Donnerstag, Juni 11, 2020

Flugpreise: Vorwärts in die Vergangenheit.

In der „guten alten Zeit“ in den 50er Jahren, da waren die Reichen, Schönen und öffentlich Alimentierten in einem Flugzeug noch unter sich. Für das normale Volk war ein Flugticket nämlich unerschwinglich.

Einen VW Käfer konnte man in den 50er Jahren schon für 4.400 Mark erstehen, für einen Flug nach New York dagegen mussten 6.000.- Mark hingeblättert werden.

Jetzt forderte Meteorologe und Wettermoderator Sven Plöger im „Kölner Treff“ des WDR, Inlandsflüge extrem zu verteuern. Ein Flug von Hamburg nach München müsse 900.- Euro kosten. Fliegen soll also, wie in den 50er Jahren zum Privileg der Reichen, Schönen und vom Steuerzahler Ausgehaltenen werden.

Für das Volk soll gelten: „rauf aufs Fahrrad“ während es sich die Links-Grüne Wasserprediger-Fraktion im Flugzeugsessel bequem macht.  

Wenn im Öffentlich Rechtlichen ohne Widerspruch, Armut zum Politikmodell gemacht werden kann und dem „Normalbürger“ immer höhere Kosten im Namen des Klimawandels zugemutet werden, dann zeigt sich nur all zu deutlich die Auswirkungen dieser menschenverachtenden Politik und wo die Reise eigentlich hingehen soll. „So lange sogenannte Klimaaktivisten ungehindert die Moralkeule schwingen können und keine Fragen nach der Berechtigung ihres Handelns gestellt werden, besteht kaum Hoffnung auf Änderung“ befürchtet Horst Roosen, Vorstand des UTR |Umwelt|Technik|Recht| e.V.

Offensichtlich hat sich der Staat von seiner sozialen Verantwortlichkeit bereits verabschiedet.

Wenn Menschen in unserem Land – selbst wenn sie Arbeit haben – nicht genug Geld haben um sich und ihre Familien zu versorgen, so ist das eine politische und volkswirtschaftliche Bankrotterklärung – oder eine beabsichtigte Spaltung der Gesellschaft. Mittlerweile wurde durch eine perfide Marketingstrategie erreicht, dass die ,,Armenspeisungen“, ,,Suppenküchen“ oder eben die ,,Tafeln“ nicht als das was sie tatsächlich sind, nämlich eine symbolische Armutslinderung nach Gutsherrenart, von der Öffentlichkeit wahrgenommen werden, sondern als soziale Errungenschaft gefeiert werden.

Diejenigen, die an der Macht sind und für die wachsende Energiearmut in Deutschland verantwortlich zeichnen, sind aber nicht bereit ihren eigenen Lebensstil zu ändern bzw. persönliche Opfer zu bringen. Die deutschen Haushalte zahlen pro Monat zur angeblichen Bekämpfung des Klimawandels die höchsten Strompreise in Europa. Warum sollten die Deutschen auch nicht die weltweit höchsten Flugpreis bezahlen?

Lesen Sie hier bei dem UTR e.V. den Beitrag von Holger Douglas

KLIMARETTUNGSIDEEN EINES WETTERMANNS: Statt „falscher Preise“: 900 Euro für Inlandsflug und Benzinkontingent für alle?

Der Ruf nach der Klima-Planwirtschaft wird lauter. Im Flugverkehr müsse es viel höhere Preise geben, schlägt ARD-Wetterfrosch Sven Plöger vor. Und in der Taz fantasiert man über die Zuteilung von begrenzten Treibstoffkontingenten.

Corona ist abgeflacht, jetzt kommt die Klimakatastrophe auf Wiedervorlage.

Zum Beispiel beim WDR. In der Sendung »Kölner Treff« erklärt der aus den Nachrichtensendungen der ARD bekannte Wettermann Sven Plöger dem Zuschauer nicht etwa, warum es derzeit während der Schafskälte so kalt ist, sondern: »Wir brauchen ein Regelwerk!« Freiwilliger Klimaschutz soll nicht mehr genug sein.

Plöger pfeffert dem Zuschauer ein »radikales Umdenken« entgegen, vermutlich ein Versuch, gut Wetter bei den Sendern zu machen. Eine Taxifahrt zum Flughafen koste 70 Euro, meinte der Wettermann, fügte aber nicht hinzu, dass er selbst öfter den Bus oder Bahn zum Flughafen benutzt. Der Flug von München nach Hamburg koste nur 29 Euro. »Das ist nicht besonders logisch. Wir haben falsche Preise. Und falsche Preise heißt, dass wir irgendwas ausbeuten. Das T-Shirt für 1,99 Euro beutet den Menschen in Bangladesch aus, der Flug für 29 Euro über diese Distanz beutet die Natur aus«, gibt die WELT Plögers Logik wieder.

Dagegen brauche es einen Schutz, so Plöger weiter: »Und deswegen sage ich zum Beispiel: Warum soll eigentlich der Taxikilometer etwas anderes kosten als der Flugkilometer?« Der Preis für einen Taxikilometer liege in Deutschland bei rund 1,50 Euro. Der Flugkilometer solle genauso viel kosten. Ein Flug von München nach Hamburg, rechnete Plöger vor, würde dann 900 Euro kosten. »Dann kann ich versichern, dass wir sehr klimafreundlich werden.«

Gut für den von öffentlich-rechtlichen Zwangsabgaben finanzierten und damit der Lebenswirklichkeit der in der freien Wirtschaft arbeitenden Menschen vermutlich weitgehend entkoppelten Plöger, dass er wohl auch weiterhin teure Flüge auf Gebührenzahlerkosten buchen kann. Für diejenigen, die das tun müssen, sind günstige Reisekosten ein Segen, wobei sich jene sagenhaften 29 Euro aufgrund der vielen Nebenkosten noch rasch erhöhen.

Sehr günstige Preise gibt es nur zu bestimmten Zeiten, sie schwanken entsprechend den Marktverhältnissen. Ein Flugzeug muss möglichst voll besetzt werden, um sich zu lohnen. Da hilft aus Sicht der Fluggesellschaft auch, den letzten leeren Platz mit Hilfe ausgeklügelter Preise für 10 Euro zu verkaufen, während Busse und Bahnen meist leer durch die Gegend fahren, der Durchschnittspreis pro Platz im Flugzeug ist dagegen deutlich höher.

Hoffentlich stehen Plögers Wettervorhersagen nicht auf solch wackligen Füssen wie seine ‚Versicherungen‘, welche Verkehrsmittel am besten für die Menschheit seien. Denn Energievergleiche zwischen Bahn und Flugzeug sind trotz der Versicherungen Plögers schwierig, zumal die Bahn sich mit der Veröffentlichung genauer Daten schwer tut.

Fest steht: Flugzeugtriebwerke selbst sind sehr effizient und damit sparsam geworden. Eine Boeing 737 schluckt pro Stunde ungefähr zwei Tonnen Kerosin und legt dabei etwa 800 Kilometer zurück, kann etwa 150 Passagieren transportieren. Das bedeutet 2,6 Liter Kerosin pro Passagier auf 100 Kilometer. Das Flugzeug nutzt also zumindest im Vergleich mit dem ICE die Energie sehr gut aus.

Bei der Bahn hängt die Effizienz stark davon ab, wie viele Passagiere im Zug sitzen, und wie schnell er fährt. Ein ICE zieht beim Anfahren und Beschleunigen schonmal  fünf bis sechs MWh aus dem Stromnetz. Für einen Flug von München nach Hamburg muss auch nicht die Republik mit teuren und wartungsintensiven Eisenbahnstrecken durchzogen werden, sondern es genügen drei, vier Kilometer Start- und Landebahn. Bei der Bahn schlägt vor allem die hohe Geschwindigkeit negativ zu Buche. Die Überwindung des Windwiderstandes kostet mit wachsender Geschwindigkeit sehr viel Energie. Der Widerstand wächst mit dem Quadrat der Geschwindigkeit und beträgt beim modernen ICE3 bei 300 km/h deftige 80 Prozent. Ein Grund übrigens, warum der neue ICE 4 nicht mehr auf die Höchstgeschwindigkeit seines Vorgängers ausgelegt ist.

Es ist also keineswegs ausgemacht, dass Bahnfahren »dem Klima hilft«.

Schon gleich gar nicht im Nahverkehr, bei dem die Verbrauchswerte bei allen Verkehrsmitteln deutlich steigen. (Gottfried Ilgmann, Klemens Polatschek: »Zukunft der Mobilität: Wie viel öffentlichen Personenverkehr werden wir uns leisten können?«, Berlin 2013).

Bleibt das viel gepriesene »Lastenfahrrad«, mit dem ein Hauch von Vietnam auf unsere Straßen kommt. Plöger beteuert übrigens nicht, dass er selbst nur noch »umweltfreundlich« mit dem Fahrrad unterwegs sein will. Vielleicht ist ihm ja der Schreck in die Glieder gefahren, als er von der Idee las, jeder solle nur noch eine bestimmte Menge Benzin zugeteilt bekommen. Warum? Um das Klima zu retten natürlich.

Denn, wie jetzt in der Taz ein Gastkommentator schreibt, will der »Sachverständigenrat«, der die Bundesregierung in Umweltfragen berät, »uns zu einem Volk von Bus- und Radfahrern und das Auto mit zusätzlichen Gebühren unattraktiv machen«.

Damit werde das Autofahren zwar teurer, meint der Taz-Autor. Doch: »Das reicht nicht. Soll der Plan mit dem 1,5-Grad-Ziel wirklich aufgehen, brauchen wir für das Klima eine sozialistische Planwirtschaft. Zum Beispiel so: Jedem Bundesbürger müssten pro Jahr nur noch 444 Liter Kraftstoff zustehen, mehr erst mal nicht.«

»Gleicher Sprit für alle«, heißt es da wie in einer Büttenrede. »Das klingt wie Sozialismus in Reinkultur. Dabei wäre es nur die konsequente Umsetzung des vorgenommenen Ziels.«

»Was aus einer solchen Zuteilung folgt, liegt in der Selbstverantwortung eines jeden Einzelnen: Ein 5-Liter-Kleinwagen-Fahrer käme mit seinem Spritkontingent 8.880 Kilometer weit. Der oft gescholtene Fahrer mit seinem 12-Liter-SUV brächte es eben nur noch auf 3.700 Kilometer, der Lkw entsprechend auf viel weniger.«

Dann hätte sich auch die Auslieferung der gedruckten taz-Exemplare schnell erledigt: ‚Sorry Leute, heute keine taz mehr, Benzinkontingent für die Lieferwagen verbraucht!‘

»Eine Utopie?«, fragt der Autor am Ende und folgert messerscharf: »Dann wäre auch das Pariser Klimaziel eine solche.«

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Mittwoch, Juni 10, 2020

Betrügerische Online-Handelsplattformen: Die Belgischen Finanzaufsicht FSMA aktualisiert ihre Liste verdächtiger Websites.

Wie dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung am 10.06.2020 über seine Internetseite  whistleblowertreff.24.eu mitgeteilt wurde, warnt die Finanzaufsichtsbehörde von Belgien Financial Services and Markets Authority (FSMA) (https://www.fsma.be) vor den Aktivitäten nachstehender Unternehmen.

In den letzten Wochen erhielt die FSMA weiterhin neue Beschwerden von Verbrauchern über neue betrügerische Online-Handelsplattformen, die auf dem belgischen Markt tätig sind.

Der Ansatz bleibt der gleiche. Diese Handelsplattformen versuchen, die Neugier der Verbraucher zu wecken, indem sie Betrugsanzeigen in sozialen Medien wie Facebook schalten. In diesen gefälschten Anzeigen erklärt eine bekannte Person oft, wie man schnell reich wird.

Nach dem Klicken auf die Anzeige und der Angabe ihrer Kontaktdaten werden die Opfer in der Regel schnell von Betrügern angerufen, die einen konkreten Investitionsvorschlag vorlegen (in Aktien, alternativen Anlageprodukten, virtuellen Währungen usw.).

Diese Plattformen agieren sehr aggressiv. Betrüger versuchen sogar, die Opfer davon zu überzeugen, die Kontrolle über ihren Computer aus der Ferne zu übernehmen, um bestimmte Geldtransfers durchzuführen. Die Betrüger versuchen auch, die Opfer davon zu überzeugen, immer mehr Geld zu investieren.

Opfer, die dem zustimmen, beschweren sich insbesondere über:
  • sich nicht in der Lage fühlen, ihr Geld zurückzugewinnen, oder
  • einfach nicht mehr von der Plattform zu hören, mit der sie ihr Geld investiert haben.

Dies sind höchstwahrscheinlich Fälle von Investitionsbetrug.

In den vergangenen Monaten hat die FSMA bereits wiederholt vor den Aktivitäten einiger dieser Handelsplattformen gewarnt. In den letzten Wochen sind im Internet verschiedene neue Handelsplattformen erschienen.
Die FSMA rät daher dringend davon ab, auf Angebote von Finanzdienstleistungen der folgenden neuen Handelsplattformen zu reagieren:

  • Finantik (www.finantik.com)
  • Allgemeiner Handel (www.generaltrade.cc)
  • GiroFX (www.girofx.com)
  • GoldenCFD (www.goldencfd.com)
  • LionsFM (www.lionsfm.com)
  • Nava Gates (www.navagates.com)
  • Parker Prime (www.parker-prime.com)
  • Summit Trade (www.summitrade.co)
  • United Markets Capital (www.unitedmarketscapital.com)

Um Betrug zu vermeiden, richtet die FSMA die folgenden Empfehlungen an die Anleger:  Überprüfen Sie immer die Identität (Firmenname, Heimatland, Sitz usw.) des Unternehmens . Wenn das Unternehmen nicht eindeutig identifiziert werden kann, sollte es nicht vertrauenswürdig sein.

Überprüfen Sie immer, ob das betreffende Unternehmen über die erforderliche Berechtigung verfügt. Zu diesem Zweck reicht eine einfache Suche auf der Website der Finanzaufsichtsbehörde aus. Wichtig! Achten Sie immer auf " geklonte Firmen" : Unternehmen, die sich als andere, rechtmäßige Unternehmen ausgeben, obwohl sie keine Verbindung zu ihnen haben. Ein genauer Blick auf die E-Mail-Adressen oder Kontaktdaten der betreffenden Unternehmen kann sich als nützlich erweisen, um diese Art von Betrug zu erkennen und zu verhindern. Sollte es Betrügern außerdem gelingen, die Kontrolle über Ihren Computer zu übernehmen, empfiehlt die FSMA, dass Sie sich an Ihre Bank wenden und gegebenenfalls Ihre Passwörter ändern.

***
Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der BaFin. Ohne die erforderliche Erlaubnis der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben.

Erlaubnisvorbehalt und Verbot gelten auch für Personen und Unternehmen, die keine Zweigstelle oder sonstige physische Präsenz in Deutschland unterhalten und ihr Geschäft allein im Wege des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs betreiben wollen. Sie gelten also unabhängig davon, ob das betreffende Geschäft ausschließlich in Deutschland für Kunden in Deutschland, aus dem Ausland nach Deutschland herein oder aus Deutschland hinaus ins Ausland betrieben wird. (Quelle:BaFin)

Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt ist seinen Kunden gegenüber, zum Schadensersatz verpflichtet.
***
Für Informanten:

Die Information eines Hinweisgebers, der über mögliche Verstöße informiert, ist eine der mächtigsten Waffen im Kampf gegen Betrüger, Abzocker und ohne Erlaubnis der zuständigen Behörden tätige Unternehmen. 

Durch ihre Kenntnis der Umstände und der verantwortlichen Personen können Hinweisgeber dem ESK helfen, mögliche Betrugsfälle und andere Verstöße viel früher als sonst möglich zu erkennen und darüber Öffentlichkeit herzustellen.  Whistleblower tragen erheblich dazu bei, den Schaden für die Anleger so gering wie möglich zu halten, die Integrität der Kapitalmärkte besser zu wahren und die für rechtswidriges Verhalten Verantwortlichen schneller zur Rechenschaft zu ziehen.

Der ESK sichert allen Informanten absolute Vertraulichkeit zu.

Der Name eines Informanten wird niemals preis gegeben. Er wird auch nicht gespeichert. Vertrauliche Informationen und Unterlagen erreichen uns per Mail esk-schutzbund@email.de  oder per Briefpost an den ESK zu Händen von Horst Roosen.

Mit der Zusendung wird der ESK  zur freien Verwendung und Veröffentlichung aller Informationen berechtigt.

Garantie: Die Identität eines Informanten wird niemals preisgegeben. Es werden keinerlei personenbezogenen Daten gespeichert.

Dringende Bitte: keine faktenlosen Gerüchte, nur nachvollziehbare Informationen. Danke!

ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
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Clarium Capitals ist kein nach § 32 KWG zugelassenes Institut

Die BaFin weist darauf hin, dass sie der Clarium Capitals mit angeblichen Niederlassungen in London, Großbritannien, und New York, USA, keine Erlaubnis gemäß § 32 Kreditwesengesetz (KWG) zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen erteilt hat. Das Unternehmen untersteht nicht der Aufsicht der BaFin.

Das Unternehmen behauptet auf seiner deutschsprachigen Website „clarium-capitals.com“, ein in der EUreguliertes „Investitionsunternehmen“ zu sein und unter den Anwendungsbereich der europäischen MiFID-Richtlinien zu fallen. Damit erweckt das Unternehmen den Eindruck, es verfüge über eine Erlaubnis einer europäischen Finanzaufsichtsbehörde, insbesondere eine gem. § 32 Abs. 4 KWG zu veröffentlichende Erlaubnis der BaFin. Dies trifft aber nicht zu.

Quelle: © Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht / http://www.bafin.de
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Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt ist seinen Kunden gegenüber, zum Schadensersatz verpflichtet.

Wer von einem ihm unbekannten Unternehmen kontaktiert wird, sollte fragen welche Aufsichtsbehörde die Genehmigung zur Erbringung von Finanzdienstleistungen erteilt hat. Ein Anruf bei dieser Behörde schafft dann Klarheit ob die Auskunft stimmt oder nicht!

Der ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung  unterstützt nach Kräften das wichtigste Ziel der geschädigten Anleger, die Wiederbeschaffung des investierten Geldes.

Die Erfolgsaussichten sind für diese Geschädigten oft so gut, dass die ESK Fördergemeinschaft Anlage- und Cyber-Betrug  im Bedarfsfall sogar die Hälfte des Anwaltshonorars für den Anleger gegen eine Erfolgsprovision übernimmt.

Betroffene Anleger die Verluste durch Kapitalanlage- und Cyber-Betrug   erlitten haben, können von dem reichhaltigen Erfahrungsschatz der ESK Vertragsanwälte profitieren.

  • Die ESK Vertragsanwälte betreuen Sie in Ihren Anliegen und stehen Ihnen als Rechtsanwälte mit Rat und Tat  in Deutschland, Österreich, Schweiz und Liechtenstein zur Seite.

Sehr oft kann durch schnelles Handeln weiterer Schaden abgehalten werden.

Fazit
Wer sich der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen.

Betroffene können kostenlos und unverbindlich mittels Online Kontaktformular, Telefon, Mail, Fax oder auch per Briefpost das Anmeldeformular zur ESK Fördergemeinschaft  anfordern.

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Kapitalanlageverluste: Wenn die Rechtsschutzversicherung nicht zahlt – was dann?

Millionen Menschen versuchen finanzielle Unabhängigkeit, Sicherheit  und Wohlstand durch Kapitalanlagen zu erreichen. Der Kapitalanlagemarkt ist jedoch für die meisten Anleger  ein völlig undurchschaubares Gebilde.  Jedes Jahr werden private Vermögen in Milliardenhöhe vernichtet.

Anleger die versuchen im Alleingang Ihr Geld bei Gericht einzuklagen, müssen oft die bittere Erfahrung machen, dass der Rechtsweg für sie zum unkalkulierbaren Risiko geworden ist. Vor allem finanziell.  Zwar hat das Bundesverfassungsgericht wiederholt gemahnt, der grundgesetzlich garantierte gleiche Zugang zum Recht dürfe nicht auf der Finanzierungsseite in Gefahr geraten. Das würde in der Praxis bedeuten, dass sich jeder Bürger notfalls den Gang vor Gericht leisten kann, ohne eine Privatinsolvenz zu riskieren.

Tatsächlich ist es jedoch so, dass viele Ansprüche in Deutschland mittlerweile nicht mehr gerichtlich durchgesetzt werden, weil die Betroffenen schlichtweg die Kosten nicht aufbringen können. Zumal es auch nie zu 100% sicher ist, ob die gerichtliche Auseinandersetzung letztlich Erfolg hat.

Wenn es darum geht, das verlorene Geld wieder zu beschaffen oder zumindest den Schaden zu begrenzen, sind viele geprellte Anleger nicht mehr bereit professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen, geschweige denn dafür zu bezahlen. Der unsägliche Spruch vom „guten Geld“ was man dem „schlechten Geld“ nicht hinterherwerfen möchte muss dann als absurde Begründung herhalten. Diese Haltung freut die Kapitalvernichter! Von interessierter Seite wird der geprellte Anleger oft noch in dieser falschen Meinung  bestärkt.

Auch die Unterstellung dass der Rechtsschutz der beste Gewinngarant für Versicherungen und dubiose Juristen sein soll ist absurd. Um die Kosten der Rechtsschutzschäden zu reduzieren, bieten beispielsweise die Rechtsschutzversicherer über Hotlines eigene Rechtsberatungen an und stellen sich dadurch durchaus in Konkurrenz zur Anwaltschaft. Gewinngarant für den Rechtsanwalt ist dessen solide und gute Arbeit, Erfolgsgarant für den Versicherer ist dessen maßgerechte Eindeckung und kundenorientierte Serviceleistung.

Im Laufe der Jahre wurde die Deckung der Rechtschutzversicherungsverträge immer mehr eingeschränkt, indem die „Spitzenrisiken“ aus dem Deckungskonzepten entnommen wurden.

Die Erweiterung der Ausschlüsse ist eine Konsequenz des Versicherungskonzepts per se, das Spitzenrisiken einer Versichertengemeinschaft nicht zuzumuten sind. Ein gut beratender Versicherungsvermittler wird darauf achten, dass alte Verträge mit den alten Beitrittsbedingungen mit den erweiterten Konzepten aufrechterhalten bleiben.

Der Rechtsanwalt hat keinerlei Vorteil von versicherungstechnischen Gewinnen der Versicherer. Im Gegenteil: Bei seinem Bestreben, für den Mandanten Rechtsschutz zu erkämpfen, erschwert sich die Arbeit des Mandanten orientierten Rechtsanwalts durch die enger werdenden Deckungskonzepte.

Wenn keine Rechtsschutzversicherung besteht oder diese keine Deckungszusage erteilt, kann die  Prozesskostenfinanzierung eine gute Lösung sein, sagt Horst Roosen, vom ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung. Der Prozesskostenfinanzierer kommt für die Kosten einer außergerichtlichen oder gerichtlichen Verfolgung privater oder gewerblicher Rechtsansprüche auf. Führt die Auseinandersetzung zu keinem positiven Ergebnis, trägt der Prozesskostenfinanzierer die Kosten des Verfahrens wie Gerichts-, Anwalts-, Zeugen- und Sachverständigenkosten und nicht der Kläger.

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Dienstag, Juni 09, 2020

Was ist eine Studie wert, wenn sich einige Autoren von ihrer eigenen Studie distanzieren?

Covid-19-Patienten sind die Betroffenen eines handfesten Skandals um zwei Studien zu den Malariamitteln Hydroxychloroquin und Chloroquin. Das Unternehmen welches alle Daten für die beiden Covid-19-Studien geliefert hatte, kann die Originalunterlagen von über 96 000 Patienten nicht vorlegen. Es stellt sich die Frage ob es diese Daten überhaupt gibt.

Auch bei Studien gilt, nicht immer entspricht der Inhalt was die Überschrift suggeriert, warnt Horst Roosen, Vorstand des UTR |Umwelt|Technik|Recht| e.V.

Lesen Sie hier bei dem UTR e.V. den Beitrag von Holger Douglas

DUBIOSE FIRMA SURGISPHERE | Wissenschaftsskandal ersten Ranges: Die manipulierten Hydroxychloroquin-Studien

In Frankreich rollt eine Klagelawine auf die Regierung zu von tausenden Medizinern und Angehörigen von Verstorbenen. Bei der Tragweite des Skandals dürfte auch der milliardenschwere Pharmasektor unter Beschuss geraten, dem offenbar das preiswerte Malariamittel das Geschäft mit einem möglichen neuen Impfstoff zu verhageln drohte.

Ein Medikament sorgte in der Corona-Pandemie für Aufsehen: Hydroxychloroquin.

Kein Impfstoff, sondern ein Medikament, das vor allem seit 70 Jahren aus der Malariabehandlung gut in seinen Wirkungen und Nebenwirkungen bekannt ist. Und: Es ist preiswert und bietet damit keine beeindruckenden Gewinnmöglichkeiten für den mächtigen Pharmasektor.

Eine gängige Methode in der Medizin bei neuen Erkrankungen ist der Blick in die Apotheke. Welche Mittel sind bereits vorhanden, auch in ihren Nebenwirkungen bekannt und könnten wirken. So konnte in Zellkulturen auch eine Wirkung von Hydroxychloroquin gegen SARS-CoV-2-Viren gezeigt werden. Von Ärzten in China wird berichtet, dass sie auf das Mittel zurückgreifen.

In die Nachrichten schaffte es die Substanz, weil US-Präsident Donald Trump nach Empfehlung seiner Experten dies Mittel anpries und sich – wie könnte es anders sein – heftige Kritik einhandelte. Auch Elon Musk übrigens hob das Mittel hervor.

In Marseille entwickelte der Virologe Professor Didier Raoult vom Institut Hospitalo-Universitaire (IHU) Méditerranée Infection eine Behandlungsmethode mit einer Kombination von Hydroxychloroquin und Azithromycin, einem Antibiotikum, das auch gegen Infektionen der unteren und oberen Atemwege wirkt. Für ihn entscheidend: ein frühes Behandlungsstadium und nicht zu hohe Dosen der Medikamente. Eine erste Studie von ihm lieferte überzeugende Ergebnisse, Raoults Name ging um die Welt, in Frankreich erreichte er so etwas wie Kultstatus, wozu ihm vermutlich auch sein Äußeres verhalf.

Der deutsche Virologe Prof. Christian Drosten kritisierte rasch, die Studie Raoults lasse keine Rückschlüsse auf die tatsächliche Wirksamkeit zu; Hydroxychloroquin sei kein »Hoffungsträger«.

Das Mittel geriet langsam ins Zwielicht.

Die renommierte Fachzeitschrift Lancet veröffentlichte die entscheidende Studie, die dem Mittel den »Todesstoß« versetzte, wie später der brasilianische Wissenschaftler Marcos Nogueira Erbelin einschätzte. Deren Ergebnis: Hydroxychloroquin könne sogar die Todesrate bei COVID-19 Patienten erhöhen. Auch deutsche Fachzeitungen wie die Deutsche Apothekerzeitung (DAZ) berichtete über die »Entzauberung der Malariamittel«.

Diese Veröffentlichung hatte Folgen. Die Weltgesundheitsorganisation WHO in Genf stoppte ihre Forschungsreihe mit mehr als 3.500 Patienten in 35 Ländern. Mit der sollte untersucht werden, welche bekannten Medikamente möglicherweise gegen COVID-19 wirken könnten. Das Bundesgesundheitsministerium gab gespendete Chloroquin Tabletten »aufgrund aktueller Erkenntnisse« an die Firma Bayer zurück.

Besonders extrem handelte in Frankreich Gesundheitsminister Olivier Veran. Er verbot per Erlass die Behandlung von COVID-19 Erkrankten mit dem Malariamittel.
Doch trotz des Verbotes aus Paris berief sich der mutige Professor Didier Raoult in Marseille auf seine ärztlichen Pflichten und behandelte Patienten mit seiner Methode weiter und erzielt damit eindrucksvolle Erfolge.

Professor Didier Raoult veröffentlichte seine Ergebnisse:

»Durch die Untersuchung von 101.522 Proben mittels Polymerase-Kettenreaktion (PCR) von 65.993 Personen diagnostizierten wir 6.836 Patienten (10,4%), darunter 3.737 aus unserer Kohorte. Das Durchschnittsalter betrug 45 Jahre, 45% waren männlich, und die Sterblichkeitsrate betrug 0,9%. Wir führten 2.065 Niedrigdosis-Computertomographien durch, die bei 581 der 933 (62%) Patienten mit minimalen klinischen Symptomen Lungenläsionen aufzeigten. Es wurde eine Diskrepanz zwischen spontaner Dyspnoe, Hypoxämie und Lungenläsionen beobachtet.

Klinische Faktoren (Alter, Komorbiditäten, NEWS-2-Score), biologische Faktoren (Lymphopenie, Eosinopenie, Abnahme des Zinkgehalts im Blut und Zunahme von D-Dimeren, Laktatdehydrogenase (LDH), Kreatininphosphokinase (CPK) und c-reaktivem Protein (CRP)) sowie mittelschwere und schwere Läsionen, die in niedrig dosierten CT-Scans festgestellt wurden, waren mit einem schlechten klinischen Ergebnis assoziiert. Die Behandlung mit HCQ-AZ war mit einem verringerten Risiko der Verlegung auf die Intensivstation oder des Todes (HR 0,19 0,12-0,29), einem verringerten Risiko eines Krankenhausaufenthalts =10 Tage (Odds Ratios 95% CI 0,37 0,26-0,51) und einer kürzeren Dauer der Virusabgabe (Zeit bis zur negativen PCR: HR 1,27 1,16-1,39) assoziiert.

Bei 25 Patienten (0,67%) wurde eine QTc-Verlängerung (>60 ms) beobachtet, die in 3 Fällen zum Abbruch der Behandlung führte. Es wurden keine Fälle von abnorm beschleunigtem Puls oder plötzlichem Tod beobachtet.«

Genau einen plötzlichen Tod aufgrund von Herzarrhythmien hatte die im Lancet veröffentlichte Studie behauptet.

Didier Raoults Schlussfolgerung:

»Frühzeitige Diagnose, frühe Isolierung und frühe Behandlung mit mindestens 3 Tagen HCQ-AZ führen bei Patienten mit COVID-19 zu einem signifikant besseren klinischen Ergebnis und einer besseren Ansteckungsfähigkeit als andere Behandlungen. Die nächste Herausforderung bei der Behandlung von COVID-19 wird die langfristige Nachbeobachtung des Fibrose-Screenings sein.«

Ein Beispiel für die weltweiten Verwerfungen, die die Lancet-Veröffentlichung auslöste, zeigte sich in Marokko. Dort geriet die marokkanische Gesundheitspolitik in Bedrängnis. Bereits recht früh, am 20. März, hatte das Land offiziell eine Behandlung von COVID-19 Erkrankten nach den Vorgaben des Professors Raoult eingeführt und damit sehr gute Behandlungserfolge erzielt.

Doch dort sah man recht klar die Fehler der Studie. So gab Prof. Jaafar Heikel, ein marokkanischer Epidemiologe und Spezialist für Infektionskrankheiten, auf eine Anfrage des marokkanischen Wirtschaftsportals Media24 eine ausführliche Erklärung ab: »Es handelt sich hier nicht um eine klinische Studie, sondern um eine Analyse von Datenregistern aus verschiedenen Krankenhäusern und Ländern!«

Ihm kam auch die Finanzierung dieser Studie verdächtig vor, und er kritisierte die Autoren, »deren Hauptautor zugibt, von Laboratorien oder anderen Unternehmen bezahlt zu werden oder Gelder oder Vergütungen zu erhalten.«

Heikel verwies auf seine Ergebnisse: »Ehrlich gesagt kann ich nur aus meiner Erfahrung mit 3.200 Patienten in der Region Casablanca in Koordination mit dem regionalen Gesundheitsamt von Casa Settat sprechen. Wir haben 94,3 Prozent geheilt, 5,7 Prozent schwere Fälle, 2,8 Prozent davon waren tödlich. Auf der anderen Seite 0,8 Prozent der schweren und 12 Prozent der leichten Nebenwirkungen.«

»Dies sind die Fakten, obwohl unsere Patienten offensichtlich im Durchschnitt jünger sind (45 Jahre alt) und wir jeden positiven Fall, der erkannt wurde, auch behandeln.«

Er beobachte weiterhin genau die Entwicklung und werde Anpassungen vornehmen, sollte sich herausstellen, dass diese Behandlungsmethode nachteilig sei. Eine schwierige Situation für die Medizin, die in einer sehr unübersichtlichen Situation entscheiden müsse: »Wir müssen Polemiken vermeiden und nach Fakten urteilen und korrigieren, wenn wir uns geirrt haben, aber im Moment ist das nicht der Fall. Marokko hat bisher in Bezug auf Politik, Kontrollmaßnahmen und therapeutische Strategie gut abgeschnitten. Wir können die Aspekte über die Ausweitung der Quarantäne diskutieren, wenn Sie wollen, aber was das Patientenmanagement betrifft, so müssen wir anerkennen, dass wir die Dinge im Lichte des Wissens, das wir haben, gut gemacht haben.«

Jetzt stellt es sich heraus: Die Studie ist falsch.

Am Donnerstag zogen die Autoren die Studie zurück. Auf der Seite des Fachzeitschrift Lancet prangt jetzt über dem Artikel fett rot: RETRACTED.

Ein Wissenschaftsskandal ersten Ranges mit tödlichen Folgen für die betroffenen Patienten.

Die Daten lieferte eine Firma Surgisphere aus Chicago. Die gab an, Daten über die Behandlungs- und Gesundheitsergebnisse von 96.032 Patienten aus 671 Krankenhäusern auf allen Kontinenten auswerten zu können. Reichlich viel Daten, von denen das Unternehmen nicht erklären konnte, wie sie zustande gekommen sind. Auch benannte sie nicht die Krankenhäuser, von denen die Daten stammen sollten.

Dies rief neben anderen den australischen Statistiker und Datenwissenschaftler Peter Ellis auf den Plan, der sich das merkwürdige Unternehmen einmal genauer ansah: »Ich bin bei weitem nicht der Erste, der nach mehr Informationen über diese erstaunliche neue Datenbank fragt, von der noch niemand etwas gehört hat, und sie hatten eine Woche Zeit, es zu erklären. Das haben sie sich ausgedacht.«

Man sollte erwarten, meinte Ellis süffisant, dass ein Unternehmen, das im Bereich der Gesundheitsdaten weltweit tätig ist und Software mit sicherheitskritischen elektronischen Patientendatensystemen in 671 Krankenhäusern unterstützt, mindestens Manager und Koordinatoren dieses globalen Netzwerkes, ein Team für die Krankenhausbetreuung, Unterstützungspersonal sowie Ausbilder und Entwickler von Schulungsmaterial und Forscher beschäftigt. Nicht zuletzt sollte sich ein Rechtsteam mit Datenschutz und Vertragsfragen im Umgang mit über 670 Krankenhäusern befassen.
Ellis fand bei seiner Untersuchung des Unternehmens niemanden dergleichen. Sein Resultat: »Surgisphere hat keine dieser Personen, mit Ausnahme von Sapan S. Desai, der gleichzeitig Geschäftsführer und medizinischer Forscher ist (ein guter Hinweis auf die Größe der Firma). Seinem LinkedIn-Profil nach zu urteilen besteht sein Team aus drei Verkaufsleitern und zwei Wissenschaftsredakteuren.«

Ellis nimmt kunstgerecht die wesentlichen Behauptungen des Unternehmens auseinander und entlarvt die Auszeichnungen, mit denen Surgisphere hausieren geht, als Übertreibungen. Sein Resümee: »Es ist schrecklich zu glauben, dass die wahrscheinlichste Erklärung für das, was wir sehen, einfach darin besteht, dass die Daten gefälscht sind, in einer möglicherweise kriminellen Verschwörung, und dass der wissenschaftliche Publikationsprozess unterbrochen ist.«

Francesoir, die Online Ausgabe der früheren großen französischen Tageszeitung France Soir, veröffentlichte ein exklusives Interview mit Marcos Erbelin, Professor für Chemie. Er ist Mitglied der Brasilianischen Akademie der Wissenschaften und hat an der Universität von Campinas in Chemie promoviert.

Erbelin wunderte sich: »Die Studie mit 96.000 Patienten, von der noch niemand etwas gehört hat und die in einer der renommiertesten medizinischen Publikationen veröffentlicht wird.« Er vertritt eine Gruppe von 300 Wissenschaftlern. Sie beschreiben den Fall in einem offenen Brief und schilderte den einzigen Zweck der in der Lancet veröffentlichten Studie, Hydroxychloroquin als Behandlung gegen das Coronavirus zu diskreditieren.

Zwei Gruppen machten sich an die Arbeit und überprüfen diese Studie.

Eine Gruppe arbeitete in Frankreich, wo der Gesundheitsminister das Verfahren mit dem Hydroxychloroquin brutal zu unterdrücken versuchte. Die andere Gruppe sitzt auf der anderen Seite der Erde in Brasilien. Das Land ist ebenfalls von der Pandemie stark betroffen, Präsident Jair Bolsonaro entschied sich in Absprache mit seinen Experten für die Verwendung von Hydroxychloroquin und wird gleich heftig niedergemacht.

»Wir hatten Chemiker, Biologen, Statistiker, Virologen, die alle versuchten, die Auswirkungen von Covid 19, die Behandlungen, einschließlich Hydroxychloroquin, und die Eindämmung zu verstehen.« Geholfen hat der Arbeitsgruppe Erfahrungen mit Infektionen durch den Zika-Virus und die Arbeit in multidisziplinären Arbeitsgruppen.

Erbelin: »Was Hydroxychloroquin betrifft, so waren wir alle schockiert über den Widerstand, den es in Frankreich hervorrief, obwohl dort einer der besten Experten der Welt in Virologie und Epidemiologie tätig ist. Wir haben uns auch angesehen, was in den Vereinigten Staaten geschah.« Die politischen Gegner kontrollierten die Medien (Globo) und wollten Hydroxychloroquin disqualifizieren«, so Erbelin. Die Wissenschaftler benötigten einige Zeit, um sich mit der Studie zu beschäftigen, sie zu verstehen und zu dem Ergebnis zu kommen: Diese Studie ist getürkt.

Mit zu besonderer Vorsicht und Gründlichkeit beigetragen hat, dass diese Studie im renommierten Lancet erschienen ist, ansonsten eine seriöse und zuverlässige Publikation. Das ließ die Gruppe an Wissenschaftlern nicht unbeeindruckt. Doch sehr bald erkannte das Kollektiv nach den Worten von Erbelin den »Versuch, das Hydroxychloroquin schließlich als duale medikamentöse Therapie zu diskreditieren.«

Erbelin: »Wir analysierten alles, mit 300 war es ziemlich schnell, wir teilten die Arbeit. Aber alles schien fragwürdig: die Methodik, die Stichprobenziehung, die verwendeten statistischen Methoden.« Er und seine Gruppe sind entgeistert: »Das ist keine Wissenschaft, das ist eine Instrumentalisierung der Wissenschaft. Wir waren alle schockiert, denn das ist es, was den Ruf der Wissenschaft zerstört.«

In Frankreich sitzen, so Erbelin, die Gegner der Behandlung mit Hydroxychloroquin in Regierung und elitären Kreisen: »In Brasilien ist es wirklich anders, es gibt eine direkte Korrelation zwischen den Gegnern von Hydroxychloroquin und den Gegnern der an der Macht befindlichen Regierung. Über den politischen Teil hinaus konnten wir diese Studie auch mit großen pharmazeutischen Labors in Verbindung bringen.«

Der Skandal um die gefälschten Studien schlägt hohe Wellen.

Die WHO hat verkündet, ihre Studie wieder fortzusetzen. Währenddessen eskaliert die Lage um Surgisphere. Elsevier, der Eigentümer der Fachzeitschrift Lancet, erklärte mittlerweile gegenüber der Financial Times, ungefähr 20 Originalartikel zu überprüfen, die Daten von Surgisphere enthalten. Auf Twitter werden Forderungen laut, Lancet und das New England Journal sollten sich sofort einer unabhängigen Untersuchung über den Standard ihrer Redaktions- und internen Überprüfungsverfahren unterziehen.

In Frankreich rollt eine Klagelawine auf die Regierung zu.

Tausende von Medizinern und Angehörige von Verstorbenen wollen Klagen einreichen. Angesichts der Tragweite des Skandals dürfte auch der milliardenschwere Pharmasektor unter Beschuss geraten, dem offenbar das preiswerte Malariamittel das Geschäft mit einem möglichen neuen Impfstoff zu verhageln drohte. Nicht überschaubar sind die Verwerfungen, die der Skandal in der französischen Politik hinterlassen wird.
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Rasterdesch GmbH: BaFin ordnet Einstellung und Abwicklung des Finanztransfergeschäfts an

Die BaFin hat mit Bescheid vom 08. Mai 2020 gegenüber der Rasterdesch GmbH, Augsburg, angeordnet, das von ihr unerlaubt betriebene Finanztransfergeschäft sofort einzustellen und unverzüglich abzuwickeln.

Die Rasterdesch GmbH nimmt auf ihrem Geschäftskonto Gelder von Privatpersonen entgegen und leitet sie auf diverse europäische Konten verschiedener im Ausland ansässiger Gesellschaften weiter.

Der Bescheid ist sofort vollziehbar, aber noch nicht bestandskräftig.

Quelle: © Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht / http://www.bafin.de

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Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der BaFin.

Ohne die erforderliche Erlaubnis der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben.

Erlaubnisvorbehalt und Verbot gelten auch für Personen und Unternehmen, die keine Zweigstelle oder sonstige physische Präsenz in Deutschland unterhalten und ihr Geschäft allein im Wege des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs betreiben wollen. Sie gelten also unabhängig davon, ob das betreffende Geschäft ausschließlich in Deutschland für Kunden in Deutschland, aus dem Ausland nach Deutschland herein oder aus Deutschland hinaus ins Ausland betrieben wird. (Quelle:BaFin)

Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt ist seinen Kunden gegenüber, zum Schadensersatz verpflichtet.

Wer von einem ihm unbekannten Unternehmen kontaktiert wird, sollte fragen welche Aufsichtsbehörde die Genehmigung zur Erbringung von Finanzdienstleistungen erteilt hat. Ein Anruf bei dieser Behörde schafft dann Klarheit ob die Auskunft stimmt oder nicht!

Der ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung  unterstützt nach Kräften das wichtigste Ziel der geschädigten Anleger, die Wiederbeschaffung des investierten Geldes.

Die Erfolgsaussichten sind für diese Geschädigten oft so gut, dass die ESK Fördergemeinschaft Anlage- und Cyber-Betrug  im Bedarfsfall sogar die Hälfte des Anwaltshonorars für den Anleger gegen eine Erfolgsprovision übernimmt.

Betroffene Anleger die Verluste durch Kapitalanlage- und Cyber-Betrug   erlitten haben, können von dem reichhaltigen Erfahrungsschatz der ESK Vertragsanwälte profitieren.

  • Die ESK Vertragsanwälte betreuen Sie in Ihren Anliegen und stehen Ihnen als Rechtsanwälte mit Rat und Tat  in Deutschland, Österreich, Schweiz und Liechtenstein zur Seite.

Sehr oft kann durch schnelles Handeln weiterer Schaden abgehalten werden.

Fazit
Wer sich der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen.

Betroffene können kostenlos und unverbindlich mittels Online Kontaktformular, Telefon, Mail, Fax oder auch per Briefpost das Anmeldeformular zur ESK Fördergemeinschaft  anfordern.

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