Mittwoch, April 01, 2020

24Option: ESK Anwälte reichen erste Klagen gegen den Betreiber der Plattform ein.

24Option ist ein Online-Anbieter für den Handel mit Forex und CFD, der seinen Firmensitz auf Zypern hat. Hinter der Plattform steckt das Unternehmen „Rodeler Ltd.“, eine zypriotische Firma, welche eine Lizenz der zypriotischen Finanzaufsichtsbehörde (CySEC) unter der Lizenznummer 207/13 hat.

Auch eine sogenannte "Richfield Capital Limited" gehört zur gleichen Unternehmensgruppe und steckt unter der Marke der "24option". Sie ist in Belize ansässig und wird von der Internationalen Fi-nanzdienstleistungskommission von Belize mit der Lizenznummer IFSC/60/440/TS/19 reguliert.

Nachdem die Tradingssoftware bei 24option mit überwiegender Wahrscheinlichkeit manipuliert wurde, da die Mandanten einer ESK Anlegerschutzkanzlei nahezu einen Totalverlust erlitten, ermitteln bereits die deutschen Strafverfolgungsbehörden gegen 24option und Rodeler Ltd.

Aus ermittlungstaktischen Gründen können wir zum Strafverfahren leider noch keine weiteren Auskünfte geben. Ungeachtet dessen, hat der betreffende ESK  Rechtsanwalt bereits die erste Klage gegen die Rodeler Ltd. in Deutschland vor dem LG Freiburg im Breisgau eingebracht. Wir erwarten in nächster Zeit die Bekanntgabe des ersten Verhandlungstermins.

  • Jetzt suchen so manche Anleger jemanden, der für Sie das Risiko der Wiederbeschaffung des verlorenen Geldes auf eigenes Risiko übernimmt und erwarten auch noch die Garantie, dass dies erfolgreich abläuft, ohne dass sie mit irgendwelchen Kosten belastet werden.

Die juristische Bewertung eines Falls vollzieht sich zwar nach den Regeln der Logik. Sie kennt aber anders als die Mathematik nicht allein ein richtiges oder ein falsches Ergebnis. Die Rechtsanwendung ist vielmehr immer auch mit einer menschlichen und damit subjektiven Wertung verbunden.

Betroffene Anleger können von den ESK-Anwälten eine sorgfältige Beratung unter Berücksichtigung der einschlägigen Rechtsprechung und des Schrifttums erwarten.

Sie werden auch über Kosten und Risiken einer gerichtlichen Auseinandersetzung informieren. Was die betroffenen Anleger vom Anwalt nicht fordern können, ist das richtige Ergebnis eines Prozesses vorherzusagen.

  • Der ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung  unterstützt nach Kräften das wichtigste Ziel der geschädigten Anleger, die Wiederbeschaffung des investierten Geldes.

Weil Menschen lieber Kosten vermeiden als in eine Chance zu investieren, verzichten Sie in vielen Fällen auf ihr eigenes bereits investiertes Geld. Aus diesem Grunde bietet der ESK betroffenen Anlegern an, die Forderung zunächst außergerichtlich auf Teil-Erfolgsbasis zu bearbeiten.

Für viele Anleger die sich bei der ESK Fördergemeinschaft angemeldet haben, hat sich dieser Schritt schon oft gelohnt, da mit den ersten außergerichtlichen Schritten auf Teil-Erfolgsbasis viele Informationen gesammelt werden konnten, die sich dann zur  angestrebten Vermögenswiederherstellung für die Mandanten, als äußerst hilfreich erweisen.

Forderungen zunächst über außergerichtliche Maßnahmen geltend zu machen ist in vielen Fällen  einer sofortigen gerichtlichen Klage zunächst vorzuziehen.

Im Erfolgsfall verfügt der Betroffene nämlich  wesentlich schneller über sein Geld als es bei einer gerichtlichen Geltendmachung der Fall gewesen wäre.

  • Geschädigte Kapitalanleger die  verlässlich wissen möchten, welche konkreten Möglichkeiten in Ihrem Fall bestehen, können bei dem ESK einen Antrag als Fördermitglied zu der ESK Fördergemeinschaft Anlage- und Cyber-Betrug anfordern.

Nach Eingang der Anmeldung erhält der Betroffene per E-Mail ein Frageformular zu seiner Anlage. Nach Sichtung des Frageformulars und eventuell weiter mit eingereichter Informationen, wird der Rechtsanwalt, für den betreffenden Anleger als Fördermitglied der ESK Fördergemeinschaft Anlage und  Cyber-Betrug, ohne Kosten schriftlich eine Erfolgseinschätzung zu seinem Fall abgeben und ihm im Regelfall auch ein Mandat zur Rückforderung seiner Investition antragen. Dabei wird er auch die zu erwartenden Anwaltskosten beziffern.

  • Die ESK Fördergemeinschaft Anlage- und Cyber-Betrug  übernimmt für den Anleger 50% des vom ESK-Rechtsanwalt in seinem Mandatsangebot genannten Honorars gegen eine Erfolgsprovision.

Die Höhe der Erfolgsprovision richtet sich nach der Höhe des einmaligen vom Anleger gezahlten Förderbeitrags. Die Erfolgsprovision bemisst sich von jenem Betrag, welcher von den in Anspruch genommenen Personen, gewidmet auf die Hauptsache samt Zinsen, durch die Tätigkeit des ESK-Rechtsanwalts hereingebracht werden kann.

Für Anleger die über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, wird der ESK Rechtsanwalt kostenlos eine Deckungsanfrage bei der Versicherung vornehmen.

Sofern die Rechtsschutzversicherung in vollem Umfang Deckungszusage erteilt, sind  die betreffenden Anleger von allen Kosten, Gebühren und der Erfolgsprovision frei gestellt.

Betroffene Anleger die Verluste durch Kapitalanlage- und Cyber-Betrug   erlitten haben, können von dem reichhaltigen Erfahrungsschatz der ESK Vertragsanwälte profitieren. Die ESK Vertragsanwälte betreuen Sie in Ihren Anliegen und stehen Ihnen als Rechtsanwälte mit Rat und Tat  in Deutschland, Österreich, Schweiz und Liechtenstein zur Seite.

Sehr oft kann durch schnelles Handeln weiterer Schaden abgehalten werden.

Ab sofort kann jeder Inhaber eines berechtigten Anspruchs den Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung mit dem zunächst außergerichtlichen Einzug seiner berechtigten Forderung auf Teil-Erfolgsbasis beauftragen!

Die Wiederbeschaffung oder doch die zumindest teilweise Wiederbeschaffung des zunächst verloren geglaubten Geldes erweist sich in vielen Fällen als nicht so aussichtslos, wie viele Geschädigte glauben, sagt Horst Roosen vom ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung.  Verluste sollte man nicht so einfach abschreiben und zur Tagesordnung übergehen. Der Geschädigte sollte schnell reagieren.

  • Wer sich der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen

Fazit:

Den Schlaf des Gerechten soll die Clique der Anlagebetrüger die es verstanden hat deutsche Anleger um hohe Summen zu betrügen nicht weiterhin genießen können. Diese Damen und Herren werden sich über kurz oder lang vor dem Strafrichter zu verantworten haben. Allein schon aus diesem Grunde sollte jeder betroffene Anleger Strafanzeige bei der Polizei oder Staatsanwaltschaft erstatten.

Die Erfolgsaussichten sind so gut, dass die ESK Fördergemeinschaft Anlage- und Cyber-Betrug  im Bedarfsfall sogar die Hälfte des Anwaltshonorars für den Anleger gegen eine Erfolgsprovision übernimmt.

  • Betroffene Anleger die Verluste durch Kapitalanlage- und Cyber-Betrug   erlitten haben, können von dem reichhaltigen Erfahrungsschatz der ESK Vertragsanwälte profitieren.

Die ESK Vertragsanwälte betreuen Sie in Ihren Anliegen und stehen Ihnen als Rechtsanwälte mit Rat und Tat  in Deutschland, Österreich, Schweiz und Liechtenstein zur Seite.

Wer sich der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen.

Betroffene können kostenlos und unverbindlich mittels Online Kontaktformular, Telefon, Mail, Fax oder auch per Briefpost das Anmeldeformular zur ESK Fördergemeinschaft  anfordern.

ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
EXPRESS INKASSO® GmbH
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816813
Telefax: 06071-9816829

Fördergemeinschaft zur Durchsetzung
von Geldansprüchen auf Erfolgsbasis

ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung

Weitere Warnmeldungen: http://whistleblowertreff.24.eu

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