Dienstag, Juni 02, 2020

Der Betrug mit binären Optionen hat sich in Deutschland wie eine Seuche verbreitet.

Die Vielzahl der Telefonanrufe und E-Mails die bei dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung Tag für Tag eingehen, sprechen eine deutliche Sprache und lassen das Ausmaß des Betrugs mit vielen Opfern auf der ganzen Welt erahnen.

Ein großer Teil des Marktes für binäre Optionen wird von Kriminellen außerhalb Deutschlands über nicht regulierte betrügerische Websites betrieben. Die Täter hinter vielen Websites mit binären Optionen sind hauptsächlich Kriminelle mit Sitz im Ausland, die nur an einer Sache interessiert sind, das Geld der Anleger zu rauben

Anleger berichten dem ESK von  Verweigerung der Gutschriften und  der Erstattung von Geldern.

Konten wurden eingefroren. Telefonanrufe und E-Mails wurden ignoriert. Einige Anleger wurden sogar selbst des Betrugs  beschuldigt. Einige dieser Internet-Handelsplattformen manipulieren die Handelssoftware um absichtlich Verluste zu generieren.

Betrügerische Website-Betreiber von binären Optionen unternehmen große Anstrengungen, um Investoren zu rekrutieren. Social-Media-Beiträge, Anzeigen oder Online-Videos, die für nicht registrierte Handelsplattformen für binäre Optionen werben. Potenzielle Investoren werden oft aus Call-Centern angerufen, wo Hochdruckverkäufer über Telefondatenbanken so viele Anrufe wie möglich tätigen, um ihre einmaligen Gelegenheiten anzupreisen.

Investoren sollten sich nicht durch professionell aussehende Websites, die legitimen Handelsplattformen ähneln, täuschen lassen.

Oft ist hier die Handelssoftware gefälscht und täuscht dem Anleger erzielte Gewinne vor. Schon mit kleinen Summen kann man ein Konto zum ausprobieren eröffnen. Sobald ein scheinbarer Gewinn angezeigt wird oder der Anleger versucht Geld abzuheben, beginnt der eigentliche Betrug. Mit einer ausgebufften Salamitaktik, werden die ahnungslosen Kunden zu immer weiteren Investitionen aufgefordert. 

Die Betrüger versuchen ihrem Opfer ein „Double Down“ zu verkaufen. Es wird dem Investor versprochen, dass er  gegen eine Gebühr „alles zurückbekommen“ könne. Da die Hoffnung bekanntlich zuletzt stirbt, setzen hier leider viele Anleger ein weiteres Mal Geld in den Sand.

Das investierte Geld füllt jedoch nur die Taschen der Betrüger.

Wird dem Anleger klar, dass sein Geld weg ist, laufen seine Anfragen jetzt ins Leere. Der Zugriff auf das eigene Konto ist nicht mehr möglich, der „persönliche Betreuer“ ist nicht mehr erreichbar. Es herrscht Funkstille.

So manch betrogener Anleger erzählt dem ESK, dass er es im Nachhinein überhaupt nicht verstehen kann, dass er sich auf das Geschäft eingelassen habe. Aber der Berater am Telefon sei so überzeugend gewesen und habe auch jede gestellte Frage und jeden vorgebrachten Einwand absolut überzeugend beantwortet. Er habe wie ferngesteuert gehandelt. Solche Schilderungen hört der ESK immer wieder.

Erste Schritte zur Vermögenswiederherstellung für Internet- und Cyber-Betrugsopfer.

Der ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung  unterstützt nach Kräften das wichtigste Ziel der geschädigten Anleger, die Wiederbeschaffung des investierten Geldes.

Weil Menschen lieber Kosten vermeiden als in eine Chance zu investieren, verzichten Sie in vielen Fällen auf ihr eigenes bereits investiertes Geld. Aus diesem Grunde bietet der ESK betroffenen Anlegern an, die Forderung zunächst außergerichtlich auf Teil-Erfolgsbasis zu bearbeiten.

Für viele Anleger die sich bei der ESK Fördergemeinschaft angemeldet haben, hat sich dieser Schritt schon oft gelohnt, da mit den ersten außergerichtlichen Schritten auf Teil-Erfolgsbasis viele Informationen gesammelt werden konnten, die sich dann zur  angestrebten Vermögenswiederherstellung für die Mandanten, als äußerst hilfreich erweisen.

Forderungen zunächst über außergerichtliche Maßnahmen geltend zu machen ist in vielen Fällen  einer sofortigen gerichtlichen Klage zunächst vorzuziehen. Im Erfolgsfall verfügt der Betroffene nämlich  wesentlich schneller über sein Geld als es bei einer gerichtlichen Geltendmachung der Fall gewesen wäre.
  • Geschädigte Kapitalanleger die  verlässlich wissen möchten, welche konkreten Möglichkeiten in Ihrem Fall bestehen, können bei dem ESK einen Antrag als Fördermitglied zu der ESK Fördergemeinschaft Anlage- und Cyber-Betrug anfordern.

Nach der Anmeldung erhält der Betroffene per E-Mail ein Frageformular zu seiner Anlage. Nach Sichtung des Frageformulars und eventuell weiterer mit eingereichter Informationen, wird der Rechtsanwalt, für den betreffenden Anleger als Fördermitglied der ESK Fördergemeinschaft Anlage und  Cyber-Betrug, ohne Kosten schriftlich eine Erfolgseinschätzung zu seinem Fall abgeben und ihm im Regelfall auch ein Mandat zur Rückforderung seiner Investition antragen. Dabei wird er auch die zu erwartenden Anwaltskosten beziffern.

  • Die ESK Fördergemeinschaft Anlage- und Cyber-Betrug  übernimmt für den Anleger 50% des vom ESK-Rechtsanwalt in seinem Mandatsangebot genannten Honorars gegen eine Erfolgsprovision.

Die Erfolgsprovision bemisst sich von jenem Betrag, welcher von den in Anspruch genommenen Personen, gewidmet auf die Hauptsache samt Zinsen, durch die Tätigkeit des ESK-Rechtsanwalts hereingebracht werden kann.

Für Anleger die über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, wird der ESK Rechtsanwalt kostenlos eine Deckungsanfrage bei der Versicherung vornehmen. Sofern die Rechtsschutzversicherung in vollem Umfang Deckungszusage erteilt, sind  die betreffenden Anleger von allen Kosten, Gebühren und der Erfolgsprovision frei gestellt.

Betroffene Anleger die Verluste durch Kapitalanlage- und Cyber-Betrug   erlitten haben, können von dem reichhaltigen Erfahrungsschatz der ESK Vertragsanwälte profitieren.

  • Die ESK Vertragsanwälte betreuen Sie in Ihren Anliegen und stehen Ihnen als Rechtsanwälte mit Rat und Tat  in Deutschland, Österreich, Schweiz und Liechtenstein zur Seite.

Sehr oft kann durch schnelles Handeln weiterer Schaden abgehalten werden.

Ab sofort kann jeder Inhaber eines berechtigten Anspruchs den Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung mit dem zunächst außergerichtlichen Einzug seiner berechtigten Forderung auf Teil-Erfolgsbasis beauftragen!

Die Wiederbeschaffung oder doch die zumindest teilweise Wiederbeschaffung des zunächst verloren geglaubten Geldes erweist sich in vielen Fällen als nicht so aussichtslos, wie viele Geschädigte glauben, sagt Horst Roosen vom ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung.  Verluste sollte man nicht so einfach abschreiben und zur Tagesordnung übergehen. Der Geschädigte sollte schnell reagieren.

Wer sich der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen.

Fazit:
Den Schlaf des Gerechten soll die Clique der Anlagebetrüger die es verstanden haben Anleger um hohe Summen zu betrügen nicht weiterhin genießen können. Diese Damen und Herren werden sich über kurz oder lang vor dem Strafrichter zu verantworten haben. Allein schon aus diesem Grunde sollte jeder betroffene Anleger Strafanzeige bei der Polizei oder Staatsanwaltschaft erstatten.

  • Die Erfolgsaussichten sind so gut, dass die ESK Fördergemeinschaft Anlage- und Cyber-Betrug  im Bedarfsfall sogar die Hälfte des Anwaltshonorars für den Anleger gegen eine Erfolgsprovision übernimmt.

Betroffene können kostenlos und unverbindlich mittels Online Kontaktformular, Telefon, Mail, Fax oder auch per Briefpost das Anmeldeformular zur ESK Fördergemeinschaft  anfordern.

ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
EXPRESS INKASSO® GmbH
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
ESK-Schutzbund@email.de
Telefon: 06071-9816813
Telefax: 06071-9816829

Fördergemeinschaft zur Durchsetzung
von Geldansprüchen auf Erfolgsbasis

ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung

Weitere Warnmeldungen: http://whistleblowertreff.24.eu

Keine Kommentare: