Geldvernichter – besonders wenn sie vom Ausland aus agieren
- haben in Deutschland von der Justiz kaum etwas zu befürchten! Wenn
Arbeitnehmer ihr durch harte Arbeit verdientes Geld in eine Kapitalanlage
investieren, wollen Sie in der Regel nicht spekulieren, sondern mit einer
sicheren Anlage für Ihr Alter vorsorgen. Das funktioniert in der Regel auch nur
mit entsprechendem Konsumverzicht.
Kaum ein Anleger rechnet damit, dass er sein Geld auf diese
Weise aber auch verlieren kann. Tatsächlich gehen aber Jahr für Jahr Milliarden
Euros Anlegergeld verloren. Die Gründe dafür sind vielfältig und reichen von
Schlecht- oder Falschberatung über miese Finanzprodukte bis zum klassischen
Kapitalanlagebetrug.
Der ESK Express
Schutzbund gegen Kapitalvernichtung kritisiert, dass diese Geldvernichter in
Deutschland von der Justiz kaum etwas zu befürchten haben.
- Wenn
es zum Totalverlust kommt ist das für den Kleinanleger oft ein
wirtschaftliches Desaster. Der Anleger ist geschockt und gibt sich in
vielen Fällen selbst die Schuld an dem Verlust. Er läuft jetzt Gefahr
endgültig zum Opfer zu werden!
Interessierten Kreisen ist es durch ständige Wiederholung
der falschen Behauptung „werfen Sie kein GUTES GELD dem SCHLECHTEN GELD
hinterher“ tatsächlich gelungen, dies als allgemein gültige Tatsache in der
Gesellschaft zu etablieren. Das erklärt warum sich relativ wenige geschädigte Anleger
wehren. Diese Haltung ist aber quasi eine Einladung an die Abzocker ihr mieses
Geschäft unbeeindruckt fort zu setzen.
Es liegt im Interesse
der Finanzlobby, dass bei dem Anleger der Eindruck entsteht, die gescheiterte
Kapitalanlage sei das kleinere Übel.
- Bei
dem ESK versteht man, dass Opfer von mieser Anlageberatung und
Kapitalanlagebetrug in vielen Fällen vor einem finanziellen Fiasko stehen
und am Boden zerstört sind und meist auch
nicht mehr wissen, wem sie eigentlich noch Vertrauen entgegen
bringen können.
Der ESK Express
Schutzbund gegen Kapitalvernichtung unterstützt nach Kräften das
wichtigste Ziel der geschädigten Anleger, die Wiederbeschaffung des
investierten Geldes.
Weil Menschen lieber Kosten vermeiden als in eine Chance zu
investieren, verzichten Sie in vielen Fällen auf ihr eigenes bereits
investiertes Geld. Aus diesem Grunde bietet der ESK betroffenen Anlegern an,
die Forderung zunächst außergerichtlich auf Teil-Erfolgsbasis zu bearbeiten.
- Für
viele Anleger die sich bei der ESK Fördergemeinschaft angemeldet haben,
hat sich dieser Schritt schon oft gelohnt, da mit den ersten
außergerichtlichen Schritten auf Teil-Erfolgsbasis viele Informationen
gesammelt werden konnten, die sich dann zur angestrebten
Vermögenswiederherstellung für die Mandanten, als äußerst hilfreich
erweisen.
Forderungen zunächst über außergerichtliche Maßnahmen
geltend zu machen ist in vielen Fällen einer sofortigen gerichtlichen
Klage zunächst vorzuziehen. Im Erfolgsfall verfügt der Betroffene nämlich
wesentlich schneller über sein Geld als es bei einer gerichtlichen
Geltendmachung der Fall gewesen wäre.
Geschädigte Kapitalanleger die verlässlich wissen möchten, welche konkreten
Möglichkeiten in Ihrem Fall bestehen, können bei dem ESK einen Antrag als Fördermitglied
zu der ESK Fördergemeinschaft Anlage- und Cyber-Betrug anfordern
- Nach
Eingang der Anmeldung erhält der Betroffene per E-Mail ein Frageformular
zu seiner Anlage.
Nach Sichtung des Frageformulars und
eventuell weiter mit eingereichter Informationen, wird der Rechtsanwalt, für
den betreffenden Anleger als Fördermitglied der ESK Fördergemeinschaft Anlage
und Cyber-Betrug ohne Kosten,
schriftlich eine Erfolgseinschätzung zu seinem Fall abgeben und ihm im
Regelfall auch ein Mandat zur Rückforderung seiner Investition antragen. Dabei
wird er auch die zu erwartenden Anwaltskosten beziffern.
Die ESK
Fördergemeinschaft Anlage- und Cyber-Betrug
übernimmt für den Anleger 50% des vom ESK-Rechtsanwalt in seinem
Mandatsangebot genannten Honorars gegen eine Erfolgsprovision.
Die Höhe der Erfolgsprovision (5% bis 20%) richtet sich nach
der Höhe des einmaligen vom Anleger gezahlten Förderbeitrags.(ab 75.- € bis
600.- €). Die Erfolgsprovision bemisst sich von jenem Betrag, welcher von den
in Anspruch genommenen Personen, gewidmet auf die Hauptsache samt Zinsen, durch
die Tätigkeit des ESK-Rechtsanwalts hereingebracht werden kann.
Für Anleger die über eine Rechtsschutzversicherung verfügen,
wird der ESK Rechtsanwalt kostenlos eine Deckungsanfrage bei der Versicherung
vornehmen. Sofern die Rechtsschutzversicherung in vollem Umfang Deckungszusage
erteilt, sind die betreffenden Anleger von
allen Kosten, Gebühren und der Erfolgsprovision frei gestellt.
- Betroffene
Anleger die Verluste durch Kapitalanlage- und Cyber-Betrug erlitten haben, können
von dem reichhaltigen Erfahrungsschatz der ESK Vertragsanwälte profitieren.
Die ESK Vertragsanwälte betreuen Sie in Ihren Anliegen und
stehen Ihnen als Rechtsanwälte mit Rat und Tat in Deutschland, Österreich, Schweiz und Liechtenstein zur Seite.
Sehr oft kann durch
schnelles Handeln weiterer Schaden abgehalten werden.
Ab sofort kann jeder Inhaber eines berechtigten Anspruchs
den Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung mit dem zunächst
außergerichtlichen Einzug seiner berechtigten Forderung auf Teil-Erfolgsbasis
beauftragen!
Fazit
Wer sich der vorgenannten Optionen bedient, kann
sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen
finanziellen Einbußen führen.
Betroffene können kostenlos und unverbindlich mittels Online
Kontaktformular, Telefon, Mail, Fax oder auch per Briefpost das Anmeldeformular
zur ESK Fördergemeinschaft anfordern.
ESK Express Schutzbund
gegen Kapitalvernichtung
EXPRESS INKASSO® GmbH
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816813
Telefax: 06071-9816829
Fördergemeinschaft zur Durchsetzung
von Geldansprüchen auf Erfolgsbasis
ESK Express Schutzbund gegen
Kapitalvernichtung
Weitere Warnmeldungen: http://whistleblowertreff.24.eu
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