Freitag, April 03, 2020

Internetseite www.akwealth-spf.com auf der Warnliste der Finanzaufsicht in Luxemburg.

Wie dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung über seine Internetseite whistleblowertreff.24.eu am  03.April  2020 mitgeteilt wurde, hat die Finanzaufsicht Commission de Surveillance du Secteur Financier (CSSF) http://www.cssf.lu in Luxemburg folgende Internetseite auf ihre Warnliste gesetzt:

www.akwealth-spf.com

Die Commission de Surveillance du Secteur Financier (CSSF) warnt die Öffentlichkeit vor der Internetseite www.akwealth-spf.com. Diese Seite wird von Personen mit unlauteren Absichten betrieben, um unter missbräuchlicher Verwendung des Namens der Gesellschaft AK WEALTH SPF Wertpapierdienstleistungen anzubieten.

Die CSSF informiert die Öffentlichkeit, dass die Gesellschaft, die sich dort als AK Wealth spf SARL ausgibt, nicht von der CSSF überwacht wird und nicht über die erforderlichen Genehmigungen verfügt, um Wertpapierdienstleistungen oder andere Finanzdienstleistungen in oder von Luxemburg aus anzubieten.

Die CSSF weist darauf hin, dass die Gesellschaft AK WEALTH SPF in keiner Verbindung zu der oben genannten Internetseite steht.

***
Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der BaFin.

Ohne die erforderliche Erlaubnis der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben.

Erlaubnisvorbehalt und Verbot gelten auch für Personen und Unternehmen, die keine Zweigstelle oder sonstige physische Präsenz in Deutschland unterhalten und ihr Geschäft allein im Wege des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs betreiben wollen. Sie gelten also unabhängig davon, ob das betreffende Geschäft ausschließlich in Deutschland für Kunden in Deutschland, aus dem Ausland nach Deutschland herein oder aus Deutschland hinaus ins Ausland betrieben wird. (Quelle:BaFin)

Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt ist seinen Kunden gegenüber, zum Schadensersatz verpflichtet.

Für Informanten:

Die Information eines Hinweisgebers, der über mögliche Verstöße informiert, ist eine der mächtigsten Waffen im Kampf gegen Betrüger, Abzocker und ohne Erlaubnis der zuständigen Behörden tätige Unternehmen. 

Durch ihre Kenntnis der Umstände und der verantwortlichen Personen können Hinweisgeber dem ESK helfen, mögliche Betrugsfälle und andere Verstöße viel früher als sonst möglich zu erkennen und darüber Öffentlichkeit herzustellen.  Whistleblower tragen erheblich dazu bei, den Schaden für die Anleger so gering wie möglich zu halten, die Integrität der Kapitalmärkte besser zu wahren und die für rechtswidriges Verhalten Verantwortlichen schneller zur Rechenschaft zu ziehen.

Der ESK sichert allen Informanten absolute Vertraulichkeit zu.

Der Name eines Informanten wird niemals preis gegeben. Er wird auch nicht gespeichert. Vertrauliche Informationen und Unterlagen erreichen uns per Mail esk-schutzbund@email.de  oder per Briefpost an den ESK zu Händen von Horst Roosen.

Mit der Zusendung wird der ESK  zur freien Verwendung und Veröffentlichung aller Informationen berechtigt.

Garantie: Die Identität eines Informanten wird niemals preisgegeben. Es werden keinerlei personenbezogenen Daten gespeichert.

Dringende Bitte: keine faktenlosen Gerüchte, nur nachvollziehbare Informationen. Danke!

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Fördergemeinschaft zur Durchsetzung
von Geldansprüchen auf Erfolgsbasis

ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
Betroffene Anleger finden Hilfe hier 








Der Deutsche Umwelthilfe e.V. macht auch in der Corona-Krise von sich reden.

„Im „Klima- und Corona-hysterische Deutschland scheinen alle Dämme gebrochen zu sein“, sagt Horst Roosen, Vorstand des UTR |Umwelt|Technik|Recht| e.V.

Nach einem Bericht von Focus setzt der Abmahnverein Mitten in der Corona-Krise  Einzelhändler wegen angeblich falscher Öko-Labels auf Backöfen unter Druck.

Focus schreibt: „Deutschland rückt zusammen. Doch noch am 18. März, als Kanzlerin Merkel zur Nation sprach, versuchte die Deutsche Umwelthilfe (DUH), mit einer Abmahnung wegen falsch angebrachter Papier-Etiketten Geld einzusammeln. Dokumentation eines verstörenden Vorgangs.“

https://www.journalistenwatch.com  schreibt zu diesem Thema:

Der Skandal liegt hierbei nicht nur im instinktlosen, unsensiblen Vorgehen der DHU mit Blick auf den bereits angelaufenen Corona-Ausnahmezustand. Er besteht vor allem darin, dass dieser Verein tatsächlich als „gemeinnützig“ anerkannt ist, und „damit das Privileg des Verbandsklagerechts im Rahmen des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes“ ausüben darf.

Auf derselben Grundlage versucht der Abmahnverein auch die berüchtigten Diesel-Fahrverbote durchzusetzen. Die hohen Folgekosten bei Verstößen sind schon in nicht-pandemischen Zeiten eine Zumutung für die Betroffenen; in der aktuellen Krise werden sie zur Provokation – und zur Zeitbombe für den Rechtsfrieden. Derartige Körperschaften müssten, vor allem in der gegenwärtigen Lage, suspendiert und jegliche Abmahnaktivitäten eingestellt werden.

  • Eine Analyse der Corona-Problematik von HERRN PASTOR JAKOB TSCHARNTKE
    die wahrscheinlich der Ansicht der meisten regierungsunabhängigen Fachleute entspricht kann hier gehört werden:  https://youtu.be/hVZeJCfQu5o

Der Motorjournalist Peter Groschupf schreibt  auf seiner Seite  https://automotive-opinion.com unter dem Titel  „Klimahysteriker Schellnhuber fordert Corona-„Klima-Vertrag“ und outet sich als intellektuell benachteiligt“  „Auf einmal wird wohl selbst den Fridays-for-future Jugendlichen klar, dass ihr Klima-Gequäke nach Corona wohl das Letzte ist, was uns interessieren wird.“

Unglaublich aber, wie der einst steuerfinanzierte Hohepriester der Klimahysterie und Ex-Direktor des Potsdam-Instituts für Klimafolgenforschung, Hans Joachim Schellnhuber (69) die Corona-Krise nutzt, sein politisches Süppchen zu kochen: Die Solidarität zwischen Alt und Jung müsse wechselseitig sein. „Wer achtlos das Virus weitergibt, gefährdet das Leben seiner Großeltern. Wer achtlos CO2 freisetzt, gefährdet das Leben seiner Enkel“, sagte er der Frankfurter Rundschau.

Damit outet sich der Klimahysteriker als auf einem intellektuellen Niveau angekommen, das mit Wissenschaft nun gar nichts mehr zu tun hat und nur unterirdisch genannt werden kann. Dass sich die Bundeskanzlerin von ihm hat beraten lassen, erklärt das Chaos in Sachen Energiewende und Klimapolitik.

Corona drückt die gesellschaftliche Reset-Taste
Polemisch-dümmlicher geht es nicht. Schellnhuber hat noch nicht begriffen, dass die Apologeten einer menschengemachten Klimakatastrophe nach Corona sich besser zurückhalten sollten, denn dann haben wir größere Probleme zu lösen als fiktive Klimakatastrophen zu bekämpfen. Dann geht es darum, eine reale, greifbare und schmerzhaft spürbare Wirtschaftskatastrophe zu verhindern.

Das Gute an Corona: Mögliche Massenarbeitslosigkeit wird dazu führen, dass linksgrüne Radikalfantasien obsolet werden. Wer denkt jetzt an Dieselfahrverbote oder andere abstruse Forderungen des deutschen Umwelthilfevereins, dessen staatliche Förderung mit Steuergeld endlich ein Ende haben muss.

Lesen Sie hier bei dem UTR e.V. den Beitrag von Holger Douglas

LUFTKURORT STUTTGART? Corona-Krise zeigt: Diesel ist nicht der große Luftverschmutzer

Der deutlich gesunkene Verkehr in Stuttgart führt nicht zu entsprechend sinkenden NO2- und Feinstaubwerten. Der Diesel ist also wohl kaum der Schuldige und der Wert der Messstationen generell fraglich. Den Abmahnverein DUH ficht das alles nicht an.

Eigentlich sollten deutsche Städte jetzt Luftkurorte sein. Praktisch kaum noch Verkehr, vor allem keine Dieselfahrzeuge, die auch nach Aussagen des  Abmahnvereines »Deutsche Umwelthilfe e.V.« für Tausende von vorzeitigen Toten sorgen.

Auch die Richter begründeten bekanntlich in ihren legendären Urteilen für Fahrverbote, dass Dieselfahrzeuge Hauptverursacher der Luftverschmutzung seien, Fahrverbote für bessere Luft sorgen würden und Diesel deswegen zu verbieten seien.

Doch ein Blick auf die Daten der Luftmessstellen sorgt für Erstaunen. Beispiel Stuttgart. Dort im tiefsten Talkessel liegt, wenn man DUH und anderen Luft-Aktivisten Glauben schenken darf, Deutschlands übelste Ecke. Todbringende Schadstoffe in der Luft allenthalben, kein Wunder, dass der grüne Verkehrsminister Winfried Hermann die Stuttgarter aus tiefster Not erretten und Dieselfahren im gesamten Stadtgebiet verbieten musste. Grundlage sind übrigens keine Messungen, sondern Simulationsrechnungen im Computer, die bis in die eher ländlichen Vororte „auf den Fildern“ Lebensgefahr ausrechneten.

Er ist damit vermutlich verantwortlich für Schäden in Milliardenhöhe sowie für die Gefährdung der Gesundheit vieler Pendler. Denn auch in Zeiten der Coronaepidemie zwingt die schwarz-grüne Landesregierung Baden-Württembergs ihre Bürger, dicht gequetscht mit Bus und Bahn zu fahren, also dort, wo 1,5 Meter Abstand kaum immer einzuhalten sind und die Ansteckungsgefahr am höchsten ist.
Ihren Diesel müssen Stuttgart-Pendler nämlich zu Hause stehen lassen, weil sich die grün-schwarze Landesregierung weigert, die Fahrverbote auch nur vorübergehend aufzuheben. »Gesundheitsschutz in Zeiten der Corona-Krise sollte nicht zulasten des Gesundheitsschutzes vor schädlichen Luftschadstoffen gehen. Schließlich trägt die Verringerung der Luftschadstoffbelastung auch zur Verringerung der Belastung der Atemwege und des Herz-Kreislauf-Apparates bei«, begründete das Verkehrsministerium gegenüber Focus-Online sein Festhalten am Verbot. Die Fahrspuren vor der Messstelle am Neckartor wurden reduziert, eine Busfahrspur wurde eingerichtet, damit nicht so viele Autos gleichzeitig vorbeifahren.

Doch der Blick auf die Daten der Messstellen fördert Überraschendes zutage: Die NO2-Jahresmittelwerte sind zwar stark gesunken. Im vergangenen Jahr lagen sie am Neckartor laut Landesanstalt für Umwelt bei 53 µg/m3. Der Grenzwert liegt bei 40 µg/m3. Ein willkürlicher Wert, eine wissenschaftliche Grundlage dafür gibt es nicht. In den USA liegt er bei 103 µg/m3; am Arbeitsplatz sind in Deutschland 950 µg/m3, in der Schweiz sogar 6000 µg/m3 erlaubt.

Die CDU-Minister Baden-Württembergs setzten im vergangenen Jahr zusätzliche Messungen im Stadtgebiet Stuttgarts durch. Deren Ergebnisse: zwischen 20 und 30 µg/m3. Das ist extrem gering und liegt nahe an den natürlichen Werten, die zwischen 10 und 20 µg/m3 schwanken, bei Gewitter deutlich mehr. Beim Spaghettikochen auf dem Gasherd erreichen sie schon mal bis 1400 µg/m3, im Kölner Dom lassen die Opferkerzen den Wert auf 200 µg/m3 ansteigen.

Auffallend sind dennoch die derzeitigen beträchtlichen Schwankungen der NO2-Werte. Die sind jedenfalls nicht deutlich weniger geworden, obwohl deutlich weniger Dieselfahrzeuge durch Stuttgart fahren. Das lässt nur den Schluss zu: Der Diesel aus den Auspuffen kann es wohl schwerlich gewesen sein.

Das NO2 dürfte vielmehr vor allem von den Heizungen stammen. Im berüchtigten Talkessel von Stuttgart bildet sich wetterabhängig ein sogenannter NO2-See, der ebenso wieder verschwindet.

Wie wenig es grundsätzlich um den Diesel geht, sondern wie mit Panikmache und manipulierten Daten offenbar ein kompletter Wirtschaftszweig und die individuelle Mobilität geschwächt werden sollen, war hir schon des Öfteren zu lesen.

Die Feinstaubwerte sind in Stuttgart ebenso gesunken. Die Stadt hat deshalb seit 1. April ihren berüchtigen »Feinstaub-Alarm« abgeschafft. Seit 2016 wurde dramatisch auf Schrifttafeln auf den Zufahrtsstrassen »Feinstaubalarm« angezeigt, Autofahrer waren aufgefordert, das Auto stehen zu lassen. Doch bei Dieselfahrzeugen filtern Rußpartikelfilter fast alle Partikel aus dem Abgasstrom. Der Diesel kann es also nicht gewesen sein.

So richtig weiss man sowieso nicht, was die Feinstaubmessgeräte wirklich messen, die können nämlich nicht unterscheiden. Im Winter sind es Heizungen, die Stäube produzieren, sowie Abrieb von Reifen, Bremsen von Bussen und PKW bis hin zu Fahrrädern mit ihrem übrigens messbaren Abrieb der Bremsen.

Blütenpollen halten sich häufig nicht an die Vorschriften, sondern schwärmen massenhaft aus und werden von den Messgeräten mitregistriert. Hohe Feinstaubwerte sind also ebenso wie die chaotischen Ergebnisse bei den Luftmessstellen kein Wunder. Die Ergebnisse der derzeitigen Messungen zeigen letztlich vor allem eines: dass die Luftmessstationen insgesamt nicht viel taugen.

Schlecht ist das vor allem für Vereine wie den DUH e.V., die mit Panik ihre Geschäfte betreiben und Messergebnisse als Begründung für die Forderung nach Fahrverboten brauchen. Der DUH-Chef Jürgen Resch will nämlich Geld in die Kassen seines Vereins bringen. Und zu diesem Zweck greift er die Landesregierung mal wieder an, wirft ihr mangelnde Seriosität vor. Baden-Württembergs Umweltminister Franz Untersteller (Grüne) hatte nämlich in einem Interview mit der Stuttgarter Zeitung erklärt, weitere Fahrverbote seien auch wegen des rückläufigen Verkehrsaufkommens in der Coronakrise »abgehakt«.

Die Zeitung zitiert Resch: »Dieser Umweltminister ist weder zuständig, noch hat er eine Ahnung vom Thema. Man kann nicht plötzlich anfangen, mit Monatswerten zu arbeiten, die 40-Mikrogramm-Grenze ist ein Jahresmittelwert.« Untersteller hatte nämlich darauf hingewiesen, dass in den ersten drei Monaten des Jahres der Grenzwert von 40 µg/m3 nicht überschritten wurde. Doch Resch: »Wir müssen auch ohne Coronavirus die Werte sicher einhalten.«

Der Bericht offenbart deutlich, wie sich das Hase-und-Igel-Spiel entwickeln wird, das solche Vereine wie den DUH e.V und ihre Finanziers im Hintergrund wie ClientEarth spielen wollen: Die Grenzwerte sollen heruntergeschraubt werden, sodass immer weitere Fahrverbote gefordert werden können.

Neu dürfte sein, dass ein Organ des Landes unverhohlen für eine technische Lösung propagiert. Der Regierungspräsident Wolfgang Reimer (Grüne) will nämlich eine Nachrüstung für Dieselfahrzeuge. Unternehmen, die Nachrüstungssätze anbieten, bezahlten früher auch den Abmahnverein DUH mit.

Auch die KfZ-Innung freut sich auf einen großen Markt. »Wir brauchen Zeit, um die Kunden zu überzeugen«, sagt Carsten Beuß, Hauptgeschäftsführer des Kfz-Gewerbes. Eine wichtige Voraussetzung für diese »Überzeugungsarbeit«: ein neues erweitertes Euro-5-Dieselfahrverbot. Denn sonst, so Beuß betrübt, könnte die Nachfrage schnell zusammenbrechen.


Wer Antworten sucht,
der sollte das Buch von Holger Douglas „Mit Vollgas gegen die Natur „Wie Umweltschutz zum Ökowahn wird“ lesen. In 36 Kapiteln beantwortet dieses Buch die Fragen und entlarvt vieles von dem Schwindel, der täglich auf uns einprasselt, und für den wir empfänglich geworden sind.

Holger Douglas ist Wissenschafts- und Technikjournalist. Er produziert seit langem Film-Dokumentationen und schreibt fundierte Artikel aus Politik, Wissenschaft und Technik. Er veröffentlichte Bücher, welche die wahren Hintergründe des Dieselskandals aufdecken (»Die Diesel-Lüge«), darüber, was alles an Erstaunlichem bei Muskelarbeit geschieht (»Kraftwerk Körper«) und berichtet Faszinierendes aus der Welt der geheimnisvollen Netzwerke der Pflanzen.

„In den 36 Kapiteln dieses spannenden und flüssig zu lesenden Buchs verbergen sich handfeste Überraschungen“, sagt Horst Roosen, Vorstand des UTR |Umwelt|Technik|Recht| e.V. Man legt es tatsächlich von der ersten bis zur letzten Seite nicht mehr aus der Hand!
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stehen für Meinungsfreiheit in einer freien Gesellschaft.

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Donnerstag, April 02, 2020

Yourbanc und Centrobanc: ESK Anlegerschutzanwälte haben Klage gegen die Empfängerbank Secure Nordic Payments UAB eingereicht.

Die Online-Trading-Plattformen „Yourbanc” und „Centrobanc” werden von der „Takeshi Partners Ltd.“, einer Gesellschaft mit Sitz auf St. Vincent und die Grenadinen in der Karibik betrieben. Es wird der Handel mit Kryptowährungen und CFDs angeboten.

Die Mandanten der hier tätigen ESK Anlegerschutzanwälte  die bei „Yourbanc“ und „Centrobanc“ investiert haben, erlitten einen Totalverlust. Es ist davon auszugehen, dass die Tradingsoftwaremanipuliert wurde und niemals ein Gewinn erzielbar war. Selbst wenn im Tradingportal Buchungsgewinne aufscheinen, konnten sie gar nicht abgehoben werden. Es liegt ein Anlegerbetrug vor.

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (BaFin) in Deutschland und die Finanzmarktaufsicht (FMA) Liechtenstein warnen eindringlich vor den Trading-Plattformen.

Es sind bereits Strafverfahren gegen Yourbanc und Centrobanc anhängig, wobei sich die Ermittlungen gegen die Hintermänner schwierig gestalten.

Die hier tätige ESK Anlegerschutzkanzlei hat zwischenzeitlich erste Klagen in Form von EU-Zahlbefehlen gegen die involvierte Empfängerbank „Secure Nordic Payments UAB“ (vormals „MisterTango UAB“) eingebracht. Die Anwälte stehen nämlich auf dem Standpunkt, dass die Empfängerbank gröblichst gegen ihre Sorgfalts- und Compliancepflichten verstossen hat. Sie haftet den Anlegern für den entstandenen Schaden.

  • Jetzt suchen so manche Anleger jemanden, der für Sie das Risiko der Wiederbeschaffung des verlorenen Geldes auf eigenes Risiko übernimmt und erwarten auch noch die Garantie, dass dies erfolgreich abläuft, ohne dass sie mit irgendwelchen Kosten belastet werden.

Die juristische Bewertung eines Falls vollzieht sich zwar nach den Regeln der Logik. Sie kennt aber anders als die Mathematik nicht allein ein richtiges oder ein falsches Ergebnis. Die Rechtsanwendung ist vielmehr immer auch mit einer menschlichen und damit subjektiven Wertung verbunden.

Betroffene Anleger können von den ESK-Anwälten eine sorgfältige Beratung unter Berücksichtigung der einschlägigen Rechtsprechung und des Schrifttums erwarten.

Sie werden auch über Kosten und Risiken einer gerichtlichen Auseinandersetzung informieren. Was die betroffenen Anleger vom Anwalt nicht fordern können, ist das richtige Ergebnis eines Prozesses vorherzusagen.

  • Der ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung  unterstützt nach Kräften das wichtigste Ziel der geschädigten Anleger, die Wiederbeschaffung des investierten Geldes.

Weil Menschen lieber Kosten vermeiden als in eine Chance zu investieren, verzichten Sie in vielen Fällen auf ihr eigenes bereits investiertes Geld. Aus diesem Grunde bietet der ESK betroffenen Anlegern an, die Forderung zunächst außergerichtlich auf Teil-Erfolgsbasis zu bearbeiten.

Für viele Anleger die sich bei der ESK Fördergemeinschaft angemeldet haben, hat sich dieser Schritt schon oft gelohnt, da mit den ersten außergerichtlichen Schritten auf Teil-Erfolgsbasis viele Informationen gesammelt werden konnten, die sich dann zur  angestrebten Vermögenswiederherstellung für die Mandanten, als äußerst hilfreich erweisen.

Forderungen zunächst über außergerichtliche Maßnahmen geltend zu machen ist in vielen Fällen  einer sofortigen gerichtlichen Klage zunächst vorzuziehen.

Im Erfolgsfall verfügt der Betroffene nämlich  wesentlich schneller über sein Geld als es bei einer gerichtlichen Geltendmachung der Fall gewesen wäre.

  • Geschädigte Kapitalanleger die  verlässlich wissen möchten, welche konkreten Möglichkeiten in Ihrem Fall bestehen, können bei dem ESK einen Antrag als Fördermitglied zu der ESK Fördergemeinschaft Anlage- und Cyber-Betrug anfordern.

Nach Eingang der Anmeldung erhält der Betroffene per E-Mail ein Frageformular zu seiner Anlage. Nach Sichtung des Frageformulars und eventuell weiter mit eingereichter Informationen, wird der Rechtsanwalt, für den betreffenden Anleger als Fördermitglied der ESK Fördergemeinschaft Anlage und  Cyber-Betrug, ohne Kosten schriftlich eine Erfolgseinschätzung zu seinem Fall abgeben und ihm im Regelfall auch ein Mandat zur Rückforderung seiner Investition antragen. Dabei wird er auch die zu erwartenden Anwaltskosten beziffern.

  • Die ESK Fördergemeinschaft Anlage- und Cyber-Betrug  übernimmt für den Anleger 50% des vom ESK-Rechtsanwalt in seinem Mandatsangebot genannten Honorars gegen eine Erfolgsprovision.

Die Höhe der Erfolgsprovision richtet sich nach der Höhe des einmaligen vom Anleger gezahlten Förderbeitrags. Die Erfolgsprovision bemisst sich von jenem Betrag, welcher von den in Anspruch genommenen Personen, gewidmet auf die Hauptsache samt Zinsen, durch die Tätigkeit des ESK-Rechtsanwalts hereingebracht werden kann.

Für Anleger die über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, wird der ESK Rechtsanwalt kostenlos eine Deckungsanfrage bei der Versicherung vornehmen.

Sofern die Rechtsschutzversicherung in vollem Umfang Deckungszusage erteilt, sind  die betreffenden Anleger von allen Kosten, Gebühren und der Erfolgsprovision frei gestellt.

Betroffene Anleger die Verluste durch Kapitalanlage- und Cyber-Betrug   erlitten haben, können von dem reichhaltigen Erfahrungsschatz der ESK Vertragsanwälte profitieren. Die ESK Vertragsanwälte betreuen Sie in Ihren Anliegen und stehen Ihnen als Rechtsanwälte mit Rat und Tat  in Deutschland, Österreich, Schweiz und Liechtenstein zur Seite.

Sehr oft kann durch schnelles Handeln weiterer Schaden abgehalten werden.

Ab sofort kann jeder Inhaber eines berechtigten Anspruchs den Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung mit dem zunächst außergerichtlichen Einzug seiner berechtigten Forderung auf Teil-Erfolgsbasis beauftragen!

Die Wiederbeschaffung oder doch die zumindest teilweise Wiederbeschaffung des zunächst verloren geglaubten Geldes erweist sich in vielen Fällen als nicht so aussichtslos, wie viele Geschädigte glauben, sagt Horst Roosen vom ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung.  Verluste sollte man nicht so einfach abschreiben und zur Tagesordnung übergehen. Der Geschädigte sollte schnell reagieren.

  • Wer sich der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen

Fazit:

Den Schlaf des Gerechten soll die Clique der Anlagebetrüger die es verstanden hat deutsche Anleger um hohe Summen zu betrügen nicht weiterhin genießen können. Diese Damen und Herren werden sich über kurz oder lang vor dem Strafrichter zu verantworten haben. Allein schon aus diesem Grunde sollte jeder betroffene Anleger Strafanzeige bei der Polizei oder Staatsanwaltschaft erstatten.

Die Erfolgsaussichten sind so gut, dass die ESK Fördergemeinschaft Anlage- und Cyber-Betrug  im Bedarfsfall sogar die Hälfte des Anwaltshonorars für den Anleger gegen eine Erfolgsprovision übernimmt.

  • Betroffene Anleger die Verluste durch Kapitalanlage- und Cyber-Betrug   erlitten haben, können von dem reichhaltigen Erfahrungsschatz der ESK Vertragsanwälte profitieren.

Die ESK Vertragsanwälte betreuen Sie in Ihren Anliegen und stehen Ihnen als Rechtsanwälte mit Rat und Tat  in Deutschland, Österreich, Schweiz und Liechtenstein zur Seite.

Wer sich der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen.

Betroffene können kostenlos und unverbindlich mittels Online Kontaktformular, Telefon, Mail, Fax oder auch per Briefpost das Anmeldeformular zur ESK Fördergemeinschaft  anfordern.

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Weitere Warnmeldungen: http://whistleblowertreff.24.eu

Cosmo Trading UG (haftungsbeschränkt) Berlin: BaFin ordnet Einstellung des Finanztransfergeschäfts an.

Die BaFin hat mit Bescheid vom 08. Januar 2020 gegenüber der Cosmo Trading UG (haftungsbeschränkt), Berlin, angeordnet, das von ihr unerlaubt betriebene Finanztransfergeschäft sofort einzustellen.

Die Cosmo Trading UG (haftungsbeschränkt) nimmt auf ihrem Geschäftskonto Gelder von Privatpersonen entgegen und leitet sie auf diverse ausländische Konten verschiedener Gesellschaften weiter, die überwiegend im Ausland ansässig sind.

Auf diese Weise zahlen unter anderem Kunden der nicht lizenzierten Internethandelsplattformen www.fibonetix.com und olympusmarkets.com Gelder ein, damit diese ihrem intern bei der Handelsplattform geführten Handelskonto gutgeschrieben werden.

Der Bescheid ist bestandskräftig.

Quelle: © Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht / http://www.bafin.de
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Ohne die erforderliche Erlaubnis der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben.

Erlaubnisvorbehalt und Verbot gelten auch für Personen und Unternehmen, die keine Zweigstelle oder sonstige physische Präsenz in Deutschland unterhalten und ihr Geschäft allein im Wege des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs betreiben wollen. Sie gelten also unabhängig davon, ob das betreffende Geschäft ausschließlich in Deutschland für Kunden in Deutschland, aus dem Ausland nach Deutschland herein oder aus Deutschland hinaus ins Ausland betrieben wird. (Quelle:BaFin)

Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt ist seinen Kunden gegenüber, zum Schadensersatz verpflichtet.

Wer von einem ihm unbekannten Unternehmen kontaktiert wird, sollte fragen welche Aufsichtsbehörde die Genehmigung zur Erbringung von Finanzdienstleistungen erteilt hat. Ein Anruf bei dieser Behörde schafft dann Klarheit ob die Auskunft stimmt oder nicht!

Der ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung  unterstützt nach Kräften das wichtigste Ziel der geschädigten Anleger, die Wiederbeschaffung des investierten Geldes.

Die ESK Vertrauensanwälte betreuen Sie in Ihren Anliegen und stehen Ihnen als Rechtsanwälte mit Rat und Tat  in Deutschland, Österreich, Schweiz und Liechtenstein zur Seite.

Sehr oft kann durch schnelles Handeln weiterer Schaden abgehalten werden.

Fazit
Wer sich der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen.

Betroffene können kostenlos und unverbindlich mittels Online Kontaktformular, Telefon, Mail, Fax oder auch per Briefpost das Anmeldeformular zur ESK Fördergemeinschaft  anfordern.

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Weitere Warnmeldungen: http://whistleblowertreff.24.eu


Dr. Werner Kanduth – Vista Equity Partner Deutschland: ESK Rechtsanwälte reichen Klage ein.

Ein angeblicher Dr. Werner Kanduth warb auf verschiedenen Webseiten (zB www.vistaep.de) für Geldanlagen und versprach den Anlegern ein Kundenkonto mit 3% Wachstum pro Monat und festen Vertragslaufzeiten. Die Anleger erhielten jedoch bislang weder Zinsen noch ihr einbezahltes Kapital zurück. Es liegt ein Anlegerbetrug auf der Hand.

Mit Bescheid vom 29.04.2019 hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (BaFin) die Einstellung des unerlaubten Einlagengeschäfts sowie die Einstellung des Eigenhandels angeordnet. Zudem wurde Kanduth verpflichtet, etwaige bereits angenommene Gelder unverzüglich und vollständig zurückzuzahlen und jegliche Werbung für die genannten Tätigkeiten sofort einzustellen.

Es ist ein Strafverfahren gegen Kanduth bei der Staatsanwaltschaft Berlin anhägig.

Die hier tätig gewordene ESK Anlegerschutzkanzlei hat kürzlich auch noch eine Strafanzeige gegen Kanduth bei der Staatsanwaltschaft Hamburg eingebracht.

Zugleich hat sie gegen die involvierte Empfängerbank „Oberbank AG Ndl Deutschland“ eine erste Klage vor dem Amtsgericht München eingebracht. Die Anwälte  stehen nämlich auf dem Standpunkt, dass die Empfängerbank gröblichst gegen ihre Sorgfalts- und Compliancepflichten verstossen hat. Sie haftet dem Anleger für den entstandenen Schaden.

Im Zuge des ersten Schriftsatzwechsels mit der Bank hat sich herausgestellt, dass es einen Dr. Werner Kanduth gar nicht gibt, sondern lediglich der Nachname stimmt.

Falls es keine Probleme mit der aktuellen Coronavirus-Situation gibt, findet die erste Verhandlung Mitte April 2020 statt.


  • Jetzt suchen so manche Anleger jemanden, der für Sie das Risiko der Wiederbeschaffung des verlorenen Geldes auf eigenes Risiko übernimmt und erwarten auch noch die Garantie, dass dies erfolgreich abläuft, ohne dass sie mit irgendwelchen Kosten belastet werden.

Die juristische Bewertung eines Falls vollzieht sich zwar nach den Regeln der Logik. Sie kennt aber anders als die Mathematik nicht allein ein richtiges oder ein falsches Ergebnis. Die Rechtsanwendung ist vielmehr immer auch mit einer menschlichen und damit subjektiven Wertung verbunden.

Betroffene Anleger können von den ESK-Anwälten eine sorgfältige Beratung unter Berücksichtigung der einschlägigen Rechtsprechung und des Schrifttums erwarten.

Sie werden auch über Kosten und Risiken einer gerichtlichen Auseinandersetzung informieren. Was die betroffenen Anleger vom Anwalt nicht fordern können, ist das richtige Ergebnis eines Prozesses vorherzusagen.

  • Der ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung  unterstützt nach Kräften das wichtigste Ziel der geschädigten Anleger, die Wiederbeschaffung des investierten Geldes.

Weil Menschen lieber Kosten vermeiden als in eine Chance zu investieren, verzichten Sie in vielen Fällen auf ihr eigenes bereits investiertes Geld. Aus diesem Grunde bietet der ESK betroffenen Anlegern an, die Forderung zunächst außergerichtlich auf Teil-Erfolgsbasis zu bearbeiten.

Für viele Anleger die sich bei der ESK Fördergemeinschaft angemeldet haben, hat sich dieser Schritt schon oft gelohnt, da mit den ersten außergerichtlichen Schritten auf Teil-Erfolgsbasis viele Informationen gesammelt werden konnten, die sich dann zur  angestrebten Vermögenswiederherstellung für die Mandanten, als äußerst hilfreich erweisen.

Forderungen zunächst über außergerichtliche Maßnahmen geltend zu machen ist in vielen Fällen  einer sofortigen gerichtlichen Klage zunächst vorzuziehen.

Im Erfolgsfall verfügt der Betroffene nämlich  wesentlich schneller über sein Geld als es bei einer gerichtlichen Geltendmachung der Fall gewesen wäre.

  • Geschädigte Kapitalanleger die  verlässlich wissen möchten, welche konkreten Möglichkeiten in Ihrem Fall bestehen, können bei dem ESK einen Antrag als Fördermitglied zu der ESK Fördergemeinschaft Anlage- und Cyber-Betrug anfordern.

Nach Eingang der Anmeldung erhält der Betroffene per E-Mail ein Frageformular zu seiner Anlage. Nach Sichtung des Frageformulars und eventuell weiter mit eingereichter Informationen, wird der Rechtsanwalt, für den betreffenden Anleger als Fördermitglied der ESK Fördergemeinschaft Anlage und  Cyber-Betrug, ohne Kosten schriftlich eine Erfolgseinschätzung zu seinem Fall abgeben und ihm im Regelfall auch ein Mandat zur Rückforderung seiner Investition antragen. Dabei wird er auch die zu erwartenden Anwaltskosten beziffern.

  • Die ESK Fördergemeinschaft Anlage- und Cyber-Betrug  übernimmt für den Anleger 50% des vom ESK-Rechtsanwalt in seinem Mandatsangebot genannten Honorars gegen eine Erfolgsprovision.

Die Höhe der Erfolgsprovision richtet sich nach der Höhe des einmaligen vom Anleger gezahlten Förderbeitrags. Die Erfolgsprovision bemisst sich von jenem Betrag, welcher von den in Anspruch genommenen Personen, gewidmet auf die Hauptsache samt Zinsen, durch die Tätigkeit des ESK-Rechtsanwalts hereingebracht werden kann.

Für Anleger die über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, wird der ESK Rechtsanwalt kostenlos eine Deckungsanfrage bei der Versicherung vornehmen.

Sofern die Rechtsschutzversicherung in vollem Umfang Deckungszusage erteilt, sind  die betreffenden Anleger von allen Kosten, Gebühren und der Erfolgsprovision frei gestellt.

Betroffene Anleger die Verluste durch Kapitalanlage- und Cyber-Betrug   erlitten haben, können von dem reichhaltigen Erfahrungsschatz der ESK Vertragsanwälte profitieren. Die ESK Vertragsanwälte betreuen Sie in Ihren Anliegen und stehen Ihnen als Rechtsanwälte mit Rat und Tat  in Deutschland, Österreich, Schweiz und Liechtenstein zur Seite.

Sehr oft kann durch schnelles Handeln weiterer Schaden abgehalten werden.

Ab sofort kann jeder Inhaber eines berechtigten Anspruchs den Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung mit dem zunächst außergerichtlichen Einzug seiner berechtigten Forderung auf Teil-Erfolgsbasis beauftragen!

Die Wiederbeschaffung oder doch die zumindest teilweise Wiederbeschaffung des zunächst verloren geglaubten Geldes erweist sich in vielen Fällen als nicht so aussichtslos, wie viele Geschädigte glauben, sagt Horst Roosen vom ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung.  Verluste sollte man nicht so einfach abschreiben und zur Tagesordnung übergehen. Der Geschädigte sollte schnell reagieren.

  • Wer sich der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen

Fazit:

Den Schlaf des Gerechten soll die Clique der Anlagebetrüger die es verstanden hat deutsche Anleger um hohe Summen zu betrügen nicht weiterhin genießen können. Diese Damen und Herren werden sich über kurz oder lang vor dem Strafrichter zu verantworten haben. Allein schon aus diesem Grunde sollte jeder betroffene Anleger Strafanzeige bei der Polizei oder Staatsanwaltschaft erstatten.

Die Erfolgsaussichten sind so gut, dass die ESK Fördergemeinschaft Anlage- und Cyber-Betrug  im Bedarfsfall sogar die Hälfte des Anwaltshonorars für den Anleger gegen eine Erfolgsprovision übernimmt.

  • Betroffene Anleger die Verluste durch Kapitalanlage- und Cyber-Betrug   erlitten haben, können von dem reichhaltigen Erfahrungsschatz der ESK Vertragsanwälte profitieren.

Die ESK Vertragsanwälte betreuen Sie in Ihren Anliegen und stehen Ihnen als Rechtsanwälte mit Rat und Tat  in Deutschland, Österreich, Schweiz und Liechtenstein zur Seite.

Wer sich der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen.

Betroffene können kostenlos und unverbindlich mittels Online Kontaktformular, Telefon, Mail, Fax oder auch per Briefpost das Anmeldeformular zur ESK Fördergemeinschaft  anfordern.

ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
EXPRESS INKASSO® GmbH
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816813
Telefax: 06071-9816829

Fördergemeinschaft zur Durchsetzung
von Geldansprüchen auf Erfolgsbasis

ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung

Weitere Warnmeldungen: http://whistleblowertreff.24.eu

Mittwoch, April 01, 2020

24Option: ESK Anwälte reichen erste Klagen gegen den Betreiber der Plattform ein.

24Option ist ein Online-Anbieter für den Handel mit Forex und CFD, der seinen Firmensitz auf Zypern hat. Hinter der Plattform steckt das Unternehmen „Rodeler Ltd.“, eine zypriotische Firma, welche eine Lizenz der zypriotischen Finanzaufsichtsbehörde (CySEC) unter der Lizenznummer 207/13 hat.

Auch eine sogenannte "Richfield Capital Limited" gehört zur gleichen Unternehmensgruppe und steckt unter der Marke der "24option". Sie ist in Belize ansässig und wird von der Internationalen Fi-nanzdienstleistungskommission von Belize mit der Lizenznummer IFSC/60/440/TS/19 reguliert.

Nachdem die Tradingssoftware bei 24option mit überwiegender Wahrscheinlichkeit manipuliert wurde, da die Mandanten einer ESK Anlegerschutzkanzlei nahezu einen Totalverlust erlitten, ermitteln bereits die deutschen Strafverfolgungsbehörden gegen 24option und Rodeler Ltd.

Aus ermittlungstaktischen Gründen können wir zum Strafverfahren leider noch keine weiteren Auskünfte geben. Ungeachtet dessen, hat der betreffende ESK  Rechtsanwalt bereits die erste Klage gegen die Rodeler Ltd. in Deutschland vor dem LG Freiburg im Breisgau eingebracht. Wir erwarten in nächster Zeit die Bekanntgabe des ersten Verhandlungstermins.

  • Jetzt suchen so manche Anleger jemanden, der für Sie das Risiko der Wiederbeschaffung des verlorenen Geldes auf eigenes Risiko übernimmt und erwarten auch noch die Garantie, dass dies erfolgreich abläuft, ohne dass sie mit irgendwelchen Kosten belastet werden.

Die juristische Bewertung eines Falls vollzieht sich zwar nach den Regeln der Logik. Sie kennt aber anders als die Mathematik nicht allein ein richtiges oder ein falsches Ergebnis. Die Rechtsanwendung ist vielmehr immer auch mit einer menschlichen und damit subjektiven Wertung verbunden.

Betroffene Anleger können von den ESK-Anwälten eine sorgfältige Beratung unter Berücksichtigung der einschlägigen Rechtsprechung und des Schrifttums erwarten.

Sie werden auch über Kosten und Risiken einer gerichtlichen Auseinandersetzung informieren. Was die betroffenen Anleger vom Anwalt nicht fordern können, ist das richtige Ergebnis eines Prozesses vorherzusagen.

  • Der ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung  unterstützt nach Kräften das wichtigste Ziel der geschädigten Anleger, die Wiederbeschaffung des investierten Geldes.

Weil Menschen lieber Kosten vermeiden als in eine Chance zu investieren, verzichten Sie in vielen Fällen auf ihr eigenes bereits investiertes Geld. Aus diesem Grunde bietet der ESK betroffenen Anlegern an, die Forderung zunächst außergerichtlich auf Teil-Erfolgsbasis zu bearbeiten.

Für viele Anleger die sich bei der ESK Fördergemeinschaft angemeldet haben, hat sich dieser Schritt schon oft gelohnt, da mit den ersten außergerichtlichen Schritten auf Teil-Erfolgsbasis viele Informationen gesammelt werden konnten, die sich dann zur  angestrebten Vermögenswiederherstellung für die Mandanten, als äußerst hilfreich erweisen.

Forderungen zunächst über außergerichtliche Maßnahmen geltend zu machen ist in vielen Fällen  einer sofortigen gerichtlichen Klage zunächst vorzuziehen.

Im Erfolgsfall verfügt der Betroffene nämlich  wesentlich schneller über sein Geld als es bei einer gerichtlichen Geltendmachung der Fall gewesen wäre.

  • Geschädigte Kapitalanleger die  verlässlich wissen möchten, welche konkreten Möglichkeiten in Ihrem Fall bestehen, können bei dem ESK einen Antrag als Fördermitglied zu der ESK Fördergemeinschaft Anlage- und Cyber-Betrug anfordern.

Nach Eingang der Anmeldung erhält der Betroffene per E-Mail ein Frageformular zu seiner Anlage. Nach Sichtung des Frageformulars und eventuell weiter mit eingereichter Informationen, wird der Rechtsanwalt, für den betreffenden Anleger als Fördermitglied der ESK Fördergemeinschaft Anlage und  Cyber-Betrug, ohne Kosten schriftlich eine Erfolgseinschätzung zu seinem Fall abgeben und ihm im Regelfall auch ein Mandat zur Rückforderung seiner Investition antragen. Dabei wird er auch die zu erwartenden Anwaltskosten beziffern.

  • Die ESK Fördergemeinschaft Anlage- und Cyber-Betrug  übernimmt für den Anleger 50% des vom ESK-Rechtsanwalt in seinem Mandatsangebot genannten Honorars gegen eine Erfolgsprovision.

Die Höhe der Erfolgsprovision richtet sich nach der Höhe des einmaligen vom Anleger gezahlten Förderbeitrags. Die Erfolgsprovision bemisst sich von jenem Betrag, welcher von den in Anspruch genommenen Personen, gewidmet auf die Hauptsache samt Zinsen, durch die Tätigkeit des ESK-Rechtsanwalts hereingebracht werden kann.

Für Anleger die über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, wird der ESK Rechtsanwalt kostenlos eine Deckungsanfrage bei der Versicherung vornehmen.

Sofern die Rechtsschutzversicherung in vollem Umfang Deckungszusage erteilt, sind  die betreffenden Anleger von allen Kosten, Gebühren und der Erfolgsprovision frei gestellt.

Betroffene Anleger die Verluste durch Kapitalanlage- und Cyber-Betrug   erlitten haben, können von dem reichhaltigen Erfahrungsschatz der ESK Vertragsanwälte profitieren. Die ESK Vertragsanwälte betreuen Sie in Ihren Anliegen und stehen Ihnen als Rechtsanwälte mit Rat und Tat  in Deutschland, Österreich, Schweiz und Liechtenstein zur Seite.

Sehr oft kann durch schnelles Handeln weiterer Schaden abgehalten werden.

Ab sofort kann jeder Inhaber eines berechtigten Anspruchs den Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung mit dem zunächst außergerichtlichen Einzug seiner berechtigten Forderung auf Teil-Erfolgsbasis beauftragen!

Die Wiederbeschaffung oder doch die zumindest teilweise Wiederbeschaffung des zunächst verloren geglaubten Geldes erweist sich in vielen Fällen als nicht so aussichtslos, wie viele Geschädigte glauben, sagt Horst Roosen vom ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung.  Verluste sollte man nicht so einfach abschreiben und zur Tagesordnung übergehen. Der Geschädigte sollte schnell reagieren.

  • Wer sich der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen

Fazit:

Den Schlaf des Gerechten soll die Clique der Anlagebetrüger die es verstanden hat deutsche Anleger um hohe Summen zu betrügen nicht weiterhin genießen können. Diese Damen und Herren werden sich über kurz oder lang vor dem Strafrichter zu verantworten haben. Allein schon aus diesem Grunde sollte jeder betroffene Anleger Strafanzeige bei der Polizei oder Staatsanwaltschaft erstatten.

Die Erfolgsaussichten sind so gut, dass die ESK Fördergemeinschaft Anlage- und Cyber-Betrug  im Bedarfsfall sogar die Hälfte des Anwaltshonorars für den Anleger gegen eine Erfolgsprovision übernimmt.

  • Betroffene Anleger die Verluste durch Kapitalanlage- und Cyber-Betrug   erlitten haben, können von dem reichhaltigen Erfahrungsschatz der ESK Vertragsanwälte profitieren.

Die ESK Vertragsanwälte betreuen Sie in Ihren Anliegen und stehen Ihnen als Rechtsanwälte mit Rat und Tat  in Deutschland, Österreich, Schweiz und Liechtenstein zur Seite.

Wer sich der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen.

Betroffene können kostenlos und unverbindlich mittels Online Kontaktformular, Telefon, Mail, Fax oder auch per Briefpost das Anmeldeformular zur ESK Fördergemeinschaft  anfordern.

ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
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Telefon: 06071-9816813
Telefax: 06071-9816829

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von Geldansprüchen auf Erfolgsbasis

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