Dienstag, Juni 02, 2020

Der Betrug mit binären Optionen hat sich in Deutschland wie eine Seuche verbreitet.

Die Vielzahl der Telefonanrufe und E-Mails die bei dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung Tag für Tag eingehen, sprechen eine deutliche Sprache und lassen das Ausmaß des Betrugs mit vielen Opfern auf der ganzen Welt erahnen.

Ein großer Teil des Marktes für binäre Optionen wird von Kriminellen außerhalb Deutschlands über nicht regulierte betrügerische Websites betrieben. Die Täter hinter vielen Websites mit binären Optionen sind hauptsächlich Kriminelle mit Sitz im Ausland, die nur an einer Sache interessiert sind, das Geld der Anleger zu rauben

Anleger berichten dem ESK von  Verweigerung der Gutschriften und  der Erstattung von Geldern.

Konten wurden eingefroren. Telefonanrufe und E-Mails wurden ignoriert. Einige Anleger wurden sogar selbst des Betrugs  beschuldigt. Einige dieser Internet-Handelsplattformen manipulieren die Handelssoftware um absichtlich Verluste zu generieren.

Betrügerische Website-Betreiber von binären Optionen unternehmen große Anstrengungen, um Investoren zu rekrutieren. Social-Media-Beiträge, Anzeigen oder Online-Videos, die für nicht registrierte Handelsplattformen für binäre Optionen werben. Potenzielle Investoren werden oft aus Call-Centern angerufen, wo Hochdruckverkäufer über Telefondatenbanken so viele Anrufe wie möglich tätigen, um ihre einmaligen Gelegenheiten anzupreisen.

Investoren sollten sich nicht durch professionell aussehende Websites, die legitimen Handelsplattformen ähneln, täuschen lassen.

Oft ist hier die Handelssoftware gefälscht und täuscht dem Anleger erzielte Gewinne vor. Schon mit kleinen Summen kann man ein Konto zum ausprobieren eröffnen. Sobald ein scheinbarer Gewinn angezeigt wird oder der Anleger versucht Geld abzuheben, beginnt der eigentliche Betrug. Mit einer ausgebufften Salamitaktik, werden die ahnungslosen Kunden zu immer weiteren Investitionen aufgefordert. 

Die Betrüger versuchen ihrem Opfer ein „Double Down“ zu verkaufen. Es wird dem Investor versprochen, dass er  gegen eine Gebühr „alles zurückbekommen“ könne. Da die Hoffnung bekanntlich zuletzt stirbt, setzen hier leider viele Anleger ein weiteres Mal Geld in den Sand.

Das investierte Geld füllt jedoch nur die Taschen der Betrüger.

Wird dem Anleger klar, dass sein Geld weg ist, laufen seine Anfragen jetzt ins Leere. Der Zugriff auf das eigene Konto ist nicht mehr möglich, der „persönliche Betreuer“ ist nicht mehr erreichbar. Es herrscht Funkstille.

So manch betrogener Anleger erzählt dem ESK, dass er es im Nachhinein überhaupt nicht verstehen kann, dass er sich auf das Geschäft eingelassen habe. Aber der Berater am Telefon sei so überzeugend gewesen und habe auch jede gestellte Frage und jeden vorgebrachten Einwand absolut überzeugend beantwortet. Er habe wie ferngesteuert gehandelt. Solche Schilderungen hört der ESK immer wieder.

Erste Schritte zur Vermögenswiederherstellung für Internet- und Cyber-Betrugsopfer.

Der ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung  unterstützt nach Kräften das wichtigste Ziel der geschädigten Anleger, die Wiederbeschaffung des investierten Geldes.

Weil Menschen lieber Kosten vermeiden als in eine Chance zu investieren, verzichten Sie in vielen Fällen auf ihr eigenes bereits investiertes Geld. Aus diesem Grunde bietet der ESK betroffenen Anlegern an, die Forderung zunächst außergerichtlich auf Teil-Erfolgsbasis zu bearbeiten.

Für viele Anleger die sich bei der ESK Fördergemeinschaft angemeldet haben, hat sich dieser Schritt schon oft gelohnt, da mit den ersten außergerichtlichen Schritten auf Teil-Erfolgsbasis viele Informationen gesammelt werden konnten, die sich dann zur  angestrebten Vermögenswiederherstellung für die Mandanten, als äußerst hilfreich erweisen.

Forderungen zunächst über außergerichtliche Maßnahmen geltend zu machen ist in vielen Fällen  einer sofortigen gerichtlichen Klage zunächst vorzuziehen. Im Erfolgsfall verfügt der Betroffene nämlich  wesentlich schneller über sein Geld als es bei einer gerichtlichen Geltendmachung der Fall gewesen wäre.
  • Geschädigte Kapitalanleger die  verlässlich wissen möchten, welche konkreten Möglichkeiten in Ihrem Fall bestehen, können bei dem ESK einen Antrag als Fördermitglied zu der ESK Fördergemeinschaft Anlage- und Cyber-Betrug anfordern.

Nach der Anmeldung erhält der Betroffene per E-Mail ein Frageformular zu seiner Anlage. Nach Sichtung des Frageformulars und eventuell weiterer mit eingereichter Informationen, wird der Rechtsanwalt, für den betreffenden Anleger als Fördermitglied der ESK Fördergemeinschaft Anlage und  Cyber-Betrug, ohne Kosten schriftlich eine Erfolgseinschätzung zu seinem Fall abgeben und ihm im Regelfall auch ein Mandat zur Rückforderung seiner Investition antragen. Dabei wird er auch die zu erwartenden Anwaltskosten beziffern.

  • Die ESK Fördergemeinschaft Anlage- und Cyber-Betrug  übernimmt für den Anleger 50% des vom ESK-Rechtsanwalt in seinem Mandatsangebot genannten Honorars gegen eine Erfolgsprovision.

Die Erfolgsprovision bemisst sich von jenem Betrag, welcher von den in Anspruch genommenen Personen, gewidmet auf die Hauptsache samt Zinsen, durch die Tätigkeit des ESK-Rechtsanwalts hereingebracht werden kann.

Für Anleger die über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, wird der ESK Rechtsanwalt kostenlos eine Deckungsanfrage bei der Versicherung vornehmen. Sofern die Rechtsschutzversicherung in vollem Umfang Deckungszusage erteilt, sind  die betreffenden Anleger von allen Kosten, Gebühren und der Erfolgsprovision frei gestellt.

Betroffene Anleger die Verluste durch Kapitalanlage- und Cyber-Betrug   erlitten haben, können von dem reichhaltigen Erfahrungsschatz der ESK Vertragsanwälte profitieren.

  • Die ESK Vertragsanwälte betreuen Sie in Ihren Anliegen und stehen Ihnen als Rechtsanwälte mit Rat und Tat  in Deutschland, Österreich, Schweiz und Liechtenstein zur Seite.

Sehr oft kann durch schnelles Handeln weiterer Schaden abgehalten werden.

Ab sofort kann jeder Inhaber eines berechtigten Anspruchs den Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung mit dem zunächst außergerichtlichen Einzug seiner berechtigten Forderung auf Teil-Erfolgsbasis beauftragen!

Die Wiederbeschaffung oder doch die zumindest teilweise Wiederbeschaffung des zunächst verloren geglaubten Geldes erweist sich in vielen Fällen als nicht so aussichtslos, wie viele Geschädigte glauben, sagt Horst Roosen vom ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung.  Verluste sollte man nicht so einfach abschreiben und zur Tagesordnung übergehen. Der Geschädigte sollte schnell reagieren.

Wer sich der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen.

Fazit:
Den Schlaf des Gerechten soll die Clique der Anlagebetrüger die es verstanden haben Anleger um hohe Summen zu betrügen nicht weiterhin genießen können. Diese Damen und Herren werden sich über kurz oder lang vor dem Strafrichter zu verantworten haben. Allein schon aus diesem Grunde sollte jeder betroffene Anleger Strafanzeige bei der Polizei oder Staatsanwaltschaft erstatten.

  • Die Erfolgsaussichten sind so gut, dass die ESK Fördergemeinschaft Anlage- und Cyber-Betrug  im Bedarfsfall sogar die Hälfte des Anwaltshonorars für den Anleger gegen eine Erfolgsprovision übernimmt.

Betroffene können kostenlos und unverbindlich mittels Online Kontaktformular, Telefon, Mail, Fax oder auch per Briefpost das Anmeldeformular zur ESK Fördergemeinschaft  anfordern.

ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
EXPRESS INKASSO® GmbH
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
ESK-Schutzbund@email.de
Telefon: 06071-9816813
Telefax: 06071-9816829

Fördergemeinschaft zur Durchsetzung
von Geldansprüchen auf Erfolgsbasis

ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung

Weitere Warnmeldungen: http://whistleblowertreff.24.eu

Heike Martyniak, Landau: BaFin ordnet Abwicklung des unerlaubten Einlagengeschäfts an

Die BaFin hat Frau Heike Martyniak, Landau, mit Bescheid vom 26. März 2020 aufgegeben, das ohne Erlaubnis betriebene Einlagengeschäft unverzüglich abzuwickeln.

Frau Heike Martyniak nahm auf der Grundlage „Tigerladys Project passives Einkommen mit CFDs“ genannter Verträge unbedingt rückzahlbare Gelder an und betreibt damit das Einlagengeschäft. Sie hat nicht die zum Betrieb des Einlagengeschäfts erforderliche Erlaubnis der BaFin.

Der Bescheid ist bestandskräftig

Quelle: © Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht / http://www.bafin.de

***
Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der BaFin.

Ohne die erforderliche Erlaubnis der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben.

Erlaubnisvorbehalt und Verbot gelten auch für Personen und Unternehmen, die keine Zweigstelle oder sonstige physische Präsenz in Deutschland unterhalten und ihr Geschäft allein im Wege des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs betreiben wollen. Sie gelten also unabhängig davon, ob das betreffende Geschäft ausschließlich in Deutschland für Kunden in Deutschland, aus dem Ausland nach Deutschland herein oder aus Deutschland hinaus ins Ausland betrieben wird. (Quelle:BaFin)

Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt ist seinen Kunden gegenüber, zum Schadensersatz verpflichtet.

Wer von einem ihm unbekannten Unternehmen kontaktiert wird, sollte fragen welche Aufsichtsbehörde die Genehmigung zur Erbringung von Finanzdienstleistungen erteilt hat. Ein Anruf bei dieser Behörde schafft dann Klarheit ob die Auskunft stimmt oder nicht!

Der ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung  unterstützt nach Kräften das wichtigste Ziel der geschädigten Anleger, die Wiederbeschaffung des investierten Geldes.

Die Erfolgsaussichten sind für diese Geschädigten oft so gut, dass die ESK Fördergemeinschaft Anlage- und Cyber-Betrug  im Bedarfsfall sogar die Hälfte des Anwaltshonorars für den Anleger gegen eine Erfolgsprovision übernimmt.

Betroffene Anleger die Verluste durch Kapitalanlage- und Cyber-Betrug   erlitten haben, können von dem reichhaltigen Erfahrungsschatz der ESK Vertragsanwälte profitieren.

  • Die ESK Vertragsanwälte betreuen Sie in Ihren Anliegen und stehen Ihnen als Rechtsanwälte mit Rat und Tat  in Deutschland, Österreich, Schweiz und Liechtenstein zur Seite.

Sehr oft kann durch schnelles Handeln weiterer Schaden abgehalten werden.

Fazit
Wer sich der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen.

Betroffene können kostenlos und unverbindlich mittels Online Kontaktformular, Telefon, Mail, Fax oder auch per Briefpost das Anmeldeformular zur ESK Fördergemeinschaft  anfordern.

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Weitere Warnmeldungen: http://whistleblowertreff.24.eu


Needful Markets: Auf der Warnliste der FMA in Österreich.

Wie dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung über seine Internetseite whistleblowertreff.24.eu am 02. Juni 2020 mitgeteilt wurde, hat die Österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA)https://www.fma.gv.at  folgende Firma auf ihre Warnliste gesetzt:

Needful Markets
www.needfulmarkets.com/
support@needfulmarkets.com
compliance@needfulmarkets.com
banking@needfulmarkets.com
+443300271672
+443300272311
+443300272368

Die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) kann gemäß § 4 Abs. 7 Bankwesengesetz (BWG) 1. Satz durch Kundmachung im Internet, Abdruck im „Amtsblatt zur Wiener Zeitung“ oder in einer Zeitung mit Verbreitung im gesamten Bundesgebiet die Öffentlichkeit informieren, dass eine namentlich genannte natürliche oder juristische Person (Person) zur Vornahme bestimmter Bankgeschäfte nicht berechtigt ist. Mit Bekanntmachung im Amtsblatt zur Wiener Zeitung vom 02.06.2020 teilt die FMA daher mit, dass Needful Markets nicht berechtigt ist, konzessionspflichtige Bankgeschäfte in Österreich zu erbringen. Es ist dem Anbieter daher der Handel auf eigene oder fremde Rechnung (§ 1 Abs 1 Z 7 BWG) nicht gestattet.

***
Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der BaFin.

Ohne die erforderliche Erlaubnis der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben.

Erlaubnisvorbehalt und Verbot gelten auch für Personen und Unternehmen, die keine Zweigstelle oder sonstige physische Präsenz in Deutschland unterhalten und ihr Geschäft allein im Wege des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs betreiben wollen. Sie gelten also unabhängig davon, ob das betreffende Geschäft ausschließlich in Deutschland für Kunden in Deutschland, aus dem Ausland nach Deutschland herein oder aus Deutschland hinaus ins Ausland betrieben wird. (Quelle:BaFin)

Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt ist seinen Kunden gegenüber, zum Schadensersatz verpflichtet.
***
Für Informanten:

Die Information eines Hinweisgebers, der über mögliche Verstöße informiert, ist eine der mächtigsten Waffen im Kampf gegen Betrüger, Abzocker und ohne Erlaubnis der zuständigen Behörden tätige Unternehmen. 

Durch ihre Kenntnis der Umstände und der verantwortlichen Personen können Hinweisgeber dem ESK helfen, mögliche Betrugsfälle und andere Verstöße viel früher als sonst möglich zu erkennen und darüber Öffentlichkeit herzustellen.  Whistleblower tragen erheblich dazu bei, den Schaden für die Anleger so gering wie möglich zu halten, die Integrität der Kapitalmärkte besser zu wahren und die für rechtswidriges Verhalten Verantwortlichen schneller zur Rechenschaft zu ziehen.

Der ESK sichert allen Informanten absolute Vertraulichkeit zu.

Der Name eines Informanten wird niemals preis gegeben. Er wird auch nicht gespeichert. Vertrauliche Informationen und Unterlagen erreichen uns per Mail esk-schutzbund@email.de  oder per Briefpost an den ESK zu Händen von Horst Roosen.

Mit der Zusendung wird der ESK  zur freien Verwendung und Veröffentlichung aller Informationen berechtigt.

Garantie: Die Identität eines Informanten wird niemals preisgegeben. Es werden keinerlei personenbezogenen Daten gespeichert.

Dringende Bitte: keine faktenlosen Gerüchte, nur nachvollziehbare Informationen. Danke!

ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
EXPRESS INKASSO® GmbH
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816813
Telefax: 06071-9816829

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ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
Betroffene Anleger melden sich unter:






Montag, Juni 01, 2020

Meinungen und Ansichten zur Corona-Krise. Folge XI

Der UTR |Umwelt|Technik|Recht| e.V., seine Mitglieder und Förderer stehen für Meinungsfreiheit in einer freien Gesellschaft.

Das Recht, seine Gedanken auszudrücken und frei mit anderen zu kommunizieren, bestätigt die Würde und den Wert jedes einzelnen Mitglieds der Gesellschaft und ermöglicht es jedem Einzelnen, sein volles menschliches Potenzial auszuschöpfen. Meinungsfreiheit ist also Selbstzweck – und verdient als solche den größten Schutz der Gesellschaft.

Der UTR e.V. vertritt den Standpunkt, dass ein Urteil erst dann möglich ist, wenn man alle Fakten und Ideen, aus welcher Quelle auch immer, berücksichtigt und seine eigenen Schlussfolgerungen gegen gegensätzliche Ansichten geprüft hat.

Die Meinungsfreiheit ist das Fundament der Selbstverwirklichung, die es zu bewahren und zu schützen gilt.  Daher sind alle Meinungen bzw. Standpunkte aus Umwelt,Technik, Recht, Finanzen, Politik und Gesellschaft auf der UTR e.V. Internetseite www.dokudrom.de und  https://www.ad-infinitum.online  willkommen.

Nachstehend eine kleine Auswahl der Nachrichten,  – abseits der Mainstream-Medien – die uns in den letzten Tagen erreicht haben:

UN warnen: Welt droht wegen Corona eine "Hunger-Pandemie von biblischen Ausmaßen"

Wegen der Corona-Pandemie drohen in vielen Teilen der Erde Hungersnöte von "biblischen Ausmaßen". Das sagte der Leiter des Welternährungsprogramms der UN (WFP), David Beasley, jetzt vor dem UN-Sicherheitsrat in New York.
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Brisante Studie aus dem BMI Teil 2: Massive interne Kritik an RKI und Bundesregierung

Eine interne Überprüfung des Regierungshandeln in der Corona-Krise kommt zu einem verheerenden Ergebnis: "Der Kollateralschaden ist inzwischen höher ist als der erkennbare Nutzen." Der kritische Verfasser ist mittlerweile beurlaubt.
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Corona-Krise - Snowden warnt: "Zerstörung der Rechte ist TÖDLICH!

Whistleblower Edward Snowden warnt aus dem russischen Exil vor der Irreversibilität der derzeitigen Freiheitsbeschränkungen und Verlust der Grundrechte durch die sogenannte Corona-"Pandemie".
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Das Grundgesetz ist für diesen Beamten eine „politische Meinung“! Unfassbar!

Androhung der Festnahme weil Frau Grundgesetz in der Hand hält.
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Nach Corona: Reguliert die Überlebenden nicht zu Tode!

Ungeahnte Machtbefugnisse haben sich Staat und Staatsparteien in der Corona-Krise angeeignet. Manche wollen sie für die Umgestaltung der Wirtschaft fortsetzen. Es wäre der Tod der Wirtschaft, die Corona gerade noch überlebt hat.
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Eine WHO-Studie von 2019 zu Maßnahmen gegen Grippepandemien ergab, dass “Kontakt­verfolgung” aus medizinischer Sicht “unter keinen Umständen zu empfehlen ist.
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Gemeinsame Erklärung zur Kontaktverfolgung

Über 500 Wissenschaftler haben vor einer “beispiellosen Überwachung der Gesellschaft” durch problematische Apps zur Kontakt­­verfolgung gewarnt.
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Bis zu 50% aller zusätzlichen Todesfälle wurden nicht durch Covid19 verursacht, sondern durch die Folgen von Lockdown, Panik und Angst.

Experten sind schockiert über den Anstieg, insbesondere bei Todesfällen ohne Covid-19, und äußern sich besorgt darüber, dass die Einschränkungen unbeabsichtigte Folgen für die Gesundheit der Menschen haben könnten. Es gibt Befürchtungen, dass Patienten bei lebensbedrohlichen Erkrankungen, einschließlich Herzinfarkten, keine Hilfe suchen, weil sie sich Sorgen machen, im Krankenhaus an Coronavirus zu erkranken.
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Geht es auch ohne Ausgangssperren und Kontaktverbote?

Coronavirus: WHO nennt Schweden ein Vorbild. Schweden schwimmt in der Krisen-Bewältigung des Coronavirus gegen den Strom. Dafür wird das Land viel kritisiert – von der WHO nun aber als «Vorbild» gelobt.
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CORONA-ÜBERTRAGUNG: „Es gibt keine Gefahr, jemanden beim Einkaufen zu infizieren”

Ein renommierter Virologe sagt in einem TV-Interview klipp und klar, dass gewisse Ängste im Corona-Ausnahmezustand unbegründet sind.
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Könnte das Tragen von Masken kontraproduktiv sein?

Es gibt nun mehr und mehr Personen, die einfach zu ihrer eigenen Beruhigung eine Maske tragen, ohne dass es dazu eine gute Begründung gibt. Es könnte ja sein, dass Masken verhindern, dass wir unser Gesicht berühren. Doch wir müssen auch die Frage zulassen, ob uns das Tragen der Maske auch von der Durchführung der regelmässigen Hygienemassnamen abhält – ganz nach dem Motto: „Ich trage ja eine Maske, ich bin geschützt“.
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Corona-Schutzmaßnahmen: Montgomery hält Maskenpflicht für falsch

Weltärztepräsident Professor Frank Ulrich Montgomery kritisiert die bundesweite Maskenpflicht: Der unsachgemäße Gebrauch sei gefährlich.
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Maskenpflicht im Bundestag aufgehoben?

Während den Untertanen eingebläut wird, dass sie ohne Atemschutzmasken wohl alle dem Tod geweiht sind und auch die ach so notwendigen Abstandsregeln eingehalten werden müssen, sollte man sich kein Bußgeld einfangen, geht das Leben im Bundestag anscheinend munter ohne diese Schutzmaßnahmen munter weiter.
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Drosten-Vorgänger Krüger: „Corona nicht gefährlicher als Grippe“

Der Virologe Christian Drosten ist in der Corona-Krise zum bekanntesten Wissenschaftler Deutschlands aufgestiegen. Sein Vorgänger an der Charité Berlin war 27 Jahre lang Detlev Krüger. Auch wenn er seinen Kollegen schätzt, hat der Seniorprofessor doch eine eigene Meinung zu Antikörpertests, dem Lockdown und zur Gefährlichkeit des Coronavirus.
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Corona: Medien verbreiten weiter unbeirrt statistischen Unsinn

Medien und Publikum lieben Ranglisten. Die von vielen Medien immer wieder zitierte private Johns-Hopkins-University veröffentlicht täglich stets zuvorderst die neueste Hitliste der Corona-Toten in verschiedenen Ländern. Noch so gerne übernehmen viele Medien unbedacht diese Zahlen und bereiten sie womöglich in Form von Grafiken oder anderswie farbig schön auf.
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Ist es vernünftig, was wir jetzt tun, um die Epidemie so auszudehnen, dass die gesamte Weltwirtschaft fast gelähmt wird?

Die Influenza-Epidemie 2018 mit 25.000 Todesfällen hat die Presse nie beunruhigt. Die Kliniken mussten sich mit weiteren 60.000 Patienten befassen, was auch in den Kliniken kein Problem war!
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Welche Veränderungen auf die Wirtschaft nach Corona zukommen

Vieles Gewohnte und Geschätzte ist nicht mehr und wird auch nicht zurückkehren nach Ende der Krise. Entscheidend sind die Lern- und Anpassungsprozesse - der Konsumenten, Produzenten und der Regierenden. Die Zeit des "Immer Mehr" dürfte vorbei sein.

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Der Verein ist zur Finanzierung seiner Projekte und Aktivitäten
auf Ihre finanzielle Unterstützung angewiesen.

Eine finanzielle Zuwendung an den UTR ist die einfache und unbürokratische Form, sich gesellschaftlich zu engagieren, gibt Ihrem Engagement eine Stimme und trägt zur Finanzierung der UTR Projekte bei.
Sie können gerne auf das
UTR e.V. Bankkonto überweisen:
Bank: Volksbank Heidelberg
Konto: DE10 6729 0000 0149 6479 29
oder klicken Sie auf den Pay Pal  Button

Der UTR e.V. dient dem Gemeinwohl und verzichtet ganz bewusst
auf das steuerliche Privileg der „Gemeinnützigkeit“.

  • Dadurch muss er keine Rücksicht auf die Hand, die ihn füttert  nehmen.

Das Ausmaß, in dem sich die Menschen mit dem UTR e.V. Slogan
„gesund und glücklich in einer intakten Umwelt  leben“
persönlich  verbunden fühlen,  ist für das eigene Glück entscheidend.

Mit Ihrer Zuwendung unterstützen Sie nicht nur die Arbeit des UTR e.V..
sondern Sie machen sich selbst zu Ihres eigenen Glückes Schmied!

„gesund und glücklich in einer intakten Umwelt  leben“

UTR |Umwelt|Technik|Recht| e.V.
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Sonntag, Mai 31, 2020

Platiniumfund: Auf der Warnliste der FMA in Österreich.

Wie dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung über seine Internetseite whistleblowertreff.24.eu am 31. Mai 2020 mitgeteilt wurde, hat die Österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA)https://www.fma.gv.at  folgende Firma auf ihre Warnliste gesetzt:

Platiniumfund
Sechskrügelgasse 2-4
1030 Wien
+44 2038 07 8563
support@platiniumfund.com
www.platiniumfund.com

Die FMA kann durch Kundmachung im Internet oder in einer Zeitung mit Verbreitung im gesamten Bundesgebiet die Öffentlichkeit informieren, dass eine namentlich genannte natürliche oder juristische Person zur Vornahme bestimmter Bankgeschäfte (§ 1 Abs 1 BWG) nicht berechtigt ist, sofern diese Person dazu Anlass gegeben hat und eine Information der Öffentlichkeit erforderlich und im Hinblick auf mögliche Nachteile des Betroffenen verhältnismäßig ist. Mit Bekanntmachung im Amtsblatt zur Wiener Zeitung vom 29.05.2020 teilt die FMA daher mit, dass Platiniumfund nicht berechtigt ist, konzessionspflichtige Bankgeschäfte in Österreich zu erbringen. Es ist dem Anbieter daher der gewerbliche Handel (§ 1 Abs 1 Z 7 BWG) nicht gestattet.
***
Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der BaFin.

Ohne die erforderliche Erlaubnis der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben.

Erlaubnisvorbehalt und Verbot gelten auch für Personen und Unternehmen, die keine Zweigstelle oder sonstige physische Präsenz in Deutschland unterhalten und ihr Geschäft allein im Wege des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs betreiben wollen. Sie gelten also unabhängig davon, ob das betreffende Geschäft ausschließlich in Deutschland für Kunden in Deutschland, aus dem Ausland nach Deutschland herein oder aus Deutschland hinaus ins Ausland betrieben wird. (Quelle:BaFin)

Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt ist seinen Kunden gegenüber, zum Schadensersatz verpflichtet.
***
Für Informanten:

Die Information eines Hinweisgebers, der über mögliche Verstöße informiert, ist eine der mächtigsten Waffen im Kampf gegen Betrüger, Abzocker und ohne Erlaubnis der zuständigen Behörden tätige Unternehmen. 

Durch ihre Kenntnis der Umstände und der verantwortlichen Personen können Hinweisgeber dem ESK helfen, mögliche Betrugsfälle und andere Verstöße viel früher als sonst möglich zu erkennen und darüber Öffentlichkeit herzustellen.  Whistleblower tragen erheblich dazu bei, den Schaden für die Anleger so gering wie möglich zu halten, die Integrität der Kapitalmärkte besser zu wahren und die für rechtswidriges Verhalten Verantwortlichen schneller zur Rechenschaft zu ziehen.

Der ESK sichert allen Informanten absolute Vertraulichkeit zu.

Der Name eines Informanten wird niemals preis gegeben. Er wird auch nicht gespeichert. Vertrauliche Informationen und Unterlagen erreichen uns per Mail esk-schutzbund@email.de  oder per Briefpost an den ESK zu Händen von Horst Roosen.

Mit der Zusendung wird der ESK  zur freien Verwendung und Veröffentlichung aller Informationen berechtigt.

Garantie: Die Identität eines Informanten wird niemals preisgegeben. Es werden keinerlei personenbezogenen Daten gespeichert.

Dringende Bitte: keine faktenlosen Gerüchte, nur nachvollziehbare Informationen. Danke!

ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
EXPRESS INKASSO® GmbH
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816813
Telefax: 06071-9816829

Fördergemeinschaft zur Durchsetzung
von Geldansprüchen auf Erfolgsbasis

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Betroffene Anleger melden sich unter:





Feinstaubvermeidung: Besser Diesel fahren als Kuchen backen, Brot zu toasten oder gar Zigaretten zu rauchen.

Mit alternativen  Fakts über Klima und Corona wurden  inzwischen alle anderen Politikbereiche ins Abseits geschoben und einen Kult erzeugt, der von den wahren Problemen ablenkt. Wenn man ein ganzes Land wirtschaftlich still legen kann, dann wird es auch gelingen ein ganzes Volk auf das Fahrrad zu setzen

Zur Verwirklichung des Zieles der „Entkarbonisierten Gesellschaft“ wird die Umgestaltung des freiheitlichen Rechtsstaates in einen „starken gestaltenden Ökostaat“ immer sichtbarer. Die Bevölkerung soll zu einem „veränderten Lebensstil“ und zu einer „verschlankten Nachfrage“ erzogen werden. „Die staatstragende Ideologie ist schon jetzt der „Klimaschutz“, sagt Horst Roosen, Vorstand des UTR |Umwelt|Technik|Recht| e.V.

Die grüne Katastrophenindustrie schürt in der Bevölkerung Ängste vor kommenden katastrophalen Klimaentwicklungen, um die Bereitschaft zur Akzeptanz von Steuererhöhungen und persönlichen Einschränkungen zu vergrößern. Die deutschen Steuerzahler müssen für den grünen Kreuzzug den Planeten zu retten tief in die Tasche greifen.

Heute sind Automobile Objekte von heftigen Anfeindungen.

Sogar Tausende von erfundenen Toten müssen herhalten, um ihre Gefährlichkeit zu belegen. Grüne, NGO´s und Heerscharen von „Umweltschützern“ bekämpfen Otto- und Dieselantrieb bis aufs Blut. „Die Grünen Pläne sollen verhindern, dass es in Deutschland jemals wieder ein Wirtschaftswunder geben könnte und die Menschen eventuell sogar Freude an deutschen Autos haben könnten.

In den Städten werden bereits Fakten zur innovativen Fahrzeugtechnologie geschaffen. Das Motto: „Fahrrad vor Auto“. Den Autos wird zu Gunsten des Fahrrads immer mehr Platz weggenommen. Abgesehen davon, dass lediglich der Autostau durch den Fahrradstau getauscht wird, sollte man den Bürgern schon die Wahl der Verkehrsmittel überlassen. Gerade in einer immer älter werdenden Gesellschaft ist das Fahrrad nicht unbedingt das geeignete Fortbewegungsmittel.

Wer bei der Stickoxyd- und Feinstaub Debatte  nicht dem grünen Zeigefinger und den Horrorszenarien des DUH Deutsche Umwelthilfe e.V. folgte, wurde schnell als Klimaleugner stigmatisiert. Aktuell wiederholt sich dieser Vorgang bei der Corona-Krise. Wer hier wagt von der „öffentlichen Meinung“ abzuweichen, wird postwendend zum Verschwörungstheoretiker erklärt.

Was ist, wenn die Gründe für verhängte Einschränkungen entfallen? Gilt dann wieder der vorherige Zustand? Da sich nun durch die Corona-Krise gezeigt hat, dass die Diesel-Motoren erwiesenermaßen nicht für die überhöhten Stickoxyd- und Feinstaubanteile z.B. am Neckartor in Stuttgart verantwortlich sind, werden dann die Fahrverbote aufgehoben, das Diesel-Bashing beendet und die Betroffenen entschädigt?

„Kann man eigentlich den Beteuerungen der Bundesregierung trauen, dass nach Entfall der Corona-Gründe alle Beschränkungen beendet werden“, fragt Horst Roosen, Vorstand des UTR |Umwelt|Technik|Recht| e.V.

Lesen Sie hier bei dem UTR e.V. den Beitrag von Holger Douglas

IRGENDWANN KOMMT ES AN DEN TAG: Corona entlarvt die Feinstaub-Legende

Diesel-Fahrzeuge sind es ganz offensichtlich nicht, die in der Stadt für Feinstaub und überhöhte NO2-Werte sorgen. Der Straßenverkehr trägt deutlich weniger zur Luftsituation in den Städten bei, als dies der Abmahnverein »Deutsche Umwelthilfe e.V.« und das Umweltbundesamt behaupten

Corona entlarvt eine ganze Menge. Die Diesel-Fahrzeuge sind es nicht, die in der Stadt für Feinstaub und überhöhte NO2-Werte sorgen. Kaum Autos in der Stadt – dennoch ähnliche Werte wie zuvor bei vollem Verkehr. Keine Frage: Da stimmt vieles nicht von dem, was Umweltbundesamt und Bundesumweltministerium seit langem immer erzählen und damit die gigantischen Schäden bei Autofahrern und in der Autoindustrie rechtfertigen.

Kaum Autoverkehr, die Fabriken standen großteils still, die Städte »dicht«, es floss kaum Verkehr. Und dennoch zeigte sich zum Beispiel an Deutschlands berühmtester Messstelle am Neckartor in der Stuttgarter Innenstadt keine Verminderung der NO2-Werte, wie man sie eigentlich nach einem solch kompletten Shutdown erwarten müsste. Noch dazu ist diese Station entgegen der EU-Vorschriften so manipulativ dicht an der Straße in einer Hausecke aufgestellt, dass sie wie ein Spiegel die Luftmassen konzentriert und besonders hohe Werte produziert. Umso stärker also müssten die Werte zurückgehen.

Doch das tun sie nicht!

Ingenieur Martin Schraag, der sich seit langem mit den Verkehrsmessungen befasst, sagt: »Die berühmte Stuttgarter Messstation Am Neckartor und die Messstation an der Hohenheimer Straße sind Verkehrsmessstationen. Sie müssten also besonders empfindlich einem fallenden Verkehrsaufkommen folgen. Das aber ist im Frühjahr 2020 nicht passiert.«

Schraag weiter: »Die NOx-Emissionen der Haushalte und Wärmekraftwerke überwiegen inzwischen die des Straßenverkehrs – auch wenn die Umweltbehörde LUBW mit veralteten Daten anderes behauptet – und treiben die NO2-Konzentrationen auch in Bad Cannstatt schon mal auf über 100 µg/m³ hohe Stundenwerte. Dies passiert gerade im Winter, wenn die Emissionen der Heizanlagen maximal sind.«

Martin Schraag weist auf einen weiteren Zusammenhang hin: »In den letzten 20 Jahren ist der Mittelwert um ca. 7 µg/m³ auf nunmehr knapp 25 µg/m³ NO2 gefallen. Den Hauptbeitrag dazu haben verbesserte Abgaswerte des Straßenverkehrs erbracht, dessen NOx-Eintrag nach Daten des Umweltbundesamts um über 50 % gefallen sind. Von den 7 µg/m³ dürften ungefähr 5 µg/m³ auf den Straßenverkehr entfallen. Das heißt, der restliche Beitrag des Straßenverkehrs an der heutigen Exposition der allgemeinen Bevölkerung ist 20 %.«

Dies bedeutet, dass der Straßenverkehr deutlich weniger zur Luftsituation in den Städten beiträgt, als dies der Abmahnverein »Deutsche Umwelthilfe e.V.« und Umweltbundesamt behaupten.

Auch kein Wunder, denn die Autos sind seit den achtziger Jahren sauber gemacht geworden. Eine teure, aufwendige und übrigens auch fehleranfällige Abgasreinigungstechnologie hat die Autos umweltfreundlich gemacht. Aus einem modernen Diesel kommen kein Feinstaub und keine NOx mehr heraus.

Diese Entwicklung war den treibenden Kräften der Fraktion ‚Das Auto muss verschwinden‘ natürlich klar. Deshalb setzten sie als letztes Mittel im Kampf gegen die individuelle Mobilität jenen Stoff ein, der heute zur Allzweckwaffe im Kampf gegen alles geworden ist: Kohlendioxid, CO2. Dieser wichtige Stoff für das Wachstum der Pflanzen und Bäume entsteht bei jeder Verbrennung, in jeder Biogasanlage, auch beim Atmen. Deswegen wurden über die EU die Grenzwerte für den CO2-Ausstoß soweit heruntergesetzt, dass sie beim Fahrzeugen mit Motorentechnik nicht mehr erreichbar ist. CO2 als Mittel, um dem Auto den Garaus zu machen. Ab dem kommenden Jahr sollen die neuen Grenzwerte gelten, übrigens auch für Hausbrand.

Ein Blick in Städte wie Ulm zeigt, dass dort sogar die Stadt jetzt befindet:

Die Luft ist so gut, dass die Messungen eingestellt werden können. Das liege nicht an Corona, sondern – natürlich – an »den ergriffenen Maßnahmen«, wie es im schönsten Bürokratendeutsch heißt: »Die Belastung durch Feinstaub und andere Schadstoffe konnte durch die in den letzten Jahren ergriffenen Maßnahmen signifikant und dauerhaft unter die Grenzwerte gesenkt werden.«

Ulm hatte es auch nicht so auf maximale Messwerte abgesehen wie zum Beispiel das grüne Stuttgart, sondern die Messtationen wurden in der Karl- und in der Zinglerstraße aufgestellt, die selbst an wichtigen Innenstadtstraßen selten Messwerte über den Grenzwerten lieferten. Die Messstelle Karlstraße lieferte aufgrund einer Baustelle eine Zeitlang keine Werte, ehe sie dann 2018 wieder aufgenommen wurden. Dann ergab sie Werte für Stickstoffdioxid NO2, die deutlich unter den 40 µg/m3 Luft lagen. Die Messstelle wurde wieder abgebaut. Auch die letzten Messstellen werden voraussichtlich ab 2021 nicht mehr weiter betrieben.

Wenn schon »Luftalarm«, dann müsste er nicht für die Straßen unserer Städte, sondern für Küchen und Wohnungen geschlagen werden.

40 unterschiedlich große Wohnungen in Leipzig und Berlin wurden eine Woche lang zu unterschiedlichen Jahreszeiten auf die Luftwerte hin untersucht. Denn Backen, Toasten und Kerzen brennen lassen sind große Feinstaubquellen im Haushalt, wie das gerade Leipziger Forscher in einer Langzeituntersuchung zum Feinstaub in Innenräumen vom Leipziger Leibniz-Institut Tropos im Auftrag des Umweltbundesamtes festgestellt haben.

Mehr als 10.000 Messstunden investierten sie in das breit angelegte Programm zur Ermittlung der Luftschadstoffe in Küche, Bad und Wohnzimmer. Aus dem geht hervor, dass Braten und Kochen im Mittelfeld der Belastung in einer Wohnung liege. Doch bereits eine Kerze in der Wohnung, der Kuchen im Backherd, erhöhten die ultrafeinen Teilchen in der Luft auf das 50-Fache, bei einigen Messungen auch auf das 100-Fache.

Doch während im Straßenverkehr der Feinstaub mit Gesetzen stark limitiert wird, sei in Wohnungen jeder für sich selbst verantwortlich, sagte Alfred Wiedensohler der Sächsischen Zeitung zum Ergebnis der Studie: »Das ist eine Belastung, höher als an einer stark befahrenen Straße.« Die Werte haben selbst ihn in seiner Wohnung überrascht. »Man sieht am Gerät, wie schnell Unmengen an Partikeln produziert sind, die man danach stundenlang noch einatmet.«

Wenn man nichts dagegen unternimmt, dauert es eben Stunden, bis sich diese Nano-Teilchen auf Oberflächen abgesetzt haben.

Anders als Staub wirbeln die dann auch nicht mehr auf, sondern haften aufgrund ihrer Winzigkeit. Nur Abwischen würde sie dort fortbringen. Über Nacht wäre jedenfalls der Normalwert wieder erreicht. Es sei denn, dann wird morgens der Toaster angeworfen. Wiedensohler kann trösten: Grenzwerte werde es vom Umweltbundesamt nicht geben, aber künftig klare Empfehlungen, daher wurde diese Untersuchung gemacht. Glücklicherweise wird es also kein Kuchenbackverbot in der Küche geben. Eigentlich helfe nur eins, meinte er: Lüften, lüften, lüften, das geht ebenfalls aus der Studie hervor.

Das erstaunt: Mit der angeblich so schlechten Luft in den Städten soll die schlechte Luft in Wohnungen und Küchen durch Lüften verbessert werden? Aufgrund der Daten müsste also gelten: Besser Diesel fahren als Kuchen zu backen oder gar Brot zu toasten – und natürlich auf das Zigarettenrauchen verzichten – aus Gründen der Feinstaubvermeidung.

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