Dienstag, Juni 23, 2020

ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung warnt vor Online-Anlagebetrug

Auf Grund der COVID-19-Pandemie sind mehr Menschen online, als dies zu normalen Zeiten üblich ist. Damit ist auch die Gefahr Opfer von Online-Anlagebetrug  zu werden erheblich gestiegen.

Mit ihren "schnell reich werden" Programmen, verstärkt auch in sozialen Medien, locken skrupellose Anlagebetrüger die Menschen auf ihre betrügerischen Online-Handelsplattformen. Bei dem ESK verzeichnet man einen steilen Anstieg von Betrugsopfern, die den hohen Renditeversprechen vertraut haben. Um Anleger auf die Gefahren betrügerischer Angebote aufmerksam zu machen, veröffentlicht der ESK auf seinen Webseiten  http://express-inkasso.24.eu und  http://whistleblowertreff.24.eu               regelmäßig  Warnungen nationaler und internationaler Finanz Aufsichtsbehörden.

Die Onlinebetrüger verwenden auf ihren professionell gestalteten Internetseiten hochautomatisierte und ausgefeilte Prozesse, einschließlich automatisierter Software, die mit den Anlegern interagiert und hohe Gewinne vortäuscht. Alles sieht seriös und sehr kundenfreundlich aus, so dass kaum jemand auf den Gedanken kommt, dass hier Betrüger am Werk sein könnten. So kommt es in nicht wenigen Fällen dazu, dass Anleger welche an die angeblich erzielten Gewinne glauben, in ihrem sozialen Umfeld Empfehlungen aussprechen und damit unbewusst den Betrügern neue Opfer zuführen.

Die Anlagebetrüger beeindrucken ihre potenziellen Opfer mit erfundenen Titeln, frei erfundenen Lebensläufen und angeblich international erworbenem Fachwissen. Alles ist gelogen, auch der Name des persönlichen Beraters ist  nur ein Ganoven-Alias. Selbst die Anschrift des Unternehmens ist meist falsch.

Die Zahl betrügerischer Online-Handelsplattformen vermehrt sich wie eine gefährliche Seuche. Millionen von Kapitalanlegern werden um ihr Geld betrogen. Sie machen die Menschen glauben, dass sie es mit ihrer Hilfe, jetzt tatsächlich selbst in der Hand hätten, den Jackpot zu knacken

Die Online-Anlagebetrugs-Branche ist ein milliardenschweres riesiges Netzwerk von Online-Handelsplattformen für die Tausende von Menschen tätig sind. Der Großteil davon im Vertrieb. Mit gefälschten Nachrichten, gefälschten Testimonials und riesigen Mailing-Kampagnen werden Interessenten geködert. Aus Call-Centern auf der ganzen Welt werden die generierten Adressen anschließend meist über das Telefon beackert. Man kann diese Vorgehensweise durchaus als den größten jemals durchgeführten Massenmarketing-Betrug bezeichnen.

Die betreffenden Unternehmen positionieren sich als große, hoch entwickelte, seriöse und regulierte Finanzunternehmen, die den Kunden dabei helfen wollen, höchste Renditen bei geringstem Risiko zu erzielen. Viele Interessenten lassen sich davon beeindrucken.

Die ersten "Investitionen" werden oft manipuliert, um schöne Papiergewinne auf dem Konto des Kunden zu erzielen. Dies dient lediglich dazu, das Vertrauen des Kunden zu gewinnen um ihn zu weiteren und größeren Investitionen zu drängen.

Wenn der Investor schließlich seine gesamte Investition verloren hat, glaubt er, sich verspekuliert zu haben. Dass er betrogen wurde, das dämmert vielen Investoren oft erst viel später.

Viele Menschen die Geld über solche Plattformen investiert haben melden sich bei dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung und berichten darüber, dass:

  • sie ihr Geld trotz mehrmaliger Aufforderungen nicht ausbezahlt bekommen
  • ungenehmigt auf Konten zugegriffen wurde
  • extrem überhöhte Gebühren gefordert werden
  • angeblich fällig gewordene Steuern bezahlt werden sollen
  • das Konto einfach gesperrt wurde
  • das Konto auf Null gestellt wurde
  • keine Mails mehr beantwortet werden
  • mit einer Strafanzeige bedroht werden

Wenn Sie glauben, Opfer von Investitionsbetrug geworden zu sein, empfehlen wir, Anzeige bei der Polizei zu erstatten. Das ist wichtig, damit die Behörden Ermittlungen aufnehmen können und schlussendlich den Betrug  beenden können. Außerdem wird dadurch verhindert, dass es noch viele weitere Opfer geben könnte.

Können die Opfer von Anlagebetrug ihr Geld zurückbekommen?

Ja. Wer Opfer einer betrügerischen Online-Handelsplattform wurde, ist zu 100% berechtigt, das zurückzugewinnen, was Ihnen gestohlen wurde. Mit der richtigen Vorgehensweise und dem Nachweis des Betrugs, dem man zum Opfer gefallen ist, kann man mit professioneller Hilfe versuchen sein Geld zurückerhalten.

  • Diejenigen, die hinter dem Betrug stehen, versuchen es so darzustellen, dass es sich um eine „unglückliche gescheiterte Investition“ handelt. Obwohl das, was diesen Anlegern passiert ist, in Wirklichkeit Diebstahl war.

Die Täter sind Meister im Täuschen und Tarnen und agieren meist vom Ausland heraus.

Der betrogene Investor hat in der Regel noch nicht einmal die richtigen Namen seiner Ansprechpartner oder einen richtigen Firmennamen, geschweige denn eine richtige Adresse. Alles ist  gelogen!

  • Geschädigte Anleger können sich nun zur Wiedererlangung ihrer investierten Gelder der vom ESK  initiierten Fördergemeinschaft Cyber-Betrug anschließen.

Wenn Sie glauben, Opfer eines Betrugs zu sein, stellen Sie sicher, dass Sie keine weiteren Beträge zahlen. Seien Sie besonders vorsichtig, wenn Ihnen eine Rückerstattung als Gegenleistung für eine Restzahlung versprochen wird, da dies eine Technik ist, die häufig von Betrügern verwendet wird, um zusätzliche Mittel zu erhalten.

Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der BaFin. Ohne die erforderliche Erlaubnis der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben.

Erlaubnisvorbehalt und Verbot gelten auch für Personen und Unternehmen, die keine Zweigstelle oder sonstige physische Präsenz in Deutschland unterhalten und ihr Geschäft allein im Wege des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs betreiben wollen. Sie gelten also unabhängig davon, ob das betreffende Geschäft ausschließlich in Deutschland für Kunden in Deutschland, aus dem Ausland nach Deutschland herein oder aus Deutschland hinaus ins Ausland betrieben wird. (Quelle:BaFin)

Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt ist seinen Kunden gegenüber, zum Schadensersatz verpflichtet.

Der ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung  unterstützt nach Kräften das wichtigste Ziel der geschädigten Anleger, die Wiederbeschaffung des investierten Geldes.

  • Die Erfolgsaussichten sind für diese Geschädigten oft so gut, dass die ESK Fördergemeinschaft Anlage- und Cyber-Betrug  im Bedarfsfall sogar die Hälfte des Anwaltshonorars für den Anleger gegen eine Erfolgsprovision übernimmt.

Betroffene Anleger die Verluste durch Kapitalanlage- und Cyber-Betrug   erlitten haben, können von dem reichhaltigen Erfahrungsschatz der ESK Vertragsanwälte profitieren.

  • Die ESK Vertragsanwälte betreuen Sie in Ihren Anliegen und stehen Ihnen als Rechtsanwälte mit Rat und Tat  in Deutschland, Österreich, Schweiz und Liechtenstein zur Seite.

Sehr oft kann durch schnelles Handeln weiterer Schaden abgehalten werden.

Fazit
Wer sich der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen.

Betroffene können kostenlos und unverbindlich mittels Online Kontaktformular, Telefon, Mail, Fax oder auch per Briefpost das Anmeldeformular zur ESK Fördergemeinschaft  anfordern.

ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
EXPRESS INKASSO® GmbH
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816813
Telefax: 06071-9816829

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von Geldansprüchen auf Erfolgsbasis

ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung

Weitere Warnmeldungen: http://whistleblowertreff.24.eu

Montag, Juni 22, 2020

Sky Line / Skylinevest.com auf der Warnliste der Finanzaufsicht in Großbritannien

Wie dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung am 22.06.2020 über seine Internetseite whistleblowertreff.24.eu mitgeteilt wurde, hat die Finanzaufsicht FCA Financial Conduct Authority in Großbritannien (https://www.fca.org.uk) folgendes Unternehmen auf Ihre Warnliste gesetzt:


Sky Line / Skylinevest.com
Website:  www.skylinevest.com

Diese Firma ist nicht von der FCA autorisiert und richtet sich an Personen in Großbritannien. Aufgrund dieser  Informationen ist die FCA der Ansicht, dass es sich um regulierte Aktivitäten handelt, für die eine Genehmigung erforderlich ist. Deshalb hat sie diese Firma zu ihrer Liste der nicht autorisierten Firmen und Personen hinzugefügt.


Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der BaFin.

Ohne die erforderliche Erlaubnis der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben.

Erlaubnisvorbehalt und Verbot gelten auch für Personen und Unternehmen, die keine Zweigstelle oder sonstige physische Präsenz in Deutschland unterhalten und ihr Geschäft allein im Wege des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs betreiben wollen. Sie gelten also unabhängig davon, ob das betreffende Geschäft ausschließlich in Deutschland für Kunden in Deutschland, aus dem Ausland nach Deutschland herein oder aus Deutschland hinaus ins Ausland betrieben wird. (Quelle:BaFin)

Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt ist seinen Kunden gegenüber, zum Schadensersatz verpflichtet.
***
Für Informanten:

Die Information eines Hinweisgebers, der über mögliche Verstöße informiert, ist eine der mächtigsten Waffen im Kampf gegen Betrüger, Abzocker und ohne Erlaubnis der zuständigen Behörden tätige Unternehmen. 

Durch ihre Kenntnis der Umstände und der verantwortlichen Personen können Hinweisgeber dem ESK helfen, mögliche Betrugsfälle und andere Verstöße viel früher als sonst möglich zu erkennen und darüber Öffentlichkeit herzustellen.  Whistleblower tragen erheblich dazu bei, den Schaden für die Anleger so gering wie möglich zu halten, die Integrität der Kapitalmärkte besser zu wahren und die für rechtswidriges Verhalten Verantwortlichen schneller zur Rechenschaft zu ziehen.

Der ESK sichert allen Informanten absolute Vertraulichkeit zu.

Der Name eines Informanten wird niemals preis gegeben. Er wird auch nicht gespeichert. Vertrauliche Informationen und Unterlagen erreichen uns per Mail esk-schutzbund@email.de  oder per Briefpost an den ESK zu Händen von Horst Roosen.

Mit der Zusendung wird der ESK  zur freien Verwendung und Veröffentlichung aller Informationen berechtigt.

Garantie: Die Identität eines Informanten wird niemals preisgegeben. Es werden keinerlei personenbezogenen Daten gespeichert.

Dringende Bitte: keine faktenlosen Gerüchte, nur nachvollziehbare Informationen. Danke!

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Schon wieder ist ein Goldanbieter pleite.

Viele Goldverkäufer versprechen günstiges Gold und liefern Gold weit über dem Marktpreis. Mitunter gibt es überhaupt kein Gold oder der „Goldhaufen“ ist viel kleiner als beworben.  „Manche Anbieter nutzen die hohe Nachfrage nach Gold gnadenlos aus und erzählen den Anlegern goldene Märchen“, sagt Horst Roosen, vom ESK.

Lesen Sie mit freundlicher Empfehlung des Autors den nachstehenden Bericht, der am  19.06.2020 auf www.investmentcheck.de  veröffentlicht wurde.


Goldbarters ist insolvent

Rückgabeoption sollte risikolose Geschäfte ermöglichen.

Von risikolosen Geschäften träumt Jeder. Aber solche Träume können schnell zum Alptraum werden. Im Fall der Goldbarters dürften die Kunden spätestens jetzt aufwachen und die Realität erkennen. Das Insolvenzgericht Augsburg hat vor kurzem ein Insolvenzverfahren wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet (Aktenzeichen 2 IN 13/20). Der bestellte Insolvenzverwalter Georg Stemshorn von der Pluta Rechtsanwalts GmbH muss erst noch das vorgefundene Chaos sortieren, bevor er zur Schadenshöhe Aussagen machen kann.

Geschäftsmodell.

Ab 5.000 Euro bot Goldbarters einen Goldkauf mit Rückkaufoption an. Wer beispielsweise für 50 Euro pro Gramm einkaufte, dem wurde ein Rückkauf im 13. Monat für mindestens 55,50 Euro garantiert. Mindestens deshalb, weil bei einem höheren Marktpreis sogar ein höherer Rückkaufspreis bezahlt werden sollte. Damit Goldbarters das finanzieren kann, wurden angebliche Gewinne aus Handelsgeschäften behauptet. Der Vertrieb glaubte an dieses Märchen aus 1001 Nacht. Vielleicht haben die erheblichen Provisionen genügend Sand in die Augen gestreut.

Insolvenz.

Wie viele Investoren betroffen sind und wie hoch ein möglicher Schaden sein könnte, kann Stemshorn noch nicht sagen: „Derzeit prüft der Insolvenzverwalter zusammen mit seinem Team die finanzielle Situation und die Hintergründe des Unternehmens. Zudem werden die Gläubiger – dazu gehören unter anderem auch die Anleger – ermittelt und kontaktiert.“ Das scheint nicht gerade einfach zu sein, weil er ein ziemliches Chaos vorgefunden hat: „Wir haben bislang alle uns bekannten Gläubiger angeschrieben und wir ermitteln weiter die geschädigten Anleger. Dieser Prozess ist aufwendig, da teilweise Unterlagen nicht vollständig vorliegen.“

Hoffnung.

Nur andeutungsweise hat der Insolvenzverwalter eine Behörde gelobt. Vermutlich handelt es sich dabei um die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin): „Bereits in der Vergangenheit prüften die zuständigen Behörden das Produktangebot. Es erfolgten daraufhin unter anderem Rückabwicklungen von Anlagen.“ Solche angeordneten Rückabwicklungen könnten den Schaden zumindest etwas begrenzt haben. Für die noch vorhandenen Gläubiger hatte die Aktion allerdings die umgekehrte Wirkung, da dies die Substanz entsprechend schmälerte.

Loipfinger’s Meinung.

Wieder eine Pleite eines Goldanbieters. In diesem Fall scheint die BaFin sogar aktiv geworden zu sein und hat damit eine weitere Vergrößerung des mehr als fragwürdigen Modells verhindert. Leider passiert das zu selten. Viel zu oft werden gesetzliche Rahmenbedingungen großzügig zu Gunsten der Anbieter ausgelegt. Aber gut, das soll die Taten in diesem Fall nicht schmälern.

Service.
Unter kostenrechner.online gibt es einen einzigartigen Rechner für die Wirkung von Kosten bei Goldinvestments. Gerade Sparpläne verschiedener Anbieter kombinieren verschiedene anfängliche mit laufenden Kosten, wodurch die Gesamtwirkung aller Aufwendungen für einen Anleger schwer nachvollziehbar wird. Selbst wenn ein Anleger eine jährliche Wertsteigerung beim Goldpreis von fünf Prozent annimmt, fressen die Kosten bei zahlreichen Angeboten die Rendite komplett auf. Unter kostenrechner.online kann jeder Interessierte die Bedingungen verschiedener Angebote eintragen und in ihrer Kostenwirkung vergleichen. Dazu wird immer das theoretische Ergebnis vor allen Kosten mit dem tatsächlichen Ergebnis nach Kosten berechnet.

***
Betroffene Anleger können sich bei den Rechtsanwälten des ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung ausführlich beraten lassen.

Bei der  ESK Fördergemeinschaft melden sich durch die tägliche Berichterstattung viele Anleger die zu ihren Kapitalanlagen Fragen haben. Betroffene können kostenlos und unverbindlich mittels Online Kontaktformular, Telefon, Mail, Fax oder auch per Briefpost das Anmeldeformular zur ESK Fördergemeinschaft  anfordern.

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Telefon: 06071-9816813
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KLDC Technical Systems („BitcapCM“): Auf der Warnliste der FMA in Österreich.

Wie dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung über seine Internetseite whistleblowertreff.24.eu am 22. Juni 2020 mitgeteilt wurde, hat die Österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA)https://www.fma.gv.at  folgende Firma auf ihre Warnliste gesetzt:

KLDC Technical Systems („BitcapCM“)
Trust Company Complex,
Ajeltake Road, Ajeltake Island
Majuro, Marshall Islands MH 96960
support@bitcapcm.com
www.bitcapcm.com

Die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) kann gemäß § 4 Abs. 7 Bankwesengesetz (BWG) 1. Satz durch Kundmachung im Internet, Abdruck im „Amtsblatt zur Wiener Zeitung“ oder in einer Zeitung mit Verbreitung im gesamten Bundesgebiet die Öffentlichkeit informieren, dass eine namentlich genannte natürliche oder juristische Person (Person) zur Vornahme bestimmter Bankgeschäfte nicht berechtigt ist.

Mit Bekanntmachung im Amtsblatt zur Wiener Zeitung vom 20.06.2020 teilt die FMA daher mit, dass die oben genannte Firma nicht berechtigt ist, konzessionspflichtige Bankgeschäfte in Österreich zu erbringen. Es ist dem Anbieter daher der Handel auf eigene oder fremde Rechnung (§ 1 Abs 1 Z 7 BWG) nicht gestattet.
***
Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der BaFin.

Ohne die erforderliche Erlaubnis der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben.

Erlaubnisvorbehalt und Verbot gelten auch für Personen und Unternehmen, die keine Zweigstelle oder sonstige physische Präsenz in Deutschland unterhalten und ihr Geschäft allein im Wege des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs betreiben wollen. Sie gelten also unabhängig davon, ob das betreffende Geschäft ausschließlich in Deutschland für Kunden in Deutschland, aus dem Ausland nach Deutschland herein oder aus Deutschland hinaus ins Ausland betrieben wird. (Quelle:BaFin)

Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt ist seinen Kunden gegenüber, zum Schadensersatz verpflichtet.
***
Für Informanten:

Die Information eines Hinweisgebers, der über mögliche Verstöße informiert, ist eine der mächtigsten Waffen im Kampf gegen Betrüger, Abzocker und ohne Erlaubnis der zuständigen Behörden tätige Unternehmen. 

Durch ihre Kenntnis der Umstände und der verantwortlichen Personen können Hinweisgeber dem ESK helfen, mögliche Betrugsfälle und andere Verstöße viel früher als sonst möglich zu erkennen und darüber Öffentlichkeit herzustellen.  Whistleblower tragen erheblich dazu bei, den Schaden für die Anleger so gering wie möglich zu halten, die Integrität der Kapitalmärkte besser zu wahren und die für rechtswidriges Verhalten Verantwortlichen schneller zur Rechenschaft zu ziehen.

Der ESK sichert allen Informanten absolute Vertraulichkeit zu.

Der Name eines Informanten wird niemals preis gegeben. Er wird auch nicht gespeichert. Vertrauliche Informationen und Unterlagen erreichen uns per Mail esk-schutzbund@email.de  oder per Briefpost an den ESK zu Händen von Horst Roosen.

Mit der Zusendung wird der ESK  zur freien Verwendung und Veröffentlichung aller Informationen berechtigt.

Garantie: Die Identität eines Informanten wird niemals preisgegeben. Es werden keinerlei personenbezogenen Daten gespeichert.

Dringende Bitte: keine faktenlosen Gerüchte, nur nachvollziehbare Informationen. Danke!

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Freitag, Juni 19, 2020

Crypto Window Ltd.: Auf der Warnliste der Finanzaufsicht in Jersey

Wie dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung am 19.06.2020 über seine Internetseite whistleblowertreff.24.eu mitgeteilt wurde, hat die Finanzaufsicht Jersey Financial Services Commission (JFSC) (http://www.jerseyfsc.org) folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste gesetzt, weil das Unternehmen, entgegen der Behauptung auf seiner Webseite,  nicht in Jersey registriert ist.

Crypto Window Ltd
cryptoswindow.com

Die JFSC warnt die Öffentlichkeit vor einer Betrugsfirma namens Crypto Window Ltd. und ihrer Website, von der sie glaubt, dass es für betrügerische Zwecke eingerichtet wurde. Daher erinnert sie daran, im Umgang mit nicht autorisierten Finanzdienstleistern wachsam zu sein.

Crypto Window Ltd. hat keine Genehmigung von JFSC beantragt oder erhalten, um Finanzdienstleistungsgeschäfte zu tätigen oder Buchhaltungs- oder Kryptowährungsdienste auf der Insel anzubieten.

Crypto Window Ltd behauptet fälschlicherweise, von dieser Adresse in Jersey aus zu handeln:

Channel House, Green Street,
St. Helier
Jersey, JE2 4UH
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FinanceCash24: Auf der Warnliste der irischen „Central Bank“

Wie dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung über seine Internetseite whistleblowertreff.24.eu am 19.06.2020 mitgeteilt wurde, hat die irische „Central Bank“ (https://www.centralbank.ie)  folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste gesetzt:

Donnerstag, Juni 18, 2020

Paraiba World und Paraiba Deluxe: BaFinuntersagt Anlageverwaltung

Die BaFin hat mit Bescheiden vom 21. April 2020 gegenüber Paraiba World Ltd. und NeoMoc Global Ltd,Hong Kong, die sofortige Einstellung der unerlaubt betriebenen Anlageverwaltung angeordnet.

Über die Internetseiten www.paraiba.world und www.paraiba-deluxe.com bieten die beiden Unternehmen so genannte „Cycles“, „Firstline“, „Downline“ unter anderem als fertige „Portfolien“ an. Sie geben vor, ihre Anleger an der Wertentwicklung dieser Produkte mithilfe von Arbitragegeschäften, Devisenhandel und Handel mit Kryptowerten zu beteiligen.

Es ist keine konkrete Anlagestrategie erkennbar. Die Anleger treffen selbst keine Entscheidung, in welche konkreten Finanzinstrumente ihr Geld investiert werden soll.

Damit erbringen Paraiba World Ltd. und NeoMoc Global Ltd. gewerbsmäßig die Anlageverwaltung nach § 1 Absatz 1a Satz 1 Nr. 11 Kreditwesengesetz (KWG). Über die nach § 32 Absatz 1 KWG erforderliche Erlaubnis der BaFin verfügen sie jedoch nicht. Sie handeln daher unerlaubt.

Quelle: © Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht / http://www.bafin.de


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Erlaubnisvorbehalt und Verbot gelten auch für Personen und Unternehmen, die keine Zweigstelle oder sonstige physische Präsenz in Deutschland unterhalten und ihr Geschäft allein im Wege des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs betreiben wollen. Sie gelten also unabhängig davon, ob das betreffende Geschäft ausschließlich in Deutschland für Kunden in Deutschland, aus dem Ausland nach Deutschland herein oder aus Deutschland hinaus ins Ausland betrieben wird. (Quelle:BaFin)

Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt ist seinen Kunden gegenüber, zum Schadensersatz verpflichtet.
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Die Information eines Hinweisgebers, der über mögliche Verstöße informiert, ist eine der mächtigsten Waffen im Kampf gegen Betrüger, Abzocker und ohne Erlaubnis der zuständigen Behörden tätige Unternehmen. 

Durch ihre Kenntnis der Umstände und der verantwortlichen Personen können Hinweisgeber dem ESK helfen, mögliche Betrugsfälle und andere Verstöße viel früher als sonst möglich zu erkennen und darüber Öffentlichkeit herzustellen.  Whistleblower tragen erheblich dazu bei, den Schaden für die Anleger so gering wie möglich zu halten, die Integrität der Kapitalmärkte besser zu wahren und die für rechtswidriges Verhalten Verantwortlichen schneller zur Rechenschaft zu ziehen.

Der ESK sichert allen Informanten absolute Vertraulichkeit zu.

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Boiler Rooms: Die Belgischen Finanzaufsicht (FSMA) warnt die Öffentlichkeit vor rechtswidrigen Aktivitäten.

Wie dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung am 18.06.2020 über seine Internetseite  whistleblowertreff.24.eu mitgeteilt wurde, warnt die Finanzaufsichtsbehörde von Belgien Financial Services and Markets Authority (FSMA) (https://www.fsma.be ) die Öffentlichkeit vor den Aktivitäten verschiedener Unternehmen, die in Belgien rechtswidrig tätig sind. Dies gilt für folgende Unternehmen:

ABConseils-patrimoine.com (www.abconseils-patrimoine.com, derzeit inaktiv);
Takahashi und Partner (https://takahashipartners.com/);
Tan Allen Piguet Asset Management (https://www.tapam.com/).

Diese Unternehmen dürfen keine Wertpapierdienstleistungen in oder aus Belgien anbieten.

Die FSMA rät daher dringend davon ab, auf Angebote dieser Unternehmen für Finanzdienstleistungen zu reagieren und Geld auf eine von ihnen angegebene Kontonummer zu überweisen.

Nach den der FSMA zur Verfügung stehenden Informationen scheint es sich bei den Unternehmen möglicherweise um „Boiler Rooms“ zu handeln.

„Boiler-Room“ Betrug beinhaltet Kontakt mit den Verbrauchern, in der Regel unaufgefordert und oft per Telefon, bietet sich Aktien oder andere Finanzprodukte zu verkaufen. In jüngster Zeit sind die angebotenen Dienstleistungen vielfältiger geworden. So wurden Portfoliomanagementdienste, Festgeldkonten, Anlageberatung, Investitionen in Crowdfunding-Projekte usw. angeboten.

Obwohl die „Boiler Rooms“ oft behaupten, autorisierte Dienstleister mit einer professionellen Website und auszufüllenden Formularen zu sein, sind sie in Wirklichkeit Betrüger, die fiktive oder wertlose Dienstleistungen anbieten.

In der Regel wird der Verbraucher dazu verleitet, eine anfängliche, begrenzte Investition zu tätigen, die sehr bald als rentabel erscheint. Danach wird der Verbraucher aufgefordert, immer mehr zusätzliche Investitionen zu tätigen. Aber anders als bei der ersten Investition verlieren die neuen Investitionen Geld und / oder wenn ein Verbraucher sein Geld zurückfordert, stellt sich heraus, dass dies unmöglich ist, wenn er keine weiteren Zahlungen leistet.

Die Betrüger zögern oft nicht, den Verbraucher unter starken Druck zu setzen, immer mehr Geld einzuzahlen (daher der Begriff „Boiler-Room“). Am Ende wird der Investor sein Geld niemals zurückbekommen.

Generell bietet Ihnen die FSMA als Investor die folgenden Empfehlungen , um sich vor solchen betrügerischen Praktiken zu schützen:

Überprüfen Sie immer die Identität eines Unternehmens, das Ihnen Finanzdienstleistungen anbietet (Firmenname, Sitz usw.). Wenn das Unternehmen nicht eindeutig identifiziert werden kann, sollte es nicht vertrauenswürdig sein. Wenn sich das Unternehmen außerhalb der Europäischen Union befindet, sollten Sie sich der Schwierigkeit des Rechtsweges bewusst sein, falls Sie sich in einem Streit mit dem Unternehmen befinden und rechtliche Schritte einleiten möchten.

Stellen Sie fest, ob das Unternehmen eine Berechtigung besitzt. Sie können dies tun, indem Sie die auf der FSMA-Website veröffentlichten Listen konsultieren - Überprüfen Sie Ihren Anbieter .

Konsultieren Sie die auf den Websites der FSMA, der ausländischen Aufsichtsbehörden oder der IOSCO veröffentlichten Warnungen(Link ist extern). Überprüfen Sie, ob das Unternehmen, das Ihnen Finanzdienstleistungen anbietet, in einer Warnung genannt wurde. Suchen Sie nicht nur nach dem Namen der Firma (n), die Ihnen Finanzdienstleistungen anbietet oder angeboten hat, sondern suchen Sie auch nach dem Namen der Firma (n), bei der Sie aufgefordert werden, Geld einzuzahlen.
Auf der FSMA-Website gibt es eine Suchfunktion , die Sie für diesen Zweck verwenden können. Darüber hinaus sind alle „Boiler-Rooms“, zu denen die FSMA bereits eine Warnung veröffentlicht hat, auf der  Liste der in Belgien rechtswidrig tätigen Unternehmen aufgeführt , die auch auf der FSMA-Website verfügbar ist.

Beachten Sie: Nur weil das gesuchte Unternehmen nicht in der Liste der Warnungen aufgeführt ist, bedeutet dies nicht zwangsläufig, dass Sie ihm vertrauen und davon ausgehen können, dass es über die erforderliche Berechtigung zum Anbieten von Finanzdienstleistungen verfügt. Die FSMA unternimmt alles, um Warnungen rechtzeitig zu veröffentlichen. Es ist jedoch durchaus möglich, dass sie nicht weiß, dass ein Unternehmen in Belgien rechtswidrige Aktivitäten ausführt. Einer der Gründe dafür ist, dass Unternehmen, die in böser Absicht handeln, regelmäßig ihre Namen ändern.

Seien Sie vorsichtig bei Kaltakquise: Sie werden telefonisch oder per E-Mail mit einem Finanzangebot kontaktiert, obwohl Sie als Finanzinvestor keine vorherige Anfrage gestellt haben. Solche Kontakte sind oft der erste Schritt in einer betrügerischen Praxis.

Seien Sie vorsichtig, wenn Sie aufgefordert werden, Geld in ein Land zu überweisen, das keine Verbindung zum Unternehmen oder zu Ihrem Wohnsitzland hat. Beachten Sie, dass Sie im Falle eines Betrugs im Boiler-Room normalerweise aufgefordert werden, Geld auf Bankkonten zu überweisen, die bei Banken mit Sitz in Asien eröffnet wurden.

Seien Sie skeptisch, wenn Ihnen völlig unverhältnismäßige Renditen versprochen werden. Betrüger lassen es oft von Anfang an so erscheinen, als hätte die Investition erhebliche Renditen erzielt. Die Dinge beginnen erst dann schief zu laufen, wenn der Investor darum bittet, sein Geld abzuheben.

Akzeptieren Sie die von diesen Unternehmen bereitgestellten Informationen nicht unkritisch. Manchmal behauptet ein Unternehmen, es sei berechtigt, Finanzdienstleistungen anzubieten, obwohl dies tatsächlich nicht der Fall ist. Überprüfen Sie immer die Informationen, die Sie erhalten.

Seien Sie vorsichtig bei "geklonten Firmen". Dies sind Unternehmen, die sich als unterschiedliche, rechtmäßige Unternehmen ausgeben, obwohl sie keine tatsächliche Verbindung zu ihnen haben. Durch Vergleichen der E-Mail-Adressen oder Kontaktdaten der betreffenden Unternehmen können Sie diese Form von Betrug erkennen.

Fragen Sie Ihre Gegenpartei nach klaren und verständlichen Informationen . Investieren Sie niemals in ein Produkt, wenn Sie nicht genau verstehen, was angeboten wird.

Seien Sie misstrauisch, wenn Sie aufgefordert werden, eine zusätzliche Zahlung zu leisten oder eine Steuer als Bedingung für die Auszahlung Ihrer Retouren zu zahlen. Diese zusätzlichen Forderungen sind oft ein Zeichen von Betrug.
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Erlaubnisvorbehalt und Verbot gelten auch für Personen und Unternehmen, die keine Zweigstelle oder sonstige physische Präsenz in Deutschland unterhalten und ihr Geschäft allein im Wege des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs betreiben wollen. Sie gelten also unabhängig davon, ob das betreffende Geschäft ausschließlich in Deutschland für Kunden in Deutschland, aus dem Ausland nach Deutschland herein oder aus Deutschland hinaus ins Ausland betrieben wird. (Quelle:BaFin)

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Für Informanten:

Die Information eines Hinweisgebers, der über mögliche Verstöße informiert, ist eine der mächtigsten Waffen im Kampf gegen Betrüger, Abzocker und ohne Erlaubnis der zuständigen Behörden tätige Unternehmen. 

Durch ihre Kenntnis der Umstände und der verantwortlichen Personen können Hinweisgeber dem ESK helfen, mögliche Betrugsfälle und andere Verstöße viel früher als sonst möglich zu erkennen und darüber Öffentlichkeit herzustellen.  Whistleblower tragen erheblich dazu bei, den Schaden für die Anleger so gering wie möglich zu halten, die Integrität der Kapitalmärkte besser zu wahren und die für rechtswidriges Verhalten Verantwortlichen schneller zur Rechenschaft zu ziehen.

Der ESK sichert allen Informanten absolute Vertraulichkeit zu.

Der Name eines Informanten wird niemals preis gegeben. Er wird auch nicht gespeichert. Vertrauliche Informationen und Unterlagen erreichen uns per Mail esk-schutzbund@email.de  oder per Briefpost an den ESK zu Händen von Horst Roosen.

Mit der Zusendung wird der ESK  zur freien Verwendung und Veröffentlichung aller Informationen berechtigt.

Garantie: Die Identität eines Informanten wird niemals preisgegeben. Es werden keinerlei personenbezogenen Daten gespeichert.

Dringende Bitte: keine faktenlosen Gerüchte, nur nachvollziehbare Informationen. Danke!

ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
EXPRESS INKASSO® GmbH
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816813
Telefax: 06071-9816829

Fördergemeinschaft zur Durchsetzung
von Geldansprüchen auf Erfolgsbasis

ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung

Betroffene Anleger finden Hilfe hier 

Stock21stoptions Ltd. auf der Warnliste der Finanzaufsicht in Luxemburg.

Wie dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung über seine Internetseite whistleblowertreff.24.eu am  18. Juni 2020 mitgeteilt wurde, hat die Finanzaufsicht Commission de Surveillance du Secteur Financier (CSSF) http://www.cssf.lu in Luxemburg folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste gesetzt:

Stock21stoptions Ltd.
www.stock21stoptions.com

Die Commission de Surveillance du Secteur Financier (CSSF) warnt die Öffentlichkeit vor den Aktivitäten eines Unternehmens namens Stock21stoptions Ltd. das behauptet, am

51 Boulevard Grande-Duchesse Charlotte
1330 Luxemburg

ansässig zu sein und reguliert und von der CSSF überwacht zu werden.

Die CSSF informiert die Öffentlichkeit darüber, dass das Unternehmen mit dem Namen Stock21stoptions Ltd ihm unbekannt ist und keine Genehmigung zur Erbringung von Wertpapierdienstleistungen oder anderen Finanzdienstleistungen in oder von Luxemburg erhalten hat.

***
Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der BaFin.

Ohne die erforderliche Erlaubnis der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben.

Erlaubnisvorbehalt und Verbot gelten auch für Personen und Unternehmen, die keine Zweigstelle oder sonstige physische Präsenz in Deutschland unterhalten und ihr Geschäft allein im Wege des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs betreiben wollen. Sie gelten also unabhängig davon, ob das betreffende Geschäft ausschließlich in Deutschland für Kunden in Deutschland, aus dem Ausland nach Deutschland herein oder aus Deutschland hinaus ins Ausland betrieben wird. (Quelle:BaFin)

Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt ist seinen Kunden gegenüber, zum Schadensersatz verpflichtet.

Für Informanten:

Die Information eines Hinweisgebers, der über mögliche Verstöße informiert, ist eine der mächtigsten Waffen im Kampf gegen Betrüger, Abzocker und ohne Erlaubnis der zuständigen Behörden tätige Unternehmen. 

Durch ihre Kenntnis der Umstände und der verantwortlichen Personen können Hinweisgeber dem ESK helfen, mögliche Betrugsfälle und andere Verstöße viel früher als sonst möglich zu erkennen und darüber Öffentlichkeit herzustellen.  Whistleblower tragen erheblich dazu bei, den Schaden für die Anleger so gering wie möglich zu halten, die Integrität der Kapitalmärkte besser zu wahren und die für rechtswidriges Verhalten Verantwortlichen schneller zur Rechenschaft zu ziehen.

Der ESK sichert allen Informanten absolute Vertraulichkeit zu.

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Dringende Bitte: keine faktenlosen Gerüchte, nur nachvollziehbare Informationen. Danke!

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