Die BaFin hat gegenüber der Personal Found LTD,
Sofia, Bulgarien, mit Bescheid vom 19. Februar 2020 die sofortige Einstellung
des grenzüberschreitenden Eigenhandels angeordnet.
Das Unternehmen bietet deutschen Kunden auf der von ihm
betriebenen Handelsplattform www.omcmarkets.com finanzielle Differenzkontrakte (Contracts
for Difference – CFD) an, die auf Grundwerte wie Devisen, Aktien
Indizes, sowie Rohstoffe laufen.
Damit betreibt das Unternehmen gewerbsmäßig den Eigenhandel
nach § 1 Absatz 1a Satz 1 Nr. 4 lit. c Kreditwesengesetz (KWG),
ohne über die nach § 32 Absatz 1 KWG erforderliche Erlaubnis der BaFin zu
verfügen. Es handelt daher unerlaubt.
Derzeit tritt eine Vielzahl von potenziell unseriösen
Handelsplattformen an den Markt heran. Bei einigen besteht auch der Verdacht
der organisierten Kriminalität. Zu diesen Thema verweist BaFin erneut
auf die gemeinsame Warnung der BaFin und
des BKA vor Online-Handelsplattformen.
Aktualisierung:
Die
damalige Plattform www.omcmarkets.com ist jetzt unter der Adresse www.globalomcmarkets.com
abrufbar. Für den Betrieb dieser Plattform hat das Unternehmen ebenfalls keine
Erlaubnis der BaFin.
Quelle: © Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
/ http://www.bafin.de 28.02.2020, geändert
am 29.05.2020 |
***
Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder
Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte,
Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen
schriftlichen Erlaubnis der BaFin.
Ohne die erforderliche Erlaubnis der für das jeweilige Land
zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine
Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben.
Erlaubnisvorbehalt und Verbot gelten auch für Personen und
Unternehmen, die keine Zweigstelle oder sonstige physische Präsenz in
Deutschland unterhalten und ihr Geschäft allein im Wege des
grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs betreiben wollen. Sie gelten also
unabhängig davon, ob das betreffende Geschäft ausschließlich in Deutschland für
Kunden in Deutschland, aus dem Ausland nach Deutschland herein oder aus
Deutschland hinaus ins Ausland betrieben wird. (Quelle:BaFin)
Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt ist seinen Kunden
gegenüber, zum Schadensersatz verpflichtet.
Wer von einem ihm unbekannten
Unternehmen kontaktiert wird, sollte fragen welche Aufsichtsbehörde die
Genehmigung zur Erbringung von Finanzdienstleistungen erteilt hat. Ein Anruf
bei dieser Behörde schafft dann Klarheit ob die Auskunft stimmt oder nicht!
Der ESK Express
Schutzbund gegen Kapitalvernichtung unterstützt nach Kräften das
wichtigste Ziel der geschädigten Anleger, die Wiederbeschaffung des
investierten Geldes.
Die Erfolgsaussichten sind für diese Geschädigten oft so
gut, dass die ESK Fördergemeinschaft Anlage- und Cyber-Betrug im Bedarfsfall sogar die Hälfte des
Anwaltshonorars für den Anleger gegen eine Erfolgsprovision übernimmt.
Betroffene Anleger die
Verluste durch Kapitalanlage- und Cyber-Betrug
erlitten haben, können von dem reichhaltigen Erfahrungsschatz der ESK
Vertragsanwälte profitieren.
- Die
ESK Vertragsanwälte betreuen Sie in Ihren Anliegen und stehen Ihnen als
Rechtsanwälte mit Rat und Tat in
Deutschland, Österreich, Schweiz und Liechtenstein zur Seite.
Sehr oft kann durch
schnelles Handeln weiterer Schaden abgehalten werden.
Fazit
Wer sich der vorgenannten Optionen bedient, kann
sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen
Einbußen führen.
Betroffene können kostenlos und unverbindlich mittels Online
Kontaktformular, Telefon, Mail, Fax oder auch per Briefpost das Anmeldeformular
zur ESK Fördergemeinschaft anfordern.
ESK Express Schutzbund
gegen Kapitalvernichtung
EXPRESS INKASSO® GmbH
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816813
Telefax: 06071-9816829
Fördergemeinschaft zur Durchsetzung
von Geldansprüchen auf Erfolgsbasis
ESK Express Schutzbund gegen
Kapitalvernichtung
Weitere Warnmeldungen: http://whistleblowertreff.24.eu
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