In den sozialen Medien verbreiten sich immer wieder
Nachrichten vom schnellen Reichtum durch eine neue automatische Anlage-und-Handelsstrategie
mittels „geheimer“ Softwareprogramme. Hinter diesen Lügengeschichten verbergen
sich die hochkriminellen Strippenzieher betrügerischer
Online-Handelsplattformen. Wer eine dieser Internetseiten besucht hat schon
verloren.
Die Anleger investieren in der Regel ihr erspartes Geld in
der sicheren Annahme, dass es sich bei öffentlich angebotenen Finanzprodukten
um solide Anlagen mit einem geringen Risiko zur Altersvorsorge handele. Diese
systematische Geldvernichtung durch betrügerische Online-Handelsplattformen ist
jedoch Teil einer wie geschmiert laufenden Parallel- Finanzindustrie. Die
Zahlen der Opfer sind verblüffend hoch. Anhand aggressiver
Vermarktungspraktiken und irreführender Werbung wird den Anlegern ihr
Geld regelrecht geraubt.
Die Anleger stellen sich dann immer öfter die Frage, ob sie
sich verspekuliert haben, oder einem Betrug aufgesessen sind. Wenn
Staatsanwaltschaft und Polizei einmal der Betrüger habhaft werden, sind die
Tresore, die Konten und die Taschen meist leer. Zu ihrer Verteidigung können
sich die Täter aber erstaunlicherweise oft teuerste Anwälte leisten.
Das Geld der
geprellten Anleger ist in den Auslandstresoren der Finanzindustrie gelandet.
Alles schön verschleiert über eine oder mehrere
Briefkastenfirmen. In dem weltumspannenden Netzwerk der
Offshore-Industrie, welches sich aus Anwaltskanzleien, Vermögensverwaltern,
Banken, Steuerkanzleien, Treuhändern und abertausenden Strohmännern und
Frauen zusammensetzt. Hier verliert sich dann oft die Spur des Geldes.
Da die Kapitalanlageopfer in der Regel von der Gesellschaft
keine Solidarität erwarten können, bleibt nur noch der Anwalt als scheinbar
solidarischer Partner übrig. Auch die Presse zeigt wenig Zuwendung für die
Opfer. Die Medien berichten lieber ausführlich über das luxuriöse Prasser-Leben
der schillernden Anlagebetrüger weil das angeblich für die Öffentlichkeit von
größerem Interesse sei. Auch durch die Vielzahl der Opfer geht der Einzelne mit
seinem Schicksal praktisch in der Masse als uninteressante graue Maus unter.
Oft wird dann noch behauptet, die Anleger hätten es den
Betrügern zu leicht gemacht sie um ihr Geld zu bringen. Flugs wird den
Anlageopfern eine gewisse Mitschuld zugeschrieben. Sie sein ja schlussendlich
selbst daran schuld sich leichtfertig auf fragwürdige Geschäfte eingelassen zu
haben und außerdem seien sie zu gierig gewesen. Das Mitgefühl der Gesellschaft
für die Opfer der Finanzgangster hält sich also in Grenzen.
Selbst Richter neigen manchmal dazu das Pendel für die
Bedeutung der Mitwirkung für die Schadenszurechnung und
Tatbestandsverwirklichung zum Nachteil der Geschädigten ausschlagen zu lassen.
Das ist wohl der Preis dafür, dass Richter auch nur Menschen sind und sich
kaum vom gesellschaftlichen und sozialen Kontext unabhängig machen können.
Massenabfertigung durch manche Anwaltskanzlei, schlecht
vorbereitete oder gar aussichtslose Klagen, da ist der Misserfolg mitunter
schon vorprogrammiert, für den betroffenen Anleger. Erfolgreich war der Anwalt.
Für sich selbst! Schließlich berechnet sich sein Honorar nach dem
Streitwert und nicht nach der Güte seiner Arbeit. Da lohnt es sich dann schon
wenn man 100 oder mehr geschädigte Anleger eingesammelt hat.
Der beste
Anlegerschutz ist, wenn sich die geschädigten Anleger wehren und zwar mit gemindertem
eignem finanziellem Risiko!
Nur durch die massenhafte Rückforderung des angelegten
Geldes wird sich die miese Abzockerei von Kapitalanlegern selbst erledigen.
95% der abgezockten Anleger wehren sich nicht! Schuld daran
sind hohe Anwalts und Gerichtskosten. Und der Ausgang einer Gerichtsverhandlung
ist immer ungewiss. Also halten die geschädigten Anleger, zur Freude der
Betrüger, die Füße still. Diese Situation bewirkt aber, dass sich nichts
ändert und die Anleger weiterhin ausgenommen werden.
Das soll sich nun
ändern, die Anleger wollen nicht mehr als die gierigen Deppen dastehen
die selbst an Ihrem Unglück schuld sind!
Die Täter hinter der glänzenden Fassade betrügerischer
Online-Handelsplattformen sind vor allem Kriminelle aus dem Ausland, die nur
ein Ziel haben: Beute zu machen. Die Rückerstattung von Kundengeldern ist da
einfach nicht vorgesehen.
- Nur
durch ständige Berichterstattung, wie zum Beispiel auf den ESK
Internetseiten http://whistleblowertreff.24.eu und express-inkasso.24.eu kann
das Bewusstsein der Anleger über das erhebliche Betrugsrisikos durch Online-Handelsplattformen
geschärft werden. Nur so kann sicher gestellt werden, dass Anleger ihre
notwendigen Sorgfaltspflichten nicht vernachlässigen, bevor sie, wenn
überhaupt, den ersten Trade oder die erste Wette platzieren.
Erste Schritte zur
Vermögenswiederherstellung für Internet- und Cyber-Betrugsopfer.
Der ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
unterstützt nach Kräften das wichtigste Ziel der geschädigten Anleger, die
Wiederbeschaffung des investierten Geldes.
Weil Menschen lieber Kosten vermeiden als in eine Chance zu
investieren, verzichten Sie in vielen Fällen auf ihr eigenes bereits
investiertes Geld. Aus diesem Grunde bietet der ESK betroffenen Anlegern an,
die Forderung zunächst außergerichtlich auf Teil-Erfolgsbasis zu bearbeiten.
Für viele Anleger die sich bei der ESK Fördergemeinschaft
angemeldet haben, hat sich dieser Schritt schon oft gelohnt, da mit den ersten
außergerichtlichen Schritten auf Teil-Erfolgsbasis viele Informationen
gesammelt werden konnten, die sich dann zur angestrebten
Vermögenswiederherstellung für die Mandanten, als äußerst hilfreich erweisen.
- Forderungen
zunächst über außergerichtliche Maßnahmen geltend zu machen ist in vielen
Fällen einer sofortigen gerichtlichen Klage zunächst vorzuziehen.Im
Erfolgsfall verfügt der Betroffene nämlich wesentlich schneller über
sein Geld als es bei einer gerichtlichen Geltendmachung der Fall gewesen
wäre.
Geschädigte Kapitalanleger die verlässlich wissen
möchten, welche konkreten Möglichkeiten in Ihrem Fall bestehen, können bei dem
ESK einen Antrag als Fördermitglied zu der ESK Fördergemeinschaft Anlage- und
Cyber-Betrug anfordern.
Nach der Anmeldung erhält der Betroffene per E-Mail ein
Frageformular zu seiner Anlage. Nach Sichtung des Frageformulars und eventuell
weiter mit eingereichter Informationen, wird der Rechtsanwalt, für den
betreffenden Anleger als Fördermitglied der ESK Fördergemeinschaft Anlage
und Cyber-Betrug, ohne Kosten schriftlich eine Erfolgseinschätzung zu
seinem Fall abgeben und ihm im Regelfall auch ein Mandat zur Rückforderung
seiner Investition antragen. Dabei wird er auch die zu erwartenden
Anwaltskosten beziffern.
Die ESK
Fördergemeinschaft Anlage- und Cyber-Betrug übernimmt für den Anleger 50%
des vom ESK-Rechtsanwalt in seinem Mandatsangebot genannten Honorars gegen eine
Erfolgsprovision.
Die Erfolgsprovision bemisst sich von jenem Betrag, welcher
von den in Anspruch genommenen Personen, gewidmet auf die Hauptsache samt
Zinsen, durch die Tätigkeit des ESK-Rechtsanwalts hereingebracht werden kann.
- Für
Anleger die über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, wird der ESK
Rechtsanwalt kostenlos eine Deckungsanfrage bei der Versicherung
vornehmen. Sofern die Rechtsschutzversicherung in vollem Umfang
Deckungszusage erteilt, sind die betreffenden Anleger von allen
Kosten, Gebühren und der Erfolgsprovision frei gestellt.
Betroffene Anleger die
Verluste durch Kapitalanlage- und Cyber-Betrug erlitten haben,
können von dem reichhaltigen Erfahrungsschatz der ESK Vertragsanwälte
profitieren.
Die ESK Vertragsanwälte betreuen Sie in Ihren Anliegen und
stehen Ihnen als Rechtsanwälte mit Rat und Tat in Deutschland,
Österreich, Schweiz und Liechtenstein zur Seite.
- Sehr
oft kann durch schnelles Handeln weiterer Schaden abgehalten werden.
- Ab
sofort kann jeder Inhaber eines berechtigten Anspruchs den Express
Schutzbund gegen Kapitalvernichtung mit dem zunächst außergerichtlichen
Einzug seiner berechtigten Forderung auf Teil-Erfolgsbasis beauftragen!
- Die
Wiederbeschaffung oder doch die zumindest teilweise Wiederbeschaffung des
zunächst verloren geglaubten Geldes erweist sich in vielen Fällen als
nicht so aussichtslos, wie viele Geschädigte glauben, sagt Horst Roosen
vom ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung. Verluste sollte
man nicht so einfach abschreiben und zur Tagesordnung übergehen. Der
Geschädigte sollte schnell reagieren.
- Wer
sich der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die
Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen.
Fazit:
Den Schlaf des Gerechten soll die Clique der Anlagebetrüger
die es verstanden haben Anleger um hohe Summen zu betrügen nicht weiterhin
genießen können. Diese Damen und Herren werden sich über kurz oder lang vor dem
Strafrichter zu verantworten haben. Allein schon aus diesem Grunde sollte jeder
betroffene Anleger Strafanzeige bei der Polizei oder Staatsanwaltschaft
erstatten.
- Die
Erfolgsaussichten sind so gut, dass die ESK Fördergemeinschaft Anlage- und
Cyber-Betrug im Bedarfsfall sogar die Hälfte des Anwaltshonorars für
den Anleger gegen eine Erfolgsprovision übernimmt.
Betroffene können kostenlos und unverbindlich mittels Online
Kontaktformular, Telefon, Mail, Fax oder auch per Briefpost das Anmeldeformular
zur ESK Fördergemeinschaft anfordern.
ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
EXPRESS INKASSO® GmbH
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
ESK-Schutzbund@email.de
Telefon: 06071-9816813
Telefax: 06071-9816829
Fördergemeinschaft zur Durchsetzung
von Geldansprüchen auf Erfolgsbasis
ESK Express Schutzbund gegen
Kapitalvernichtung
Weitere Warnmeldungen: http://whistleblowertreff.24.eu
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