Donnerstag, April 16, 2020

Adcada GmbH, Bentwisch: BaFin ordnet Einstellung und Abwicklung des unerlaubten Einlagengeschäfts an.

Die BaFin hat der Adcada GmbH, Bentwisch, mit Bescheid vom 9. März 2020 aufgegeben, das ohne Erlaubnis betriebene Einlagengeschäft sofort einzustellen und unverzüglich abzuwickeln.

Das Unternehmen nahm auf der Grundlage von „Verträgen über eine Immobilien-Anlage mit einer 110 % besicherten Briefgrundschuld“ Anlegergelder an und betreibt damit das Einlagengeschäft ohne die erforderliche Erlaubnis der BaFin.

Das Unternehmen ist verpflichtet, die angenommenen Gelder per Überweisung unverzüglich und vollständig an die Kapitalgeber zurückzuzahlen.

Die Verfügungen der BaFin sind von Gesetzes wegen sofort vollziehbar, jedoch noch nicht bestandskräftig.

Quelle: © Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht / http://www.bafin.de
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Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der BaFin.

Ohne die erforderliche Erlaubnis der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben.

Erlaubnisvorbehalt und Verbot gelten auch für Personen und Unternehmen, die keine Zweigstelle oder sonstige physische Präsenz in Deutschland unterhalten und ihr Geschäft allein im Wege des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs betreiben wollen. Sie gelten also unabhängig davon, ob das betreffende Geschäft ausschließlich in Deutschland für Kunden in Deutschland, aus dem Ausland nach Deutschland herein oder aus Deutschland hinaus ins Ausland betrieben wird. (Quelle:BaFin)

Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt ist seinen Kunden gegenüber, zum Schadensersatz verpflichtet.

Wer von einem ihm unbekannten Unternehmen kontaktiert wird, sollte fragen welche Aufsichtsbehörde die Genehmigung zur Erbringung von Finanzdienstleistungen erteilt hat. Ein Anruf bei dieser Behörde schafft dann Klarheit ob die Auskunft stimmt oder nicht!

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Weitere Warnmeldungen: http://whistleblowertreff.24.eu

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