Viele Autofahrer fragen sich,
was Sie von einem Bundesverkehrsminister halten sollen, der seine Entscheidungen
immer wieder korrigieren muss? Die Ende April in Kraft getretene StVO mit massiven
Strafverschärfungen für teilweise geringe Verkehrsübertretungen, muss nun wegen
Unverhältnismäßigkeit zurückgenommen bzw. überarbeitet werden.
Das reiht sich lückenlos in
die Reihe vorangegangener Scheuer-Desaster ein: Maut und gelöschte Handydaten
lassen grüßen. „Vor allem diese „Neuerung“ machte die neue StVO zum „Führerschein-Killer“
und bestraft einen vergleichsweise niederschwelligen Regelverstoß mit einer
unverhältnismäßigen Konsequenz, die womöglich existenzbedrohend sein kann“,
schrieb BILD.
„Wer den Bürgern eine solche unverhältnismäßige
Verordnung aufdrücken will, sollte sich doch einmal daran erinnern welchen
Amtseid er nach Art. 56 (und Art. 64) GG geleistet
und was er damit dem deutschen Volk versprochen hat“ fordert Horst Roosen,
Vorstand des UTR |Umwelt|Technik|Recht| e.V.
Zur Erinnerung:
„Ich schwöre, dass ich meine Kraft dem Wohle des deutschen Volkes
widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden, das Grundgesetz und die
Gesetze des Bundes wahren und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft
erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde. So wahr mir Gott helfe.“
Lesen Sie hier bei dem UTR e.V. den Beitrag von Holger Douglas
Scheuer lenkt ein: Der Bußgeldkatalog wird abgemildert.
Der Proteststurm gegen die
verschärften Sanktionen für Verkehrsdelikte zeigte Wirkung. Minister Andreas
Scheuer will für "Verhältnismäßigkeit" sorgen. Jetzt flackert auch
wieder eine Diskussion über ein Tempolimit auf den wenigen freien
Autobahnteilstrecken auf.
Nach der scharfen Kritik am neuen
Bußgeldkatalog soll die neue Straßenverkehrsordnung wieder teilweise entschärft
werden. Wie Deutschen Presse-Agentur dpa berichtete, arbeitet das
Verkehrsministerium an einer Korrektur von Teilen des Bußgeldkatalogs.
Genaue Einzelheiten, wie die
Straßenverkehrsordnung geändert werden soll, sind noch nicht bekannt.
Bundesverkehrsminister Scheuer erklärte am Freitag in einer kurzen
Stellungnahme: »Wir bitten die Bundesländer allein bei dem – von ihnen
eingebrachten – #Fahrverbot (bei über 21 km/h innerorts & über 26 km/h
außerorts) Verhältnismäßigkeit wiederherzustellen.«
Laut dpa sei das Verkehrsministerium
auf die Länder zugegangen, deren Zustimmung Scheuer benötigt. Die hatten jedoch
über den Bundesrat die ursprünglich von Scheuer vorgelegte neue Fassung der
Straßenverkehrsordnung noch einmal verschärft, bevor sie dann am 28. April in
Kraft getreten ist. Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) hatte den
neuen Bußgeldkatalog insgesamt als »gerechter und sicherer« bezeichnete. Vor
allem Radfahrer und Fussgänger würden jetzt besser geschützt werden.
Den neuen Katalog hatte der
Automobilclub »Mobil in Deutschland« als eine
»Führerschein-Vernichtungsmaschine« bezeichnet. Vor allem die neue Verordnung,
dass mit 21 km/h Überschreitung innerorts und 26 km/h außerorts gleich der
Führerschein für einen Monat weg ist, stieß auf heftige Kritik. Sie sei
»unverhältnismäßig«, so zitiert dpa jetzt auch Stimmen aus dem
Verkehrsministerium.
Immer mehr Gemeinden richten
Tempo-30-Zonen ein, die sich häufiger mit Tempo-50-Zonen abwechseln und oft nur
noch auf bestimmte Stunden beschränkt sind. Damit steige das Risiko für
Vielfahrer, ihren Führerschein zu verlieren mit unabsehbaren beruflichen Folgen.
Automobilclubs wie »Mobil in
Deutschland«, ADAC, AfD und FDP hatten die Regeln als teilweise überzogen
heftig kritisiert. Tenor: Die verschärften Bußgelder seien unverhältnismäßig
und ohne Not entstanden.
Die Petition »Führerschein-Falle der
StVO-Novelle rückgängig machen«, die »Mobil in Deutschland« initiierte, bekam
bereits mehr als 140.000 Unterstützer. Michael Haberland, Präsident von »Mobil
in Deutschland e.V.« und Initiator dieser Petition: »Wir fürchten um die
automobile Mobilität in diesem Land und möchten 2 Millionen Autofahrer/Innen
vor dem Verlust des Führerscheins bewahren.«
Haberland weiter: »Da hat der
Bundesrat zu Lasten der Autofahrer falsch entschieden, daher ist es sinnvoll,
wenn wir hier wieder zur alten Regelung zurückkehren. Zumal wir 2019 die
wenigsten Verkehrstoten seit Beginn der Statistik vor 60 Jahren hatten.«
Auch die lebhafte Reaktion der Leser
auf den Bericht in TE war ziemlich eindeutig: »Was auf die Autofahrer jetzt
zukommt, ist nichts anderes als eine drastische Verschärfung dieser modernen
Form der mittelalterlichen Wegelagerei. Offiziell proklamiert als der
Verkehrssicherheit dienend, geht es letztlich nur darum, die Stadtsäckel der
Gemeinden weiter bzw. noch mehr zu füllen. Das durch die Blitzerei eingenommene
Geld, das ist allgemein bekannt, ist eine feste Plangröße in den Budgets der
Städte und Gemeinden. Dass es letztlich vor allem ums Abkassieren geht, sieht
man daran, dass oft genug an Stellen geblitzt wird, wo es keinerlei Rolle für
die Verkehrssicherheit spielt, ob man ein paar km/h schneller fährt, als
erlaubt«, schreibt ein Leser und fährt fort: »Wohlgemerkt: Ich heiße es
keinesfalls gut, wenn rücksichtlose Raser auf Autobahnen, Landstraßen oder in
Städten andere gefährden. Aber: Es ist etwas ganz anderes, ob jemand bewusst
(bzw. die Gefahren ignorierend) mit 70 km/h durch eine 30er-Zone brettert oder
jemand, weil er bspw. gerade in Gedanken versunken ist oder intensiv dem
Radioprogramm zuhört, versehentlich 15-20 km/h zu schnell ist.«
Resümee: »Mit diesem neuen
Bußgeldkatalog wird nochmals klarer zum Ausdruck gebracht, wie sehr man den
Auto fahrenden Bürger verachtet.«
Nicht umstritten in der neuen
Straßenverkehrsordnung hingegen ist eine neue Regel: Wer im Stau durch eine
Rettungsgasse fährt, kann mit einem Monat Fahrverbot, zwei Punkten und 320 Euro
Strafe bestraft werden.
Kurz nach Inkrafttreten der neuen
Straßenverkehrsordnung flackerte auch wieder eine Diskussion über ein
Tempolimit auf den wenigen freien Autobahnteilstrecken auf. Allerdings steht
Deutschland mit 3,8 Verkehrstoten pro 100 000 Einwohnern gegenüber Polen mit
7,4, Belgien 5,5 und Österreich 4,7 an oberster Stelle der Verkehrssicherheit.
Allerdings steigen hierzulande die schweren Unfälle von Radfahrern. Vor allem
die Kollisionen zwischen zwei Radfahrern steigen stark an, wie Unfallforscher
vom Allianz Zentrum für Technik sagen. Die Polizei sieht die Schuld bei knapp
zwei Dritteln aller Radunfälle bei den Radlern.
2018 verunglückten über 96.000
Menschen in Deutschland auf Rädern. Laut Polizei spielt bei fast 60.000 dieser
Unfälle ein Fehlverhalten der Radfahrer eine Rolle. Häufigste Unfallursache
übrigens: Radeln auf der falschen Straßenseite.
Radfahrer fühlen sich auf markierten
Radstreifen nicht sicher, wie die Unfallforscher der Versicherer herausgefunden
haben: »Obwohl die Mehrheit der Unfälle an den Knotenpunkten geschehen, finden
sich auf den Streckenabschnitten auch viele Unfälle im ruhenden Verkehr. Viele
davon stehen im Zusammenhang mit geöffneten Fahrzeugtüren. Hohe Unfalldichten
und Unfallraten zeigten sich insbesondere für schmale Radfahr- und
Schutzstreifen sowie für solche, neben denen geparkt wird.«
Bessere Zeiten herrschen in Herbst
und Winter. Da herrscht gähnende Leere auf den Radstreifen und wertvoller
Innenstadtraum bleibt ungenutzt.
***
UTR
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