Donnerstag, Juni 25, 2020

GCG 24: Auf der Warnliste der FMA in Österreich.

Wie dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung über seine Internetseite whistleblowertreff.24.eu am 25. Juni 2020 mitgeteilt wurde, hat die Österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA)https://www.fma.gv.at  folgende Firma auf ihre Warnliste gesetzt:

Die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) kann ua gemäß § 4 Abs 7 BWG die Öffentlichkeit informieren, dass eine namentlich genannte natürliche oder juristische Person zur Vornahme bestimmter Bankgeschäfte (§ 1 Abs 1 BWG) nicht berechtigt ist, sofern diese Person dazu Anlass gegeben hat und eine Information der Öffentlichkeit erforderlich und im Hinblick auf mögliche Nachteile des Betroffenen verhältnismäßig ist.

Mit Bekanntmachung im Amtsblatt zur Wiener Zeitung vom 25.06.2020 teilt die FMA daher mit, dass

GCG 24
(FM Consulting)

Suite 305, Griffith Corporate Centre
Beachmont Box 1510, Kingstown
St. Vincent & the Grenadines
Tel: +44 1772368050
Web: https://www.gcg24.com
E-Mail: support@gcg24.com

nicht berechtigt ist, konzessionspflichtige Bankgeschäfte in Österreich zu erbringen. Es ist dem Anbieter daher der gewerbliche Handel auf eigene oder fremde Rechnung (§ 1 Abs 1 Z 7 BWG) nicht gestattet.
***
Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der BaFin.

Ohne die erforderliche Erlaubnis der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben.

Erlaubnisvorbehalt und Verbot gelten auch für Personen und Unternehmen, die keine Zweigstelle oder sonstige physische Präsenz in Deutschland unterhalten und ihr Geschäft allein im Wege des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs betreiben wollen. Sie gelten also unabhängig davon, ob das betreffende Geschäft ausschließlich in Deutschland für Kunden in Deutschland, aus dem Ausland nach Deutschland herein oder aus Deutschland hinaus ins Ausland betrieben wird. (Quelle:BaFin)

Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt ist seinen Kunden gegenüber, zum Schadensersatz verpflichtet.
***
Für Informanten:

Die Information eines Hinweisgebers, der über mögliche Verstöße informiert, ist eine der mächtigsten Waffen im Kampf gegen Betrüger, Abzocker und ohne Erlaubnis der zuständigen Behörden tätige Unternehmen. 

Durch ihre Kenntnis der Umstände und der verantwortlichen Personen können Hinweisgeber dem ESK helfen, mögliche Betrugsfälle und andere Verstöße viel früher als sonst möglich zu erkennen und darüber Öffentlichkeit herzustellen.  Whistleblower tragen erheblich dazu bei, den Schaden für die Anleger so gering wie möglich zu halten, die Integrität der Kapitalmärkte besser zu wahren und die für rechtswidriges Verhalten Verantwortlichen schneller zur Rechenschaft zu ziehen.

Der ESK sichert allen Informanten absolute Vertraulichkeit zu.

Der Name eines Informanten wird niemals preis gegeben. Er wird auch nicht gespeichert. Vertrauliche Informationen und Unterlagen erreichen uns per Mail esk-schutzbund@email.de  oder per Briefpost an den ESK zu Händen von Horst Roosen.

Mit der Zusendung wird der ESK  zur freien Verwendung und Veröffentlichung aller Informationen berechtigt.

Garantie: Die Identität eines Informanten wird niemals preisgegeben. Es werden keinerlei personenbezogenen Daten gespeichert.

Dringende Bitte: keine faktenlosen Gerüchte, nur nachvollziehbare Informationen. Danke!

ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
EXPRESS INKASSO® GmbH
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816813
Telefax: 06071-9816829

Fördergemeinschaft zur Durchsetzung
von Geldansprüchen auf Erfolgsbasis

ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
Betroffene Anleger melden sich unter:


Sadi Finance auf der Warnliste der Finanzaufsicht in Großbritannien

Wie dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung am 25.06.2020 über seine Internetseite whistleblowertreff.24.eu mitgeteilt wurde, hat die Finanzaufsicht FCA Financial Conduct Authority in Großbritannien (https://www.fca.org.uk) folgendes Unternehmen auf Ihre Warnliste gesetzt:

Sadi Finance
Pretty Green, 81 King Street,
Manchester, Lancashire,
England - United Kingdom M2 4, GBR
Telephone: + 44 753 718 2193
Email: applyunit@sadifinance.com
Website: www.sadifinance.com; info@sadifinance.com

Sadi Finance Limited Spain Office
Farmàcia Mireya Fon Neus Homs, Carrer de la Canuda, El Gòtic,
Barcelona, Cataluña, ESP 08002
Email: customercare@sadifinance.com

Sadi Finance Limited India Office
Svenja Tower District Center
New Delhi, DL, 110001 India
Tel:- +918860296456

Diese Firma ist nicht von der FCA autorisiert und richtet sich an Personen in Großbritannien. Aufgrund dieser  Informationen ist die FCA der Ansicht, dass es sich um regulierte Aktivitäten handelt, für die eine Genehmigung erforderlich ist. Deshalb hat sie diese Firma zu ihrer Liste der nicht autorisierten Firmen und Personen hinzugefügt.


Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der BaFin.

Ohne die erforderliche Erlaubnis der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben.

Erlaubnisvorbehalt und Verbot gelten auch für Personen und Unternehmen, die keine Zweigstelle oder sonstige physische Präsenz in Deutschland unterhalten und ihr Geschäft allein im Wege des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs betreiben wollen. Sie gelten also unabhängig davon, ob das betreffende Geschäft ausschließlich in Deutschland für Kunden in Deutschland, aus dem Ausland nach Deutschland herein oder aus Deutschland hinaus ins Ausland betrieben wird. (Quelle:BaFin)

Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt ist seinen Kunden gegenüber, zum Schadensersatz verpflichtet.
***
Für Informanten:

Die Information eines Hinweisgebers, der über mögliche Verstöße informiert, ist eine der mächtigsten Waffen im Kampf gegen Betrüger, Abzocker und ohne Erlaubnis der zuständigen Behörden tätige Unternehmen. 

Durch ihre Kenntnis der Umstände und der verantwortlichen Personen können Hinweisgeber dem ESK helfen, mögliche Betrugsfälle und andere Verstöße viel früher als sonst möglich zu erkennen und darüber Öffentlichkeit herzustellen.  Whistleblower tragen erheblich dazu bei, den Schaden für die Anleger so gering wie möglich zu halten, die Integrität der Kapitalmärkte besser zu wahren und die für rechtswidriges Verhalten Verantwortlichen schneller zur Rechenschaft zu ziehen.

Der ESK sichert allen Informanten absolute Vertraulichkeit zu.

Der Name eines Informanten wird niemals preis gegeben. Er wird auch nicht gespeichert. Vertrauliche Informationen und Unterlagen erreichen uns per Mail esk-schutzbund@email.de  oder per Briefpost an den ESK zu Händen von Horst Roosen.

Mit der Zusendung wird der ESK  zur freien Verwendung und Veröffentlichung aller Informationen berechtigt.

Garantie: Die Identität eines Informanten wird niemals preisgegeben. Es werden keinerlei personenbezogenen Daten gespeichert.

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Betroffene Anleger finden Hilfe hier 





Crypto Trade Center Ltd. auf der Warnliste der Finanzaufsicht in Luxemburg.

Wie dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung über seine Internetseite whistleblowertreff.24.eu am  25. Juni 2020 mitgeteilt wurde, hat die Finanzaufsicht Commission de Surveillance du Secteur Financier (CSSF) http://www.cssf.lu in Luxemburg folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste gesetzt:

Crypto Trade Center Ltd.
www.cryptotradecentr.com

Die Commission de Surveillance du Secteur Financier (CSSF) warnt die Öffentlichkeit vor den Aktivitäten eines Unternehmens namens Crypto Trade Center Ltd. das behauptet, am  51 Boulevard Grande-Duchesse Charlotte 1330 Luxemburg, gegründet worden zu sein eine Wertpapierfirma sein, die von der CSSF reguliert und überwacht wird.

Die CSSF informiert die Öffentlichkeit darüber, dass das Unternehmen mit dem Namen Crypto Trade Center Ltd ihm unbekannt ist und keine Genehmigung zur Erbringung von Wertpapierdienstleistungen oder anderen

***
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Ohne die erforderliche Erlaubnis der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben.

Erlaubnisvorbehalt und Verbot gelten auch für Personen und Unternehmen, die keine Zweigstelle oder sonstige physische Präsenz in Deutschland unterhalten und ihr Geschäft allein im Wege des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs betreiben wollen. Sie gelten also unabhängig davon, ob das betreffende Geschäft ausschließlich in Deutschland für Kunden in Deutschland, aus dem Ausland nach Deutschland herein oder aus Deutschland hinaus ins Ausland betrieben wird. (Quelle:BaFin)

Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt ist seinen Kunden gegenüber, zum Schadensersatz verpflichtet.

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Mittwoch, Juni 24, 2020

Covid19: Klopapier ist wieder in allen Regalen. Bleiben jetzt die Fleischtheken leer?

Die international verwendeten Virentestkits sollen fehleranfällig sein und könnten nach diesem Bericht falsche positive und falsche negative Resultate ergeben. https://pubmed.ncbi.nlm.nih.gov/32219885

Stanford-Professor und Chemie-Nobelpreisträger Michael Levitt erklärt in einem neuen Beitrag, dass die Lockdowns keine Leben gerettet aber viele gekostet haben. Es habe sich weltweit ein “Panik-Virus” unter den Politikern verbreitet. https://www.telegraph.co.uk/news/2020/05/23/lockdown-saved-no-lives-may-have-cost-nobel-prize-winner-believes

Ein deutscher Mathematiker erklärt, warum die geringen verbleibenden Infektionszahlen in vielen Ländern selbst bei ziemlich genauen Virentests größtenteils aus falschen positiven Resultaten bestehen und die Pandemie damit scheinbar nie ganz ende gehen wird. https://multipolar-magazin.de/artikel/warum-die-pandemie-nicht-endet

Physikalisch gesehen ist ein Perpetuum mobile eine Unmöglichkeit. Eine nicht endende Pandemie wäre dann durchaus als medizinisches Perpetuum mobile einzustufen, meint Horst Roosen, Vorstand des UTR |Umwelt|Technik|Recht| e.V.

Lesen Sie hier bei UTR e. V. den Beitrag von Holger Douglas.

PANDEMIE IM SCHLACHTBETRIEB.  Tönnies-Schließung und die Folgen: Aufruhr in der Fleischwirtschaft.

Mit der pandemiebedingten Schließung des größten Tönnies-Betriebes in Rheda-Wiedenbrück fallen bereits rund 15 bis 20 Prozent der Schlachtkapazitäten auf dem deutschen Markt plötzlich weg, weitere könnten folgen. Etwa eine Woche bleibt den Bauern, ihre Schlachtschweine loszuwerden.

Wie sehen die Frischfleischtheken der Supermärkte demnächst aus? Leergeräumt?

Wurstwaren dürfte es noch geben, doch gelegentlich kritisch könnte es beim Frischfleisch werden. Eine Folge der Quarantäneanordnung für den Betrieb von Clemens Tönnies, die der Landkreis Gütersloh verantwortet. Der meldet täglich steigende positive Coronatests. Daraufhin wurde die größte der Fleischfabriken von Tönnies geschlossen, obwohl sie noch vor kurzem als »systemrelevant« eingestuft wurde. Sollten auch andere Tönnies-Betriebe oder die der kleinere Konkurrenz geschlossen werden fallen weitere erhebliche Kapazitäten weg und Engpässe verschärfen sich – und dann erheblich.

Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) verneint zwar, dass Coronaviren über Fleischwaren und andere Lebensmittel übertragen werden können. Dennoch kann der Gütersloher Landrat Quarantäne bereits riechen und droht mit einem allgemeinen Lockdown.

Die Zahlen geben Rätsel auf.

Bei Tests von 6000 Tönnies-Mitarbeitern vor drei Wochen wurden 99,9 Prozent negativ getestet, jetzt bei neuen aktuellen Tests werden über 1500 Mitarbeiter positiv getestet. Wie es zu diesen Zahlen kam, ist offen. Kantinenregeln sollen durchbrochen worden sein, behauptet der SWR und stützt sich auf ein Video, das Mitarbeiter beim Essen zeigt und von dem nicht sicher ist, wann es aufgenommen wurde. T-Online wiederum meint, es sei ein Gottesdienst gewesen und kann so NRW-Ministerpräsident Laschet eins auswischen, der Gottesdienste früh zugelassen hat. Nach anderen Berichten seien es Heimfahrten der rumänischen Arbeiter in Reisebussen gewesen.

Was stimmt und was nicht stimmt – sehr fraglich.

Vor allem gibt es keine Angaben, wer tatsächlich erkrankt ist. Tönnies betont, dass nur Personen gemeinsam in der Kantine Pause gemacht haben, die auch zusammen arbeiten. Die Plätze in der Kantine seien erheblich reduziert und die Mundschutzpflicht auf Wegen in die Kantine eingeführt worden. Tönnies verweist darauf, dass diese Vorschriften bereits früh eingeführt und auch von der Berufsgenossenschaft begutachtet wurden seien. Zusätzlich inspiziere jetzt ein Arzt neben den Temperaturkontrollen die Angestellten beim Betreten der Gebäude.

In der Fleischindustrie wird sogar spekuliert, ob das ein gezielter Anschlage auf den Branchenriesen war.

Denn man kann nicht behaupten, dass er rundum beliebt ist. Als größter Betrieb zieht er den Neid der Konkurrenten auf sich. Arbeiten bei den rund 1000 mittelständischen Betrieben der Fleischindustrie jeweils ein paar Dutzend Mitarbeiter aus östlichen Ländern, so sind es bei Tönnies mit 10 bis 15 000 Mitarbeitern gleich ein paar Größenordnungen mehr.

Die Schließung der Betriebes hat in jedem Fall Sprengkraft.

Das größte Werk in Rheda-Wiedenbrück wird geschlossen, eines von drei großen Werken von Tönnies. Bis zu zwei Drittel der Schlachtkapazitäten auf dem deutschen Markt könnten plötzlich wegfallen, denn auch andere, wenn auch kleinere Konkurrenzbetriebe sind von der Infektion der Mitarbeiter betroffen.

Kritisch auch die Lage bei den Bauern:

Etwa 160 000 Schweine werden in dieser Woche nicht mehr geschlachtet. Sie stauen sich in den Ställen auf. Die regelmäßige Versorgung der Fleisch- und Wursttheken ist ein zeitlich sehr eng getaktetes Geschäft. Etwa eine Woche bleibt den Schweinemästern, ihre Schlachtschweine loszuwerden. Danach sind sie zu schwer und sie bekommen ihre Preise nicht mehr, die sie benötigen. Die Ställe dagegen müssen geleert, desinfiziert und für die nächsten Schweine frei gemacht werden. Die Ernährung einer Bevölkerung ist eine nahtlos funktionierende Kette.

Die Bauern bekommen im Augenblick auch keinen Cent mehr für ihr Kilo Schweinefleisch. Die Erzeugerpreise sind trotz größerer Nachfrage und kleinerem Angebot nicht gestiegen.

Die Schliessung des Tönnies-Betriebes hat auch erhebliche Folgen für Nachbarländer.

Mit den sehr effektiven und daher preisgünstigen deutschen Schlachthöfen können die Betriebe in den Niederlanden und Frankreich nicht mithalten und schicken ihr Schlachtvieh aus Kostengründen in deutsche Schlachthöfe.

Doch jetzt klappt das nicht mehr. Auch dänische Schweinehalter können ihre Schweine nicht mehr zu Tönnies schicken. Ebenso müssen Bauern der sogenannten »Ökohaltung« sehen, wo sie mit ihren Schweinen bleiben. Denn die gingen ebenfalls zum Teil in die Schlachtfabrik von Tönnies.

Dort kostet die Schlachtung eines Schweines am wenigsten, um 10 Euro gegenüber etwa 100 Euro in kleineren Schlachtbetrieben und Metzgereien. Möglich sind diese extrem günstigen Preise durch einen perfektionierten Produktionsablauf. Jede Minute Zerlegearbeit an Rind oder Schwein kostet und ist bis zum letzten Handgriff durchrationalisiert. Schlacht- und Zerlegebetriebe wie die von Tönnies sind heute große fabrikähnlich organisierte Unternehmen mit fast ins extrem gesteigerten Hygienebedingungen.

Denn Lebensmittel können immer gleichzeitig ernähren und gefährlich sein. Tieren drohen Seuchen wie Milzbrand, Tollwut Rotz, Schweinerotlauf, Trichinellosen, der von einem Virus ausgelösten Maul- und Klauenseuche und viele andere mehr.

Der Blick auf reine Pflanzennahrung mit der Parole »Fleisch weg« allerdings bietet auch keine Entlastung.

Denn mit einer Portion angeblich so gesunden Salats futtert man auch Unmengen an Viren und Bakterien, die potentiell krank machen können. Die Biobranche hatte mit EHEC-verseuchten Sprossen für den größten Lebensmittelskandal mit über 50 Toten und Hunderten von lebensgefährlich Erkrankten gesorgt.

In früheren Zeiten vor der Industrialisierung der Schlachtereien wurden in den Städten völlig unhygienisch an jeder Ecke Tiere geschlachtet und das Fleisch direkt verkauft, wobei viele Schlachter unter Zoonosen litten, unter von Tieren übertragenen Krankheiten. Mitte des 19. Jahrhunderts entstanden in fast allen Städten große Schlachthöfe, in denen noch unter grauenvollen Bedingungen geschlachtet wurde. Immerhin hatte Berlin einen moderneren zentralen Schlachthof mit Ställen, Kühlhäusern und Veterinären. So schrieb es das Reichsviehseuchengesetz von 1880 »betreffend die Abwehr und Unterdrückung von Viehseuchen« vor.

1868 war bereits das Preußisches Schlachthofgesetz erlassen worden, das mit der Praxis des »an jeder Ecke Schlachtens« Schluss machen und die Versorgungssicherheit untermauern sollte. Schlachthöfe sollten als »Tempel der Hygiene« die Schlachtung übernehmen oft in Jugendstil-Gebäuden, die heute unter Denkmalschutz stehen. Innen taten in einzelnen Schlachtständen Metzger mit einem oder zwei Gehilfen ihre Dienste. Die Gemeinden hatten ihren regionalen kleinen Metzgern den Auftrag erteilt, die Schlachtung durchzuführen, weil sie über keine eigenen Fachleute verfügten; von Juristen wird dies als eine frühe Form der Werkverträge angesehen.

So ist dieses werkverträgliche Abwickeln historisch entstanden und bis heute geblieben. Das Bundessozialgericht erkennt den Werkvertrag an und sagt ausdrücklich, dass die Werkunternehmer einer selbständigen Tätigkeit nachgehen. Wenn jetzt Arbeitsminister Hubertus Heil mit markigen Worten Werkverträge plötzlich verbieten will, dürfte er rechtlich kaum eine Chance haben; seine Vorgängerin, Andrea Nahles, hatte noch Gutachten in Auftrag gegeben, die die Rechtmäßigkeit bestätigten.

Erst die EU-Politik hat übrigens jenen großen Fleischfabriken den Boden bereitet.

Sie wollte die kleineren regionalen Schlachthöfe nicht mehr und sorgte mit überzogenen Hygienevorschriften für das Aus. Damit begann das Sterben vieler kleiner und mittlerer Schlachthöfe, die teure Umbauten nicht mehr bezahlen konnten. Die unter Denkmalschutz stehenden Jugendstilgebäude wurden häufig zu Kneipen. Folge: lange Tiertransporte über weite Strecken und das Erstarken großer Schlachtbetriebe, die die nötigen Investitionen stemmen konnten. Diese großen Betriebe – Tönnies, Müller und Westfleisch – mussten ihre Geschwindigkeit deutlich hochfahren und dafür Mitarbeiter aus Osteuropa beschäftigen. Sie finden auf dem deutschen Arbeitsmarkt keine Kräfte mehr, die die anstrengende Arbeit in einem Schlachthof erledigen wollen: Schulterblätter ziehen, Knochen raushämmern, Fleisch trennen – in den absolut hygienisch-kalten Hallen eine sehr anstrengende Arbeit unter hohem Zeitdruck.

Für Rumänen und Bulgaren, die dort meist arbeiten, sind die zeitlich befristeten Arbeitsmöglichkeiten wiederum eine gute Verdienstmöglichkeit. Mit dem Lohn können sie sich in ihrer Heimat eine Existenz aufbauen. Sie sind nach EU-Recht sozialversichert – allerdings nach den Regeln ihrer Heimatländer. Dass sie eher weniger für die Gewerkschaften zu gewinnen sind, dürfte der Grund für die heftigen Attacken gegen die Werkverträge sein.

Mit hohem Missvergnügen betrachten die etwa 1000 mittelständisch orientierten Betriebe nun die ganz Großen der Branche. Sie stehen mit ihren meist fünf bis zehn Mitarbeitern, die sie zusätzlich über einen Werkvertrag beschäftigt haben, den Großen mit 10 bis 15 000 Menschen gegenüber. So groß ist die Kluft zwischen den drei Branchenriesen und der Mehrheit.

Die kleineren und mittleren Betriebe haben nur eine Chance am Markt, wenn sie verstärkt auf die Qualität ihres Fleischs achten und mit diesem Argument einen etwas höheren Erlös erzielen können. Doch sie haben wiederum keine Chance bei den großen Handelsketten. Allein das Ansinnen, bei Aldi, Lidl & Co mit Hinweis auf gestiegene Kosten zum Beispiel im Energiebereich einen schwachen Wunsch nach höheren Preisen zu äußern, führt zu einem donnernden „Raus!“

Die Wirtschaft im Fleischsektor folgt einer brutalen Logik: Der Preis zählt. Doch ist umgekehrt die Losung »Macht die Preise an den Ladentheken teurer« einfältig. Damit ist keinesfalls garantiert, dass höhere Preise an den Ladentheken auch mehr Spielraum für die Erzeuger bringen. Auch nur wenige gut Verdienende aus Politik, Medien, NGOs, Kirchen und Teilen der Wirtschaft können sich teures Fleisch leisten. Dem gemeinen Volk predigen sie Verzicht.

Nur ungefähr zehn Menschen in Deutschland bestimmen, was Fleisch kostet.

Sie sind die Einkäufer der großen Handelsketten und lassen einmal pro Woche die Lieferanten zum Tanz antreten. Wagt der Hersteller, auch nur leicht auf Gestiegenes Preisniveau hinzuweisen, fliegt er raus. Draussen steht der nächste Lieferant. Oder vielleicht auch bald nicht mehr.
***
UTR |Umwelt|Technik|Recht| e.V.
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WIE LIEFERKETTEN NACH COVID-19 AUSSEHEN KÖNNTEN

Die COVID-19-Pandemie und die daraus entstandene globale Krise haben die Notwendigkeit einer Transformation traditioneller Lieferkettenmodelle deutlich gemacht.
Der Druck auf die End-to-End-Lieferketten hat Schwachstellen aufgedeckt und aufgezeigt, wie dringend wir einen Wandel hin zu einem stärker digitalisierten und diversifizierten Ansatz benötigen. 
Auch wenn vielleicht der aktuelle Zeitpunkt, an dem Unsicherheit scheinbar die einzige verlässliche Konstante ist, noch zu früh für eine endgültige Einschätzung ist, besprechend wir im Folgenden, wie der Logistiksektor nach COVID-19 aussehen könnte: 
Dezentralisierte Fertigung 
Die Unfähigkeit, die Anforderungen der Kunden aufgrund nationaler Lockdowns und eingeschränkter oder ganz ausgefallener Fertigungskapazitäten zu erfüllen, wie wir es erst in China und dann im Rest der Welt gesehen haben, wird sich wahrscheinlich auf den Produktionsansatz auswirken. Ein deutliches Beispiel ist die pharmazeutische Industrie, die rund 80% der aktiven Komponenten aus China und Indien importiert und während COVID-19 mit Verknappungen zu kämpfen hatte.
Bei ihrem Versuch, Abhängigkeiten von einer einzigen Bezugsquelle aufzulösen und eine flexible und anpassungsfähige Lieferkette zu gewährleisten, werden sich Unternehmen stärker auf eine lokale Produktion verlassen und von der Globalisierung zur Regionalisierung übergehen.  
Diese Änderung wird sich unmittelbar auf den Transportbedarf und die Planung von Unternehmen auswirken, die mit Herstellern über mehrere Länder und Regionen hinweg zusammenarbeiten. Dies erfordert einen dynamischeren und etablierten Ansatz, um eine einwandfreie Transportlogistik sicherzustellen.  
Agile und flexible Frachtführerpools 
Lagerbestände, Lieferanten und Frachtführer-Netzwerke wurden in den letzten Monaten kontinuierlich getestet. Unterbrechungen erfordern sowohl von den Lieferanten als auch von den Frachtführern Flexibilität, um unerwartete Ausfälle zu bewältigen und Produktion und Lieferung sicherzustellen. Die negativen Auswirkungen auf die Fähigkeit, Produkte pünktlich zu versenden und zu erhalten, waren zum Teil auf logistische Engpässe zurückzuführen und haben Belastungen verursacht, die Unterschiede zwischen den Unternehmen aufgezeigt haben. Laut Deloitte haben diejenigen Unternehmen mit robusteren Lieferanten- und Frachtführerbeziehungen und mit einer besseren Sichtbarkeit ihres Netzwerks am besten auf die Herausforderungen der Pandemie reagiert, indem sie ihre Vertriebsnetze flexibler gestaltet haben, um die Nachfrageverschiebungen abzudecken.  
Die Technologie im Dienst der Entscheidungsträger 
Lieferketten können erwarten, dass sich Technologie in den kommenden Jahren wiederholt wandeln wird, da die Unternehmen, die Technologie als Teil ihrer DNA haben, nachweislich schneller auf die Pandemie reagieren können.
Doch während die Technologie ein gemeinsamer Nenner ist und auch weiterhin eine wichtige Rolle spielen wird, hat die COVID-19-Krise auch unterstrichen, wie wichtig der Faktor Mensch für die Aufrechterhaltung der Lieferketten ist. 
Die Digitalisierung wird es uns ermöglichen, bessere Entscheidungen zu treffen. Sie wird aufwändige manuelle Arbeiten abschaffen, für eine bessere End-to-End-Sichtbarkeit sorgen und die Agilität und Widerstandsfähigkeit der Lieferketten stärken.
Dank der Digitalisierung können Unternehmen spezifische Aufgaben viel schneller planen und ausführen, sei es, dass ein Lkw optimal beladen ist, dass Routen optimiert werden oder dass Angebot und Nachfrage auf die effizienteste Weise zusammengeführt werden.
Ein allgemeinerer Einsatz von Technologie wird auch einen agileren Ansatz fördern, der eine schnellere Umsetzung von Maßnahmen und die Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Parteien fördert, um unerwartete Anforderungen abzudecken.  

Kontinuierliche Bewertung und Risikomanagement 
Lieferketten müssen auf außergewöhnliche Umstände und Anforderungen und die damit verbundenen Unterbrechungen reagieren können, die durch eine Vielzahl von Situationen ausgelöst werden. Derartige Szenarien reichen von Pandemien bis hin zu Wetterereignissen. Dazu ist eine kontinuierliche Bewertung auf der Grundlage historischer und aktueller Daten unerlässlich.  
Während Unternehmen ihre Entscheidungen traditionell auf der Grundlage historischer Daten und saisonaler Schwankungen treffen, ist die Zeit für einen Wandel zur Bestimmung der Nachfrage in Echtzeit gekommen, der die neuesten verfügbaren Technologien und fortschrittliche Analysetools nutzt, um Prognosen für die Lieferkette um bis zu 60% zu verbessern. 
Cloud-basierte Instrumente und der Informationsaustausch werden unverzichtbar, da sie die neuesten Daten bereitstellen und eine kontinuierliche Überwachung und Risikobewertung ermöglichen.
Der Einsatz von Technologie wird in der Agenda von Organisationen, die ihre Lieferketten nach den Auswirkungen der COVID-19-Pandemie überdenken, enorm an Bedeutung gewinnen. Ein offenes Zugehen auf Technologien wird unerlässlich sein, um eine verteilte Fertigung und ein wachsendes Netzwerk von Partnern zu verwalten und Daten in den Vordergrund aller Entscheidungen zu stellen. Eine Transport-Management-Lösung wie Alpega TMS kann bei der Realisierung dieser Ansätze helfen, indem sie sich flexible und skalierbar auf die spezifischen Bedürfnisse des Unternehmens konzentriert. 
Über die Autorin:
Marta Moliz hat einen Master-Abschluss der Universität Göttingen und der Universität Straßburg. Nachdem sie im Bildungs- und IT-Bereich gearbeitet hat, ist sie Content-Marketing-Managerin bei Alpega TMS, einem Unternehmen der Alpega Group.

***
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ANB Express Bank Limited: Auf der Warnliste der FMA in Österreich.

Wie dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung über seine Internetseite whistleblowertreff.24.eu am 24. Juni 2020 mitgeteilt wurde, hat die Österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA)https://www.fma.gv.at  folgende Firma auf ihre Warnliste gesetzt:


ANB Express Bank Limited
mit angeblichem Sitz
Heuplatz 5
9020 Klagenfurt am Wörthersee
Web: https://www.anbexpressonline.com

Die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) kann u.a. gemäß § 4 Abs 7 BWG die Öffentlichkeit informieren, dass eine namentlich genannte natürliche oder juristische Person zur Vornahme bestimmter Bankgeschäfte (§ 1 Abs 1 BWG) nicht berechtigt ist, sofern diese Person dazu Anlass gegeben hat und eine Information der Öffentlichkeit erforderlich und im Hinblick auf mögliche Nachteile des Betroffenen verhältnismäßig ist.

Mit Bekanntmachung im Amtsblatt zur Wiener Zeitung vom 24.06.2020 teilt die FMA daher mit, dass
nicht berechtigt ist, konzessionspflichtige Bankgeschäfte in Österreich zu erbringen. Es ist dem Anbieter daher die Entgegennahme fremder Gelder als Einlage (Einlagengeschäft gem. § 1 Abs 1 Z 1 zweiter Fall BWG) nicht gestattet.

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Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der BaFin.

Ohne die erforderliche Erlaubnis der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben.

Erlaubnisvorbehalt und Verbot gelten auch für Personen und Unternehmen, die keine Zweigstelle oder sonstige physische Präsenz in Deutschland unterhalten und ihr Geschäft allein im Wege des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs betreiben wollen. Sie gelten also unabhängig davon, ob das betreffende Geschäft ausschließlich in Deutschland für Kunden in Deutschland, aus dem Ausland nach Deutschland herein oder aus Deutschland hinaus ins Ausland betrieben wird. (Quelle:BaFin)

Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt ist seinen Kunden gegenüber, zum Schadensersatz verpflichtet.
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Für Informanten:

Die Information eines Hinweisgebers, der über mögliche Verstöße informiert, ist eine der mächtigsten Waffen im Kampf gegen Betrüger, Abzocker und ohne Erlaubnis der zuständigen Behörden tätige Unternehmen. 

Durch ihre Kenntnis der Umstände und der verantwortlichen Personen können Hinweisgeber dem ESK helfen, mögliche Betrugsfälle und andere Verstöße viel früher als sonst möglich zu erkennen und darüber Öffentlichkeit herzustellen.  Whistleblower tragen erheblich dazu bei, den Schaden für die Anleger so gering wie möglich zu halten, die Integrität der Kapitalmärkte besser zu wahren und die für rechtswidriges Verhalten Verantwortlichen schneller zur Rechenschaft zu ziehen.

Der ESK sichert allen Informanten absolute Vertraulichkeit zu.

Der Name eines Informanten wird niemals preis gegeben. Er wird auch nicht gespeichert. Vertrauliche Informationen und Unterlagen erreichen uns per Mail esk-schutzbund@email.de  oder per Briefpost an den ESK zu Händen von Horst Roosen.

Mit der Zusendung wird der ESK  zur freien Verwendung und Veröffentlichung aller Informationen berechtigt.

Garantie: Die Identität eines Informanten wird niemals preisgegeben. Es werden keinerlei personenbezogenen Daten gespeichert.

Dringende Bitte: keine faktenlosen Gerüchte, nur nachvollziehbare Informationen. Danke!

ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
EXPRESS INKASSO® GmbH
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816813
Telefax: 06071-9816829

Fördergemeinschaft zur Durchsetzung
von Geldansprüchen auf Erfolgsbasis

ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
Betroffene Anleger melden sich unter:


Dienstag, Juni 23, 2020

Capital-Placement: Auf der Warnliste der Belgischen Finanzaufsicht (FSMA)

Wie dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung am 23.06.2020 über seine Internetseite  whistleblowertreff.24.eu mitgeteilt wurde, warnt die Finanzaufsichtsbehörde von Belgien Financial Services and Markets Authority (FSMA) (https://www.fsma.be ) die Öffentlichkeit vor den Aktivitäten folgenden Unternehmens:
Capital-Placement

CAPITAL-PLACEMENT.INFO

Das „Unternehmen“, bietet in Belgiern Investitionen an, ohne die belgische Finanzgesetzgebung einzuhalten.

Dieses "Unternehmen" behauptet, die Lösung zu haben, um Ihre Ersparnisse zu sichern. Insbesondere soll eine Neuinvestition in Höhe von 3,99% angeboten werden. Dieses Angebot wird jedoch ohne Veröffentlichung eines von der FSMA genehmigten Prospekts veröffentlicht.

Capital-Placement nutzt die Werbefläche auf bestimmten Nachrichtenseiten für betrügerische Zwecke. Wenn Sie auf die Anzeige klicken, werden Sie zu einer Website weitergeleitet, auf der Sie aufgefordert werden, Ihre Berechtigung zu testen und ein Formular mit Ihren Kontaktdaten auszufüllen. Diese Betrugstechnik ist eine sehr verbreitete Methode zum Sammeln von Verbraucherkontaktinformationen.
Darüber hinaus weist die FSMA darauf hin, dass das Angebot von Investmentinstrumenten von Capital-Placement ein Betrug ist. Das Versprechen einer jährlichen Rendite von mehr als 3,99% durch dieses „Unternehmen“ ist einfach illusorisch und ein Zeichen von Betrug.

Die FSMA  rät daher dringend davon ab, auf ein Angebot von Finanzdienstleistungen  dieses angeblichen Unternehmens zu reagieren und  Geld  auf eine von ihr erwähnte Kontonummer zu überweisen. Vorsicht ist mehr denn je geboten.

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Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der BaFin. Ohne die erforderliche Erlaubnis der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben.

Erlaubnisvorbehalt und Verbot gelten auch für Personen und Unternehmen, die keine Zweigstelle oder sonstige physische Präsenz in Deutschland unterhalten und ihr Geschäft allein im Wege des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs betreiben wollen. Sie gelten also unabhängig davon, ob das betreffende Geschäft ausschließlich in Deutschland für Kunden in Deutschland, aus dem Ausland nach Deutschland herein oder aus Deutschland hinaus ins Ausland betrieben wird. (Quelle:BaFin)


Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt ist seinen Kunden gegenüber, zum Schadensersatz verpflichtet.