Mittwoch, April 15, 2020

Gute Nacht Deutschland: Es ist erschreckend wie schnell man Grundrechte und Demokratie abschaffen kann.

Ein Virus hat es geschafft, dass in Deutschland die Grundrechte weitestgehend auf Eis gelegt wurden und die Bürger auch noch Beifall klatschen.

Wer gegen die Corona Vorschriften verstößt, kann ruck zuck in der Psychiatrie landen. Und denunzieren gehört wieder zur ersten Bürgerpflicht.  Wie man hört, machen tatsächlich viele Tausende unserer lieben Mitbürger regen Gebrauch davon und zeigen ihre Nachbarn bei der Polizei wegen angeblicher Corona Verstößen an.

Für ausreichend Schutzmasken zu sorgen, fühlten sich unsere Eliten einfach für zu überqualifiziert. Aber nach Inkrafttreten der Corona-Vorschriften konnte man in Windeseile Straftatbestände definieren und abstrus hohe Bußgelder festlegen. Natürlich nur, zum Wohl der Bürger. Und die, finden das auch noch richtig und sorgen für einen Höhenflug der Regierungsparteien.  „Aber was soll man auch von denen erwarten, die Klopapier horten und die Nudelregale leer räumen“? fragt Horst Roosen, Vorstand des UTR |Umwelt|Technik|Recht|e.V.  

Am 12.April 2020 hatte der UTR e.V. über die Aktivitäten in Sachen Corona der Heidelberger Rechtsanwältin und Fachanwältin für Medizinrecht, Beate Bahner   berichtet.


Weil die Anwältin zu Demonstrationen aufrief, wurde sie verhaftet und für zwei Tage in eine Gefängnispsychiatrie eingeliefert. Die Staatsanwaltschaft ermittelt wegen „öffentlicher Aufforderung zu Straftaten“. Ein weiterer Rechtsanwalt fragt in einem Offenen Brief an die deutsche Bundes-Rechtsanwalts-Kammer: „Rechtsanwältin wegen Protest in die Psychiatrie? Ist es wieder soweit in Deutschland?“ (Quelle: https://swprs.org/covid-19-hinweis-ii/#latest)

Auch Professor Alexander Kekulé, einer der führenden deutschen Mikrobiologen und Epidemiologen, fordert in einem Interview mit dem britischen Telegraph ein Ende des Lockdowns, da dieser mehr Schaden anrichte als das Virus selbst. Bei Menschen unter 50 Jahren seien schwere Verläufe oder Todesfälle „sehr, sehr unwahrscheinlich“. Die Allgemein­bevölkerung solle eine rasche Immunität entwickeln, während Risikogruppen zu schützen seien. Man könne nicht auf einen Impfstoff warten, was mindestens sechs bis zwölf Monate dauern werde, sondern müsse einen Weg finden, mit dem Virus zu leben. (?“ (Quelle: https://swprs.org/covid-19-hinweis-ii/#latest)

Chronologie des Kampfes von Beate Bahner um den Erhalt des Rechtsstaats, die Bewahrung der Grund- und Menschenrechte und den Erhalt der freiheitlich-demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland: http://beatebahner.de

Bleiben Sie kritisch,  bleiben Sie gesund uns seien sie großzügig, wünscht Roosen.
.Der UTR |Umwelt|Technik|Recht| e.V., seine Mitglieder und Förderer
stehen für Meinungsfreiheit in einer freien Gesellschaft.

Das Recht, seine Gedanken auszudrücken und frei mit anderen zu kommunizieren, bestätigt die Würde und den Wert jedes einzelnen Mitglieds der Gesellschaft und ermöglicht es jedem Einzelnen, sein volles menschliches Potenzial auszuschöpfen. Meinungsfreiheit ist also Selbstzweck – und verdient als solche den größten Schutz der Gesellschaft.

Der UTR e.V. vertritt den Standpunkt, dass ein Urteil erst dann möglich ist, wenn man alle Fakten und Ideen, aus welcher Quelle auch immer, berücksichtigt und seine eigenen Schlussfolgerungen gegen gegensätzliche Ansichten geprüft hat.

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auf das steuerliche Privileg der „Gemeinnützigkeit“.

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„gesund und glücklich in einer intakten Umwelt  leben“

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Davis Consulting and more GmbH: BaFinordnet Einstellung und Abwicklung des Finanztransfergeschäfts an

Die BaFin hat mit Bescheid vom 17. März 2020 gegenüber der Davis Consulting and more GmbHangeordnet, das von ihr unerlaubt betriebene Finanztransfergeschäft sofort einzustellen und abzuwickeln.

Die Davis Consulting and more GmbH nimmt auf ihren Geschäftskonten Gelder von Privatpersonen entgegen und leitet sie auf diverse ausländische Konten verschiedener Gesellschaften weiter, die überwiegend im Ausland ansässig sind.

Der Bescheid ist sofort vollziehbar, aber noch nicht bestandskräftig

Quelle: © Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht / http://www.bafin.de
***
Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der BaFin.

Ohne die erforderliche Erlaubnis der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben.

Erlaubnisvorbehalt und Verbot gelten auch für Personen und Unternehmen, die keine Zweigstelle oder sonstige physische Präsenz in Deutschland unterhalten und ihr Geschäft allein im Wege des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs betreiben wollen. Sie gelten also unabhängig davon, ob das betreffende Geschäft ausschließlich in Deutschland für Kunden in Deutschland, aus dem Ausland nach Deutschland herein oder aus Deutschland hinaus ins Ausland betrieben wird. (Quelle:BaFin)

Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt ist seinen Kunden gegenüber, zum Schadensersatz verpflichtet.

Wer von einem ihm unbekannten Unternehmen kontaktiert wird, sollte fragen welche Aufsichtsbehörde die Genehmigung zur Erbringung von Finanzdienstleistungen erteilt hat. Ein Anruf bei dieser Behörde schafft dann Klarheit ob die Auskunft stimmt oder nicht!

Der ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung  unterstützt nach Kräften das wichtigste Ziel der geschädigten Anleger, die Wiederbeschaffung des investierten Geldes.

Die Erfolgsaussichten sind für diese Geschädigten oft so gut, dass die ESK Fördergemeinschaft Anlage- und Cyber-Betrug  im Bedarfsfall sogar die Hälfte des Anwaltshonorars für den Anleger gegen eine Erfolgsprovision übernimmt.

Betroffene Anleger die Verluste durch Kapitalanlage- und Cyber-Betrug   erlitten haben, können von dem reichhaltigen Erfahrungsschatz der ESK Vertragsanwälte profitieren.

  • Die ESK Vertragsanwälte betreuen Sie in Ihren Anliegen und stehen Ihnen als Rechtsanwälte mit Rat und Tat  in Deutschland, Österreich, Schweiz und Liechtenstein zur Seite.

Sehr oft kann durch schnelles Handeln weiterer Schaden abgehalten werden.

Fazit
Wer sich der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen.

Betroffene können kostenlos und unverbindlich mittels Online Kontaktformular, Telefon, Mail, Fax oder auch per Briefpost das Anmeldeformular zur ESK Fördergemeinschaft  anfordern.

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Weitere Warnmeldungen: http://whistleblowertreff.24.eu

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Für Informanten:

Die Information eines Hinweisgebers, der über mögliche Verstöße informiert, ist eine der mächtigsten Waffen im Kampf gegen Betrüger, Abzocker und ohne Erlaubnis der zuständigen Behörden tätige Unternehmen. 

Durch ihre Kenntnis der Umstände und der verantwortlichen Personen können Hinweisgeber dem ESK helfen, mögliche Betrugsfälle und andere Verstöße viel früher als sonst möglich zu erkennen und darüber Öffentlichkeit herzustellen.  Whistleblower tragen erheblich dazu bei, den Schaden für die Anleger so gering wie möglich zu halten, die Integrität der Kapitalmärkte besser zu wahren und die für rechtswidriges Verhalten Verantwortlichen schneller zur Rechenschaft zu ziehen.

Der ESK sichert allen Informanten absolute Vertraulichkeit zu.

Der Name eines Informanten wird niemals preis gegeben. Er wird auch nicht gespeichert. Vertrauliche Informationen und Unterlagen erreichen uns per Mail esk-schutzbund@email.de  oder per Briefpost an den ESK zu Händen von Horst Roosen.

Mit der Zusendung wird der ESK  zur freien Verwendung und Veröffentlichung aller Informationen berechtigt.

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Coin2FX auf der Warnliste der Finanzaufsicht in Großbritannien

Wie dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung am 15.04.2020 über seine Internetseite whistleblowertreff.24.eu mitgeteilt wurde, hat die Finanzaufsicht FCA Financial Conduct Authority in Großbritannien (https://www.fca.org.uk) folgendes Unternehmen auf Ihre Warnliste gesetzt:

Coin2FX

Tower 42, 25 Old Broad Street
 London, EC2N 1HN
und
54 Downage,
London, England, NW4 1AH
Telefon:  0203 769 4030
E-Mail:  support@coin2fx.com
Website:  www.coin2fx.com


Diese Firma ist nicht von der FCA autorisiert und richtet sich an Personen in Großbritannien. Aufgrund dieser  Informationen ist die FCA der Ansicht, dass es sich um regulierte Aktivitäten handelt, für die eine Genehmigung erforderlich ist. Deshalb hat sie diese Firma zu ihrer Liste der nicht autorisierten Firmen und Personen hinzugefügt.


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IbanFX Limited: Auf der Warnliste der Finanzaufsicht in Malta

Wie dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung über seine Internetseite whistleblowertreff.24.eu am 15.04.2020 mitgeteilt wurde, hat die Finanzaufsicht MFSA  Malta Financial Services Authority folgendes  Unternehmen auf ihre Warnliste https://www.mfsa.mt gesetzt:

IbanFX Limited
http://www.ibanfx.com

Die Malta Financial Services Authority hat Kenntnis von einem Unternehmen erhalten, das unter dem Namen IbanFX Limited firmiert und unter http://www.ibanfx.com/ über eine Internetpräsenz verfügt.

Das Unternehmen bietet Kunden angeblich unter anderem Unterstützung bei der Beschaffung von EU-Online-Geschäftskonten in verschiedenen Währungen sowie Währungsumrechnungen, SEPA- und Swift-Zahlungen, Terminkontrakte, Händlerkonten und Massenzahlungen. Es behauptet auch, dass seine "Büros in Malta und Großbritannien ansässig sind".

Die MFSA möchte die Öffentlichkeit in Malta und im Ausland darauf aufmerksam machen, dass IbanFX Limited KEIN maltesisches eingetragenes Unternehmen ist oder von der MFSA lizenziert oder anderweitig autorisiert ist, um Bankdienstleistungen oder andere Finanzdienstleistungen zu erbringen, die lizenziert oder anderweitig autorisiert werden müssen Maltesisches Recht. Die Öffentlichkeit sollte daher keine Geschäfte oder Transaktionen mit dem oben genannten Unternehmen tätigen.

Die MFSA möchte die Verbraucher an Finanzdienstleistungen erinnern, keine Finanzdienstleistungstransaktion abzuschließen, es sei denn, sie haben festgestellt, dass das Unternehmen, mit dem die Transaktion durchgeführt wird, von der MFSA oder einer anderen seriösen Finanzdienstleistungsaufsichtsbehörde zur Erbringung solcher Dienstleistungen berechtigt ist. Anleger sollten auch besonders vorsichtig sein, wenn sie mit Angeboten von Finanzdienstleistungen über unkonventionelle Kanäle wie Telefonanrufe oder soziale Medien angesprochen werden.
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Montag, April 13, 2020

Das gezielte Verbreiten von Angst und Schrecken mittels „alternativer Zahlen und Fakten“ und sich daraus ergebender apokalyptischer Prophezeiungen ist politischer Alltag.

Laut Wikipedia  wird als Luftnummer ursprünglich eine akrobatische Darbietung bezeichnet, die in der Luft ausgeführt wird (z. B. ein Trapezakt). Umgangssprachlich wurde daraus unter dem Einfluss des buchhalterischen Begriffes Luftbuchung eine Redewendung, die eine unrealistische, unwahre oder unwichtige Behauptung oder ein unseriöses, substanzloses oder ergebnisloses Projekt bezeichnet.

Die Links-Grünen Kampftruppen haben das Land schon mittels Verbreitung von Angst und Schrecken durch alternative Zahlen und Fakten  übernommen und legen die deutsche Wirtschaft in Schutt und Asche. Welches Verhältnis unsere Eliten mittlerweile zur Demokratie haben, wird Tag für Tag deutlicher.

Wie der Deutschland Kurier  berichtet, hat Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) von einer »Expertengruppe« eine geheime Anleitung zur Corona-Massenhysterie ausarbeiten lassen. Als Kommunikationsstrategie wird vorgeschlagen, unter der Bevölkerung möglichst große Angst vor der Pandemie zu verbreiten: »Das Ersticken ist für jeden Menschen eine Urangst.« Unumwunden geben Seehofers Zauberlehrlinge zu: Die Bevölkerung soll gefügig gemacht, die Bereitschaft zum Ertragen der Ausgangsbeschränkungen gesteigert werden. https://www.deutschland-kurier.org/wie-die-regierung-die-corona-angst-schuert-seehofers-geheime-anleitung-zur-massenhysterie

Das gezielte Verbreiten von Angst und Schrecken ist ein perfider und unverantwortlicher Akt von Menschenverachtung, findet Horst Roosen, Vorstand des UTR |Umwelt|Technik|Recht| e.V.www.dokudrom.de

In ferner Zukunft werden unsere Nachkommen dereinst verwundert zur Kenntnis nehmen, wie eine Partei die sich „die Grünen nannte“ bis zu ihrem Untergang unter tatkräftiger Mithilfe grüner Interessenvertretungen (sogenannter NGO´s) Angst und Schrecken vor dem Automobil verbreitete, die deutsche Autoindustrie ins wanken brachte und Deutschland in das Mittelalter zurückversetzen wollte.

Aus Angst vor einem Klimawandel und dem Untergang der Erde konnte sich für die etablierten Interessensgruppen eine Gelddruckmaschine entwickeln. Viele Menschen glauben daran, weil sie es auch nicht besser wissen. Sie bekommen die platten Parolen jeden Tag aufs Neue von den Medien eingehämmert: „Das böse CO2 muss weg!“ „Klimaziele müssen eingehalten werden. Immerhin haben wir uns dazu selbst verpflichtet“.

Wer in Corona Zeiten Partys feiert, dem muss unterstellt werden, dass er sich absichtlich anstecken lassen will. „Menschen die sich in dieser Ausnahmesituation nicht an die Regeln halten, fordern geradezu eine  nicht mehr  kontrollierbare Situation heraus und machen sich mit schuldig, wenn Menschen sterben  oder  schwer krank werden“, empört sich Horst Roosen, Vorstand des UTR |Umwelt|Technik|Recht e.V. Wer sich jetzt nicht solidarisch zeigt und alles tut um die Anstiegsgeschwindigkeit von Infektionen zu begrenzen, macht sich mitschuldig am Tod vieler Menschen!

So sollten bestehende Diesel-Fahrverbote,  wie zum Beispiel in der Landeshauptstadt Stuttgart, ausnahmslos und sofort aufgehoben oder doch zumindest ausgesetzt werden, fordert der UTR e.V.

Es ist nicht zu verantworten in Zeiten, in denen Menschen wegen des Coronavirus auf Abstand gehen sollten, sie zum gegenteiligen Verhalten durch die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel zu zwingen.

Die Bundesfamilienministerin warnt, dass man den öffentlichen Nahverkehr meiden sollte, da es an Bustüren oft zu Gedränge komme und  Züge meist überfüllt wären. Während Bayerns Innenminister Joachim Herrmann angesichts der Herausforderungen durch das Corona-Virus das „Sonn- und Feiertags-Fahrverbot“ für Lastwagen ab 7,5 Tonnen auf Bayerns Straßen bis 29. März komplett aufgehoben hat, beharren dagegen die Grünen auf den Fahrverboten für Diesel PKW.

Die Grünen haben offensichtlich den Ernst der Lage noch nicht kapiert und noch nicht verstanden, welche möglichen dramatischen Folgen dass Beharren auf den Fahrverboten haben kann. Es sollte eine Selbstverständlichkeit sein, alles dafür zu tun, für die Bevölkerung den bestmöglichen Schutz  vor der Ansteckung mit dem Virus zu gewährleisten. Und dazu gehört unbedingt die Aufhebung der Fahrverbote für Diesel PKW, fordert Horst Roosen vom UTR e.V.

Die Klageaktionen des Deutschen Umwelthilfe e.V. wären vermutlich vor den Gerichten gescheitert, wenn sich die Richter die Mühe gemacht hätten, die vorgelegten Messwerte und Zahlen auf ihr Zustandekommen zu prüfen.

 „Ich bin mir absolut sicher, dass der Weltuntergang nicht stattfinden wird“, sagt Horst Roosen, Vorstand des UTR |Umwelt|technik|Recht| e.V. Jeder soll und kann tun, wozu er Lust hat, es besteht kein Grund zur Panik! Nein, es ist langsam nicht mehr lustig, wie eine Medienkavallerie (bis auf ein paar Ausnahmen) unisono die Katastrophen an die Wand malt. Auf keinen Fall sollten die Menschen einem Alarmismus, der nahelegt, dass die Welt morgen untergeht, zum Opfer fallen. Die geht noch lange nicht unter! Zumindest nicht in den nächsten 4,5 Milliarden Jahre. So lange geben Wissenschaftler der Erde noch.

Lesen Sie hier bei dem UTR e.V. den Beitrag von Holger Douglas

CORONA BRINGT'S AN DEN TAG. Stadtluft in Stuttgart: Der Diesel ist es nicht.

In Bayern bestätigte das Bayerische Landesamt für Umwelt gerade, dass sich auch in Würzburg die Luftschadstoffe kaum verändert hätten. Der Verkehr habe zwar deutlich abgenommen, doch der Rückgang des NO2-Gehaltes sei nur gering. Andere Faktoren spielten bei der Luft eine Rolle.

Die Coronakrise bringt es an den Tag: Der Autoverkehr hat deutlich abgenommen, doch die Luftqualität in den Innenstädten verändert sich kaum. Eigentlich sollte man erwarten, dass sich die Luftwerte verbessern. Immerhin schreiben zum Beispiel die Experten der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW) dem Verkehr und insbesondere den Dieselfahrzeugen einen großen Anteil an den Luftschadstoffen von 80 Prozent zu. Sollte das stimmen, müsste sich der »Shutdown« drastisch bemerkbar machen. Das tut er aber nicht.

Das bedeutet: Die Fahrverbote für Dieselfahrzeuge in den Innenstädten nutzen nichts und sind überflüssig. Das unfreiwillige »Corona-Experiment« mit weitgehendem Stopp des Autoverkehrs demonstriert nachhaltig, was von den Kampagnen des umstrittenen Abmahnvereins Deutsche Umwelthilfe e.V. zu halten ist: nichts.

Das »Corona-Experiment« entlarvt ebenso, wie zwecklos die von dem grünen Verkehrsminister in Baden-Württemberg, Winfried Hermann, erlassenen Fahrverbote sind. Sie haben offensichtlich keinerlei Auswirkungen auf die NO2 Konzentrationen in der Luft.

Hermann ist mit verantwortlich für einen gigantischen Schaden nicht nur für die Autofahrer, sondern auch für weite Teile des Autohandwerks und der Autoindustrie. Die derzeitige dramatische Situation bei Autoherstellern und Zulieferern wurde letztlich entscheidend von der unseligen Dieseldiskussion und den Forderungen »Weg mit der individuellen Mobilität« verursacht.

Jetzt stellt sich heraus: Die Messwerte beispielsweise der Station Am Neckartor in der Stuttgarter Innenstadt lagen bereits im Februar und März unter dem Grenzwert von 40 µg/m3. Da floss der Verkehr noch, »Shutdown« war noch nicht angesagt.

Der Ingenieur und Messfachmann Martin Schraag arbeitete heraus, welche Rolle das Wetter spielt. So zeigt sein Blick auf die Winddaten: Das erste Quartal 2020 war deutlich windiger als das im Vorjahr. Schraag: »Gut für die Durchlüftung, schlecht für die DUH«. So lagen die NO2-Werte bei 36 µg/m3 und damit unter dem in Deutschland geltenden Grenzwert von 40 µg/m3. Die DUH betreibt Manipulation.

Schraag weist auch darauf hin, dass in der Region weniger als fünf Prozent der zugelassenen Diesel alte Euro-4 Diesel sind. Die neueren Fahrzeuge und die mit Software-Updates Nachgerüsteten stoßen kaum noch Abgase aus. Auch das hätte sich in den Ergebnissen bemerkbar machen müssen.

Doch die Messstationen registrieren nach wie vor NO2-Spitzenwerte. Die Ursache liegt auf der Hand:

Von den Höhenzügen Stuttgarts wehen Winde in den Talkessel. Die NO2 Werte schwanken im Tagesverlauf stark. Im Winter können Heizungen die Ursache sein; das Wetter, ergibt sein Blick in die Daten, übt entscheidenden Einfluss aus.

Die Experten der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW) haben sich um diese Einflüsse offensichtlich nicht gekümmert und wissen offiziell von nichts. Sie gehen weiterhin von einem Anteil des Verkehrs von 80 Prozent an den Luftschadstoffen aus.

Doch sie kommen jetzt in Erklärungsnöte, wie Schraag ahnt. Die 80 Prozent können nicht stimmen, wenn deutlich weniger Autos fahren und die Werte sich dennoch nicht verändert haben.

In Bayern bestätigte das Bayerische Landesamt für Umwelt gegenüber dem Bayerischen Rundfunk gerade, dass sich auch in Würzburg die Luftschadstoffe kaum verändert hätten. Der Verkehr habe zwar deutlich abgenommen, doch der Rückgang des NO2-Gehaltes sei nur gering. Andere Faktoren spielten bei der Luft eine Rolle.

Der Diesel also kann es nicht sein.

***
Wer Antworten sucht,
der sollte das Buch von Holger Douglas „Mit Vollgas gegen die Natur „Wie Umweltschutz zum Ökowahn wird“ lesen. In 36 Kapiteln beantwortet dieses Buch die Fragen und entlarvt vieles von dem Schwindel, der täglich auf uns einprasselt, und für den wir empfänglich geworden sind.

Holger Douglas ist Wissenschafts- und Technikjournalist. Er produziert seit langem Film-Dokumentationen und schreibt fundierte Artikel aus Politik, Wissenschaft und Technik. Er veröffentlichte Bücher, welche die wahren Hintergründe des Dieselskandals aufdecken (»Die Diesel-Lüge«), darüber, was alles an Erstaunlichem bei Muskelarbeit geschieht (»Kraftwerk Körper«) und berichtet Faszinierendes aus der Welt der geheimnisvollen Netzwerke der Pflanzen.

„In den 36 Kapiteln dieses spannenden und flüssig zu lesenden Buchs verbergen sich handfeste Überraschungen“, sagt Horst Roosen, Vorstand des UTR |Umwelt|Technik|Recht| e.V. Man legt es tatsächlich von der ersten bis zur letzten Seite nicht mehr aus der Hand!
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Wer Antworten sucht, ob Windkraftanlagen Krankmacher sind

und wie sich der Infraschall auf die Gesundheit auswirkt der sollte das Buch des Biologen Wolfgang Müller „Krankmacher Windkraftanlagen? Auswirkungen des Infraschalls auf unsere Gesundheit“ lesen. Das Buch kostet 16,90 Euro, erschien am 14.Juli 2019 und kann

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Sonntag, April 12, 2020

Eine Rechtsanwältin und Fachanwältin für Medizinrecht erklärt auf ihrer Website den Shutdown mit sofortiger Wirkung für beendet.

„Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte gelten als Organe der öffentlichen Rechtspflege und dieser Berufsstand ist zudem System relevant“, sagt Horst Roosen, Vorstand des UTR |Umwelt|Technik|Recht|| e.V.   Umso bemerkenswerter erscheint uns die Pressemitteilung der Heidelberger Rechtsanwältin und Fachanwältin für Medizinrecht in der sie fordert: „Dieser Shutdown muss sofort beendet werden!“

Die Rechtsanwältin und Fachanwältin für Medizinrecht Beate Bahner, aus Heidelberg, schreibt in einer Pressemitteilung vom 03. April 2020:  „Die Maßnahmen der Bundes- und Landesregierung sind eklatant verfassungswidrig und verletzen in bisher nie gekanntem Ausmaß eine Vielzahl von Grundrechten der Bürgerinnen und Bürger in Deutschland. Dies gilt für alle Corona-Verordnungen der 16 Bundesländer. Insbesondere sind diese Maßnahmen nicht durch das Infektionsschutzgesetz gerechtfertigt, welches erst vor wenigen Tagen in Windeseile überarbeitet wurde.  Denn die vorliegenden Zahlen und Statistiken zeigen, dass die Corona-Infektion bei mehr als 95 % der Bevölkerung harmlos verläuft (oder vermutlich sogar bereits verlaufen ist) und somit keine schwerwiegende Gefahr für die Allgemeinheit darstellt.

Mit einem Eilantrag beim Bundesverfassungsgericht wollte die Rechtsanwältin die Verbote im Rahmen der Corona-Schutzmaßnahmen stoppen. Die Verfassungsrichter haben ihn als unzulässig abgelehnt.

Nun hat die Rechtsanwältin und Fachanwältin für Medizinrecht Beate Bahner auf ihrer Website den Shutdown mit sofortiger Wirkung für beendet erklärt.

Erlassen durch Beate Bahner auf Grundlage der Art. 1 GG (Menschenwürde), Art. 2 GG (Handlungsfreiheit), Art. 4 GG (freie Religionsausübung), Art. 5 GG (Meinungsfreiheit), Art. 6 GG (Schutz der Ehe, Familie und Kinder), Art. 7 GG (Schulwesen), Art. 8 GG(Versammlungsfreiheit), Art. 9 GG (Vereinigungsfreiheit), Art. 11 GG(Freizügigkeit), Art. 12 GG (freie und ungehinderte Berufsausübung), Art. 14 GG (Eigentumsgarantie), Art. 20 Abs. 4 GG (Recht zum Widerstand), §§ 1, 12 a BRAO (anwaltliche Pflicht zur Wahrung der verfassungsmäßigen Ordnung)
Hiermit ergehen auf Basis der vorgenannten Artikel des Grundgesetzes und der darin verankerten freiheitlich-demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland die folgenden Verfügungen: (Übersicht, für Gesamtdarstellung bitte hier klicken)
§ 1: Folgende Einrichtungen sind ab sofort wieder zu öffnen
§ 2: Folgende Einrichtungen sind ab sofort wieder zu betreten und
       zu besuchen
§ 3: Aufenthalt im öffentlichen Raum
§ 4: Reisegebote im In- und Ausland
§ 5: Betrieb der Schulen, Kindertageseinrichtungen und
       Kindertagespflegestellen
§ 6: Studienbetrieb
§ 7: Kirchen und Gebetshäuser
§ 8: Pflicht zur schnellen und effizienten Verbreitung dieser
       Verordnung
§ 9: Androhung von Konsequenzen bei Verstoß gegen diese
       Verordnung 

Die Corona-Auferstehungs-Verordnung vom 11. April 2020 gilt bundesweit und tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft.

Beschlossen und verkündet durch Beate Bahner, die seit der Erarbeitung dieser Verordnung beschlossen hat, ihre Anwaltszulassung bis auf weiteres zu behalten. Heidelberg, den 11. April 2020, 19 Uhr 

„Der UTR e.V. begrüßt, dass sich Frau Bahner dazu entschlossen hat, ihre Anwaltszulassung doch nicht zurückzugeben“ sagt UTR e.V. Vorstand Horst Roosen. So bleibt die Möglichkeit erhalten, dass sich Kolleginnen und Kollegen von Frau Rechtsanwältin Bahner ermutigt fühlen, ebenfalls für die Grundrechte aller Bürger zu kämpfen.  „So könnte aus einer Niederlage doch noch ein Sieg werden“,  macht Roosen Hoffnung.

Lesen Sie hier bei dem UTR e.V. den Beitrag von Holger Douglas

Eilantrag gegen Corona-Maßnahmen vor Bundesverfassungsgericht gescheitert.

Die Anwältin Beate Bahner wollte mit einem Eilantrag beim Bundesverfassungsgericht die Verbote im Rahmen der Corona-Schutzmaßnahmen stoppen. Die Verfassungsrichter haben ihn als unzulässig abgelehnt. Vorbehalte gegen die Maßnahmen hat aber auch der Staatsrechtler Dietrich Murswiek.

Die Heidelberger Rechtsanwältin Beate Bahner hält die Corona-Verordnungen der Bundesländer für »offensichtlich verfassungswidrig« und »unwirksam« sowie für einen Angriff auf den Bestand der Bundesrepublik Deutschland. Dies sei außerdem der größte Rechtsskandal, den die Bundesrepublik je erlebt habe.

Doch der Eilantrag, den sie beim Bundesverfassungsgericht eingereicht hatte, ist nun vom Ersten Senat, der sich vor allem mit den Grundrechten befasst, als unzulässig abgelehnt worden (- 1 BvQ 26/20 -). Sie erfülle mit ihrem Antrag mehrere Voraussetzungen der Zulässigkeit nicht: Sie konnte nicht direkt vors Bundesverfassungsgericht ziehen, um „die Corona-Regeln in allen Bundesländern bis zur Entscheidung in der Hauptsache außer Vollzug“ setzen zu lassen, und habe  nicht begründet, wieso sie nicht in ihrem Bundesland Baden-Württemberg klagt, das die Corona-Regeln erlassen hat, die sie betreffen. „Dazu legt die Antragstellerin schon nicht dar, durch sämtliche der in dieser Verordnung geregelten, zahlreiche verschiedene Lebensbereiche betreffenden Maßnahmen selbst, gegenwärtig und unmittelbar in Grundrechten oder grundrechtsgleichen Rechten betroffen zu sein“, heißt es in dem Beschluss.

Bahner hat außerdem zum Widerstand gegen die Corona-Verordnungen aufgerufen und dazu, Demonstrationen anzumelden. In ihrem Eilantrag ging es auch darum, „festzustellen, dass die für Ostersamstag, 11. April 2020, 15 Uhr von der Antragstellerin angekündigte bundesweite Demonstration „Coronoia 2020. Nie wieder mit uns. Wir stehen auf“ nach Art. 8 Abs. 2 GG und Art. 20 Abs. 4 GG zulässig ist und nicht verboten werden darf.“ Auch dies lehnte der Senat ab, denn. „Die Antragstellerin teilt keine Einzelheiten zu ihrem Aufruf sowie dem äußeren Zuschnitt und Teilnehmerkreis der beabsichtigten Versammlung mit. Eine verfassungsrechtliche Prüfung ist auf dieser Grundlage nicht möglich.“

Die Staatsanwaltschaft Heidelberg und des Polizeipräsidiums Mannheim ermitteln gegen die Anwältin wegen Aufruf zu einer Straftat. In einer gemeinsamen Pressemitteilung beider Institutionen heißt es: »Wegen des Verdachts, öffentlich zu einer rechtswidrigen Tat aufgerufen zu haben, ermitteln die Staatsanwaltschaft Heidelberg und das Dezernat Staatsschutz der Kriminalpolizeidirektion Heidelberg gegen eine Heidelberger Rechtsanwältin. Sie soll über ihre Homepage öffentlich zum Widerstand gegen die staatlich erlassenen Corona-Verordnungen aufgerufen haben. Darüber hinaus soll sie dazu aufgerufen haben, sich am Ostersamstag bundesweit zu einer Demonstration zu versammeln.«

Beate Bahner bekam sogar Besuch vom Staatsschutz. Sie ist eigentlich Fachanwältin für Arzt-, Medizin- und Gesundheitsrecht. Sie berät in arzt- und medizinrechtlichen Fragestellungen, heißt es auf ihrer Homepage. Die war zeitweilig abgeschaltet, dann aber wieder online zusehen.

Nach dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts gab Bahner auf Ihrer Homepage bekannt, dass sie ihre Anwaltszulassung zurückgebe und veröffentlichte dazu eine Erklärung, in der sie von der „blitzschnellen Etablierung der menschenverachtensten Tyrannei“ und einem „Polizeistaat“ spricht.

Auch der emeritierte Professor für öffentliches Recht, Dietrich Murswiek, hatte in Tichys Einblick auf die massive Beschränkung der Fortbewegungsfreiheit und die Freiheit der Wahl des Aufenthaltsortes hingewiesen: »Innerhalb weniger Wochen wurde aus einem Gemeinwesen, das auf seine Freiheitlichkeit stolz ist, ein Staat, der von fundamentalen Freiheiten kaum etwas übrig lässt, ein Staat, der die individuelle Freiheit einem kollektiven Ziel in einem Maße unterordnet, das man in demokratischen und rechtsstaatlichen Ordnungen sonst nicht kennt.«

Murswiek ist der Auffassung, dass all dies nicht mehr mit der Verfassung vereinbar ist. »Der Notstand entbindet die Staatsorgane nicht von der Beachtung des Rechts. Auch im Notstand gilt die Verfassung, wenn auch mit modifizierten Regeln.«

Der Gesetzgeber könne zwar grundrechtlich geschützte Freiheiten einschränken, soweit dies zur Verwirklichung von Gemeinwohlszielen geboten ist. Doch: »Entscheidend ist, ob die zum Schutz vor dem Corona-Virus ergriffenen Maßnahmen zur Erreichung dieses Ziels erstens geeignet und zweitens erforderlich sind und ob sie drittens auch im Sinne einer Vorteils- und Nachteilsabwägung dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz entsprechen.«

Der Staat habe die Rechtfertigungs- und Begründungslast, wenn er die Freiheit einschränke. »Dieser Rechtfertigungspflicht sind Bundesregierung und Bundestag nicht nachgekommen. Sie haben bisher nicht erklären können, warum die nie dagewesenen Freiheitseinschränkungen jetzt notwendig sein sollen. Sie haben sich vom Robert-Koch-Institut die Agenda diktieren lassen. Und sie haben nicht das getan, wozu Politiker eigentlich da sind: Sie haben es unterlassen, die notwendige Abwägung zwischen Virus-Schutz und anderen Gemeinwohlbelangen zu treffen.«

Das heiße nicht, dass alle zum Schutz gegen Covid-19 erlassenen Freiheitsbeschränkungen sofort ersatzlos aufgehoben werden müssen. Aber der völlige Shutdown weiter Teile unseres Wirtschafts- und Kulturlebens sei zu beenden.

Die Freiheitsbeschränkungen müssten aufgelockert und soweit wie möglich durch Maßnahmen ersetzt werden, die gezielt dem Schutz der Risikogruppen dienen. Nur so könne die Verhältnismäßigkeit und damit die Verfassungsmäßigkeit der Coronaschutzpolitik wiederhergestellt werden. Das Ziel, die Kurve der Covid-19-Erkrankungen abzuflachen, darf nicht – wie Jan-Erik Schirmer es formuliert hat – dazu führen, dass „danach nur noch die Feststellung bleibt, dass alles platt ist“.
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