Samstag, Februar 15, 2020

OFFENER BRIEF AN: Herrn Ministerpräsident Armin Laschet

Sehr geehrter Herr Laschet,

Sie fordern, daß die Bundeskanzlerin entscheidet, ob ein gewählter Politiker seine Wahl annehmen darf oder nicht

von: Dipl.-Chem. Dr. rer. nat. Hans Penner, 76351 Linkenheim-Hochstetten

an: Herrn Ministerpräsident Armin Laschet

Kopien: an Multiplikatoren


Sehr geehrter Herr Laschet,

Sie fordern, daß die Bundeskanzlerin entscheidet, ob ein gewählter Politiker seine Wahl annehmen darf oder nicht.

Ihre Rede vor dem Landtag NRW (https://www.welt.de/politik/deutschland/video205821991/Landtag-in-Duesseldorf-Armin-Laschet-kritisert-AfD-nach-Thueringen-Wahl.html) habe ich als ausgesprochen demagogisch empfunden. Sie haben die AfD in unzutreffender Weise in Beziehung zur NSDAP gesetzt, um sie zu diffamieren. Offensichtlich ist die AfD eine Bedrohung für die CDU. Die nationalistischen Äußerungen von Herrn Höcke sind nicht charakteristisch für die AfD, obwohl Herr Höcke kein Nationalsozialist ist.

Die AfD ist nicht nationalsozialistisch, wie Sie in Ihrer Rede zu suggerieren versuchten. Die AfD ist islamkritisch und nicht judenfeindlich, wie Sie ihr zu unterstellen versuchten. Sie sollten wissen, daß die NSDAP mit dem Islam in der Judenverfolgung zusammengearbeitet hat. Es gab zwei islamische Divisionen der Waffen-SS.

Als judenfeindlich kann man das Verhalten des Bundespräsidenten bezeichnen, der einen mehrfachen Judenmörder durch eine Kranzniederlegung geehrt und dem iranischen Staat gratuliert hat, der Israel beseitigen will. Als judenfeindlich kann man auch die Weigerung der Bundeskanzlerin bezeichnen, Jerusalem als Hauptstadt von Israel anzuerkennen. Außerdem unterstützt Frau Dr. Merkel die Bestrebungen zur Gründung eines Staates, der Israel beseitigen soll.

Sie haben in Ihrer Rede verdrängt, daß sich die AfD wehrt gegen die Islamisierung, gegen die Klimalüge, gegen die Desindustrialisierung und gegen die Abschaffung Deutschlands. In der CDU werden vernünftig denkende CDU-Politiker als "Krebsgeschwür" bezeichnet. Massiv fördert die CDU die Klimahysterie, obwohl Kohlendioxid-Emissionen nicht klimaschädlich sind.

Völlig übergangen haben Sie in Ihrer Rede, daß Ihre Partei den Bürgern Billionen Euro raubt zur Finanzierung der sinnlosen Energiewende. Sie haben nicht verraten, woher künftig bei Flaute der Strom herkommen soll. Sie haben nicht erwähnt, daß Ihre Partei den Strompreis seit 2000 unnötigerweise verdoppelt hat, was sich selbstverständlich auf die Konkurrenzfähigkeit der Wirtschaft auswirkt.

Zu befürchten ist, daß im Falle Ihrer Wahl zum Bundeskanzler die von Frau Dr. Merkel begonnene Ruinierung Deutschlands fortgesetzt wird.

Dieses Schreiben kann verbreitet werden. Siehe auch www.fachinfo.eu/laschet.pdf

Mit besorgten Grüßen
Hans Penner

veröffentlicht durch:

UTR |Umwelt|Technik|Recht| e.V.
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Der UTR |Umwelt|Technik|Recht| e.V., seine Mitglieder und Förderer stehen für Meinungsfreiheit in einer freien Gesellschaft.

Das Recht, seine Gedanken auszudrücken und frei mit anderen zu kommunizieren, bestätigt die Würde und den Wert jedes einzelnen Mitglieds der Gesellschaft und ermöglicht es jedem Einzelnen, sein volles menschliches Potenzial auszuschöpfen. Meinungsfreiheit ist also Selbstzweck – und verdient als solche den größten Schutz der Gesellschaft.

Der UTR e.V. vertritt den Standpunkt, dass ein Urteil erst dann möglich ist, wenn man alle Fakten und Ideen, aus welcher Quelle auch immer, berücksichtigt und seine eigenen Schlussfolgerungen gegen gegensätzliche Ansichten geprüft hat.

Der Verein ist zur Finanzierung seiner Projekte und Aktivitäten
auf Ihre finanzielle Unterstützung angewiesen.

Eine finanzielle Zuwendung an den UTR ist die einfache und unbürokratische Form, sich gesellschaftlich zu engagieren, gibt Ihrem Engagement eine Stimme und trägt zur Finanzierung der UTR Projekte bei.

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Der UTR e.V. dient dem Gemeinwohl und verzichtet ganz bewusst auf das steuerliche Privileg der „Gemeinnützigkeit“. Dadurch muss er keine Rücksicht auf die Hand, die ihn füttert  nehmen.

Die Meinungsfreiheit ist das Fundament der Selbstverwirklichung, die es zu bewahren und zu schützen gilt.  Daher sind alle Meinungen bzw. Standpunkte aus Umwelt,Technik, Recht, Finanzen, Politik und Gesellschaft auf der UTR e.V. Internetseite https://www.ad-infinitum.online  willkommen.

Das Ausmaß, in dem sich die Menschen mit dem UTR e.V. Slogan
„gesund und glücklich in einer intakten Umwelt  leben“
persönlich  verbunden fühlen,  ist für das eigene Glück entscheidend.
sondern Sie machen sich selbst zu Ihres eigenen Glückes Schmied.
„gesund und glücklich in einer intakten Umwelt  leben“

Wer Angst hat, er könnte etwas falsch machen und der Umwelt schaden, anstatt sie zu hegen und zu pflegen, hat sich bestimmt schon eine der folgenden Fragen gestellt:

  • Darf man noch Diesel Fahren?
  • Warum will niemand ein Elektro-Auto?
  • Wo kommt der Strom für E-Autos her?
  • Darf man noch Pommes frites essen?
  • Darf man noch Fleisch essen?
  • Darf man Plastiktüten benutzen?
  • Alles nur Chemie oder was?

Diese und noch 30 weitere Fragen werden in dem neu erschienen Buch „Mit Vollgas gegen die Natur“ „Wie Umweltschutz zum Ökowahn wird von Holger Douglas ausführlich und verständlich beantwortet.
Holger Douglas ist Wissenschafts- und Technikjournalist. „In den 36 Kapiteln dieses spannenden und flüssig zu lesenden Buchs verbergen sich handfeste Überraschungen“, sagt Horst Roosen, Vorstand des UTR |Umwelt|Technik|Recht| e.V. Man legt es tatsächlich von der ersten bis zur letzten Seite nicht mehr aus der Hand!

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und wie sich der Infraschall auf die Gesundheit auswirkt der sollte das Buch des Biologen Wolfgang Müller „Krankmacher Windkraftanlagen? Auswirkungen des Infraschalls auf unsere Gesundheit“ lesen. Das Buch kostet 16,90 Euro, erschien am 14.Juli 2019 und kann
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Tempolimit: Es gibt keine „richtige“ und keine „falsche“ Geschwindigkeit. Es kommt immer darauf an wer am Lenkrad sitzt!

Laut Umfragen sollen über 50 Prozent der Deutschen für ein Tempolimit auf deutschen Autobahnen sein. In den Medienberichten ist die Rede von einem »breiten gesellschaftlichen Bündnis«. So breit scheint das Bündnis aber nicht zu sein. „Was solche Umfragen Wert sind, zeigt sich in der Regel, wenn darüber verbindlich per Wahl abgestimmt werden soll“, befindet Horst Roosen, Vorstand des UTR |Umwelt|Technik|Recht| e.V.

Es ist ein „alter Hut“ über ein Tempolimit auf deutschen Autobahnen zu diskutieren. Es gibt keine „richtige“ und keine „falsche“ Geschwindigkeit. Es kommt immer darauf an wer am Lenkrad sitzt!

Für eine freie Fahrt für freie Bürger sorgten 1934 die Nazis. Sie hoben alle bestehenden Geschwindigkeitsbegrenzungen auf und schafften sogar die KFZ-Steuer ab. Nach fünf Jahren war aber wieder Schluss damit. Außerorts durfte dann nur noch mit maximal 100 km/h und in der Stadt mit 60 km/h gefahren werden.

1953 wurden alle bestehenden Tempolimits aufgehoben. Heute unvorstellbar, dass man in geschlossenen Ortschaften so schnell fahren konnte, wie man wollte. Ab 1957  durfte in geschlossenen Ortschaften nur noch 50 km/h gefahren werden. Es hatte durch die Raserei einfach zu viel Tote und verletzte gegeben. 1972 kam dann die Einschränkung von 100 km/h auf Landstraßen.

Zu allen Zeiten hat es bei geplanten Änderungen der vorgeschriebenen Geschwindigkeit emotionale Debatten gegeben. Das sah man sogar die Demokratie gefährdet. In der Rückschau stellt sich heraus, dass es immer die gleichen Gründe waren die schlussendlich zu einer Änderung geführt haben: Sicherheit und Umwelt bzw. Ressourcenschonung.

„Wenn demnächst viele E-Autos auf unseren Straßen unterwegs sein sollten, dann dürfte sich das Thema Tempolimit auf Autobahnen, durch die technischen Gegebenheiten, von selbst erledigt haben“, denkt UTR e.V. Vorstand Horst Roosen.

Lesen Sie nachfolgend den Beitrag von Holger Douglas:

Tempolimit: Bundesrat stimmt dagegen

Der Bundesrat hat klar gegen ein generelles Tempolimit auf den Autobahnen entschieden. Mittlerweile stellt sich ohnehin eher die Frage, wo es angesichts von Staus, Dauerbaustellen, unsicheren Brücken und ramponierten Fahrbahnen noch möglich ist, schnell zu fahren.
 
Soll wieder so lange abgestimmt werden, bis das Ergebnis passt? Jetzt hat der Bundesrat klar gegen ein generelles Tempolimit auf den Autobahnen gestimmt. Keine Mehrheit fand der Vorschlag des Umweltausschusses, eine Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h für Autobahnen in die Straßenverkehrsordnung hinein zu schreiben. Schon vor kurzem lehnte bereits der Bundestag einen entsprechenden Vorschlag ab.

Im internationalen Vergleich zählen deutsche Autobahnen jedoch zu den sichersten. In anderen Ländern passieren wesentlich mehr Unfälle auch mit tödlichen Folgen als in Deutschland, obwohl dort überall Geschwindigkeiten reduziert sind.

Nur noch auf wenigen Kilometern auf den Autobahnen gibt es keine Geschwindigkeitsbeschränkungen. Die Autobahnen hierzulande gelten als vergleichsweise sicher, die meisten Unfälle passieren bei niedrigeren Geschwindigkeiten auf innerstädtischen und auf Landstraßen. Entscheidend ist nicht die absolute Geschwindigkeit, sondern die für den jeweiligen Streckenteil angepasste. An bestimmten Stellen können bereits 50 km/h zu schnell sein, während auf einer freien Autobahn deutlich mehr als 130 noch gut vertretbar sind. Bei starkem Regen oder Schnee sind auch Tempo 130 zu viel. Wer will, muss bekanntlich nicht schneller fahren.

Nichts spricht aber dagegen, auf den letzten freien Strassenteilen das Auto schnell rollen zu lassen. Die Fahrzeuge sind dementsprechend konstruiert, dass Fahrwerk und Bremsen ihre Dienste tun und die Autos sicher auf der Straße halten. Eines der wenigen Werbeargumente für den deutschen Automobilbau übrigens noch weltweit.
Mittlerweile stellt sich die Frage auch eher andersherum: Wo ist es angesichts von Staus, Dauerbaustellen und unsicheren Brücken und gesperrten Brücken und ramponierten Fahrbahnen noch möglich, schnell zu fahren?

Die einschlägigen NGOs und Lobbyvereine wie Deutsche Umwelthilfe we.V., Verkehrsklub Deutschland und unter anderem der BUND wollten Tempo 120 und am besten gleichzeitig Tempo 30 in den Städten. Sie zitieren gern angeblich aktuelle Umfragen, nach denen die Mehrheit der Deutschen für ein Limit sei. In den Medienberichten ist dann die Rede von einem »breiten gesellschaftlichen Bündnis«. So breit scheint das Bündnis nicht zu sein, die Umfragen fanden wohl eher unter den Mitgliedern dieser Organisationen statt.

Sieht man sich die mehrere hunderttausend Fans zählende Facebook Seite von »Fridays for Hubraum« an, dürften erhebliche Zweifel an solchen dubiosen Umfragen aufkommen. Bei einer etwas seriöseren Umfrage von Bild stimmten 70 Prozent der Befragten gegen das Limit. Selbst die eigenen Genossen der Linken stimmten in Gedenken an ihre alten Trabizeiten seinerzeit vor der Bundestagsentscheidung deutlich gegen ein Tempolimit.

Dass der ADFC, der Allgemeine Deutsche Fahrradclub für ein Tempolimit ist, kann kaum überraschen. Amüsant dagegen die Äußerung des mit Steuermillionen gefütterten ominösen Vereins Deutsche Umwelthilfe, der der CSU eine inhaltliche Zusammenarbeit mit der AfD vorwarf. Beide Parteien sprachen sich gegen das Tempolimit aus.

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  • Darf man noch Diesel Fahren?
  • Warum will niemand ein Elektro-Auto?
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  • Darf man noch Pommes frites essen?
  • Darf man noch Fleisch essen?
  • Darf man Plastiktüten benutzen?
  • Alles nur Chemie oder was?

Diese und noch 30 weitere Fragen werden in dem neu erschienen Buch „Mit Vollgas gegen die Natur“ „Wie Umweltschutz zum Ökowahn wird von Holger Douglas ausführlich und verständlich beantwortet.
Holger Douglas ist Wissenschafts- und Technikjournalist. „In den 36 Kapiteln dieses spannenden und flüssig zu lesenden Buchs verbergen sich handfeste Überraschungen“, sagt Horst Roosen, Vorstand des UTR |Umwelt|Technik|Recht| e.V. Man legt es tatsächlich von der ersten bis zur letzten Seite nicht mehr aus der Hand!

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Freitag, Februar 14, 2020

Erste Schritte für Anlage - und Cyber- Betrugsopfer zur Vermögenswiederherstellung auf Teil-Erfolgsbasis.

Geldvernichter – besonders wenn sie vom Ausland aus agieren - haben in Deutschland von der Justiz kaum etwas zu befürchten! Wenn Arbeitnehmer ihr durch harte Arbeit verdientes Geld in eine Kapitalanlage investieren, wollen Sie in der Regel nicht spekulieren, sondern mit einer sicheren Anlage für Ihr Alter vorsorgen. Das funktioniert in der Regel auch nur mit entsprechendem Konsumverzicht.

Kaum ein Anleger rechnet damit, dass er sein Geld auf diese Weise aber auch verlieren kann. Tatsächlich gehen aber Jahr für Jahr Milliarden Euros Anlegergeld verloren. Die Gründe dafür sind vielfältig und reichen von Schlecht- oder Falschberatung über miese Finanzprodukte bis zum klassischen Kapitalanlagebetrug.

Der ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung kritisiert, dass diese Geldvernichter in Deutschland von der Justiz kaum etwas zu befürchten haben.

  • Wenn es zum Totalverlust kommt ist das für den Kleinanleger oft ein wirtschaftliches Desaster. Der Anleger ist geschockt und gibt sich in vielen Fällen selbst die Schuld an dem Verlust. Er läuft jetzt Gefahr endgültig zum Opfer zu werden!

Interessierten Kreisen ist es durch ständige Wiederholung der falschen Behauptung „werfen Sie kein GUTES GELD dem SCHLECHTEN GELD hinterher“ tatsächlich gelungen, dies als allgemein gültige Tatsache in der Gesellschaft zu etablieren. Das erklärt warum sich relativ wenige geschädigte Anleger wehren. Diese Haltung ist aber quasi eine Einladung an die Abzocker ihr mieses Geschäft unbeeindruckt fort zu setzen.

Es liegt im Interesse der Finanzlobby, dass bei dem Anleger der Eindruck entsteht, die gescheiterte Kapitalanlage sei das kleinere Übel.

  • Bei dem ESK versteht man, dass Opfer von mieser Anlageberatung und Kapitalanlagebetrug in vielen Fällen vor einem finanziellen Fiasko stehen und am Boden zerstört sind und meist auch  nicht mehr wissen, wem sie eigentlich noch Vertrauen entgegen bringen können.

Der ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung  unterstützt nach Kräften das wichtigste Ziel der geschädigten Anleger, die Wiederbeschaffung des investierten Geldes.

Weil Menschen lieber Kosten vermeiden als in eine Chance zu investieren, verzichten Sie in vielen Fällen auf ihr eigenes bereits investiertes Geld. Aus diesem Grunde bietet der ESK betroffenen Anlegern an, die Forderung zunächst außergerichtlich auf Teil-Erfolgsbasis zu bearbeiten.

  • Für viele Anleger die sich bei der ESK Fördergemeinschaft angemeldet haben, hat sich dieser Schritt schon oft gelohnt, da mit den ersten außergerichtlichen Schritten auf Teil-Erfolgsbasis viele Informationen gesammelt werden konnten, die sich dann zur  angestrebten Vermögenswiederherstellung für die Mandanten, als äußerst hilfreich erweisen.

Forderungen zunächst über außergerichtliche Maßnahmen geltend zu machen ist in vielen Fällen  einer sofortigen gerichtlichen Klage zunächst vorzuziehen. Im Erfolgsfall verfügt der Betroffene nämlich  wesentlich schneller über sein Geld als es bei einer gerichtlichen Geltendmachung der Fall gewesen wäre.

Geschädigte Kapitalanleger die  verlässlich wissen möchten, welche konkreten Möglichkeiten in Ihrem Fall bestehen, können bei dem ESK einen Antrag als Fördermitglied zu der ESK Fördergemeinschaft Anlage- und Cyber-Betrug anfordern

  • Nach Eingang der Anmeldung erhält der Betroffene per E-Mail ein Frageformular zu seiner Anlage.

Nach Sichtung des Frageformulars und eventuell weiter mit eingereichter Informationen, wird der Rechtsanwalt, für den betreffenden Anleger als Fördermitglied der ESK Fördergemeinschaft Anlage und  Cyber-Betrug ohne Kosten, schriftlich eine Erfolgseinschätzung zu seinem Fall abgeben und ihm im Regelfall auch ein Mandat zur Rückforderung seiner Investition antragen. Dabei wird er auch die zu erwartenden Anwaltskosten beziffern.

Die ESK Fördergemeinschaft Anlage- und Cyber-Betrug  übernimmt für den Anleger 50% des vom ESK-Rechtsanwalt in seinem Mandatsangebot genannten Honorars gegen eine Erfolgsprovision.

Die Höhe der Erfolgsprovision (5% bis 20%) richtet sich nach der Höhe des einmaligen vom Anleger gezahlten Förderbeitrags.(ab 75.- € bis 600.- €). Die Erfolgsprovision bemisst sich von jenem Betrag, welcher von den in Anspruch genommenen Personen, gewidmet auf die Hauptsache samt Zinsen, durch die Tätigkeit des ESK-Rechtsanwalts hereingebracht werden kann.

Für Anleger die über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, wird der ESK Rechtsanwalt kostenlos eine Deckungsanfrage bei der Versicherung vornehmen. Sofern die Rechtsschutzversicherung in vollem Umfang Deckungszusage erteilt, sind  die betreffenden Anleger von allen Kosten, Gebühren und der Erfolgsprovision frei gestellt.

  • Betroffene Anleger die Verluste durch Kapitalanlage- und Cyber-Betrug   erlitten haben, können von dem reichhaltigen Erfahrungsschatz der ESK Vertragsanwälte profitieren.

Die ESK Vertragsanwälte betreuen Sie in Ihren Anliegen und stehen Ihnen als Rechtsanwälte mit Rat und Tat  in Deutschland, Österreich, Schweiz und Liechtenstein zur Seite.

Sehr oft kann durch schnelles Handeln weiterer Schaden abgehalten werden.

Ab sofort kann jeder Inhaber eines berechtigten Anspruchs den Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung mit dem zunächst außergerichtlichen Einzug seiner berechtigten Forderung auf Teil-Erfolgsbasis beauftragen!

Fazit
Wer sich der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen.

Betroffene können kostenlos und unverbindlich mittels Online Kontaktformular, Telefon, Mail, Fax oder auch per Briefpost das Anmeldeformular zur ESK Fördergemeinschaft  anfordern.

ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
EXPRESS INKASSO® GmbH
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
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Telefon: 06071-9816813
Telefax: 06071-9816829

Fördergemeinschaft zur Durchsetzung
von Geldansprüchen auf Erfolgsbasis

ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
Weitere Warnmeldungen: http://whistleblowertreff.24.eu

NEXO-Group, Berlin, kein nach § 32 KWGzugelassenes Unternehmen

Die BaFin weist darauf hin, dass die NEXO GROUP mit angeblichem Firmensitz in Berlin keine Erlaubnis gemäß § 32 Kreditwesengesetz (KWG) zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen im Inland hat. Das Unternehmen untersteht nicht der Aufsicht der BaFin.

Die NEXO-GROUP wirbt auf ihrer Website www.nexo-group.com unter anderem für „accounts“, mit denen Fremdwährungen (sog. FOREX-Trading) und Kryptowährungen gehandelt werden könnten. Das Unternehmen ist unter der auf seiner Homepage angegebenen Anschrift nicht zu ermitteln.

Quelle: © Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht / http://www.bafin.de
***
Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der BaFin.

Ohne die erforderliche Erlaubnis der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben.

Erlaubnisvorbehalt und Verbot gelten auch für Personen und Unternehmen, die keine Zweigstelle oder sonstige physische Präsenz in Deutschland unterhalten und ihr Geschäft allein im Wege des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs betreiben wollen. Sie gelten also unabhängig davon, ob das betreffende Geschäft ausschließlich in Deutschland für Kunden in Deutschland, aus dem Ausland nach Deutschland herein oder aus Deutschland hinaus ins Ausland betrieben wird. (Quelle:BaFin)

Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt ist seinen Kunden gegenüber, zum Schadensersatz verpflichtet.

Wer von einem ihm unbekannten Unternehmen kontaktiert wird, sollte fragen welche Aufsichtsbehörde die Genehmigung zur Erbringung von Finanzdienstleistungen erteilt hat. Ein Anruf bei dieser Behörde schafft dann Klarheit ob die Auskunft stimmt oder nicht!

Der ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung  unterstützt nach Kräften das wichtigste Ziel der geschädigten Anleger, die Wiederbeschaffung des investierten Geldes.

Die ESK Vertrauensanwälte betreuen Sie in Ihren Anliegen und stehen Ihnen als Rechtsanwälte mit Rat und Tat  in Deutschland, Österreich, Schweiz und Liechtenstein zur Seite.

Sehr oft kann durch schnelles Handeln weiterer Schaden abgehalten werden.

Fazit
Wer sich der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen.

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Donnerstag, Februar 13, 2020

Cryptomarket: Auf der Warnliste der Finanzaufsicht in Großbritannien

Wie dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung am 13.02.2020 über seine Internetseite whistleblowertreff.24.eu mitgeteilt wurde, hat die Finanzaufsicht FCA Financial Conduct Authority in Großbritannien (https://www.fca.org.uk) folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste gesetzt.


Cryptomarket
108841, Moscow city
Troitsk city, ul. 2nd Scientific, d. 4/2, pom. VI, com. 3
               OGRN 5177746199791 TIN 7751116026 KPP 775101001 OKVED 46.73
Telephone: +44 2039660001 - 44 7480730359
Email: billing@cryptopmarket.com; support@cryptopmarket.com
Website: https://www.cryptopmarket.com/

Diese Firma ist nicht von der FCA autorisiert und richtet sich an Personen in Großbritannien. Aufgrund dieser  Informationen ist die FCA der Ansicht, dass es sich um regulierte Aktivitäten handelt, für die eine Genehmigung erforderlich ist. Deshalb hat sie diese Firma zu ihrer Liste der nicht autorisierten Firmen und Personen hinzugefügt.


Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der BaFin.

Ohne die erforderliche Erlaubnis der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben.

Erlaubnisvorbehalt und Verbot gelten auch für Personen und Unternehmen, die keine Zweigstelle oder sonstige physische Präsenz in Deutschland unterhalten und ihr Geschäft allein im Wege des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs betreiben wollen. Sie gelten also unabhängig davon, ob das betreffende Geschäft ausschließlich in Deutschland für Kunden in Deutschland, aus dem Ausland nach Deutschland herein oder aus Deutschland hinaus ins Ausland betrieben wird. (Quelle:BaFin)

Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt ist seinen Kunden gegenüber, zum Schadensersatz verpflichtet.
***
Für Informanten:

Die Information eines Hinweisgebers, der über mögliche Verstöße informiert, ist eine der mächtigsten Waffen im Kampf gegen Betrüger, Abzocker und ohne Erlaubnis der zuständigen Behörden tätige Unternehmen.  

Durch ihre Kenntnis der Umstände und der verantwortlichen Personen können Hinweisgeber dem ESK helfen, mögliche Betrugsfälle und andere Verstöße viel früher als sonst möglich zu erkennen und darüber Öffentlichkeit herzustellen.  Whistleblower tragen erheblich dazu bei, den Schaden für die Anleger so gering wie möglich zu halten, die Integrität der Kapitalmärkte besser zu wahren und die für rechtswidriges Verhalten Verantwortlichen schneller zur Rechenschaft zu ziehen.

Der ESK sichert allen Informanten absolute Vertraulichkeit zu.

Der Name eines Informanten wird niemals preis gegeben. Er wird auch nicht gespeichert. Vertrauliche Informationen und Unterlagen erreichen uns per Mail esk-schutzbund@email.de  oder per Briefpost an den ESK zu Händen von Horst Roosen.

Mit der Zusendung wird der ESK  zur freien Verwendung und Veröffentlichung aller Informationen berechtigt.

Garantie: Die Identität eines Informanten wird niemals preisgegeben. Es werden keinerlei personenbezogenen Daten gespeichert.

Dringende Bitte: keine faktenlosen Gerüchte, nur nachvollziehbare Informationen. Danke!

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Betroffene Anleger finden Hilfe hier 


OFFENER BRIEF AN: Herrn Björn Höcke, AfD Thüringen

von: Dipl.-Chem. Dr. rer. nat. Hans Penner, 76351 Linkenheim-Hochstetten
an: Herrn Björn Höcke, AfD Thüringen
Kopien: an Multiplikatoren

Sehr geehrter Herr Höcke,

Sie gefährden die AfD! Die AfD ist keine nationalsozialistische Partei, weil sie islamkritisch und nicht judenfeindlich ist. Die AfD ist gegen die Islamisierung Deutschlands, gegen den Abbau der inneren Sicherheit, gegen die Klimahysterie, gegen die Desindustrialisierung Deutschlands und gegen die Abschaffung Deutschlands als souveränen Staat. 

Zweifellos gibt es viele Bürger, die diese Einstellung teilen und die AfD unterstützen würden. Diese Bürger lehnen jedoch Ihre verwerfliche nationalistische Propaganda ab. Sie schaden deshalb der AfD!

Strikt abzulehnen sind folgende Äußerungen von Ihnen:

 „Christentum und Judentum stellen einen Antagonismus dar. Darum kann ich mit dem Begriff des christlich-jüdischen Abendlands nichts anfangen.“ (auf einer Veranstaltung der „Jungen Alternative Berlin“ am 26. September 2015). Diese Aussage ist falsch. Jesus Christus war Jude. Die Apostel waren Juden. Die ersten christlichen Gemeinden bestanden vorwiegend aus Juden. Jesus ist der Messias der Juden. Sie vertreten die Einstellung der üblen "Deutschen Christen" im NS-Staat.

„Ich will, dass Deutschland nicht nur eine tausendjährige Vergangenheit hat. Ich will, dass Deutschland auch eine tausendjährige Zukunft hat.“ (auf einer Kundgebung im Oktober 2015). Das ist eine leere propagandistische Phrase. Sie weckt sofort die Assoziation zum "Tausendjährigen Reich" der Nationalsozialisten.

„Sigmar Gabriel, dieser Volksverderber, anders kann ich ihn nicht nennen.“ (auf einer Demo in Erfurt, März 2016. Den Begriff „Volksverderber“ verwendete Adolf Hitler bereits in „Mein Kampf“). Das ist ein übler Stil. Wir brauchen in der Politik sachliche und argumentative Diskussionen, keine Hetze.

„Die Sehnsucht der Deutschen nach einer geschichtlichen Figur, welche einst die Wunden im Volk wieder heilt, die Zerrissenheit überwindet und die Dinge in Ordnung bringt, ist tief in unserer Seele verankert, davon bin ich überzeugt.“ (Buch "Niemals zweimal in denselben Fluß"). Diese offensichtlich von Ihnen geteilte "Sehnsucht" ist nichts anderes als der Wunsch nach einem Diktator und nach Abschaffung der Demokratie.

Sie unterstützen die destruktiven neomarxistischen Kräfte in Deutschland, weil Sie ihnen Munition und Argumente liefern. 

Ich bemühe mich um Verbreitung dieses Schreibens. Siehe www.fachinfo.eu/hoecke.pdf.

Mit besorgten Grüßen
Hans Penner

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Das Recht, seine Gedanken auszudrücken und frei mit anderen zu kommunizieren, bestätigt die Würde und den Wert jedes einzelnen Mitglieds der Gesellschaft und ermöglicht es jedem Einzelnen, sein volles menschliches Potenzial auszuschöpfen. Meinungsfreiheit ist also Selbstzweck – und verdient als solche den größten Schutz der Gesellschaft.

Der UTR e.V. vertritt den Standpunkt, dass ein Urteil erst dann möglich ist, wenn man alle Fakten und Ideen, aus welcher Quelle auch immer, berücksichtigt und seine eigenen Schlussfolgerungen gegen gegensätzliche Ansichten geprüft hat.

Der Verein ist zur Finanzierung seiner Projekte und Aktivitäten
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Der UTR e.V. dient dem Gemeinwohl und verzichtet ganz bewusst auf das steuerliche Privileg der „Gemeinnützigkeit“. Dadurch muss er keine Rücksicht auf die Hand, die ihn füttert  nehmen.

Die Meinungsfreiheit ist das Fundament der Selbstverwirklichung, die es zu bewahren und zu schützen gilt.  Daher sind alle Meinungen bzw. Standpunkte aus Umwelt,Technik, Recht, Finanzen, Politik und Gesellschaft auf der UTR e.V. Internetseite https://www.ad-infinitum.online  willkommen.

Das Ausmaß, in dem sich die Menschen mit dem UTR e.V. Slogan
„gesund und glücklich in einer intakten Umwelt  leben“
persönlich  verbunden fühlen,  ist für das eigene Glück entscheidend.
sondern Sie machen sich selbst zu Ihres eigenen Glückes Schmied.
„gesund und glücklich in einer intakten Umwelt  leben“

Wer Angst hat, er könnte etwas falsch machen und der Umwelt schaden, anstatt sie zu hegen und zu pflegen, hat sich bestimmt schon eine der folgenden Fragen gestellt:

  • Darf man noch Diesel Fahren?
  • Warum will niemand ein Elektro-Auto?
  • Wo kommt der Strom für E-Autos her?
  • Darf man noch Pommes frites essen?
  • Darf man noch Fleisch essen?
  • Darf man Plastiktüten benutzen?
  • Alles nur Chemie oder was?

Diese und noch 30 weitere Fragen werden in dem neu erschienen Buch „Mit Vollgas gegen die Natur“ „Wie Umweltschutz zum Ökowahn wird von Holger Douglas ausführlich und verständlich beantwortet.
Holger Douglas ist Wissenschafts- und Technikjournalist. „In den 36 Kapiteln dieses spannenden und flüssig zu lesenden Buchs verbergen sich handfeste Überraschungen“, sagt Horst Roosen, Vorstand des UTR |Umwelt|Technik|Recht| e.V. Man legt es tatsächlich von der ersten bis zur letzten Seite nicht mehr aus der Hand!

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Wer Antworten sucht, ob Windkraftanlagen Krankmacher sind:

und wie sich der Infraschall auf die Gesundheit auswirkt der sollte das Buch des Biologen Wolfgang Müller „Krankmacher Windkraftanlagen? Auswirkungen des Infraschalls auf unsere Gesundheit“ lesen. Das Buch kostet 16,90 Euro, erschien am 14.Juli 2019 und kann
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Belgische Finanzaufsicht (FSMA) warnt vor betrügerischen Investitionsangeboten für Whisky

Wie dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung am 13.02.2020 über seine Internetseite  whistleblowertreff.24.eu mitgeteilt wurde, warnt die Finanzaufsichtsbehörde von Belgien Financial Services and Markets Authority (FSMA) (https://www.fsma.be) vor betrügerischen Investitionsangeboten für Whisky.

Die Financial Services and Markets Authority (FSMA) teilt dazu mit, dass die Opfer telefonisch von einem Verkäufer kontaktiert werden, der ihnen Investitionen in Whisky anbietet und sie auffordert, eine Online-Handelsplattform für feine Whiskys zu konsultieren. Diese Unternehmen bieten die Möglichkeit, Whiskyflaschen zu  erwerben, diese  für Sie in einem Keller zu  lagern und einige große Abnehmer zu  finden,  damit Sie einen  ansehnlichen Gewinn erzielen können. Interessenten haben nichts zu tun, die Unternehmen kümmern sich um alles! Das Konzept ist jedoch  zu gut, um wahr zu sein. Am Ende, trotz der Versprechungen, erhalten die Investoren   ihr Geld nie zurück, warnt die FSMA.

Laut FSMA sollen in den letzten Wochen folgende verdächtige Unternehmen aktiv gewesen sein, die hinter den folgend genannten Websites stehen und sich mit Angeboten an die Belgier gewandt haben:

www.epargne-whisky.com
www.whisky-prestige.com

Die FSMA warnt davor, dass diese Unternehmen  keine Zulassung besitzen und daher in Belgien keine Wertpapierdienstleistungen anbieten dürfen . Darüber hinaus ist es sehr wahrscheinlich, dass es sich um Investitionsbetrug handelt, was bedeutet, dass die investierten Beträge letztendlich nie erstattet werden.
***
Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der BaFin. Ohne die erforderliche Erlaubnis der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben.

Erlaubnisvorbehalt und Verbot gelten auch für Personen und Unternehmen, die keine Zweigstelle oder sonstige physische Präsenz in Deutschland unterhalten und ihr Geschäft allein im Wege des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs betreiben wollen. Sie gelten also unabhängig davon, ob das betreffende Geschäft ausschließlich in Deutschland für Kunden in Deutschland, aus dem Ausland nach Deutschland herein oder aus Deutschland hinaus ins Ausland betrieben wird. (Quelle:BaFin)

Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt ist seinen Kunden gegenüber, zum Schadensersatz verpflichtet.
***
Für Informanten:

Die Information eines Hinweisgebers, der über mögliche Verstöße informiert, ist eine der mächtigsten Waffen im Kampf gegen Betrüger, Abzocker und ohne Erlaubnis der zuständigen Behörden tätige Unternehmen. 

Durch ihre Kenntnis der Umstände und der verantwortlichen Personen können Hinweisgeber dem ESK helfen, mögliche Betrugsfälle und andere Verstöße viel früher als sonst möglich zu erkennen und darüber Öffentlichkeit herzustellen.  Whistleblower tragen erheblich dazu bei, den Schaden für die Anleger so gering wie möglich zu halten, die Integrität der Kapitalmärkte besser zu wahren und die für rechtswidriges Verhalten Verantwortlichen schneller zur Rechenschaft zu ziehen.

Der ESK sichert allen Informanten absolute Vertraulichkeit zu.

Der Name eines Informanten wird niemals preis gegeben. Er wird auch nicht gespeichert. Vertrauliche Informationen und Unterlagen erreichen uns per Mail esk-schutzbund@email.de  oder per Briefpost an den ESK zu Händen von Horst Roosen.

Mit der Zusendung wird der ESK  zur freien Verwendung und Veröffentlichung aller Informationen berechtigt.

Garantie: Die Identität eines Informanten wird niemals preisgegeben. Es werden keinerlei personenbezogenen Daten gespeichert.

Dringende Bitte: keine faktenlosen Gerüchte, nur nachvollziehbare Informationen. Danke!

ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
EXPRESS INKASSO® GmbH
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816813
Telefax: 06071-9816829

Fördergemeinschaft zur Durchsetzung
von Geldansprüchen auf Erfolgsbasis

ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
Betroffene Anleger finden Hilfe hier 





FXNOBELS: Auf der Warnliste der der estnischen Finanzaufsichtsbehörde.

Wie dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung über seine Internetseite http://whistleblowertreff.24.eu  am 13.02.02020 mitgeteilt wurde, hat die estnische Finanzaufsichtsbehörde  (Finantsinspektsioon)  (http://www.fi.ee)  folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste gesetzt:

FXNOBELS
fxnobels.pro

Finantsinspektsioon (die estnische Finanzaufsichtsbehörde) teilt den Anlegern mit, dass sich FXNOBELS  nach Kenntnis von Finantsinspektsioon an die estnische Bevölkerung gewandt hat und ihnen Wertpapierdienstleistungen anbietet. FXNOBELS besitzt keine Aktivitätslizenz für die Erbringung von Wertpapierdienstleistungen in Estland und ist daher nicht berechtigt, Wertpapierdienstleistungen in Estland zu erbringen.

***
Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der BaFin.

Ohne die erforderliche Erlaubnis der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben.

Erlaubnisvorbehalt und Verbot gelten auch für Personen und Unternehmen, die keine Zweigstelle oder sonstige physische Präsenz in Deutschland unterhalten und ihr Geschäft allein im Wege des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs betreiben wollen. Sie gelten also unabhängig davon, ob das betreffende Geschäft ausschließlich in Deutschland für Kunden in Deutschland, aus dem Ausland nach Deutschland herein oder aus Deutschland hinaus ins Ausland betrieben wird. (Quelle:BaFin)

Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt ist seinen Kunden gegenüber, zum Schadensersatz verpflichtet.
Für Informanten:

Die Information eines Hinweisgebers, der über mögliche Verstöße informiert, ist eine der mächtigsten Waffen im Kampf gegen Betrüger, Abzocker und ohne Erlaubnis der zuständigen Behörden tätige Unternehmen. 

Durch ihre Kenntnis der Umstände und der verantwortlichen Personen können Hinweisgeber dem ESK helfen, mögliche Betrugsfälle und andere Verstöße viel früher als sonst möglich zu erkennen und darüber Öffentlichkeit herzustellen.  Whistleblower tragen erheblich dazu bei, den Schaden für die Anleger so gering wie möglich zu halten, die Integrität der Kapitalmärkte besser zu wahren und die für rechtswidriges Verhalten Verantwortlichen schneller zur Rechenschaft zu ziehen.

Der ESK sichert allen Informanten absolute Vertraulichkeit zu.

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