Mittwoch, Januar 29, 2020

RushBanq: Auf der Warnliste der Finanzaufsicht in Luxemburg.

Wie dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung über seine Internetseite whistleblowertreff.24.eu am 29. Januar 2020 mitgeteilt wurde, hat die Finanzaufsicht Commission de Surveillance du Secteur Financier (CSSF) in Luxemburg folgende Webseite auf ihre Warnliste gesetzt:

RushBanq
1 Allée Scheffer
2520 Luxembourg
www.rushbanq.com

Die Gesellschaft gibt vor, in 1, allée Scheffer, 2520 Luxembourg ansässig zu sein und Vermögensverwaltungs-/ und Beratungsdienstleistungen zu erbringen. Die CSSF informiert die Öffentlichkeit, dass ihr eine Gesellschaft namens RushBanq nicht bekannt ist und diese nicht über die erforderlichen Genehmigungen verfügt, um Wertpapierdienstleistungen oder andere Finanzdienstleistungen in oder von Luxemburg aus anzubieten.

***
Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der BaFin.

Ohne die erforderliche Erlaubnis der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben.

Erlaubnisvorbehalt und Verbot gelten auch für Personen und Unternehmen, die keine Zweigstelle oder sonstige physische Präsenz in Deutschland unterhalten und ihr Geschäft allein im Wege des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs betreiben wollen. Sie gelten also unabhängig davon, ob das betreffende Geschäft ausschließlich in Deutschland für Kunden in Deutschland, aus dem Ausland nach Deutschland herein oder aus Deutschland hinaus ins Ausland betrieben wird. (Quelle:BaFin)

Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt ist seinen Kunden gegenüber, zum Schadensersatz verpflichtet.
***
Für Informanten:

Die Information eines Hinweisgebers, der über mögliche Verstöße informiert, ist eine der mächtigsten Waffen im Kampf gegen Betrüger, Abzocker und ohne Erlaubnis der zuständigen Behörden tätige Unternehmen. 

Durch ihre Kenntnis der Umstände und der verantwortlichen Personen können Hinweisgeber dem ESK helfen, mögliche Betrugsfälle und andere Verstöße viel früher als sonst möglich zu erkennen und darüber Öffentlichkeit herzustellen.  Whistleblower tragen erheblich dazu bei, den Schaden für die Anleger so gering wie möglich zu halten, die Integrität der Kapitalmärkte besser zu wahren und die für rechtswidriges Verhalten Verantwortlichen schneller zur Rechenschaft zu ziehen.

Der ESK sichert allen Informanten absolute Vertraulichkeit zu.

Der Name eines Informanten wird niemals preis gegeben. Er wird auch nicht gespeichert. Vertrauliche Informationen und Unterlagen erreichen uns per Mail esk-schutzbund@email.de  oder per Briefpost an den ESK zu Händen von Horst Roosen.

Mit der Zusendung wird der ESK  zur freien Verwendung und Veröffentlichung aller Informationen berechtigt.

Garantie: Die Identität eines Informanten wird niemals preisgegeben. Es werden keinerlei personenbezogenen Daten gespeichert.

Dringende Bitte: keine faktenlosen Gerüchte, nur nachvollziehbare Informationen. Danke!

EXPRESS INKASSO® GmbH
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816813
Telefax: 06071-9816829

Fördergemeinschaft zur Durchsetzung
von Geldansprüchen auf Erfolgsbasis

ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung

Betroffene Anleger finden Hilfe hier 

Der ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung  unterstützt nach Kräften das wichtigste Ziel der geschädigten Anleger, die Wiederbeschaffung des investierten Geldes.








KJ Invest Capital Ltd: Auf der Warnliste der FMA in Österreich.

Wie dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung über seine Internetseite whistleblowertreff.24.eu am 29. Januar 2020 mitgeteilt wurde, hat die Österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA)https://www.fma.gv.at  folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste gesetzt:
KJ Invest Capital Ltd
Global Gateway 8
Rue de La Perle Providence
Mahe, Seychelles
www.kjinvestcapital.com
contact@kjinvestcapital.com

Mit Bekanntmachung im Amtsblatt zur Wiener Zeitung vom 29. 01.2020 teilt die FMA daher mit, dass dieses Unternehmen nicht berechtigt ist, konzessionspflichtige Wertpapierdienstleistungen in Österreich zu erbringen. Es ist dem Anbieter daher die gewerbliche Anlageberatung in Bezug auf Finanzinstrumente (§ 3 Abs. 2 Z 1 WAG 2018) nicht gestattet.

Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der BaFin.

Ohne die erforderliche Erlaubnis der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben.

Erlaubnisvorbehalt und Verbot gelten auch für Personen und Unternehmen, die keine Zweigstelle oder sonstige physische Präsenz in Deutschland unterhalten und ihr Geschäft allein im Wege des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs betreiben wollen. Sie gelten also unabhängig davon, ob das betreffende Geschäft ausschließlich in Deutschland für Kunden in Deutschland, aus dem Ausland nach Deutschland herein oder aus Deutschland hinaus ins Ausland betrieben wird. (Quelle:BaFin)

Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt ist seinen Kunden gegenüber, zum Schadensersatz verpflichtet.
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Für Informanten:

Die Information eines Hinweisgebers, der über mögliche Verstöße informiert, ist eine der mächtigsten Waffen im Kampf gegen Betrüger, Abzocker und ohne Erlaubnis der zuständigen Behörden tätige Unternehmen. 

Durch ihre Kenntnis der Umstände und der verantwortlichen Personen können Hinweisgeber dem ESK helfen, mögliche Betrugsfälle und andere Verstöße viel früher als sonst möglich zu erkennen und darüber Öffentlichkeit herzustellen.  Whistleblower tragen erheblich dazu bei, den Schaden für die Anleger so gering wie möglich zu halten, die Integrität der Kapitalmärkte besser zu wahren und die für rechtswidriges Verhalten Verantwortlichen schneller zur Rechenschaft zu ziehen.

Der ESK sichert allen Informanten absolute Vertraulichkeit zu.

Der Name eines Informanten wird niemals preis gegeben. Er wird auch nicht gespeichert. Vertrauliche Informationen und Unterlagen erreichen uns per Mail esk-schutzbund@email.de  oder per Briefpost an den ESK zu Händen von Horst Roosen.

Mit der Zusendung wird der ESK  zur freien Verwendung und Veröffentlichung aller Informationen berechtigt.

Garantie: Die Identität eines Informanten wird niemals preisgegeben. Es werden keinerlei personenbezogenen Daten gespeichert.

Dringende Bitte: keine faktenlosen Gerüchte, nur nachvollziehbare Informationen. Danke!

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ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
Betroffene Anleger melden sich unter: ESK-Schutzbund@email.de

Der ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung  unterstützt nach Kräften das wichtigste Ziel der geschädigten Anleger, die Wiederbeschaffung des investierten Geldes.




https://power-spot.eu: Auf der Warnliste der Finanzaufsicht in Luxemburg.

Wie dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung über seine Internetseite whistleblowertreff.24.eu am 29. Januar 2020 mitgeteilt wurde, hat die Finanzaufsicht Commission de Surveillance du Secteur Financier (CSSF) in Luxemburg folgende Webseite auf ihre Warnliste gesetzt:

https://power-spot.eu

Die Gesellschaft gibt vor, einen Sitz in 2-9 rue Edward Steichen, L-2540 Luxembourg zu haben und Wertpapierdienstleistungen unter der Bezeichnung PowerSpot zu erbringen. Die CSSF informiert die Öffentlichkeit, dass ihr eine Gesellschaft namens PowerSpot nicht bekannt ist und diese nicht über die erforderlichen Genehmigungen verfügt, um Wertpapierdienstleistungen oder andere Finanzdienstleistungen in oder von Luxemburg aus anzubieten.

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Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der BaFin.

Ohne die erforderliche Erlaubnis der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben.

Erlaubnisvorbehalt und Verbot gelten auch für Personen und Unternehmen, die keine Zweigstelle oder sonstige physische Präsenz in Deutschland unterhalten und ihr Geschäft allein im Wege des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs betreiben wollen. Sie gelten also unabhängig davon, ob das betreffende Geschäft ausschließlich in Deutschland für Kunden in Deutschland, aus dem Ausland nach Deutschland herein oder aus Deutschland hinaus ins Ausland betrieben wird. (Quelle:BaFin)

Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt ist seinen Kunden gegenüber, zum Schadensersatz verpflichtet.
***
Für Informanten:

Die Information eines Hinweisgebers, der über mögliche Verstöße informiert, ist eine der mächtigsten Waffen im Kampf gegen Betrüger, Abzocker und ohne Erlaubnis der zuständigen Behörden tätige Unternehmen. 

Durch ihre Kenntnis der Umstände und der verantwortlichen Personen können Hinweisgeber dem ESK helfen, mögliche Betrugsfälle und andere Verstöße viel früher als sonst möglich zu erkennen und darüber Öffentlichkeit herzustellen.  Whistleblower tragen erheblich dazu bei, den Schaden für die Anleger so gering wie möglich zu halten, die Integrität der Kapitalmärkte besser zu wahren und die für rechtswidriges Verhalten Verantwortlichen schneller zur Rechenschaft zu ziehen.

Der ESK sichert allen Informanten absolute Vertraulichkeit zu.

Der Name eines Informanten wird niemals preis gegeben. Er wird auch nicht gespeichert. Vertrauliche Informationen und Unterlagen erreichen uns per Mail esk-schutzbund@email.de  oder per Briefpost an den ESK zu Händen von Horst Roosen.

Mit der Zusendung wird der ESK  zur freien Verwendung und Veröffentlichung aller Informationen berechtigt.

Garantie: Die Identität eines Informanten wird niemals preisgegeben. Es werden keinerlei personenbezogenen Daten gespeichert.

Dringende Bitte: keine faktenlosen Gerüchte, nur nachvollziehbare Informationen. Danke!

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von Geldansprüchen auf Erfolgsbasis

ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung

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Dienstag, Januar 28, 2020

Aurum Conparator UG (haftungsbeschränkt) Berlin: BaFin ordnet Einstellung und Abwicklung des Finanztransfergeschäfts an.

Die BaFin hat mit Bescheid vom 07. November 2019 gegenüber der Aurum Conparator UG(haftungsbeschränkt), Berlin, angeordnet, das von ihr unerlaubt betriebene Finanztransfergeschäft sofort einzustellen und abzuwickeln.

Die Aurum Conparator UG (haftungsbeschränkt) nimmt auf ihrem Geschäftskonto Gelder von Privatpersonen entgegen und leitet sie auf diverse ausländische Konten verschiedener Gesellschaften weiter, die überwiegend im Ausland ansässig sind. Auf diese Weise zahlen unter anderem Kunden der nicht lizenzierten Internethandelsplattform www.nobeltrade.com Gelder ein, damit diese ihrem intern bei der Handelsplattform geführten Handelskonto gutgeschrieben werden.

Der Bescheid ist bestandskräftig.

Quelle: © Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht / http://www.bafin.de
28.01.2020

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Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der BaFin.

Ohne die erforderliche Erlaubnis der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben.

Erlaubnisvorbehalt und Verbot gelten auch für Personen und Unternehmen, die keine Zweigstelle oder sonstige physische Präsenz in Deutschland unterhalten und ihr Geschäft allein im Wege des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs betreiben wollen. Sie gelten also unabhängig davon, ob das betreffende Geschäft ausschließlich in Deutschland für Kunden in Deutschland, aus dem Ausland nach Deutschland herein oder aus Deutschland hinaus ins Ausland betrieben wird. (Quelle:BaFin)

Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt ist seinen Kunden gegenüber, zum Schadensersatz verpflichtet.

Wer von einem ihm unbekannten Unternehmen kontaktiert wird, sollte fragen welche Aufsichtsbehörde die Genehmigung zur Erbringung von Finanzdienstleistungen erteilt hat. Ein Anruf bei dieser Behörde schafft dann Klarheit ob die Auskunft stimmt oder nicht!

Der ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung  unterstützt nach Kräften das wichtigste Ziel der geschädigten Anleger, die Wiederbeschaffung des investierten Geldes.

Weil Menschen lieber Kosten vermeiden als in eine Chance zu investieren, verzichten Sie in vielen Fällen auf ihr eigenes bereits investiertes Geld.

Aus diesem Grunde bietet der ESK betroffenen Anlegern an, die Forderung zunächst außergerichtlich auf Erfolgsbasis zu bearbeiten.

Für viele Anleger die sich bei der ESK Fördergemeinschaft angemeldet haben, hat sich dieser Schritt schon oft gelohnt, da mit den ersten außergerichtlichen Schritten auf Erfolgsbasis viele Informationen gesammelt werden konnten, die sich dann zur  angestrebten Vermögenswiederherstellung für die Mandanten, als äußerst hilfreich erweisen. Bei diesem ersten Schritt entstehen den Anlegern keine Kosten.

Forderungen zunächst über außergerichtliche Maßnahmen geltend zu machen ist in vielen Fällen  einer sofortigen gerichtlichen Klage zunächst vorzuziehen. Im Erfolgsfall verfügt der Betroffene nämlich  wesentlich schneller über sein Geld als es bei einer gerichtlichen Geltendmachung der Fall gewesen wäre. Der Geschädigte hat kein Kostenrisiko. Im Erfolgsfall erhält er den beigetriebenen Betrag abzüglich einer vorher individuell vereinbarten Erfolgsprovision. Im negativen Fall entstehen dem Auftraggeber keine Kosten.

Falls die gerichtliche Geltendmachung der Forderungen angesagt ist,
kann der ESK in Zusammenarbeit mit seinen Rechtsanwälten, den betroffenen Anlegern wirtschaftliche Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen, um Ihnen möglichst schnell und effizient zu ihrem Recht zu verhelfen.

Für Anleger die über eine Rechtsschutzversicherung verfügen,
holt der Anwalt kostenlos die Deckungszusage ein. Wird die Deckungszusage erteilt, ist der Anleger, egal wie der Fall ausgeht, von allen Kosten frei gestellt. Es ist auch keine Erfolgsprovision zu bezahlen!

Für Anleger die über keine Rechtsschutzversicherung verfügen,
oder welchen die Deckungszusage von ihrem Versicherer verweigert wurde, leitet der Anwalt die entsprechenden Unterlagen an einen Prozessfinanzierer, zur Einzelfallprüfung weiter.

Bei positiver Entscheidung übernimmt der Prozessfinanzierer das gesamte Kostenrisiko, welches bei der außergerichtlichen und gerichtlichen Beitreibung der Ansprüche des Anlegers im Zusammenhang mit seinem Investment entsteht. Der Prozessfinanzierer übernimmt also sämtliche Aufwendungen, eigene und fremde Kosten, Gerichts- und Sachverständigengebühren, Kosten für Rechtsgutachten, welche mit der Durchsetzung des gegenständlichen Anspruchs zusammenhängen.

Der Prozessfinanzierer betreibt die Ansprüche der Kunden nicht selbst, sondern bedient sich dabei der Hilfe von geeigneten Rechtsanwälten.

Als Gegenleistung für die Finanzierung der Anspruchsdurchsetzung gebührt dem Prozessfinanzierer eine Erfolgsgebühr von jenem Betrag, welcher gewidmet auf Hauptsache und Zinsen hereingebracht werden kann. Die Höhe der Erfolgsgebühr wird in der vom Kunden zu unterzeichnenden Erfolgsbeteiligungvereinbarung vorher individuell  festgelegt.

Eine Bearbeitungsgebühr zur Prüfung des Finanzierungsantrags wird für ESK Fördermitglieder nicht erhoben.

Die ESK Fördermitgliedschaft mit Einmalbeitrag ermöglicht es betroffenen Anlegern, ihren Schadensersatzanspruch geltend zu machen, ohne dass sie ein finanzielles Risiko eingehen, und sie müssen keine Anwaltsgebühren zahlen. Sie zahlen immer nur dann etwas, wenn ihr Verfahren erfolgreich ist. Wenn der Fall nicht erfolgreich ist, ist auch nichts zu zahlen.


Die ESK Vertrauensanwälte betreuen Sie in Ihren Anliegen und stehen Ihnen als Rechtsanwälte mit Rat und Tat  in Deutschland, Österreich, Schweiz und Liechtenstein zur Seite.

Sehr oft kann durch schnelles Handeln weiterer Schaden abgehalten werden.

Ab sofort kann jeder Inhaber eines berechtigten Anspruchs den Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung mit dem zunächst außergerichtlichen Einzug seiner berechtigten Forderung auf Erfolgsbasis beauftragen!

Fazit
Wer sich der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen.

Betroffene können kostenlos und unverbindlich mittels Online Kontaktformular, Telefon, Mail, Fax oder auch per Briefpost das Anmeldeformular zur ESK Fördergemeinschaft  anfordern.

ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
EXPRESS INKASSO® GmbH
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
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Fördergemeinschaft zur Durchsetzung
von Geldansprüchen auf Erfolgsbasis

ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
Weitere Warnmeldungen: http://whistleblowertreff.24.eu

Offener Brief an Herrn Dr. Robert Habeck, Bundesvorsitzender der Grünen Partei

von
Dipl.-Chem. Dr. rer. nat. Hans Penner, 76351 Linkenheim-Hochstetten 

an
Herrn Dr. Robert Habeck, Bundesvorsitzender der Grünen Partei

Kopien an Multiplikatoren


Sehr geehrter Herr Dr. Habeck,

sehr beunruhigend ist, dass Sie den US-Präsidenten zu Ihrem Feind erklärt haben und damit auch die Grundsätze des Präsidenten.

Präsident Trump erkennt die christliche Werteordnung an, die auch von der Präambel unseres Grundgesetzes gefordert wird als "Verantwortung vor Gott und den Menschen". Trump engagiert sich für die Achtung des Lebensrechtes ungeborener Menschen. Siehe seine Rede: http://kath.net/news/70461 .

Über 300 Wissenschaftler hatten in einer Petition an die US-Regierung sinngemäß die Ablehnung der Klimahysterie gefordert. Diese wird glücklicherweise auch vom Trump abgelehnt. Das Dogma der Grünen, Kohlendioxid-Emissionen würde das Wetter gefährlich beeinflussen, ist eine wissenschaftlich unhaltbare Fiktion, die exorbitanten Schaden anrichtet. Politisch unabhängige Fachwissenschaftler lehnen sie ab (siehe www.fachinfo.eu/fi100.pdf).

Präsident Trump nimmt Stellung gegen den Antisemitismus und hat Jerusalem als Hauptstadt Israels anerkannt.

Präsident Trump engagiert sich für das Wohl seines Volkes, für niedrige Energiepreise und für die Förderung der Industrie.

Wie in meinem vorigen Schreiben (www.fachinfo.eu/habeck.pdf), das von Ihnen nicht beantwortet wurde, warne ich davor, die Grüne Partei zu wählen. Dieses Schreiben kann verbreitet werden.

Mit besorgten Grüßen
Hans Penner

veröffentlicht durch:

UTR |Umwelt|Technik|Recht| e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Telefon 06071- 9816811
Telefax 06071- 9816829
e-mail: dokudrom@email.de

Die Mitglieder der UTR e.V. Gemeinschaft bilden ein Netzwerk bzw. ein Fundament für Glück und Gesundheit.

Dazu stehen unbegrenzte Energiemengen zur Verfügung. Das Team von Glück-Tuning freut sich über jeden neuen Teilnehmer. Die UTR e.V. Glücktuning Gemeinschaft ist eine Non-Profit-Organisation, die den Zugang zum Glück für die Menschen über das Glücktuning-Netzwerk deutlich verbessert. Ihre Anliegen Ihre Gesundheit und Ihr Glück stehen grundsätzlich im Mittelpunkt der Tätigkeit aller mit dem Glücktuning-Netz verbundenen Personen und Unternehmen.

Als Fördermitglied der UTR e.V.- Gemeinschaft sollten Sie es wie Voltaire halten, der gesagt haben soll:

„Da es förderlich für die Gesundheit ist, habe ich beschlossen, glücklich zu sein.“

Immer wenn Sie an den UTR e.V. Geld spenden, zaubern Sie sich selbst ein Lächeln auf Ihr Gesicht.

Glückliche Menschen wissen es schon lange: „Für den Weg zum Glück ist es besser zu geben als zu empfangen“. Glück ist sehr subjektiv und die Menschen haben unterschiedliche Vorstellungen davon. Menschen für die „Glück“ ein wichtiges Thema ist und die  sich auch darauf  konzentrieren leben gesünder, zufriedener und erfüllter.   

Das Ausmaß, in dem sich die Menschen mit dem UTR e.V. Slogan „gesund und glücklich in einer intakten Umwelt  leben“ persönlich  verbunden fühlen,  ist für das eigene Glück entscheidend.   


Mit Ihrer Zuwendung unterstützen Sie nicht nur die Arbeit des UTR e.V.
sondern Sie machen sich selbst zu Ihres eigenen Glückes Schmied!

„gesund und glücklich in einer intakten Umwelt  leben“

Wer Angst hat, er könnte etwas falsch machen und der Umwelt schaden, anstatt sie zu hegen und zu pflegen, hat sich bestimmt schon eine der folgenden Fragen gestellt:

  • Darf man noch Diesel Fahren?
  • Warum will niemand ein Elektro-Auto?
  • Wo kommt der Strom für E-Autos her?
  • Darf man noch Pommes frites essen?
  • Darf man noch Fleisch essen?
  • Darf man Plastiktüten benutzen?
  • Alles nur Chemie oder was?

Diese und noch 30 weitere Fragen werden in dem neu erschienen Buch „Mit Vollgas gegen die Natur“ „Wie Umweltschutz zum Ökowahn wird von Holger Douglas ausführlich und verständlich beantwortet.
Holger Douglas ist Wissenschafts- und Technikjournalist. „In den 36 Kapiteln dieses spannenden und flüssig zu lesenden Buchs verbergen sich handfeste Überraschungen“, sagt Horst Roosen, Vorstand des UTR |Umwelt|Technik|Recht| e.V. Man legt es tatsächlich von der ersten bis zur letzten Seite nicht mehr aus der Hand!

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Wer Antworten sucht, ob Windkraftanlagen Krankmacher sind
und wie sich der Infraschall auf die Gesundheit auswirkt der sollte das Buch des Biologen Wolfgang Müller „Krankmacher Windkraftanlagen? Auswirkungen des Infraschalls auf unsere Gesundheit“ lesen. Das Buch kostet 16,90 Euro, erschien am 14.Juli 2019 und kann

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ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung: Fördergemeinschaft zur Durchsetzung von Geldansprüchen auf Erfolgsbasis.

Mit der konsequenten Durchsetzung von bestehenden Ansprüchen wird mehr erreicht als sein „Gutes Geld“ 

Der ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung versteht sich mit seinen Fördergemeinschaften als starkes Bündnis der Bürger gegen Geldvernichtung und hat sich zum Ziel gesetzt, Inhabern von berechtigten Ansprüchen zu ihrem Recht zu verhelfen. Die Hilfestellung erfolgt einerseits durch kompetente Beratung durch ESK Vertrauensanwälte, andererseits falls erforderlich durch Bereitstellung der erforderlichen finanziellen Mittel zur Rechtsdurchsetzung durch eine starke Prozessfinanzierungsgesellschaft, oder gar Durchsetzung auf Erfolgsbasis.  

Geschädigte Kapitalanleger zum Beispiel können sich mitunter über fehlende Hilfsangebote nicht beklagen. Noch ehe die Anleger richtig bemerkt haben, dass bei Ihrer Anlage ein Problem besteht,  werden sie von einer Welle von Klientenwerbung überschwemmt. Oft geht es aber nur darum, möglichst viele geschädigte Anleger einzusammeln, einen Vorschuss zu kassieren und dann dem Anleger mitzuteilen, dass weitere Honorare und Kosten in beträchtlicher Höhe anfallen werden. Wer zahlt macht dann oft die Erfahrung, dass er „Gutes Geld, Schlechtem Geld hinterher geworfen hat“.

Die Zweite Möglichkeit, „Hilfe“ in Anspruch zu nehmen, ist dort zu finden, wo man sich anhören muss, was man alles verkehrt gemacht hat. Da gibt es dann so wertvolle Ratschläge wie z.B. bei hohen Renditen gibt es auch immer ein hohes Risiko. Der Anleger glaubt schlussendlich selbst daran, der gierige Depp zu sein, der an seinem Unglück selbst schuld ist.

Warum glauben Banken eigentlich, dass Sie Ihre Kunden ungestraft über den Tisch ziehen und ausrauben können? Schuld an dieser Situation ist auch der klassische Anlegerschutz. Hier wird immer noch gepredigt: „werfen Sie kein Gutes Geld dem Schlechten Geld hinterher“.  Das ist nach Meinung des ESK der falsche Ansatz.

Es wird von vielen Menschen als die einfachste Lösung empfunden, den Verlust einfach hinzunehmen und schnell zu vergessen. Allerdings sollte man sich vor Augen halten, dass man viel Zeit und Geld in diese Angelegenheit investiert hat weil einem damals die Entscheidung sehr wichtig war.

Wer Schaden erleidet, hat berechtigte Ansprüche!

Beim Schadenersatz geht es um Unrecht und Schuld. Ob der Schaden durch Verletzung einer Vertragspflicht oder in Beziehung auf einen Vertrag verursacht worden ist, spielt keine Rolle. Wer an Leben, Freiheit, Eigentum, Gesundheit, Vermögen oder in irgendeiner anderen Art geschädigt wird, kann  die erlittene Beschädigung schadenersatzrechtlich geltend machen.

Wer hier allerdings den falschen Helfer kontaktiert, dem kann es durchaus passieren, dass er gutes Geld dem schlechten Geld hinterher wirft.

Die Wiederbeschaffung oder doch die zumindest teilweise Wiederbeschaffung des zunächst verloren geglaubten Geldes erweist sich in vielen Fällen als nicht so aussichtslos, wie viele Geschädigte glauben, sagt Horst Roosen vom ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung.  Verluste sollte man nicht so einfach abschreiben und zur Tagesordnung übergehen. Der Geschädigte sollte aber schnell reagieren.

Wenn klar wird, dass man über den Tisch gezogen worden ist, gibt es nur eine Rettung:

Professionelle Hilfe in Anspruch nehmen.  Mit dem von EXPRESS INKASSO® Vermittlungsgesellschaft für Inkasso und Gewinnoptimierungs-Dienstleistungen mbH gegründeten ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung in Zusammenarbeit mit Fachanwälten für Bank- und Kapitalmarkrecht, so wie Fachanwälten für Steuerrecht und einer Prozessfinanzierungsgesellschaft steht Geschädigten ein schlagkräftiges Spezialinkasso zur Verfügung!

Der ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung  unterstützt nach Kräften das wichtigste Ziel der geschädigten Anleger, die Wiederbeschaffung des investierten Geldes.

Weil Menschen lieber Kosten vermeiden als in eine Chance zu investieren, verzichten Sie in vielen Fällen auf ihr eigenes bereits investiertes Geld.

Aus diesem Grunde bietet der ESK betroffenen Anlegern an, die Forderung zunächst außergerichtlich auf Erfolgsbasis zu bearbeiten.

  • Für viele Anleger die sich bei der ESK Fördergemeinschaft angemeldet haben, hat sich dieser Schritt schon oft gelohnt, da mit den ersten außergerichtlichen Schritten auf Erfolgsbasis viele Informationen gesammelt werden konnten, die sich dann zur  angestrebten Vermögenswiederherstellung für die Mandanten, als äußerst hilfreich erweisen. Bei diesem ersten Schritt entstehen den Anlegern keine Kosten.

Forderungen zunächst über außergerichtliche Maßnahmen geltend zu machen ist in vielen Fällen  einer sofortigen gerichtlichen Klage zunächst vorzuziehen.

Im Erfolgsfall verfügt der Betroffene nämlich  wesentlich schneller über sein Geld als es bei einer gerichtlichen Geltendmachung der Fall gewesen wäre. Der Geschädigte hat kein Kostenrisiko. Im Erfolgsfall erhält er den beigetriebenen Betrag abzüglich einer vorher individuell vereinbarten Erfolgsprovision. Im negativen Fall entstehen dem Auftraggeber keine Kosten.

Falls die gerichtliche Geltendmachung der Forderungen angesagt ist,
kann der ESK in Zusammenarbeit mit seinen Rechtsanwälten, den betroffenen Anlegern wirtschaftliche Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen, um Ihnen möglichst schnell und effizient zu ihrem Recht zu verhelfen.

Für Anleger die über eine Rechtsschutzversicherung verfügen,
holt der Anwalt kostenlos die Deckungszusage ein. Wird die Deckungszusage erteilt, ist der Anleger, egal wie der Fall ausgeht, von allen Kosten frei gestellt. Es ist auch keine Erfolgsprovision zu bezahlen!

Für Anleger die über keine Rechtsschutzversicherung verfügen,
oder welchen die Deckungszusage von ihrem Versicherer verweigert wurde, leitet der Anwalt auf Wunsch  die entsprechenden Unterlagen an einen Prozessfinanzierer, zur Einzelfallprüfung weiter.

Bei positiver Entscheidung übernimmt der Prozessfinanzierer das gesamte Kostenrisiko, welches bei der außergerichtlichen und gerichtlichen Beitreibung der Ansprüche des Anlegers im Zusammenhang mit seinem Investment entsteht. Der Prozessfinanzierer übernimmt also sämtliche Aufwendungen, eigene und fremde Kosten, Gerichts- und Sachverständigengebühren, Kosten für Rechtsgutachten, welche mit der Durchsetzung des gegenständlichen Anspruchs zusammenhängen.

Der Prozessfinanzierer betreibt die Ansprüche der Kunden nicht selbst, sondern bedient sich dabei der Hilfe von geeigneten Rechtsanwälten.

Als Gegenleistung für die Finanzierung der Anspruchsdurchsetzung gebührt dem Prozessfinanzierer eine Erfolgsgebühr von jenem Betrag, welcher gewidmet auf Hauptsache und Zinsen hereingebracht werden kann. Die Höhe der Erfolgsgebühr wird in der vom Kunden zu unterzeichnenden Erfolgsbeteiligungvereinbarung vorher individuell  festgelegt.

Eine Bearbeitungsgebühr zur Prüfung des Finanzierungsantrags wird für ESK Fördermitglieder nicht erhoben.

  • Die ESK Fördermitgliedschaft mit Einmalbeitrag ermöglicht es betroffenen Anlegern, ihren Schadensersatzanspruch geltend zu machen, ohne dass sie ein finanzielles Risiko eingehen, und sie müssen keine Anwaltsgebühren zahlen. Sie zahlen immer nur dann etwas, wenn ihr Verfahren erfolgreich ist. Wenn der Fall nicht erfolgreich ist, ist auch nichts zu zahlen.

Für den Bereich Kapitalanlagen und Cyber-Betrug  arbeitet der ESK mit einer fachkundigen, zielbewussten und lösungsorientierten Rechtsanwaltskanzlei in Vaduz im Fürstentum Liechtenstein  zusammen. Diese Rechtsanwälte  sind führende Experten im Wirtschaftrecht und. verfügen über umfassende Erfahrung. Die Kanzlei bietet ganzheitliche Beratung und Unterstützung zum Schwerpunkt FinTech.  Beratung in Sachen Blockchain,  Kryptowährung, ICOs (Initial Coin Offerings) und ITOs (Initial Token Offerings).

Diese ESK Anwaltskanzlei hat bereits große Erfahrung durch viele Fälle mit Anbietern von binären Optionen gemacht.

Betroffene Anleger die Verluste durch Cyber-Betrug   erlitten haben, können von diesem Erfahrungsschatz profitieren.

Diese ESK Vertrauensanwälte betreuen Sie in Ihren Anliegen und stehen Ihnen als Rechtsanwälte mit Rat und Tat  in Deutschland, Österreich, Schweiz und Liechtenstein zur Seite.

Sehr oft kann durch schnelles Handeln weiterer Schaden abgehalten werden.

Ab sofort kann jeder Inhaber eines berechtigten Anspruchs den Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung mit dem zunächst außergerichtlichen Einzug seiner berechtigten Forderung auf Erfolgsbasis beauftragen!

Fazit
Wer sich der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen.

Betroffene können kostenlos und unverbindlich mittels Online Kontaktformular, Telefon, Mail, Fax oder auch per Briefpost das Anmeldeformular zur ESK Fördergemeinschaft  anfordern.

ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
EXPRESS INKASSO® GmbH
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816813
Telefax: 06071-9816829

Fördergemeinschaft zur Durchsetzung
von Geldansprüchen auf Erfolgsbasis

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Weitere Warnmeldungen: http://whistleblowertreff.24.eu

Montag, Januar 27, 2020

Politischer Nachhall auf den spektakulären Windkraft-Beschluss des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg.

Die Genehmigungen für Windräder in Baden-Württemberg sind rechtswidrig. Das ergibt sich aus dem spektakulären Beschluss des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg. Der UTR |Umwelt|Technik|Recht| e.V. hatte bereits darüber ausführlich berichtet.

Wenn grüne Ideologie das politische Handeln dominiert, muss man sich über so ein Urteil nicht wundern. 

Jetzt haben die Baden-Württemberg ein selbst verschuldetes  riesiges juristisches Windkraftproblem.

Die Grünen Umweltschützer haben mit der sogenannten „Erneuerbaren Energie“ nicht nur die Landschaft verunstaltet, die Stromversorgung unsicher gemacht, Energie intensive Industrien in das Ausland vertrieben, Bürger in ihrer Gesundheit beeinträchtigt, die Immobilenpreise in den Keller sinken lassen, Vögel geschreddert, den Lebensraum von am Boden lebenden Tieren erheblich beeinträchtigt, sondern auch dafür gesorgt, dass viele Bürger ihre Stromrechnungen nicht mehr bezahlen können, weil Deutschland die höchsten Strompreise in Europa hat.

Wind und Sonne liefern zu ungleichmäßig, können ein Industrieland wie Deutschland nicht sicher mit Energie versorgen.  

Deutschland exportiert häufig dann Strom, wenn auch im europäischen Netz zu viel vorhanden ist. Dann muss oft genug noch eine gute Stange Geld mitgeliefert werden, damit irgendjemand diesen Strom abnimmt. Die Zeche zahlt der deutsche Stromverbraucher. Wenn der nicht mehr zahlen kann, wird er vom Netz abgeklemmt. Problem gelöst!

Windräder sind die mit den meisten Nachteilen behaftete grüne Energie.

Die Politik macht hier das, was sie am besten kann, sie führt ein ganzes Volk hinter die Fichte. Bei dem Thema Klimawandel spielen auch die Medien eine unrühmliche Rolle. Sie spielen „Stille Post“  wobei dann am Ende Hunderttausende Feinstaub Tote herauskommen. Sie unterstützen dabei die politische Marschrichtung: „Es ist Aufgabe der Politik, das Bedrohungsgefühl in der Bevölkerung zu stärken. (Angela Merkel, 03.02.2003 im Präsidium der CDU).

„Das muss man nicht kommentieren“, empört sich Horst Roosen, Vorstand des UTR |Umwelt|Technik|Recht| e.V.

Lesen Sie zum Thema den Beitrag von Holger Douglas:

Grün-schwarz bröckelt. Stuttgarter Scherbenhaufen: Grüner Umweltminister Untersteller hört auf.

Den endgültigen Knockout versetzte ihm wohl das Urteil des Verwaltungsgerichtshofes Baden-Württemberg, das die Genehmigungen für Windräder als unrechtmäßig erklärte. Die politischen Folgen sind noch unabsehbar. Das Urteil schlug jedenfalls wie ein Schock im Stuttgarter grünen Regierungskreise ein.

Franz Untersteller will nicht mehr Umweltminister von Baden-Württemberg sein.

Im kommenden Jahr möchte der grüne Minister aus der Politik aussteigen. Er beschrieb, wie es zu seinem Sinneswandel kam: »Ich habe mich in den Weihnachtstagen und über den Jahreswechsel nach reiflicher Überlegung dazu entschlossen, dass mit dem Ende dieser Legislaturperiode im kommenden Jahr auch meine Zeit als aktiver Landespolitiker endet.«

Mit 64 Jahren sei er noch jung und fit genug, beruflich noch einmal etwas Neues zu beginnen. Was ihn genau bewegt, bleibt unklar. Kann Untersteller, der bislang im Wahlkreis Stuttgart III kandidierte, möglicherweise seinen Wählern die künftigen Stromausfälle nicht mehr erklären? Von dem studierten Landschaftsarchitekten geht die Rede, dass er sich in internen Regierungskreisen wohlwollend gegenüber der Kernkraft äußerte.

Ihm könnte wohl klar sein, wohin das grausame Experiment an einem Land führen muss, wenn man die Energiequellen abschaltet, und dass noch, ohne zu wissen, woher der Strom kommen soll. Mit Philippsburg II wurde das vorletzte Kernkraftwerk Baden-Württembergs abgeschaltet; das lieferte immerhin fast 15 Prozent des Stroms im Südwesten.

Untersteller trat immer wortkräftig für mehr Windräder in Süddeutschland ein und beklagte die vielen Einsprüche der Bürger, die diese lauten und gesundheitsgefährdenden Giganten nicht vor ihrer Haustür haben wollen. Nichts mehr werde an Windanlagen ausgebaut, beklagt er und meinte, wenn irgendwo ein Vogel auftaucht, dann wird gleich der Bau gestoppt. Untersteller: »Thema Vogelschutz wird gern hergenommen, um Windparks zu verhindern.« Es könne nicht sein, dass die Genehmigungsverfahren fünf, sechs Jahre laufen, rief ein genervter Untersteller immer wieder aus und wies auf die 80 Milliarden kWh Stromverbrauch in Baden-Württemberg: »Deswegen brauchen wir mehr Windparks!« Woher der Strom bei Flaute kommen soll, hat er noch nie verraten.

Den endgültigen Knockout versetzte ihm wohl das Urteil des Verwaltungsgerichtshofes Baden-Württemberg, das die Genehmigungen für Windräder als unrechtmäßig erklärte. Die politischen Folgen sind noch unabsehbar. Das Urteil schlug jedenfalls wie ein Schock im Stuttgarter grüne Regierungskreise ein. Der UTR e.V. hat darüber berichtet. Seither steht der Bau vieler Anlagen, die Betreiber verlangen Entschädigung für die Folgen der fehlerhaften Genehmigung.  Das kann teuer werden: Steuergelder für Windstrom, der nie erzeugt wird? Betroffen sind Stadtwerke wie die aus Gmünd, „Energiegenossenschaften“ und Öko-Strombetreiber, die sich am Wind und am Schaden der Bürger eine goldene Nase verdienen wollten.

Für den grünen Regierungschef Wilfried Kretschmann ein heftiger Schlag, verlässt doch mit der grünen Finanzministerin Edith Sitzmann zeitgleich eine weitere wichtige Säule sein Kabinett. Überdies hat Staatssekretär Volker Ratzmann mitgeteilt, dass er bereits Ende Januar aus der Politik aussteigen wird und Cheflobbyist bei der Deutschen Post wird. Er war Kretschmanns Statthalter in Berlin.

Die Grünen in Stuttgart müssen sich zudem einen neuen Kandidaten für die Oberbürgermeisterwahl im Herbst suchen. Der bisherige grüne Fritz Kuhn (64) hat überraschend erklärt, auf eine erneute Kandidatur zu verzichten.

Nur mit äußerster Not hält noch der Kitt in den Fugen der schwarz-grünen Koalition in Baden-Württemberg.
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Wer Angst hat, er könnte etwas falsch machen und der Umwelt schaden, anstatt sie zu hegen und zu pflegen, hat sich bestimmt schon eine der folgenden Fragen gestellt:

  • Darf man noch Diesel Fahren?
  • Warum will niemand ein Elektro-Auto?
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Holger Douglas ist Wissenschafts- und Technikjournalist. „In den 36 Kapiteln dieses spannenden und flüssig zu lesenden Buchs verbergen sich handfeste Überraschungen“, sagt Horst Roosen, Vorstand des UTR |Umwelt|Technik|Recht| e.V. Man legt es tatsächlich von der ersten bis zur letzten Seite nicht mehr aus der Hand!

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Fragen an die Bundestagsabgeordneten

von
Dipl.-Chem. Dr. rer. nat. Hans Penner, 76351 Linkenheim-Hochstetten

Sehr geehrte Damen und Herren,

Falsch ist die Davoser Behauptung der Bundeskanzlerin: "Die Frage der Erreichung der Ziele des Pariser Abkommens könnte eine Frage des Überlebens auch unseres Kontinents sein."

Es ist nicht bekannt, dass Frau Dr. Merkel jemals die behauptete Klimaschädlichkeit des CO2 begründet hätte. Die USA sind aus dem Pariser Abkommen ausgestiegen. Über 300 Wissenschaftler hatten eine entsprechende Petition an die US-Regierung gerichtet.

Die politisch unabhängigen Fachwissenschaftler haben in zahlreichen Veröffentlichungen und Petitionen bestätigt, dass CO2-Emissionen keine Gefahr für den Menschen darstellen. Siehewww.fachinfo.eu/fi100.pdf.

Obwohl Frau Dr. Merkel selbst nicht dialogbereit ist (siehe www.fachinfo.eu/merkel.pdf), hat sie in Davos gesagt: "Die Unversöhnlichkeit und die Sprachlosigkeit, die zum Teil zwischen denen herrschen, die den Klimawandel leugnen, und denen, die ihn sehen und dafür kämpfen, dass wir ihn bewältigen, müssen überwunden werden." Niemand leugnet den Klimawandel. Der entsprechende Enquete-Bericht des Bundestages bestätigt jedoch die Sättigung der Infrarot-Absorption durch das CO2 der Atmosphäre.

Zur Überwindung dieser "Sprachlosigkeit" haben Fachwissenschaftler  Sechzehn Klimafragen an die Abgeordneten des Deutschen Bundestages gerichtet.

Bitte unterstützen Sie diese Fragen.

Klicken Sie bitte auf diesen Link:  https://www.klimafragen.org/#initiative 

Mit freundlichen Grüßen
Hans Penner

veröffentlicht durch:

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