Mittwoch, Dezember 11, 2019

PIM-Gold: Der schöne Schein des Goldes und wenn die Wirklichkeit im Chaos versinkt.

Chaosjahre in Heusenstamm, Schneeballsystem. Chaos Goldbestände. Chaos Mitarbeiter. Chaos Lagerung. Chaos Kunden. Chaos Vertrieb. Chaos Geschäftspartner. Chaos Schwarzgeschäfte. 

PIM-Gold-Gläubiger können ab sofort ihre Forderungen beim Insolvenzverwalter anmelden. Am Montag den 02. Dezember 2019 hatte das Amtsgericht Offenbach das Insolvenzverfahren für den PIM Goldhändler aus Heusenstamm eröffnet.

Wie viel am Ende von dem einbezahlten Anlegerkapital übrig bleiben wird, ist noch völlig offen. Zu groß ist das Chaos, das der Insolvenzverwalter vorgefunden hat. Das Chaos in der Buchhaltung und dem Warenwirtschaftssystem von PIM Gold ist für ein Kapital sammelndes Unternehmen völlig untragbar. Warum hat die Finanzaufsicht BaFin hier nichts unternommen? Schon vor Jahren gab es dort „zahlreiche Kundenbeschwerden“, die zu nichts als einem folgenlosen Schriftwechsel führten.

Lesen Sie zu jedem der vorgenannten Punkte mit freundlicher Empfehlung des Autors den nachstehenden Bericht. der am  10.12.2019 auf www.investmentcheck.de  veröffentlicht wurde.

Chaosjahre in Heusenstamm. Schlechte Nachrichten im Insolvenzgutachten zu PIM Gold

10.12.2019 • Für zartbesaitete Anleger ist der Bericht über die vorläufige Insolvenzverwaltung von Dr. Renald Metoja nicht empfehlenswert. Auf 64 Seiten fasst der Fachanwalt für Insolvenzrecht von der Kanzlei Eisner Rechtsanwälte seine bisherigen Erkenntnisse zusammen. Schier unglaublich muss das vorgefundene Chaos sein.

Schneeballsystem. 

In der Pressemitteilung von vergangener Woche hat der Insolvenzverwalter noch die Staatsanwaltschaft mit dem Verdacht auf ein Schneeballsystem zitiert. Allerdings hat er selbst offenbar ähnliche Eindrücke gewonnen: „Unter Berücksichtigung der relativ hohen Verzinsung und den Margen im Goldhandel kann allerdings davon ausgegangen werden, dass eine dauerhafte Rentabilität des Geschäftsmodells von vornherein nicht vorhanden gewesen sein durfte. Insofern dürfte die Schuldnerin entweder ab einem noch nicht bestimmten Zeitpunkt ein sog. ‚Schneeballsystem‘ betrieben haben oder es könnte eine Quersubventionierung gegeben haben.“

Chaos Goldbestände. 

Jeder vernünftig geführte Schuhladen hat ein Warenwirtschaftssystem installiert, um seine Bestände unter Kontrolle zu haben und vernünftige Entscheidungen treffen zu können. Noch viel mehr müsste das für ein Unternehmen gelten, das in den letzten Jahren mit dem Verkauf von Gold Umsätze in Höhe von 532 Millionen Euro tätigte. Aber weit gefehlt, wie Metoja zusammenfasste: „Es wurde auch festgestellt, dass die Schuldnerin trotz der erheblichen Umsätze zu keinem Zeitpunkt über ein Warenwirtschaftsprogramm verfügt hat, wodurch der Verbleib des Gold- und Schmuckbestands kaum nachvollzuziehen ist.“

Chaos Mitarbeiter. 

Das fehlende Warenwirtschaftssystem war zumindest einigen Mitarbeitern bewusst, die dies offenbar zum eigenen Vorteil nutzten. Metoja hat Hinweise auf Diebstahl in erheblichem Ausmaß festgestellt: „Ein weiterer Faktor, der die Deckungslücke zwischen den Kundenansprüchen und dem vorhandenen Gold vergrößert hat, ist der Diebstahl durch die Mitarbeiter der Schuldnerin. Dieser soll nach Aussagen der vor Ort tätigen Mitarbeiter erhebliche Ausmaße genommen haben. Darüber können naturgemäß keine präzisen Angaben gemacht werden. Das Fehlen eines Warenwirtschaftssystems und laxe Sicherheitsvorkehrungen der Schuldnerin haben den Diebstahl ermöglicht und begünstigt.“

Chaos Lagerung. 

Falls sich Kunden vor Abschluss ihrer Verträge die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für ihr Anlagemodell durchgelesen haben, wurde ihnen grundsätzlich eine individuelle Lagerung ihrer Goldbestände in entsprechend gekennzeichneten Tresoren oder Boxen versprochen. Zum Beispiel hätte die Beschriftung „BGK+“ für das Gold aus den entsprechenden Verträgen zu finden sein müssen. Allerdings wurden weder im Stammsitz in Heusenstamm, noch beim Lagerstättenbetreiber entsprechend beschriftete Tresorbehältnisse vorgefunden. Im Gegenteil: Der Lagerstättenbetreiber stellte offenbar sogar klar, dass eine „Besitzmittlung an einzelne Kunden“ schon wegen dann gegebener Geldwäscheproblematiken beziehungsweise dann notwendig werdender Einzelprüfungen nicht möglich gewesen wäre. Die Einhaltung der AGB in diesem wichtigen Punkt war offenbar nie geplant.

Chaos Kunden. 

Aktuell sollen rund 12.000 aktive Verträge von rund 9.000 Anlegern bestehen, für die PIM das Gold verwahrte. Ob diese Kunden aber alle wirklich Ansprüche haben, wenn ja, in welcher Höhe und ob nicht vielleicht sogar Ansprüche gegen Kunden bestehen, ist ebenfalls unklar: „Bei einem Teil der Verträge könnte es aufgrund von Fehlern in der Software zu unberechtigten Auszahlungen an die Kunden gekommen sein.“ Damit ist die Summe der aktuellen Forderungen mit einem entsprechenden Fragezeichen zu versehen: „Nach den schuldnerischen Aufzeichnungen sollen sich die Ansprüche der Kunden sich auf gesamt ca. 155 Mio. EUR belaufen. Es bestehen allerdings Zweifel, ob diese Aufstellungen auch richtig sind, weshalb die jeweiligen Verträge derzeit einer Einzelprüfung unterzogen werden.“

Chaos Vertrieb. 

Bezüglich der Vertriebsstrukturen führte Metoja aus, dass es sich um einen Strukturvertrieb handelte: „Die Struktur wies bis zu 8 Stufen auf; die Provisionen betrugen im Schnitt ca. 10-12% der Anlagesumme.“ Es wurde immer viel Wert darauf gelegt, dass Provisionen regelmäßig und zeitnah ausgeschüttet wurden. Aber anscheinend haben Vermittler sich nicht beschwert, wenn sie etwas zu viel davon erhalten haben: „In einer beachtlichen Anzahl von Fällen ist es zu erheblichen Überzahlungen an die Vermittler gekommen, sei es infolge von Rückabwicklungen oder als bewusste Kreditierung durch die Schuldnerin.“

Chaos Geschäftspartner. 

Teil des Geschäftskonzeptes war der Handel mit Schmuck und der Ankauf von Altgold. Darüber hinaus wurde Gold klassisch bei Scheideanstalten eingekauft. Zum Glück für die Anleger können deshalb von einer renommierten deutschen Scheideanstalt rund 2,3 Millionen Euro erwartet werden, die dort bei Insolvenzbeginn lagen. Anders sieht es mit einer türkischen Scheideanstalt aus, mit der PIM offenbar sehr intensiv arbeitete. „Nach den bei der Schuldnerin bislang vorliegenden Buchhaltungsunterlagen soll ein Anspruch in erheblichem Umfang zu Gunsten der PIM Gold GmbH bestehen. Es wurde auch darauf hingewiesen, dass ein Saldenausgleich mit der in der Türkei ansässigen Scheideanstalt bereits seit mehreren Jahren nicht mehr erfolgt sein soll.“ Es könnte um über 600 Kilogramm gehen, die nach einer ersten Aufarbeitung der Geschäftsvorfälle offen sind. Bei einem Gespräch in der Justizvollzugsanstalt mit dem Geschäftsführer hat Metoja aber Gegenteiliges erfahren, wonach sogar umgekehrt eine Verpflichtung zur Lieferung bestehen soll. Die türkische Scheideanstalt hat offenbar eine aufklärende Auskunft bisher verweigert. Die Kanzlei Graf von Westphalen, die auch in der Türkei einen Sitz hat, wurde deshalb mit der Klärung beauftragt.

Chaos Buchhaltung. 

Die seit Jahren nicht mehr veröffentlichten Jahresabschlüsse waren schon lange vor der Insolvenz ein zentraler Kritikpunkt an PIM. Seit mindestens 2016 soll laut Metoja die Buchhaltung lückenhaft und unvollständig sein. Mit Hochdruck wurden deshalb die vorgefundenen Unterlagen nachgebucht und die Ergebnisse zusammengefasst. Danach hat der Insolvenzverwalter ermittelt, dass PIM „seit ihrem Bestehen bis einschließlich des Jahres 2017 ca. 545,6 Mio. EUR an Kundengelder eingesammelt hat. Hiervon wurden für Goldkäufe einschließlich der Aufwendungen für den Erwerb von Altgold ca. 482,4 Mio. EUR ausgegeben sowie ca. 46 Mio. EUR für Provisionen entrichtet. Es verbleibt damit eine Differenz von ca. 17,2 Mio. EUR, die im Wesentlichen für allgemeine betriebliche Aufwendungen wie Löhne, Werbekosten, Betriebskosten für die Immobilie, Beratungskosten u.Ä. verwendet wurde.“

Chaos Schwarzgeschäfte. Die Liste der möglichen Straftaten in diesem Anlageskandal könnte sich auch noch um einen anderen Aspekt verlängern. Metoja hat Hinweise, wonach durch PIM „an der offiziellen Buchhaltung vorbei Juweliere überwiegend in den Städten Mannheim, Stuttgart, München und Köln ‚schwarz‘ mit Kommissionsware beliefert worden sein sollen“. Naturgemäß wird es nicht einfach für den Insolvenzverwalter, die hieraus entstandenen Schäden zu beziffern und zurückzuholen.

Loipfinger’s Meinung. 

Derzeit ist schwer abschätzbar, wie groß der Schaden am Ende für die Anleger ausfallen wird. Die mit ganz vielen Fragezeichen versehene Vermögensbilanz des Insolvenzverwalters zeigt ein Vermögen von 16,85 Millionen Euro bei einem Gläubigeranspruch von 155,6 Millionen Euro. Das sind keine guten Nachrichten für die Anleger, wobei in der Vermögensaufstellung viele Positionen mit einem Erinnerungswert von 1 Euro stehen, die aber am Ende deutlich mehr Wert sein könnten.

***
NEU: Das Buch „Achtung, Anlegerfallen!“
Seit 27.02.2018 ist das neue Buch „Achtung, Anlegerfallen!“ von investmentcheck-Herausgeber Stefan Loipfinger im Buchhandel erhältlich.  Es zeigt auch für Laien verständlich die Fallstricke der verbal einfallsreichen und immer komplexeren Kreationen von Banken und Versicherungen auf.

***
Betroffene Anleger können sich bei den Rechtsanwälten des ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung ausführlich beraten lassen.

Bei der  ESK Fördergemeinschaft melden sich durch die tägliche Berichterstattung viele Anleger die zu ihren Kapitalanlagen Fragen haben. Betroffene können kostenlos und unverbindlich mittels Online Kontaktformular, Telefon, Mail, Fax oder auch per Briefpost das Anmeldeformular zur ESK Fördergemeinschaft  anfordern.

ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
EXPRESS INKASSO® GmbH
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816813
Telefax: 06071-9816829

Fördergemeinschaft zur Durchsetzung
von Geldansprüchen auf Erfolgsbasis


ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung

Keine Kommentare: