Samstag, April 18, 2020

FinTechServices GmbH: BaFin ordnet Einstellung und Abwicklung des Finanztransfergeschäfts an.

Die BaFin hat mit Bescheid vom 17. März 2020 gegenüber der FinTechServices GmbH angeordnet, das von ihr unerlaubt betriebene Finanztransfergeschäft sofort einzustellen und abzuwickeln.

Die FinTechServices GmbH nimmt auf ihren Geschäftskonten Gelder von Privatpersonen entgegen und leitet sie auf diverse ausländische Konten verschiedener Gesellschaften weiter, die überwiegend im Ausland ansässig sind. Auf diese Weise zahlen unter anderem Kunden der nicht lizenzierten Internethandelsplattform www.marketgbp.com Gelder ein, damit diese ihrem intern bei der Handelsplattform geführten Handelskonto gutgeschrieben werden.

Der Bescheid ist sofort vollziehbar, aber noch nicht bestandskräftig.

Quelle: © Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht / http://www.bafin.de
***
Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der BaFin.

Ohne die erforderliche Erlaubnis der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben.

Erlaubnisvorbehalt und Verbot gelten auch für Personen und Unternehmen, die keine Zweigstelle oder sonstige physische Präsenz in Deutschland unterhalten und ihr Geschäft allein im Wege des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs betreiben wollen. Sie gelten also unabhängig davon, ob das betreffende Geschäft ausschließlich in Deutschland für Kunden in Deutschland, aus dem Ausland nach Deutschland herein oder aus Deutschland hinaus ins Ausland betrieben wird. (Quelle:BaFin)

Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt ist seinen Kunden gegenüber, zum Schadensersatz verpflichtet.

Wer von einem ihm unbekannten Unternehmen kontaktiert wird, sollte fragen welche Aufsichtsbehörde die Genehmigung zur Erbringung von Finanzdienstleistungen erteilt hat. Ein Anruf bei dieser Behörde schafft dann Klarheit ob die Auskunft stimmt oder nicht!

Der ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung  unterstützt nach Kräften das wichtigste Ziel der geschädigten Anleger, die Wiederbeschaffung des investierten Geldes.

Die Erfolgsaussichten sind für diese Geschädigten oft so gut, dass die ESK Fördergemeinschaft Anlage- und Cyber-Betrug  im Bedarfsfall sogar die Hälfte des Anwaltshonorars für den Anleger gegen eine Erfolgsprovision übernimmt.

Betroffene Anleger die Verluste durch Kapitalanlage- und Cyber-Betrug   erlitten haben, können von dem reichhaltigen Erfahrungsschatz der ESK Vertragsanwälte profitieren.

  • Die ESK Vertragsanwälte betreuen Sie in Ihren Anliegen und stehen Ihnen als Rechtsanwälte mit Rat und Tat  in Deutschland, Österreich, Schweiz und Liechtenstein zur Seite.

Sehr oft kann durch schnelles Handeln weiterer Schaden abgehalten werden.

Fazit
Wer sich der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen.

Betroffene können kostenlos und unverbindlich mittels Online Kontaktformular, Telefon, Mail, Fax oder auch per Briefpost das Anmeldeformular zur ESK Fördergemeinschaft  anfordern.

ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
EXPRESS INKASSO® GmbH
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Telefon: 06071-9816813
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von Geldansprüchen auf Erfolgsbasis

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Weitere Warnmeldungen: http://whistleblowertreff.24.eu

Freitag, April 17, 2020

Werden durch Corona Diesel-Fahrverbote in den Städten hinfällig?

Laut Wikipedia  wird als Luftnummer ursprünglich eine akrobatische Darbietung bezeichnet, die in der Luft ausgeführt wird (z. B. ein Trapezakt). Umgangssprachlich wurde daraus unter dem Einfluss des buchhalterischen Begriffes Luftbuchung eine Redewendung, die eine unrealistische, unwahre oder unwichtige Behauptung oder ein unseriöses, substanzloses oder ergebnisloses Projekt bezeichnet.

Die Links-Grünen Kampftruppen haben das Land  mittels Verbreitung von Angst und Schrecken mit Tausenden CO-2 Toten  durch alternative Zahlen und Fakten  übernommen und die deutsche Automobilwirtschaft und die Autofahrer schwer geschädigt.

Die Fahrverbote verhängenden Gerichte sollen sich nun einmal fragen, ob sie die Ihnen von dem DUH e.V. vorgelegten Zahlen hätten nicht viel intensiver hätten prüfen und hinterfragen müssen. Denn nun zeigt sich ja durch Corona, dass der Autoverkehr zwar sehr stark nachgelassen hat, aber die Messwerte immer noch hoch sind. „Der Diesel kann es also nicht gewesen sein“, sagt  Horst Roosen, Vorstand des UTR |Umwelt|Technik|Recht| e.V.

Lesen Sie hier bei dem UTR e.V. den Beitrag von Holger Douglas


ENE MENE MUH UND RAUS BIST DUH. Diesel weg, Feinstaub futsch – dennoch hohe Messwerte

Aus Oldenburg kommt die Nachricht, dass es dort keine Diesel-Fahrverbote geben wird. Der DUH e.V. habe erklärt, dass seine Klage »aufgrund nachträglich eingetretener Umstände nicht mehr begründet« sei, teilte das Oberverwaltungsgericht Lüneburg der Stadt Oldenburg mit.

Die Verblüffung über das unfreiwillige »Corona-Groß-Experiment« hält immer noch an. Auf unseren Straßen fahren deutlich weniger Autos als vor dem »Shutdown«, dennoch sinken die Luftschadstoffwerte in vielen Städten nicht.

Die sollten eigentlich drastisch gesunken sein, wenn man davon ausgeht, was uns NGOs wie der Abmahnverein Deutsche Umwelthilfe e.V. (DUH) und Umwelt- und Verkehrsminister jahrelang erzählten: Der Verkehr sei an der Luftverschmutzung schuld, vor allem der Diesel, der daher weg müsse.

Damit begründeten auch die verschiedenen Verwaltungsrichter ihre Verdikte in den vielen Verfahren, die der DUH e.V. vom Zaun gebrochen hat.

Doch jetzt ist der Diesel weg – dennoch zeigen die Messstationen immer noch hohe schwankende Werte. Eigentlich müsste Stuttgart fast einem Luftkurort gleichen, wenn man den Erzählungen über den Anteil der Autos glaubt. Insbesondere die Dieselmotoren sollen für 80 Prozent der Luftschadstoffe verantwortlich sein.

Der deutlich geringere Verkehr müsste sich also deutlich stärker bemerkbar machen. Das tut er offenkundig nicht. Die verschiedenen Schadstoffe in der Luft hängen von sehr vielen verschiedenen Faktoren wie zum Beispiel Wetterlagen und auch Heizungen ab.

Die Autos selbst sind seit mehr als zehn Jahren nach immer weiter verschärften Emissionswerten deutlich sauberer geworden. Aufwendige und teure Abgasreinigungsanlagen unter den Wagenböden sorgen dafür, dass kaum noch Stickoxide oder wie beim Diesel praktisch keine Rußpartikel mehr aus dem Auspuff kommen. Ein Diesel ohne Filter lässt übrigens in eineinhalb Stunden die Menge an Feinstaub heraus, wie sie beim Rauchen einer Zigarette entsteht.

Doch die Grenzwerte wurden schneller nach unten verschoben, als die Autos sauberer werden konnten. Effekt: Die Luft wurde zwar immer sauberer, der Eindruck allerdings, sie werde immer gefährlicher, aber immer größer. Über Normen kann man Technologien beeinflussen, zerstören oder in den Himmel heben.

Vom Tisch ist seit diesem Monat die merkwürdigste Regelung der baden-württembergischen Landeshauptstadt: der Feinstaubalarm. Damit erregte die Stadt Stuttgart im Januar 2016 Aufsehen. Sobald der Deutsche Wetterdienst für mindestens zwei aufeinanderfolgende Tage ein stark eingeschränktes Austauschvermögen der Atmosphäre vorausgesagt hatte, wurde zum Feinstaubalarm geblasen. An sämtlichen Autobahnschildern leuchteten Feinstaubalarm-Hinweise auf verbunden mit der Bitte, Bus, Bahn oder das Fahrrad zu benutzen.
An diesem Mittwoch, 15. April, endet die »aktuelle Periode«, wie die Landeshauptstadt verkündet. Diese ‚fünfte Jahreszeit‘ soll nicht weiter fortgesetzt werden, nachdem seit zwei Jahren diese Grenzwerte eingehalten wurden. Für Verwirrung dürften allerdings jetzt wieder die Bäume im Stadtgebiet sorgen. Die produzieren in jedem Frühjahr solch gewaltige Mengen an Blütenstaub, dass die Messinstrumente höchste Alarmstufe anzeigen.

Feinstaubalarm müsste allerdings nach wie vor in den U- und S-Bahnen ausgerufen werden. Denn den meisten Feinstaub erzeugt der Schienenverkehr. Wenn die stählernen Räder auf den Eisenschienen kräftig bremsen, wirkt das wie eine Feinstaubmühle. Der Abrieb ist beträchtlich und in den U-Bahnen sammelt der sich zu relativ hohen Werten an.

Bahn und Bus erweisen sich zu Zeiten gefährlicher Virenerkrankungen weiterhin als höchst problematisches Verkehrsmittel.

Stehen doch hier die Fahrgäste auf engem Raum beisammen – ideale Bedingungen für das Verbreiten kritischer Viren. Dennoch wollen Verkehrsminister wie Winfried Hermann (Grüne, Baden-Württemberg) und Hendrik Wüst (CDU, NRW) eine stärkere Unterstützung für den öffentlichen Nahverkehr. Aufgrund der Corona-Krise seien im März 80 Prozent weniger Fahrgäste unterwegs gewesen, erklärten sie, die aus Angst vor einer Infektion Busse und Bahnen vermeiden. Pro Monat fällt damit ein großer Teil der Einnahmen durch den Verkauf von Fahrkarten in Höhe von rund einer Milliarde Euro weg.

DUH-Chef, Vielflieger Jürgen Resch, der mit seinen Allmachtsfantasien am liebsten ein generelles Fahrverbot durchsetzen wollte, reagierte jetzt bemerkenswert schwach auf die erstaunlichen Ergebnisse des unfreiwilligen Coronaexperimentes. »Für den Faktor Wetter ist der liebe Gott verantwortlich, aber für den menschengemachten Faktor sind wir verantwortlich,« erklärte Resch gegenüber der Welt. »Es verwundere ihn nicht, dass ‚die Stickstoffdioxid-Leugner‘ die Kurven nun so interpretieren wollten, dass der Verkehr einen geringen oder gar keinen Einfluss auf die Schadstoffwerte hätten. ‚Die Diskussion ist völlig absurd‘, sagte Resch. ‚Dass wir so wenige Corona-Tote haben, liegt auch an unserer guten Luft im Vergleich mit der Lombardei.‘«

Währenddessen kommt aus Oldenburg die Nachricht, dass es dort keine Dieselfahrverbote geben wird. Der Deutsche Umwelthilfe e.V. (DUH) habe erklärt, dass seine Klage »aufgrund nachträglich eingetretener Umstände nicht mehr begründet« sei, teilte das Oberverwaltungsgericht Lüneburg der Stadt Oldenburg mit.

Bei der Messstation in Oldenburg handelt es sich übrigens um jene Station am Heiligengeistwall, die sich mit merkwürdigen Werten während eines Marathonlaufes hervortat. Am 23. Oktober 2018 war die Innenstadt gesperrt, Hunderte von Läufern zogen vorbei. Die Messstation, die unmittelbar am Straßenrand steht, registrierte einen relativ hohen Mittelwert von 37 µg/m3 mit Spitzen bis zu 54 µg/m3. »Dicke Luft« also auch ohne Autos.

***
Wer Antworten sucht,
der sollte das Buch von Holger Douglas „Mit Vollgas gegen die Natur „Wie Umweltschutz zum Ökowahn wird“ lesen. In 36 Kapiteln beantwortet dieses Buch die Fragen und entlarvt vieles von dem Schwindel, der täglich auf uns einprasselt, und für den wir empfänglich geworden sind.

Holger Douglas ist Wissenschafts- und Technikjournalist. Er produziert seit langem Film-Dokumentationen und schreibt fundierte Artikel aus Politik, Wissenschaft und Technik. Er veröffentlichte Bücher, welche die wahren Hintergründe des Dieselskandals aufdecken (»Die Diesel-Lüge«), darüber, was alles an Erstaunlichem bei Muskelarbeit geschieht (»Kraftwerk Körper«) und berichtet Faszinierendes aus der Welt der geheimnisvollen Netzwerke der Pflanzen.

„In den 36 Kapiteln dieses spannenden und flüssig zu lesenden Buchs verbergen sich handfeste Überraschungen“, sagt Horst Roosen, Vorstand des UTR |Umwelt|Technik|Recht| e.V. Man legt es tatsächlich von der ersten bis zur letzten Seite nicht mehr aus der Hand!
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Wer Antworten sucht, ob Windkraftanlagen Krankmacher sind

und wie sich der Infraschall auf die Gesundheit auswirkt der sollte das Buch des Biologen Wolfgang Müller „Krankmacher Windkraftanlagen? Auswirkungen des Infraschalls auf unsere Gesundheit“ lesen. Das Buch kostet 16,90 Euro, erschien am 14.Juli 2019 und kann

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Das Recht, seine Gedanken auszudrücken und frei mit anderen zu kommunizieren, bestätigt die Würde und den Wert jedes einzelnen Mitglieds der Gesellschaft und ermöglicht es jedem Einzelnen, sein volles menschliches Potenzial auszuschöpfen. Meinungsfreiheit ist also Selbstzweck – und verdient als solche den größten Schutz der Gesellschaft.

Der UTR e.V. vertritt den Standpunkt, dass ein Urteil erst dann möglich ist, wenn man alle Fakten und Ideen, aus welcher Quelle auch immer, berücksichtigt und seine eigenen Schlussfolgerungen gegen gegensätzliche Ansichten geprüft hat.

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Offener Brief an: Herrn Ministerpräsident Dr. Markus Söder betr. Stromversorgung

an: Herrn Ministerpräsident Dr. Markus Söder

von: Dipl.-Chem. Dr. rer. nat. Hans Penner, 76351 Linkenheim-Hochstetten

Kopien an Multiplikatoren 

Sehr geehrter Herr Dr. Söder,

hoffentlich geht die Covid-19-Epidemie bald vorüber, so dass die Industrieproduktion in Bayern wieder anlaufen kann. Gibt es Überlegungen darüber, wie dann die Industrie bei Windstille mit Strom versorgt werden kann?

Gibt es im Bayerischen Landtag Abgeordnete, die sich für Stromversorgung interessieren? Für diesen Fall füge ich den Aufsatz eines exquisiten Fachmannes bei.



Mit freundlichen Grüßen
Hans Penner

Prof. Dr.-Ing. Helmut Alt     
Aachen, den 15.04.2020

Leserbrief zu FAZ vom 15.04.2020: „Expertenschaft?“.

Herrn Reinhard Müller ist für seinen klugen Kommentar über die Entscheidungsverantwortung unserer demokratisch gewählten Politiker sehr zu danken. Zu dieser exklusiven Verantwortung gehört, wie Herr Müller treffsicher betont, auch das Erkunden des jeweiligen Fachwissens als Basis für die zu treffende Entscheidung.

Er verdeutlicht dies an die von John F. Kennedy bei der Kuba-Krise 1962 damals zu treffende Entscheidung, ebenso wie an die von unserer Bundeskanzlerin Angela Merkel vorgegebene Energiewende, wobei sie tragischer Weise nach der Überzeugung vieler fachlich ausgewiesener Persönlichkeiten, angefangen von dem renommierten Ökonomen Prof. Sinn bis hin zu vielen Ingenieuren der Versorgungswirtschaft, den „falschen“ Rat von Wissenschaftlern regierungsnaher Institutionen angenommen hat. Es ist nämlich nie zielführend, die Frösche zu befragen, ob das Trockenlegen des Teiches machbar ist. Ebenso sollte man z.B. nicht Experten der Stromspeichertechnik befragen, ob man den nur fluktuierend verfügbaren Strom aus Wind- und Solaranlagen mittels Stromspeicher zu bezahlbaren Kosten glätten kann. Nur bei einem abgesicherten „ja“, wären die Energiewendeziele erreichbar.

PS:

Selbst im sonnenreichen Januar 2020 war die Solarstromerzeugung fast vernachlässigbar gering, im Vorjahr als Bayern mehrere Wochen unter einer fast 2 m hohen Schneedecke lag, war das noch gravierender der Fall! Nachts, wenn auch fast 50 % der Leistung am Tage benötigt werden, scheint die Sonne nie! Bezahlbare Stromspeicher mit einem Speichervermögen von rd. 8 TWh stehen leider nicht zur Verfügung und es ist aus physikalischen Gründen leider auch nicht zu erwarten, dass solche in denkbarer Zeit verfügbar sein werden. Die vier Sturmtiefs im Februar 2020 ergaben bereits mit den vorhanden Wind- und Solaranlagen eine Lastdeckung von zeitweise fast 80 %, aber am 7., 14., 24. und 27.2. waren es auch nur unter 10%!


veröffentlicht durch:

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Donnerstag, April 16, 2020

Meinungen und Ansichten zur Corona-Krise. Folge V

Der UTR |Umwelt|Technik|Recht| e.V., seine Mitglieder und Förderer stehen für Meinungsfreiheit in einer freien Gesellschaft.

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Nachstehend eine kleine Auswahl der Nachrichten,  - abseits der Mainstream-Medien - die uns in den letzten Tagen erreicht haben:

Sachsens Sozialministerin Petra Köpping (SPD) teilt mit: Quarantäne-Verweigerer können in Sachsen in Zukunft weggesperrt werden. Die Landesregierung hat hierfür in vier psychiatrischen Krankenhäusern insgesamt 22 Zimmer freigeräumt. Beifall bekommt die ehemalige SED-Funktionärin – wen wundert es – von den Grünen.

Wie im schlechten Hollywood-Film: WHO will Infizierte mit Gewalt aus den Familien holen
Die angedachten Kampfmaßnahmen gegen das Covid-19 Virus werden immer härter. Die WHO gibt sich dabei besonders phantasievoll. Bestehende Gesetze? Zum Übertreten da, wenn es der Gesundheit dienlich ist, scheint sich auch der geschäftsführende WHO-Direktor Michael Ryan zu denken und droht damit, zu Hause einzumarschieren und Infizierte mit Gewalt aus den Familien zu entfernen. Durch die getroffenen Maßnahmen habe sich die Verbreitung des Virus von der Straße in die Haushalte verlagert, so der 55-Jährige. Deshalb müssten die Behörden nun möglicherweise in die Häuser eindringen und infizierte Familienmitglieder – vermutlich mit Gewalt – dort rausholen. „Wir müssen jetzt in den Familien suchen und die Menschen finden, die möglicherweise krank sind, sie entfernen und auf sichere und würdevolle Weise isolieren“, so Ryan in einer bisher unbeachtet gebliebenen Pressekonferenz vom 30. März.

Tübingens grüner Oberbürgermeister Boris Palmer kann sich laut einer dts-Meldung als Ausweg aus der Coronakrise eine pauschale Quarantäne für Alte und Kranke vorstellen. Es wäre ein neuer Generationenvertrag, bei dem die Jüngeren arbeiten gehen, die Infektion auf sich nehmen, während die Älteren und Kranken auf soziale Kontakte verzichten, so die grüne Vision. Die kommt jedoch bei jenen, die Palmer gerne wegsprerren würden, gar nicht gut an.


  • In Dänemark wird der Lockdown inzwischen bereut: „Wir hätten nie den Stoppknopf drücken sollen. Das dänische Gesundheitssystem hat die Situation unter Kontrolle. Der totale Lockdown war ein Schritt zu weit.“, argumentiert Professor Jens Otto Lunde Jørgensen vom Aarhus Universitätskrankenhaus.

  • Der deutsche Virologe Hendrik Streeck erklärt, dass bisher keine „Schmierinfektionen“ in Supermärkten, Restaurants oder Frisiersalons nachgewiesen werden konnte.

  • Der Schweizer Chefarzt für Infektiologie, Pietro Vernazza, äußert sich zur „Mit-dem-Virus-Leben“-Strategie und empfiehlt unter anderem einen individuell optimierten Schutz gefährdeter Personen. Auch die Immunität der Allgemeinbevölkerung sei ein Schutz für gefährdete Menschen


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Adcada GmbH, Bentwisch: BaFin ordnet Einstellung und Abwicklung des unerlaubten Einlagengeschäfts an.

Die BaFin hat der Adcada GmbH, Bentwisch, mit Bescheid vom 9. März 2020 aufgegeben, das ohne Erlaubnis betriebene Einlagengeschäft sofort einzustellen und unverzüglich abzuwickeln.

Das Unternehmen nahm auf der Grundlage von „Verträgen über eine Immobilien-Anlage mit einer 110 % besicherten Briefgrundschuld“ Anlegergelder an und betreibt damit das Einlagengeschäft ohne die erforderliche Erlaubnis der BaFin.

Das Unternehmen ist verpflichtet, die angenommenen Gelder per Überweisung unverzüglich und vollständig an die Kapitalgeber zurückzuzahlen.

Die Verfügungen der BaFin sind von Gesetzes wegen sofort vollziehbar, jedoch noch nicht bestandskräftig.

Quelle: © Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht / http://www.bafin.de
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Ohne die erforderliche Erlaubnis der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben.

Erlaubnisvorbehalt und Verbot gelten auch für Personen und Unternehmen, die keine Zweigstelle oder sonstige physische Präsenz in Deutschland unterhalten und ihr Geschäft allein im Wege des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs betreiben wollen. Sie gelten also unabhängig davon, ob das betreffende Geschäft ausschließlich in Deutschland für Kunden in Deutschland, aus dem Ausland nach Deutschland herein oder aus Deutschland hinaus ins Ausland betrieben wird. (Quelle:BaFin)

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Die Erfolgsaussichten sind für diese Geschädigten oft so gut, dass die ESK Fördergemeinschaft Anlage- und Cyber-Betrug  im Bedarfsfall sogar die Hälfte des Anwaltshonorars für den Anleger gegen eine Erfolgsprovision übernimmt.

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Weitere Warnmeldungen: http://whistleblowertreff.24.eu

CoinBits auf der Warnliste der Finanzaufsicht in Großbritannien

Wie dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung am 16.04.2020 über seine Internetseite whistleblowertreff.24.eu mitgeteilt wurde, hat die Finanzaufsicht FCA Financial Conduct Authority in Großbritannien (https://www.fca.org.uk) folgendes Unternehmen auf Ihre Warnliste gesetzt:

CoinBits
www.coin-bits.com; www.coin-bits.co

Suite 305, Griffin Corporate Center, Beachmont, Postfach 1510,
Kingstown Sant Vincent und die Grenadinen
und
Estland,
Harju Maakond, Tallinn, Kesklinna linnaosa, Roosikrantsi tn 2, 10119

Diese Firma ist nicht von der FCA autorisiert und richtet sich an Personen in Großbritannien. Aufgrund dieser  Informationen ist die FCA der Ansicht, dass es sich um regulierte Aktivitäten handelt, für die eine Genehmigung erforderlich ist. Deshalb hat sie diese Firma zu ihrer Liste der nicht autorisierten Firmen und Personen hinzugefügt.


Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der BaFin.

Ohne die erforderliche Erlaubnis der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben.

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Für Informanten:

Die Information eines Hinweisgebers, der über mögliche Verstöße informiert, ist eine der mächtigsten Waffen im Kampf gegen Betrüger, Abzocker und ohne Erlaubnis der zuständigen Behörden tätige Unternehmen. 

Durch ihre Kenntnis der Umstände und der verantwortlichen Personen können Hinweisgeber dem ESK helfen, mögliche Betrugsfälle und andere Verstöße viel früher als sonst möglich zu erkennen und darüber Öffentlichkeit herzustellen.  Whistleblower tragen erheblich dazu bei, den Schaden für die Anleger so gering wie möglich zu halten, die Integrität der Kapitalmärkte besser zu wahren und die für rechtswidriges Verhalten Verantwortlichen schneller zur Rechenschaft zu ziehen.

Der ESK sichert allen Informanten absolute Vertraulichkeit zu.

Der Name eines Informanten wird niemals preis gegeben. Er wird auch nicht gespeichert. Vertrauliche Informationen und Unterlagen erreichen uns per Mail esk-schutzbund@email.de  oder per Briefpost an den ESK zu Händen von Horst Roosen.

Mit der Zusendung wird der ESK  zur freien Verwendung und Veröffentlichung aller Informationen berechtigt.

Garantie: Die Identität eines Informanten wird niemals preisgegeben. Es werden keinerlei personenbezogenen Daten gespeichert.

Dringende Bitte: keine faktenlosen Gerüchte, nur nachvollziehbare Informationen. Danke!

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Fördergemeinschaft zur Durchsetzung
von Geldansprüchen auf Erfolgsbasis

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Betroffene Anleger finden Hilfe hier 


Internetseite www.stocksons.com auf der Warnliste der Finanzaufsicht in Luxemburg.

Wie dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung über seine Internetseite whistleblowertreff.24.eu am  16. April  2020 mitgeteilt wurde, hat die Finanzaufsicht Commission de Surveillance du Secteur Financier (CSSF) http://www.cssf.lu in Luxemburg folgende Internetseite auf ihre Warnliste gesetzt:
www.stocksons.com

Die Commission de Surveillance du Secteur Financier (CSSF) warnt die Öffentlichkeit vor der Internetseite www.stocksons.com, auf welcher eine Gesellschaft vorgibt, in 26 boulevard Royal, L-2449 Luxembourg ansässig zu sein und unter der Bezeichnung StockSons Trading-/ und Wertpapierdienstleistungen anzubieten.

Die CSSF informiert die Öffentlichkeit, dass die Gesellschaft, die sich dort als StockSons ausgibt, nicht von der CSSF überwacht wird und nicht über die erforderlichen Genehmigungen verfügt, um Wertpapierdienstleistungen oder andere Finanzdienstleistungen in oder von Luxemburg aus anzubieten.

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Für Informanten:

Die Information eines Hinweisgebers, der über mögliche Verstöße informiert, ist eine der mächtigsten Waffen im Kampf gegen Betrüger, Abzocker und ohne Erlaubnis der zuständigen Behörden tätige Unternehmen. 

Durch ihre Kenntnis der Umstände und der verantwortlichen Personen können Hinweisgeber dem ESK helfen, mögliche Betrugsfälle und andere Verstöße viel früher als sonst möglich zu erkennen und darüber Öffentlichkeit herzustellen.  Whistleblower tragen erheblich dazu bei, den Schaden für die Anleger so gering wie möglich zu halten, die Integrität der Kapitalmärkte besser zu wahren und die für rechtswidriges Verhalten Verantwortlichen schneller zur Rechenschaft zu ziehen.

Der ESK sichert allen Informanten absolute Vertraulichkeit zu.

Der Name eines Informanten wird niemals preis gegeben. Er wird auch nicht gespeichert. Vertrauliche Informationen und Unterlagen erreichen uns per Mail esk-schutzbund@email.de  oder per Briefpost an den ESK zu Händen von Horst Roosen.

Mit der Zusendung wird der ESK  zur freien Verwendung und Veröffentlichung aller Informationen berechtigt.

Garantie: Die Identität eines Informanten wird niemals preisgegeben. Es werden keinerlei personenbezogenen Daten gespeichert.

Dringende Bitte: keine faktenlosen Gerüchte, nur nachvollziehbare Informationen. Danke!

EXPRESS INKASSO® GmbH
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816813
Telefax: 06071-9816829

Fördergemeinschaft zur Durchsetzung
von Geldansprüchen auf Erfolgsbasis

ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
Betroffene Anleger finden Hilfe hier 







Bitcoin Circuit kein nach § 32 KWGzugelassenes Institut

Die BaFin weist darauf hin, dass sie „Bitcoin Circuit“ keine Erlaubnis gemäß § 32 Kreditwesengesetz (KWG) zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen im Inland erteilt hat. Das Unternehmen untersteht nicht der Aufsicht der BaFin.

„Bitcoin Circuit“ bietet unter anderem unter den anonym registrierten Domains bitcoincircuitpro.com und the-bitcoin-circuit.net eine App für den algorithmischen Handel mit Kryptowährungen und Kryptowährungspaaren an.

Das Unternehmen gibt weder seine Rechtsform noch seinen Sitz an.

Quelle: © Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht / http://www.bafin.de
***
Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der BaFin.

Ohne die erforderliche Erlaubnis der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben.

Erlaubnisvorbehalt und Verbot gelten auch für Personen und Unternehmen, die keine Zweigstelle oder sonstige physische Präsenz in Deutschland unterhalten und ihr Geschäft allein im Wege des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs betreiben wollen. Sie gelten also unabhängig davon, ob das betreffende Geschäft ausschließlich in Deutschland für Kunden in Deutschland, aus dem Ausland nach Deutschland herein oder aus Deutschland hinaus ins Ausland betrieben wird. (Quelle:BaFin)

Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt ist seinen Kunden gegenüber, zum Schadensersatz verpflichtet.

Wer von einem ihm unbekannten Unternehmen kontaktiert wird, sollte fragen welche Aufsichtsbehörde die Genehmigung zur Erbringung von Finanzdienstleistungen erteilt hat. Ein Anruf bei dieser Behörde schafft dann Klarheit ob die Auskunft stimmt oder nicht!

Der ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung  unterstützt nach Kräften das wichtigste Ziel der geschädigten Anleger, die Wiederbeschaffung des investierten Geldes.

Die Erfolgsaussichten sind für diese Geschädigten oft so gut, dass die ESK Fördergemeinschaft Anlage- und Cyber-Betrug  im Bedarfsfall sogar die Hälfte des Anwaltshonorars für den Anleger gegen eine Erfolgsprovision übernimmt.

Betroffene Anleger die Verluste durch Kapitalanlage- und Cyber-Betrug   erlitten haben, können von dem reichhaltigen Erfahrungsschatz der ESK Vertragsanwälte profitieren.

  • Die ESK Vertragsanwälte betreuen Sie in Ihren Anliegen und stehen Ihnen als Rechtsanwälte mit Rat und Tat  in Deutschland, Österreich, Schweiz und Liechtenstein zur Seite.

Sehr oft kann durch schnelles Handeln weiterer Schaden abgehalten werden.

Fazit
Wer sich der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen.

Betroffene können kostenlos und unverbindlich mittels Online Kontaktformular, Telefon, Mail, Fax oder auch per Briefpost das Anmeldeformular zur ESK Fördergemeinschaft  anfordern.

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Weitere Warnmeldungen: http://whistleblowertreff.24.eu