Mit der
konsequenten Durchsetzung von bestehenden Ansprüchen wird mehr erreicht als
sein „Gutes Geld“
Der ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung versteht
sich mit seinen Fördergemeinschaften als starkes Bündnis der Bürger gegen
Geldvernichtung und hat sich zum Ziel gesetzt, Inhabern von berechtigten
Ansprüchen zu ihrem Recht zu verhelfen. Die Hilfestellung erfolgt einerseits durch
kompetente Beratung durch ESK Vertrauensanwälte, andererseits falls
erforderlich durch Bereitstellung der erforderlichen finanziellen Mittel zur
Rechtsdurchsetzung durch eine starke Prozessfinanzierungsgesellschaft, oder gar
Durchsetzung auf Erfolgsbasis.
Geschädigte Kapitalanleger zum Beispiel können sich mitunter
über fehlende Hilfsangebote nicht beklagen. Noch ehe die Anleger richtig bemerkt
haben, dass bei Ihrer Anlage ein Problem besteht, werden sie von einer Welle von
Klientenwerbung überschwemmt. Oft geht es aber nur darum, möglichst viele
geschädigte Anleger einzusammeln, einen Vorschuss zu kassieren und dann dem
Anleger mitzuteilen, dass weitere Honorare und Kosten in beträchtlicher Höhe
anfallen werden. Wer zahlt macht dann oft die Erfahrung, dass er „Gutes Geld,
Schlechtem Geld hinterher geworfen hat“.
Die Zweite Möglichkeit, „Hilfe“ in Anspruch zu nehmen, ist
dort zu finden, wo man sich anhören muss, was man alles verkehrt gemacht hat. Da
gibt es dann so wertvolle Ratschläge wie z.B. bei hohen Renditen gibt es auch
immer ein hohes Risiko. Der Anleger glaubt schlussendlich selbst daran, der
gierige Depp zu sein, der an seinem Unglück selbst schuld ist.
Warum glauben Banken eigentlich, dass Sie Ihre Kunden
ungestraft über den Tisch ziehen und ausrauben können? Schuld an dieser
Situation ist auch der klassische Anlegerschutz. Hier wird immer noch
gepredigt: „werfen Sie kein Gutes Geld dem Schlechten Geld hinterher“. Das ist nach Meinung des ESK der falsche
Ansatz.
Es wird von vielen Menschen als die einfachste Lösung
empfunden, den Verlust einfach hinzunehmen und schnell zu vergessen. Allerdings
sollte man sich vor Augen halten, dass man viel Zeit und Geld in diese
Angelegenheit investiert hat weil einem damals die Entscheidung sehr wichtig
war.
Wer Schaden erleidet,
hat berechtigte Ansprüche!
Beim Schadenersatz geht es um Unrecht und Schuld. Ob der
Schaden durch Verletzung einer Vertragspflicht oder in Beziehung auf einen
Vertrag verursacht worden ist, spielt keine Rolle. Wer an Leben, Freiheit,
Eigentum, Gesundheit, Vermögen oder in irgendeiner anderen Art geschädigt wird,
kann die erlittene Beschädigung schadenersatzrechtlich geltend machen.
Wer hier allerdings
den falschen Helfer kontaktiert, dem kann es durchaus passieren, dass er gutes
Geld dem schlechten Geld hinterher wirft.
Die Wiederbeschaffung oder doch die zumindest teilweise
Wiederbeschaffung des zunächst verloren geglaubten Geldes erweist sich in
vielen Fällen als nicht so aussichtslos, wie viele Geschädigte glauben, sagt
Horst Roosen vom ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung.
Verluste sollte man nicht so einfach abschreiben und zur Tagesordnung
übergehen. Der Geschädigte sollte aber schnell reagieren.
Wenn klar wird, dass
man über den Tisch gezogen worden ist, gibt es nur eine Rettung:
Professionelle Hilfe in Anspruch nehmen. Mit dem von
EXPRESS INKASSO® Vermittlungsgesellschaft für Inkasso und
Gewinnoptimierungs-Dienstleistungen mbH gegründeten ESK Express Schutzbund gegen
Kapitalvernichtung in Zusammenarbeit mit Fachanwälten für Bank- und
Kapitalmarkrecht, so wie Fachanwälten für Steuerrecht und einer
Prozessfinanzierungsgesellschaft steht Geschädigten ein schlagkräftiges
Spezialinkasso zur Verfügung!
Der ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung unterstützt nach Kräften das wichtigste Ziel der geschädigten Anleger, die Wiederbeschaffung des investierten Geldes.
Weil Menschen lieber Kosten vermeiden als in eine Chance zu
investieren, verzichten Sie in vielen Fällen auf ihr eigenes bereits
investiertes Geld.
Aus diesem Grunde bietet der ESK betroffenen Anlegern an,
die Forderung zunächst außergerichtlich
auf Erfolgsbasis zu bearbeiten.
- Für
viele Anleger die sich bei der ESK Fördergemeinschaft angemeldet haben,
hat sich dieser Schritt schon oft gelohnt, da mit den ersten
außergerichtlichen Schritten auf Erfolgsbasis viele Informationen
gesammelt werden konnten, die sich dann zur angestrebten
Vermögenswiederherstellung für die Mandanten, als äußerst hilfreich
erweisen. Bei diesem ersten Schritt entstehen den Anlegern keine Kosten.
Forderungen zunächst über außergerichtliche Maßnahmen
geltend zu machen ist in vielen Fällen einer sofortigen gerichtlichen
Klage zunächst vorzuziehen.
Im Erfolgsfall verfügt der Betroffene nämlich
wesentlich schneller über sein Geld als es bei einer gerichtlichen
Geltendmachung der Fall gewesen wäre. Der Geschädigte hat kein Kostenrisiko. Im
Erfolgsfall erhält er den beigetriebenen Betrag abzüglich einer vorher
individuell vereinbarten Erfolgsprovision. Im negativen Fall entstehen dem Auftraggeber
keine Kosten.
Falls die gerichtliche
Geltendmachung der Forderungen angesagt ist,
kann der ESK in Zusammenarbeit mit seinen Rechtsanwälten,
den betroffenen Anlegern wirtschaftliche Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen, um
Ihnen möglichst schnell und effizient zu ihrem Recht zu verhelfen.
Für Anleger die über
eine Rechtsschutzversicherung verfügen,
holt der Anwalt kostenlos die Deckungszusage ein. Wird die
Deckungszusage erteilt, ist der Anleger, egal wie der Fall ausgeht, von allen
Kosten frei gestellt. Es ist auch keine Erfolgsprovision zu bezahlen!
Für Anleger die über
keine Rechtsschutzversicherung verfügen,
oder welchen die Deckungszusage von ihrem Versicherer
verweigert wurde, leitet der Anwalt auf Wunsch die entsprechenden Unterlagen an einen
Prozessfinanzierer, zur Einzelfallprüfung weiter.
Bei positiver Entscheidung übernimmt der Prozessfinanzierer
das gesamte Kostenrisiko, welches bei der außergerichtlichen und gerichtlichen
Beitreibung der Ansprüche des Anlegers im Zusammenhang mit seinem Investment
entsteht. Der Prozessfinanzierer übernimmt also sämtliche Aufwendungen, eigene
und fremde Kosten, Gerichts- und Sachverständigengebühren, Kosten für
Rechtsgutachten, welche mit der Durchsetzung des gegenständlichen Anspruchs
zusammenhängen.
Der Prozessfinanzierer betreibt die Ansprüche der Kunden
nicht selbst, sondern bedient sich dabei der Hilfe von geeigneten
Rechtsanwälten.
Als Gegenleistung für die Finanzierung der
Anspruchsdurchsetzung gebührt dem Prozessfinanzierer eine Erfolgsgebühr von
jenem Betrag, welcher gewidmet auf Hauptsache und Zinsen hereingebracht werden
kann. Die Höhe der Erfolgsgebühr wird in der vom Kunden zu unterzeichnenden
Erfolgsbeteiligungvereinbarung vorher individuell festgelegt.
Eine Bearbeitungsgebühr zur Prüfung des Finanzierungsantrags
wird für ESK Fördermitglieder nicht erhoben.
- Die
ESK Fördermitgliedschaft mit Einmalbeitrag ermöglicht es betroffenen
Anlegern, ihren Schadensersatzanspruch geltend zu machen, ohne dass sie
ein finanzielles Risiko eingehen, und sie müssen keine Anwaltsgebühren
zahlen. Sie zahlen immer nur dann etwas, wenn ihr Verfahren erfolgreich
ist. Wenn der Fall nicht erfolgreich ist, ist auch nichts zu zahlen.
Für den Bereich Kapitalanlagen und Cyber-Betrug arbeitet der ESK mit einer fachkundigen,
zielbewussten und lösungsorientierten Rechtsanwaltskanzlei in Vaduz im
Fürstentum Liechtenstein zusammen. Diese Rechtsanwälte sind
führende Experten im Wirtschaftrecht und. verfügen über umfassende Erfahrung.
Die Kanzlei bietet ganzheitliche Beratung und Unterstützung zum Schwerpunkt
FinTech. Beratung in Sachen Blockchain, Kryptowährung, ICOs
(Initial Coin Offerings) und ITOs (Initial Token Offerings).
Diese ESK Anwaltskanzlei hat bereits große Erfahrung durch
viele Fälle mit Anbietern von binären Optionen gemacht.
Betroffene Anleger die
Verluste durch Cyber-Betrug erlitten haben, können von diesem Erfahrungsschatz profitieren.
Diese ESK Vertrauensanwälte betreuen Sie in Ihren Anliegen
und stehen Ihnen als Rechtsanwälte mit Rat und Tat in Deutschland, Österreich, Schweiz und
Liechtenstein zur Seite.
Sehr oft kann durch
schnelles Handeln weiterer Schaden abgehalten werden.
Ab sofort kann jeder Inhaber eines berechtigten Anspruchs
den Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung mit dem zunächst
außergerichtlichen Einzug seiner berechtigten Forderung auf Erfolgsbasis
beauftragen!
Fazit
Wer sich der vorgenannten Optionen bedient, kann
sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen
finanziellen Einbußen führen.
Betroffene können kostenlos und unverbindlich mittels Online
Kontaktformular, Telefon, Mail, Fax oder auch per Briefpost das Anmeldeformular
zur ESK Fördergemeinschaft anfordern.
ESK Express Schutzbund
gegen Kapitalvernichtung
EXPRESS INKASSO® GmbH
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816813
Telefax: 06071-9816829
Fördergemeinschaft zur Durchsetzung
von Geldansprüchen auf Erfolgsbasis
ESK Express Schutzbund gegen
Kapitalvernichtung
Weitere Warnmeldungen: http://whistleblowertreff.24.eu
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