Freitag, April 17, 2020

Offener Brief an: Herrn Ministerpräsident Dr. Markus Söder betr. Stromversorgung

an: Herrn Ministerpräsident Dr. Markus Söder

von: Dipl.-Chem. Dr. rer. nat. Hans Penner, 76351 Linkenheim-Hochstetten

Kopien an Multiplikatoren 

Sehr geehrter Herr Dr. Söder,

hoffentlich geht die Covid-19-Epidemie bald vorüber, so dass die Industrieproduktion in Bayern wieder anlaufen kann. Gibt es Überlegungen darüber, wie dann die Industrie bei Windstille mit Strom versorgt werden kann?

Gibt es im Bayerischen Landtag Abgeordnete, die sich für Stromversorgung interessieren? Für diesen Fall füge ich den Aufsatz eines exquisiten Fachmannes bei.



Mit freundlichen Grüßen
Hans Penner

Prof. Dr.-Ing. Helmut Alt     
Aachen, den 15.04.2020

Leserbrief zu FAZ vom 15.04.2020: „Expertenschaft?“.

Herrn Reinhard Müller ist für seinen klugen Kommentar über die Entscheidungsverantwortung unserer demokratisch gewählten Politiker sehr zu danken. Zu dieser exklusiven Verantwortung gehört, wie Herr Müller treffsicher betont, auch das Erkunden des jeweiligen Fachwissens als Basis für die zu treffende Entscheidung.

Er verdeutlicht dies an die von John F. Kennedy bei der Kuba-Krise 1962 damals zu treffende Entscheidung, ebenso wie an die von unserer Bundeskanzlerin Angela Merkel vorgegebene Energiewende, wobei sie tragischer Weise nach der Überzeugung vieler fachlich ausgewiesener Persönlichkeiten, angefangen von dem renommierten Ökonomen Prof. Sinn bis hin zu vielen Ingenieuren der Versorgungswirtschaft, den „falschen“ Rat von Wissenschaftlern regierungsnaher Institutionen angenommen hat. Es ist nämlich nie zielführend, die Frösche zu befragen, ob das Trockenlegen des Teiches machbar ist. Ebenso sollte man z.B. nicht Experten der Stromspeichertechnik befragen, ob man den nur fluktuierend verfügbaren Strom aus Wind- und Solaranlagen mittels Stromspeicher zu bezahlbaren Kosten glätten kann. Nur bei einem abgesicherten „ja“, wären die Energiewendeziele erreichbar.

PS:

Selbst im sonnenreichen Januar 2020 war die Solarstromerzeugung fast vernachlässigbar gering, im Vorjahr als Bayern mehrere Wochen unter einer fast 2 m hohen Schneedecke lag, war das noch gravierender der Fall! Nachts, wenn auch fast 50 % der Leistung am Tage benötigt werden, scheint die Sonne nie! Bezahlbare Stromspeicher mit einem Speichervermögen von rd. 8 TWh stehen leider nicht zur Verfügung und es ist aus physikalischen Gründen leider auch nicht zu erwarten, dass solche in denkbarer Zeit verfügbar sein werden. Die vier Sturmtiefs im Februar 2020 ergaben bereits mit den vorhanden Wind- und Solaranlagen eine Lastdeckung von zeitweise fast 80 %, aber am 7., 14., 24. und 27.2. waren es auch nur unter 10%!


veröffentlicht durch:

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Der UTR |Umwelt|Technik|Recht| e.V., seine Mitglieder und Förderer
stehen für Meinungsfreiheit in einer freien Gesellschaft.

Das Recht, seine Gedanken auszudrücken und frei mit anderen zu kommunizieren, bestätigt die Würde und den Wert jedes einzelnen Mitglieds der Gesellschaft und ermöglicht es jedem Einzelnen, sein volles menschliches Potenzial auszuschöpfen. Meinungsfreiheit ist also Selbstzweck – und verdient als solche den größten Schutz der Gesellschaft.

Der UTR e.V. vertritt den Standpunkt, dass ein Urteil erst dann möglich ist, wenn man alle Fakten und Ideen, aus welcher Quelle auch immer, berücksichtigt und seine eigenen Schlussfolgerungen gegen gegensätzliche Ansichten geprüft hat.

Der Verein ist zur Finanzierung seiner Projekte und Aktivitäten
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auf das steuerliche Privileg der „Gemeinnützigkeit“.

  • Dadurch muss er keine Rücksicht auf die Hand, die ihn füttert  nehmen.

Die Meinungsfreiheit ist das Fundament der Selbstverwirklichung, die es zu bewahren und zu schützen gilt.  Daher sind alle Meinungen bzw. Standpunkte aus Umwelt,Technik, Recht, Finanzen, Politik und Gesellschaft auf der UTR e.V. Internetseite https://www.ad-infinitum.online  willkommen.

Das Ausmaß, in dem sich die Menschen mit dem UTR e.V. Slogan
„gesund und glücklich in einer intakten Umwelt  leben“
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Donnerstag, April 16, 2020

Meinungen und Ansichten zur Corona-Krise. Folge V

Der UTR |Umwelt|Technik|Recht| e.V., seine Mitglieder und Förderer stehen für Meinungsfreiheit in einer freien Gesellschaft.

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Nachstehend eine kleine Auswahl der Nachrichten,  - abseits der Mainstream-Medien - die uns in den letzten Tagen erreicht haben:

Sachsens Sozialministerin Petra Köpping (SPD) teilt mit: Quarantäne-Verweigerer können in Sachsen in Zukunft weggesperrt werden. Die Landesregierung hat hierfür in vier psychiatrischen Krankenhäusern insgesamt 22 Zimmer freigeräumt. Beifall bekommt die ehemalige SED-Funktionärin – wen wundert es – von den Grünen.

Wie im schlechten Hollywood-Film: WHO will Infizierte mit Gewalt aus den Familien holen
Die angedachten Kampfmaßnahmen gegen das Covid-19 Virus werden immer härter. Die WHO gibt sich dabei besonders phantasievoll. Bestehende Gesetze? Zum Übertreten da, wenn es der Gesundheit dienlich ist, scheint sich auch der geschäftsführende WHO-Direktor Michael Ryan zu denken und droht damit, zu Hause einzumarschieren und Infizierte mit Gewalt aus den Familien zu entfernen. Durch die getroffenen Maßnahmen habe sich die Verbreitung des Virus von der Straße in die Haushalte verlagert, so der 55-Jährige. Deshalb müssten die Behörden nun möglicherweise in die Häuser eindringen und infizierte Familienmitglieder – vermutlich mit Gewalt – dort rausholen. „Wir müssen jetzt in den Familien suchen und die Menschen finden, die möglicherweise krank sind, sie entfernen und auf sichere und würdevolle Weise isolieren“, so Ryan in einer bisher unbeachtet gebliebenen Pressekonferenz vom 30. März.

Tübingens grüner Oberbürgermeister Boris Palmer kann sich laut einer dts-Meldung als Ausweg aus der Coronakrise eine pauschale Quarantäne für Alte und Kranke vorstellen. Es wäre ein neuer Generationenvertrag, bei dem die Jüngeren arbeiten gehen, die Infektion auf sich nehmen, während die Älteren und Kranken auf soziale Kontakte verzichten, so die grüne Vision. Die kommt jedoch bei jenen, die Palmer gerne wegsprerren würden, gar nicht gut an.


  • In Dänemark wird der Lockdown inzwischen bereut: „Wir hätten nie den Stoppknopf drücken sollen. Das dänische Gesundheitssystem hat die Situation unter Kontrolle. Der totale Lockdown war ein Schritt zu weit.“, argumentiert Professor Jens Otto Lunde Jørgensen vom Aarhus Universitätskrankenhaus.

  • Der deutsche Virologe Hendrik Streeck erklärt, dass bisher keine „Schmierinfektionen“ in Supermärkten, Restaurants oder Frisiersalons nachgewiesen werden konnte.

  • Der Schweizer Chefarzt für Infektiologie, Pietro Vernazza, äußert sich zur „Mit-dem-Virus-Leben“-Strategie und empfiehlt unter anderem einen individuell optimierten Schutz gefährdeter Personen. Auch die Immunität der Allgemeinbevölkerung sei ein Schutz für gefährdete Menschen


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Adcada GmbH, Bentwisch: BaFin ordnet Einstellung und Abwicklung des unerlaubten Einlagengeschäfts an.

Die BaFin hat der Adcada GmbH, Bentwisch, mit Bescheid vom 9. März 2020 aufgegeben, das ohne Erlaubnis betriebene Einlagengeschäft sofort einzustellen und unverzüglich abzuwickeln.

Das Unternehmen nahm auf der Grundlage von „Verträgen über eine Immobilien-Anlage mit einer 110 % besicherten Briefgrundschuld“ Anlegergelder an und betreibt damit das Einlagengeschäft ohne die erforderliche Erlaubnis der BaFin.

Das Unternehmen ist verpflichtet, die angenommenen Gelder per Überweisung unverzüglich und vollständig an die Kapitalgeber zurückzuzahlen.

Die Verfügungen der BaFin sind von Gesetzes wegen sofort vollziehbar, jedoch noch nicht bestandskräftig.

Quelle: © Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht / http://www.bafin.de
***
Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der BaFin.

Ohne die erforderliche Erlaubnis der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben.

Erlaubnisvorbehalt und Verbot gelten auch für Personen und Unternehmen, die keine Zweigstelle oder sonstige physische Präsenz in Deutschland unterhalten und ihr Geschäft allein im Wege des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs betreiben wollen. Sie gelten also unabhängig davon, ob das betreffende Geschäft ausschließlich in Deutschland für Kunden in Deutschland, aus dem Ausland nach Deutschland herein oder aus Deutschland hinaus ins Ausland betrieben wird. (Quelle:BaFin)

Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt ist seinen Kunden gegenüber, zum Schadensersatz verpflichtet.

Wer von einem ihm unbekannten Unternehmen kontaktiert wird, sollte fragen welche Aufsichtsbehörde die Genehmigung zur Erbringung von Finanzdienstleistungen erteilt hat. Ein Anruf bei dieser Behörde schafft dann Klarheit ob die Auskunft stimmt oder nicht!

Der ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung  unterstützt nach Kräften das wichtigste Ziel der geschädigten Anleger, die Wiederbeschaffung des investierten Geldes.

Die Erfolgsaussichten sind für diese Geschädigten oft so gut, dass die ESK Fördergemeinschaft Anlage- und Cyber-Betrug  im Bedarfsfall sogar die Hälfte des Anwaltshonorars für den Anleger gegen eine Erfolgsprovision übernimmt.

Betroffene Anleger die Verluste durch Kapitalanlage- und Cyber-Betrug   erlitten haben, können von dem reichhaltigen Erfahrungsschatz der ESK Vertragsanwälte profitieren.

  • Die ESK Vertragsanwälte betreuen Sie in Ihren Anliegen und stehen Ihnen als Rechtsanwälte mit Rat und Tat  in Deutschland, Österreich, Schweiz und Liechtenstein zur Seite.

Sehr oft kann durch schnelles Handeln weiterer Schaden abgehalten werden.

Fazit
Wer sich der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen.

Betroffene können kostenlos und unverbindlich mittels Online Kontaktformular, Telefon, Mail, Fax oder auch per Briefpost das Anmeldeformular zur ESK Fördergemeinschaft  anfordern.

ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
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von Geldansprüchen auf Erfolgsbasis

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Weitere Warnmeldungen: http://whistleblowertreff.24.eu

CoinBits auf der Warnliste der Finanzaufsicht in Großbritannien

Wie dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung am 16.04.2020 über seine Internetseite whistleblowertreff.24.eu mitgeteilt wurde, hat die Finanzaufsicht FCA Financial Conduct Authority in Großbritannien (https://www.fca.org.uk) folgendes Unternehmen auf Ihre Warnliste gesetzt:

CoinBits
www.coin-bits.com; www.coin-bits.co

Suite 305, Griffin Corporate Center, Beachmont, Postfach 1510,
Kingstown Sant Vincent und die Grenadinen
und
Estland,
Harju Maakond, Tallinn, Kesklinna linnaosa, Roosikrantsi tn 2, 10119

Diese Firma ist nicht von der FCA autorisiert und richtet sich an Personen in Großbritannien. Aufgrund dieser  Informationen ist die FCA der Ansicht, dass es sich um regulierte Aktivitäten handelt, für die eine Genehmigung erforderlich ist. Deshalb hat sie diese Firma zu ihrer Liste der nicht autorisierten Firmen und Personen hinzugefügt.


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Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt ist seinen Kunden gegenüber, zum Schadensersatz verpflichtet.
***
Für Informanten:

Die Information eines Hinweisgebers, der über mögliche Verstöße informiert, ist eine der mächtigsten Waffen im Kampf gegen Betrüger, Abzocker und ohne Erlaubnis der zuständigen Behörden tätige Unternehmen. 

Durch ihre Kenntnis der Umstände und der verantwortlichen Personen können Hinweisgeber dem ESK helfen, mögliche Betrugsfälle und andere Verstöße viel früher als sonst möglich zu erkennen und darüber Öffentlichkeit herzustellen.  Whistleblower tragen erheblich dazu bei, den Schaden für die Anleger so gering wie möglich zu halten, die Integrität der Kapitalmärkte besser zu wahren und die für rechtswidriges Verhalten Verantwortlichen schneller zur Rechenschaft zu ziehen.

Der ESK sichert allen Informanten absolute Vertraulichkeit zu.

Der Name eines Informanten wird niemals preis gegeben. Er wird auch nicht gespeichert. Vertrauliche Informationen und Unterlagen erreichen uns per Mail esk-schutzbund@email.de  oder per Briefpost an den ESK zu Händen von Horst Roosen.

Mit der Zusendung wird der ESK  zur freien Verwendung und Veröffentlichung aller Informationen berechtigt.

Garantie: Die Identität eines Informanten wird niemals preisgegeben. Es werden keinerlei personenbezogenen Daten gespeichert.

Dringende Bitte: keine faktenlosen Gerüchte, nur nachvollziehbare Informationen. Danke!

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Betroffene Anleger finden Hilfe hier 


Internetseite www.stocksons.com auf der Warnliste der Finanzaufsicht in Luxemburg.

Wie dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung über seine Internetseite whistleblowertreff.24.eu am  16. April  2020 mitgeteilt wurde, hat die Finanzaufsicht Commission de Surveillance du Secteur Financier (CSSF) http://www.cssf.lu in Luxemburg folgende Internetseite auf ihre Warnliste gesetzt:
www.stocksons.com

Die Commission de Surveillance du Secteur Financier (CSSF) warnt die Öffentlichkeit vor der Internetseite www.stocksons.com, auf welcher eine Gesellschaft vorgibt, in 26 boulevard Royal, L-2449 Luxembourg ansässig zu sein und unter der Bezeichnung StockSons Trading-/ und Wertpapierdienstleistungen anzubieten.

Die CSSF informiert die Öffentlichkeit, dass die Gesellschaft, die sich dort als StockSons ausgibt, nicht von der CSSF überwacht wird und nicht über die erforderlichen Genehmigungen verfügt, um Wertpapierdienstleistungen oder andere Finanzdienstleistungen in oder von Luxemburg aus anzubieten.

***
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Bitcoin Circuit kein nach § 32 KWGzugelassenes Institut

Die BaFin weist darauf hin, dass sie „Bitcoin Circuit“ keine Erlaubnis gemäß § 32 Kreditwesengesetz (KWG) zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen im Inland erteilt hat. Das Unternehmen untersteht nicht der Aufsicht der BaFin.

„Bitcoin Circuit“ bietet unter anderem unter den anonym registrierten Domains bitcoincircuitpro.com und the-bitcoin-circuit.net eine App für den algorithmischen Handel mit Kryptowährungen und Kryptowährungspaaren an.

Das Unternehmen gibt weder seine Rechtsform noch seinen Sitz an.

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Mittwoch, April 15, 2020

Gute Nacht Deutschland: Es ist erschreckend wie schnell man Grundrechte und Demokratie abschaffen kann.

Ein Virus hat es geschafft, dass in Deutschland die Grundrechte weitestgehend auf Eis gelegt wurden und die Bürger auch noch Beifall klatschen.

Wer gegen die Corona Vorschriften verstößt, kann ruck zuck in der Psychiatrie landen. Und denunzieren gehört wieder zur ersten Bürgerpflicht.  Wie man hört, machen tatsächlich viele Tausende unserer lieben Mitbürger regen Gebrauch davon und zeigen ihre Nachbarn bei der Polizei wegen angeblicher Corona Verstößen an.

Für ausreichend Schutzmasken zu sorgen, fühlten sich unsere Eliten einfach für zu überqualifiziert. Aber nach Inkrafttreten der Corona-Vorschriften konnte man in Windeseile Straftatbestände definieren und abstrus hohe Bußgelder festlegen. Natürlich nur, zum Wohl der Bürger. Und die, finden das auch noch richtig und sorgen für einen Höhenflug der Regierungsparteien.  „Aber was soll man auch von denen erwarten, die Klopapier horten und die Nudelregale leer räumen“? fragt Horst Roosen, Vorstand des UTR |Umwelt|Technik|Recht|e.V.  

Am 12.April 2020 hatte der UTR e.V. über die Aktivitäten in Sachen Corona der Heidelberger Rechtsanwältin und Fachanwältin für Medizinrecht, Beate Bahner   berichtet.


Weil die Anwältin zu Demonstrationen aufrief, wurde sie verhaftet und für zwei Tage in eine Gefängnispsychiatrie eingeliefert. Die Staatsanwaltschaft ermittelt wegen „öffentlicher Aufforderung zu Straftaten“. Ein weiterer Rechtsanwalt fragt in einem Offenen Brief an die deutsche Bundes-Rechtsanwalts-Kammer: „Rechtsanwältin wegen Protest in die Psychiatrie? Ist es wieder soweit in Deutschland?“ (Quelle: https://swprs.org/covid-19-hinweis-ii/#latest)

Auch Professor Alexander Kekulé, einer der führenden deutschen Mikrobiologen und Epidemiologen, fordert in einem Interview mit dem britischen Telegraph ein Ende des Lockdowns, da dieser mehr Schaden anrichte als das Virus selbst. Bei Menschen unter 50 Jahren seien schwere Verläufe oder Todesfälle „sehr, sehr unwahrscheinlich“. Die Allgemein­bevölkerung solle eine rasche Immunität entwickeln, während Risikogruppen zu schützen seien. Man könne nicht auf einen Impfstoff warten, was mindestens sechs bis zwölf Monate dauern werde, sondern müsse einen Weg finden, mit dem Virus zu leben. (?“ (Quelle: https://swprs.org/covid-19-hinweis-ii/#latest)

Chronologie des Kampfes von Beate Bahner um den Erhalt des Rechtsstaats, die Bewahrung der Grund- und Menschenrechte und den Erhalt der freiheitlich-demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland: http://beatebahner.de

Bleiben Sie kritisch,  bleiben Sie gesund uns seien sie großzügig, wünscht Roosen.
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Davis Consulting and more GmbH: BaFinordnet Einstellung und Abwicklung des Finanztransfergeschäfts an

Die BaFin hat mit Bescheid vom 17. März 2020 gegenüber der Davis Consulting and more GmbHangeordnet, das von ihr unerlaubt betriebene Finanztransfergeschäft sofort einzustellen und abzuwickeln.

Die Davis Consulting and more GmbH nimmt auf ihren Geschäftskonten Gelder von Privatpersonen entgegen und leitet sie auf diverse ausländische Konten verschiedener Gesellschaften weiter, die überwiegend im Ausland ansässig sind.

Der Bescheid ist sofort vollziehbar, aber noch nicht bestandskräftig

Quelle: © Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht / http://www.bafin.de
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Für Informanten:

Die Information eines Hinweisgebers, der über mögliche Verstöße informiert, ist eine der mächtigsten Waffen im Kampf gegen Betrüger, Abzocker und ohne Erlaubnis der zuständigen Behörden tätige Unternehmen. 

Durch ihre Kenntnis der Umstände und der verantwortlichen Personen können Hinweisgeber dem ESK helfen, mögliche Betrugsfälle und andere Verstöße viel früher als sonst möglich zu erkennen und darüber Öffentlichkeit herzustellen.  Whistleblower tragen erheblich dazu bei, den Schaden für die Anleger so gering wie möglich zu halten, die Integrität der Kapitalmärkte besser zu wahren und die für rechtswidriges Verhalten Verantwortlichen schneller zur Rechenschaft zu ziehen.

Der ESK sichert allen Informanten absolute Vertraulichkeit zu.

Der Name eines Informanten wird niemals preis gegeben. Er wird auch nicht gespeichert. Vertrauliche Informationen und Unterlagen erreichen uns per Mail esk-schutzbund@email.de  oder per Briefpost an den ESK zu Händen von Horst Roosen.

Mit der Zusendung wird der ESK  zur freien Verwendung und Veröffentlichung aller Informationen berechtigt.

Garantie: Die Identität eines Informanten wird niemals preisgegeben. Es werden keinerlei personenbezogenen Daten gespeichert.

Dringende Bitte: keine faktenlosen Gerüchte, nur nachvollziehbare Informationen. Danke.


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