Donnerstag, Februar 20, 2020

Corporate Consulting Group Inc.: Auf der Warnliste der Finanzaufsicht in Großbritannien

Wie dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung am 20.02.2020 über seine Internetseite whistleblowertreff.24.eu mitgeteilt wurde, hat die Finanzaufsicht FCA Financial Conduct Authority in Großbritannien (https://www.fca.org.uk) folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste gesetzt.

Corporate Consulting Group Inc.
Skadden Arps STE 2100, 233 W Wacker Drive
Chicago, Illinois, 60606 USA
Telephone: +1 312 940 4642
Fax: +1 312 893 2264
info@corporateconsultinggrpinc.com
: www.corporateconsultinggrpinc.com

Diese Firma ist nicht von der FCA autorisiert und richtet sich an Personen in Großbritannien. Aufgrund dieser  Informationen ist die FCA der Ansicht, dass es sich um regulierte Aktivitäten handelt, für die eine Genehmigung erforderlich ist. Deshalb hat sie diese Firma zu ihrer Liste der nicht autorisierten Firmen und Personen hinzugefügt.


Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der BaFin.

Ohne die erforderliche Erlaubnis der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben.

Erlaubnisvorbehalt und Verbot gelten auch für Personen und Unternehmen, die keine Zweigstelle oder sonstige physische Präsenz in Deutschland unterhalten und ihr Geschäft allein im Wege des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs betreiben wollen. Sie gelten also unabhängig davon, ob das betreffende Geschäft ausschließlich in Deutschland für Kunden in Deutschland, aus dem Ausland nach Deutschland herein oder aus Deutschland hinaus ins Ausland betrieben wird. (Quelle:BaFin)

Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt ist seinen Kunden gegenüber, zum Schadensersatz verpflichtet.
***
Für Informanten:

Die Information eines Hinweisgebers, der über mögliche Verstöße informiert, ist eine der mächtigsten Waffen im Kampf gegen Betrüger, Abzocker und ohne Erlaubnis der zuständigen Behörden tätige Unternehmen. 

Durch ihre Kenntnis der Umstände und der verantwortlichen Personen können Hinweisgeber dem ESK helfen, mögliche Betrugsfälle und andere Verstöße viel früher als sonst möglich zu erkennen und darüber Öffentlichkeit herzustellen.  Whistleblower tragen erheblich dazu bei, den Schaden für die Anleger so gering wie möglich zu halten, die Integrität der Kapitalmärkte besser zu wahren und die für rechtswidriges Verhalten Verantwortlichen schneller zur Rechenschaft zu ziehen.

Der ESK sichert allen Informanten absolute Vertraulichkeit zu.

Der Name eines Informanten wird niemals preis gegeben. Er wird auch nicht gespeichert. Vertrauliche Informationen und Unterlagen erreichen uns per Mail esk-schutzbund@email.de  oder per Briefpost an den ESK zu Händen von Horst Roosen.

Mit der Zusendung wird der ESK  zur freien Verwendung und Veröffentlichung aller Informationen berechtigt.

Garantie: Die Identität eines Informanten wird niemals preisgegeben. Es werden keinerlei personenbezogenen Daten gespeichert.

Dringende Bitte: keine faktenlosen Gerüchte, nur nachvollziehbare Informationen. Danke!

ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
EXPRESS INKASSO® GmbH
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816813
Telefax: 06071-9816829

Fördergemeinschaft zur Durchsetzung
von Geldansprüchen auf Erfolgsbasis

ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
Betroffene Anleger finden Hilfe hier 


www.intesa-gestion.com auf der Warnliste der Belgischen Finanzaufsicht (FSMA)

Wie dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung am 20.02.2020 über seine Internetseite  whistleblowertreff.24.eu mitgeteilt wurde, warnt die Finanzaufsichtsbehörde von Belgien Financial Services and Markets Authority (FSMA) (https://www.fsma.be) vor den Aktivitäten der Website


www.intesa-gestion.com

die Vermögensverwaltungsdienste und Immobilieninvestitionen anbietet, ohne die belgische Finanzgesetzgebung einzuhalten. Die Personen, die die Website www.intesa-gestion.com betreiben, sind nicht berechtigt, Wertpapierdienstleistungen in oder aus Belgien zu erbringen.

Darüber hinaus weist das über diese Website abgegebene Angebot zahlreiche Hinweise auf Betrug auf und scheint den von der FSMA in der am 1. März 2019 veröffentlichten Warnung angekündigten betrügerischen Vermögensverwaltungs- oder Sparplanangeboten zu ähneln. Schließlich usurpieren diese Personen den Namen der italienischen Bank namens Intesa Sanpaolo S.P.A.

Die FSMA rät daher dringend davon ab, auf Angebote dieser Website für Finanzdienstleistungen zu reagieren und Geld auf eine von ihr erwähnte Kontonummer zu überweisen.

***
Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der BaFin. Ohne die erforderliche Erlaubnis der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben.

Erlaubnisvorbehalt und Verbot gelten auch für Personen und Unternehmen, die keine Zweigstelle oder sonstige physische Präsenz in Deutschland unterhalten und ihr Geschäft allein im Wege des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs betreiben wollen. Sie gelten also unabhängig davon, ob das betreffende Geschäft ausschließlich in Deutschland für Kunden in Deutschland, aus dem Ausland nach Deutschland herein oder aus Deutschland hinaus ins Ausland betrieben wird. (Quelle:BaFin)

Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt ist seinen Kunden gegenüber, zum Schadensersatz verpflichtet.
***
Für Informanten:

Die Information eines Hinweisgebers, der über mögliche Verstöße informiert, ist eine der mächtigsten Waffen im Kampf gegen Betrüger, Abzocker und ohne Erlaubnis der zuständigen Behörden tätige Unternehmen. 

Durch ihre Kenntnis der Umstände und der verantwortlichen Personen können Hinweisgeber dem ESK helfen, mögliche Betrugsfälle und andere Verstöße viel früher als sonst möglich zu erkennen und darüber Öffentlichkeit herzustellen.  Whistleblower tragen erheblich dazu bei, den Schaden für die Anleger so gering wie möglich zu halten, die Integrität der Kapitalmärkte besser zu wahren und die für rechtswidriges Verhalten Verantwortlichen schneller zur Rechenschaft zu ziehen.

Der ESK sichert allen Informanten absolute Vertraulichkeit zu.

Der Name eines Informanten wird niemals preis gegeben. Er wird auch nicht gespeichert. Vertrauliche Informationen und Unterlagen erreichen uns per Mail esk-schutzbund@email.de  oder per Briefpost an den ESK zu Händen von Horst Roosen.

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www.luxstargroup.com: Auf der Warnliste der Finanzaufsicht in Luxemburg.

Wie dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung über seine Internetseite whistleblowertreff.24.eu am  20. Februar 2020 mitgeteilt wurde, hat die Finanzaufsicht Commission de Surveillance du Secteur Financier (CSSF) http://www.cssf.lu in Luxemburg folgende Webseite auf ihre Warnliste gesetzt:

www.luxstargroup.com

Die Commission de Surveillance du Secteur Financier (CSSF) warnt die Öffentlichkeit vor der Internetseite www.luxstargroup.com, auf welcher eine Gesellschaft unter der Bezeichnung

Luxstar Group
mit angeblichem Sitz in
62, avenue Victor Hugo
L-1750 Luxembourg

Wertpapierdienstleistungen anbietet. Die CSSF informiert die Öffentlichkeit, dass die Gesellschaft, die sich dort als Luxstar Group ausgibt, nicht über die erforderlichen Genehmigungen verfügt, um Wertpapierdienstleistungen oder andere Finanzdienstleistungen in oder von Luxemburg aus anzubieten.
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BIC Asset Management: Auf der Warnliste der FMA in Österreich.

Wie dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung über seine Internetseite whistleblowertreff.24.eu am 20. Februar 2020 mitgeteilt wurde, hat die Österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA)https://www.fma.gv.at  folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste gesetzt:

BIC Asset Management
International Plaza, 10 Anson Road,
079903Singapur
sowie
32F Tower 1, Millenium City, Kwun Tong Road,
Kwun Tong, Kowloon, Hong Kong

Web: https://www.bicassetmanagement.com
E-Mail: info@bicassetmanagement.com
stacy.lim@bicassetmanagement.com
marcus.a.young@bicassetmanagement.com

Mit Bekanntmachung im Amtsblatt zur Wiener Zeitung vom 20. 02.2020 teilt die FMA daher mit, dass dieses Unternehmen nicht berechtigt ist, konzessionspflichtige Wertpapierdienstleistungen bzw Bankgeschäfte in Österreich zu erbringen. Es ist dem Anbieter daher die gewerbliche Anlageberatung in Bezug auf Finanzinstrumente (§ 3 Abs. 2 Z 1 WAG 2018) sowie der gewerbliche Handel auf eigene oder fremde Rechnung (§ 1 Abs. 1 Z 7 BWG) nicht gestattet.

Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der BaFin.

Ohne die erforderliche Erlaubnis der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben.

Erlaubnisvorbehalt und Verbot gelten auch für Personen und Unternehmen, die keine Zweigstelle oder sonstige physische Präsenz in Deutschland unterhalten und ihr Geschäft allein im Wege des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs betreiben wollen. Sie gelten also unabhängig davon, ob das betreffende Geschäft ausschließlich in Deutschland für Kunden in Deutschland, aus dem Ausland nach Deutschland herein oder aus Deutschland hinaus ins Ausland betrieben wird. (Quelle:BaFin)

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Durch ihre Kenntnis der Umstände und der verantwortlichen Personen können Hinweisgeber dem ESK helfen, mögliche Betrugsfälle und andere Verstöße viel früher als sonst möglich zu erkennen und darüber Öffentlichkeit herzustellen.  Whistleblower tragen erheblich dazu bei, den Schaden für die Anleger so gering wie möglich zu halten, die Integrität der Kapitalmärkte besser zu wahren und die für rechtswidriges Verhalten Verantwortlichen schneller zur Rechenschaft zu ziehen.

Der ESK sichert allen Informanten absolute Vertraulichkeit zu.

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Mittwoch, Februar 19, 2020

Tesla in Brandenburg: Grüne Doppelmoral.

Wie beliebig Umweltschutz mittlerweile eigentlich geworden ist, zeigt sich jetzt im Fall des gerichtlich angeordneten Rodungsstopps auf dem Gelände der geplanten Fabrik von Tesla im Grünheider Waldgebiet nördlich von Berlin.  

Die gleichen Leute die sich an anderer Stelle auf die Seite der sogenannten „Umweltschützer“ gestellt haben, sind nun auf die andere Seite gewechselt und motzen nun gegen das Gerichtsurteil.

Die Rodung von Bäumen, ist für die sogenannten Umweltaktivisten stets der Alarmruf zu massivem Protest. Dabei konnten sie sich bisher der Sympathie der Medien sicher sein. Jetzt ist das aber anders. Das fast religiös gefeierte Projekt Elektromobilität ist in Gefahr. Das darf offensichtlich an einer Ansammlung dürrer Kiefern nicht scheitern. „Hier zeigt sich wieder einmal die Doppelmoral der Grünen“, sagt Horst Roosen, Vorstand des UTR |Umwelt|Technik|Recht| e.V.   

Jetzt wo ein Urteil da ist, was nicht in das politische Konzept passt, denkt man sogar über eine Beschneidung des Verbandsklagerechts nach.  Dabei unterstützen SPD und Grünen  tatkräftig das Treiben des Deutsche Umwelthilfe e.V. Das zeigt wie weit sich diese beiden Parteien von ihren Wählern bereits entfernt haben.

Deshalb laufen den sogenannten Volksparteien die Wähler davon: Klagebefugnis- und Abmahnmissbrauch.  Viele Deutsche fragen sich mittlerweile ob die Ausübung der politischen Macht über die Gewaltenteilung, die ja im Grundgesetz geregelt ist, hinausgehend über die Legislative, Executive und Judikative, ausgeweitet wurde auf  Vereine wie den Deutsche Umwelthilfe e.V.

Der Große Irrtum über die Gemeinnützigkeit:

Wo Gemeinnützigkeit drauf steht ist oft kein Gemeinwohl drin! Die Gemeinnützigkeit ist in erster Linie eine Steuerbegünstigung. Die Gemeinnützigkeit definiert sich in Deutschland aus der Abgabenordnung (AO). Es verfolgt nach § 52 Abs. 1 Abgabenordnung „eine Körperschaft gemeinnützige Zwecke, wenn ihre Tätigkeit darauf gerichtet ist, die Allgemeinheit auf materiellem, geistigem oder sittlichem Gebiet selbstlos  zu fördern.

Allerdings versteht so manch  „gemeinnütziger Verein“ die Selbstlosigkeit als Förderung zum eigenen Wohl.

Ist man einmal als gemeinnützig anerkannt, erfreut man sich an großzügigen Steuervorteilen und der sprudelnden Quelle öffentlicher Mittel und Zuschüssen – sprich Steuergeld. Einige „gemeinnützige“ NGOs haben mittlerweile eine  politische Rolle eingenommen die oft mehr negative als positive Effekte auf unsere Gesellschaft ausüben. Fazit: Wo Gemeinnützigkeit drauf steht ist oft kein Gemeinwohl drin.

  • Die Bundesregierung unterstützt den DHU Deutsche Umwelthilfe e.V. mit mehreren Millionen Euro Steuergeldern, obwohl dieser Verein damit Klagen gegen Kommunen und Länder finanziert und sich als Nebenregierung aufspielt.

Der Klagebefugnis- und Abmahnmissbrauch  zeigt, wie sich angebliche Rechtsdurchsetzung zu einem fragwürdigen Geschäftsmodell entwickelt hat.

Hier geht es weder um „Naturschutz“, „gesunde Luft“, „saubere Motoren“ oder zu schützende Bürger, sondern um (finanzielle) Eigeninteressen. Wenn die Parteien dieser gründlich aus dem Ruder gelaufenen Paralleljustiz nichts entgegen zu setzen haben und sie weiterhin mit Millionen Euro Steuergelder finanzieren, werden immer mehr Wähler die Flucht vor ihnen ergreifen.

Es ist zwingend die Forderung nach einer politischen Lösung zu stellen.

Wenn das geltende Recht einen Missstand legalisiert, wenn die bloße Anwendung des Rechts nicht ausreicht, eine solche asoziale Handlungsmöglichkeit zu bekämpfen, dann muss das geltende Recht überprüft werden. Wenn tatsächlich Wettbewerbs- und Umwelt- Rechtsverstöße lückenlos verfolgt werden sollen, dann gehört diese Aufgabe nicht in private Verfügungsgewalt.

 „Es ist unglaublich, wie ein kleiner Abmahnverein wie der DUH Deutsche Umwelthilfe e.V.  nicht nur die ganze Bundesregierung, sondern auch die Industrie vor sich her treibt und immer wieder vor Gericht triumphieren kann. Es ist an der Zeit, die von Rot-Grün einst verfügte Klageberechtigung für Umweltschutzvereine zu überdenken und neu zu gestalten, fordert Horst Roosen, Vorstand des UTR |Umwelt|Technik|Recht| e.V.

Lesen Sie zum Thema auch den Beitrag von Holger Douglas:

Tesla darf für seine Fabrik vorerst nicht weiter roden 

Ein "öko-anarchistischer" Verein hat einen vorläufigen Rodungsstop auf dem Gelände der geplanten Tesla-Fabrik in Brandenburg erreicht. Tesla-Gründer Musk hat die Börsenaufsicht schon wegen des deutschen Umweltrechts vorgewarnt.

Die Justiz war schneller als die Holzerntemaschinen. Am vergangenen Wochenende gab sie einem Eilantrag von Ökoaktivisten statt, mit dem die weitere Rodung von insgesamt 91 Hektar Wald in Grünheide bei Berlin gestoppt wurde. Es dauerte ein wenig, bis sich der Entscheid herumgesprochen hatte. Noch zwei Stunden nach dem Erlass arbeiteten die Harvester; erst nachdem die Polizei auf dem Gelände auftauchte, wurden die Rodungsarbeiten gestoppt.

Auf dieser Fläche soll bekanntlich das neue Automobilwerk von Tesla entstehen. Rund 500.000 Elektroautos will der amerikanische Hersteller in der ersten deutschen »Gigafactory« pro Jahr fertigen. Im Eiltempo will Brandenburgs Ministerpräsident Dietmar Woidke (SPD) das Renommierprojekt durchziehen. Er hat auch angekündigt, dass eine neue »Task Force« in seiner Staatskanzlei für das Tesla-Milliardenprojekt eingerichtet werden soll.

Doch so schnell kommen die Behörden offenbar mit den Genehmigungen nicht nach.

Einen entsprechenden Antrag auf Baustopp hatte neben dem Verein Landschaftspflege und Artenschutz in Bayern (VLAB) die Grüne Liga Brandenburg e.V., ein »Netzwerk ökologischer Bewegungen«, gestellt. Dessen Ursprünge stammen noch aus alten DDR-Zeiten. Es tut sich heute dadurch hervor, Hand in Hand mit dem dubiosen Abmahnverein Deutschen Umwelthilfe e.V. gegen den Braunkohletagebau Jänschwalde zu klagen. Die Truppe hat sich »Aktionen und öko-anarchistischer Theorie und Praxis« verschrieben und lehnt Firmensponsoring und staatliche Gelder nicht ab.

Der Rechtsanwalt der Grünen Liga, Dirk Teßmer: »Die Anlage von Tesla ist noch nicht genehmigt und für eine vorzeitige Freigabe von Baumaßnahmen gibt es gesetzliche Voraussetzungen, die hier eindeutig nicht erfüllt sind.« So dürfen die Arbeiten erst erfolgen, wenn eine belastbare Prognose zur Genehmigungsfähigkeit vorliegt. Hierfür müssen aber die Stellungnahme von Fachbehörden, Umweltverbänden und Öffentlichkeit bekannt sein.

Heinz-Herwig Mascher (61), der Vorsitzende der Grüne Liga Brandenburg e. V.: »Dass Ministerpräsident Woidke dem Investor einen solchen Zeitplan verspricht, haben wir als öffentliche Aufforderung zum Rechtsbruch empfunden.« Tesla dürfe keine unumkehrbaren Tatsachen schaffen, bevor die Fabrik genehmigt ist.

Bis zum 5. März können Umweltverbände und Bürger noch Einwände erheben. Erst danach dürfe ein vorzeitiger Baubeginn genehmigt werden.

Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier zeigt sich nach dem Rodungsstopp alarmiert und warnt vor der Verzögerung des Projektes. Die Teslafabrik sei von großer Bedeutung für den Klimaschutz und eine der wichtigsten Industrieansiedlungen in Ostdeutschland. Für die Mittelstands- und Wirtschaftsvereinigung der CDU/CSU erhebt sich die Frage, ob nicht das ausgeuferte Verbandsklagerecht wieder eingeschränkt werden müsse. BDI-Präsident Dieter Kempf erklärte gegenüber dem Tagesspiegel: »Genehmigungsverfahren für Industrieanlagen haben sich nicht erst seit dem Antrag eines US-Unternehmens zu einem massiven Investitionshemmnis entwickelt.«

»Wir mussten schnell handeln, sonst wäre der Wald vorm Urteil weg gewesen«, so eine Sprecherin des Oberverwaltungsgerichtes Berlin-Brandenburg. Jetzt stehen erst einmal die 29 Harvester, die in Rekordzeit 92 Hektar Wald fällen sollen. 47 Hektar haben sie bereits geschafft. Es handelt sich dabei um Fichtenplantagen, die ab 2001 angelegt wurden und jetzt erntereif seien. Ursprünglich wollte früher auf dieser Fläche BMW einmal ein Werk bauen, sagte aber dann kurzerhand ab.

Die Zeit drängt: Anfang März beginnt offiziell die Brutperiode für Vögel. Ab dann dürfen keine Bäume mehr gefällt werden – wenn sie nicht gerade Windrädern weichen müssen.
Für die Tesla-Autofabrik würde das erst einmal einen Baustopp bis Herbst bedeuten. Erst ab dann könnten die restlichen Bäume weiter gefällt und mit dem Bau der neuen Autofabrik begonnen werden. ObTesla-Chef Elon Musk dann überhaupt noch Lust auf sein deutsches Autofabrikprojekt hat, ist offen. Tesla berichtet bereits an die US-Börsenaufsicht, dass der Bau mit einer Reihe von Unsicherheiten verbunden sei. In Deutschland habe man es mit komplexen Umwelt-, Produktions-, Gesundheits- und Sicherheitsgesetzen« zu tun.

Bis Ende dieser Woche will das Oberverwaltungsgericht endgültig entscheiden, ob weiter gerodet werden kann oder nicht. In der Vorinstanz wurden die Eilanträge übrigens abgewiesen, weil die Abwägung der naturschutzrechtlichen Belange durch das Landesumweltamt nicht zu beanstanden sei.

Woher der Wind weht, geht aus einer Stellungnahme des grünen Verkehrsclub Deutschland (VCD) hervor. Der bezweifelt, dass »große und schwere Fahrzeuge wie das zur Fertigung in Grünheide vorgesehene SUV Modell Y einen sinnvollen Beitrag zur Verkehrswende leisten« würde.

Würde Elon Musk sich entschließen, hier Lastenfahrräder zu bauen, wäre die Trinkwasserversorgung durch die Fabrik vermutlich nicht gefährdet, und es gäbe keine Klagen.
***

Der UTR |Umwelt|Technik|Recht| e.V., seine Mitglieder und Förderer
stehen für Meinungsfreiheit in einer freien Gesellschaft.

Das Recht, seine Gedanken auszudrücken und frei mit anderen zu kommunizieren, bestätigt die Würde und den Wert jedes einzelnen Mitglieds der Gesellschaft und ermöglicht es jedem Einzelnen, sein volles menschliches Potenzial auszuschöpfen. Meinungsfreiheit ist also Selbstzweck – und verdient als solche den größten Schutz der Gesellschaft.

Der UTR e.V. vertritt den Standpunkt, dass ein Urteil erst dann möglich ist, wenn man alle Fakten und Ideen, aus welcher Quelle auch immer, berücksichtigt und seine eigenen Schlussfolgerungen gegen gegensätzliche Ansichten geprüft hat.

Der Verein ist zur Finanzierung seiner Projekte und Aktivitäten
auf Ihre finanzielle Unterstützung angewiesen.

Eine finanzielle Zuwendung an den UTR ist die einfache und unbürokratische Form, sich gesellschaftlich zu engagieren, gibt Ihrem Engagement eine Stimme und trägt zur Finanzierung der UTR Projekte bei.
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Der UTR e.V. dient dem Gemeinwohl und verzichtet ganz bewusst
auf das steuerliche Privileg der „Gemeinnützigkeit“.

  • Dadurch muss er keine Rücksicht auf die Hand, die ihn füttert  nehmen.

Die Meinungsfreiheit ist das Fundament der Selbstverwirklichung, die es zu bewahren und zu schützen gilt.  Daher sind alle Meinungen bzw. Standpunkte aus Umwelt,Technik, Recht, Finanzen, Politik und Gesellschaft auf der UTR e.V. Internetseite https://www.ad-infinitum.online  willkommen.

Das Ausmaß, in dem sich die Menschen mit dem UTR e.V. Slogan
„gesund und glücklich in einer intakten Umwelt  leben“
persönlich  verbunden fühlen,  ist für das eigene Glück entscheidend.

Mit Ihrer Zuwendung unterstützen Sie nicht nur die Arbeit des UTR e.V..
sondern Sie machen sich selbst zu Ihres eigenen Glückes Schmied!

„gesund und glücklich in einer intakten Umwelt  leben“

UTR |Umwelt|Technik|Recht| e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Telefon 06071- 9816811
Telefax 06071- 9816829
e-mail: dokudrom@email.de

Wer Angst hat, er könnte etwas falsch machen und der Umwelt schaden, anstatt sie zu hegen und zu pflegen, hat sich bestimmt schon eine der folgenden Fragen gestellt:

  • Darf man noch Diesel Fahren?
  • Warum will niemand ein Elektro-Auto?
  • Wo kommt der Strom für E-Autos her?
  • Darf man noch Pommes frites essen?
  • Darf man noch Fleisch essen?
  • Darf man Plastiktüten benutzen?
  • Alles nur Chemie oder was?

Diese und noch 30 weitere Fragen werden in dem neu erschienen Buch „Mit Vollgas gegen die Natur“ „Wie Umweltschutz zum Ökowahn wird von Holger Douglas ausführlich und verständlich beantwortet.
Holger Douglas ist Wissenschafts- und Technikjournalist. „In den 36 Kapiteln dieses spannenden und flüssig zu lesenden Buchs verbergen sich handfeste Überraschungen“, sagt Horst Roosen, Vorstand des UTR |Umwelt|Technik|Recht| e.V. Man legt es tatsächlich von der ersten bis zur letzten Seite nicht mehr aus der Hand!

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Wer Antworten sucht, ob Windkraftanlagen Krankmacher sind

und wie sich der Infraschall auf die Gesundheit auswirkt der sollte das Buch des Biologen Wolfgang Müller „Krankmacher Windkraftanlagen? Auswirkungen des Infraschalls auf unsere Gesundheit“ lesen. Das Buch kostet 16,90 Euro, erschien am 14.Juli 2019 und kann
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Jürgen Burchert, Staufen: BaFin ordnet Einstellung und Abwicklung des Einlagengeschäfts an

Die BaFin hat Herrn Jürgen Burchert, Staufen, mit Bescheid vom 3. Februar 2020 aufgegeben, das Einlagengeschäft sofort einzustellen und unverzüglich abzuwickeln.

Herr Burchert nahm Gelder mit dem mündlich abgegebenen Versprechen der unbedingten Rückzahlung und der Verzinsung der Gelder entgegen. Damit betreibt er das Einlagengeschäft ohne die erforderliche Erlaubnis der BaFin. Er ist verpflichtet, die bislang angenommenen Gelder per Überweisung vollständig an die Geldgeber zurückzuzahlen.

Der Bescheid der BaFin ist von Gesetzes wegen sofort vollziehbar, jedoch noch nicht bestandskräftig.

Quelle: © Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht / http://www.bafin.de
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Wer von einem ihm unbekannten Unternehmen kontaktiert wird, sollte fragen welche Aufsichtsbehörde die Genehmigung zur Erbringung von Finanzdienstleistungen erteilt hat. Ein Anruf bei dieser Behörde schafft dann Klarheit ob die Auskunft stimmt oder nicht!

Der ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung  unterstützt nach Kräften das wichtigste Ziel der geschädigten Anleger, die Wiederbeschaffung des investierten Geldes.

Die ESK Vertrauensanwälte betreuen Sie in Ihren Anliegen und stehen Ihnen als Rechtsanwälte mit Rat und Tat  in Deutschland, Österreich, Schweiz und Liechtenstein zur Seite.

Sehr oft kann durch schnelles Handeln weiterer Schaden abgehalten werden.

Fazit
Wer sich der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen.

Betroffene können kostenlos und unverbindlich mittels Online Kontaktformular, Telefon, Mail, Fax oder auch per Briefpost das Anmeldeformular zur ESK Fördergemeinschaft  anfordern.

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Dienstag, Februar 18, 2020

Das Autoland Deutschland soll zum Fahrradland werden.

Mehr als jeder Vierte in Deutschland ist über 60 Jahre alt. Diese Verschiebung in der Altersstruktur wird als demografischer Wandel bezeichnet und ist die Folge von anhaltend niedrigen Geburtenraten und steigender Lebenserwartung.

Von linkem, klimahysterischem Zeitgeist getriebene Politiker wollen nunmehr eine alternde Gesellschaft auf das Fahrrad zwingen und für das Klima strampeln lassen. Viele Senioren fahren mit Freude Fahrrad. Aber es gibt auch viele, die sich aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr auf ein Fahrrad setzen können. Für diese Senioren bleibt das Auto  das Verkehrsmittel Nr. 1.

Im Autoland Deutschland das Fahrrad zum Verkehrsmittel Nummer eins zu erklären, auf die Idee muss man erst einmal kommen. Es könnte aber auch sein, dass sich unser Verkehrsminister an der Anordnung von  Turkmenistans Präsident Gurbanguly Berdimuhamedow, dass in seinem Land nur noch weiße Autos zum Straßenverkehr zugelassen werden dürfen, orientiert hat. Entscheidungsgrundlage soll nicht die Vorliebe des Präsidenten für die Farbe Weiß sein. Die Begründung kommt uns Deutschen irgendwie doch bekannt vor: Dunkel lackierte Autos sollen für das in Turkmenistan herrschende subtropische Wüstenklima verantwortlich sein.

Bei uns sind es auch die Autos, die am Klimawandel Schuld sind. Zufall? Wie schnell Umweltschutz zum Ökowahn wird, zeigt nun das Fahrradprojekt, sagt Horst Roosen, Vorstand des UTR |Umwelt|Technik|Recht| e.V.

Die Generation 60 plus stellt bei der Bundestagswahl gut ein Drittel der Wahlberechtigten und  das politische Einflusspotenzial der älteren Wahlberechtigten wird weiter kräftig steigen. „Das haben die Initiatoren der Fahrradverordnung wohl nicht bedacht“, vermutet Roosen. 

Lesen Sie zum Thema auch den Beitrag von Holger Douglas:

Strassenverkehrsordnung. Verkehrsminister Scheuer für Fahrrad als Verkehrsmittel Nummer eins

Claudia Roth und Peter Altmaier auf dem Fahrrad als Motive finden sich selten. Für Otto Normalradler heißt es: Strampeln gegen den Klimawandel.

Nur ein nicht vorhandenes Auto ist ein gutes Auto. Oder kürzer: Auto weg! Das ist die Tendenz, mit der Verkehrspolitik über Verbote gemacht wird. So hat jetzt der Bundesrat Änderungen in der Straßenverkehrsordnung zugestimmt, die Verkehrsminister Andreas Scheuer vorgelegt hatte.

Ziel: Das Fahrrad als Verkehrsmittel Nummer eins!

Ältere oder gar gehbehinderte Menschen, die das Pech haben, nur schlecht auf ein Fahrrad zu kommen, bleiben besser zu Hause. Sie können sich kaum noch vor ihren Hauseingängen absetzen lassen oder in ein Taxi einsteigen. Radfahrer sollen absoluten Vorrang bekommen, haltende Autos auf Radstreifen sind von Übel. Teuer wird es für den, der Fahrrad- oder Gehwege verstellt. Von 15 auf bis zu 100 Euro steigen die Geldbußen an. Das wird kritisch für Paketzusteller und Handwerker, die Waren anliefern müssen. Der Traum vom Innenstadtverkehr ausschließlich mit Lastenfahrrädern ist eben ziemlich begrenzt.

Ein generelles Tempolimit auf Autobahnen ist erst einmal vom Tisch.
Doch wer auf den Straßen schon nur ein wenig schneller fährt als erlaubt, soll gleich mit einem Fahrverbot bedacht werden. Einen Monat Fahrverbot bekommen soll, wer in geschlossenen Ortschaften um 21 km/h die Höchstgeschwindigkeit überschreitet. Das kann bei der rasanten Ausweitung der Tempo-30-Zonen, die ideal zum Abkassieren der Autofahrer sind, leicht den Führerschein und damit oft genug die Grundlage der Existenz kosten.

Beim Überholen von Radfahrern müssen innerorts mindestens 1,5 Meter Abstand eingehalten werden, außerhalb von Ortschaften zwei Meter.

Nicht durchgekommen ist der Vorschlag, dass Kommunen solche Zonen einrichten können, in denen nur Lastwagen fahren dürfen, in denen ein sogenannter Abbiegeassistent eingebaut ist. Dieses Hilfsmittel soll nach dem Wunsch des VCD Radfahrer schützen. Denn beim Rechtsabbiegen sehen Lastwagenfahrer häufig nicht Radfahrer, die neben ihnen fahren. Immer wieder kommt es beim Rechtsabbiegen zu schweren Unfällen, die für die Radfahrer häufig tödlich enden.

Vielleicht kommt der VCD auf die Idee, Fortbildungskurse über die Realität im Straßenverkehr anzubieten. Denn es ist keine besonders gute Idee für Radfahrer, auf ihrem Vorfahrtsrecht zu bestehen, wenn der LKW-Fahrer kaum eine Chance hat, den Radfahrer rechts unten neben ihm zu sehen. Auch auf einen Abbiegeassistenten ist kein 100-prozentiger Verlass. Im Zweifel anhalten und den Lkw rechts abbiegen lassen ist die bessere Überlebensstrategie im Straßenverkehr und wäre ein besonders hilfreich in der Kinder- und Schüler-Verkehrsausbildung.

  • In geschlossenen Ortschaften müssen Fahrzeuge mit mehr als 3,5 Tonnen Gesamtgewicht beim Rechtsabbiegen auf Schrittgeschwindigkeit abbremsen – als wären sie vorher mit Formel-1-Tempo um die Kurven geschossen.

So soll das Fahrradfahren sicherer werden, tönen Grüne, CDU und SPD.

Deren Politpersonal sticht allerdings nicht dadurch hervor, mit gutem Beispiel voranzugehen. Aufs Fahrrad steigen sie nur, wenn Pressefotografen auf ein nettes Foto mit dem Motiv »Politiker auf dem Fahrrad« warten. Für Otto Normalradler heißt es: Strampeln gegen den Klimawandel. Doch Claudia Roth und Peter Altmaier auf dem Fahrrad als Motive finden sich erstaunlich selten.

Verkehrsminister Scheuer also will – grüner als Grün – Deutschland zum Fahrradland machen. Vorbild: Nordkorea. Oder China. 1,45 Milliarden Euro sollen für den Bau von Radwegen in Städten und Gemeinden ausgegeben werden.

Kein Cent ist jedoch dafür vorgesehen, und keine Überlegung gibt es dazu, wie dem Fahrrad mehr Wertschätzung zuteil werden könnte. Unmöglich ist es, Fahrräder in Innenstädten oder vor Hauptbahnhöfen zu parken. Diebstahl und Vandalismus machen auch den innigsten Wunsch, das Fahrrad in der Stadt zu benutzen und abzustellen, allzuoft zunichte.

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Wer Angst hat, er könnte etwas falsch machen und der Umwelt schaden, anstatt sie zu hegen und zu pflegen, hat sich bestimmt schon eine der folgenden Fragen gestellt:

  • Darf man noch Diesel Fahren?
  • Warum will niemand ein Elektro-Auto?
  • Wo kommt der Strom für E-Autos her?
  • Darf man noch Pommes frites essen?
  • Darf man noch Fleisch essen?
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