Dienstag, Mai 19, 2020

Offener Brief an: Herrn Bundesminister Horst Seehofer. Ist Deutschland ein Rechtsstaat?

an: Herrn Bundesminister Horst Seehofer

von: Dipl.-Chem. Dr. rer. nat. Hans Penner, 76351 Linkenheim-Hochstetten

Kopien an Multiplikatoren 

Sehr geehrter Herr Seehofer,

Frau Merkel ist Sozialistin, weil sie das sinnlose EEG propagiert. Das EEG ersetzt die Soziale Marktwirtschaft durch eine sozialistische Planwirtschaft und hat zur Verdoppelung des Strompreises geführt. Entspricht das dem Prinzip des Rechtsstaates?

Auf Anweisung der Sozialistin Merkel bekommen die Angehörigen der Opfer des Hanauer Psychopathen Geld. Die Angehörigen der Opfer illegaler Immigranten bekommen kein Geld. Entspricht das dem Prinzip des Rechtsstaates?

Auf Anordnung der Sozialistin Merkel wurde das KKW Philippsburg gesprengt, obwohl es die Bevölkerung nicht gefährdete. Dieses hatte den Strombedarf der Haushalte in BW gedeckt. Der Philippsburger Strom wird jetzt ersetzt durch Nuklearstrom aus Frankreich. Entspricht das dem Prinzip des Rechtsstaates?

Die Sozialistin Merkel hatte die Gaststätten verboten, als die Covid-19-Epidemie bereits abgeklungen war. Entspricht das dem Prinzip des Rechtsstaates?

Völlig rätselhaft ist Ihr Wunsch, die Amtszeit der Sozialistin Merkel zu verlängern.

Dieses Schreiben kann verbreitet werden.

Mit besorgten Grüßen

Hans Penner

veröffentlicht durch:

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Montag, Mai 18, 2020

ShareFounders auf der Warnliste der Finanzaufsicht in Großbritannien

Wie dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung am 18.05.2020 über seine Internetseite whistleblowertreff.24.eu mitgeteilt wurde, hat die Finanzaufsicht FCA Financial Conduct Authority in Großbritannien (https://www.fca.org.uk) folgendes Unternehmen auf Ihre Warnliste gesetzt:

ShareFounders

Unit 1411, 14/Floor, Cosco Tower, 183 Queen's Road Central
Sheung Wan, Hong Kong
Telephone: 02894548782, 07723854224
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Website: www.sharefounders.com

Diese Firma ist nicht von der FCA autorisiert und richtet sich an Personen in Großbritannien. Aufgrund dieser  Informationen ist die FCA der Ansicht, dass es sich um regulierte Aktivitäten handelt, für die eine Genehmigung erforderlich ist. Deshalb hat sie diese Firma zu ihrer Liste der nicht autorisierten Firmen und Personen hinzugefügt.


Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der BaFin.

Ohne die erforderliche Erlaubnis der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben.

Erlaubnisvorbehalt und Verbot gelten auch für Personen und Unternehmen, die keine Zweigstelle oder sonstige physische Präsenz in Deutschland unterhalten und ihr Geschäft allein im Wege des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs betreiben wollen. Sie gelten also unabhängig davon, ob das betreffende Geschäft ausschließlich in Deutschland für Kunden in Deutschland, aus dem Ausland nach Deutschland herein oder aus Deutschland hinaus ins Ausland betrieben wird. (Quelle:BaFin)

Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt ist seinen Kunden gegenüber, zum Schadensersatz verpflichtet.
***
Für Informanten:

Die Information eines Hinweisgebers, der über mögliche Verstöße informiert, ist eine der mächtigsten Waffen im Kampf gegen Betrüger, Abzocker und ohne Erlaubnis der zuständigen Behörden tätige Unternehmen. 

Durch ihre Kenntnis der Umstände und der verantwortlichen Personen können Hinweisgeber dem ESK helfen, mögliche Betrugsfälle und andere Verstöße viel früher als sonst möglich zu erkennen und darüber Öffentlichkeit herzustellen.  Whistleblower tragen erheblich dazu bei, den Schaden für die Anleger so gering wie möglich zu halten, die Integrität der Kapitalmärkte besser zu wahren und die für rechtswidriges Verhalten Verantwortlichen schneller zur Rechenschaft zu ziehen.

Der ESK sichert allen Informanten absolute Vertraulichkeit zu.

Der Name eines Informanten wird niemals preis gegeben. Er wird auch nicht gespeichert. Vertrauliche Informationen und Unterlagen erreichen uns per Mail esk-schutzbund@email.de  oder per Briefpost an den ESK zu Händen von Horst Roosen.

Mit der Zusendung wird der ESK  zur freien Verwendung und Veröffentlichung aller Informationen berechtigt.

Garantie: Die Identität eines Informanten wird niemals preisgegeben. Es werden keinerlei personenbezogenen Daten gespeichert.

Dringende Bitte: keine faktenlosen Gerüchte, nur nachvollziehbare Informationen. Danke!

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Sonntag, Mai 17, 2020

Mit dem neuen Bußgeldkatalog wird klar zum Ausdruck gebracht, wie sehr man den Auto fahrenden deutschen Bürger verachtet.

Viele Autofahrer fragen sich, was Sie von einem Bundesverkehrsminister halten sollen, der seine Entscheidungen immer wieder korrigieren muss? Die Ende April in Kraft getretene StVO mit massiven Strafverschärfungen für teilweise geringe Verkehrsübertretungen, muss nun wegen Unverhältnismäßigkeit zurückgenommen bzw. überarbeitet werden.

Das reiht sich lückenlos in die Reihe vorangegangener Scheuer-Desaster ein: Maut und gelöschte Handydaten lassen grüßen. „Vor allem diese „Neuerung“ machte die neue StVO zum „Führerschein-Killer“ und bestraft einen vergleichsweise niederschwelligen Regelverstoß mit einer unverhältnismäßigen Konsequenz, die womöglich existenzbedrohend sein kann“, schrieb BILD.

„Wer den Bürgern eine solche unverhältnismäßige Verordnung aufdrücken will, sollte sich doch einmal daran erinnern welchen Amtseid er nach  Art. 56 (und Art. 64) GG geleistet und was er damit dem deutschen Volk versprochen hat“ fordert Horst Roosen, Vorstand des UTR |Umwelt|Technik|Recht| e.V.

Zur Erinnerung: „Ich schwöre, dass ich meine Kraft dem Wohle des deutschen Volkes widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden, das Grundgesetz und die Gesetze des Bundes wahren und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde. So wahr mir Gott helfe.“

Lesen Sie hier bei dem UTR e.V. den Beitrag von Holger Douglas

Scheuer lenkt ein: Der Bußgeldkatalog wird abgemildert.

Der Proteststurm gegen die verschärften Sanktionen für Verkehrsdelikte zeigte Wirkung. Minister Andreas Scheuer will für "Verhältnismäßigkeit" sorgen. Jetzt flackert auch wieder eine Diskussion über ein Tempolimit auf den wenigen freien Autobahnteilstrecken auf.

Nach der scharfen Kritik am neuen Bußgeldkatalog soll die neue Straßenverkehrsordnung wieder teilweise entschärft werden. Wie Deutschen Presse-Agentur dpa berichtete, arbeitet das Verkehrsministerium an einer Korrektur von Teilen des Bußgeldkatalogs.

Genaue Einzelheiten, wie die Straßenverkehrsordnung geändert werden soll, sind noch nicht bekannt. Bundesverkehrsminister Scheuer erklärte am Freitag in einer kurzen Stellungnahme: »Wir bitten die Bundesländer allein bei dem – von ihnen eingebrachten – #Fahrverbot (bei über 21 km/h innerorts & über 26 km/h außerorts) Verhältnismäßigkeit wiederherzustellen.«

Laut dpa sei das Verkehrsministerium auf die Länder zugegangen, deren Zustimmung Scheuer benötigt. Die hatten jedoch über den Bundesrat die ursprünglich von Scheuer vorgelegte neue Fassung der Straßenverkehrsordnung noch einmal verschärft, bevor sie dann am 28. April in Kraft getreten ist. Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) hatte den neuen Bußgeldkatalog insgesamt als »gerechter und sicherer« bezeichnete. Vor allem Radfahrer und Fussgänger würden jetzt besser geschützt werden.

Den neuen Katalog hatte der Automobilclub »Mobil in Deutschland« als eine »Führerschein-Vernichtungsmaschine« bezeichnet. Vor allem die neue Verordnung, dass mit 21 km/h Überschreitung innerorts und 26 km/h außerorts gleich der Führerschein für einen Monat weg ist, stieß auf heftige Kritik. Sie sei »unverhältnismäßig«, so zitiert dpa jetzt auch Stimmen aus dem Verkehrsministerium.

Immer mehr Gemeinden richten Tempo-30-Zonen ein, die sich häufiger mit Tempo-50-Zonen abwechseln und oft nur noch auf bestimmte Stunden beschränkt sind. Damit steige das Risiko für Vielfahrer, ihren Führerschein zu verlieren mit unabsehbaren beruflichen Folgen.

Automobilclubs wie »Mobil in Deutschland«, ADAC, AfD und FDP hatten die Regeln als teilweise überzogen heftig kritisiert. Tenor: Die verschärften Bußgelder seien unverhältnismäßig und ohne Not entstanden.

Die Petition »Führerschein-Falle der StVO-Novelle rückgängig machen«, die »Mobil in Deutschland« initiierte, bekam bereits mehr als 140.000 Unterstützer. Michael Haberland, Präsident von »Mobil in Deutschland e.V.« und Initiator dieser Petition: »Wir fürchten um die automobile Mobilität in diesem Land und möchten 2 Millionen Autofahrer/Innen vor dem Verlust des Führerscheins bewahren.«

Haberland weiter: »Da hat der Bundesrat zu Lasten der Autofahrer falsch entschieden, daher ist es sinnvoll, wenn wir hier wieder zur alten Regelung zurückkehren. Zumal wir 2019 die wenigsten Verkehrstoten seit Beginn der Statistik vor 60 Jahren hatten.«

Auch die lebhafte Reaktion der Leser auf den Bericht in TE war ziemlich eindeutig: »Was auf die Autofahrer jetzt zukommt, ist nichts anderes als eine drastische Verschärfung dieser modernen Form der mittelalterlichen Wegelagerei. Offiziell proklamiert als der Verkehrssicherheit dienend, geht es letztlich nur darum, die Stadtsäckel der Gemeinden weiter bzw. noch mehr zu füllen. Das durch die Blitzerei eingenommene Geld, das ist allgemein bekannt, ist eine feste Plangröße in den Budgets der Städte und Gemeinden. Dass es letztlich vor allem ums Abkassieren geht, sieht man daran, dass oft genug an Stellen geblitzt wird, wo es keinerlei Rolle für die Verkehrssicherheit spielt, ob man ein paar km/h schneller fährt, als erlaubt«, schreibt ein Leser und fährt fort: »Wohlgemerkt: Ich heiße es keinesfalls gut, wenn rücksichtlose Raser auf Autobahnen, Landstraßen oder in Städten andere gefährden. Aber: Es ist etwas ganz anderes, ob jemand bewusst (bzw. die Gefahren ignorierend) mit 70 km/h durch eine 30er-Zone brettert oder jemand, weil er bspw. gerade in Gedanken versunken ist oder intensiv dem Radioprogramm zuhört, versehentlich 15-20 km/h zu schnell ist.«

Resümee: »Mit diesem neuen Bußgeldkatalog wird nochmals klarer zum Ausdruck gebracht, wie sehr man den Auto fahrenden Bürger verachtet.«

Nicht umstritten in der neuen Straßenverkehrsordnung hingegen ist eine neue Regel: Wer im Stau durch eine Rettungsgasse fährt, kann mit einem Monat Fahrverbot, zwei Punkten und 320 Euro Strafe bestraft werden.

Kurz nach Inkrafttreten der neuen Straßenverkehrsordnung flackerte auch wieder eine Diskussion über ein Tempolimit auf den wenigen freien Autobahnteilstrecken auf. Allerdings steht Deutschland mit 3,8 Verkehrstoten pro 100 000 Einwohnern gegenüber Polen mit 7,4, Belgien 5,5 und Österreich 4,7 an oberster Stelle der Verkehrssicherheit. Allerdings steigen hierzulande die schweren Unfälle von Radfahrern. Vor allem die Kollisionen zwischen zwei Radfahrern steigen stark an, wie Unfallforscher vom Allianz Zentrum für Technik sagen. Die Polizei sieht die Schuld bei knapp zwei Dritteln aller Radunfälle bei den Radlern.

2018 verunglückten über 96.000 Menschen in Deutschland auf Rädern. Laut Polizei spielt bei fast 60.000 dieser Unfälle ein Fehlverhalten der Radfahrer eine Rolle. Häufigste Unfallursache übrigens: Radeln auf der falschen Straßenseite.

Radfahrer fühlen sich auf markierten Radstreifen nicht sicher, wie die Unfallforscher der Versicherer herausgefunden haben: »Obwohl die Mehrheit der Unfälle an den Knotenpunkten geschehen, finden sich auf den Streckenabschnitten auch viele Unfälle im ruhenden Verkehr. Viele davon stehen im Zusammenhang mit geöffneten Fahrzeugtüren. Hohe Unfalldichten und Unfallraten zeigten sich insbesondere für schmale Radfahr- und Schutzstreifen sowie für solche, neben denen geparkt wird.«
Bessere Zeiten herrschen in Herbst und Winter. Da herrscht gähnende Leere auf den Radstreifen und wertvoller Innenstadtraum bleibt ungenutzt.

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  • Darf man noch Diesel Fahren?
  • Warum will niemand ein Elektro-Auto?
  • Wo kommt der Strom für E-Autos her?
  • Darf man noch Pommes frites essen?
  • Darf man noch Fleisch essen?
  • Darf man Plastiktüten benutzen?
  • Alles nur Chemie oder was?

Diese und noch 30 weitere Fragen werden in dem neu erschienen Buch „Mit Vollgas gegen die Natur“ „Wie Umweltschutz zum Ökowahn wird von Holger Douglas ausführlich und verständlich beantwortet.
Holger Douglas ist Wissenschafts- und Technikjournalist. „In den 36 Kapiteln dieses spannenden und flüssig zu lesenden Buchs verbergen sich handfeste Überraschungen“, sagt Horst Roosen, Vorstand des UTR |Umwelt|Technik|Recht| e.V. Man legt es tatsächlich von der ersten bis zur letzten Seite nicht mehr aus der Hand!

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und wie sich der Infraschall auf die Gesundheit auswirkt der sollte das Buch des Biologen Wolfgang Müller „Krankmacher Windkraftanlagen? Auswirkungen des Infraschalls auf unsere Gesundheit“ lesen. Das Buch kostet 16,90 Euro, erschien am 14.Juli 2019 und kann

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„gesund und glücklich in einer intakten Umwelt  leben“

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Der UTR e.V. bildet ein Netzwerk bzw. ein Fundament für Glück und Gesundheit. Dazu stehen unbegrenzte Energiemengen zur Verfügung.  Der UTR e.V. ist eine Non-Profit-Organisation, die den Zugang zum Glück für die Menschen deutlich verbessert. Ihre Anliegen Ihre Gesundheit und Ihr Glück stehen grundsätzlich im Mittelpunkt der Tätigkeit aller mit dem UTR-Netz verbundenen Personen und Unternehmen.

Als Fördermitglied des UTR e.V.- sollten Sie es wie Voltaire halten, der gesagt haben soll:

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Samstag, Mai 16, 2020

coin.zone GmbH: Auf der Warnliste der FMA in Österreich.

Wie dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung über seine Internetseite whistleblowertreff.24.eu am 16. Mai 2020 mitgeteilt wurde, hat die Österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA)https://www.fma.gv.at  folgende Firma auf ihre Warnliste gesetzt:

coin.zone GmbH
Villacherring 59
9020 Klagenfurt
Telefon:+43 664 34 868 34
E-Mail: office@thecoin.zone
Web: www.diecoinzone.com 

Mit Bekanntmachung im Amtsblatt zur Wiener Zeitung vom 16. 05.2020 teilt die FMA daher mit, dass coin.zone GmbH mit Bescheid vom 19.03.2020 aufgetragen wurde, den unerlaubten Betrieb des gewerblichen Abschlusses von Geldkreditverträgen und die Gewährung von Gelddarlehen gemäß § 1 Abs.1 Z 3 BWG (Kreditgeschäft) zu unterlassen.

Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der BaFin.

Ohne die erforderliche Erlaubnis der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben.

Erlaubnisvorbehalt und Verbot gelten auch für Personen und Unternehmen, die keine Zweigstelle oder sonstige physische Präsenz in Deutschland unterhalten und ihr Geschäft allein im Wege des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs betreiben wollen. Sie gelten also unabhängig davon, ob das betreffende Geschäft ausschließlich in Deutschland für Kunden in Deutschland, aus dem Ausland nach Deutschland herein oder aus Deutschland hinaus ins Ausland betrieben wird. (Quelle:BaFin)

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Durch ihre Kenntnis der Umstände und der verantwortlichen Personen können Hinweisgeber dem ESK helfen, mögliche Betrugsfälle und andere Verstöße viel früher als sonst möglich zu erkennen und darüber Öffentlichkeit herzustellen.  Whistleblower tragen erheblich dazu bei, den Schaden für die Anleger so gering wie möglich zu halten, die Integrität der Kapitalmärkte besser zu wahren und die für rechtswidriges Verhalten Verantwortlichen schneller zur Rechenschaft zu ziehen.

Der ESK sichert allen Informanten absolute Vertraulichkeit zu.

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Freitag, Mai 15, 2020

Strompreise: Angebot und Nachfrage bestimmt eigentlich eine funktionierende Marktwirtschaft. Aber nicht im Merkel-Deutschland.

Deutsche Stromkunden reiben sich erstaunt die Augen. Weltweit fallen die Öl- und Energiepreise, aber deutsche Verbraucher müssen immer mehr für ihren Strom bezahlen! Verursacher ist das hoch gelobte deutsche Erneuerbare-Energie-Gesetz-(EEG).

„Die Finanzierung der Energiewende durch die EEG-Umlage sorgt für ständig weiter steigende Strompreise und für wachsende Energiearmut bei den Verbrauchern“ ärgert sich Horst Roosen, Vorstand des UTR |Umwelt|Technik|Recht| e.V.

Lesen Sie hier bei dem UTR e.V. den Beitrag von Holger Douglas

STILL LEGEN IST LEICHT: Kühltürme des Kernkraftwerkes Philippsburg gesprengt – Strom wird weiter teurer.

Noch ist der grün-schwarzen Landesregierung nicht ganz klar, woher der Strom künftig kommen soll. Sie setzt auf Strom von Windkraftanlagen in der Nordsee. Doch noch ist eine neue Superleitung nicht in Sicht, mit der Energie nach Süden übertragen werden könnte.

Mit einem gewaltigen dumpfen Grollen wurden die Leute im Rhein-Neckar-Raum geweckt. Um 6.05 Uhr zündeten Sprengladungen, und die beiden Kühltürme des Kraftwerkes wandelten sich zu einer Schuttmasse. Die markanten Bauwerke in der Rheinebene gegenüber von Speyer verschwanden von der Bildfläche.

Ohne vorher einen genauen Termin anzukündigen, ließ Energie Baden-Württemberg EnBW unter Ausschluss der Öffentlichkeit sprengen, so, wie das ansonsten bei großen Sprengungen üblich ist. Offiziell verkündete EnBW, dass sie Menschenansammlungen aufgrund der Coronakrise vermeiden wolle; sie wollten jedoch auch keine Demonstrationen und Proteste. Bei der Stilllegung des letzten Blocks am 31. Dezember vergangenen Jahres kam es zu einer »Abschaltparty« von Kernkraftgegnern und zu einer Protestaktion von Befürwortern.

So versinkt nacheinander eine sichere und preiswerte Stromversorgung in Deutschland in Schutt und Asche.

Seit 1984 lieferte der zweite Philippsburg-Block mit seiner Leistung von 1.400 MW gleichmäßig und sehr preiswert Strom. Ursprünglich sollte das Kraftwerk nach dem 2002 von der damaligen rot-grün Bundesregierung durchgedrückten Atomausstiegsbeschluss bereits 2016 abgeschaltet werden, doch nach eingehender Kalkulation, bei der erheblicher Strommangel in Deutschland aufgefallen war, sollte es nach einer »Laufzeitverlängerung« bis 2032 laufen. 2011 beschloss der Bundestag die »Energiewende« und damit das Ende von Philippsburg II zum 31. Dezember 2019.

Das Kraftwerk selbst gilt oder galt als sicher und technisch einwandfrei. EnBW beschwerte sich übrigens nicht aufgrund des Wertverlustes in Milliardenhöhe. Das Land und die Landkreise Baden-Württembergs kontrollieren den Energieversorger und lassen ihm einen warmen Geldregen angedeihen.

Noch ist der grün-schwarzen Landesregierung nicht ganz klar, woher der Strom künftig kommen soll. Sie setzt auf Strom von Windkraftanlagen in der Nordsee. Doch noch ist eine neue Superleitung nicht in Sicht, mit der Energie nach Süden übertragen werden könnte. Das geschieht mit hohen Verlusten, und keinen Strom gibt es im Süden, wenn Flaute an der Küste herrscht. Kretschmann und Co hoffen, dass Frankreich noch länger genügend Strom aus seinen Atomkraftwerken liefern kann.

  • Demgegenüber wird Strom im kommenden Jahr noch einmal deutlich teurer werden, wie gerade Johannes Teyssen, Chef des Stromversorgers Eon, gegenüber dem Handelsblatt erklärte. Die Strompreise werden nach seinen Worten demnächst »durch die Decke schießen«. Er führt die Corona-Krise als Verstärkungsfaktor an.

Die Verbraucher müssen bekanntlich nach der EEG-Konstruktion die Differenz zwischen den festen, üppigen und garantierten Summen für die Wind- und Solaranlagenbetreiber und den schwankenden Marktpreisen bezahlen. Die Betreiber erhalten diese festgelegten Summen unabhängig davon, ob ihren Strom jemand benötigt oder nicht. Ansonsten käme kein vernünftiger Mensch auf die Idee, mit teurem und wackeligem Windradstrom Geld verdienen zu wollen.

Die still gelegte Industrie verbraucht derzeit erheblich weniger Strom, gleichzeitig lieferten aufgrund der Witterung Sonne und Wind viel Strom. Die Differenz zwischen Garantiesumme und stark gesunkenen Marktpreisen für Strom wird größer. Folge: »Grüner Strom wird gerade hier in Deutschland im nächsten Jahr sogar teurer, weil das deutsche Fördersystem in der Krise seine Schwächen wie unter einem Brennglas zeigt.«

Teyssen fordert daher eine Begrenzung der EEG-Umlage auf maximal fünf Cent. »Zusätzlich brauchen wir eine Senkung der in Deutschland unnötig hohen Stromsteuer auf den europäischen Zielsatz von 0,05 Cent pro Kilowattstunde«, sagte er weiter. Eine Bäckerei beispielsweise müsste so etwa 3.000 Euro, ein privater Haushalt um die 200 Euro weniger an Stromkosten bezahlen.

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Quantum Technologies Fund Limited/ www.quantumfund.ai: BaFin untersagt Anlageverwaltung.

Die BaFin hat mit Bescheid vom 14. Mai 2020 gegenüber Quantum Technologies Fund Limited, firmierend auch unter Quantum Hedge Fund Limited, Hongkong, die sofortige Einstellung der unerlaubt betriebenen Anlageverwaltung angeordnet.

Über die Internetseite www.quantumfund.ai sowie über ein Netz von unter anderem deutschen Vermittlern im Rahmen eines „Agenturprogrammes“ bietet das Unternehmen fertige „Portfolien“ an. Es gibt vor, seine Anleger an der Wertentwicklung dieser Produkte zu beteiligen. Es ist keine konkrete Anlagestrategie erkennbar. Die Anleger treffen selbst keine Entscheidung, in welche konkreten Finanzinstrumente ihr Geld investiert werden soll.

Damit erbringt Quantum Technologies Fund Limited gewerbsmäßig die Anlageverwaltung nach § 1 Absatz 1a Satz 1 Nr. 11 Kreditwesengesetz (KWG). Über die nach § 32 Absatz 1 KWG erforderliche Erlaubnis der BaFin verfügt es jedoch nicht. Es handelt daher unerlaubt.

Quelle: © Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht / http://www.bafin.de
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Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der BaFin.

Ohne die erforderliche Erlaubnis der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben.

Erlaubnisvorbehalt und Verbot gelten auch für Personen und Unternehmen, die keine Zweigstelle oder sonstige physische Präsenz in Deutschland unterhalten und ihr Geschäft allein im Wege des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs betreiben wollen. Sie gelten also unabhängig davon, ob das betreffende Geschäft ausschließlich in Deutschland für Kunden in Deutschland, aus dem Ausland nach Deutschland herein oder aus Deutschland hinaus ins Ausland betrieben wird. (Quelle:BaFin)

Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt ist seinen Kunden gegenüber, zum Schadensersatz verpflichtet.

Wer von einem ihm unbekannten Unternehmen kontaktiert wird, sollte fragen welche Aufsichtsbehörde die Genehmigung zur Erbringung von Finanzdienstleistungen erteilt hat. Ein Anruf bei dieser Behörde schafft dann Klarheit ob die Auskunft stimmt oder nicht!

Der ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung  unterstützt nach Kräften das wichtigste Ziel der geschädigten Anleger, die Wiederbeschaffung des investierten Geldes.

Die Erfolgsaussichten sind für diese Geschädigten oft so gut, dass die ESK Fördergemeinschaft Anlage- und Cyber-Betrug  im Bedarfsfall sogar die Hälfte des Anwaltshonorars für den Anleger gegen eine Erfolgsprovision übernimmt.

Betroffene Anleger die Verluste durch Kapitalanlage- und Cyber-Betrug   erlitten haben, können von dem reichhaltigen Erfahrungsschatz der ESK Vertragsanwälte profitieren.

  • Die ESK Vertragsanwälte betreuen Sie in Ihren Anliegen und stehen Ihnen als Rechtsanwälte mit Rat und Tat  in Deutschland, Österreich, Schweiz und Liechtenstein zur Seite.

Sehr oft kann durch schnelles Handeln weiterer Schaden abgehalten werden.

Fazit
Wer sich der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen.

Betroffene können kostenlos und unverbindlich mittels Online Kontaktformular, Telefon, Mail, Fax oder auch per Briefpost das Anmeldeformular zur ESK Fördergemeinschaft  anfordern.

ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
EXPRESS INKASSO® GmbH
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
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Telefon: 06071-9816813
Telefax: 06071-9816829

Fördergemeinschaft zur Durchsetzung
von Geldansprüchen auf Erfolgsbasis

ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
Weitere Warnmeldungen: http://whistleblowertreff.24.eu


Es grünt so grün, wenn grüne Fantasien blühen!

Ich will ein Auto kaufen, hab aber keinen Plan, ob Diesel, Benzin oder Elektro. Kein Problem, der Chef der Grünen hat die Lösung. „Und was für eine“, wundert sich Horst Roosen, Vorstand des UTR |Umwelt|Technik|Recht| e.V.

Mit freundlicher Empfehlung des Autors Peter Groschupf können Sie seinen Beitrag hier bei uns lesen.

Robert Habecks Idee von einer Autokauf-Prämie, die er eigentlich ablehnt

Ich musste mir die Aufzeichnung der Sendung Markus Lanz mehrfach ansehen, weil ich Zweifel daran hatte, Grünen-Chef Robert Habeck richtig verstanden zu haben. Aber er sagte es wirklich sinngemäß so: Er ist zwar gegen Kaufprämien für Verbrenner, aber dann widerspricht er sich: Kaufprämien könnten gewährt werden, wenn die Autos dann zeitnah gegen E-Mobile umgetauscht werden, sobald diese geliefert werden können.

Also der Kunde soll jetzt sein E-Mobil oder Wasserstoffauto bestellen, erhält sofort die Prämie und bekommt vom Autohersteller zwischenzeitlich einen Verbrenner geleast, der zurückgenommen werden soll, wenn das emissionsfreie Auto geliefert werden kann. Für Habeck offenbar die perfekte Lösung, „den Strukturwandel hinzubekommen“. Dies sei eine Brücke: „Die Autos werden abverkauft, dann wieder zurückgenommen und gehen dann in ein anderes Leasingmodell“ zur Verwertung an den Hersteller zurück.

Selbst bei oberflächlicher Betrachtung wird der Irrsinn deutlich: Es müssten zwei Autos produziert und ausgeliefert werden, von denen eines dann von der Bildfläche verschwinden soll. Nur wohin? Der Verbrenner soll dann halt anderweitig unters Volk gebracht oder gar in die Dritte Welt als neuwertig vertickt werden? „Mit solchen Vorschlägen“, so Habeck wörtlich, „schaffen wir es, die Autobranche ins nächste Jahrzehnt zu bringen.“ Daran darf gezweifelt werden.

Dass der Umstieg auf Batterieautos Hunderttausende Arbeitsplätze kosten dürfte, wie Lanz einwirft, „ist die bittere Nachricht“, räumt Habeck ein. „Das Festhalten an Autos, die gerade nicht nachgefragt werden,“ biete die Chance, die Autoindustrie nachhaltig umzubauen. Lanz, der Moderator, der bekannt dafür ist, seine Fragen am liebsten selbst zu beantworten und von der „Luftindustrie“ redet, dabei die gesamte Luftfahrtbranche meint, scheint Habeck auch nicht zu verstehen, verzichtet aber auf kritisches Nachfragen, warum zwei Autos produziert werden sollen, um eine Autokauf-Prämie zu nutzen.

In Sachen „Luftindustrie“ zeigt der Grüne auf die Air France, die sich gegen Staatshilfe verpflichtet habe, bis 2030 50 Prozent weniger Abgase zu produzieren. Es lohnt sich, die Diskussion unter https://www.youtube.com/watch?v=KFX1NDzmb4Q  zu verfolgen.




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Das Ausmaß, in dem sich die Menschen mit dem UTR e.V. Slogan
„gesund und glücklich in einer intakten Umwelt  leben“

persönlich  verbunden fühlen,  ist für das eigene Glück entscheidend.
Mit Ihrer Zuwendung unterstützen Sie nicht nur die Arbeit des UTR e.V..
sondern Sie machen sich selbst zu Ihres eigenen Glückes Schmied!




Bitcoin Billion Club: Auf der Warnliste der Finanzaufsicht (CNMV) in Spanien

Wie dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung über seine Internetseite whistleblowertreff.24.eu mitgeteilt wurde, hat die  spanische Finanzmarktaufsicht Comisión Nacional del Mercado de Valores (CNMV) folgendes Unternehmen auf seine Warnliste gesetzt:

Bitcoin Billion Club
http://bitcoin-billion-club.com/es/


Bitcoin Billion Club ist nicht berechtigt, die in Artikel 140 der Wertpapiermärkte genannten Wertpapierdienstleistungen in Spanien zu erbringen einschließlich Anlageberatung oder die in Artikel 141 (a), (b), (d) aufgeführten Hilfsdienstleistungen zu erbringen.
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Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der BaFin.

Ohne die erforderliche Erlaubnis der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben.

Erlaubnisvorbehalt und Verbot gelten auch für Personen und Unternehmen, die keine Zweigstelle oder sonstige physische Präsenz in Deutschland unterhalten und ihr Geschäft allein im Wege des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs betreiben wollen. Sie gelten also unabhängig davon, ob das betreffende Geschäft ausschließlich in Deutschland für Kunden in Deutschland, aus dem Ausland nach Deutschland herein oder aus Deutschland hinaus ins Ausland betrieben wird. (Quelle:BaFin)

Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt ist seinen Kunden gegenüber, zum Schadensersatz verpflichtet.
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Für Informanten:

Die Information eines Hinweisgebers, der über mögliche Verstöße informiert, ist eine der mächtigsten Waffen im Kampf gegen Betrüger, Abzocker und ohne Erlaubnis der zuständigen Behörden tätige Unternehmen. 

Durch ihre Kenntnis der Umstände und der verantwortlichen Personen können Hinweisgeber dem ESK helfen, mögliche Betrugsfälle und andere Verstöße viel früher als sonst möglich zu erkennen und darüber Öffentlichkeit herzustellen.  Whistleblower tragen erheblich dazu bei, den Schaden für die Anleger so gering wie möglich zu halten, die Integrität der Kapitalmärkte besser zu wahren und die für rechtswidriges Verhalten Verantwortlichen schneller zur Rechenschaft zu ziehen.

Der ESK sichert allen Informanten absolute Vertraulichkeit zu.

Der Name eines Informanten wird niemals preis gegeben. Er wird auch nicht gespeichert. Vertrauliche Informationen und Unterlagen erreichen uns per Mail esk-schutzbund@email.de  oder per Briefpost an den ESK zu Händen von Horst Roosen.

Mit der Zusendung wird der ESK  zur freien Verwendung und Veröffentlichung aller Informationen berechtigt.

Garantie: Die Identität eines Informanten wird niemals preisgegeben. Es werden keinerlei personenbezogenen Daten gespeichert.

Dringende Bitte: keine faktenlosen Gerüchte, nur nachvollziehbare Informationen. Danke!

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