Millionen Menschen versuchen finanzielle Unabhängigkeit,
Sicherheit und Wohlstand durch
Kapitalanlagen zu erreichen. Der Kapitalanlagemarkt ist jedoch für die meisten
Anleger ein völlig undurchschaubares
Gebilde. Jedes Jahr werden private
Vermögen in Milliardenhöhe vernichtet.
Anleger die versuchen im Alleingang Ihr Geld bei Gericht
einzuklagen, müssen oft die bittere Erfahrung machen, dass der Rechtsweg für
sie zum unkalkulierbaren Risiko geworden ist. Vor allem finanziell. Zwar hat das Bundesverfassungsgericht
wiederholt gemahnt, der grundgesetzlich garantierte gleiche Zugang zum Recht
dürfe nicht auf der Finanzierungsseite in Gefahr geraten. Das würde in der
Praxis bedeuten, dass sich jeder Bürger notfalls den Gang vor Gericht leisten
kann, ohne eine Privatinsolvenz zu riskieren.
Tatsächlich ist es jedoch so, dass viele Ansprüche in
Deutschland mittlerweile nicht mehr gerichtlich durchgesetzt werden, weil die
Betroffenen schlichtweg die Kosten nicht aufbringen können. Zumal es auch nie
zu 100% sicher ist, ob die gerichtliche Auseinandersetzung letztlich Erfolg
hat.
Wenn es darum geht, das verlorene Geld wieder zu beschaffen
oder zumindest den Schaden zu begrenzen, sind viele geprellte Anleger nicht
mehr bereit professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen, geschweige denn dafür
zu bezahlen. Der unsägliche Spruch vom „guten Geld“ was man dem „schlechten
Geld“ nicht hinterherwerfen möchte muss dann als absurde Begründung herhalten.
Diese Haltung freut die Kapitalvernichter! Von interessierter Seite wird der
geprellte Anleger oft noch in dieser falschen Meinung bestärkt.
Auch die Unterstellung dass der Rechtsschutz der beste
Gewinngarant für Versicherungen und dubiose Juristen sein soll ist absurd. Um
die Kosten der Rechtsschutzschäden zu reduzieren, bieten beispielsweise die
Rechtsschutzversicherer über Hotlines eigene Rechtsberatungen an und stellen
sich dadurch durchaus in Konkurrenz zur Anwaltschaft. Gewinngarant für den
Rechtsanwalt ist dessen solide und gute Arbeit, Erfolgsgarant für den
Versicherer ist dessen maßgerechte Eindeckung und kundenorientierte
Serviceleistung.
Im Laufe der Jahre
wurde die Deckung der Rechtschutzversicherungsverträge immer mehr
eingeschränkt, indem die „Spitzenrisiken“ aus dem Deckungskonzepten entnommen
wurden.
Die Erweiterung der Ausschlüsse ist eine Konsequenz des
Versicherungskonzepts per se, das Spitzenrisiken einer Versichertengemeinschaft
nicht zuzumuten sind. Ein gut beratender Versicherungsvermittler wird darauf
achten, dass alte Verträge mit den alten Beitrittsbedingungen mit den
erweiterten Konzepten aufrechterhalten bleiben.
Der Rechtsanwalt hat keinerlei Vorteil von
versicherungstechnischen Gewinnen der Versicherer. Im Gegenteil: Bei seinem Bestreben,
für den Mandanten Rechtsschutz zu erkämpfen, erschwert sich die Arbeit des
Mandanten orientierten Rechtsanwalts durch die enger werdenden
Deckungskonzepte.
Wenn keine Rechtsschutzversicherung besteht oder diese keine
Deckungszusage erteilt, kann die Prozesskostenfinanzierung
eine gute Lösung sein, sagt Horst Roosen, vom ESK Express Schutzbund gegen
Kapitalvernichtung. Der Prozesskostenfinanzierer kommt für die Kosten einer
außergerichtlichen oder gerichtlichen Verfolgung privater oder gewerblicher
Rechtsansprüche auf. Führt die Auseinandersetzung zu keinem positiven Ergebnis,
trägt der Prozesskostenfinanzierer die Kosten des Verfahrens wie Gerichts-,
Anwalts-, Zeugen- und Sachverständigenkosten und nicht der Kläger.
Der ESK Express
Schutzbund gegen Kapitalvernichtung unterstützt nach Kräften das
wichtigste Ziel der geschädigten Anleger, die Wiederbeschaffung des
investierten Geldes.
Die Erfolgsaussichten sind für diese Geschädigten oft so
gut, dass die ESK Fördergemeinschaft Anlage- und Cyber-Betrug im Bedarfsfall sogar die Hälfte des
Anwaltshonorars für den Anleger gegen eine Erfolgsprovision übernimmt.
Betroffene Anleger die
Verluste durch Kapitalanlage- und Cyber-Betrug
erlitten haben, können von dem reichhaltigen Erfahrungsschatz der ESK
Vertragsanwälte profitieren.
- Die
ESK Vertragsanwälte betreuen Sie in Ihren Anliegen und stehen Ihnen als
Rechtsanwälte mit Rat und Tat in
Deutschland, Österreich, Schweiz und Liechtenstein zur Seite.
Sehr oft kann durch
schnelles Handeln weiterer Schaden abgehalten werden.
Fazit
Wer sich der vorgenannten Optionen bedient, kann
sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen
finanziellen Einbußen führen.
Betroffene können kostenlos und unverbindlich mittels Online
Kontaktformular, Telefon, Mail, Fax oder auch per Briefpost das Anmeldeformular
zur ESK Fördergemeinschaft anfordern.
ESK Express Schutzbund
gegen Kapitalvernichtung
EXPRESS INKASSO® GmbH
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816813
Telefax: 06071-9816829
Fördergemeinschaft zur Durchsetzung
von Geldansprüchen auf Erfolgsbasis
ESK Express Schutzbund gegen
Kapitalvernichtung
Weitere Warnmeldungen: http://whistleblowertreff.24.eu
Kontakt
Ich möchte hiermit um kostenlose Informationen per Email
bitten.
Einwilligungserklärung: Ich bin informiert worden, dass
ich meine Einwilligung zur Verarbeitung meiner personenbezogenen Daten
jederzeit widerrufen kann. Ein Widerruf berührt die Rechtmäßigkeit der bis zu
meinem Widerruf erfolgten Datenverarbeitung nicht. Mit meiner Einwilligung
bestätige ich, dass ich das 16. Lebensjahr vollendet habe. Ich stimme der
Verarbeitung meiner Daten hiermit zu. Diese Einwilligung gebe ich freiwillig.
Ich weiß, dass diese Einwilligungserklärung gespeichert wird.
Wichtiger Hinweis!
Mit der Absendung dieses Formulars gehen Sie keinerlei
Verpflichtungen ein. Unsere Informationen erhalten Sie unverbindlich und
kostenlos per E-Mail.
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen