Wie beliebig Umweltschutz mittlerweile eigentlich geworden
ist, zeigt sich jetzt im Fall des gerichtlich angeordneten Rodungsstopps auf
dem Gelände der geplanten Fabrik von Tesla im Grünheider Waldgebiet nördlich
von Berlin.
Die gleichen Leute die sich an anderer Stelle auf die Seite
der sogenannten „Umweltschützer“ gestellt haben, sind nun auf die andere Seite
gewechselt und motzen nun gegen das Gerichtsurteil.
Die Rodung von Bäumen, ist für die sogenannten
Umweltaktivisten stets der Alarmruf zu massivem Protest. Dabei konnten sie sich
bisher der Sympathie der Medien sicher sein. Jetzt ist das aber anders. Das
fast religiös gefeierte Projekt Elektromobilität ist in Gefahr. Das darf
offensichtlich an einer Ansammlung dürrer Kiefern nicht scheitern. „Hier zeigt
sich wieder einmal die Doppelmoral der Grünen“, sagt Horst Roosen, Vorstand des
UTR |Umwelt|Technik|Recht| e.V.
Jetzt wo ein Urteil da ist, was nicht in das politische
Konzept passt, denkt man sogar über eine Beschneidung des Verbandsklagerechts
nach. Dabei unterstützen SPD und Grünen tatkräftig das Treiben des Deutsche
Umwelthilfe e.V. Das zeigt wie weit sich diese beiden Parteien von ihren
Wählern bereits entfernt haben.
Deshalb laufen den sogenannten Volksparteien die Wähler
davon: Klagebefugnis- und Abmahnmissbrauch. Viele Deutsche fragen sich
mittlerweile ob die Ausübung der politischen Macht über die Gewaltenteilung,
die ja im Grundgesetz geregelt ist, hinausgehend über die Legislative,
Executive und Judikative, ausgeweitet wurde auf Vereine wie den Deutsche
Umwelthilfe e.V.
Der Große Irrtum über
die Gemeinnützigkeit:
Wo Gemeinnützigkeit drauf steht ist oft kein Gemeinwohl drin!
Die Gemeinnützigkeit ist in erster Linie eine Steuerbegünstigung. Die
Gemeinnützigkeit definiert sich in Deutschland aus der Abgabenordnung (AO). Es
verfolgt nach § 52 Abs. 1 Abgabenordnung „eine Körperschaft gemeinnützige
Zwecke, wenn ihre Tätigkeit darauf gerichtet ist, die Allgemeinheit auf
materiellem, geistigem oder sittlichem Gebiet selbstlos zu fördern.
Allerdings versteht so
manch „gemeinnütziger Verein“ die Selbstlosigkeit als Förderung zum
eigenen Wohl.
Ist man einmal als gemeinnützig anerkannt, erfreut man sich
an großzügigen Steuervorteilen und der sprudelnden Quelle öffentlicher Mittel
und Zuschüssen – sprich Steuergeld. Einige „gemeinnützige“ NGOs haben
mittlerweile eine politische Rolle eingenommen die oft mehr negative als
positive Effekte auf unsere Gesellschaft ausüben. Fazit: Wo
Gemeinnützigkeit drauf steht ist oft kein Gemeinwohl drin.
- Die
Bundesregierung unterstützt den DHU Deutsche Umwelthilfe e.V. mit mehreren
Millionen Euro Steuergeldern, obwohl dieser Verein damit Klagen gegen
Kommunen und Länder finanziert und sich als Nebenregierung aufspielt.
Der Klagebefugnis- und
Abmahnmissbrauch zeigt, wie sich angebliche Rechtsdurchsetzung zu einem
fragwürdigen Geschäftsmodell entwickelt hat.
Hier geht es weder um „Naturschutz“, „gesunde Luft“,
„saubere Motoren“ oder zu schützende Bürger, sondern um (finanzielle)
Eigeninteressen. Wenn die Parteien dieser gründlich aus dem Ruder gelaufenen
Paralleljustiz nichts entgegen zu setzen haben und sie weiterhin mit Millionen
Euro Steuergelder finanzieren, werden immer mehr Wähler die Flucht vor ihnen
ergreifen.
Es ist zwingend die
Forderung nach einer politischen Lösung zu stellen.
Wenn das geltende Recht einen Missstand legalisiert, wenn
die bloße Anwendung des Rechts nicht ausreicht, eine solche asoziale
Handlungsmöglichkeit zu bekämpfen, dann muss das geltende Recht überprüft
werden. Wenn tatsächlich Wettbewerbs- und Umwelt- Rechtsverstöße lückenlos
verfolgt werden sollen, dann gehört diese Aufgabe nicht in private
Verfügungsgewalt.
„Es ist unglaublich,
wie ein kleiner Abmahnverein wie der DUH Deutsche Umwelthilfe e.V. nicht
nur die ganze Bundesregierung, sondern auch die Industrie vor sich her treibt
und immer wieder vor Gericht triumphieren kann. Es ist an der Zeit, die von
Rot-Grün einst verfügte Klageberechtigung für Umweltschutzvereine zu überdenken
und neu zu gestalten, fordert Horst Roosen, Vorstand des UTR |Umwelt|Technik|Recht|
e.V.
Lesen Sie zum Thema
auch den Beitrag von Holger Douglas:
Tesla darf für seine
Fabrik vorerst nicht weiter roden
Ein "öko-anarchistischer" Verein hat einen
vorläufigen Rodungsstop auf dem Gelände der geplanten Tesla-Fabrik in
Brandenburg erreicht. Tesla-Gründer Musk hat die Börsenaufsicht schon wegen des
deutschen Umweltrechts vorgewarnt.
Die Justiz war schneller als die Holzerntemaschinen. Am
vergangenen Wochenende gab sie einem Eilantrag von Ökoaktivisten statt, mit dem
die weitere Rodung von insgesamt 91 Hektar Wald in Grünheide bei Berlin
gestoppt wurde. Es dauerte ein wenig, bis sich der Entscheid herumgesprochen
hatte. Noch zwei Stunden nach dem Erlass arbeiteten die Harvester; erst nachdem
die Polizei auf dem Gelände auftauchte, wurden die Rodungsarbeiten gestoppt.
Auf dieser Fläche soll bekanntlich das neue Automobilwerk
von Tesla entstehen. Rund 500.000 Elektroautos will der amerikanische
Hersteller in der ersten deutschen »Gigafactory« pro Jahr fertigen. Im Eiltempo
will Brandenburgs Ministerpräsident Dietmar Woidke (SPD) das Renommierprojekt
durchziehen. Er hat auch angekündigt, dass eine neue »Task Force« in seiner
Staatskanzlei für das Tesla-Milliardenprojekt eingerichtet werden soll.
Doch so schnell kommen
die Behörden offenbar mit den Genehmigungen nicht nach.
Einen entsprechenden Antrag auf Baustopp hatte neben dem
Verein Landschaftspflege und Artenschutz in Bayern (VLAB) die Grüne Liga
Brandenburg e.V., ein »Netzwerk ökologischer Bewegungen«, gestellt. Dessen
Ursprünge stammen noch aus alten DDR-Zeiten. Es tut sich heute dadurch hervor,
Hand in Hand mit dem dubiosen Abmahnverein Deutschen Umwelthilfe e.V. gegen den
Braunkohletagebau Jänschwalde zu klagen. Die Truppe hat sich »Aktionen und
öko-anarchistischer Theorie und Praxis« verschrieben und lehnt Firmensponsoring
und staatliche Gelder nicht ab.
Der Rechtsanwalt der Grünen Liga, Dirk Teßmer: »Die Anlage
von Tesla ist noch nicht genehmigt und für eine vorzeitige Freigabe von
Baumaßnahmen gibt es gesetzliche Voraussetzungen, die hier eindeutig nicht
erfüllt sind.« So dürfen die Arbeiten erst erfolgen, wenn eine belastbare
Prognose zur Genehmigungsfähigkeit vorliegt. Hierfür müssen aber die
Stellungnahme von Fachbehörden, Umweltverbänden und Öffentlichkeit bekannt
sein.
Heinz-Herwig Mascher (61), der Vorsitzende der Grüne Liga
Brandenburg e. V.: »Dass Ministerpräsident Woidke dem Investor einen solchen
Zeitplan verspricht, haben wir als öffentliche Aufforderung zum Rechtsbruch
empfunden.« Tesla dürfe keine unumkehrbaren Tatsachen schaffen, bevor die
Fabrik genehmigt ist.
Bis zum 5. März können
Umweltverbände und Bürger noch Einwände erheben. Erst danach dürfe ein
vorzeitiger Baubeginn genehmigt werden.
Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier zeigt sich nach dem
Rodungsstopp alarmiert und warnt vor der Verzögerung des Projektes. Die
Teslafabrik sei von großer Bedeutung für den Klimaschutz und eine der
wichtigsten Industrieansiedlungen in Ostdeutschland. Für die Mittelstands- und
Wirtschaftsvereinigung der CDU/CSU erhebt sich die Frage, ob nicht das
ausgeuferte Verbandsklagerecht wieder eingeschränkt werden müsse. BDI-Präsident
Dieter Kempf erklärte gegenüber dem Tagesspiegel: »Genehmigungsverfahren für
Industrieanlagen haben sich nicht erst seit dem Antrag eines US-Unternehmens zu
einem massiven Investitionshemmnis entwickelt.«
»Wir mussten schnell handeln, sonst wäre der Wald vorm Urteil
weg gewesen«, so eine Sprecherin des Oberverwaltungsgerichtes
Berlin-Brandenburg. Jetzt stehen erst einmal die 29 Harvester, die in
Rekordzeit 92 Hektar Wald fällen sollen. 47 Hektar haben sie bereits geschafft.
Es handelt sich dabei um Fichtenplantagen, die ab 2001 angelegt wurden und
jetzt erntereif seien. Ursprünglich wollte früher auf dieser Fläche BMW einmal
ein Werk bauen, sagte aber dann kurzerhand ab.
Die Zeit drängt: Anfang März beginnt offiziell die
Brutperiode für Vögel. Ab dann dürfen keine Bäume mehr gefällt werden – wenn
sie nicht gerade Windrädern weichen müssen.
Für die Tesla-Autofabrik würde das erst einmal einen
Baustopp bis Herbst bedeuten. Erst ab dann könnten die restlichen Bäume weiter
gefällt und mit dem Bau der neuen Autofabrik begonnen werden. ObTesla-Chef Elon
Musk dann überhaupt noch Lust auf sein deutsches Autofabrikprojekt hat, ist
offen. Tesla berichtet bereits an die US-Börsenaufsicht, dass der Bau mit einer
Reihe von Unsicherheiten verbunden sei. In Deutschland habe man es mit
komplexen Umwelt-, Produktions-, Gesundheits- und Sicherheitsgesetzen« zu tun.
Bis Ende dieser Woche will das Oberverwaltungsgericht
endgültig entscheiden, ob weiter gerodet werden kann oder nicht. In der
Vorinstanz wurden die Eilanträge übrigens abgewiesen, weil die Abwägung der
naturschutzrechtlichen Belange durch das Landesumweltamt nicht zu beanstanden
sei.
Woher der Wind weht, geht aus einer Stellungnahme des grünen
Verkehrsclub Deutschland (VCD) hervor. Der bezweifelt, dass »große und schwere Fahrzeuge
wie das zur Fertigung in Grünheide vorgesehene SUV Modell Y einen sinnvollen
Beitrag zur Verkehrswende leisten« würde.
Würde Elon Musk sich entschließen, hier Lastenfahrräder zu
bauen, wäre die Trinkwasserversorgung durch die Fabrik vermutlich nicht
gefährdet, und es gäbe keine Klagen.
***
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Wer Angst hat, er
könnte etwas falsch machen und der Umwelt schaden, anstatt sie zu hegen und zu
pflegen, hat sich bestimmt schon eine der folgenden Fragen gestellt:
- Darf man noch Diesel Fahren?
- Warum will niemand ein
Elektro-Auto?
- Wo kommt der Strom für E-Autos
her?
- Darf man noch Pommes frites
essen?
- Darf man noch Fleisch essen?
- Darf man Plastiktüten benutzen?
- Alles nur Chemie oder was?
Diese und noch 30 weitere Fragen werden in dem neu
erschienen Buch „Mit Vollgas gegen die Natur“ „Wie Umweltschutz zum Ökowahn
wird von Holger Douglas ausführlich und verständlich beantwortet.
Holger Douglas ist Wissenschafts- und Technikjournalist. „In
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handfeste Überraschungen“, sagt Horst Roosen, Vorstand des UTR
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