Samstag, Mai 30, 2020

24option: Der vermeintlich schnelle Gewinn durch Online-Trading-Plattformen kann schnell zur Verlustfalle werden. Ein Anleger berichtet.

Viele dieser Plattformen sind auf Betrug aufgebaut. Der ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung informiert auf seinen Internetseiten http://express-inkasso.24.eu http://whistleblowertreff.24.eu ständig über Unternehmen die ohne Genehmigung der zuständigen Aufsichtsbehörden arbeiten.

Europaweit gibt es bereits mehrere tausend Opfer. In der Vergangenheit hatten die ESK Vertrauensanwalt es neben vielen anderen auch mit folgender Online-Trading-Plattform zu tun: 24option.

Die hinter 24option (www.24option.com) stehende Firma ist das zypriotische Unternehmen Rodeler Ltd. 24option war bislang der bekannteste Händler für binäres Trading. Aktuell werden von diesem Unternehmen verstärkt Produkte aus den Bereichen Differenzgeschäfte und Forex angeboten, da nun strengere Regelungen bei binären Optionen in Zypern eingeführt wurden. 

Die Finanzaufsichtsbehörden Financial Services and Markets Authority in Belgien und Ontario Securities Commission in Kanada, haben den Betreiber von 24Option auf Ihren Warnlisten hinzugefügt. 

Die französische Finanzaufsichtsbehörde Autorité des Marchés Financiers beschlossen, dem Unternehmen die Erbringung von Dienstleistungen für neue und bestehende Kunden in Frankreich zu untersagen. 

Obwohl die Rodeler Ltd. eine zypriotische Bewilligung besitzt, erzielten Anleger nie einen Gewinn. Die deutschen Strafverfolgungsbehörden ermitteln bereits gegen 24option und Rodeler Ltd. Aus ermittlungstaktischen Gründen können wir zum Strafverfahren leider noch keine weiteren Auskünfte geben. Ungeachtet dessen, hat der betreffende ESK  Rechtsanwalt für betroffene Anleger bereits die erste Klage gegen die Rodeler Ltd. in Deutschland vor dem LG Freiburg im Breisgau eingebracht. Wir erwarten in nächster Zeit die Bekanntgabe des ersten Verhandlungstermins.

Protokoll eines Anlegers zum Ablauf der Beratungsgespräche bei 24option.

Ende Februar/Anfang März 2020 habe ich durch verschiedene Mails von der Möglichkeit erfahren, durch automatisches Trading Geld zu verdienen ( Höhle der Löwen ). Ich habe daraufhin im Internet recherchiert und bin auf verschiedene Anbieter gestoßen.

Da ich testen wollte, ob die Methode wirklich funktioniert, habe ich bei mehreren Brokern Konten eröffnet, da dies Voraussetzung war, um das automatische Trading anzuwenden. Eine dieser Broker war 24Option. Am --- meldete sich telefonisch ein Mitarbeiter von 24Option. Er stellte sich als Elias Adaoui vor und teilte mir mit, er sei mein Account Manager. Nach kurzem Gespräch teilte er mir mit, dass es bessere Möglichkeiten gäbe, und man mit Trading mehr Geld verdienen könne.

Ich sagte ihm sofort, dass ich erst einmal nicht viel Geld einsetzen und kein großes Risiko eingehen wollte.

Er sagte, dass dies kein Problem sei und, als ich grundsätzliches Interesse bekundete, reichte er mich an seine Gruppenleiterin, eine Frau Jasmin ( Nachname weiß ich nicht), weiter. Sie erklärte mir ein paar grundsätzlich Dinge zum Ablauf des Tradings. Ich sagte auch ihr, dass ich Anfänger sei und noch keine Ahnung vom Trading habe. Daraufhin, sagte sie mir zu, mir zu helfen und genau zu sagen, wie ich dabei vorgehen muss. Ich sagte auch ihr, dass ich erst einmal nicht viel Geld einsetzen und kein großes Risiko eingehen wollte. Sie sagte, dies sei kein Problem.

Es kam dann zu weiteren Telefongesprächen.

Dabei verwies sie auf die Möglichkeiten, bessere Konditionen zu bekommen, wenn ich einmalig 25.000,- EUR einzahle. Dafür bekäme ich dann den  Gold-Status . Sie versicherte mir, dass das Geld nur als Sicherheit diene und einmal kurzfristig auf dem Konto sein müsse und ich es dann jederzeit wieder abheben könne. Das stellte sich anschließend dann sehr schnell als unwahr heraus, was ich bei meiner damaligen Unkenntnis nicht einschätzen konnte.

Vom Risiko von Verlusten oder gar der Möglichkeit des Totalverlustes war nie die Rede.

Ich habe die grundsätzlichen Warnhinweis zwar gelesen, aber bei meinen Gesprächspersonen wähnte ich mich in guten und kompetenten Händen. Das Geld schien mir so verhältnismäßig sicher.

Am --- 2020 machte ich dann die Einzahlung. Als das Geld auf dem Konto war übernahm wieder Herr Adaoui das Gespräch. Ich dachte nun, dass er mir eine grundsätzliche Einführung ins Trading geben würde und mich Schritt für Schritt in das Vorgehen einführen würde. Stattdessen schlug er mir sofort vor, eine Reihe von Trades zu eröffnen. Dass ich dabei mein ganzes Geld riskieren würde war mir da nicht bewusst und wurde mir auch nicht gesagt.

Bei den Trades handelte es sich um verschiedene Positionen, die, so Herr Adaoui, momentan Gewinn versprachen.

Was ich bis heute nicht verstehe ist, dass mich Herr A. zu jeder Position sofort eine entgegen gerichtete Hedge-Position im gleichen Asset  eröffnen ließ , so dass eine Position gleich in den Gewinn lief, die andere aber ins Minus, unterm Strich also erst einmal ein Nullsummenspiel. Sobald die Gewinnposition eine gewisse Höhe (etwa 1000,- EUR) erreicht hätte, sollte ich diese schließen, aber anschließend gleich wieder einen neuen gleichen Trade  eröffnen. Mein Kontostand stieg so sehr schnell auf ca. 38.000 EUR, während mein Kapital aber ungefähr gleich blieb.

Der Sinn der Vorgehensweise ist mir auch bei meinem heutigen Wissensstand unklar.

Vielleicht wollte man mir zeigen, wie schnell man Gewinne erzielen kann, ich weiß es nicht. Als ich Herrn A. auf die Trades hinwies, die immer größere Verlust auswiesen, erklärte mir Herr A., dass dies kein Problem sei, da diese Positionen später auch in den Gewinn laufen würden. Auch zu diesem Zeitpunkt verließ  ich mich noch auf die Fachkompetenz meines Gesprächspartners und glaubte, er wisse was er tue. Bei diesem Gespräch am -- April sagte mir Herr A. es liefe alles hervorragend und ich könne mich nun erst einmal anderen Dingen widmen und  er habe mein Konto im Auge. Diesen Satz hörte ich wortwörtlich später auch von anderen Mitarbeitern der 24Option, sodass ich glaube, dass dieser ihnen in Schulungen beigebracht wurde. Dass dies aber  überhaupt nicht den Tatsachen entsprach, merkte ich bald Ich schaute in den folgenden Minuten immer mal wieder ins Konto und bemerkte, dass mein Kapital langsam immer mehr abnahm, was mich zunehmend nervös machte.

Leider wusste ich zu diesem Zeitpunkt weder, wie ich Herrn A. erreichen konnte, noch was ich selbst unternehmen kann, ohne Schaden anzurichten.

Am späten Nachmittag rief mich Frau Jasmin endlich an, das Kapital war inzwischen schon auf unter 1000 EUR abgesunken. Sie erklärte mir, dass das Palladium unerwartet schnell gestiegen war und wir schnell handeln müssten. Noch während des Gesprächs und noch bevor ein Eingriff stattfand wurden plötzlich alle Trades geschlossen und der Kontostand war 0. Nach einem kurzen Moment der Stille, teilte mir Frau Jasmin mit, dass das Geld nun im Kapitalmarkt sei , wir es uns aber wieder zurückholen könnten. Ich solle mir keine Gedanken machen, sie würde mit ihrem Chef besprechen, was wir für Möglichkeiten haben und wieder zurückrufen. Damit wurde das Gespräch beendet.

Mir dämmerte, dass irgendetwas gewaltig schief gelaufen war.

Einige Zeit später am gleichen Tag meldete sich ein weiterer Mitarbeiter der 24Option, dessen Namen ich mir nicht gemerkt habe. Er teilte mir mit, er sei der Vorgesetzte von Frau Jasmin und ich solle mir keine Gedanken machen, sie hätten die ideale Lösung für mich gefunden, Frau Jasmin würde mich am folgenden Tag anrufen und alles mit mir besprechen. Am nächsten Tag, dem -- .04.2020, rief mich Frau Jasmin um ca. 13 Uhr an und machte mir folgenden Vorschlag. Wir könnten mit einer anderen Strategie problemlos das verlorene Geld wieder zurückholen, ich müsste dafür aber nochmals 10.000 EUR investieren.

Von einem etwaigen Risiko war dabei auch hier nicht die Rede.

Ich war eigentlich davon ausgegangen, dass mir 24Option einen Schadenersatz gewähren würde oder mir wenigstens das notwendige Kapital für eine gewisse Zeit zinslos zur Verfügung stellen würde, denn ich wollte eigentlich keinesfalls noch mehr Geld investieren. Aber nichts dergleichen. Da ich aber das verlorene Geld unbedingt zurückhaben musste, es war ja meine Altersvorsorge,  und mir Frau Jasmin das neue Vorgehen als sichere Sache darstellte, ging ich notgedrungen aber sehr ungern auf den Vorschlag ein. Da ich das Geld erst flüssig machen musste, konnte ich die Summe erst am --.042020 einzahlen. Nachdem das Geld eingezahlt war rief mich Frau Jasmin am --.04.20 gegen 17 Uhr an und sagte mir, dass ich ab sofort nur noch mit ihr zu tun haben würde, also nicht mehr mit Herrn A. Darauf schloss ich, dass Herr A. den oder die Fehler zu verantworten haben musste.

Frau Jasmin machte mir den Vorschlag, nun in den NASDAQ zu investieren, da zu dieser Zeit besonders gut lief.

Ich sollte sofort einen Trade starten. Ich sah jedoch dass der NASDAQ-Kurs in gerade in freiem Fall war. Als ich Frau Jasmin darauf hinwies und fragte, ob man nicht etwas warten sollte, bis sich der Kurs gefangen hat,  antwortete sie, es sei doch gut, wenn der Kurs niedriger sei. Mir schien als hätte sie die Situation  überhaupt nicht  überschaut. Da ich aber immer noch davon ausging, dass ich mit einer kompetenten Mitarbeiterin von 24Option sprach, dachte ich, sie müsse ja wissen, was richtig ist. Ich startete also den vorgeschlagenen Trade. Der Trade lief, wie von mir erwartet, sofort deutlich in den Verlust, was mir schon ein ungutes Gefühl bereitete. Frau Jasmin beruhigte mich mit der Aussage, dass alles schon seinen positiven Verlauf nehmen würde, sie würde mich später am Tag nochmals anrufen und wieder der Spruch, sie habe mein Konto im Auge. Frau Jasmin rief an diesem Tag nicht mehr an.

Ich beobachtete mein Konto intensiv und sah, wie das Kapital wieder rapide abnahm.

In den Tagen davor hatte ich mich im Internet  über Schulungsmaterial und Videos weitergebildet, sodass ich nun etwas mehr Hintergrundwissen hatte und ungefähr ?wusste, wie ich eingreifen konnte. Letztendlich sah ich mich gezwungen, Hedge-Trades zu starten, um die Verluste zu begrenzen. Mein Kapital war schon weit abgesunken. Ich habe dann noch weiter versucht, mit meinem begrenzten Wissen, das Konto wieder ins Lot zu bringen, Unterstützung hatte ich ja nicht. Dies ist mir schließlich gerade so gelungen. Am nächsten Tag wartete ich auf einen Anruf von Frau Jasmin. Als bis 16:00 Uhr immer noch kein Anruf kam bat ich Herrn Aouam mehrmals per E-Mail dringend um Rückruf (16:03, 16:34, 16:59). Der Anruf erfolgte dann erst gegen 17:30 Uhr. Angeblich konnte Sie mich nicht erreichen, dies ist möglich, da ich am Vormittag einen Arzttermin hatte.  Nachmittags war ich allerdings zu Hause. Meine Festnetznummer war ihr auch bekannt.

Frau Jasmin lobte mich, dass ich das Konto gerettet hätte.

Das machte die Verluste allerdings nicht wett. Sie sagte mir, dass sie sich wegen der knappen Zeit erst am nächsten Tag um mein Konto kümmern könnte und sagte, auf meine Nachfrage, dass ich die Trades bis zum nächsten Tag gefahrlos so laufen lassen könnte, wie sie in diesem Moment waren. Ich wies sie darauf hin, dass das Konto in diesem Moment im Ungleichgewicht war, und zwar mit 0,1 Lot im NASDAQ in Richtung long. Sie meinte, das würde kein Problem sein. Von Swap-Kosten hatte ich zu diesem Zeitpunkt noch keine Ahnung, Frau Jasmin sollte dies aber gewusst haben. In der Nacht wurde das Konto bei einem Kontostand von, wenn ich mich recht erinnere, ca. 12.000 EUR wegen Kapitalmangel erneut ausgestoppt. Damit waren jetzt 35.000 EUR einsetzt und die bis dahin erzielten Gewinn von diesmal mindestens 15.000 EUR verloren.

Am --.04.2020 meldete sich dann ein weiterer Mitarbeiter von 24Option bei mir. Er stellte sich als Mohamed Kochih vor. Er räumte ein, dass bei der Betreuung bisher einiges falsch gelaufen sei, er aber ein anderes Konzept habe und wir damit erfolgreich sein würden. Ich solle vergessen, was war und mit ihm neu beginnen. Es wäre dafür aber nötig, weitere 10.000 EUR als Startkapital einzusetzen.

Es folgten die bekannten Argumente,  das Kapital diene nur als Sicherheit und würde nur teilweise eingesetzt.

Das Risiko wäre bei seinem Vorschlag klein. Ich sagte ihm, dass ich wegen der gemachten Erfahrungen eigentlich kein weiteres Kapital bei 24Option investieren wollte. Er redete dann so lange auf mich ein, bis ich doch bereit war, nochmals zu investieren. Im Nachhinein betrachtet scheint es mir, dass das erste Ziel der Account Manager war, ihre Kunden zu neuen Investitionen zu animieren. In dem Fall könnte man die Beratung  natürlich auch in einem ganz anderen Licht betrachten. Dies soll aber keine Unterstellung sein. Jedenfalls zahlte ich die 10.000 EUR dann am -- April 2020 auf meinen Account ein. Herr Kochih schlug mir dann vor, wieder in den NASDAQ zu investieren, jedoch nur mit 0.25 Lot, damit wir einen größeren Puffer bei etwaigen Kursschwankungen haben würden.

Dies schien mir ein guter Plan zu sein, da der NASDAQ nach wie vor im Aufwärtstrend war.

Er wies jedoch eine hohe Volatilität aus. Außerdem schlug mir Herr Koch vor in Palladium zu investieren. Es sah am Anfang ganz gut aus, aber es kam beim NASDAQ immer wieder zu heftigen Rücksetzern. Als ich Herrn Koch daraufhin ansprach, meinte er nur,  Herr ---, Sie haben doch einen Puffer.  Diesen Satz hörte ich von ihm mehrmals. Zu meinem Vorschlag, die Strategie etwas anzupassen, um auch von den Rücksetzern zu profitieren, meinte er nur.  Herr ---, wollen Sie ein großes oder ein kleines Risiko? Daraufhin ließ  ich es sein. Ich wies Herrn Koch dann telefonisch und per E-Mail mehrfach darauf hin, dass mein Kapital immer mehr abnahm. Die Antwort darauf lautete immer wieder:  Herr ---, Sie haben doch einen Puffer.  Auf meine Kritik hin fragte er mich:  Wollen Sie wieder von Herrn A. betreut werden?  Das wollte ich nicht. Am Abend des --.04.20 wurde die Situation immer kritischer. Ich zog dann die Notbremse  und schloss einige Positionen, um mein Restkapital zu schützen. Vorher und am folgenden Tag, versuchte ich mehrmals wieder in den Markt zu kommen und mein Kapital durch Hedging zu schützen. Von Herrn Koch bekam ich zu dem Zeitpunkt keine Unterstützung.

Um mein Konto zu retten, musste ich nach und nach nochmals insgesamt 5.000 EUR einzahlen.

Am --.04.2020 sah ich dann abends keine andere Möglichkeit mehr, als alle Positionen zu schließen. Mein Kapital betrug zu dem Zeitpunkt nur noch ca. 2.300 EUR, der Verlust unter der Betreuung von Herrn Koch: rund 12.700 EUR. Am --.04.2020 bekam ich erneut einen Anruf von 24Option. Diesmal meldete sich ein Mitarbeiter, der sich mir als Akram Tissaoui (?) vorstellte. Er sagte mir, er sei sonst nur für die Betreuung von guten Bestandskunden zuständig, aber angesichts der bisherigen Misere wolle er sich nun um mein Konto kümmern und mit mir den Verlust wieder hereinholen. Ich sagte ihm, dass ich eigentlich kein weiteres Interesse an einer Zusammenarbeit mit 24Option hätte und mich erst einmal mit einem Rechtsanwalt beraten wolle. Daraufhin redete er längere Zeit mit allen möglichen Argumenten auf  mich ein, bis ich entnervt zusagte,  über den Vorschlag nachzudenken.

Natürlich war es wieder nötig, das Konto auf 10.000 EUR aufzustocken, also habe ich weitere 7.700 EUR einbezahlt.

Am --.04.20 rief mich Herr T. gegen 16 Uhr ganz aufgeregt an und teilte mir mit, es gäbe die Möglichkeit mit einem Schlag in kurzer Zeit mehrere 10.000 EUR zu verdienen, das  l stünde vor einem Kurssprung. Ich sollte 10 Lots auf kaufen in Cruide Oil setzen. Ich war skeptisch aber Herr T. redete intensiv auf mich ein, denTrade zu machen bis ich einwilligte.  Da mir der Einsatz und das Risiko mit 10 Lotssehr hoch schien, steig ich nur mit 5 Lots ein. Kurz nachdem ich den Trade eröffnet hatte, fiel der  l-Kurs stark. Da mein Kapital stark abnahm, schloss ich den Trade dann nach ca. einer halben Stunde mit ca. 2500 EUR Verlust. Herr T. kritisierte mich im folgenden Telefongespräch heftig, weil ich den Trade geschlossen hatte. Er war  überzeugt, dass wir noch in den Gewinn gelaufen wären. Als ich dann später nachrechnete, musste ich feststellen, dass, wenn ich den Trade nicht geschlossen hätte, nach kurzer Zeit mein Kapital aufgebraucht gewesen wäre. Der Tipp von Herrn T. hätte mich also ein weiteres Mal mein ganzes Kapital gekostet.

Herr T. drängte mich danach weiterhin immer wieder dazu, in  l zu investieren, was ich dann auch tat.

  • Das Ergebnis waren weitere 1548 EUR Verlust. Insgesamt hat mich die  Beratung  von Herrn T. also rund 4.000 EUR gekostet. Insgesamt hat mich die Betreuung durch die 24Option-Mitarbeiter rund 53.740 EUR gekostet. Dazu kamen die verlorenen Gewinne.

Zusammenfassend muss ich folgendes feststellen:-

Bei der Betreuung durch die Accountmanager/-innen wurden meine Wünsche und Vorstellungen völlig ignoriert. Insbesondere wurden bei den Trades extreme Risiken in Kauf genommen, obwohl ich jeden ausdrücklich darauf hingewiesen habe, dass ich nur kleine Risiken eingehen möchte. Durch meine anfänglich fehlenden Erfahrungen und Kenntnisse konnte ich dies nicht erkennen. Diese Tatsache war den Accountmanagern/-innen ebenfalls bekannt.

Stopp-Loss, Take-Profit, u.  . schienen meinen Beratern bei 24option unbekannt zu sein.- Die Einstiegszeitpunkte für die Trades wurden meist so gewählt, dass zum Einstiegszeitpunkt der Kurs gerade mehr oder weniger stark am Fallen war, ob zufällig oder absichtlich, weiß  ich nicht. Jedenfalls war es der ungünstigste Zeitpunkt.-

Grundsätzliche Regeln des Tradens wurden völlig außer Acht gelassen, so z.B. das Chancen-Risiko-Management, das Money-Management, die 2%-Regel etc.- Weitergehende Informationen zum Vorgehen oder gar grundlegende Kenntnisse wurden mir nur widerwillig und auf energisches Nachfragen meinerseits mitgeteilt. Meist wurden die Fragen mit Formulieren wie:  Das besprechen wir, wenn es so weit ist.  ??Oder  Wir müssen uns jetzt erst auf den anderen Punkt konzentrieren.  abgeblockt.

Ausnahmslos alle Anlagetipps, die ich von meinen verschiedenen Accountmanagern/-innen bekommen habe, führten (oder hätten geführt) zu teils eklatanten Verlusten bis hin zum Totalverlust.

Da stellt sich mir die Frage, ob da ein System dahintersteckt, den so inkompetent können die Mitarbeiter von 24Option doch wohl nicht sein, oder etwa doch? Man könnte fast annehmen, dass es das Ziel der Betreuung sei, die Kunden so in finanzielle Bedrängnis zu bringen, dass sie Kapital nachschießen müssen.  Überhaupt scheint mir bei der Betreuung das Ziel im Mittelpunkt zu stehen, dass von den Kunden möglichst viel Geld eingezahlt wird. Vielleicht täusche ich mich auch, aber es sieht sehr danach aus. Jedenfalls musste ich jedes Mal  erst größere Summen nachschießen, bevor man bereit war, mir zu helfen.
+++

Der ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung  unterstützt nach Kräften das wichtigste Ziel der geschädigten Anleger, die Wiederbeschaffung des investierten Geldes.

Die Erfolgsaussichten sind für diese Geschädigten oft so gut, dass die ESK Fördergemeinschaft Anlage- und Cyber-Betrug  im Bedarfsfall sogar die Hälfte des Anwaltshonorars für den Anleger gegen eine Erfolgsprovision übernimmt.

Betroffene Anleger die Verluste durch Kapitalanlage- und Cyber-Betrug   erlitten haben, können von dem reichhaltigen Erfahrungsschatz der ESK Vertragsanwälte profitieren.

  • Die ESK Vertragsanwälte betreuen Sie in Ihren Anliegen und stehen Ihnen als Rechtsanwälte mit Rat und Tat  in Deutschland, Österreich, Schweiz und Liechtenstein zur Seite.

Sehr oft kann durch schnelles Handeln weiterer Schaden abgehalten werden.

Fazit
Wer sich der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen.

Betroffene können kostenlos und unverbindlich mittels Online Kontaktformular, Telefon, Mail, Fax oder auch per Briefpost das Anmeldeformular zur ESK Fördergemeinschaft  anfordern.

ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
EXPRESS INKASSO® GmbH
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816813
Telefax: 06071-9816829

Fördergemeinschaft zur Durchsetzung
von Geldansprüchen auf Erfolgsbasis

ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
Weitere Warnmeldungen: http://whistleblowertreff.24.eu


Freitag, Mai 29, 2020

Plattform OMC Markets/ Personal Found LTD: BaFin ordnet Einstellung des grenzüberschreitenden Eigenhandels an.

Die BaFin hat gegenüber der Personal Found LTD, Sofia, Bulgarien, mit Bescheid vom 19. Februar 2020 die sofortige Einstellung des grenzüberschreitenden Eigenhandels angeordnet.

Das Unternehmen bietet deutschen Kunden auf der von ihm betriebenen Handelsplattform www.omcmarkets.com finanzielle Differenzkontrakte (Contracts for Difference – CFD) an, die auf Grundwerte wie Devisen, Aktien Indizes, sowie Rohstoffe laufen.

Damit betreibt das Unternehmen gewerbsmäßig den Eigenhandel nach § 1 Absatz 1a Satz 1 Nr. 4 lit. c Kreditwesengesetz (KWG), ohne über die nach § 32 Absatz 1 KWG erforderliche Erlaubnis der BaFin zu verfügen. Es handelt daher unerlaubt.

Derzeit tritt eine Vielzahl von potenziell unseriösen Handelsplattformen an den Markt heran. Bei einigen besteht auch der Verdacht der organisierten Kriminalität. Zu diesen Thema verweist BaFin erneut auf die gemeinsame Warnung der BaFin und des BKA vor Online-Handelsplattformen.

Aktualisierung:
Die damalige Plattform www.omcmarkets.com ist jetzt unter der Adresse www.globalomcmarkets.com abrufbar. Für den Betrieb dieser Plattform hat das Unternehmen ebenfalls keine Erlaubnis der BaFin.

Quelle: © Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht / http://www.bafin.de 28.02.2020, geändert am 29.05.2020 | 

***
Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der BaFin.

Ohne die erforderliche Erlaubnis der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben.

Erlaubnisvorbehalt und Verbot gelten auch für Personen und Unternehmen, die keine Zweigstelle oder sonstige physische Präsenz in Deutschland unterhalten und ihr Geschäft allein im Wege des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs betreiben wollen. Sie gelten also unabhängig davon, ob das betreffende Geschäft ausschließlich in Deutschland für Kunden in Deutschland, aus dem Ausland nach Deutschland herein oder aus Deutschland hinaus ins Ausland betrieben wird. (Quelle:BaFin)

Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt ist seinen Kunden gegenüber, zum Schadensersatz verpflichtet.

Wer von einem ihm unbekannten Unternehmen kontaktiert wird, sollte fragen welche Aufsichtsbehörde die Genehmigung zur Erbringung von Finanzdienstleistungen erteilt hat. Ein Anruf bei dieser Behörde schafft dann Klarheit ob die Auskunft stimmt oder nicht!

Der ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung  unterstützt nach Kräften das wichtigste Ziel der geschädigten Anleger, die Wiederbeschaffung des investierten Geldes.

Die Erfolgsaussichten sind für diese Geschädigten oft so gut, dass die ESK Fördergemeinschaft Anlage- und Cyber-Betrug  im Bedarfsfall sogar die Hälfte des Anwaltshonorars für den Anleger gegen eine Erfolgsprovision übernimmt.

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Immer mehr Menschen verlieren ihre Ersparnisse durch Kryptowährungs- und Devisen-basierten "werden Sie schnell reich“- Betrug.

In den sozialen Medien verbreiten sich immer wieder Nachrichten vom schnellen Reichtum durch eine neue automatische Anlage-und-Handelsstrategie mittels „geheimer“ Softwareprogramme. Hinter diesen Lügengeschichten verbergen sich die hochkriminellen Strippenzieher betrügerischer Online-Handelsplattformen. Wer eine dieser Internetseiten besucht hat schon verloren.

Die Anleger investieren in der Regel ihr erspartes Geld in der sicheren Annahme, dass es sich bei öffentlich angebotenen Finanzprodukten um solide Anlagen mit einem geringen Risiko zur Altersvorsorge handele. Diese systematische Geldvernichtung durch betrügerische Online-Handelsplattformen ist jedoch Teil einer wie geschmiert laufenden Parallel- Finanzindustrie. Die Zahlen der Opfer sind verblüffend hoch. Anhand aggressiver Vermarktungspraktiken und irreführender Werbung wird den Anlegern ihr Geld regelrecht geraubt. 

Die Anleger stellen sich dann immer öfter die Frage, ob sie sich verspekuliert haben, oder einem Betrug aufgesessen sind. Wenn Staatsanwaltschaft und Polizei einmal der Betrüger habhaft werden, sind die Tresore, die Konten und die Taschen meist leer. Zu ihrer Verteidigung können sich die Täter aber erstaunlicherweise oft teuerste Anwälte leisten.

Das Geld der geprellten Anleger ist in den Auslandstresoren der Finanzindustrie gelandet.

Alles schön verschleiert über eine oder mehrere Briefkastenfirmen. In dem weltumspannenden Netzwerk  der Offshore-Industrie, welches sich aus Anwaltskanzleien, Vermögensverwaltern, Banken, Steuerkanzleien, Treuhändern  und abertausenden Strohmännern und Frauen zusammensetzt. Hier verliert sich dann oft die Spur des Geldes.

Da die Kapitalanlageopfer in der Regel von der Gesellschaft keine Solidarität erwarten können, bleibt nur noch der Anwalt als scheinbar solidarischer Partner übrig. Auch die Presse zeigt wenig Zuwendung für die Opfer. Die Medien berichten lieber ausführlich über das luxuriöse Prasser-Leben der schillernden Anlagebetrüger weil das angeblich für die Öffentlichkeit von größerem Interesse sei. Auch durch die Vielzahl der Opfer geht der Einzelne mit seinem Schicksal praktisch in der Masse als uninteressante graue Maus unter.

Oft wird dann noch behauptet, die Anleger hätten es den Betrügern zu leicht gemacht sie um ihr Geld zu bringen. Flugs wird den Anlageopfern eine gewisse Mitschuld zugeschrieben. Sie sein ja schlussendlich selbst daran schuld sich leichtfertig auf fragwürdige Geschäfte eingelassen zu haben und außerdem seien sie zu gierig gewesen. Das Mitgefühl der Gesellschaft für die Opfer der Finanzgangster hält sich also in Grenzen.

Selbst Richter neigen manchmal dazu das Pendel für die Bedeutung der Mitwirkung für die Schadenszurechnung und Tatbestandsverwirklichung zum Nachteil der Geschädigten ausschlagen zu lassen. Das ist wohl der Preis dafür, dass Richter auch nur Menschen sind und sich kaum  vom gesellschaftlichen und sozialen Kontext unabhängig machen können.

Massenabfertigung durch manche Anwaltskanzlei, schlecht vorbereitete oder gar aussichtslose Klagen, da ist der Misserfolg mitunter schon vorprogrammiert, für den betroffenen Anleger. Erfolgreich war der Anwalt. Für sich selbst! Schließlich berechnet sich sein Honorar  nach dem Streitwert und nicht nach der Güte seiner Arbeit. Da lohnt es sich dann schon wenn man 100 oder mehr geschädigte Anleger eingesammelt hat.

Der beste Anlegerschutz ist, wenn sich die geschädigten Anleger wehren und zwar mit gemindertem eignem finanziellem Risiko!

Nur durch die massenhafte Rückforderung des angelegten Geldes wird sich die miese Abzockerei von Kapitalanlegern selbst erledigen.

95% der abgezockten Anleger wehren sich nicht! Schuld daran sind hohe Anwalts und Gerichtskosten. Und der Ausgang einer Gerichtsverhandlung ist immer ungewiss. Also halten die geschädigten Anleger, zur Freude der Betrüger, die Füße still.  Diese Situation bewirkt aber, dass sich nichts ändert und die Anleger weiterhin ausgenommen werden.
Das soll sich nun ändern, die Anleger wollen nicht mehr als die  gierigen Deppen dastehen die selbst an Ihrem Unglück schuld sind!

Die Täter hinter der glänzenden Fassade betrügerischer Online-Handelsplattformen sind vor allem Kriminelle aus dem Ausland, die nur ein Ziel haben: Beute zu machen. Die Rückerstattung von Kundengeldern ist da einfach nicht vorgesehen.

  • Nur durch ständige Berichterstattung, wie zum Beispiel auf den ESK Internetseiten http://whistleblowertreff.24.eu und  express-inkasso.24.eu kann das Bewusstsein der Anleger über das erhebliche Betrugsrisikos durch Online-Handelsplattformen geschärft werden. Nur so kann sicher gestellt werden, dass Anleger ihre notwendigen Sorgfaltspflichten nicht vernachlässigen, bevor sie, wenn überhaupt, den ersten Trade oder die erste Wette platzieren.

Erste Schritte zur Vermögenswiederherstellung für Internet- und Cyber-Betrugsopfer.

Der ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung  unterstützt nach Kräften das wichtigste Ziel der geschädigten Anleger, die Wiederbeschaffung des investierten Geldes.

Weil Menschen lieber Kosten vermeiden als in eine Chance zu investieren, verzichten Sie in vielen Fällen auf ihr eigenes bereits investiertes Geld. Aus diesem Grunde bietet der ESK betroffenen Anlegern an, die Forderung zunächst außergerichtlich auf Teil-Erfolgsbasis zu bearbeiten.

Für viele Anleger die sich bei der ESK Fördergemeinschaft angemeldet haben, hat sich dieser Schritt schon oft gelohnt, da mit den ersten außergerichtlichen Schritten auf Teil-Erfolgsbasis viele Informationen gesammelt werden konnten, die sich dann zur  angestrebten Vermögenswiederherstellung für die Mandanten, als äußerst hilfreich erweisen.

  • Forderungen zunächst über außergerichtliche Maßnahmen geltend zu machen ist in vielen Fällen  einer sofortigen gerichtlichen Klage zunächst vorzuziehen.Im Erfolgsfall verfügt der Betroffene nämlich  wesentlich schneller über sein Geld als es bei einer gerichtlichen Geltendmachung der Fall gewesen wäre.

Geschädigte Kapitalanleger die  verlässlich wissen möchten, welche konkreten Möglichkeiten in Ihrem Fall bestehen, können bei dem ESK einen Antrag als Fördermitglied zu der ESK Fördergemeinschaft Anlage- und Cyber-Betrug anfordern.

Nach der Anmeldung erhält der Betroffene per E-Mail ein Frageformular zu seiner Anlage. Nach Sichtung des Frageformulars und eventuell weiter mit eingereichter Informationen, wird der Rechtsanwalt, für den betreffenden Anleger als Fördermitglied der ESK Fördergemeinschaft Anlage und  Cyber-Betrug, ohne Kosten schriftlich eine Erfolgseinschätzung zu seinem Fall abgeben und ihm im Regelfall auch ein Mandat zur Rückforderung seiner Investition antragen. Dabei wird er auch die zu erwartenden Anwaltskosten beziffern.

Die ESK Fördergemeinschaft Anlage- und Cyber-Betrug  übernimmt für den Anleger 50% des vom ESK-Rechtsanwalt in seinem Mandatsangebot genannten Honorars gegen eine Erfolgsprovision.

Die Erfolgsprovision bemisst sich von jenem Betrag, welcher von den in Anspruch genommenen Personen, gewidmet auf die Hauptsache samt Zinsen, durch die Tätigkeit des ESK-Rechtsanwalts hereingebracht werden kann.

  • Für Anleger die über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, wird der ESK Rechtsanwalt kostenlos eine Deckungsanfrage bei der Versicherung vornehmen. Sofern die Rechtsschutzversicherung in vollem Umfang Deckungszusage erteilt, sind  die betreffenden Anleger von allen Kosten, Gebühren und der Erfolgsprovision frei gestellt.

Betroffene Anleger die Verluste durch Kapitalanlage- und Cyber-Betrug   erlitten haben, können von dem reichhaltigen Erfahrungsschatz der ESK Vertragsanwälte profitieren.

Die ESK Vertragsanwälte betreuen Sie in Ihren Anliegen und stehen Ihnen als Rechtsanwälte mit Rat und Tat  in Deutschland, Österreich, Schweiz und Liechtenstein zur Seite.

  • Sehr oft kann durch schnelles Handeln weiterer Schaden abgehalten werden.

  • Ab sofort kann jeder Inhaber eines berechtigten Anspruchs den Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung mit dem zunächst außergerichtlichen Einzug seiner berechtigten Forderung auf Teil-Erfolgsbasis beauftragen!

  • Die Wiederbeschaffung oder doch die zumindest teilweise Wiederbeschaffung des zunächst verloren geglaubten Geldes erweist sich in vielen Fällen als nicht so aussichtslos, wie viele Geschädigte glauben, sagt Horst Roosen vom ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung.  Verluste sollte man nicht so einfach abschreiben und zur Tagesordnung übergehen. Der Geschädigte sollte schnell reagieren.

  • Wer sich der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen.

Fazit:

Den Schlaf des Gerechten soll die Clique der Anlagebetrüger die es verstanden haben Anleger um hohe Summen zu betrügen nicht weiterhin genießen können. Diese Damen und Herren werden sich über kurz oder lang vor dem Strafrichter zu verantworten haben. Allein schon aus diesem Grunde sollte jeder betroffene Anleger Strafanzeige bei der Polizei oder Staatsanwaltschaft erstatten.

  • Die Erfolgsaussichten sind so gut, dass die ESK Fördergemeinschaft Anlage- und Cyber-Betrug  im Bedarfsfall sogar die Hälfte des Anwaltshonorars für den Anleger gegen eine Erfolgsprovision übernimmt.

Betroffene können kostenlos und unverbindlich mittels Online Kontaktformular, Telefon, Mail, Fax oder auch per Briefpost das Anmeldeformular zur ESK Fördergemeinschaft  anfordern.

ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
EXPRESS INKASSO® GmbH
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64807 Dieburg
ESK-Schutzbund@email.de
Telefon: 06071-9816813
Telefax: 06071-9816829

Fördergemeinschaft zur Durchsetzung
von Geldansprüchen auf Erfolgsbasis

ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung

Weitere Warnmeldungen: http://whistleblowertreff.24.eu

Donnerstag, Mai 28, 2020

Bright Finance auf der Warnliste der Finanzaufsicht in Großbritannien

Wie dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung am 28.05.2020 über seine Internetseite whistleblowertreff.24.eu mitgeteilt wurde, hat die Finanzaufsicht FCA Financial Conduct Authority in Großbritannien (https://www.fca.org.uk) folgendes Unternehmen auf Ihre Warnliste gesetzt:

Bright Finance

Leeds Innovation Centre, 103 Clarenton Road, LS2 9DF, Leeds, UK

GmbH, HRB242418, Adolf-Kolping-Straße 16, 80336 München, Germany

P.O. Box 1405, Majuro, Marshall Islands, REG. No. 100949

Telephone: 01379646529, 03333365691, +1 917-259-2036
Email: support@brightfinance.co, margaret.p@brightfinance.co, contact@brightfinance.co

Website: https://www.brightfinance.co

Diese Firma ist nicht von der FCA autorisiert und richtet sich an Personen in Großbritannien. Aufgrund dieser  Informationen ist die FCA der Ansicht, dass es sich um regulierte Aktivitäten handelt, für die eine Genehmigung erforderlich ist. Deshalb hat sie diese Firma zu ihrer Liste der nicht autorisierten Firmen und Personen hinzugefügt.


Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der BaFin.

Ohne die erforderliche Erlaubnis der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben.

Erlaubnisvorbehalt und Verbot gelten auch für Personen und Unternehmen, die keine Zweigstelle oder sonstige physische Präsenz in Deutschland unterhalten und ihr Geschäft allein im Wege des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs betreiben wollen. Sie gelten also unabhängig davon, ob das betreffende Geschäft ausschließlich in Deutschland für Kunden in Deutschland, aus dem Ausland nach Deutschland herein oder aus Deutschland hinaus ins Ausland betrieben wird. (Quelle:BaFin)

Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt ist seinen Kunden gegenüber, zum Schadensersatz verpflichtet.
***
Für Informanten:

Die Information eines Hinweisgebers, der über mögliche Verstöße informiert, ist eine der mächtigsten Waffen im Kampf gegen Betrüger, Abzocker und ohne Erlaubnis der zuständigen Behörden tätige Unternehmen. 

Durch ihre Kenntnis der Umstände und der verantwortlichen Personen können Hinweisgeber dem ESK helfen, mögliche Betrugsfälle und andere Verstöße viel früher als sonst möglich zu erkennen und darüber Öffentlichkeit herzustellen.  Whistleblower tragen erheblich dazu bei, den Schaden für die Anleger so gering wie möglich zu halten, die Integrität der Kapitalmärkte besser zu wahren und die für rechtswidriges Verhalten Verantwortlichen schneller zur Rechenschaft zu ziehen.

Der ESK sichert allen Informanten absolute Vertraulichkeit zu.

Der Name eines Informanten wird niemals preis gegeben. Er wird auch nicht gespeichert. Vertrauliche Informationen und Unterlagen erreichen uns per Mail esk-schutzbund@email.de  oder per Briefpost an den ESK zu Händen von Horst Roosen.

Mit der Zusendung wird der ESK  zur freien Verwendung und Veröffentlichung aller Informationen berechtigt.

Garantie: Die Identität eines Informanten wird niemals preisgegeben. Es werden keinerlei personenbezogenen Daten gespeichert.

Dringende Bitte: keine faktenlosen Gerüchte, nur nachvollziehbare Informationen. Danke!

ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
EXPRESS INKASSO® GmbH
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816813
Telefax: 06071-9816829

Fördergemeinschaft zur Durchsetzung
von Geldansprüchen auf Erfolgsbasis

ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
Betroffene Anleger finden Hilfe hier 




Mittwoch, Mai 27, 2020

www.findealadvisers.com auf der Warnliste der Finanzaufsicht in Luxemburg.

Wie dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung über seine Internetseite whistleblowertreff.24.eu am  27. Mai 2020 mitgeteilt wurde, hat die Finanzaufsicht Commission de Surveillance du Secteur Financier (CSSF) http://www.cssf.lu in Luxemburg folgende Webseite auf ihre Warnliste gesetzt:
www.findealadvisers.com

Die Commission de Surveillance du Secteur Financier (CSSF) warnt die Öffentlichkeit vor der Website www.findealadvisers.com, auf der sich ein unbekanntes Unternehmen unter dem Namen Findeal Advisers präsentiert bietet Wertpapierdienstleistungen an.

Die CSSF informiert die Öffentlichkeit darüber, dass das Unternehmen, das sich auf der oben genannten Website als Findeal Advisers präsentiert, nicht von der CSSF reguliert wird und keine Genehmigung zur Erbringung von Wertpapierdienstleistungen oder anderen Finanzdienstleistungen in oder von Luxemburg erhalten hat.

Die CSSF möchte darauf hinweisen, dass die in Luxemburg gemäß dem Gesetz vom 5. April 1993 über den Finanzsektor ordnungsgemäß zugelassene und von der CSSF beaufsichtigte Wertpapierfirma Findeal Advisers SA keine Beziehung zu der hier genannten Website hat.

***
Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der BaFin.

Ohne die erforderliche Erlaubnis der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben.

Erlaubnisvorbehalt und Verbot gelten auch für Personen und Unternehmen, die keine Zweigstelle oder sonstige physische Präsenz in Deutschland unterhalten und ihr Geschäft allein im Wege des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs betreiben wollen. Sie gelten also unabhängig davon, ob das betreffende Geschäft ausschließlich in Deutschland für Kunden in Deutschland, aus dem Ausland nach Deutschland herein oder aus Deutschland hinaus ins Ausland betrieben wird. (Quelle:BaFin)

Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt ist seinen Kunden gegenüber, zum Schadensersatz verpflichtet.

Für Informanten:

Die Information eines Hinweisgebers, der über mögliche Verstöße informiert, ist eine der mächtigsten Waffen im Kampf gegen Betrüger, Abzocker und ohne Erlaubnis der zuständigen Behörden tätige Unternehmen. 

Durch ihre Kenntnis der Umstände und der verantwortlichen Personen können Hinweisgeber dem ESK helfen, mögliche Betrugsfälle und andere Verstöße viel früher als sonst möglich zu erkennen und darüber Öffentlichkeit herzustellen.  Whistleblower tragen erheblich dazu bei, den Schaden für die Anleger so gering wie möglich zu halten, die Integrität der Kapitalmärkte besser zu wahren und die für rechtswidriges Verhalten Verantwortlichen schneller zur Rechenschaft zu ziehen.

Der ESK sichert allen Informanten absolute Vertraulichkeit zu.

Der Name eines Informanten wird niemals preis gegeben. Er wird auch nicht gespeichert. Vertrauliche Informationen und Unterlagen erreichen uns per Mail esk-schutzbund@email.de  oder per Briefpost an den ESK zu Händen von Horst Roosen.

Mit der Zusendung wird der ESK  zur freien Verwendung und Veröffentlichung aller Informationen berechtigt.

Garantie: Die Identität eines Informanten wird niemals preisgegeben. Es werden keinerlei personenbezogenen Daten gespeichert.

Dringende Bitte: keine faktenlosen Gerüchte, nur nachvollziehbare Informationen. Danke!

EXPRESS INKASSO® GmbH
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816813
Telefax: 06071-9816829

Fördergemeinschaft zur Durchsetzung
von Geldansprüchen auf Erfolgsbasis

ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
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CFNX Holdings OÜ: BaFin untersagt den unerlaubt erbrachten Eigenhandel

Die BaFin hat mit Bescheid vom 20. Mai 2020 gegenüber der CFNX Holdings OÜ, Tallinn, Estland, die sofortige Einstellung des unerlaubt betriebenen Eigenhandels angeordnet.

Das Unternehmen schließt über seine Plattform www.kapnetz.com mit deutschen Kunden Differenzkontrakte (Contracts for Difference – CFDs), die auf Währungen und Kryptowährungen laufen.

Damit betreibt die Gesellschaft gewerbsmäßig den Eigenhandel nach § 1 Absatz 1a Satz 2 Nr. 4 lit. c Kreditwesengesetz (KWG). Über die nach § 32 Absatz 1 KWG erforderliche Erlaubnis der BaFin verfügt CFNX Holdings OÜ jedoch nicht und handelt daher unerlaubt.

Das Unternehmen behauptet zudem wahrheitswidrig, von der Aufsicht FI (Finantsinspektsioon) in Estland lizensiert zu sein. Die FI hat eine entsprechende Warnung publiziert

Quelle: © Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht / http://www.bafin.de
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Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der BaFin.

Ohne die erforderliche Erlaubnis der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben.

Erlaubnisvorbehalt und Verbot gelten auch für Personen und Unternehmen, die keine Zweigstelle oder sonstige physische Präsenz in Deutschland unterhalten und ihr Geschäft allein im Wege des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs betreiben wollen. Sie gelten also unabhängig davon, ob das betreffende Geschäft ausschließlich in Deutschland für Kunden in Deutschland, aus dem Ausland nach Deutschland herein oder aus Deutschland hinaus ins Ausland betrieben wird. (Quelle:BaFin)

Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt ist seinen Kunden gegenüber, zum Schadensersatz verpflichtet.

Wer von einem ihm unbekannten Unternehmen kontaktiert wird, sollte fragen welche Aufsichtsbehörde die Genehmigung zur Erbringung von Finanzdienstleistungen erteilt hat. Ein Anruf bei dieser Behörde schafft dann Klarheit ob die Auskunft stimmt oder nicht!

Der ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung  unterstützt nach Kräften das wichtigste Ziel der geschädigten Anleger, die Wiederbeschaffung des investierten Geldes.

Die Erfolgsaussichten sind für diese Geschädigten oft so gut, dass die ESK Fördergemeinschaft Anlage- und Cyber-Betrug  im Bedarfsfall sogar die Hälfte des Anwaltshonorars für den Anleger gegen eine Erfolgsprovision übernimmt.

Betroffene Anleger die Verluste durch Kapitalanlage- und Cyber-Betrug   erlitten haben, können von dem reichhaltigen Erfahrungsschatz der ESK Vertragsanwälte profitieren.

  • Die ESK Vertragsanwälte betreuen Sie in Ihren Anliegen und stehen Ihnen als Rechtsanwälte mit Rat und Tat  in Deutschland, Österreich, Schweiz und Liechtenstein zur Seite.

Sehr oft kann durch schnelles Handeln weiterer Schaden abgehalten werden.

Fazit
Wer sich der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen.

Betroffene können kostenlos und unverbindlich mittels Online Kontaktformular, Telefon, Mail, Fax oder auch per Briefpost das Anmeldeformular zur ESK Fördergemeinschaft  anfordern.

ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
EXPRESS INKASSO® GmbH
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816813
Telefax: 06071-9816829

Fördergemeinschaft zur Durchsetzung
von Geldansprüchen auf Erfolgsbasis

ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
Weitere Warnmeldungen: http://whistleblowertreff.24.eu


Dienstag, Mai 26, 2020

4hundred GmbH, Starnberg: BaFin ordnet Einstellung und Abwicklung des Einlagengeschäfts an.

Die BaFin hat der 4hundred GmbH, Starnberg, mit Bescheid vom 13. Mai 2020 aufgegeben, das Einlagengeschäft sofort einzustellen und unverzüglich abzuwickeln.

Die 4hundred GmbH nahm von ihren Vertragskunden über die Zahlung von Abschlägen auf die bestehenden Energielieferverträge hinaus Gelder mit dem Versprechen entgegen, das zusätzliche Guthaben mit 4 % p.a. zu verzinsen. Damit betreibt das Unternehmen das Einlagengeschäft ohne die erforderliche Erlaubnis der BaFin.

Die 4hundred GmbH ist verpflichtet, die bislang über die Abschläge hinaus entgegengenommenen Gelder per Überweisung an ihre Kunden zurückzuzahlen.

Der Bescheid der BaFin ist von Gesetzes wegen sofort vollziehbar, jedoch noch nicht bestandskräftig.

Quelle: © Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht / http://www.bafin.de
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Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der BaFin.

Ohne die erforderliche Erlaubnis der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben.

Erlaubnisvorbehalt und Verbot gelten auch für Personen und Unternehmen, die keine Zweigstelle oder sonstige physische Präsenz in Deutschland unterhalten und ihr Geschäft allein im Wege des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs betreiben wollen. Sie gelten also unabhängig davon, ob das betreffende Geschäft ausschließlich in Deutschland für Kunden in Deutschland, aus dem Ausland nach Deutschland herein oder aus Deutschland hinaus ins Ausland betrieben wird. (Quelle:BaFin)

Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt ist seinen Kunden gegenüber, zum Schadensersatz verpflichtet.

Wer von einem ihm unbekannten Unternehmen kontaktiert wird, sollte fragen welche Aufsichtsbehörde die Genehmigung zur Erbringung von Finanzdienstleistungen erteilt hat. Ein Anruf bei dieser Behörde schafft dann Klarheit ob die Auskunft stimmt oder nicht!

Der ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung  unterstützt nach Kräften das wichtigste Ziel der geschädigten Anleger, die Wiederbeschaffung des investierten Geldes.

Die Erfolgsaussichten sind für diese Geschädigten oft so gut, dass die ESK Fördergemeinschaft Anlage- und Cyber-Betrug  im Bedarfsfall sogar die Hälfte des Anwaltshonorars für den Anleger gegen eine Erfolgsprovision übernimmt.

Betroffene Anleger die Verluste durch Kapitalanlage- und Cyber-Betrug   erlitten haben, können von dem reichhaltigen Erfahrungsschatz der ESK Vertragsanwälte profitieren.

  • Die ESK Vertragsanwälte betreuen Sie in Ihren Anliegen und stehen Ihnen als Rechtsanwälte mit Rat und Tat  in Deutschland, Österreich, Schweiz und Liechtenstein zur Seite.

Sehr oft kann durch schnelles Handeln weiterer Schaden abgehalten werden.

Fazit
Wer sich der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen.

Betroffene können kostenlos und unverbindlich mittels Online Kontaktformular, Telefon, Mail, Fax oder auch per Briefpost das Anmeldeformular zur ESK Fördergemeinschaft  anfordern.

ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
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Weitere Warnmeldungen: http://whistleblowertreff.24.eu