Montag, November 25, 2019

Cryptomusu / Agatha Limited: auf der Warnliste der Finanzaufsicht in Schweden

Wie dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung am 25.11.2019 über seine Internetseite http://whistleblower.24.eu  mitgeteilt wurde, hat die FI Finansinspektionen  in Schweden (https://www.fi.se ) folgendes Unternehmen auf seine Warnliste gesetzt.
Cryptomusu https://cryptomusu.com
Kontaktinformationen:
Agatha Limited
8 Copthall,
Roseau Valley,
00152
Gemeinschaft von Dominica
Telefon: +442033189060  441213681017
E-Mail: support@cryptomusu.com
compliance@cryptomusu.com

Finansinspektionen (FI), die schwedische Finanzaufsichtsbehörde, hat Kenntnis davon erlangt, dass Personen, die Cryptomusu vertreten wollen, schwedischen Anlegern den Handel mit Wertpapieren anbieten.

FI hat die Angelegenheit untersucht und konnte nicht feststellen, dass Cryptomusu von Dauer ist. Cryptomusu ist weder von FI autorisiert, Wertpapiergeschäfte oder andere Finanzdienstleistungen in Schweden durchzuführen, noch unter der Aufsicht von FI. FI hat keine Mitteilung über grenzüberschreitende Aktivitäten aus anderen EWR-Ländern erhalten. Cryptomusu ist auch nicht befugt, Finanzdienstleistungen gemäß der Aufsichtsbehörde des Landes zu erbringen, in dem das Unternehmen seinen Sitz behauptet.

FI warnt Investoren und andere vor Geschäften mit Firmen, die nicht befugt sind, Finanzdienstleistungen anzubieten.


***
Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der BaFin.

Ohne die erforderliche Erlaubnis der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben.

Erlaubnisvorbehalt und Verbot gelten auch für Personen und Unternehmen, die keine Zweigstelle oder sonstige physische Präsenz in Deutschland unterhalten und ihr Geschäft allein im Wege des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs betreiben wollen. Sie gelten also unabhängig davon, ob das betreffende Geschäft ausschließlich in Deutschland für Kunden in Deutschland, aus dem Ausland nach Deutschland herein oder aus Deutschland hinaus ins Ausland betrieben wird. (Quelle:BaFin)

Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt ist seinen Kunden gegenüber, zum Schadensersatz verpflichtet.
***
Für Informanten:

Die Information eines Hinweisgebers, der über mögliche Verstöße informiert, ist eine der mächtigsten Waffen im Kampf gegen Betrüger, Abzocker und ohne Erlaubnis der zuständigen Behörden tätige Unternehmen. 

Durch ihre Kenntnis der Umstände und der verantwortlichen Personen können Hinweisgeber dem ESK helfen, mögliche Betrugsfälle und andere Verstöße viel früher als sonst möglich zu erkennen und darüber Öffentlichkeit herzustellen.  Whistleblower tragen erheblich dazu bei, den Schaden für die Anleger so gering wie möglich zu halten, die Integrität der Kapitalmärkte besser zu wahren und die für rechtswidriges Verhalten Verantwortlichen schneller zur Rechenschaft zu ziehen.

Der ESK sichert allen Informanten absolute Vertraulichkeit zu.

Der Name eines Informanten wird niemals preis gegeben. Er wird auch nicht gespeichert. Vertrauliche Informationen und Unterlagen erreichen uns per Mail esk-schutzbund@email.de  oder per Briefpost an den ESK zu Händen von Horst Roosen.

Mit der Zusendung wird der ESK  zur freien Verwendung und Veröffentlichung aller Informationen berechtigt.

Garantie: Die Identität eines Informanten wird niemals preisgegeben. Es werden keinerlei personenbezogenen Daten gespeichert.

Dringende Bitte: keine faktenlosen Gerüchte, nur nachvollziehbare Informationen. Danke!

ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
EXPRESS INKASSO® GmbH
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816813
Telefax: 06071-9816829

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ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung

Betroffene Anleger melden sich unter: ESK-Schutzbund@email.de





Platinum CFD: auf der Warnliste der Finanzaufsicht in Großbritannien

Wie dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung am 25.11.2019 über seine Internetseite http://whistleblower.24.eu  mitgeteilt wurde, hat die Finanzaufsicht FCA Financial Conduct Authority in Großbritannien (https://www.fca.org.uk) folgendes Unternehmen auf seine Warnliste gesetzt.

Platinum CFD
Telefon:  020338088650; 02037692286
E-Mail:  contact@platincfd.com ; support@platincfd.com
Website:  www.platincfd.com
Londoner Büro:
78 Cornhill,
London EC2N 3AQ,
Großbritannien
Tel: UK - 442037692286
E-Mail: Support@platincfd.com
Hauptsitz Büro:
Suite 305, Griffith Corporate Center, Beachmont,
Postfach 1510, Kingstown, St. Vincent und die Grenadinen

Diese Firma ist nicht von der FCA autorisiert und richtet sich an Personen in Großbritannien. Aufgrund derer Informationen ist man der Ansicht, dass es sich um regulierte Aktivitäten handelt, für die eine Genehmigung erforderlich ist.


Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der BaFin.

Ohne die erforderliche Erlaubnis der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben.

Erlaubnisvorbehalt und Verbot gelten auch für Personen und Unternehmen, die keine Zweigstelle oder sonstige physische Präsenz in Deutschland unterhalten und ihr Geschäft allein im Wege des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs betreiben wollen. Sie gelten also unabhängig davon, ob das betreffende Geschäft ausschließlich in Deutschland für Kunden in Deutschland, aus dem Ausland nach Deutschland herein oder aus Deutschland hinaus ins Ausland betrieben wird. (Quelle:BaFin)

Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt ist seinen Kunden gegenüber, zum Schadensersatz verpflichtet.
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Durch ihre Kenntnis der Umstände und der verantwortlichen Personen können Hinweisgeber dem ESK helfen, mögliche Betrugsfälle und andere Verstöße viel früher als sonst möglich zu erkennen und darüber Öffentlichkeit herzustellen.  Whistleblower tragen erheblich dazu bei, den Schaden für die Anleger so gering wie möglich zu halten, die Integrität der Kapitalmärkte besser zu wahren und die für rechtswidriges Verhalten Verantwortlichen schneller zur Rechenschaft zu ziehen.

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Sonntag, November 24, 2019

H.F.S. Immobilienfonds 10: Hier dürfen sich Anleger tatsächlich einmal freuen!

beim H.F.S. Immobilienfonds 10 bietet die Asuco  mehr Geld, als bei einem Verkauf der letzten Fondsimmobilie ausgeschüttet werden kann.
Lesen Sie mit freundlicher Empfehlung des Autors den nachstehenden Bericht. der am  23.11.2019 auf www.investmentcheck.de  veröffentlicht wurde.

Asuco und WealthCap streiten beim H.F.S. Immobilienfonds 10.

23.11.2019 • Zweitmarktfonds gelten als Schnäppchenjäger. Doch beim H.F.S. Immobilienfonds 10 bietet die Asuco nun mehr Geld, als bei einem Verkauf der letzten Fondsimmobilie ausgeschüttet werden kann.

Asuco-Chef Dietmar Schloz will erreichen, dass die noch notwendige Zustimmung zu dem bereits beurkundeten Deal von den Anlegern verweigert wird. Ein spannender Streit zwischen WealthCap-Chef Rainer Krütten und Dietmar Schloz, bei dem die Anleger des Fonds die Gewinner sind. Wer sein Engagement beenden will, verkauft seine Anteile an die Asuco über dem Liquidationswert. Wer sein Restkapital gut verzinst angelegt wissen will, der stimmt gegen den Verkauf und kassiert weiter die Mieten.

Vorgeschichte.

In den Jahren 2005 bis 2007 hat die zur HypoVereinsbank (heute UniCredit) gehörende H.F.S. Hypo Fondsbeteiligungen (heute WealthCap) den Immobilienfonds 10 platziert. Gesammelt wurden 344 Millionen Euro Anlegerkapital. Mit weiteren 334,3 Millionen Euro Bankdarlehen kauften die Münchner drei Immobilien. Dabei handelte es sich um ein Büro- und Verwaltungszentrum in Frankfurt, ein Einkaufszentrum in Berlin (Das Schloss) und die Bahnhofspassagen Potsdam.

Verlauf bisher.

Bei Auflage des Fonds wurden Ausschüttungen zwischen sechs und sieben Prozent in Aussicht gestellt. Aufgrund einer Teilfinanzierung in Schweizer Franken konnten diese ab 2011 nicht mehr plangemäß geleistet werden. Am Zweitmarkt wurden die Fondsanteile für fast die Hälfte des Nominalwertes gehandelt. Heute freuen sich die Anleger, da zwei Objekte bereits sehr erfolgreich verkauft werden konnten. Das Behördenzentrum Frankfurt entwickelte sich sehr positiv und wurde 2018 für 481 Millionen Euro verkauft (Gewinn 185 Millionen Euro). Auch das Einkaufzentrum in Berlin brachte mit 254 Millionen Euro ein stolzes Ergebnis. Bei einer Miete für 2017 von 11,9 Millionen Euro lag der Verkaufspreis für das Einkaufszentrum beim 21,3-fachen der Jahresmiete. Insgesamt bedeutete das gemessen am Eigenkapital ohne Agio Ausschüttungen bis Ende 2018 von rund 180 Prozent.

Potsdam.

Im Fonds verblieben ist noch das Büro- und Einkaufszentrum in Potsdam. Dieses hat vor Ort eine perfekte Lage. Der Hauptbahnhof ist in das Objekt integriert, weshalb im Verkaufsprospekt mit einer täglichen Passantenfrequenz von 46.000 Personen geworben wurde. Der Vermietungsstand beträgt aktuell rund 98 Prozent, was einer Jahresmiete von 11,7 Millionen Euro entspricht. Im Juli 2017, als das Fondsmanagement den Verkauf aller Objekte vorstellte, erwartete die Geschäftsführung einen Verkaufserlös von 205 Millionen Euro. Doch während die damaligen Verkaufspreisschätzungen für Frankfurt und Berlin in 2018 deutlich übertroffen wurden, soll Potsdam nun für 168,7 Millionen Euro verkauft werden. Einen plausiblen Grund für die schlechtere Entwicklung nennen die Geschäftsführer Rainer Krütten und Gabriele Volz leider nicht. Inklusive der Restliquidität im Fonds bedeutet das eine Ausschüttung von zusätzlichen 32,7 Prozent.

Abstimmung

WealthCap verhandelte den Kauf mit verschiedenen Gesellschaften unter dem Namen BPP Potsdam. Die neu gegründeten Gesellschaften leitet Matthias Wilke. Als Adresse ist die Kanzlei HauckSchuchhardt in Frankfurt eingetragen. Dem bereits notariell beurkundeten Verkauf zu den enttäuschenden 168,7 Millionen Euro müssen nun die Anleger mit einer Mehrheit von 75 Prozent zustimmen.

Asuco.

Dietmar Schloz, der bei Auflage des H.F.S. Immobilienfonds 10 noch dortiger Geschäftsführer war, leitet heute die Asuco, einen Anbieter von Zweitmarktfonds. Er hat den Anlegern des H.F.S. Immobilienfonds 10 vor ein paar Tagen ein Kaufangebot zu 34 Prozent unterbreitet, was damit über dem erwarteten Ausschüttungsergebnis bei Vollzug des Immobilienverkaufs liegt. Das klingt verrückt, basiert aber auf der Voraussetzung, dass die Anleger einem Verkauf der Bahnhofspassagen nicht zustimmen: „Der vereinbarte Kaufpreis in Höhe von weniger als dem 15-fachen der Jahresmiete ist u.E. unangemessen niedrig.“ Schloz, der mit seinen Zweitmarktfonds wohl der größte Anleger bei dem H.F.S. Immobilienfonds 10 ist, möchte den Verkauf zum Schleuderpreis stoppen. Seines Erachtens sind bei einem Weiterbetrieb Ausschüttungen von 2,5 Prozent möglich. Bezogen auf den Liquidationserlös entspräche das einer Verzinsung von 7,6 Prozent pro Jahr. WealthCap selbst hat in einer Fortbestandsprognose für den ausschüttungsorientierten Anleger jährlich 2,25 Prozent vorgerechnet.

Beirat.

Spannend ist in dem Zusammenhang auch die Position des Anlegerbeirates im H.F.S. Immobilienfonds 10. Dieter Spengler, Christian Gründler und Werner Mangelsdorf haben sich für eine Zustimmung zum Verkauf ausgesprochen, obwohl sie selbst den Anlegern schreiben, dass der Erlös unter dem prospektierten Wert liegt. Dietmar Schloz kritisiert die Anlegervertreter dafür stark. Er würde erwarten, dass sie gegen einen Verkauf der Bahnhofspassagen votieren, da ausstiegswillige Anleger mit einem Verkauf ihrer Fondsanteile an Asuco mehr bekämen als bei einer Fondsauflösung. Damit stellt sich die Frage, ob der Beirat seiner Verantwortung nachkommt, die Interessen der Anleger zu vertreten.

Loipfinger’s Meinung.

Die Situation kann eigentlich nur als Win-Win-Lose beschrieben werden. Die Anleger, die für einen Verkauf der Fondsimmobilie sind, können einfach ihre Anteile an Asuco verkaufen und bekommen mehr als bei dem jetzt verhandelten Immobiliendeal. Dafür müssen sie aber bis zum 12. Dezember gegen einen Verkauf der Immobilien stimmen. Investoren, die ihr Geld lieber gut verzinst weiter angelegt wissen wollen, stimmen ebenfalls gegen einen Verkauf der Bahnhofspassagen und behalten ihre Fondsanteile. Bleibt noch WealthCap als Loser, wenn nicht verkauft wird. Sie bekommt keine 1,1 Millionen Euro Verkaufsgebühr.

Loipfinger’s Hinweis in eigener Sache.

Ich bin selbst Anleger bei dem Fonds und habe lange überlegt, ob ich mich öffentlich äußern soll. Aber den jetzigen Verkaufsdeal zu diesem Preis verstehe ich nicht und bin deshalb dagegen. Bei den beiden Verkäufen der Immobilien in Frankfurt und Berlin war ich angesichts der guten Preise dafür.
***
NEU: Das Buch „Achtung, Anlegerfallen!“
Seit 27.02.2018 ist das neue Buch „Achtung, Anlegerfallen!“ von investmentcheck-Herausgeber Stefan Loipfinger im Buchhandel erhältlich.  Es zeigt auch für Laien verständlich die Fallstricke der verbal einfallsreichen und immer komplexeren Kreationen von Banken und Versicherungen auf.

***
Betroffene Anleger können sich bei den Rechtsanwälten des ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung ausführlich beraten lassen.

Bei der  ESK Fördergemeinschaft melden sich durch die tägliche Berichterstattung viele Anleger die zu ihren Kapitalanlagen Fragen haben.

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Samstag, November 23, 2019

CodexFX Ltd: Auf der Warnliste der Österreichischen Finanzmarktaufsichtsbehörde.

Wie dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung über seine Internetseite http://whistleblowertreff.wordpress.com am 23. November 2019 mitgeteilt wurde, hat die Österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA)https://www.fma.gv.at  folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste gesetzt:
CodexFX Ltd
Trust Company Complex
Ajeltake Road
Ajeltake Island
Majuro
Marshall Islands
MH 96960
Tel: +44 2080898543
Mail: support@codexfx.com
Website: www.codexfx.com

Das Unternehmen nicht berechtigt ist, konzessionspflichtige Bankgeschäfte in Österreich zu erbringen. Der Handel auf eigene oder fremde Rechnung mit Finanzterminkontrakten (Futures) einschließlich gleichwertigen Instrumenten mit Barzahlung und Kauf- und Verkaufsoptionen auf die in lit a und d bis f genannten Instrumente einschließlich gleichwertigen Instrumenten mit Barzahlung (Termin- und Optionsgeschäft) gemäß § 1 Abs. 1 Z 7 lit c BWG ist dem Anbieter daher nicht gestattet.
***
Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der BaFin.

Ohne die erforderliche Erlaubnis der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben.

Erlaubnisvorbehalt und Verbot gelten auch für Personen und Unternehmen, die keine Zweigstelle oder sonstige physische Präsenz in Deutschland unterhalten und ihr Geschäft allein im Wege des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs betreiben wollen. Sie gelten also unabhängig davon, ob das betreffende Geschäft ausschließlich in Deutschland für Kunden in Deutschland, aus dem Ausland nach Deutschland herein oder aus Deutschland hinaus ins Ausland betrieben wird. (Quelle:BaFin)

Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt ist seinen Kunden gegenüber, zum Schadensersatz verpflichtet.
***
Für Informanten:

Die Information eines Hinweisgebers, der über mögliche Verstöße informiert, ist eine der mächtigsten Waffen im Kampf gegen Betrüger, Abzocker und ohne Erlaubnis der zuständigen Behörden tätige Unternehmen. 

Durch ihre Kenntnis der Umstände und der verantwortlichen Personen können Hinweisgeber dem ESK helfen, mögliche Betrugsfälle und andere Verstöße viel früher als sonst möglich zu erkennen und darüber Öffentlichkeit herzustellen.  Whistleblower tragen erheblich dazu bei, den Schaden für die Anleger so gering wie möglich zu halten, die Integrität der Kapitalmärkte besser zu wahren und die für rechtswidriges Verhalten Verantwortlichen schneller zur Rechenschaft zu ziehen.

Der ESK sichert allen Informanten absolute Vertraulichkeit zu.

Der Name eines Informanten wird niemals preis gegeben. Er wird auch nicht gespeichert. Vertrauliche Informationen und Unterlagen erreichen uns per Mail esk-schutzbund@email.de  oder per Briefpost an den ESK zu Händen von Horst Roosen.

Mit der Zusendung wird der ESK  zur freien Verwendung und Veröffentlichung aller Informationen berechtigt.

Garantie: Die Identität eines Informanten wird niemals preisgegeben. Es werden keinerlei personenbezogenen Daten gespeichert.

Dringende Bitte: keine faktenlosen Gerüchte, nur nachvollziehbare Informationen. Danke!

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Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816813
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Freitag, November 22, 2019

Neuer Bitumen-Grenzwert – obwohl es keinen Nachweis für Krebsgefahr gibt.

Die Bundesregierung plant strengere Grenzwerte fürs Arbeiten mit Asphalt. Nach Ansicht der Straßenbauer bedroht das die ganze Branche. Doch es geht um Dämpfe, die nach neueren Studien offenbar gar nicht krebserregend sind.

Können im kommenden Jahr keine Straßen mehr gebaut werden? Das drohten die Straßenbaufirmen in einem Brief an Kanzleramtsminister Helge Braun (CDU), Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) und Verkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) an, wie die FAZ exklusiv berichtete. Der Hintergrund: Sollte ein neuer, strengerer Grenzwert für Asphaltdämpfe beschlossen werden, dürfte keine Strassenbaumaschine mehr betrieben, die Bauarbeiten müssten eingestellt werden.

Das Baugewerbe legte eine volle Breitseite vor, gleich beide Präsidenten der wichtigsten Verbände unterschrieben den Brief, Reinhard Quast vom Baugewerbe-Zentralverband ZDB und Peter Hübner vom Hauptverband der Bauindustrie. Kein Wunder: In dieser Woche tagt wieder der Ausschuss für Gefahrstoffe bei der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin. Der ist dem Bundesarbeitsministerium angegliedert, jenem Ministerium, das einst unter Andrea Nahles in einer neuen Arbeitsstättenverordnung Paternoster verbieten und Tageslichtbeleuchtung für alle Räume von Unternehmen vorschreiben wollte, auch Toiletten und Umkleideräume.

Sie schreiben: »Wir bitten Sie daher dringend, hier einzugreifen, eine Beschlussfassung zu verschieben oder, so unser Kompromissvorschlag, eine mindestens achtjährige Übergangsfrist bis zum Inkrafttreten des Arbeitsplatzgrenzwertes festzulegen.« Und enden schließlich: »Sollte der neue stark verschärfte Grenzwert für Asphaltdämpfe bald in Kraft treten, »müssten wir fast den gesamten Straßenbau einstellen.«

Dahinter steht wieder einmal ein Streit um neue Grenzwerte.

Der Gefahrstoffausschuss will relativ rasch einen sehr niedrigen Grenzwert von 1,5 Milligramm je Kubikmeter Luft vorschreiben. Bisher werden 8 bis 12 Milligramm je Kubikmeter bei Asphaltierarbeiten freigesetzt.

Es geht wohlgemerkt nicht um Teer; der stammt aus der Kohle und darf aufgrund seiner kritischen Inhaltsstoffe bereits seit 1984 weder im Straßenbau noch in allen anderen Bereichen als Baustoff verwendet werden. Bitumen dagegen ist ein vollkommen anderer Stoff, stammt aus Erdöl und fällt in der Raffinerie ganz unten als schweres Destillat ab. Es ist ein Gemisch sehr unterschiedlicher Kohlenwasserstoffe, das bei Erhitzen in flüssige Form übergeht. Allerdings hat die Substanz keinen festen Schmelzpunkt, sondern einen Schmelzbereich. Von der Verarbeitungstemperatur hängen später auch die Eigenschaften ab. Verarbeiten die Bauunternehmen den Asphalt bei zu niedrigen Temperaturen, können sie die geforderten Qualitäten nicht einhalten. Zu heißer Asphalt ist auch nicht gut.

Doch mit den Temperaturen steigen auch die Dämpfe und Aerosole, die abgeschieden werden. Asphaltwerke geben daher organische oder mineralische Zusätze in den Asphalt, um ihn bei niedrigeren Temperaturen verarbeiten zu können, ohne die Qualität zu gefährden. Dabei sparen sie auch Heizenergie. Diese Technologie wurde übrigens in Deutschland entwickelt und hat bereits die Belastung der Beschäftigten auf zehn Prozent des früheren Niveaus gesenkt.

Seit 20 Jahren wird Asphalt intensiv daraufhin untersucht, ob er gesundheitsschädliche Substanzen enthält. Ergebnis: Keine Studie ergab Hinweise auf Gefahren.

Über zwei Jahre lang hat das Fraunhofer-Institut in Hannover Ratten Dämpfen und Aerosolen aus Bitumen in ähnlicher Höhe wie auf Baustellen ausgesetzt. Im Abschlussbericht des Institutes heisst es: »Die Inhalation von Dämpfen und Aerosolen aus Bitumen über einen Zeitraum von zwei Jahren hat bei den Versuchstieren (Ratten) im Vergleich zu einer Kontrollgruppe, die nur reine Luft eingeatmet hat, nicht zu einem statistisch relevanten Anstieg in der Krebsrate geführt, weder insgesamt, noch in spezifischen Organen. Aufgrund dieser Ergebnisse können Dämpfe und Aerosole aus Bitumen nicht als krebserregend für Ratten angesehen werden. Vereinzelt wurden in Nasengängen und Lunge Reizungserscheinungen festgestellt, die auf die Wirkung der Dämpfe zurückzuführen sind.«

Auch das Berufsgenossenschaftliche Forschungsinstitut für Arbeitsmedizin (BGFA) in Bochum hat in einer Untersuchung von rund 400 »bitumenexponierten Gussasphaltarbeiter« im Vergleich zu einer nicht belasteten Kontrollgruppe keine Hinweise auf Veränderungen gefunden.

Die Asphalt- und Bitumenindustrie weist darauf hin, dass sie mit erheblichem Kostenaufwand in den vergangenen 20 Jahren Gesundheitsstudien in Auftrag gegeben habe.

Im Jahre 2008 legte die IARC, jene Unterorganisation der Weltgesundheitsorganisation WHO, die auch Glyphosat als »möglicherweise krebserregend« einstufte, eine epidemiologische Fallkontrollstudie über Lungenkrebs bei europäischen Asphaltarbeitern vor. Ergebnisse: »Die Studie zeigt offensichtlich, dass wir die Möglichkeit eines starken Krebsrisikos (wie bei Teer) aufgrund einer Exposition gegenüber Bitumen bei Straßenbau und Hochbau auf dem Niveau der untersuchten Gruppe ausschließen können.«

Die Entwicklungsingenieure der Hersteller von Straßenbaumaschinen haben Absaugeinrichtungen entwickelt. Die allerdings blasen im wesentlichen die am Boden abgesaugten Dämpfe nach oben und verteilen sie in die Luft. Eine Nachrüstung ist entweder nicht oder nur sehr schwer möglich und kann rund 500 000 Euro kosten. Die Hersteller von Straßenbaumaschinen freuen sich über neue Aufträge, beklagen aber, dass plötzlich wieder ein neuer Grenzwert ohne jede wissenschaftliche Begründung beschlossen wird.

Autor: Holger Douglas
***
Der Wettbewerb für ökologische Nachhaltigkeit und CO2-Neutralität hat bereits die ersten Sieger ausgemacht:

  • Deutscher Meister sind die Obdachlosen,
  • Weltmeister sind die afrikanischen Massai geworden, die praktisch keinen Fußabdruck hinterlassen.

Wir sind gerade dabei den Massai den Weltmeistertitel streitig zu machen. So sehen Sieger aus!?

Deutschland braucht die Hilfe seiner noch nicht vom Klimawahn befallenen Bevölkerung um den Klimavirus wirksam zu stoppen.

Der Planet erhitzt sich wenig, die Köpfe sehr. Die Politik hat kaum noch etwas zu sagen; hatte sie früher NGO´s als Hilfstruppen gefüttert, will jetzt das Mündel Vormund sein. Ein links-grünes radikales Netzwerk, bestehend aus vielen auch vom Staat gut gefütterten NGOs und dahinterstehenden Fondsgesellschaften, haben das Zepter übernommen und von diesen werden die entsprechenden Botschaften medial in die Massen gehämmert.

Die sogenannten Klimaschützer wollen uns vorschreiben wie wir zu leben haben.

Diesem Vorhaben gilt es mit aller Macht entgegen zu treten.  Je mehr Aufmerksamkeit und Öffentlichkeit es gibt, desto schwieriger wird es für die sogenannten „Klima-Aktivisten“ weitere Menschen  mit dem Klima-Virus zu infizieren. Es gilt die inzwischen zur Psychose gewordene Selbststilisierung der Klima-Aktivisten und den als Lifestyle-Happening inszenierten kalkulierten Gesetzesbruch durch eine breite Öffentlichkeitsarbeit zu beenden.  

Demokratie und das Leben in einer intakten gesunden Umwelt ist ein zentraler Wert unserer Gesellschaft, den es zu erhalten und zu verteidigen gilt.

Werden Sie ehrenamtlicher Gastautor/in des UTR e.V. Der Verein verbreitet seine Botschaften in ganz besonderem Maße durch die Autorenschaft externer am Umweltschutz interessierter Bürger und Experten. Wir freuen uns über jeden Beitrag.

…gesund und glücklich in einer intakten Umwelt leben…

Der UTR e.V. nimmt keine steuerlichen Vorteile in Anspruch und wird auch von keiner Seite finanziert.
Der Verein finanziert sich ausschließlich aus freiwilligen Zuwendungen.
Wir freuen uns über jede Unterstützung.


Wer Angst hat, er könnte etwas falsch machen und der Umwelt schaden, anstatt sie zu hegen und zu pflegen, hat sich bestimmt schon eine der folgenden Fragen gestellt:

  • Darf man noch Diesel Fahren?
  • Warum will niemand ein Elektro-Auto?
  • Wo kommt der Strom für E-Autos her?
  • Darf man noch Pommes frites essen?
  • Darf man noch Fleisch essen?
  • Darf man Plastiktüten benutzen?
  • Alles nur Chemie oder was?

Diese und noch 30 weitere Fragen werden in dem neu erschienen Buch „Mit Vollgas gegen die Natur“ „Wie Umweltschutz zum Ökowahn wird von Holger Douglas ausführlich und verständlich beantwortet.
Holger Douglas ist Wissenschafts- und Technikjournalist. „In den 36 Kapiteln dieses spannenden und flüssig zu lesenden Buchs verbergen sich handfeste Überraschungen“, sagt Horst Roosen, Vorstand des UTR |Umwelt|Technik|Recht| e.V. Man legt es tatsächlich von der ersten bis zur letzten Seite nicht mehr aus der Hand!

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Wer Antworten sucht, ob Windkraftanlagen Krankmacher sind
und wie sich der Infraschall auf die Gesundheit auswirkt der sollte das Buch des Biologen Wolfgang Müller „Krankmacher Windkraftanlagen? Auswirkungen des Infraschalls auf unsere Gesundheit“ lesen. Das Buch kostet 16,90 Euro, erschien am 14.Juli 2019 und kann

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UTR |Umwelt|Technik|Recht| e.V.
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Telefon 06071- 9816811
Telefax 06071- 9816829
e-mail: dokudrom@email.de




Qteck / QTP Solutions Ltd: auf der Warnliste der Finanzaufsicht in Schweden

Wie dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung am 22.11.2019 über seine Internetseite http://whistleblower.24.eu  mitgeteilt wurde, hat die FI Finansinspektionen  in Schweden (https://www.fi.se ) folgendes Unternehmen auf seine Warnliste gesetzt.

QTP Solutions Ltd
Kemp House
152 - 160 City Road
London EC1V 2NX
Telefon:
+442080893201
+46107502334
+4578745376
+4721930548
support@qteck.io
https://www.qteck.io

Finansinspektionen (FI), die schwedische Finanzaufsichtsbehörde, hat Kenntnis davon erlangt, dass Personen, die behaupten, Qteck zu vertreten, schwedischen Anlegern den Handel mit Wertpapieren anbieten.

FI hat die Angelegenheit untersucht und konnte nicht feststellen, dass es sich bei Qteck um einen laufenden Betrieb handelt. Qteck ist weder von FI autorisiert, Wertpapiergeschäfte oder andere Finanzdienstleistungen in Schweden abzuwickeln, noch unter der Aufsicht von FI. FI hat keine Mitteilung über grenzüberschreitende Aktivitäten aus anderen EWR-Ländern erhalten. Qteck ist auch nicht befugt, Finanzdienstleistungen gemäß der Aufsichtsbehörde des Landes zu erbringen, in dem das Unternehmen seinen Sitz behauptet.

FI warnt Investoren und andere vor Geschäften mit Firmen, die nicht befugt sind, Finanzdienstleistungen anzubieten.
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Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der BaFin.

Ohne die erforderliche Erlaubnis der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben.

Erlaubnisvorbehalt und Verbot gelten auch für Personen und Unternehmen, die keine Zweigstelle oder sonstige physische Präsenz in Deutschland unterhalten und ihr Geschäft allein im Wege des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs betreiben wollen. Sie gelten also unabhängig davon, ob das betreffende Geschäft ausschließlich in Deutschland für Kunden in Deutschland, aus dem Ausland nach Deutschland herein oder aus Deutschland hinaus ins Ausland betrieben wird. (Quelle:BaFin)

Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt ist seinen Kunden gegenüber, zum Schadensersatz verpflichtet.
***
Für Informanten:

Die Information eines Hinweisgebers, der über mögliche Verstöße informiert, ist eine der mächtigsten Waffen im Kampf gegen Betrüger, Abzocker und ohne Erlaubnis der zuständigen Behörden tätige Unternehmen. 

Durch ihre Kenntnis der Umstände und der verantwortlichen Personen können Hinweisgeber dem ESK helfen, mögliche Betrugsfälle und andere Verstöße viel früher als sonst möglich zu erkennen und darüber Öffentlichkeit herzustellen.  Whistleblower tragen erheblich dazu bei, den Schaden für die Anleger so gering wie möglich zu halten, die Integrität der Kapitalmärkte besser zu wahren und die für rechtswidriges Verhalten Verantwortlichen schneller zur Rechenschaft zu ziehen.

Der ESK sichert allen Informanten absolute Vertraulichkeit zu.

Der Name eines Informanten wird niemals preis gegeben. Er wird auch nicht gespeichert. Vertrauliche Informationen und Unterlagen erreichen uns per Mail esk-schutzbund@email.de  oder per Briefpost an den ESK zu Händen von Horst Roosen.

Mit der Zusendung wird der ESK  zur freien Verwendung und Veröffentlichung aller Informationen berechtigt.

Garantie: Die Identität eines Informanten wird niemals preisgegeben. Es werden keinerlei personenbezogenen Daten gespeichert.

Dringende Bitte: keine faktenlosen Gerüchte, nur nachvollziehbare Informationen. Danke!

ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
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Telefax: 06071-9816829

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von Geldansprüchen auf Erfolgsbasis

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Betroffene Anleger melden sich unter: ESK-Schutzbund@email.de






Donnerstag, November 21, 2019

Benidict Hoffman: Auf der Warnliste der Österreichischen Finanzmarktaufsichtsbehörde.

Wie dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung über seine Internetseite http://whistleblowertreff.wordpress.com am 21. November 2019 mitgeteilt wurde, hat die Österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA)https://www.fma.gv.at  folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste gesetzt:

Benidict Hoffman
5fl No. 37, Gangu Street,
Datong District, Taipei city 103
Taiwan (R.O.C.)
+886 2 7741 4876
+886 2 7741 4877
info@benidicthoffman.com
www.benidicthoffman.com

Das Unternehmen ist nicht berechtigt konzessionspflichtige Wertpapierdienstleistungen in Österreich zu erbringen. Es ist dem Anbieter daher die gewerbliche Anlageberatung in Bezug auf Finanzinstrumente (§ 3 Abs 2 Z 1 WAG 2018) nicht gestattet.

***
Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der BaFin.

Ohne die erforderliche Erlaubnis der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben.

Erlaubnisvorbehalt und Verbot gelten auch für Personen und Unternehmen, die keine Zweigstelle oder sonstige physische Präsenz in Deutschland unterhalten und ihr Geschäft allein im Wege des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs betreiben wollen. Sie gelten also unabhängig davon, ob das betreffende Geschäft ausschließlich in Deutschland für Kunden in Deutschland, aus dem Ausland nach Deutschland herein oder aus Deutschland hinaus ins Ausland betrieben wird. (Quelle:BaFin)

Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt ist seinen Kunden gegenüber, zum Schadensersatz verpflichtet.
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Für Informanten:

Die Information eines Hinweisgebers, der über mögliche Verstöße informiert, ist eine der mächtigsten Waffen im Kampf gegen Betrüger, Abzocker und ohne Erlaubnis der zuständigen Behörden tätige Unternehmen. 

Durch ihre Kenntnis der Umstände und der verantwortlichen Personen können Hinweisgeber dem ESK helfen, mögliche Betrugsfälle und andere Verstöße viel früher als sonst möglich zu erkennen und darüber Öffentlichkeit herzustellen.  Whistleblower tragen erheblich dazu bei, den Schaden für die Anleger so gering wie möglich zu halten, die Integrität der Kapitalmärkte besser zu wahren und die für rechtswidriges Verhalten Verantwortlichen schneller zur Rechenschaft zu ziehen.

Der ESK sichert allen Informanten absolute Vertraulichkeit zu.

Der Name eines Informanten wird niemals preis gegeben. Er wird auch nicht gespeichert. Vertrauliche Informationen und Unterlagen erreichen uns per Mail esk-schutzbund@email.de  oder per Briefpost an den ESK zu Händen von Horst Roosen.

Mit der Zusendung wird der ESK  zur freien Verwendung und Veröffentlichung aller Informationen berechtigt.

Garantie: Die Identität eines Informanten wird niemals preisgegeben. Es werden keinerlei personenbezogenen Daten gespeichert.

Dringende Bitte: keine faktenlosen Gerüchte, nur nachvollziehbare Informationen. Danke!

ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
EXPRESS INKASSO® GmbH
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816813
Telefax: 06071-9816829

Fördergemeinschaft zur Durchsetzung
von Geldansprüchen auf Erfolgsbasis

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Betroffene Anleger melden sich unter: ESK-Schutzbund@email.de










Stanwick Wealth / Stanwick Wealth Advisory: auf der Warnliste der Finanzaufsicht in Großbritannien

Wie dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung am 21.11.2019 über seine Internetseite http://whistleblower.24.eu  mitgeteilt wurde, hat die Finanzaufsicht FCA Financial Conduct Authority in Großbritannien (https://www.fca.org.uk) folgendes Unternehmen auf seine Warnliste gesetzt.

Stanwick Wealth / Stanwick Wealth Advisory
World Trade Center, Leutschenbachstrasse 95
Zürich 8050 Schweiz
Telefon:  020 3608 9952, 020 3695 4082
E-Mail:  info@stanwickwealth.com
Website:  www.stanwickwealth.com

Diese Firma ist nicht von der FCA autorisiert und richtet sich an Personen in Großbritannien. Aufgrund derer Informationen ist man der Ansicht, dass es sich um regulierte Aktivitäten handelt, für die eine Genehmigung erforderlich ist.


Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der BaFin.

Ohne die erforderliche Erlaubnis der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben.

Erlaubnisvorbehalt und Verbot gelten auch für Personen und Unternehmen, die keine Zweigstelle oder sonstige physische Präsenz in Deutschland unterhalten und ihr Geschäft allein im Wege des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs betreiben wollen. Sie gelten also unabhängig davon, ob das betreffende Geschäft ausschließlich in Deutschland für Kunden in Deutschland, aus dem Ausland nach Deutschland herein oder aus Deutschland hinaus ins Ausland betrieben wird. (Quelle:BaFin)

Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt ist seinen Kunden gegenüber, zum Schadensersatz verpflichtet.
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Für Informanten:

Die Information eines Hinweisgebers, der über mögliche Verstöße informiert, ist eine der mächtigsten Waffen im Kampf gegen Betrüger, Abzocker und ohne Erlaubnis der zuständigen Behörden tätige Unternehmen. 

Durch ihre Kenntnis der Umstände und der verantwortlichen Personen können Hinweisgeber dem ESK helfen, mögliche Betrugsfälle und andere Verstöße viel früher als sonst möglich zu erkennen und darüber Öffentlichkeit herzustellen.  Whistleblower tragen erheblich dazu bei, den Schaden für die Anleger so gering wie möglich zu halten, die Integrität der Kapitalmärkte besser zu wahren und die für rechtswidriges Verhalten Verantwortlichen schneller zur Rechenschaft zu ziehen.

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Der Name eines Informanten wird niemals preis gegeben. Er wird auch nicht gespeichert. Vertrauliche Informationen und Unterlagen erreichen uns per Mail esk-schutzbund@email.de  oder per Briefpost an den ESK zu Händen von Horst Roosen.

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Bitcoin Trader kein nach § 32 KWGzugelassenes Institut

Die BaFin weist darauf hin, dass sie Bitcoin Trader keine Erlaubnis gemäß § 32 des Kreditwesengesetzes (KWG) zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanz-dienstleistungen im Inland erteilt hat. Das Unternehmen untersteht nicht der Aufsicht der BaFin.

Unter der anonym registrierten Domain de.bitcointraderspro.com bietet Bitcoin Trader eine Applikation für den algorithmischen Handel mit Kryptowährungspaaren an. Das Unternehmen behauptet, der Handel erfolge mit einer Genauigkeit von 99,4%, die Programmierung der Applikation sei die fortschrittlichste, die die Trading-Welt je gesehen habe. Die Software sei den Märkten um 0,01 Sekunden voraus. Investitionen seien ab 250 Euro möglich. Das Unternehmen gibt weder seine Rechtsform noch seinen Sitz an.

Quelle: © Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht / http://www.bafin.de

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