Mittwoch, Dezember 11, 2019

Ist jeder wirklich selbst seines Glückes Schmied? Ja, wenn er gesund und glücklich in einer intakten Umwelt lebt.

Sie kennen sicher auch Leute denen das Glück sprichwörtlich ständig hinterher läuft. Tolle Karriere, beste finanzielle Verhältnisse, kerngesund und dann auch noch Glück in der Liebe. Dabei arbeiten diese Menschen nicht mehr als man es selbst tut und intelligenter als man selbst, sind sie auch nicht!

Also was macht den Unterschied?

Beruhigend scheint zu sein, dass auch diese Glückspilze Ihren Lottoschein genau so oft wie jeder andere auch, in die Tonne werfen müssen. Die Erklärung ist einfach. Wer die 6 richtigen Zahlen ankreuzt wird durch Zufall zum Glückspilz und nicht durch Glück.

Glück ist kein Zufall sondern eine Geisteshaltung. 

Glückliche Menschen maximieren mit ihrer positiven Einstellung, der Beachtung ihrer Intuition und ihrem festen Glauben an eine Glückliche Zukunft ihre Chancen in allen Lebensbereichen. Glück kommt von „innen“, die äußeren Faktoren spielen zwar auch eine Rolle, sind im Gegensatz zu den eigenen Empfindungen und Gedanken jedoch zweitrangig. Für die eigene Gesundheit sind wir selbst verantwortlich, und damit auch für unser Glück.

Die Angst vor einem Klimawandel und dem Untergang der Erde teilen diese Menschen nicht, denn sie wissen, dass der Weltuntergang nicht stattfindet.

Sie nehmen nicht teil an der skurrile Blüten treibenden Klima-Hysterie. Sie werden auch nicht nur noch mit dem Fahrrad unterwegs sein, sie essen und trinken, was ihnen schmeckt und sie tun wozu sie Lust haben.

Die Glückspilze haben erkannt, dass sie wesentlich mehr Einfluss auf ihr eigenes Glück nehmen können als es den meisten Menschen überhaupt bewusst ist. Jeder produziert sein Glück selbst. Deshalb wird es Zeit, der gesellschaftlichen Klima-Hysterie den Boden zu entziehen und die Diskussion um den Klimawandel faktenbasiert zu führen. Extreme Wetterereignisse, wie sie heute dem Klimawandel angelastet werden, hat es schon immer gegeben.

Das Glück ist stärker als die „Klimareligion“ die entgegen aller Vernunft der „Erde“ die Vorherrschaft über die Menschen einräumen will, wo der Mensch allein nicht mehr im Mittelpunkt des Denkens stehen soll, sondern das Leben als Ganzes.“ 

Machen Sie ein Experiment. Beobachten Sie Glückspilze einmal permanent über einen längeren Zeitraum.

Sie werden zu dem Ergebnis kommen, dass diese Personen mindesten doppelt so häufig lächeln und auch mehr Blickkontakte haben als es bei Ihnen der Fall ist. Aufgrund dieser höheren sozialen Interaktion ergeben sich für diese Personen automatisch mehr Chancen, die in der Regel dann auch genutzt werden.

Wenn Sie im Restaurant Brunchen, laden Sie sich dann Speisen auf Ihren Teller die Sie eigentlich nicht mögen?

Wohl kaum! Sie wählen die Dinge aus, auf die Sie Appetit haben, die gesund sind und die Ihnen schmecken. So sollten Sie auch Ihren Tagesablauf gestalten. Man muss nicht bei allem dabei sein, zumal wenn es einem nicht gefällt. Mit dieser Souveränität zaubern Sie Glück und Zufriedenheit in das eigene Leben.

Die Mitglieder der UTR e.V.- Glücktuning Gemeinschaft bilden ein Netzwerk bzw. ein Fundament für Glück und Gesundheit.

Dazu stehen unbegrenzte Energiemengen zur Verfügung. Das Team von Glück-Tuning freut sich über jeden neuen Teilnehmer. Die UTR e.V. Glücktuning Gemeinschaft ist eine Non-Profit-Organisation, die den Zugang zum Glück für die Menschen über das Glücktuning-Netzwerk deutlich verbessert. Ihre Anliegen Ihre Gesundheit und Ihr Glück stehen grundsätzlich im Mittelpunkt der Tätigkeit aller mit dem Glücktuning-Netz verbundenen Personen und Unternehmen.

Als Fördermitglied der UTR e.V.- Glücktuning Gemeinschaft sollten Sie es wie Voltaire halten, der gesagt haben soll: 

„Da es förderlich für die Gesundheit ist, habe ich beschlossen, glücklich zu sein.“

Immer wenn Sie an den UTR e.V. Geld spenden, zaubern Sie sich selbst ein Lächeln auf Ihr Gesicht.

Glückliche Menschen wissen es schon lange: „Für den Weg zum Glück ist es besser zu geben als zu empfangen“. Glück ist sehr subjektiv und die Menschen haben unterschiedliche Vorstellungen davon. Menschen für die „Glück“ ein wichtiges Thema ist und die  sich auch darauf  konzentrieren leben gesünder, zufriedener und erfüllter.   

Das Ausmaß, in dem sich die Menschen mit dem UTR e.V. Slogan „gesund und glücklich in einer intakten Umwelt  leben“ persönlich  verbunden fühlen,  ist für das eigene Glück entscheidend.   


Mit Ihrer Zuwendung unterstützen Sie nicht nur die Arbeit des UTR e.V.
sondern Sie machen sich selbst zu Ihres eigenen Glückes Schmied!

„gesund und glücklich in einer intakten Umwelt  leben“


UTR |Umwelt|Technik|Recht| e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Telefon 06071- 9816811
Telefax 06071- 9816829
e-mail: dokudrom@email.de







Crypto Hedge Fundings: Auf der Warnliste der FMA in Österreich.

Wie dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung über seine Internetseite http://whistleblowertreff.wordpress.com am 11. Dezember 2019 mitgeteilt wurde, hat die Österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA)https://www.fma.gv.at  folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste gesetzt:

Crypto Hedge Fundings
Eberhard-Fugger-Straße 3
Salzburg
Web: https://cryptohedgefds.com/

Mit Bekanntmachung im Amtsblatt zur Wiener Zeitung vom 12.12.2019 teilt die FMA daher mit, dass dieses Unternehmen nicht berechtigt ist, konzessionspflichtige Bankgeschäfte in Österreich zu erbringen. Es ist dem Anbieter daher die gewerbliche Entgegennahme fremder Gelder als Einlage (Einlagengeschäft gem. § 1 Abs 1 Z 1 BWG) nicht gestattet.

***
Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der BaFin.

Ohne die erforderliche Erlaubnis der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben.

Erlaubnisvorbehalt und Verbot gelten auch für Personen und Unternehmen, die keine Zweigstelle oder sonstige physische Präsenz in Deutschland unterhalten und ihr Geschäft allein im Wege des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs betreiben wollen. Sie gelten also unabhängig davon, ob das betreffende Geschäft ausschließlich in Deutschland für Kunden in Deutschland, aus dem Ausland nach Deutschland herein oder aus Deutschland hinaus ins Ausland betrieben wird. (Quelle:BaFin)

Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt ist seinen Kunden gegenüber, zum Schadensersatz verpflichtet.
***
Für Informanten:

Die Information eines Hinweisgebers, der über mögliche Verstöße informiert, ist eine der mächtigsten Waffen im Kampf gegen Betrüger, Abzocker und ohne Erlaubnis der zuständigen Behörden tätige Unternehmen. 

Durch ihre Kenntnis der Umstände und der verantwortlichen Personen können Hinweisgeber dem ESK helfen, mögliche Betrugsfälle und andere Verstöße viel früher als sonst möglich zu erkennen und darüber Öffentlichkeit herzustellen.  Whistleblower tragen erheblich dazu bei, den Schaden für die Anleger so gering wie möglich zu halten, die Integrität der Kapitalmärkte besser zu wahren und die für rechtswidriges Verhalten Verantwortlichen schneller zur Rechenschaft zu ziehen.

Der ESK sichert allen Informanten absolute Vertraulichkeit zu.

Der Name eines Informanten wird niemals preis gegeben. Er wird auch nicht gespeichert. Vertrauliche Informationen und Unterlagen erreichen uns per Mail esk-schutzbund@email.de  oder per Briefpost an den ESK zu Händen von Horst Roosen.

Mit der Zusendung wird der ESK  zur freien Verwendung und Veröffentlichung aller Informationen berechtigt.

Garantie: Die Identität eines Informanten wird niemals preisgegeben. Es werden keinerlei personenbezogenen Daten gespeichert.

Dringende Bitte: keine faktenlosen Gerüchte, nur nachvollziehbare Informationen. Danke!

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Fördergemeinschaft zur Durchsetzung
von Geldansprüchen auf Erfolgsbasis

ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
Betroffene Anleger melden sich unter: ESK-Schutzbund@email.de

Der ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung  unterstützt nach Kräften das wichtigste Ziel der geschädigten Anleger, die Wiederbeschaffung des investierten Geldes.







CREDIT FINANCIER INVEST LTD (firmierend auch unter: Pro Uni Credit Ltd. kein nach § 32 KWG zugelassenes Institut.

Die BaFin weist darauf hin, dass sie der CREDIT FINANCIER INVEST LTD (firmierend auch unter Pro UniCredit Ltd) keine Erlaubnis gemäß § 32 Kreditwesengesetz (KWG) zum Betreiben von Bankgeschäften im Inland erteilt hat. Das Unternehmen untersteht nicht der Aufsicht der BaFin.

Die CREDIT FINANCIER INVEST LTD spricht potenzielle deutsche Kunden per E-Mail an und wirbt im Internet unter den anonym registrierten Domains www.prounicredit.com und www.euro-uni-credit.com unter anderem für den Abschluss von Privatkrediten, Gewerbekrediten und Immobilienkrediten.

Das Unternehmen wirbt damit, dass es weltweit mit Banken, Investmentgesellschaften und privaten Geldgebern kooperiere. Das Unternehmen firmiert auch unter Pro Uni Credit Ltd und behauptet, seinen Sitz in Dubai, Vereinigte Arabische Emirate, und Niederlassungen in Zürich, Schweiz, und London, Großbritannien, zu haben.

Die BaFin weist darauf hin, dass unerlaubt tätige Unternehmen häufig Namen wählen, die bei potenziellen Kunden Vertrauen wecken. Die CREDIT FINANCIER INVEST LTD suggeriert mit ihrer Firmierung und der von ihr verwendeten Adresse als beaufsichtigtes Institut tätig zu sein.

Quelle: © Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht / http://www.bafin.de

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Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der BaFin.

Ohne die erforderliche Erlaubnis der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben.

Erlaubnisvorbehalt und Verbot gelten auch für Personen und Unternehmen, die keine Zweigstelle oder sonstige physische Präsenz in Deutschland unterhalten und ihr Geschäft allein im Wege des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs betreiben wollen. Sie gelten also unabhängig davon, ob das betreffende Geschäft ausschließlich in Deutschland für Kunden in Deutschland, aus dem Ausland nach Deutschland herein oder aus Deutschland hinaus ins Ausland betrieben wird. (Quelle:BaFin)

Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt ist seinen Kunden gegenüber, zum Schadensersatz verpflichtet.

Wer von einem ihm unbekannten Unternehmen kontaktiert wird, sollte fragen welche Aufsichtsbehörde die Genehmigung zur Erbringung von Finanzdienstleistungen erteilt hat. Ein Anruf bei dieser Behörde schafft dann Klarheit ob die Auskunft stimmt oder nicht!

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Nur durch ständige Berichterstattung, wie zum Beispiel auf den ESK Internetseiten http://express-inkasso.24.eu und  http://whistleblower.24.eu kann das Bewusstsein der Anleger über das erhebliche Betrugsrisikos auf Websites für binäre Optionen geschärft werden. Nur so kann sicher gestellt werden, dass Anleger ihre notwendige Sorgfaltspflicht nicht vernachlässigen, bevor sie, wenn überhaupt, den ersten Trade oder die erste Wette platzieren.“

Der ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung  unterstützt nach Kräften das wichtigste Ziel der geschädigten Anleger, die Wiederbeschaffung des investierten Geldes.

Weil Menschen lieber Kosten vermeiden als in eine Chance zu investieren, verzichten Sie in vielen Fällen auf ihr eigenes bereits investiertes Geld.

Aus diesem Grunde bietet der ESK betroffenen Anlegern an, die Forderung zunächst außergerichtlich auf Erfolgsbasis zu bearbeiten.

Für viele Anleger die sich bei der ESK Fördergemeinschaft angemeldet haben, hat sich dieser Schritt schon oft gelohnt, da mit den ersten außergerichtlichen Schritten auf Erfolgsbasis viele Informationen gesammelt werden konnten, die sich dann zur  angestrebten Vermögenswiederherstellung für die Mandanten, als äußerst hilfreich erweisen. Bei diesem ersten Schritt entstehen den Anlegern keine Kosten.

Forderungen zunächst über außergerichtliche Maßnahmen geltend zu machen ist in vielen Fällen  einer sofortigen gerichtlichen Klage zunächst vorzuziehen.
Im Erfolgsfall verfügt der Betroffene nämlich  wesentlich schneller über sein Geld als es bei einer gerichtlichen Geltendmachung der Fall gewesen wäre. Der Geschädigte hat kein Kostenrisiko. Im Erfolgsfall erhält er den beigetriebenen Betrag abzüglich einer vorher individuell vereinbarten Erfolgsprovision. Im negativen Fall entstehen dem Auftraggeber keine Kosten.

Falls die gerichtliche Geltendmachung der Forderungen angesagt ist,
kann der ESK in Zusammenarbeit mit seinen Rechtsanwälten, den betroffenen Anlegern wirtschaftliche Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen, um Ihnen möglichst schnell und effizient zu ihrem Recht zu verhelfen.

Für Anleger die über eine Rechtsschutzversicherung verfügen,
holt der Anwalt kostenlos die Deckungszusage ein. Wird die Deckungszusage erteilt, ist der Anleger, egal wie der Fall ausgeht, von allen Kosten frei gestellt. Es ist auch keine Erfolgsprovision zu bezahlen!

Für Anleger die über keine Rechtsschutzversicherung verfügen,
oder welchen die Deckungszusage von ihrem Versicherer verweigert wurde, können sich dann eventuell bereits laufenden Klagen gegen eine Erfolgsprovision anschließen. Wenn ihr Anspruch erfolgreich betrieben werden konnte, wird die beigetriebene Summe um die vorher fest vereinbarte Erfolgsprovision für die Fördergemeinschaft geschmälert. Das bedeutet für den betreffenden Anleger, dass er seinen Anspruch durchgesetzt hat, ohne selbst ein finanzielle Risiko eingegangen zu sein.

  • Die ESK Fördermitgliedschaft mit Einmalbeitrag (75.- Euro) ermöglicht es betroffenen Anlegern, ihren Schadensersatzanspruch geltend zu machen, ohne dass sie ein finanzielles Risiko eingehen, und sie müssen keine Anwaltsgebühren zahlen. Sie zahlen immer nur dann etwas, wenn ihr Verfahren erfolgreich ist. Wenn der Fall nicht erfolgreich ist, ist auch nichts zu zahlen.

Für den Bereich Kapitalanlagen mit Binäre Optionen | Binary Options arbeitet der ESK mit einer fachkundigen, zielbewussten und lösungsorientierten Rechtsanwaltskanzlei in Vaduz im Fürstentum Liechtenstein  zusammen. Diese Rechtsanwälte  sind führende Experten im Wirtschaftrecht und. verfügen über umfassende Erfahrung. Die Kanzlei bietet ganzheitliche Beratung und Unterstützung zum Schwerpunkt FinTech.  Beratung in Sachen Blockchain,  Kryptowährung, ICOs (Initial Coin Offerings) und ITOs (Initial Token Offerings).

Diese ESK Anwaltskanzlei hat bereits große Erfahrung durch viele Fälle mit Anbietern von binären Optionen gemacht.

Betroffene Anleger die Verluste durch  Binary Options erlitten haben, können von diesem Erfahrungsschatz profitieren.

Diese ESK Vertrauensanwälte betreuen Sie in Ihren Anliegen und stehen Ihnen als Rechtsanwälte mit Rat und Tat  in Deutschland, Österreich, Schweiz und Liechtenstein zur Seite.

Sehr oft kann durch schnelles Handeln weiterer Schaden abgehalten werden.

Ab sofort kann jeder Inhaber eines berechtigten Anspruchs den Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung mit dem zunächst außergerichtlichen Einzug seiner berechtigten Forderung auf Erfolgsbasis beauftragen!

Fazit
Wer sich der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen.

Betroffene können kostenlos und unverbindlich mittels Online Kontaktformular, Telefon, Mail, Fax oder auch per Briefpost das Anmeldeformular zur ESK Fördergemeinschaft  anfordern.

ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
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PIM-Gold: Der schöne Schein des Goldes und wenn die Wirklichkeit im Chaos versinkt.

Chaosjahre in Heusenstamm, Schneeballsystem. Chaos Goldbestände. Chaos Mitarbeiter. Chaos Lagerung. Chaos Kunden. Chaos Vertrieb. Chaos Geschäftspartner. Chaos Schwarzgeschäfte. 

PIM-Gold-Gläubiger können ab sofort ihre Forderungen beim Insolvenzverwalter anmelden. Am Montag den 02. Dezember 2019 hatte das Amtsgericht Offenbach das Insolvenzverfahren für den PIM Goldhändler aus Heusenstamm eröffnet.

Wie viel am Ende von dem einbezahlten Anlegerkapital übrig bleiben wird, ist noch völlig offen. Zu groß ist das Chaos, das der Insolvenzverwalter vorgefunden hat. Das Chaos in der Buchhaltung und dem Warenwirtschaftssystem von PIM Gold ist für ein Kapital sammelndes Unternehmen völlig untragbar. Warum hat die Finanzaufsicht BaFin hier nichts unternommen? Schon vor Jahren gab es dort „zahlreiche Kundenbeschwerden“, die zu nichts als einem folgenlosen Schriftwechsel führten.

Lesen Sie zu jedem der vorgenannten Punkte mit freundlicher Empfehlung des Autors den nachstehenden Bericht. der am  10.12.2019 auf www.investmentcheck.de  veröffentlicht wurde.

Chaosjahre in Heusenstamm. Schlechte Nachrichten im Insolvenzgutachten zu PIM Gold

10.12.2019 • Für zartbesaitete Anleger ist der Bericht über die vorläufige Insolvenzverwaltung von Dr. Renald Metoja nicht empfehlenswert. Auf 64 Seiten fasst der Fachanwalt für Insolvenzrecht von der Kanzlei Eisner Rechtsanwälte seine bisherigen Erkenntnisse zusammen. Schier unglaublich muss das vorgefundene Chaos sein.

Schneeballsystem. 

In der Pressemitteilung von vergangener Woche hat der Insolvenzverwalter noch die Staatsanwaltschaft mit dem Verdacht auf ein Schneeballsystem zitiert. Allerdings hat er selbst offenbar ähnliche Eindrücke gewonnen: „Unter Berücksichtigung der relativ hohen Verzinsung und den Margen im Goldhandel kann allerdings davon ausgegangen werden, dass eine dauerhafte Rentabilität des Geschäftsmodells von vornherein nicht vorhanden gewesen sein durfte. Insofern dürfte die Schuldnerin entweder ab einem noch nicht bestimmten Zeitpunkt ein sog. ‚Schneeballsystem‘ betrieben haben oder es könnte eine Quersubventionierung gegeben haben.“

Chaos Goldbestände. 

Jeder vernünftig geführte Schuhladen hat ein Warenwirtschaftssystem installiert, um seine Bestände unter Kontrolle zu haben und vernünftige Entscheidungen treffen zu können. Noch viel mehr müsste das für ein Unternehmen gelten, das in den letzten Jahren mit dem Verkauf von Gold Umsätze in Höhe von 532 Millionen Euro tätigte. Aber weit gefehlt, wie Metoja zusammenfasste: „Es wurde auch festgestellt, dass die Schuldnerin trotz der erheblichen Umsätze zu keinem Zeitpunkt über ein Warenwirtschaftsprogramm verfügt hat, wodurch der Verbleib des Gold- und Schmuckbestands kaum nachvollzuziehen ist.“

Chaos Mitarbeiter. 

Das fehlende Warenwirtschaftssystem war zumindest einigen Mitarbeitern bewusst, die dies offenbar zum eigenen Vorteil nutzten. Metoja hat Hinweise auf Diebstahl in erheblichem Ausmaß festgestellt: „Ein weiterer Faktor, der die Deckungslücke zwischen den Kundenansprüchen und dem vorhandenen Gold vergrößert hat, ist der Diebstahl durch die Mitarbeiter der Schuldnerin. Dieser soll nach Aussagen der vor Ort tätigen Mitarbeiter erhebliche Ausmaße genommen haben. Darüber können naturgemäß keine präzisen Angaben gemacht werden. Das Fehlen eines Warenwirtschaftssystems und laxe Sicherheitsvorkehrungen der Schuldnerin haben den Diebstahl ermöglicht und begünstigt.“

Chaos Lagerung. 

Falls sich Kunden vor Abschluss ihrer Verträge die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für ihr Anlagemodell durchgelesen haben, wurde ihnen grundsätzlich eine individuelle Lagerung ihrer Goldbestände in entsprechend gekennzeichneten Tresoren oder Boxen versprochen. Zum Beispiel hätte die Beschriftung „BGK+“ für das Gold aus den entsprechenden Verträgen zu finden sein müssen. Allerdings wurden weder im Stammsitz in Heusenstamm, noch beim Lagerstättenbetreiber entsprechend beschriftete Tresorbehältnisse vorgefunden. Im Gegenteil: Der Lagerstättenbetreiber stellte offenbar sogar klar, dass eine „Besitzmittlung an einzelne Kunden“ schon wegen dann gegebener Geldwäscheproblematiken beziehungsweise dann notwendig werdender Einzelprüfungen nicht möglich gewesen wäre. Die Einhaltung der AGB in diesem wichtigen Punkt war offenbar nie geplant.

Chaos Kunden. 

Aktuell sollen rund 12.000 aktive Verträge von rund 9.000 Anlegern bestehen, für die PIM das Gold verwahrte. Ob diese Kunden aber alle wirklich Ansprüche haben, wenn ja, in welcher Höhe und ob nicht vielleicht sogar Ansprüche gegen Kunden bestehen, ist ebenfalls unklar: „Bei einem Teil der Verträge könnte es aufgrund von Fehlern in der Software zu unberechtigten Auszahlungen an die Kunden gekommen sein.“ Damit ist die Summe der aktuellen Forderungen mit einem entsprechenden Fragezeichen zu versehen: „Nach den schuldnerischen Aufzeichnungen sollen sich die Ansprüche der Kunden sich auf gesamt ca. 155 Mio. EUR belaufen. Es bestehen allerdings Zweifel, ob diese Aufstellungen auch richtig sind, weshalb die jeweiligen Verträge derzeit einer Einzelprüfung unterzogen werden.“

Chaos Vertrieb. 

Bezüglich der Vertriebsstrukturen führte Metoja aus, dass es sich um einen Strukturvertrieb handelte: „Die Struktur wies bis zu 8 Stufen auf; die Provisionen betrugen im Schnitt ca. 10-12% der Anlagesumme.“ Es wurde immer viel Wert darauf gelegt, dass Provisionen regelmäßig und zeitnah ausgeschüttet wurden. Aber anscheinend haben Vermittler sich nicht beschwert, wenn sie etwas zu viel davon erhalten haben: „In einer beachtlichen Anzahl von Fällen ist es zu erheblichen Überzahlungen an die Vermittler gekommen, sei es infolge von Rückabwicklungen oder als bewusste Kreditierung durch die Schuldnerin.“

Chaos Geschäftspartner. 

Teil des Geschäftskonzeptes war der Handel mit Schmuck und der Ankauf von Altgold. Darüber hinaus wurde Gold klassisch bei Scheideanstalten eingekauft. Zum Glück für die Anleger können deshalb von einer renommierten deutschen Scheideanstalt rund 2,3 Millionen Euro erwartet werden, die dort bei Insolvenzbeginn lagen. Anders sieht es mit einer türkischen Scheideanstalt aus, mit der PIM offenbar sehr intensiv arbeitete. „Nach den bei der Schuldnerin bislang vorliegenden Buchhaltungsunterlagen soll ein Anspruch in erheblichem Umfang zu Gunsten der PIM Gold GmbH bestehen. Es wurde auch darauf hingewiesen, dass ein Saldenausgleich mit der in der Türkei ansässigen Scheideanstalt bereits seit mehreren Jahren nicht mehr erfolgt sein soll.“ Es könnte um über 600 Kilogramm gehen, die nach einer ersten Aufarbeitung der Geschäftsvorfälle offen sind. Bei einem Gespräch in der Justizvollzugsanstalt mit dem Geschäftsführer hat Metoja aber Gegenteiliges erfahren, wonach sogar umgekehrt eine Verpflichtung zur Lieferung bestehen soll. Die türkische Scheideanstalt hat offenbar eine aufklärende Auskunft bisher verweigert. Die Kanzlei Graf von Westphalen, die auch in der Türkei einen Sitz hat, wurde deshalb mit der Klärung beauftragt.

Chaos Buchhaltung. 

Die seit Jahren nicht mehr veröffentlichten Jahresabschlüsse waren schon lange vor der Insolvenz ein zentraler Kritikpunkt an PIM. Seit mindestens 2016 soll laut Metoja die Buchhaltung lückenhaft und unvollständig sein. Mit Hochdruck wurden deshalb die vorgefundenen Unterlagen nachgebucht und die Ergebnisse zusammengefasst. Danach hat der Insolvenzverwalter ermittelt, dass PIM „seit ihrem Bestehen bis einschließlich des Jahres 2017 ca. 545,6 Mio. EUR an Kundengelder eingesammelt hat. Hiervon wurden für Goldkäufe einschließlich der Aufwendungen für den Erwerb von Altgold ca. 482,4 Mio. EUR ausgegeben sowie ca. 46 Mio. EUR für Provisionen entrichtet. Es verbleibt damit eine Differenz von ca. 17,2 Mio. EUR, die im Wesentlichen für allgemeine betriebliche Aufwendungen wie Löhne, Werbekosten, Betriebskosten für die Immobilie, Beratungskosten u.Ä. verwendet wurde.“

Chaos Schwarzgeschäfte. Die Liste der möglichen Straftaten in diesem Anlageskandal könnte sich auch noch um einen anderen Aspekt verlängern. Metoja hat Hinweise, wonach durch PIM „an der offiziellen Buchhaltung vorbei Juweliere überwiegend in den Städten Mannheim, Stuttgart, München und Köln ‚schwarz‘ mit Kommissionsware beliefert worden sein sollen“. Naturgemäß wird es nicht einfach für den Insolvenzverwalter, die hieraus entstandenen Schäden zu beziffern und zurückzuholen.

Loipfinger’s Meinung. 

Derzeit ist schwer abschätzbar, wie groß der Schaden am Ende für die Anleger ausfallen wird. Die mit ganz vielen Fragezeichen versehene Vermögensbilanz des Insolvenzverwalters zeigt ein Vermögen von 16,85 Millionen Euro bei einem Gläubigeranspruch von 155,6 Millionen Euro. Das sind keine guten Nachrichten für die Anleger, wobei in der Vermögensaufstellung viele Positionen mit einem Erinnerungswert von 1 Euro stehen, die aber am Ende deutlich mehr Wert sein könnten.

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NEU: Das Buch „Achtung, Anlegerfallen!“
Seit 27.02.2018 ist das neue Buch „Achtung, Anlegerfallen!“ von investmentcheck-Herausgeber Stefan Loipfinger im Buchhandel erhältlich.  Es zeigt auch für Laien verständlich die Fallstricke der verbal einfallsreichen und immer komplexeren Kreationen von Banken und Versicherungen auf.

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Betroffene Anleger können sich bei den Rechtsanwälten des ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung ausführlich beraten lassen.

Bei der  ESK Fördergemeinschaft melden sich durch die tägliche Berichterstattung viele Anleger die zu ihren Kapitalanlagen Fragen haben. Betroffene können kostenlos und unverbindlich mittels Online Kontaktformular, Telefon, Mail, Fax oder auch per Briefpost das Anmeldeformular zur ESK Fördergemeinschaft  anfordern.

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Dienstag, Dezember 10, 2019

Global Options Trade: Auf der Warnliste der FINMA in der Schweiz und der OSC in Kanada

Wie dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung am 10.12.2019 über seine Internetseite http://whistleblower.24.eu  mitgeteilt wurde, hat die FINMA in der Schweiz  und die OSC in Kanada folgendes Unternehmen auf die Warnliste gesetzt.

Global Options Trade
Paradeplatz 9
8001 Zürich, Schweiz
www.globaloptionstrade.com

Die Ontario Securities Commission (OSC) hat laut einer behördlichen Erklärung Global Options Trade Inc. in ihre Liste der Unternehmen aufgenommen, mit denen keine Geschäfte getätigt werden dürfen. Dieses Unternehmen ist nicht für den Verkauf von Wertpapieren in Ontario oder anderswo in Kanada registriert  und entspricht daher nicht den Wertpapiergesetzen der Provinzen.

Global Options gibt auf seiner Website an, dass es Niederlassungen in der Schweiz, in Großbritannien, in Kalifornien und in Costa Rica hat. Das Unternehmen hat jedoch laut OSC in keiner dieser Jurisdiktionen einen spezifischen regulatorischen Status beansprucht.
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Erlaubnisvorbehalt und Verbot gelten auch für Personen und Unternehmen, die keine Zweigstelle oder sonstige physische Präsenz in Deutschland unterhalten und ihr Geschäft allein im Wege des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs betreiben wollen. Sie gelten also unabhängig davon, ob das betreffende Geschäft ausschließlich in Deutschland für Kunden in Deutschland, aus dem Ausland nach Deutschland herein oder aus Deutschland hinaus ins Ausland betrieben wird. (Quelle:BaFin)

Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt ist seinen Kunden gegenüber, zum Schadensersatz verpflichtet.
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Für Informanten:

Die Information eines Hinweisgebers, der über mögliche Verstöße informiert, ist eine der mächtigsten Waffen im Kampf gegen Betrüger, Abzocker und ohne Erlaubnis der zuständigen Behörden tätige Unternehmen. 

Durch ihre Kenntnis der Umstände und der verantwortlichen Personen können Hinweisgeber dem ESK helfen, mögliche Betrugsfälle und andere Verstöße viel früher als sonst möglich zu erkennen und darüber Öffentlichkeit herzustellen.  Whistleblower tragen erheblich dazu bei, den Schaden für die Anleger so gering wie möglich zu halten, die Integrität der Kapitalmärkte besser zu wahren und die für rechtswidriges Verhalten Verantwortlichen schneller zur Rechenschaft zu ziehen.

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Betroffene Anleger finden Hilfe hier 

Der ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung  unterstützt nach Kräften das wichtigste Ziel der geschädigten Anleger, die Wiederbeschaffung des investierten Geldes.







„Enorme Herausforderungen“ UDI räumt Probleme bei den Biogasprojekten ein.

Lesen Sie mit freundlicher Empfehlung des Autors den nachstehenden Bericht. der am  10.12.2019 auf www.investmentcheck.de  veröffentlicht wurde.

10.12.2019 • Die Hiobsbotschaft an UDI-Anleger ist sperrig überschrieben: „Zusatzinformation der te-Gruppe zu ausgereichten Mitteln in Biogasprojekte der Marke UDI“. Das Versprechen von Informationen wird aber UDI-typisch mal wieder nicht erfüllt. Vielmehr sind vor allem Worthülsen und wenig Konkretes zu lesen. Andererseits ist der Tenor klar: Die Probleme mit den Biogasprojekten sind enorm und die Rückzahlung der Anlegergelder ist alles andere als gesichert.

Technik. 

Durch eine mehrere Monate andauernde Analyse der bestehenden Erneuerbaren-Energien-Anlagen kamen erhebliche technische Probleme zu Tage: „Dabei wurde festgestellt, dass viele Anlagen einen Reparaturstau aufwiesen und erhebliche Nachinvestitionen erforderlich sind, um eine Wirtschaftlichkeit der Anlagen mittelfristig wieder zu ermöglichen. Entsprechend wurde ein umfangreiches Maßnahmenpaket abgeleitet, um den Reparaturstau der Anlagen zu beseitigen, die technische Performance der Anlagen zu erhöhen und die Substratbeschaffung zu verbessern.“ Vor allem bei älteren Biogasanlagen bestehen „erhebliche technische und kommerzielle Herausforderungen“. Von den Herstellern, die zum Teil mittlerweile nicht mehr existieren, wurden angeblich Leistungen versprochen und nicht gehalten und die Lebensdauer von Komponenten zu hoch angegeben. Namen, Beträge oder konkrete Maßnahmen hat UDI allerdings nicht genannt. Eine Nachfrage von investmentcheck an Stefan Keller blieb unbeantwortet.

Auswirkungen. 

So nebulös die Beschreibung der Probleme ausfiel, so unpräzise sind die Ausführungen zu den Konsequenzen. Nichts Gutes erahnen lässt hingegen ein Hinweis auf vorliegende Leistungsstörungen: „Bei verschiedenen Nachrangdarlehen, die in Biogasanlagen Gelder ausreichten, kam und kommt es weiterhin zu Verzögerungen bei der Zinszahlung und der Tilgung.“ UDI-Chef Keller lobt sich trotzdem, weil die te-Gruppe zur Umsetzung notwendiger Maßnahmen „einen höheren Millionenbetrag aus eigenen Mitteln zur Verfügung gestellt“ hat. Doch wo kommen diese „eigenen Mittel“ der te-Gruppe her? Per Ende 2017 waren beispielsweise über neun Millionen Euro Anlegerkapital von verschiedenen UDI-Gesellschaften an die te management GmbH ausgeliehen. Keller sollte deshalb auf Nachfrage sagen, ob in den „eigenen Mitteln“ indirekt auch Anlegerkapital enthalten ist. Eine Antwort hat er aber nicht gegeben.

Verantwortung. 

Für Verständnis und Geduld wirbt Keller bei den Anlegern auch mit dem Hinweis, dass er selbst für die Probleme nicht verantwortlich sei. Damit schiebt er im Grunde den Schwarzen Peter seinem Vorgänger Georg Hetz zu: „Um es abschließend nochmals klar zusammenzufassen: Die te-Gruppe hat das Anlagen-Portfolio unter der Marke ‚UDI‘ und die damit verbundenen Kapitalanlagen Ende 2018 in dem damals vorliegenden Zustand übernommen.“ Damit stellt er mögliche Versäumnisse von Hetz in den Raum. Wenn Keller es wirklich ehrlich meinen würde mit den Anlegern, dann würde er Fragen nach einer rechtlichen Verantwortung aufwerfen. Stattdessen wollte er nicht einmal mitteilen, ob es sich wirklich um Versäumnisse handelt.

Reportings. 

Keller verspricht regelmäßig Transparenz. In seinem Rundschreiben hat er regelmäßige Reportings „über den Verlauf der Umsetzungsmaßnahmen bei den Biogasanlagen in den UDI-Finanzinstrumenten“ versprochen. Die letzten würden auf August und November 2019 datieren. Von investmentcheck befragte Anleger kannten diese nicht. Schließlich gelang es aber, den Report von August zu erhalten. Den Report von November kannte niemand. Angeblich ist er nicht wie versprochen im Kunden-Login-Bereich abrufbar. Viel Konkretes enthält aber auch der August-Report nicht. Eine Reihe von Anlagen würde nun vom Betreiber WELtec Biopower GmbH geführt. Geschäftsführer Jens Albartus wird damit zitiert, dass er sich freut „seit Mai für sieben Biogasanlagen die Betriebsführung“ übernommen zu haben. Oberflächlich beschrieben sind einzelne Maßnahmen. Vieles bleibt aber unklar, so dass die Feststellung am Ende des Reports nicht unterschätzt werden darf. Dort ist von einer mittelfristigen Beeinträchtigung der Projektgesellschaften die Rede, „Zinszahlungen aus den Nachrangdarlehen vornehmen zu können“.

Loipfinger’s Meinung. 

Transparenz ist ein positiv besetzter Begriff. Menschen wie Stefan Keller von UDI verwenden ihn allerdings in einer derart abgedroschenen Art und Weise, dass er zunehmend entwertet wird. Sie nennen transparent, was gerade mal einer homöopathischen Dosis an Information entspricht. Das mag reichen, wenn es um kleine Blessuren oder um ein gewisses Wohlfühlgefühl durch Placebo-Effekte geht. Als Krebstherapie bei einer entsprechend substanziellen Diagnose ist es aber Scharlatanerie. Wem das zu hart klingt, der kann es zumindest als Heuchlerei bezeichnen.

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NEU: Das Buch „Achtung, Anlegerfallen!“
Seit 27.02.2018 ist das neue Buch „Achtung, Anlegerfallen!“ von investmentcheck-Herausgeber Stefan Loipfinger im Buchhandel erhältlich.  Es zeigt auch für Laien verständlich die Fallstricke der verbal einfallsreichen und immer komplexeren Kreationen von Banken und Versicherungen auf.

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Betroffene Anleger können sich bei den Rechtsanwälten des ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung ausführlich beraten lassen.

Bei der  ESK Fördergemeinschaft melden sich durch die tägliche Berichterstattung viele Anleger die zu ihren Kapitalanlagen Fragen haben. Betroffene können kostenlos und unverbindlich mittels Online Kontaktformular, Telefon, Mail, Fax oder auch per Briefpost das Anmeldeformular zur ESK Fördergemeinschaft  anfordern.

ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
EXPRESS INKASSO® GmbH
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816813
Telefax: 06071-9816829

Fördergemeinschaft zur Durchsetzung
von Geldansprüchen auf Erfolgsbasis


ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung

BaFin warnt vor illegalen Geldsammelstellen

Die BaFin weist Verbraucher auf die Gefahren hin, die von illegalen, nicht-lizenzierten deutschen Geldtransfergesellschaften ausgehen.

Aktuell werden insbesondere Kunden ebenfalls illegaler, nicht-lizenzierter Online-Handelsplattformen für finanzielle Differenzkontrakte (Contracts for Difference – CFDs) und Forex-Handel aufgefordert, ihr Handelskapital auf Konten deutscher Gesellschaften einzuzahlen.

Die BaFin und das Bundeskriminalamt (BKA) hatten bereits vor Geschäften mit diesen nicht-lizenziertenOnline-Handelsplattformen gewarnt.

Auch die deutschen Gesellschaften sind Teil eines Geschäftsmodells der organisierten Kriminalität. Sie agieren in international angelegten Strukturen, sodass es kaum möglich ist, der Spur des Geldes zu folgen oder Verantwortliche zur Rechenschaft zu ziehen.

Die Gelder werden schwerpunktmäßig ins osteuropäische Ausland weitergeleitet und sind für die Einzahler meist vollständig verloren.

Als Verbraucher können Sie sich vor derartigen Verlusten schützen, indem Sie in der Unternehmensdatenbank der BaFin nachprüfen, ob das Unternehmen, das Ihnen für den Transfer Ihrer Gelder genannt wird, dort verzeichnet ist. Für das Betreiben des Finanztransfergeschäfts ist eine Erlaubnis derBaFin erforderlich.

Unternehmen gegen deren Geschäftsbetrieb entsprechende Einstellungsanordnungen der BaFin ergangen sind, finden Sie hier:


Quelle: © Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht / http://www.bafin.de
13.05.2019, geändert am 03.12.2019


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Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der BaFin.

Ohne die erforderliche Erlaubnis der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben.

Erlaubnisvorbehalt und Verbot gelten auch für Personen und Unternehmen, die keine Zweigstelle oder sonstige physische Präsenz in Deutschland unterhalten und ihr Geschäft allein im Wege des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs betreiben wollen. Sie gelten also unabhängig davon, ob das betreffende Geschäft ausschließlich in Deutschland für Kunden in Deutschland, aus dem Ausland nach Deutschland herein oder aus Deutschland hinaus ins Ausland betrieben wird. (Quelle:BaFin)

Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt ist seinen Kunden gegenüber, zum Schadensersatz verpflichtet.

Wer von einem ihm unbekannten Unternehmen kontaktiert wird, sollte fragen welche Aufsichtsbehörde die Genehmigung zur Erbringung von Finanzdienstleistungen erteilt hat. Ein Anruf bei dieser Behörde schafft dann Klarheit ob die Auskunft stimmt oder nicht!

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Nur durch ständige Berichterstattung, wie zum Beispiel auf den ESK Internetseiten http://express-inkasso.24.eu und  http://whistleblower.24.eu kann das Bewusstsein der Anleger über das erhebliche Betrugsrisikos auf Websites für binäre Optionen geschärft werden. Nur so kann sicher gestellt werden, dass Anleger ihre notwendige Sorgfaltspflicht nicht vernachlässigen, bevor sie, wenn überhaupt, den ersten Trade oder die erste Wette platzieren.“

Der ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung  unterstützt nach Kräften das wichtigste Ziel der geschädigten Anleger, die Wiederbeschaffung des investierten Geldes.

Weil Menschen lieber Kosten vermeiden als in eine Chance zu investieren, verzichten Sie in vielen Fällen auf ihr eigenes bereits investiertes Geld.

Aus diesem Grunde bietet der ESK betroffenen Anlegern an, die Forderung zunächst außergerichtlich auf Erfolgsbasis zu bearbeiten.

Für viele Anleger die sich bei der ESK Fördergemeinschaft angemeldet haben, hat sich dieser Schritt schon oft gelohnt, da mit den ersten außergerichtlichen Schritten auf Erfolgsbasis viele Informationen gesammelt werden konnten, die sich dann zur  angestrebten Vermögenswiederherstellung für die Mandanten, als äußerst hilfreich erweisen. Bei diesem ersten Schritt entstehen den Anlegern keine Kosten.

Forderungen zunächst über außergerichtliche Maßnahmen geltend zu machen ist in vielen Fällen  einer sofortigen gerichtlichen Klage zunächst vorzuziehen.
Im Erfolgsfall verfügt der Betroffene nämlich  wesentlich schneller über sein Geld als es bei einer gerichtlichen Geltendmachung der Fall gewesen wäre. Der Geschädigte hat kein Kostenrisiko. Im Erfolgsfall erhält er den beigetriebenen Betrag abzüglich einer vorher individuell vereinbarten Erfolgsprovision. Im negativen Fall entstehen dem Auftraggeber keine Kosten.

Falls die gerichtliche Geltendmachung der Forderungen angesagt ist,
kann der ESK in Zusammenarbeit mit seinen Rechtsanwälten, den betroffenen Anlegern wirtschaftliche Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen, um Ihnen möglichst schnell und effizient zu ihrem Recht zu verhelfen.

Für Anleger die über eine Rechtsschutzversicherung verfügen,
holt der Anwalt kostenlos die Deckungszusage ein. Wird die Deckungszusage erteilt, ist der Anleger, egal wie der Fall ausgeht, von allen Kosten frei gestellt. Es ist auch keine Erfolgsprovision zu bezahlen!

Für Anleger die über keine Rechtsschutzversicherung verfügen,
oder welchen die Deckungszusage von ihrem Versicherer verweigert wurde, können sich dann eventuell bereits laufenden Klagen gegen eine Erfolgsprovision anschließen. Wenn ihr Anspruch erfolgreich betrieben werden konnte, wird die beigetriebene Summe um die vorher fest vereinbarte Erfolgsprovision für die Fördergemeinschaft geschmälert. Das bedeutet für den betreffenden Anleger, dass er seinen Anspruch durchgesetzt hat, ohne selbst ein finanzielle Risiko eingegangen zu sein.

  • Die ESK Fördermitgliedschaft mit Einmalbeitrag (75.- Euro) ermöglicht es betroffenen Anlegern, ihren Schadensersatzanspruch geltend zu machen, ohne dass sie ein finanzielles Risiko eingehen, und sie müssen keine Anwaltsgebühren zahlen. Sie zahlen immer nur dann etwas, wenn ihr Verfahren erfolgreich ist. Wenn der Fall nicht erfolgreich ist, ist auch nichts zu zahlen.

Für den Bereich Kapitalanlagen mit Binäre Optionen | Binary Options arbeitet der ESK mit einer fachkundigen, zielbewussten und lösungsorientierten Rechtsanwaltskanzlei in Vaduz im Fürstentum Liechtenstein  zusammen. Diese Rechtsanwälte  sind führende Experten im Wirtschaftrecht und. verfügen über umfassende Erfahrung. Die Kanzlei bietet ganzheitliche Beratung und Unterstützung zum Schwerpunkt FinTech.  Beratung in Sachen Blockchain,  Kryptowährung, ICOs (Initial Coin Offerings) und ITOs (Initial Token Offerings).

Diese ESK Anwaltskanzlei hat bereits große Erfahrung durch viele Fälle mit Anbietern von binären Optionen gemacht.

Betroffene Anleger die Verluste durch  Binary Options erlitten haben, können von diesem Erfahrungsschatz profitieren.

Diese ESK Vertrauensanwälte betreuen Sie in Ihren Anliegen und stehen Ihnen als Rechtsanwälte mit Rat und Tat  in Deutschland, Österreich, Schweiz und Liechtenstein zur Seite.

Sehr oft kann durch schnelles Handeln weiterer Schaden abgehalten werden.

Ab sofort kann jeder Inhaber eines berechtigten Anspruchs den Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung mit dem zunächst außergerichtlichen Einzug seiner berechtigten Forderung auf Erfolgsbasis beauftragen!

Fazit
Wer sich der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen.

Betroffene können kostenlos und unverbindlich mittels Online Kontaktformular, Telefon, Mail, Fax oder auch per Briefpost das Anmeldeformular zur ESK Fördergemeinschaft  anfordern.

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von Geldansprüchen auf Erfolgsbasis

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