Chaosjahre in Heusenstamm, Schneeballsystem. Chaos
Goldbestände. Chaos Mitarbeiter. Chaos Lagerung. Chaos
Kunden. Chaos Vertrieb. Chaos Geschäftspartner. Chaos
Schwarzgeschäfte.
PIM-Gold-Gläubiger können ab sofort ihre Forderungen beim
Insolvenzverwalter anmelden. Am Montag den 02. Dezember 2019 hatte das
Amtsgericht Offenbach das Insolvenzverfahren für den PIM Goldhändler aus
Heusenstamm eröffnet.
Wie viel am Ende von dem einbezahlten Anlegerkapital übrig
bleiben wird, ist noch völlig offen. Zu groß ist das Chaos, das der
Insolvenzverwalter vorgefunden hat. Das Chaos in der Buchhaltung und dem
Warenwirtschaftssystem von PIM Gold ist für ein Kapital sammelndes Unternehmen
völlig untragbar. Warum hat die Finanzaufsicht BaFin hier nichts unternommen?
Schon vor Jahren gab es dort „zahlreiche Kundenbeschwerden“, die zu nichts als
einem folgenlosen Schriftwechsel führten.
Lesen Sie zu jedem der vorgenannten Punkte mit freundlicher
Empfehlung des Autors den nachstehenden Bericht. der am 10.12.2019 auf www.investmentcheck.de veröffentlicht wurde.
Chaosjahre in
Heusenstamm. Schlechte Nachrichten im Insolvenzgutachten zu PIM Gold
10.12.2019 • Für zartbesaitete Anleger ist der Bericht
über die vorläufige Insolvenzverwaltung von Dr. Renald Metoja nicht
empfehlenswert. Auf 64 Seiten fasst der Fachanwalt für Insolvenzrecht von der
Kanzlei Eisner Rechtsanwälte seine bisherigen Erkenntnisse zusammen. Schier
unglaublich muss das vorgefundene Chaos sein.
Schneeballsystem.
In der Pressemitteilung von vergangener Woche hat der
Insolvenzverwalter noch die Staatsanwaltschaft mit dem Verdacht auf ein
Schneeballsystem zitiert. Allerdings hat er selbst offenbar ähnliche Eindrücke
gewonnen: „Unter Berücksichtigung der relativ hohen Verzinsung und den Margen
im Goldhandel kann allerdings davon ausgegangen werden, dass eine dauerhafte
Rentabilität des Geschäftsmodells von vornherein nicht vorhanden gewesen sein
durfte. Insofern dürfte die Schuldnerin entweder ab einem noch nicht bestimmten
Zeitpunkt ein sog. ‚Schneeballsystem‘ betrieben haben oder es könnte eine
Quersubventionierung gegeben haben.“
Chaos Goldbestände.
Jeder vernünftig geführte Schuhladen hat ein
Warenwirtschaftssystem installiert, um seine Bestände unter Kontrolle zu haben
und vernünftige Entscheidungen treffen zu können. Noch viel mehr müsste das für
ein Unternehmen gelten, das in den letzten Jahren mit dem Verkauf von Gold Umsätze
in Höhe von 532 Millionen Euro tätigte. Aber weit gefehlt, wie Metoja
zusammenfasste: „Es wurde auch festgestellt, dass die Schuldnerin trotz der
erheblichen Umsätze zu keinem Zeitpunkt über ein Warenwirtschaftsprogramm
verfügt hat, wodurch der Verbleib des Gold- und Schmuckbestands kaum
nachvollzuziehen ist.“
Chaos Mitarbeiter.
Das fehlende Warenwirtschaftssystem war zumindest einigen
Mitarbeitern bewusst, die dies offenbar zum eigenen Vorteil nutzten. Metoja hat
Hinweise auf Diebstahl in erheblichem Ausmaß festgestellt: „Ein weiterer
Faktor, der die Deckungslücke zwischen den Kundenansprüchen und dem vorhandenen
Gold vergrößert hat, ist der Diebstahl durch die Mitarbeiter der Schuldnerin.
Dieser soll nach Aussagen der vor Ort tätigen Mitarbeiter erhebliche Ausmaße
genommen haben. Darüber können naturgemäß keine präzisen Angaben gemacht
werden. Das Fehlen eines Warenwirtschaftssystems und laxe
Sicherheitsvorkehrungen der Schuldnerin haben den Diebstahl ermöglicht und
begünstigt.“
Chaos Lagerung.
Falls sich Kunden vor Abschluss ihrer Verträge die
Allgemeinen Geschäftsbedingungen für ihr Anlagemodell durchgelesen haben, wurde
ihnen grundsätzlich eine individuelle Lagerung ihrer Goldbestände in
entsprechend gekennzeichneten Tresoren oder Boxen versprochen. Zum Beispiel
hätte die Beschriftung „BGK+“ für das Gold aus den entsprechenden Verträgen zu
finden sein müssen. Allerdings wurden weder im Stammsitz in Heusenstamm, noch
beim Lagerstättenbetreiber entsprechend beschriftete Tresorbehältnisse
vorgefunden. Im Gegenteil: Der Lagerstättenbetreiber stellte offenbar sogar
klar, dass eine „Besitzmittlung an einzelne Kunden“ schon wegen dann gegebener
Geldwäscheproblematiken beziehungsweise dann notwendig werdender
Einzelprüfungen nicht möglich gewesen wäre. Die Einhaltung der AGB in diesem
wichtigen Punkt war offenbar nie geplant.
Chaos Kunden.
Aktuell sollen rund 12.000 aktive Verträge von rund 9.000
Anlegern bestehen, für die PIM das Gold verwahrte. Ob diese Kunden aber alle
wirklich Ansprüche haben, wenn ja, in welcher Höhe und ob nicht vielleicht
sogar Ansprüche gegen Kunden bestehen, ist ebenfalls unklar: „Bei einem Teil
der Verträge könnte es aufgrund von Fehlern in der Software zu unberechtigten
Auszahlungen an die Kunden gekommen sein.“ Damit ist die Summe der aktuellen
Forderungen mit einem entsprechenden Fragezeichen zu versehen: „Nach den
schuldnerischen Aufzeichnungen sollen sich die Ansprüche der Kunden sich auf
gesamt ca. 155 Mio. EUR belaufen. Es bestehen allerdings Zweifel, ob diese
Aufstellungen auch richtig sind, weshalb die jeweiligen Verträge derzeit einer
Einzelprüfung unterzogen werden.“
Chaos Vertrieb.
Bezüglich der Vertriebsstrukturen führte Metoja aus, dass es
sich um einen Strukturvertrieb handelte: „Die Struktur wies bis zu 8 Stufen
auf; die Provisionen betrugen im Schnitt ca. 10-12% der Anlagesumme.“ Es wurde
immer viel Wert darauf gelegt, dass Provisionen regelmäßig und zeitnah
ausgeschüttet wurden. Aber anscheinend haben Vermittler sich nicht beschwert,
wenn sie etwas zu viel davon erhalten haben: „In einer beachtlichen Anzahl von
Fällen ist es zu erheblichen Überzahlungen an die Vermittler gekommen, sei es
infolge von Rückabwicklungen oder als bewusste Kreditierung durch die
Schuldnerin.“
Chaos
Geschäftspartner.
Teil des Geschäftskonzeptes war der Handel mit Schmuck und
der Ankauf von Altgold. Darüber hinaus wurde Gold klassisch bei
Scheideanstalten eingekauft. Zum Glück für die Anleger können deshalb von einer
renommierten deutschen Scheideanstalt rund 2,3 Millionen Euro erwartet werden,
die dort bei Insolvenzbeginn lagen. Anders sieht es mit einer türkischen
Scheideanstalt aus, mit der PIM offenbar sehr intensiv arbeitete. „Nach den bei
der Schuldnerin bislang vorliegenden Buchhaltungsunterlagen soll ein Anspruch
in erheblichem Umfang zu Gunsten der PIM Gold GmbH bestehen. Es wurde auch
darauf hingewiesen, dass ein Saldenausgleich mit der in der Türkei ansässigen
Scheideanstalt bereits seit mehreren Jahren nicht mehr erfolgt sein soll.“ Es
könnte um über 600 Kilogramm gehen, die nach einer ersten Aufarbeitung der
Geschäftsvorfälle offen sind. Bei einem Gespräch in der Justizvollzugsanstalt
mit dem Geschäftsführer hat Metoja aber Gegenteiliges erfahren, wonach sogar
umgekehrt eine Verpflichtung zur Lieferung bestehen soll. Die türkische
Scheideanstalt hat offenbar eine aufklärende Auskunft bisher verweigert. Die
Kanzlei Graf von Westphalen, die auch in der Türkei einen Sitz hat, wurde
deshalb mit der Klärung beauftragt.
Chaos Buchhaltung.
Die seit Jahren nicht mehr veröffentlichten Jahresabschlüsse
waren schon lange vor der Insolvenz ein zentraler Kritikpunkt an PIM. Seit
mindestens 2016 soll laut Metoja die Buchhaltung lückenhaft und unvollständig
sein. Mit Hochdruck wurden deshalb die vorgefundenen Unterlagen nachgebucht und
die Ergebnisse zusammengefasst. Danach hat der Insolvenzverwalter ermittelt,
dass PIM „seit ihrem Bestehen bis einschließlich des Jahres 2017 ca. 545,6 Mio.
EUR an Kundengelder eingesammelt hat. Hiervon wurden für Goldkäufe
einschließlich der Aufwendungen für den Erwerb von Altgold ca. 482,4 Mio. EUR
ausgegeben sowie ca. 46 Mio. EUR für Provisionen entrichtet. Es verbleibt damit
eine Differenz von ca. 17,2 Mio. EUR, die im Wesentlichen für allgemeine
betriebliche Aufwendungen wie Löhne, Werbekosten, Betriebskosten für die
Immobilie, Beratungskosten u.Ä. verwendet wurde.“
Chaos Schwarzgeschäfte. Die Liste der möglichen
Straftaten in diesem Anlageskandal könnte sich auch noch um einen anderen
Aspekt verlängern. Metoja hat Hinweise, wonach durch PIM „an der offiziellen
Buchhaltung vorbei Juweliere überwiegend in den Städten Mannheim, Stuttgart,
München und Köln ‚schwarz‘ mit Kommissionsware beliefert worden sein sollen“.
Naturgemäß wird es nicht einfach für den Insolvenzverwalter, die hieraus
entstandenen Schäden zu beziffern und zurückzuholen.
Loipfinger’s Meinung.
Derzeit ist schwer abschätzbar, wie groß der Schaden am Ende
für die Anleger ausfallen wird. Die mit ganz vielen Fragezeichen versehene
Vermögensbilanz des Insolvenzverwalters zeigt ein Vermögen von 16,85 Millionen
Euro bei einem Gläubigeranspruch von 155,6 Millionen Euro. Das sind keine guten
Nachrichten für die Anleger, wobei in der Vermögensaufstellung viele Positionen
mit einem Erinnerungswert von 1 Euro stehen, die aber am Ende deutlich mehr Wert
sein könnten.
***
NEU: Das Buch „Achtung,
Anlegerfallen!“
Seit 27.02.2018 ist das neue Buch „Achtung,
Anlegerfallen!“ von investmentcheck-Herausgeber Stefan Loipfinger im
Buchhandel erhältlich. Es zeigt auch für Laien verständlich die
Fallstricke der verbal einfallsreichen und immer komplexeren Kreationen von
Banken und Versicherungen auf.
***
Betroffene Anleger
können sich bei den Rechtsanwälten des ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
ausführlich beraten lassen.
Bei der ESK
Fördergemeinschaft melden sich durch die tägliche Berichterstattung viele
Anleger die zu ihren Kapitalanlagen Fragen haben. Betroffene können kostenlos
und unverbindlich mittels Online Kontaktformular, Telefon, Mail, Fax oder
auch per Briefpost das Anmeldeformular zur ESK Fördergemeinschaft
anfordern.
ESK Express Schutzbund
gegen Kapitalvernichtung
EXPRESS INKASSO® GmbH
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816813
Telefax: 06071-9816829
Fördergemeinschaft zur
Durchsetzung
von Geldansprüchen auf
Erfolgsbasis
ESK Express Schutzbund
gegen Kapitalvernichtung
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen