Die Vielzahl der Telefonanrufe und E-Mails die bei dem ESK
Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung Tag für Tag eingehen, sprechen eine
deutliche Sprache und lassen das Ausmaß des Betrugs mit vielen Opfern auf der
ganzen Welt erahnen.
Ein großer Teil des Marktes für binäre Optionen wird von
Kriminellen außerhalb Deutschlands über nicht regulierte betrügerische Websites
betrieben. Die Täter hinter vielen Websites mit binären Optionen sind
hauptsächlich Kriminelle mit Sitz im Ausland, die nur an einer Sache
interessiert sind, das Geld der Anleger zu rauben
Anleger berichten dem
ESK von Verweigerung der Gutschriften
und der Erstattung von Geldern.
Konten wurden eingefroren. Telefonanrufe und E-Mails wurden ignoriert.
Einige Anleger wurden sogar selbst des Betrugs
beschuldigt. Einige dieser Internet-Handelsplattformen manipulieren die
Handelssoftware um absichtlich Verluste zu generieren.
Betrügerische Website-Betreiber von binären Optionen
unternehmen große Anstrengungen, um Investoren zu rekrutieren. Social-Media-Beiträge,
Anzeigen oder Online-Videos, die für nicht registrierte Handelsplattformen für
binäre Optionen werben. Potenzielle Investoren werden oft aus Call-Centern angerufen,
wo Hochdruckverkäufer über Telefondatenbanken so viele Anrufe wie möglich
tätigen, um ihre einmaligen Gelegenheiten anzupreisen.
Investoren sollten
sich nicht durch professionell aussehende Websites, die legitimen
Handelsplattformen ähneln, täuschen lassen.
Oft ist hier die Handelssoftware gefälscht und täuscht dem
Anleger erzielte Gewinne vor. Schon mit kleinen Summen kann man ein Konto zum
ausprobieren eröffnen. Sobald ein scheinbarer Gewinn angezeigt wird oder der
Anleger versucht Geld abzuheben, beginnt der eigentliche Betrug. Mit einer
ausgebufften Salamitaktik, werden die ahnungslosen Kunden zu immer weiteren
Investitionen aufgefordert.
Die Betrüger versuchen ihrem Opfer ein „Double Down“ zu
verkaufen. Es wird dem Investor versprochen, dass er gegen eine Gebühr
„alles zurückbekommen“ könne. Da die Hoffnung bekanntlich zuletzt stirbt,
setzen hier leider viele Anleger ein weiteres Mal Geld in den Sand.
Das investierte Geld
füllt jedoch nur die Taschen der Betrüger.
Wird dem Anleger klar, dass sein Geld weg ist, laufen seine
Anfragen jetzt ins Leere. Der Zugriff auf das eigene Konto ist nicht mehr
möglich, der „persönliche Betreuer“ ist nicht mehr erreichbar. Es herrscht
Funkstille.
So manch betrogener Anleger erzählt dem ESK, dass er es im
Nachhinein überhaupt nicht verstehen kann, dass er sich auf das Geschäft
eingelassen habe. Aber der Berater am Telefon sei so überzeugend gewesen und
habe auch jede gestellte Frage und jeden vorgebrachten Einwand absolut
überzeugend beantwortet. Er habe wie ferngesteuert gehandelt. Solche
Schilderungen hört der ESK immer wieder.
Erste Schritte zur
Vermögenswiederherstellung für Internet- und Cyber-Betrugsopfer.
Der ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
unterstützt nach Kräften das wichtigste Ziel der geschädigten Anleger, die
Wiederbeschaffung des investierten Geldes.
Weil Menschen lieber Kosten vermeiden als in eine Chance zu
investieren, verzichten Sie in vielen Fällen auf ihr eigenes bereits
investiertes Geld. Aus diesem Grunde bietet der ESK betroffenen Anlegern an,
die Forderung zunächst außergerichtlich auf Teil-Erfolgsbasis zu bearbeiten.
Für viele Anleger die sich bei der ESK Fördergemeinschaft
angemeldet haben, hat sich dieser Schritt schon oft gelohnt, da mit den ersten
außergerichtlichen Schritten auf Teil-Erfolgsbasis viele Informationen
gesammelt werden konnten, die sich dann zur angestrebten
Vermögenswiederherstellung für die Mandanten, als äußerst hilfreich erweisen.
Forderungen zunächst über außergerichtliche Maßnahmen
geltend zu machen ist in vielen Fällen einer sofortigen gerichtlichen
Klage zunächst vorzuziehen. Im Erfolgsfall verfügt der Betroffene nämlich
wesentlich schneller über sein Geld als es bei einer gerichtlichen
Geltendmachung der Fall gewesen wäre.
- Geschädigte
Kapitalanleger die verlässlich wissen möchten, welche konkreten
Möglichkeiten in Ihrem Fall bestehen, können bei dem ESK einen Antrag als
Fördermitglied zu der ESK Fördergemeinschaft Anlage- und Cyber-Betrug
anfordern.
Nach der Anmeldung erhält der Betroffene per E-Mail
ein Frageformular zu seiner Anlage. Nach Sichtung des Frageformulars und
eventuell weiterer mit eingereichter Informationen, wird der Rechtsanwalt, für
den betreffenden Anleger als Fördermitglied der ESK Fördergemeinschaft Anlage
und Cyber-Betrug, ohne Kosten schriftlich eine Erfolgseinschätzung zu
seinem Fall abgeben und ihm im Regelfall auch ein Mandat zur Rückforderung
seiner Investition antragen. Dabei wird er auch die zu erwartenden
Anwaltskosten beziffern.
- Die
ESK Fördergemeinschaft Anlage- und Cyber-Betrug übernimmt für den
Anleger 50% des vom ESK-Rechtsanwalt in seinem Mandatsangebot genannten
Honorars gegen eine Erfolgsprovision.
Die Erfolgsprovision bemisst sich von jenem Betrag, welcher
von den in Anspruch genommenen Personen, gewidmet auf die Hauptsache samt
Zinsen, durch die Tätigkeit des ESK-Rechtsanwalts hereingebracht werden kann.
Für Anleger die über eine Rechtsschutzversicherung verfügen,
wird der ESK Rechtsanwalt kostenlos eine Deckungsanfrage bei der Versicherung
vornehmen. Sofern die Rechtsschutzversicherung in vollem Umfang Deckungszusage
erteilt, sind die betreffenden Anleger von allen Kosten, Gebühren und der
Erfolgsprovision frei gestellt.
Betroffene Anleger die
Verluste durch Kapitalanlage- und Cyber-Betrug erlitten haben,
können von dem reichhaltigen Erfahrungsschatz der ESK Vertragsanwälte
profitieren.
- Die
ESK Vertragsanwälte betreuen Sie in Ihren Anliegen und stehen Ihnen als Rechtsanwälte
mit Rat und Tat in Deutschland, Österreich, Schweiz und
Liechtenstein zur Seite.
Sehr oft kann durch schnelles Handeln weiterer Schaden
abgehalten werden.
Ab sofort kann jeder Inhaber eines berechtigten Anspruchs
den Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung mit dem zunächst
außergerichtlichen Einzug seiner berechtigten Forderung auf Teil-Erfolgsbasis
beauftragen!
Die Wiederbeschaffung oder doch die zumindest teilweise
Wiederbeschaffung des zunächst verloren geglaubten Geldes erweist sich in
vielen Fällen als nicht so aussichtslos, wie viele Geschädigte glauben, sagt
Horst Roosen vom ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung.
Verluste sollte man nicht so einfach abschreiben und zur Tagesordnung
übergehen. Der Geschädigte sollte schnell reagieren.
Wer sich der vorgenannten Optionen bedient, kann
sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen
finanziellen Einbußen führen.
Fazit:
Den Schlaf des Gerechten soll die Clique der Anlagebetrüger
die es verstanden haben Anleger um hohe Summen zu betrügen nicht weiterhin
genießen können. Diese Damen und Herren werden sich über kurz oder lang vor dem
Strafrichter zu verantworten haben. Allein schon aus diesem Grunde sollte jeder
betroffene Anleger Strafanzeige bei der Polizei oder Staatsanwaltschaft
erstatten.
- Die
Erfolgsaussichten sind so gut, dass die ESK Fördergemeinschaft Anlage- und
Cyber-Betrug im Bedarfsfall sogar die Hälfte des Anwaltshonorars für
den Anleger gegen eine Erfolgsprovision übernimmt.
Betroffene können kostenlos und unverbindlich mittels Online
Kontaktformular, Telefon, Mail, Fax oder auch per Briefpost das Anmeldeformular
zur ESK Fördergemeinschaft anfordern.
ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
EXPRESS INKASSO® GmbH
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
ESK-Schutzbund@email.de
Telefon: 06071-9816813
Telefax: 06071-9816829
Fördergemeinschaft zur Durchsetzung
von Geldansprüchen auf Erfolgsbasis
ESK Express Schutzbund gegen
Kapitalvernichtung
Weitere Warnmeldungen: http://whistleblowertreff.24.eu
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