Ärmer und die Reichen noch reicher macht.
„Das ist nicht die politische Marschrichtung in der ich gut und gerne leben möchte“, sagt Horst Roosen, Vorstand des UTR |Umwelt|Techni|recht| e.V.
Im nachfolgenden Bericht des aus dem Fachbereich Wissenschaft und Technik bekannten Journalisten Holger Douglas erfährt der geneigte Leser wie die staatlichen Aufschläge auf CO2 in den kommenden Jahren steigen und sich bis 2025 nochmals glatt verdoppeln werden.
BENZIN, GAS UND HEIZÖL WERDEN IMMER TEURER: Mieter bezahlen CO2-Mehrkosten doch allein
Die SPD konnte sich in der Bundesregierung nicht durchsetzen mit ihrem Vorhaben, Mieter an den Kosten für den CO2-Ausstoß ihrer Mieter zu beteiligen.
Mieter müssen jetzt doch sämtliche zusätzliche Kosten für den CO2-Preis für Öl und Gas bezahlen. Ursprünglich sollten sich Vermieter und Mieter die Kosten teilen. Doch die Einigung der Bundesregierung ist offenbar gescheitert.
Die CDU argumentierte wie die Vermieter, sie hätten kaum Einfluss auf den Verbrauch von Gas oder Öl der Mieter und könnten sich deshalb nur schwerlich an den Kosten beteiligen. Die SPD wollte einen Kompromiss, dass die Mehrkosten halbiert werden sollen. Gegen beide Positionen protestierten die jeweiligen Vermieter- und Mieterverbände heftig.
Seit 1. Januar 2021 werden 25 Euro pro Tonne CO2 aufgeschlagen. Das bedeutet, dass ein Liter Heizöl 8 Cent teurer wird, eine Lieferung von 3000 Liter Heizöl wird um 270 Euro teurer.
SPD-Fraktionsvize Sören Bartol: »60 Prozent der Deutschen, die zur Miete wohnen, schauen jetzt in die Röhre. Für sie wird Heizen deutlich teurer. Auf der nächsten Betriebskostenabrechnung droht ihnen ein Preisschock.«
Bartol sagte allerdings nicht dazu, wem die Mieter überhaupt diesen Ablass zu verdanken haben. Die SPD-Ministerin Schulze hatte eine CO2-Abgabe auf den Weg gebracht, die vor einem Jahr dann von der Bundesregierung beschlossen wurde.
Ebenso wenig fügt Bartol an, dass SPD und CDU die staatlichen Gebühren auf das Spurengas in der Luft in den kommenden Jahren bis 2025 auf 55 Euro mehr als verdoppeln. Benzin, Gas und Heizöl werden also immer teurer.
Bereits jetzt merken die Autofahrer an den Tanksäulen, wie teuer der Ablasshandel tatsächlich wird. Im kommenden Jahr sollen 30 Euro pro Tonne CO2 gezahlt werden, das kostet pro Liter Benzin etwa 8,4 Cent mehr. Mieter müssen 2022 pro Liter Heizöl sogar 9,57 Cent mehr bezahlen. Für Millionen von ihnen bedeutet das: mehr frieren.
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Der Verein verbreitet seine Botschaften in ganz besonderem Maße durch die Autorenschaft externer interessierter Bürger und Experten. Wir freuen uns über jeden Beitrag.
Der UTR e.V. bildet ein Netzwerk bzw. ein Fundament für Glück und Gesundheit. Dazu stehen unbegrenzte Energiemengen zur Verfügung. Der UTR e.V. ist eine Non-Profit-Organisation, die den Zugang zum Glück für die Menschen deutlich verbessert. Ihre Anliegen Ihre Gesundheit und Ihr Glück stehen grundsätzlich im Mittelpunkt der Tätigkeit aller mit dem UTR-Netz verbundenen Personen und Unternehmen.
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Glückliche Menschen wissen es schon lange: „Für den Weg zum Glück ist es besser zu geben als zu empfangen“. Glück ist sehr subjektiv und die Menschen haben unterschiedliche Vorstellungen davon. Menschen für die „Glück“ ein wichtiges Thema ist und die sich auch darauf konzentrieren leben gesünder, zufriedener und erfüllter.
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Die Meinungsfreiheit ist das Fundament der Selbstverwirklichung, die es zu bewahren und zu schützen gilt. Daher sind alle Meinungen bzw. Standpunkte aus Umwelt,Technik, Recht, Finanzen, Politik und Gesellschaft auf der UTR e.V. Internetseite https://www.ad-infinitum.online willkommen.
Das Ausmaß, in dem sich die Menschen mit dem UTR e.V. Slogan
„gesund und glücklich in einer intakten Umwelt leben“
persönlich verbunden fühlen, ist für das eigene Glück entscheidend.
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Handelsplattform topmarketcap.com:BaFin ermittelt gegen die TopMarketCap Ltd.
Die BaFin stellt gemäß § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG) klar, dass die TopMarketCap Ltd. keine Erlaubnis nach dem KWG zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen besitzt. Das Unternehmen unterliegt nicht der Aufsicht der BaFin.
Die Inhalte der von TopMarketCap Ltd. betriebenen Webseite topmar-ketcap.com sowie Informationen und Unterlagen, die der BaFin vorliegen, rechtfertigen die Annahme, dass die Gesellschaft unerlaubt Bankgeschäfte bzw. Finanzdienstleistungen in der Bundesrepublik Deutschland anbietet. Ein Impressum ist auf der Seite nicht vorhanden. Genauso wenig lassen sich dort anderweitige Hinweise auf den Geschäftssitz und die Adresse der TopMarketCap Ltd. entnehmen. Aus den Allgemeinen Geschäftsbedingungen geht jedoch hervor, dass die Geschäftsbeziehung zu den Kunden dem Recht von St. Vincent und die Grenadinen unterworfen wird.
Anbieter von Bankgeschäften oder Finanzdienstleistungen im Inland benötigen eine Erlaubnis nach dem KWG. Einige Unternehmen handeln jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.
Die BaFin, das Bundeskriminalamt (BKA) und die Landeskriminalämter raten bei Geldanlagen im Internet zu äußerster Vorsicht und gründlicher vorheriger Recherche zur Vermeidung von Betrug.
Quelle: © Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
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Allgemeine wichtige Verbraucher- und Anleger Informationen
Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der BaFin.
Der ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung unterstützt nach Kräften das wichtigste Ziel der geschädigten Anleger, die Wiederbeschaffung des investierten Geldes.
• Die Erfolgsaussichten sind für diese Geschädigten oft so gut, dass die ESK Fördergemeinschaft Anlage- und Cyber-Betrug im Bedarfsfall sogar die Hälfte des Anwaltshonorars für den Anleger gegen eine Erfolgsprovision übernimmt.
Betroffene Anleger die Verluste durch Kapitalanlage- und Cyber-Betrug erlitten haben, können von dem reichhaltigen Erfahrungsschatz der ESK Vertragsanwälte profitieren.
• Die ESK Vertragsanwälte betreuen Sie in Ihren Anliegen und stehen Ihnen als Rechtsanwälte mit Rat und Tat in Deutschland, Österreich, Schweiz und Liechtenstein zur Seite.
Sehr oft kann durch schnelles Handeln weiterer Schaden abgehalten werden.
Fazit
Wer sich der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen. Die zivilrechtliche Klage schützt den betrogenen Anleger davor, sich in der Rolle des Opfers wieder zu finden. Zwar wird es mitunter nicht gelingen, dass ein Anleger sein investiertes Geld zurück bekommt, mitunter wird es auch weniger als die investierte Summe sein, es kann auch lange dauern und es wird auch einige finanzielle Aufwendungen notwenig machen. Der Anleger hat dann aber alles unternommen um sich nicht ein Leben lang Vorwürfe machen zu müssen, nicht alles getan zu haben um sein Geld zurück zu bekommen.
Betroffene können kostenlos und unverbindlich mittels Online Kontaktformular, Telefon, Mail, Fax oder auch per Briefpost das Anmeldeformular zur ESK Fördergemeinschaft anfordern.
ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
EXPRESS INKASSO® GmbH
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EverFX auf der Warnliste der Monetary Authority of Singapore (MAS)
Wie dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung über die Internetseiten https://www.ad-infinitum.online https://whistleblowertreff.wordpress.com und https://expressinkasso.wordpress.com am 23.06.2021 mitgeteilt wurde, hat die Monetary Authority of Singapore (MAS) https://www.mas.gov.sg folgendes unternehmen auf ihre Warnliste gesetzt.
EverFX
(auch bekannt als
ICC Intercertus Capital Ltd)
Antheon 2, Monovoliko, Kato Polemidia,
CY-4151, Limassol, Cyprus
Telefon:0 35725885000
https://global.everfx.com/
https://everfx.com/
Die Investor Alert List der Monetary Authority of Singapore (MAS) https://www.mas.gov.sg enthält eine Liste nicht regulierter Unternehmen, die aufgrund der bei MAS erhaltenen Informationen möglicherweise fälschlicherweise als von MAS lizenziert oder reguliert wahrgenommen wurden. Diese Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und basiert auf dem, was MAS zum Zeitpunkt der Veröffentlichung bekannt war.
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Betroffene Anleger die Verluste durch Kapitalanlage- und Cyber-Betrug erlitten haben, können von dem reichhaltigen Erfahrungsschatz der ESK Vertragsanwälte profitieren.
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Sehr oft kann durch schnelles Handeln weiterer Schaden abgehalten werden.
Fazit
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Website www.invesco.group auf der Warnliste der CSSF in Luxemburg
Wie dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung über die Internetseiten https://expressinkasso.wordpress.com https://whistleblowertreff.wordpress.com und https://www.ad-infinitum.online am 23. Juni 2021 mitgeteilt wurde, warnt die Finanzaufsicht Commission de Surveillance du Secteur Financer (CSSF) http://www.cssf.lu in Luxemburg vor der Website:
https://bit.ly/3ql8Nyv
Die Commission de Surveillance du Secteur Financier (CSSF) warnt die Öffentlichkeit vor der Website www.invesco.group, auf der ein Unternehmen Wertpapierdienstleistungen anbietet und vorgibt, in Luxemburg registriert zu sein.
Die CSSF informiert die Öffentlichkeit darüber, dass der Rechtsträger, der sich auf dieser Website unter dem Namen INVESCO Real Estate Financial Group präsentiert, nicht von der CSSF reguliert wird und keine Zulassung zur Erbringung von Wertpapierdienstleistungen oder anderen Finanzdienstleistungen in oder von Luxemburg aus erhalten hat.
Die CSSF weist darauf hin, dass die in Luxemburg ordnungsgemäß zugelassene luxemburgische Verwaltungsgesellschaft INVESCO Real Estate Management S.à r.l. in keinem Zusammenhang mit der in dieser Warnung genannten Website steht.
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Wer sich der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen. Die zivilrechtliche Klage schützt den betrogenen Anleger davor, sich in der Rolle des Opfers wieder zu finden. Zwar wird es mitunter nicht gelingen, dass ein Anleger sein investiertes Geld zurück bekommt, mitunter wird es auch weniger als die investierte Summe sein, es kann auch lange dauern und es wird auch einige finanzielle Aufwendungen notwenig machen. Der Anleger hat dann aber alles unternommen um sich nicht ein Leben lang Vorwürfe machen zu müssen, nicht alles getan zu haben um sein Geld zurück zu bekommen.
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Dienstag, Juni 22, 2021
Prämiensparverträge: BaFin veröffentlicht Allgemeinverfügung
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) verpflichtet Kreditinstitute dazu, Prämiensparkunden über unwirksame Zinsanpassungklauseln zu informieren. Hierzu hat sie heute eine Allgemeinverfügung veröffentlicht.
Die betroffenen Institute müssen den Sparern auch erklären, ob diese durch die verwendeten Klauseln zu geringe Zinsen erhalten haben. In diesen Fällen müssen die Banken ihren Kunden entweder unwiderruflich eine Zinsnachberechnung zusichern oder einen Änderungsvertrag mit einer wirksamen Zinsanpassungsklausel anbieten, der die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BHG) aus dem Jahr 2010 (Urteil vom 13.04.2010 – XI ZR 197/09) berücksichtigt.
„Mit dem Erlass der Allgemeinverfügung betreiben wir effektiven Verbraucherschutz für eine Vielzahl von Bankkunden, die einen langfristigen Prämiensparvertrag mit unwirksamer Zinsanpassungsklausel abgeschlossen haben“, sagt BaFin-Exekutivdirektor Dr. Thorsten Pötzsch. „Da eine einvernehmliche Lösung mit den Banken gescheitert ist, mussten wir auf diesen verbraucherschutzrelevanten Missstand mittels Allgemeinverfügung reagieren.“
Ein Prämiensparvertrag ist eine langfristige Sparform mit variabler Verzinsung und gleichbleibender Sparleistung. Kunden erhalten zusätzlich zum Zins eine Prämie, die meist nach der Vertragslaufzeit gestaffelt ist. Bei den in Rede stehenden Sparverträgen haben viele Kreditinstitute Zinsanpassungsklauseln verwendet, die ihnen einräumten, die vertraglich vorgesehene Verzinsung einseitig zu ändern. Diese Praxis hat der BGH2004 für unwirksam erklärt und sich in späteren Entscheidungen 2010 und 2017 zu den Anforderungen an solche Klauseln geäußert.
Quelle: © Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht | Meldung vom 21.06.2021| https://www.bafin.de
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In den meiste Fällen dürften sich für die Prämiensparer Nachforderungen ergeben, die auch durchaus mehrere Tausend Euro betragen können.
Betroffene Prämiensparer die ihre rechtlichen Möglichkeiten professionell durch ESK Anwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht prüfen lassen und sich auch auf den letzten Stand der Dinge bringen lassen möchten, können der ESK Fördergemeinschaft „Prämiensparverträge“ beitreten,
Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft „Prämiensparer“ kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem ESK angefordert werden
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Telefax: 06071-9816829
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Handelsplattform lucrum.pro: BaFinermittelt gegen die Econdary LLC
Die BaFin stellt gemäß § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG) klar, dass die Econdary LLC, St. Vincent und die Grenadinen, keine Erlaubnis nach dem KWG zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen besitzt. Das Unternehmen unterliegt nicht der Aufsicht der BaFin.
Die Inhalte der von Econdary LLC betriebenen Webseite lucrum.pro sowie Informationen und Unterlagen, die der BaFin vorliegen, rechtfertigen die Annahme, dass die Gesellschaft unerlaubt Bankgeschäfte bzw. Finanzdienstleistungen in der Bundesrepublik Deutschland anbietet.
Anbieter von Bankgeschäften oder Finanzdienstleistungen im Inland benötigen eine Erlaubnis nach dem KWG. Einige Unternehmen handeln jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.
Die BaFin, das Bundeskriminalamt (BKA) und die Landeskriminalämter raten bei Geldanlagen im Internet zu äußerster Vorsicht und gründlicher vorheriger Recherche zur Vermeidung von Betrug.
Quelle: © Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
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Allgemeine wichtige Verbraucher- und Anleger Informationen
Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der BaFin.
Der ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung unterstützt nach Kräften das wichtigste Ziel der geschädigten Anleger, die Wiederbeschaffung des investierten Geldes.
• Die Erfolgsaussichten sind für diese Geschädigten oft so gut, dass die ESK Fördergemeinschaft Anlage- und Cyber-Betrug im Bedarfsfall sogar die Hälfte des Anwaltshonorars für den Anleger gegen eine Erfolgsprovision übernimmt.
Betroffene Anleger die Verluste durch Kapitalanlage- und Cyber-Betrug erlitten haben, können von dem reichhaltigen Erfahrungsschatz der ESK Vertragsanwälte profitieren.
• Die ESK Vertragsanwälte betreuen Sie in Ihren Anliegen und stehen Ihnen als Rechtsanwälte mit Rat und Tat in Deutschland, Österreich, Schweiz und Liechtenstein zur Seite.
Sehr oft kann durch schnelles Handeln weiterer Schaden abgehalten werden.
Fazit
Wer sich der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen. Die zivilrechtliche Klage schützt den betrogenen Anleger davor, sich in der Rolle des Opfers wieder zu finden. Zwar wird es mitunter nicht gelingen, dass ein Anleger sein investiertes Geld zurück bekommt, mitunter wird es auch weniger als die investierte Summe sein, es kann auch lange dauern und es wird auch einige finanzielle Aufwendungen notwenig machen. Der Anleger hat dann aber alles unternommen um sich nicht ein Leben lang Vorwürfe machen zu müssen, nicht alles getan zu haben um sein Geld zurück zu bekommen.
Betroffene können kostenlos und unverbindlich mittels Online Kontaktformular, Telefon, Mail, Fax oder auch per Briefpost das Anmeldeformular zur ESK Fördergemeinschaft anfordern.
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Edufintech auf der Warnliste der Österreichischen Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA)
Wie dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung über die Internetseiten https://www.ad-infinitum.online https://expressinkasso.wordpress.com und https://whistleblowertreff.wordpress.com am 22. 06. 2021 mitgeteilt wurde, hat die Österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA)https://www.fma.gv.at folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste gesetzt:
Edufintech
Achtung! Die FMA warnt vor dem Abschluss von Geschäften mit:
Edufintech
mit angeblichem Sitz in
Luxemburg-Stadt
www.edufintech.org
https://client.fx-trade.tech/register
Dieser Anbieter hat keine Berechtigung, konzessionspflichtige Bankgeschäfte in Österreich zu erbringen. Es ist dem Anbieter daher der gewerbliche Handel auf eigene oder fremde Rechnung (§ 1 Abs 1 Z 7 Bankwesengesetz) nicht gestattet.
Diese Veröffentlichung basiert auf § 4 Abs 7 Bankwesengesetz und erfolgte am 22.06.2021 auch im Amtsblatt zur Wiener Zeitung.
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Allgemeine wichtige Verbraucher- und Anleger Informationen
Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der BaFin.
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Wer sich der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen. Die zivilrechtliche Klage schützt den betrogenen Anleger davor, sich in der Rolle des Opfers wieder zu finden. Zwar wird es mitunter nicht gelingen, dass ein Anleger sein investiertes Geld zurück bekommt, mitunter wird es auch weniger als die investierte Summe sein, es kann auch lange dauern und es wird auch einige finanzielle Aufwendungen notwenig machen. Der Anleger hat dann aber alles unternommen um sich nicht ein Leben lang Vorwürfe machen zu müssen, nicht alles getan zu haben um sein Geld zurück zu bekommen.
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Ramford Analytics Inc.: Hinreichend begründeter Verdacht für fehlenden Prospekt
Die BaFin hat den hinreichend begründeten Verdacht, dass die Ramford Analytics Inc. mit Sitz in Vancouver/Kanada in Deutschland Inhaberaktien der Ramford Analytics Inc. ohne den erforderlichen Prospekt öffentlich anbietet.
Das öffentliche Angebot von Wertpapieren ohne einen gebilligten Prospekt stellt – sofern keine Ausnahme eingreift – einen Verstoß gegen die Prospektpflicht nach Artikel 3 Absatz 1 der EU-Prospektverordnung dar.
Entgegen Artikel 3 Absatz 1 der EU-Prospektverordnung wurde für das öffentliche Angebot der Ramford Analytics Inc. kein Prospekt veröffentlicht. Anhaltspunkte für eine Ausnahme von der Prospektpflicht sind nicht ersichtlich.
In Deutschland dürfen Wertpapiere im Grundsatz – das heißt vorbehaltlich einer Prospektausnahme – nicht ohne die Veröffentlichung eines von der BaFin zuvor gebilligten Prospekts öffentlich angeboten werden. Im Rahmen einer solchen Billigung prüft die BaFin, ob der Prospekt die gesetzlich geforderten Mindestangaben enthält und ob sein Inhalt verständlich und kohärent (widerspruchsfrei) ist. Sie prüft die Prospektangaben jedoch nicht auf inhaltliche Richtigkeit. Ebenso erfolgt weder eine Überprüfung der Seriosität des Emittenten noch eine Kontrolle des Produkts.
Bei unrichtigen oder unvollständigen Angaben im Prospekt kann eine Haftung der Prospektverantwortlichen gemäß §§ 9 bzw. 10 Wertpapierprospektgesetz (WpPG) bestehen. Gleiches gilt nach § 14 WpPG für Anbieter und Emittenten von Wertpapieren, wenn pflichtwidrig kein Prospekt veröffentlicht wurde.
Ein Verstoß gegen die Prospektpflicht stellt nach § 24 Absatz 3 Nr. 1 WpPG eine Ordnungswidrigkeit dar und kann gemäß § 24 Absatz 6 WpPG mit einer Geldbuße von bis zu 5 Millionen Euro bzw. 3 Prozent des Gesamtumsatzes des letzten Geschäftsjahres geahndet werden. Auch können Geldbußen bis zum Zweifachen des aus dem Verstoß gezogenen wirtschaftlichen Vorteils verhängt werden.
Bitte bedenken Sie, dass Investitionen in Wertpapiere immer nur auf der Grundlage der erforderlichen Informationen getätigt werden sollten.
Quelle: © Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
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Allgemeine wichtige Verbraucher- und Anleger Informationen
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• Die Erfolgsaussichten sind für diese Geschädigten oft so gut, dass die ESK Fördergemeinschaft Anlage- und Cyber-Betrug im Bedarfsfall sogar die Hälfte des Anwaltshonorars für den Anleger gegen eine Erfolgsprovision übernimmt.
Betroffene Anleger die Verluste durch Kapitalanlage- und Cyber-Betrug erlitten haben, können von dem reichhaltigen Erfahrungsschatz der ESK Vertragsanwälte profitieren.
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Sehr oft kann durch schnelles Handeln weiterer Schaden abgehalten werden.
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Wer sich der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen. Die zivilrechtliche Klage schützt den betrogenen Anleger davor, sich in der Rolle des Opfers wieder zu finden. Zwar wird es mitunter nicht gelingen, dass ein Anleger sein investiertes Geld zurück bekommt, mitunter wird es auch weniger als die investierte Summe sein, es kann auch lange dauern und es wird auch einige finanzielle Aufwendungen notwenig machen. Der Anleger hat dann aber alles unternommen um sich nicht ein Leben lang Vorwürfe machen zu müssen, nicht alles getan zu haben um sein Geld zurück zu bekommen.
Betroffene können kostenlos und unverbindlich mittels Online Kontaktformular, Telefon, Mail, Fax oder auch per Briefpost das Anmeldeformular zur ESK Fördergemeinschaft anfordern.
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Montag, Juni 21, 2021
MayFair International AG bzw. auch Myfair International AG: Hinreichend begründeter Verdacht für fehlenden Prospekt
Die BaFin hat den hinreichend begründeten Verdacht, dass die MayFair International AG bzw. auch Myfair International AG in Deutschland Wertpapiere in Form von vorbörslichen Aktien der Check24GmbH ohne den erforderlichen Prospekt öffentlich anbietet.
Die BaFin hat den hinreichend begründeten Verdacht, dass die MayFair International AG bzw. auch Myfair International AG in Deutschland Wertpapiere in Form von Aktien der Klarna AB ohne den erforderlichen Prospekt öffentlich anbietet.
Die MayFair International AG bzw. auch Myfair International AG hat nach eigenen Angaben ihren Hauptsitz in der Rue Brogniez 109, 1070 Anderlecht, Belgien, und eine Zweigstelle in der Königsallee 92a, 40212 Düsseldorf.
Das öffentliche Angebot von Wertpapieren ohne einen gebilligten Prospekt stellt – sofern keine Ausnahme eingreift – einen Verstoß gegen die Prospektpflicht nach Artikel 3 Absatz 1 der EU-Prospektverordnung dar.
Entgegen Artikel 3 Absatz 1 der EU-Prospektverordnung wurde für das öffentliche Angebot der MayFair International AG bzw. auch Myfair International AG kein Prospekt veröffentlicht. Anhaltspunkte für eine Ausnahme von der Prospektpflicht sind nicht ersichtlich.
In Deutschland dürfen Wertpapiere im Grundsatz – das heißt vorbehaltlich einer Prospektausnahme – nicht ohne die Veröffentlichung eines von der BaFin zuvor gebilligten Prospekts öffentlich angeboten werden. Im Rahmen einer solchen Billigung prüft die BaFin, ob der Prospekt die gesetzlich geforderten Mindestangaben enthält und ob sein Inhalt verständlich und kohärent (widerspruchsfrei) ist. Sie prüft die Prospektangaben jedoch nicht auf inhaltliche Richtigkeit. Ebenso erfolgt weder eine Überprüfung der Seriosität des Emittenten noch eine Kontrolle des Produkts.
Bei unrichtigen oder unvollständigen Angaben im Prospekt kann eine Haftung der Prospektverantwortlichen gemäß §§ 9 bzw. 10 Wertpapierprospektgesetz (WpPG) bestehen. Gleiches gilt nach § 14 WpPG für Anbieter und Emittenten von Wertpapieren, wenn pflichtwidrig kein Prospekt veröffentlicht wurde.
Ein Verstoß gegen die Prospektpflicht stellt nach § 24 Absatz 3 Nr. 1 WpPG eine Ordnungswidrigkeit dar und kann gemäß § 24 Absatz 6 WpPG mit einer Geldbuße von bis zu 5 Millionen Euro bzw. 3 Prozent des Gesamtumsatzes des letzten Geschäftsjahres geahndet werden. Auch können Geldbußen bis zum Zweifachen des aus dem Verstoß gezogenen wirtschaftlichen Vorteils verhängt werden.
Bitte bedenken Sie, dass Investitionen in Wertpapiere immer nur auf der Grundlage der erforderlichen Informationen getätigt werden sollten.
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Allgemeine wichtige Verbraucher- und Anleger Informationen
Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der BaFin.
Der ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung unterstützt nach Kräften das wichtigste Ziel der geschädigten Anleger, die Wiederbeschaffung des investierten Geldes.
• Die Erfolgsaussichten sind für diese Geschädigten oft so gut, dass die ESK Fördergemeinschaft Anlage- und Cyber-Betrug im Bedarfsfall sogar die Hälfte des Anwaltshonorars für den Anleger gegen eine Erfolgsprovision übernimmt.
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Irische „Central Bank“ warnt vor der nicht zugelassenen Firma - Infinitrade
Wie dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung am 21.06.2021 über die Internetseiten https://expressinkasso.wordpress.com, https://whistleblowertreff.wordpress.com und https://www.ad-infinitum.online mitgeteilt wurde, warnt die irische „Central Bank“ (https://www.centralbank.ie) die Öffentlichkeit vor dem nicht autorisierten Unternehmen:
Infinitrade
Die Zentralbank von Irland hat Kenntnis davon erhalten, dass eine Firma, die sich Infinitrade (Marshallinseln und Bulgarien) nennt – www.infinitrade.com, ohne im Besitz einer entsprechenden Genehmigung zu sein, tätig ist.
Es ist eine strafbare Handlung für eine nicht autorisierte Firma/Person, in Irland Finanzdienstleistungen anzubieten, für die eine Genehmigung nach den einschlägigen Rechtsvorschriften erforderlich wäre, für deren Durchsetzung die Zentralbank zuständig ist. Verbraucher sollten sich bewusst sein, dass sie, wenn sie mit einer Firma/Person handeln, die nicht autorisiert ist, keinen Anspruch auf eine Entschädigung aus dem Anlegerentschädigungssystem haben.
Der Name der oben genannten Firma wird gemäß dem Central Bank (Supervision and Enforcement) Act 2013 veröffentlicht.
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White Thorn Capital Limited auf der Warnliste der Finanzaufsicht in Jersey
Wie dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung am 21.06.2021 über die Internetseiten https://expressinkasso.wordpress.com, https://whistleblowertreff.wordpress.com und https://www.ad-infinitum.online mitgeteilt wurde, hat die Finanzaufsicht Jersey Financial Services Commission (JFSC) (http://www.jerseyfsc.org) folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste gesetzt:
White Thorn Capital Limited
www.whitethorncap.co.uk
admin@whitethorncap.co.uk
Die Jersey Financial Services Commission (JFSC) gibt diese öffentliche Erklärung gemäß Artikel 25(d) des FS(J)L ab.
Diese Erklärung erfolgt, um die Öffentlichkeit vor dem Umgang mit nicht autorisierten Finanzdienstleistern zu warnen. Die imitierende juristische Person hat keine Genehmigung zur Durchführung von Investmentgeschäften im Sinne des FS(J)L erhalten und hat keinerlei Verbindung zu White Thorn Capital Limited (RC112546, einer echten in Jersey registrierten juristischen Person, die von IQEQ (Jersey) Limited ( IQEQ ) verwaltet wird.
Aus den Unterlagen des JFSC geht hervor, dass die imitierende juristische Person über die Website fälschlicherweise vorgibt, von der Adresse Gaspe House, 66-72 Esplanade, St. Helier, Jersey JE1 1GH aus zu handeln, und führt weiter oder behauptet, dass sie handelt on, Investmentgeschäfte in Jersey, wenn dies nicht gemäß den Bestimmungen des FS(J)L.
Das JFSC möchte, dass Folgendes bekannt ist:
Die Identität des Unternehmens, die Website und die E-Mail-Adresse sind in keiner Weise mit der in Jersey registrierten Gesellschaft White Thorn Capital Limited oder IQEQ verbunden. In Jersey hat White Thorn Capital Limited seinen Sitz im 2nd Floor Gaspe House, 66-72 Esplanade, St. Helier, Jersey, JE1 1GH.
Die imitierende juristische Person wurde weder in Jersey registriert noch eine Registrierung unter dem FS(J)L beantragt. Daher verstößt jedes Investmentgeschäft im Sinne von Artikel 2 des FS(J)L, das von der imitierenden Einheit ausgeführt wird, gegen Artikel 7 des FS(J)L.
Aus der Dokumentation des JFSC geht hervor, dass die imitierende Einheit, die Website und die E-Mail-Adresse alle Warnzeichen für eine betrügerische Einrichtung aufweisen.
***
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Der ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung unterstützt nach Kräften das wichtigste Ziel der geschädigten Anleger, die Wiederbeschaffung des investierten Geldes.
• Die Erfolgsaussichten sind für diese Geschädigten oft so gut, dass die ESK Fördergemeinschaft Anlage- und Cyber-Betrug im Bedarfsfall sogar die Hälfte des Anwaltshonorars für den Anleger gegen eine Erfolgsprovision übernimmt.
Betroffene Anleger die Verluste durch Kapitalanlage- und Cyber-Betrug erlitten haben, können von dem reichhaltigen Erfahrungsschatz der ESK Vertragsanwälte profitieren.
• Die ESK Vertragsanwälte betreuen Sie in Ihren Anliegen und stehen Ihnen als Rechtsanwälte mit Rat und Tat in Deutschland, Österreich, Schweiz und Liechtenstein zur Seite.
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Wie dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung über seine Internetseiten https://whistleblowertreff.wordpress.com https://expressinkasso.wordpress.com und https://www.ad-infinitum.online am 21.06.2021 mitgeteilt wurde, warnt die FMA Finanzmarktaufsicht Liechtenstein https://www.fma-li vor folgender Website:
ecredits(dot)com
Die Finanzmarktaufsicht (FMA) Liechtenstein weist darauf hin, dass die ECR AG in Liquidation über keine aufsichtsrechtliche Bewilligung der FMA verfügt. Insbesondere ist es ihr nicht gestattet, E-Geld-Dienste oder Zahlungsdienste zu erbringen.
Die FMA rät dringend davon ab, Investitionen über die Webseite ecredits(dot)com zu tätigen, insbesondere nicht auf Angebote zu reagieren oder Gelder zu überweisen.
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Allgemeine wichtige Verbraucher- und Anleger Informationen
Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der BaFin.
Der ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung unterstützt nach Kräften das wichtigste Ziel der geschädigten Anleger, die Wiederbeschaffung des investierten Geldes.
• Die Erfolgsaussichten sind für diese Geschädigten oft so gut, dass die ESK Fördergemeinschaft Anlage- und Cyber-Betrug im Bedarfsfall sogar die Hälfte des Anwaltshonorars für den Anleger gegen eine Erfolgsprovision übernimmt.
Betroffene Anleger die Verluste durch Kapitalanlage- und Cyber-Betrug erlitten haben, können von dem reichhaltigen Erfahrungsschatz der ESK Vertragsanwälte profitieren.
• Die ESK Vertragsanwälte betreuen Sie in Ihren Anliegen und stehen Ihnen als Rechtsanwälte mit Rat und Tat in Deutschland, Österreich, Schweiz und Liechtenstein zur Seite.
Sehr oft kann durch schnelles Handeln weiterer Schaden abgehalten werden.
Fazit
Wer sich der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen. Die zivilrechtliche Klage schützt den betrogenen Anleger davor, sich in der Rolle des Opfers wieder zu finden. Zwar wird es mitunter nicht gelingen, dass ein Anleger sein investiertes Geld zurück bekommt, mitunter wird es auch weniger als die investierte Summe sein, es kann auch lange dauern und es wird auch einige finanzielle Aufwendungen notwenig machen. Der Anleger hat dann aber alles unternommen um sich nicht ein Leben lang Vorwürfe machen zu müssen, nicht alles getan zu haben um sein Geld zurück zu bekommen.
Betroffene können kostenlos und unverbindlich mittels Online Kontaktformular, Telefon, Mail, Fax oder auch per Briefpost das Anmeldeformular zur ESK Fördergemeinschaft anfordern.
ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
EXPRESS INKASSO® GmbH
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
ESK-Schutzbund@email.de
https://www.ad-infinitum.online
https://expressinkasso.wordpress.com
https://whistleblowertreff.wordpress.com
Telefon: 06071-9816813
Telefax: 06071-9816829
Fördergemeinschaft zur Durchsetzung
von Geldansprüchen auf Erfolgsbasis
ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
ESK-Schutzbund@email.de
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Ich möchte hiermit um kostenlose Informationen per Email bitten.
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Mit der Absendung Ihrer Anfrage gehen Sie keinerlei Verpflichtungen ein. Unsere Informationen erhalten Sie unverbindlich und kostenlos per E-Mail.
Mailen Sie an: ESK-Schutzbund@email.de
WS Consulting LLC auf der Warnliste der Österreichischen Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA)
Wie dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung über die Internetseiten https://www.ad-infinitum.online https://expressinkasso.wordpress.com und https://whistleblowertreff.wordpress.com am 21. 06. 2021 mitgeteilt wurde, hat die Österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA)https://www.fma.gv.at folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste gesetzt:
WS Consulting LLC
Achtung! Die FMA warnt vor dem Abschluss von Geschäften mit:
WS Consulting LLC
https://ws-consulting.com
info@ws-consulting.com
Dieser Anbieter hat keine Berechtigung, konzessionspflichtige Wertpapierdienstleistungen in Österreich zu erbringen. Es ist dem Anbieter daher die gewerbliche Anlageberatung in Bezug auf Finanzinstrumente (§ 3 Abs 2 Z 1 Wertpapieraufsichtsgesetz 2018) nicht gestattet.
Diese Veröffentlichung basiert auf § 92 Abs 11 Wertpapieraufsichtsgesetz 2018 und erfolgte
am 19.06.2021 auch im Amtsblatt zur Wiener Zeitung
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Der ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung unterstützt nach Kräften das wichtigste Ziel der geschädigten Anleger, die Wiederbeschaffung des investierten Geldes.
• Die Erfolgsaussichten sind für diese Geschädigten oft so gut, dass die ESK Fördergemeinschaft Anlage- und Cyber-Betrug im Bedarfsfall sogar die Hälfte des Anwaltshonorars für den Anleger gegen eine Erfolgsprovision übernimmt.
Betroffene Anleger die Verluste durch Kapitalanlage- und Cyber-Betrug erlitten haben, können von dem reichhaltigen Erfahrungsschatz der ESK Vertragsanwälte profitieren.
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Sehr oft kann durch schnelles Handeln weiterer Schaden abgehalten werden.
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Betroffene können kostenlos und unverbindlich mittels Online Kontaktformular, Telefon, Mail, Fax oder auch per Briefpost das Anmeldeformular zur ESK Fördergemeinschaft anfordern.
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