Freitag, Januar 10, 2020

Bis jetzt gibt es für die „alternativlose“ Klimapolitik der Merkel-Regierung viel zu wenig Protest und Widerstand.

Egal, wo auf der Welt es  brennt, Hurrikane oder Hitzeperioden stattfinden, ist es für die Deutsche Öffentlichkeit  nicht mehr nur das Wetter, sondern der Klimawandel und ein Zeichen für die bevorstehende Apokalypse.

Die Medien reagieren auf Veränderung des Klimas statt mit sachlicher Analyse mit Auflagen steigernden hysterischen Prophezeiungen und der Suche nach Schuldigen. CO2, Plastiktüten, Diesel, Autofahrer und die Bauern, standen da schnell am Pranger.

Die Gebetsmühlenartige Wiederholung vor dem Untergang der Erde durch den Klimawandel produziert politische Entscheidungen die erheblichen wirtschaftlichen Schaden anrichten. Mit Angstmacherei haben die Kirche und die Politik beste Erfahrungen gemacht. So glauben die Bürger mittlerweile tatsächlich an einen von Menschen verursachten Klimawandel der das Ende unseres Planeten einläuten könnte.   Das Gespenst einer bevorstehenden Krise ist jedoch nur für denjenigen  nützlich, der damit die ganze Wirtschaft verändern will.

Bis jetzt gibt es für diese „alternativlose“ Klimapolitik der Merkel-Regierung viel zu wenig Protest und Widerstand.

Eine Ausnahme bilden da die Landwirte.  Die haben es satt sich als „Klimasünder“, „Tierverbrecher“ oder „Brunnenvergifter“ beschimpfen zu lassen.   Die Landwirte zeigen sich frustriert, weil sie für eine Reihe von Umweltproblemen verantwortlich gemacht werden, von Tierschutzproblemen und Nitraten im Grundwasser bis hin zum Klimawandel.

Über die Ursachen der Rückgänge der Insekten zum Beispiel weiß man nichts. Darum weiß auch niemand, was tun. Außer denjenigen, die wissen, dass es an unserer Lebensweise liegt und gleich die passenden Vorschläge parat haben. An erster Stelle steht natürlich, Abschaffen der „industriellen“ Landwirtschaft, hinweg mit Dünger und Pflanzenschutzmitteln, klar, bis hin zum Abschalten sämtlicher Kraftwerke.

Doch kein Bauer kippt mehr Mittel auf die Felder, als er unbedingt muss. Das kostet nämlich viel Geld. Ohne Pflanzenschutzmittel aber bringt kein Bauer eine vernünftige Ernte ein.

Es sind die langfristigen Auswirkungen der Merkel Regierung auf die deutsche Politik und ihre offensichtliche Unfähigkeit mit Landwirten, Politikern und Gesellschaft gemeinsam  Lösungen zu finden, um den Natur- und Artenschutz weiter zu verbessern und gleichzeitig die Wettbewerbsfähigkeit der landwirtschaftlichen Betriebe zu erhalten. Die Landwirtschaft in Deutschland braucht Unterstützung und eine Perspektive für die Zukunft ohne Überregulierung und Verbotspolitik

Gesunder Menschenverstand ist gefragt und keine religiöse Hysterie, die für „Aktivisten“ eine Bedeutung haben mag,  aber angesichts des Klimawandels werden wir  nicht  mit Panik, sondern mit Vernunft und sorgfältiger Abwägung der Konsequenzen eine praktikable und wirtschaftlich machbare Lösung finden. 

„Übrigens… in der Rennliste der Treibhausgas-Produzenten rangiert Deutschland auf einem der letzten Plätze. Wir werden also nichts ändern, auch wenn wir Elektroautos fahren,“ befürchtet Horst Roosen, Vorstand des UTR  |Umwelt|Technik|Recht| e.V.

Über die Proteste der Bauern berichtet Holger Douglas im folgenden Beitrag:

Proteste angekündigt. Bauern laufen Sturm gegen die geplante Düngeverordnung

Wer glaubte, die Protestbewegung der Bauern werde sich totlaufen, hat sich geirrt. Die Organisation "Land schafft Verbindung" belagerte nicht nur die CSU-Klausurtagung, sondern ruft zu deutschlandweiten Aktionen gegen die Düngeverordnung auf.

Dass die Proteste der Bauern nicht abflauen, haben die Bundestagsabgeordneten der CSU-Landesgruppe nun nicht nur in Berlin erlebt. Bei ihrer alljährlichen Klausurtagung im oberbayerischen Kloster Seeon rückten Tausende Landwirte mit ihren Traktoren an und entzündeten ein Mahnfeuer in Sichtweite des Klosters. Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) sicherte in Kloster Seeon den aufgebrachten Landwirten Unterstützung zu: Die geplante neue Düngeverordnung werde noch einmal genau geprüft. Die Organisation »Land schafft Verbindung« hatte die Aktion initiiert und wurde sogar vom Bayerischen Bauernverband (BBV) unterstützt.

Die Düngeverordnung versetzt die Bauern in Wut.

Die Bauern von »Land schafft Verbindung« und ebenso der BBV lehnen den Referentenentwurf komplett ab und fordern ein Moratorium. Es müssten vor allem jene sehr umstrittenen Mess-Ergebnisse über Nitratgehalte im Grundwasser geprüft werden.

Der Sprecher der Initiative »Land schafft Verbindung«, Dirk Andresen, spricht in einem Youtube-Video in aller Deutlichkeit die Forderung der Bauern aus: »Ich stelle hiermit die Grundlagen der Düngeverordnung grundsätzlich infrage. Wir wollen, dass alle Messstellen transparent werden.« Die Düngeverordnung basiere nicht auf Fakten, sagt er und stellt folgende Fragen: »Wer hat die Messpunkte festgelegt und mit welcher Begründung?« »Was führt zu der Erkenntnis, dass eine 20-prozentige Unterdrückung der Pflanzen die Nitratproblematik in den roten Gebieten löst?«

Er weist darauf hin, dass in Sachsen zum Beispiel »scheinbar mehr als 50 Prozent falsche Angaben gemacht worden« seien. Es werde zum Teil mit Messwerten von 2008 gearbeitet, und fährt wütend fort: »Wie kann das eigentlich sein, wer hat gemessen? Waren amtlich zertifizierte Probenehmer beauftragt? Wo sind die Prüfprotokolle? Waren die Probenehmer überhaupt befähigt dazu?«

Das Desaster kündigte sich schon lange an.

»Wie kann man nun das Nitrat im Grundwasser zu einer großen Gefahr für alle aufbauschen und alle Schuld für das Nitrat im Grundwasser auf die Massentierhaltung leiten, selbst wenn es die in einem betroffenen Gebiet nicht gibt? Die Aufgabe konnte nur durch eine Zusammenarbeit des gesamten NGO-nahen Netzwerkes gelöst werden. Die Medienvertreter wurden wie eine Herde Schafe von vielen Aufpassern entsprechend gelenkt, damit sie nicht auf bessere Weiden der Erkenntnis ausweichen, lange fragen«, schrieb schon 2017 Diplom-Agraringenieur Georg Keckl (»Nitrat ist in den üblichen Mengen ungiftig«) in einem Beitrag für TE.

Und Kecke weiter: »Die Grünen und das Kampagnennetzwerk „Campact“ übernahmen die Holzhammer-Argumentation mit dem Slogan „Keine Gülle ins Glas“, bzw. alles ist die „Schuld des Billigschnitzels“ oder der „Massentierhaltung“. Die Anhängerschaft in der EU-Umweltverwaltung und im Bundesumweltministerium, das man eher als NaBu-Ministerium bezeichnen könnte, übernahmen die Datenfälschungen, die Köderung von geneigten Medien mit „Vorabinformationen“ skandalträchtiger Verdrehungen und die Förderung geneigter Wissenschaftler mit Aufträgen und Aufmerksamkeit.«

Die Messverfahren zur Nitratbelastung der Gewässer in Deutschland und damit die Vergleichbarkeit zu anderen europäischen Ländern sind höchst fragwürdig, wie wir schon berichteten: Die Bundesländer messen zwar an Tausenden von Messstellen die Gewässergüte. Davon wählen die Länder aber nur 800 aus, deren Werte an die Umweltbehörden weitergegeben werden. Davon wählt Berlin wieder nur einen Teil mit den höchsten Werten aus und meldet diese als deutsches Messergebnisse nach Brüssel. So etwa im Nitratbericht 2012, als Deutschland nur die Ergebnisse von 186 Messstellen nach Brüssel meldet. Indessen werden allein in Baden-Württemberg an rund 5.000 registrierten Messstellen die Werte erhoben. Italien meldet zum Vergleich 5.296 und Belgien 2.974. Das Ergebnis verblüfft nicht weiter: So stand Deutschland in Sachen angeblicher Nitratbelastung schlechter als Belgien und die Niederlande da – beides Länder mit sehr intensiver Landwirtschaft. Erwartungsgemäß machte Brüssel das gewünschte Fass auf und verklagte Deutschland.

Die Landwirte hatten geglaubt, nach ihren großen Demonstrationen mit den beeindruckenden Bildern aus Berlin würde sich eine neuerliche Diskussion über Landwirtschaftspolitik und die neuen geplanten Vorschriften ergeben. Doch weit gefehlt: Die Politik kontert die Bauern auf geradezu klassische Weise aus. Sie redet einfach nicht mit ihnen und über ihre Themen.

Die Umweltpolitik mit dem Staatssekretär Jochen Flasbarth in der Hauptrolle versucht konsequent, den bauernfeindlichen Kurs fortzusetzen.

Zur Erinnerung: Flasbarth war ab 2009 Präsident des Umweltbundesamtes und hätte eigentlich sich darum bemühen müssen, dass der Nitratbericht 2012 korrekt und nicht manipuliert nach Brüssel geschickt wurde. Denn dieser acht Jahre alte Bericht bildet die Grundlage für die Verurteilung Deutschlands durch den Europäischen Gerichtshof (EuGH). Deutschland, so die EU, solle sein Grundwasser in Ordnung bringen, ansonsten würden Strafzahlungen in Höhe von 850.000 € pro Tag drohen. Dies nimmt die grüne Umwelt- und Landwirtschaftspolitik in Berlin dankend auf, beschuldigt die Landwirtschaft, zu viel zu düngen, und entwirft eine neue rigorose Düngeverordnung. Nach der sollen die Düngermengen kontinuierlich reduziert werden. Das bedeutet aber, dass Pflanzen immer weniger Stickstoff erhalten und sie nicht mehr ausreichend ernährt werden.

Folge: Erhebliche Ernteeinbußen der Bauern und weitere fatale Folgen für die Ackerböden. Es findet nämlich ein Raubbau an den Böden statt. Das, was mühsam über Generationen hinweg an Acker Kulturland aufgebaut wurde, wird zerstört. Die Landwirte können im Prinzip ihre Betriebe dicht machen.

Schon fast selbstverständlich, dass niemand mehr die von der Flasbarth-Behörde gelieferten Zahlen kritisch überprüft. Flasbarth hat also die Verurteilung Deutschlands aufgrund seiner falschen Daten in Kauf genommen und beteiligt sich jetzt sogar an der Umsetzung dieses Urteils auf Kosten der deutschen Bauern.

Die werden wütender und zunehmend unberechenbarer. Bisher haben sie noch der Politik geglaubt – das ist vorbei. Es ist allerdings bisher niemand in der Führung der neuen Bauernbewegung in Sicht, der es in Sachen Raffinesse und Verschlagenheit mit Berlin aufnehmen könnte. Die Bewegung »Land schafft Verbindung«, die jene imposanten Demonstrationen organisierte, scheint ihre ablehnende Haltung gegenüber dem Deutschen Bauernverband und damit auch der CDU aufzugeben.

Währenddessen warnt Niedersachsens Agrarministerin Barbara Otte-Kinast (CDU) vor einer Radikalisierung der Bauernproteste in Deutschland. Die Wortwahl stimme sie nachdenklich, sagte sie. Die riefen unter anderem: »Entweder wir sterben, oder wir wehren uns.« Otte-Kinast führte weiter aus, dass sich in diesem Jahr entscheiden werde, wie die »Landwirtschaft umgebaut« werde.

Der Jargon derjenigen, die von Energie und Verkehr bis Landwirtschaft alles »wenden« wollen, macht offenbar auch nicht mehr vor den letzten CDU-Politikern halt. Außer mehr Geld und Sondersteuern zum Beispiel auf Fleisch vom gebeutelten Bürger abzukassieren, fällt ihnen nicht viel mehr ein.

Die Bauern von »Land schafft Verbindung« haben sich auf die nächste deutschlandweite Demonstration der Landwirte am 17. Januar geeinigt – einen Tag, bevor in Berlin anlässlich der Grünen Woche die rituelle »Wir haben es satt!«-Demonstration der satten grünen Städter stattfindet.

***
Die Mitglieder der UTR e.V.- Gemeinschaft bilden ein Netzwerk bzw. ein Fundament für Glück und Gesundheit.

Dazu stehen unbegrenzte Energiemengen zur Verfügung. Das Team von Glück-Tuning freut sich über jeden neuen Teilnehmer. Die UTR e.V. Glücktuning Gemeinschaft ist eine Non-Profit-Organisation, die den Zugang zum Glück für die Menschen über das Glücktuning-Netzwerk deutlich verbessert. Ihre Anliegen Ihre Gesundheit und Ihr Glück stehen grundsätzlich im Mittelpunkt der Tätigkeit aller mit dem Glücktuning-Netz verbundenen Personen und Unternehmen.

Als Fördermitglied der UTR e.V.- Gemeinschaft sollten Sie es wie Voltaire halten, der gesagt haben soll:

„Da es förderlich für die Gesundheit ist, habe ich beschlossen, glücklich zu sein.“

Immer wenn Sie an den UTR e.V. Geld spenden, zaubern Sie sich selbst ein Lächeln auf Ihr Gesicht.

Glückliche Menschen wissen es schon lange: „Für den Weg zum Glück ist es besser zu geben als zu empfangen“. Glück ist sehr subjektiv und die Menschen haben unterschiedliche Vorstellungen davon. Menschen für die „Glück“ ein wichtiges Thema ist und die  sich auch darauf  konzentrieren leben gesünder, zufriedener und erfüllter.   

Das Ausmaß, in dem sich die Menschen mit dem UTR e.V. Slogan „gesund und glücklich in einer intakten Umwelt  leben“ persönlich  verbunden fühlen,  ist für das eigene Glück entscheidend.   


Mit Ihrer Zuwendung unterstützen Sie nicht nur die Arbeit des UTR e.V.
sondern Sie machen sich selbst zu Ihres eigenen Glückes Schmied!

„gesund und glücklich in einer intakten Umwelt  leben“


UTR |Umwelt|Technik|Recht| e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Telefon 06071- 9816811
Telefax 06071- 9816829
e-mail: dokudrom@email.de

Wer Angst hat, er könnte etwas falsch machen und der Umwelt schaden, anstatt sie zu hegen und zu pflegen, hat sich bestimmt schon eine der folgenden Fragen gestellt:

  • Darf man noch Diesel Fahren?
  • Warum will niemand ein Elektro-Auto?
  • Wo kommt der Strom für E-Autos her?
  • Darf man noch Pommes frites essen?
  • Darf man noch Fleisch essen?
  • Darf man Plastiktüten benutzen?
  • Alles nur Chemie oder was?

Diese und noch 30 weitere Fragen werden in dem neu erschienen Buch „Mit Vollgas gegen die Natur“ „Wie Umweltschutz zum Ökowahn wird von Holger Douglas ausführlich und verständlich beantwortet.
Holger Douglas ist Wissenschafts- und Technikjournalist. „In den 36 Kapiteln dieses spannenden und flüssig zu lesenden Buchs verbergen sich handfeste Überraschungen“, sagt Horst Roosen, Vorstand des UTR |Umwelt|Technik|Recht| e.V. Man legt es tatsächlich von der ersten bis zur letzten Seite nicht mehr aus der Hand!

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Wer Antworten sucht, ob Windkraftanlagen Krankmacher sind
und wie sich der Infraschall auf die Gesundheit auswirkt der sollte das Buch des Biologen Wolfgang Müller „Krankmacher Windkraftanlagen? Auswirkungen des Infraschalls auf unsere Gesundheit“ lesen. Das Buch kostet 16,90 Euro, erschien am 14.Juli 2019 und kann

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Donnerstag, Januar 09, 2020

PIM Gold: Es können immer noch Forderungsanmeldungen beim Insolvenzverwalter eingereicht werden.

Da wurde Anlegern im Internet Angst gemacht, wer bis zum 31 Dezember 2019 seine Forderung beim Insolvenzverwalter nicht geltend gemacht hätte, könnte eventuell leer ausgehen. Das dem nicht so ist, kann dem nachfolgenden Beitrag entnommen werden.

Lesen Sie mit freundlicher Empfehlung des Autors den nachstehenden Bericht. der am  10.12.2019 auf www.investmentcheck.de  veröffentlicht wurde.

PIM Gold: Schon 6.000 Forderungen angemeldet. Gegenseitige Vorwürfe eskalieren.

09.01.2020 • Bis zum Ende der ersten Anmeldungsfrist für Forderungen gegenüber PIM Gold haben 6.000 Gläubiger ihre Ansprüche angemeldet. Natürlich können auch weiterhin Forderungsanmeldungen an den Insolvenzverwalter Dr. Renald Metoja geschickt werden.

Über die Höhe der bisher angemeldeten Forderungen ist noch keine Aussage möglich, da nicht alle Anträge bereits geprüft und bearbeitet sind. Im Hintergrund liefern sich in der Zwischenzeit zwei Interessensgruppen einen heftigen Schlagabtausch. Die gegenseitigen Vorwürfe werden immer heftiger und reichen mittlerweile in den strafrechtlich relevanten Bereich.

Forderungsanmeldung

Die Frist für die Anmeldung von Forderungen gegenüber der PIM Gold GmbH ist vom Insolvenzgericht auf den 31. Dezember 2019 festgesetzt worden. Bis zum Ende der Anmeldungsfrist haben laut dem vorläufigen Insolvenzverwalter 6.000 Gläubiger ihre Ansprüche angemeldet. Derzeit sind noch nicht alle Anmeldungen bearbeitet, weshalb über die Gesamthöhe keine Aussage möglich ist. Natürlich können auch weiterhin Forderungsanmeldungen an den Insolvenzverwalter Dr. Renald Metoja geschickt werden. Formulare und Bearbeitungshinweise sind auf der Homepage der Kanzlei Eisner zu finden.

Soll-Bestände. 

Mehrere Hundert Anleger und Vermittler äußern seit Wochen vehement die Hoffnung, dass durch massive Fehler in der Datenbank die bekannten Sollbestände von 3,4 Tonnen Gold viel zu hoch wären. Auch bei Investmentcheck hat sich eine Reihe von Investoren gemeldet. Eine Anlegerin beschwert sich beispielsweise bei der Staatsanwaltschaft wegen der vorgenommenen Verhaftung und der daraus entstandenen Insolvenz. Angeblich nur „aufgrund einer vermutlich falschen Liste, welche vermutlich stark erhöhte, aufgeblasene Sollbestände beinhaltet, welche große Differenzen zu den Habenbeständen zeigt.“ Alles wäre nur wegen der unberechtigten Vorwürfe eines ehemaligen Mitarbeiters entstanden, der sogar die Staatsanwaltschaft manipulieren würde.  Dem zuständigen Staatsanwalt wird vorgeworfen: „Diese Insolvenz wurde durch Sie verursacht. Geld, Schmuck, Gold, unser Gold, das Gold unserer Kunden, unser Eigentum wurde beschlagnahmt. Völlig unberechtigt.“

Kein Systemfehler. 

In Zahlen ausgedrückt sollen die von Dr. Metoja bekannt gemachten Angaben über 3,38 Tonnen Gold tatsächlich nur 500 bis 600 Kilogramm ausmachen. Das wird in einer anderen Mail an die Staatsanwaltschaft vorgerechnet. Investmentcheck hat deshalb beim vorläufigen Insolvenzverwalter nachgefragt, ob ein solcher Fehler aus den bereits vorliegenden Forderungsanmeldungen erkennbar ist: „Bisher gibt es aber keine Hinweise, die auf eine systematische Abweichung zu den bisherigen Gläubigerlisten deuten.“ Wenn also die eingereichten Forderungen grundsätzlich den Gläubigerlisten entsprechen, dann müsste die Summe der angemeldeten Ansprüche am Ende dem bisher angenommenen Betrag von 150 Millionen Euro entsprechen. Und da dieser Wert in Gold bei weitem nicht vorhanden liegt, bleibt PIM ein Betrugsfall mit einem Schaden von über 100 Millionen Euro.

Anzeigen. 

Derzeit kursieren im Fall PIM außerdem eine Reihe von Strafanzeigen gegen verschiedene Beteiligte in dem Verfahren. Das muss erst einmal nichts bedeuten, da solche Anzeigen grundsätzlich Jeder stellen kann. Auch dem vorläufigen Insolvenzverwalter wird Befangenheit vorgeworfen, weshalb er sein Amt niederlegen soll. Um zu hinterfragen, ob an den Vorwürfen etwas dran ist, hat Investmentcheck konkrete Fragen gestellt. Im Auftrag des Insolvenzverwalters hat diese sein Pressesprecher allerdings glaubwürdig entkräftet.

Loipfinger’s Meinung. 

Offenbar wird im Fall PIM weiterhin mit sehr harten Bandagen gekämpft. Unnachgiebig legen verschiedene Seiten eine kompromisslose Haltung an den Tag, die eine Streitpartei mit einem Zitat von Berthold Brecht begründet: „Wo Unrecht zu Recht wird, wird Widerstand zur Pflicht.“ Vielleicht sollte diese Vermittlerin aber einsehen, dass das Unrecht nicht vom Staatsanwalt, sondern von den Verantwortlichen bei PIM begangen wurde. Um mit Brecht zu antworten: „Wer A sagt, der muss nicht B sagen. Er kann auch erkennen, dass A falsch war.“

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NEU: Das Buch „Achtung, Anlegerfallen!“
Seit 27.02.2018 ist das neue Buch „Achtung, Anlegerfallen!“ von investmentcheck-Herausgeber Stefan Loipfinger im Buchhandel erhältlich.  Es zeigt auch für Laien verständlich die Fallstricke der verbal einfallsreichen und immer komplexeren Kreationen von Banken und Versicherungen auf.

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Betroffene Anleger können sich bei den Rechtsanwälten des ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung ausführlich beraten lassen.

Bei der  ESK Fördergemeinschaft melden sich durch die tägliche Berichterstattung viele Anleger die zu ihren Kapitalanlagen Fragen haben. Betroffene können kostenlos und unverbindlich mittels Online Kontaktformular, Telefon, Mail, Fax oder auch per Briefpost das Anmeldeformular zur ESK Fördergemeinschaft  anfordern.

ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
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Telefon: 06071-9816813
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Fördergemeinschaft zur Durchsetzung
von Geldansprüchen auf Erfolgsbasis


ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung

KREDIT GROUP FINANCE:Auf der Warnliste der Finanzaufsicht in Malta

Wie dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung über seine Internetseite http://whistleblower.24.eu am 09.01.2020 mitgeteilt wurde, hat die Finanzaufsicht MFSA  Malta Financial Services Authority folgendes  Unternehmen auf ihre Warnliste (https://www.mfsa.mt/news/warnings/mfsa-warnings) gesetzt:
KREDIT GROUP FINANCE

Das Unternehmen bewirbt die Bereitstellung von Kreditdienstleistungen über Anzeigen auf verschiedenen Internetseiten. Das Unternehmen kontaktiert potenzielle Kunden auch über Massen-E-Mails. Die Empfänger erhalten die folgenden Kontaktdaten: E-Mail-Adresse lencrero@gmail.com und WhatsApp-Nummer +33 755931315 für weitere geschäftliche Anfragen.

Die MFSA möchte die Öffentlichkeit in Malta und im Ausland darauf hinweisen, dass KREDIT GROUP FINANCE KEIN in Malta eingetragenes Unternehmen ist, das von der MFSA nach maltesischem Recht  NICHT zur Erbringung von Bankdienstleistungen oder anderen Finanzdienstleistungen lizenziert oder anderweitig autorisiert wurde. Darüber hinaus deuten die der MFSA vorliegenden Informationen darauf hin, dass es sich bei KREDIT GROUP FINANCE wahrscheinlich um ein zweifelhaftes System mit einem hohen Risiko von Geldverlusten handelt. Die Öffentlichkeit sollte daher keine Geschäfte oder Transaktionen mit dem oben genannten Unternehmen tätigen.

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Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der BaFin.

Ohne die erforderliche Erlaubnis der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben.

Erlaubnisvorbehalt und Verbot gelten auch für Personen und Unternehmen, die keine Zweigstelle oder sonstige physische Präsenz in Deutschland unterhalten und ihr Geschäft allein im Wege des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs betreiben wollen. Sie gelten also unabhängig davon, ob das betreffende Geschäft ausschließlich in Deutschland für Kunden in Deutschland, aus dem Ausland nach Deutschland herein oder aus Deutschland hinaus ins Ausland betrieben wird. (Quelle:BaFin)

Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt ist seinen Kunden gegenüber, zum Schadensersatz verpflichtet.
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Für Informanten:

Die Information eines Hinweisgebers, der über mögliche Verstöße informiert, ist eine der mächtigsten Waffen im Kampf gegen Betrüger, Abzocker und ohne Erlaubnis der zuständigen Behörden tätige Unternehmen. 

Durch ihre Kenntnis der Umstände und der verantwortlichen Personen können Hinweisgeber dem ESK helfen, mögliche Betrugsfälle und andere Verstöße viel früher als sonst möglich zu erkennen und darüber Öffentlichkeit herzustellen.  Whistleblower tragen erheblich dazu bei, den Schaden für die Anleger so gering wie möglich zu halten, die Integrität der Kapitalmärkte besser zu wahren und die für rechtswidriges Verhalten Verantwortlichen schneller zur Rechenschaft zu ziehen.

Der ESK sichert allen Informanten absolute Vertraulichkeit zu.

Der Name eines Informanten wird niemals preis gegeben. Er wird auch nicht gespeichert. Vertrauliche Informationen und Unterlagen erreichen uns per Mail esk-schutzbund@email.de  oder per Briefpost an den ESK zu Händen von Horst Roosen.

Mit der Zusendung wird der ESK  zur freien Verwendung und Veröffentlichung aller Informationen berechtigt.

Garantie: Die Identität eines Informanten wird niemals preisgegeben. Es werden keinerlei personenbezogenen Daten gespeichert.

Dringende Bitte: keine faktenlosen Gerüchte, nur nachvollziehbare Informationen. Danke!


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ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung

Betroffene Anleger finden Hilfe hier 

Der ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung  unterstützt nach Kräften das wichtigste Ziel der geschädigten Anleger, die Wiederbeschaffung des investierten Geldes.

 


Glück im Jahr 2020 für Kapitalanleger, Glücksspieler, Spekulanten: Glück ist keineswegs nur Glücksache!

Kennen Sie in Ihrem Bekanntenkreis glückliche Menschen? Ist da vielleicht einer jener Menschen darunter welcher die beinahe unheimliche Fähigkeit hat, immer zum richtigen Zeitpunkt am jeweils richtigen Ort zu sein? Profitiert er mehr vom Glück als der Durchschnitt der Ihnen bekannten Personen? Ist er sehr selten oder überhaupt nie krank? Hat er es durch Kapitalanlagen zu Wohlstand gebracht?

Für manche Menschen, die noch nie zuvor in Wertpapiere investiert haben, ist diese Investition ihrer Ansicht nach, nur eine andere Form des Glücksspiels. „Diese Sicht der Dinge hält viele Menschen davon ab ihre Ersparnisse zum Beispiel in Aktien anzulegen“ bedauert Horst Roosen vom ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung. Dabei steht aber von vornherein schon fest, dass durch den mathematischen Vorteil des Casinos gegenüber dem Spieler, dieser auf lange Sicht gesehen stets verlieren wird. Der Aktienbesitzer dagegen ist auf lange Sicht gesehen meist der Gewinner. 

Generell kann man sagen, dass sorgfältig ausgewählte Investments trotz mitunter auftretenden Höhen und Tiefen im Laufe der Jahre rentabel sind.

Wie rentabel eine Anlage schlussendlich sein wird, das entscheidet die Risikobereitschaft des jeweiligen Anlegers. Die Null-Risiko Anlage dagegen gibt es nicht, da auch solche Anlagen immer Inflationsrisiken beinhalten.

„Viele Investoren holen sich nicht ausreichend genug Informationen über ihr geplantes Investment ein, wie es eigentlich notwendig wäre,“ sagt Roosen. So werden viele Anlageentscheidungen auf Grund der Tipps von Bekannten, Ratschlägen aus dem Internet und schlussendlich dem Verkaufsgespräch eins Anlageberaters getroffen. Der Rat, den sie vom Anlageberater erhalten, ist so viel Wert wie das Wissen und die Erfahrung ihres Beraters. So sind manche Beratungen gut, einige davon sind schlecht, und manche sind einfach absolut inakzeptabel.

Unter solchen Voraussetzungen kann man den Investor dann auch als Glücksspieler bezeichnen.

  • Ein Spekulant ist er aber nicht! Denn der Spekulant engagiert sich ganz bewusst bei Investments mit erheblichem Risiko, weil er die Chance auf große Gewinne wahrnehmen möchte.

Die Anleger können von einem Finanzberater keine hellseherischen Fähigkeiten erwarten.

Ein Kapitalverlust bei ehrlicher und kompetenter Beratung ist eine Sache, ein Verlust der auf schlechter Beratung beruht ist eine andere Sache und sollte nicht so einfach hingenommen werden. Auf lange Sicht gesehen führt eine schlechte  Anlageberatung stets zu Geldverlusten.

Die Kunden des Anlageberaters nehmen die Anlageberatung höchst unterschiedlich wahr und haben unterschiedliche Meinungen über das was ihnen vorgetragen wurde. Obwohl sie vom gleichen Anlageberater beraten wurden, kam jeder Beratene zu unterschiedlichen Entscheidungen. Das liegt darin begründet, dass wir sehr unterschiedlich wahrnehmen was um uns herum geschieht.

Verkehrsrichter kennen dieses Phänomen bei Zeugen von Verkehrsunfällen. Da werden vom gleichen Unfallereignis vollkommen unterschiedliche Wahrnehmungen geschildert.

Wer investiert gibt sein Geld in fremde Hände.

Warum tut er das? Ganz einfach, er glaubt, dass der andere mehr Geschick hat, sein Geld zu vermehren als er es selbst kann. Es ist durchaus richtig, dass es immer Menschen geben wird, die beim Geld anlegen deutlich mehr Geschick haben als andere. Bei näherer Betrachtung zeigt sich aber, dass in vielen Fällen die Ergebnisse schlicht und einfach durch Glück zustande gekommen sind.

Was bedeutet das für die eigene Kapitalanlage?

Es bedeutet, dass Ratschläge und Warnungen von  Anlegerschützern kaum Wirkung auf das Anlageverhalten haben. Kein Anleger wird sein Verhalten auf Grund allgemeiner Ratschläge  ändern. Die Leute wollen ihr Geld vermehren und es ist ihnen in der Regel egal wie das erreicht wird. Sie verlassen sich auch auf ihr persönliches Glück!

Durch zahlreiche Gespräche mit Anlegern hat sich gezeigt, dass die meisten Menschen investieren wenn die Dinge gut laufen und sofort in Panik verfallen wenn es weniger gut läuft, erzählt Horst Roosen der seit 1998 aktiv im Anlegerschutz tätig. In vielen Fällen folgt aber nach einem Hoch das unausweichliche Tief. Warum wird die Chance nicht wahrgenommen vom Hoch von Anfang an zu profitieren indem man einsteigt wenn es nicht so gut läuft? Zumal es doch bekannt ist, dass die Top-Performance in einem Jahr im nächsten Jahr selten wiederholt werden kann.

Die Anlageprofis bestreiten natürlich vehement, dass bei ihren Anlageentscheidungen auch das Glück eine Rolle spielt.

Im Erfolgsfalle ist stets ihre geschickte Hand und ihre überdurchschnittliche Marktkenntnis die Quelle des Erfolges. Läuft es in die andere Richtung, konnte natürlich kein Mensch mit den  überraschend eingetretenen Umständen die zum Abschwung führten  auch nur im Entferntesten rechnen. Wahr ist aber auch, dass es hier einfach an der notwendigen Dosis Glück gefehlt hat, sagt Roosen.

  • Wenn man sein Geld in fremde Hände gibt, stellt sich doch die Frage, ob der Andere mit dem Geld genau so vorsichtig und umsichtig umgehen wird, wie man es selbst tun würde. Warum sollte er das tun? Das Verlustrisiko liegt ja nicht bei ihm.

Was man auf keinen Fall tun sollte“, warnt Roosen, „das Glück herausfordern“! 

Wenn Sie bei roter Ampel über die Straße gehen, fordern Sie Ihr Glück heraus. Ihr Glück fordern Sie auch heraus, wenn Sie sich  nicht ausreichend genug Informationen über ihr geplantes Investment einholen oder sich bei Ihrer Anlageentscheidung ausschließlich auf die Tipps von Bekannten, Ratschlägen aus dem Internet oder das Verkaufsgespräch eines Anlageberaters verlassen.

Generell kann man sagen, dass sorgfältig ausgewählte Investments trotz mitunter auftretenden Höhen und Tiefen im Laufe der Jahre rentabel sind. Wie rentabel eine Anlage schlussendlich sein wird, das entscheidet die Risikobereitschaft des jeweiligen Anlegers. Die Null-Risiko Anlage dagegen gibt es nicht, da auch solche Anlagen immer Inflationsrisiken beinhalten.

„Nach meiner persönlichen Überzeugung gehören Glück und erfolgreiches Investment zweifellos zusammen“, sagt  Horst Roosen.

"Die Kraft, die unser Leben bestimmt" liefert nicht nur wissenschaftliche Theorien sondern auch handfeste Ergebnisse. Wünsche gehen in Erfüllung, denen wir eine ausreichende Energie mitgeben - also das, was wir uns "wirklich" wünschen. Zum tragen kommen hier die Energieflüsse im Innern des eigenen Körpers und die Außeneinflüsse in der Umwelt, die uns individuell beeinflussen, wann, wie , wo und in welcher Stimmung wir unsere persönlichen Entscheidungen treffen. Kein Mensch kann sich von diesen Lebensenergie-Einflüssen frei machen. Also sollte man sie zum eigenen Glück anwenden.

Spinnerei? Auf keinen Fall! „Dass es medizinisch förderlich ist, positive Emotionen und optimistische Zufriedenheit zu fördern, weiß man: Wer glücklich ist, wird seltener krank und schneller gesund, denn die Selbstheilungskräfte kommen besser zur Entfaltung“.

Ich hoffe, dass ich Ihnen vermitteln konnte, dass  „Glück keineswegs nur  Glücksache ist und dass Sie selbst etwas dafür tun können“, sagt Horst Roosen abschließend.

Keine Anlage ohne Risiko!

Aber das glaubt niemand!  So war es für die Banken ein leichtes Unterfangen ihren Kunden die Lehman Papiere als Anlage ohne Risiko anzudrehen. Das gleiche Spiel wurde mit den Schiffsfonds gespielt. Das was da teilweise als sichere Altersvorsorge verkauft wurde, stürzt viele Rentner in die Altersarmut.

Gesetzlich vorgeschriebene Risikohinweise, werden verniedlicht und als unbedeutende Formalie unter den Teppich gekehrt. Wenn überhaupt, dann steht das Risiko natürlich in keinem Verhältnis zu den in Aussicht gestellten Gewinnen.

Dass Finanzdienstleistungen  nicht in einer Art und Weise an Anleger verkauft werden, die es verdienen als „fair“ , „eindeutig“ und  „nicht irreführend“ bezeichnet zu werden, kann man tagtäglich bei Kapitalanlageprozessen vor Gericht erleben.  Da offenbart sich auf der Beraterseite nicht selten, nur oberflächliches Wissen und Inkompetenz gepaart mit mangelnder Sorgfalt.

Aus der Vergangenheit lassen sich zwar keine Schlüsse auf die Entwicklung zukünftiger Anlagen ziehen, aber es lässt erkennen, dass selbst skeptische Investoren in der Gewinn-Euphorie die spekulative Blase nicht erkennen und ihr Geld versenken.

Übrigens, wer im Kapitalanlageschutz tätig ist, kennt das geflügelte Wort geschädigter Anleger:

„ Ich will aber kein gutes Geld dem schlechten Geld hinterherwerfen.“

Die Mehrzahl der Anleger will damit zum Ausdruck bringen, dass sie eigentlich nicht bereit ist nochmals Geld in eine verlorene Investition zu stecken. Es kann auch als eine Form der Kritik wahrgenommen werden, was darauf hindeutet, dass der Betroffene sich selbst die Schuld an dem Verlust gibt und glaubt eine falsche Anlageentscheidung getroffen zu haben.  Diese Aussage ist praktisch die Rechtfertigung vor sich selbst, dass man untätig auf dem erlittenen Schaden sitzen bleibt, sagt Horst Roosen.

  • Zunächst sollte man sich von seiner Anlageentscheidung die man in der Regel nach reiflicher Überlegung getroffen und für gut befunden hat nicht so ohne weiteres distanzieren. Vielleicht war die Entscheidung überhaupt nicht falsch!

Es wird von vielen Menschen als die einfachste Lösung empfunden, den Verlust einfach hinzunehmen und schnell zu vergessen. Allerdings sollte man sich vor Augen halten, dass man viel Zeit und Geld in diese Angelegenheit investiert hat weil einem damals die Entscheidung sehr wichtig war. 

Die bessere Idee ist, sorgfältig prüfen zu lassen was passiert ist und die Situation rechtlich bewerten zu lassen.

  • Der Rat des Fachanwalts für Bank- und Kapitalmarktrecht  hilft die Situation zu klären und kann Licht ins Dunkle bringen.

Es wird sich dann zeigen, ob es aussichtsreich erscheint und sinnvoll ist, in dieser Angelegenheit noch einmal Geld in die Hand zu nehmen. Wer hier allerdings den falschen Ratgeber kontaktiert, dem kann es durchaus passieren, dass er sein gutes Geld dem schlechten hinterher wirft.

Die Wiederbeschaffung oder doch die zumindest teilweise Wiederbeschaffung des zunächst verloren geglaubten Geldes erweist sich in vielen Fällen als nicht so aussichtslos, wie viele Geschädigte glauben, sagt Horst Roosen. Verluste sollte man nicht so einfach abschreiben und zur Tagesordnung übergehen. Der Geschädigte sollte schnell reagieren. Der ESK rät strikt davon ab, mit dem oder den Schädigern selbst zu verhandeln.

Der beste Anlegerschutz besteht darin, sich sein Geld zurückzuholen sagt Roosen.

Nur durch massenhafte Klagen wird sich diese Abzockerei von selbst erledigen.  Wenn klar wird, dass man über den Tisch gezogen worden ist, gibt es nur eine Rettung: Professionelle Hilfe in Anspruch nehmen. Dieser Kapitaleinsatz rechnet sich in den meisten Fällen. Eine erste Adresse ist immer der Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht. Wenn dieser noch mit einer Interessengemeinschaft für geschädigte Anleger kooperiert, bestehen ideale Voraussetzungen für ein positives Ergebnis.

Fazit des ESK

Anleger sollten der Versuchung, bei Verlusten mit einer windigen Kapitalanlage  vorerst weiteres Kapital  einzuschießen, um nicht alles zu verlieren, widerstehen.

Der ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung  unterstützt nach Kräften das wichtigste Ziel der geschädigten Anleger, die Wiederbeschaffung des investierten Geldes.

Weil Menschen lieber Kosten vermeiden als in eine Chance zu investieren, verzichten Sie in vielen Fällen auf ihr eigenes bereits investiertes Geld.

Aus diesem Grunde bietet der ESK betroffenen Anlegern an, die Forderung zunächst außergerichtlich auf Erfolgsbasis zu bearbeiten.

Für viele Anleger die sich bei der ESK Fördergemeinschaft angemeldet haben, hat sich dieser Schritt schon oft gelohnt, da mit den ersten außergerichtlichen Schritten auf Erfolgsbasis viele Informationen gesammelt werden konnten, die sich dann zur  angestrebten Vermögenswiederherstellung für die Mandanten, als äußerst hilfreich erweisen. Bei diesem ersten Schritt entstehen den Anlegern keine Kosten.

  • Forderungen zunächst über außergerichtliche Maßnahmen geltend zu machen ist in vielen Fällen  einer sofortigen gerichtlichen Klage zunächst vorzuziehen.

Im Erfolgsfall verfügt der Betroffene nämlich  wesentlich schneller über sein Geld als es bei einer gerichtlichen Geltendmachung der Fall gewesen wäre. Der Geschädigte hat kein Kostenrisiko. Im Erfolgsfall erhält er den beigetriebenen Betrag abzüglich einer vorher individuell vereinbarten Erfolgsprovision. Im negativen Fall entstehen dem Auftraggeber keine Kosten.

Falls die gerichtliche Geltendmachung der Forderungen angesagt ist,
kann der ESK in Zusammenarbeit mit seinen Rechtsanwälten, den betroffenen Anlegern wirtschaftliche Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen, um Ihnen möglichst schnell und effizient zu ihrem Recht zu verhelfen.

Für Anleger die über eine Rechtsschutzversicherung verfügen,
holt der Anwalt kostenlos die Deckungszusage ein. Wird die Deckungszusage erteilt, ist der Anleger, egal wie der Fall ausgeht, von allen Kosten frei gestellt. Es ist auch keine Erfolgsprovision zu bezahlen!

Für Anleger die über keine Rechtsschutzversicherung verfügen,
oder welchen die Deckungszusage von ihrem Versicherer verweigert wurde, kann unsere Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft eventuell  das Risiko abnehmen. 

Stellen Sie uns einfach ihre Finanzierungsanfrage.

  • Die Prozessfinanzierungsgesellschaft übernimmt für Sie das gesamte Prozesskostenrisiko.
  • Sie erhalten die Chance, Ihren Rechtsanspruch ohne eigenes finanzielles Risiko einzuklagen.
  • Sie beteiligen die Prozessfinanzierungsgesellschaft nur im Erfolgsfall am Erlös.
  • Für ESK-Fördermitglieder kostenlose Prüfung und Beurteilung des Finanzierungsantrags.

Auf Basis der von Ihnen übermittelten Informationen, prüfen und beurteilen unsere unabhängigen und renommierten Vertrauensanwälte fallbezogen und unter Berücksichtigung örtlicher Rechtssprechungsgepflogenheiten die Erfolgswahrscheinlichkeit Ihres Rechtsanspruchs sowie die Bonität des Anspruchsgegners. Ist Ihr Anspruch erfolgversprechend und die Bonität des Anspruchsgegners gewährleistet, so steht einer Finanzierung Ihres Prozesses nichts mehr im Wege.

Wenn Ihr Antrag von der Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft positiv entschieden wurde,
übernimmt der Prozessfinanzierer das gesamte Kostenrisiko, welches bei der (gerichtlichen und außergerichtlichen)  Beitreibung Ihrer Ansprüche entsteht.

Als Gegenleistung für die Finanzierung der Anspruchsdurchsetzung gebührt dem Prozessfinanzierer ein Erfolgsentgelt jenes Betrags, welcher gewidmet auf Hauptsache und Zinsen hereingebracht werden kann.

Die Prüfung des Vorgangs durch die Prozessfinanzierungsgesellschaft ist für den Anspruchsinhaber – unabhängig vom Prüfungsergebnis – unentgeltlich.

  • Die ESK Fördermitgliedschaft mit Einmalbeitrag ermöglicht es betroffenen Anlegern, ihren Schadensersatzanspruch geltend zu machen, ohne dass sie ein finanzielles Risiko eingehen, und sie müssen keine Anwaltsgebühren zahlen. Sie zahlen immer nur dann etwas, wenn ihr Verfahren erfolgreich ist. Wenn der Fall nicht erfolgreich ist, ist auch nichts zu zahlen.

Für den Bereich Kapitalanlagen mit Binäre Optionen | Binary Options

arbeitet der ESK mit einer fachkundigen, zielbewussten und lösungsorientierten Rechtsanwaltskanzlei in Vaduz im Fürstentum Liechtenstein  zusammen. Diese Rechtsanwälte  sind führende Experten im Wirtschaftrecht und. verfügen über umfassende Erfahrung. Die Kanzlei bietet ganzheitliche Beratung und Unterstützung zum Schwerpunkt FinTech.  Beratung in Sachen Blockchain,  Kryptowährung, ICOs (Initial Coin Offerings) und ITOs (Initial Token Offerings).

Diese ESK Anwaltskanzlei hat bereits große Erfahrung durch viele Fälle mit Anbietern von binären Optionen gemacht.

Betroffene Anleger die Verluste durch  Binary Options erlitten haben, können von diesem Erfahrungsschatz profitieren.

Diese ESK Vertrauensanwälte betreuen Sie in Ihren Anliegen und stehen Ihnen als Rechtsanwälte mit Rat und Tat  in Deutschland, Österreich, Schweiz und Liechtenstein zur Seite.
Die ESK- Vertrauensanwälte prüfen gerne Ihren Rechtsanspruch und die Erfolgsaussichten des Anspruchs. 

Sehr oft kann durch schnelles Handeln weiterer Schaden abgehalten werden.

Ab sofort kann jeder Inhaber eines berechtigten Anspruchs den Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung mit dem zunächst außergerichtlichen Einzug seiner berechtigten Forderung auf Erfolgsbasis beauftragen!

Fazit
Wer sich der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen.

Betroffene können kostenlos und unverbindlich mittels Online Kontaktformular, Telefon, Mail, Fax oder auch per Briefpost das Anmeldeformular zur ESK Fördergemeinschaft  anfordern.

ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
EXPRESS INKASSO® GmbH
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816813
Telefax: 06071-9816829

Fördergemeinschaft zur Durchsetzung
von Geldansprüchen auf Erfolgsbasis

ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung


Differenzgeschäfte (CFDs) : Achtung vor höchst kriminellen Machenschaften von Internet- und Cyber-Betrügern!

Differenzgeschäfte oder CFDs (Contracts for Differences) sind Derivate, ausgenommen Optionen, Terminkontrakte, Swaps oder ausserbörsliche Termingeschäfte, deren Zweck darin besteht, dem Inhaber mittels Long- oder Shortpositionierungen zu ermöglichen, auf Veränderungen im Preis, Kurs oder Wert eines Basiswerts zu setzen.

CFDs sind in der Regel gehebelte Produkte, die nicht an einem Handelsplatz gehandelt werden. Die Preisgestaltung, die Handelsbedingungen und die Abrechnung der Produkte ist nicht standardisiert und intransparent. Die Kosten und Gebühren, die für den Handel mit CFDs anfallen, sind komplex und weit überteuert.

Die Anbieter von CFDs handeln in der Regel als direkte Gegenpartei, sodass ein Interessenkonflikt besteht. Sehr oft wird beziehungsweise wurde der Preis des Basiswerts bei Ablauf des CFD manipuliert oder die Laufzeit des CFD um Sekunden so verlängert, dass der Anbieter den CFD-Kontrakt nicht auszahlen musste.

Preis- und Handelsmanipulationen stehen beziehungsweise standen auf der Tagesordnung.

Hinzu kommt, dass die Anbieter anhand aggressiven Vermarktungspraktiken und irreführenden Werbungen den Anleger ihr Geld regelrecht aus den Fingern zogen.

Diese Umstände nahm die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) im Jahr 2018 zum Anlass, die Vermarktung, den Vertrieb und den Verkauf von CFDs an Kleinanleger vorübergehend zu beschränken. Mittlerweile wurden die Beschränkungen von den nationalen europäischen Aufsichtsbehörden entsprechend verlängert.

Nicht nur Kleinanleger, sondern jeder Anleger wäre gut beraten, nicht in CFDs zu investieren.

Durch eine raffinierte Trading-Software werden den Anleger nach der Erstinvestition Trading-Gewinne vorgegaukelt, damit kontinuierlich mehr Geld investiert wird. Ständige Telefonanrufe der Anbieter verstärken den Investitionszwang der Anleger. Sobald eine gewisse Investitionssumme erreicht ist, tritt plötzlich, meist über Nacht, ein Totalverlust ein.

Vielfach existieren auch betrügerische Anbieter, bei denen die investierten Gelder gar nie zum Erwerb der CFDs verwendet werden, sondern sogleich über Tarn- und Scheinfirmen in die eigene Tasche der Betrüger abgezogen werden. Es handelt sich um höchst kriminelle Machenschaften von Internet- und Cyber-Betrügern.

In der Regel muss davon ausgegangen werden, dass die Trading-Anzeigen auf den Plattformen allesamt nur fiktiv sind und Gewinne vortäuschen, damit die Anleger noch weitere Gelder investieren.
Und sollte doch einmal ein vermeintlicher Gewinn ausbezahlt werden, handelt es sich wahrhaftig um die teilweise Rückzahlung des Investments mit dem Zweck, die Geschädigten zu weiteren Investitionen zu locken.

Kürzlich werben Trading-Plattformen im Falle eines Totalverlusts mit sogenannten „Ausfallversicherungen“. Hierbei handelt es sich augenscheinlich um einen plumpen Versuch, Kunden neuerlich Gelder abzuzweigen. Argumentiert wird damit, dass ein einmaliger Betrag für die Versicherungsprämie anfallen würde. Fakt ist, dass solche Versicherungen grundsätzlich nicht existieren und folglich auch eine Zahlung nichts bringt.

Es kommt aber noch ärger!

Zum Teil wird versucht, Kunden mit angeblichen noch ausstehenden Steuerzahlungen in Bedrängnis zu setzen. Es hat sich gezeigt, dass die Trader hierbei nur nochmals Zahlungen der Geschädigten ohne tatsächlichen Grund erlangen wollen. In einigen Fällen wurden sogar die Online-Banking-Zugangsdaten abgefragt, sodass private Konten einfach abgeräumt wurden.

Die Geschädigten investierten Gelder über nachstehende Online-Trading-Plattformen:

  • AlphaFinancialGroup
  • BigOption
  • Centrobank
  • CT Option
  • Geneva Option
  • GTP Capital
  • Invest.com
  • Invory Option
  • Option500
  • Option888
  • Plusoption.com
  • Prestige Option
  • Safemarkets
  • Secondinvest.com
  • Stackoptions
  • Stockpairs
  • Trade.com
  • Tradorax
  • UB4Trade
  • UK Options
  • VX Markets
  • wmoptions

Mittlerweile fällt auf, dass die involvierten Banken der erhaltenen Zahlungen (die „Empfängerbanken“) offensichtlich ihre Pflichten nicht eingehalten haben und damit regelrecht am Anlegerbetrug mitwirkten.

Einer Bank obliegen Sorgfalts- und Compliance-Pflichten. Banken sind verpflichtet, die Identität sowie den Inhalt des Geschäftsprofils eines Vertragspartners festzustellen und zu überprüfen. Meist erfolgt dies durch die Prüfung der Rechtsform, der Sitzadresse, des Gründungsdatums sowie des Handelsregistereintrages. Zudem obliegt einer Bank die Pflicht, die Zahlungseingänge zu prüfen und zu plausibilisieren. Schliesslich müssen Banken risikoadäquate Überwachungen ihrer Geschäftsbeziehungen, einschliesslich der im Verlauf der Geschäftsbeziehung abgewickelten Transaktionen, durchführen, um sicherzustellen, dass diese mit dem Geschäftsprofil übereinstimmen.

Es hat sich gezeigt, dass die Empfängerbanken Transaktionen durchführten, ohne die genannten Pflichten einzuhalten, zumal die Konten der Trader in der Regel bereits leergeräumt wurden, als die Investments gewisse Beträge überschritten haben.

Zu Recht stellt sich die Frage, was die Empfängerbanken geritten hat, derartige Transaktionen durchzuführen.

Die Antwort hierauf kann sich wohl auf eine Erklärung beschränken. Die Banken haben sehr gut verdient. Soweit ersichtlich, müssen die Banken mindestens unvorstellbare 3% des Transaktionsvolumens als Transaktionsgebühr zu Lasten der Trader verrechnet haben. Wohl nur aus diesem Grund lässt sich erklären, dass die Empfängerbanken gegenständlich geradezu nicht „feststellen“ wollten, dass ihre Kunden Betrüger waren.

  • Zwangsläufig müssen sich die Empfängerbanken den Vorwurf gefallen lassen, am betrügerischen Verhalten der Trader beigetragen zu haben. Auch steht der Verdacht der Geldwäscherei im Raum.

Nach Einschätzung der ESK Rechtsanwälte stehen die Chance gut, auch die Empfängerbanken für den eingetretenen Schaden der Geschädigten haftbar zu machen.

Die ESK Vertrauensanwälte vertreten bereits Opfer dieser Betrügereien.

Diese ESK Vertrauensanwälte betreuen Betroffene in ihren Anliegen und stehen ihnen als Rechtsanwälte mit Rat und Tat  in Deutschland, Österreich, Schweiz und Liechtenstein zur Seite.

Sehr oft kann durch schnelles Handeln weiterer Schaden abgehalten werden.
Opfer von Anlagebetrug sind niemals selbst schuld! 

Viele Betroffene geben sich selbst die Schuld an dem Kapitalverlust. Das ist eine falsche Sicht der Dinge.  Wer jemanden um sein Geld bringt, ihn finanzielle ausnutzt, sein Vertrauen verrät oder mit falschen Tatsachen operiert, ist ein Betrüger. Er gefährdet die finanzielle Unabhängigkeit und Sicherheit seiner Opfer!

Grundsätzlich richtig ist:
Wer Schaden erleidet, hat berechtigte Ansprüche und  sollte diese auch konsequent durchsetzen!

Grundsätzlich falsch ist:
Den Schaden einfach hinzunehmen und schnell zu vergessen.

Ob der Schaden durch Verletzung einer Vertragspflicht oder in Beziehung auf einen Vertrag verursacht worden ist, spielt keine Rolle. Wer an Leben, Freiheit, Eigentum, Gesundheit, Vermögen oder in irgendeiner anderen Art geschädigt wird, kann  die erlittene Beschädigung schadenersatzrechtlich geltend machen. Wer hier allerdings den falschen Helfer kontaktiert, dem kann es durchaus passieren, dass er gutes Geld dem schlechten Geld hinterher wirft.

Die Lösung des Problems: Professionelle Hilfe in Anspruch nehmen.

Mit dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung in Zusammenarbeit mit Fachanwälten für Bank- und Kapitalmarkrecht, so wie Fachanwälten für Steuerrecht steht Geschädigten ein schlagkräftiges Spezialinkasso zur Verfügung!

Das Ziel der ESK  Anwälte ist es, Geschädigten wirtschaftliche Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen und diese effektiv umzusetzen. Ihnen möglichst schnell und effizient zu ihrem Recht zu verhelfen.  Um zeit- und nervenaufreibende Prozesse zu vermeiden, finden die ESK Anwälte der Sach- und Rechtslage angemessene Lösungen – sind jedoch auch jederzeit bereit, die Interessen ihrer Mandanten vor Gericht zu vertreten.

Ab sofort kann jeder Inhaber eines berechtigten Anspruchs den Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung auch mit dem zunächst außergerichtlichen Einzug seiner berechtigten Forderung auf Erfolgsbasis beauftragen!

Forderungen zunächst über außergerichtliche Maßnahmen geltend zu machen ist in vielen Fällen  einer sofortigen gerichtlichen Klage zunächst vorzuziehen.

Im Erfolgsfall verfügt der Betroffene nämlich  wesentlich schneller über sein Geld als es bei einer gerichtlichen Geltendmachung der Fall gewesen wäre. Der Geschädigte hat kein Kostenrisiko. Im Erfolgsfall erhält er den beigetriebenen Betrag abzüglich einer vorher individuell vereinbarten Erfolgsprovision. Im negativen Fall entstehen dem Auftraggeber keine Kosten.

Fazit
Geld bei Anlageverlusten oder gar Betrug zurückzuholen, kann schwierig sein und Zeit in Anspruch nehmen. Wer sich jedoch der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen.

ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
EXPRESS INKASSO® GmbH
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
ESK-Schutzbund@email.de

Telefon: 06071-9816813 Telefax: 06071-9816829

Fördergemeinschaft zur Durchsetzung
von Geldansprüchen auf Erfolgsbasis

ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung