Mittwoch, Oktober 30, 2019

Mt4-Trades Tradings: auf der Warnlisten der Österreichischen Finanzmarktaufsichtsbehörden.

Wie dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung über seine Internetseite https://www.ad-infinitum.online  am 30. Oktober 2019 mitgeteilt wurde, hat die Österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA)https://www.fma.gv.at  folgendes Unternehmen auf seine Warnliste gesetzt:

Mt4-Trades Tradings
229 Shoreditch High Street, E1 6PJ
London
www.mt4-trades.com
support@mt4-trades.com

Das Unternehmen ist nicht berechtigt, konzessionspflichtige Wertpapierdienstleistungen in Österreich zu erbringen. Es ist dem Anbieter daher der gewerbliche Handel (§ 1 Abs 1 Z 7 BWG) nicht gestattet.

***
Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der BaFin.

Ohne die erforderliche Erlaubnis der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben.

Erlaubnisvorbehalt und Verbot gelten auch für Personen und Unternehmen, die keine Zweigstelle oder sonstige physische Präsenz in Deutschland unterhalten und ihr Geschäft allein im Wege des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs betreiben wollen. Sie gelten also unabhängig davon, ob das betreffende Geschäft ausschließlich in Deutschland für Kunden in Deutschland, aus dem Ausland nach Deutschland herein oder aus Deutschland hinaus ins Ausland betrieben wird. (Quelle:BaFin)

Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt ist seinen Kunden gegenüber, zum Schadensersatz verpflichtet.
***
Für Informanten:

Die Information eines Hinweisgebers, der über mögliche Verstöße informiert, ist eine der mächtigsten Waffen im Kampf gegen Betrüger, Abzocker und ohne Erlaubnis der zuständigen Behörden tätige Unternehmen. 

Durch ihre Kenntnis der Umstände und der verantwortlichen Personen können Hinweisgeber dem ESK helfen, mögliche Betrugsfälle und andere Verstöße viel früher als sonst möglich zu erkennen und darüber Öffentlichkeit herzustellen.  Whistleblower tragen erheblich dazu bei, den Schaden für die Anleger so gering wie möglich zu halten, die Integrität der Kapitalmärkte besser zu wahren und die für rechtswidriges Verhalten Verantwortlichen schneller zur Rechenschaft zu ziehen.

Der ESK sichert allen Informanten absolute Vertraulichkeit zu.

Der Name eines Informanten wird niemals preis gegeben. Er wird auch nicht gespeichert. Vertrauliche Informationen und Unterlagen erreichen uns per Mail esk-schutzbund@email.de  oder per Briefpost an den ESK zu Händen von Horst Roosen.

Mit der Zusendung wird der ESK  zur freien Verwendung und Veröffentlichung aller Informationen berechtigt.

Garantie: Die Identität eines Informanten wird niemals preisgegeben. Es werden keinerlei personenbezogenen Daten gespeichert.

Dringende Bitte: keine faktenlosen Gerüchte, nur nachvollziehbare Informationen. Danke!

ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
EXPRESS INKASSO® GmbH
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816813
Telefax: 06071-9816829

Fördergemeinschaft zur Durchsetzung
von Geldansprüchen auf Erfolgsbasis

ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung

Betroffene Anleger melden sich unter: ESK-Schutzbund@email.de


Dienstag, Oktober 29, 2019

Bei PIM wurde mehr Gold sichergestellt als bisher angenommen

Lesen Sie mit freundlicher Empfehlung des Autors den nachstehenden Bericht. der am  07.10.2019 auf www.investmentcheck.de  veröffentlicht wurde.


Mehr Gold vorhanden. Bei PIM wurde mehr Gold sichergestellt als bisher angenommen

Die bisher als beschlagnahmt gemeldete Goldmenge von 228 Kilogramm ist nur ein Teil des sichergestellten PIM-Goldes.

Der als vorläufiger Insolvenzverwalter eingesetzte Dr. Renald Metoja von Eisner Rechtsanwälte bestätigte auf Nachfrage von Investmentcheck, dass mindestens die doppelte Menge sicher in den Tresoren der Staatsanwaltschaft lagert. Damit ist mindestens ein Vermögen von 500 Kilogramm Gold (aktueller Wert 22 Millionen Euro) vorhanden. Gegenüber den vermutlich eingegangenen Lieferverpflichtungen von 3,38 Tonnen bleibt der Fehlbestand allerdings immens.

Beschlagnahmungen.

Wo das nun plötzlich aufgetauchte Gold herkommt, ist schnell erklärt. Bisher kursierte die Meinung, dass die bekannt gegebenen 228 Kilogramm aus der Durchsuchung Anfang September stammen würden. Das ist allerdings nicht richtig, da die Staatsanwaltschaft dieses Gold schon zwei Monate vorher sicherstellte. Im September wurde weiteres Gold beschlagnahmt, unter anderem in einem Schmuckladen in Stuttgart. Wie viel Feingold der Schmuck und das weitere Material enthält, muss derzeit noch ermittelt werden. Deshalb ist unklar, wie viel Gold die Staatsanwaltschaft insgesamt sicherstellte. Die Aussage des vorläufigen Insolvenzverwalters, wonach es mindestens das Doppelte der bekannten 228 Kilogramm ist, ist deshalb wohl eher als vorsichtige Schätzung zu werten.

Gerüchte.

Eine offenbar von Vertriebsdirektoren mit ins Leben gerufene Interessensgemeinschaft wirbt derzeit damit, dass sie über einen Detektiv weiteres Gold in der Türkei suchen lassen. Die auf der Homepage der Interessensgemeinschaft ist als verantwortlich eingetragene Heidi Keil erklärte auf telefonische Anfrage aber, dass sie keinen Auftrag für eine Detektei erteilt habe. Sie sei allerdings nur für die Verwaltung der Interessensgemeinschaft zuständig. Weitere Fragen sind an den Rechtsanwalt Dr. Thomas Pforr zu richten. Dieser erklärte, er sei mit einer renommierten, international tätigen Detektei in Gesprächen. Nächste Woche werde er selbst in die Türkei fliegen, um sich vor Ort ein Bild von der Situation zu machen.

IG PIM Gold.

In einer Nachricht an den Vertrieb wurde die Gründung einer Interssensgemeinschaft bekannt gegeben: „Hallo liebe Geschäftspartner/innen, nach dem heutigen Gespräch mit dem Anwalt wurde seitens der GDs und Geschäftspartner eine Interessensgemeinschaft gegründet.“ Offiziell laut Satzung verfolgt die Interessensgemeinschaft keine „eigenwirtschaftlichen Zwecke“, sondern will nur zur „Optimierung der Strukturen und Entwicklungen zugunsten der Goldkäufer“ beitragen. Fällig wird dafür ein jährlicher Beitrag von 98 Euro. Die Kanzlei Pforr & Kollegen hat ein Rechtsanwaltsanderkonto dafür eingerichtet. Der Sitz der Interessensgemeinschaft ist in Bad Salzungen, in der auch die Kanzlei Pforr & Kollegen ihren Sitz hat. Pforr selbst ist einer der drei Vorstände, wie sie von der Satzung vorgesehen sind. Bezüglich der beiden anderen Vorstände wollte Pforr telefonisch allerdings keine Namen nennen. Eine schriftliche Anfrage blieb leider unbeantwortet. Klar ist nur, dass die beiden anderen Vorstände Vermittler von PIM Gold waren. Auch eventuell weitere Gründungsmitglieder hat Pforr auf schriftliche Nachfrage nicht benannt.

Vermittlerlügen.

Seit 2017 sind zu PIM massive Vorwürfe über vermutete Fehlbestände von Gold bekannt. Dem begegneten die Vertriebsdirektoren regelmäßig mit zweifelhaften Beschwichtigungen. Zum Beispiel Anfang 2018 verschickte einer der Direktoren Mails mit der offenbar gelogenen Überschrift: „Nachdem nun der Inventurbericht vom Wirtschaftsprüfer mit Abgleich der Soll-/Istbestände vorliegt, können Sie auf Ihre Kunden aktiv zugehen und diesen wieder noch intensiver den Nutzen von Bonusgold anbieten.“ In einer anderen Mail wird berichtet, man hätte den Bericht des Wirtschaftsprüfers gesehen und das Ergebnis wäre „beeindruckend“. Wie Hohn dürfte heute die Schlussfolgerung klingen: „Das bedeutet schwarz auf weiß: Die PIM Gold und Scheideanstalt ist gut aufgestellt.“ Kurz darauf wurden neue „Incentive-Reisen“ für besonders erfolgreiche Vermittler ausgelobt. 4- bis 7-stellige Einkommensperspektiven wurden für den Vertrieb ausgerufen. Selbst im August 2019, also vor wenigen Wochen, behauptete ein Generaldirektor, PIM Gold sei „die intensivst geprüfte Goldhandelsgesellschaft“ und würde gestärkt aus den Prüfungen hervorgehen. Es würden „durchweg positive Prüfungsergebnisse vorliegen“. Dabei bestätigte das Hessische Justizministerium bereits Anfang 2018, dass es der PIM seit Jahren nicht gelungen sei, ein „fehlerfreies Warenwirtschafts- und Buchhaltungssystem zu betreiben“.

Loipfinger’s Meinung.

Die gute Nachricht von mehr vorhandenem Gold dürfte die Anleger schon einmal freuen, auch wenn das meiste Gold immer noch fehlt. Der vorläufige Insolvenzverwalter Metoja macht einen guten Eindruck. Er ist transparent und offen. Er hat Erfahrungen mit größeren Anlageskandalen, da er auch bei der EuroConcept-Gruppe aus Konstanz tätig ist. Anders ist das bei der Interessensgemeinschaft. Die Geheimniskrämerei um die weiteren Vorstände ist bei einem Verein nicht seriös. Will die Interessensgemeinschaft den Eindruck verschleiern, dass hier der Bock in Form von PIM-Vermittlern zum Gärtner gemacht wird? Pforr hat telefonisch zumindest erklärt, dass seine Kanzlei Anleger nicht wegen Schadensersatzansprüchen gegen Vermittler vertreten würde. Das sei nicht das Tätigkeitsfeld der Kanzlei. Eine konkrete schriftliche Anfrage, wie denn die Interessensgemeinschaft zur möglichen Haftung von Vermittlern stehe, blieb unbeantwortet.

Nachtrag vom 9. Oktober 2019.

In einer verteilten und Investmentcheck zugespielten Nachricht wurde die Sekretärin von Mesut P. als Mitinitiatoren der IG PIM Gold beschrieben. Sie hat sich bei Investmentcheck gemeldet und von der verbreiteten Information distanziert. Sie hat nichts mit der IG PIM Gold zu tun. Sie ist immer noch angestellt und unterstützt derzeit den vorläufigen Insolvenzverwalter. Eine Generalvollmacht – wie in der verteilten Nachricht behauptet – habe sie auch nicht.

Betroffene Anleger können sich bei den Rechtsanwälten des ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung ausführlich beraten lassen.

Bei der  ESK Fördergemeinschaft melden sich durch die tägliche Berichterstattung viele Anleger die zu ihren Kapitalanlagen Fragen haben.

Die gute Nachricht:
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, um sein Geld zurückzufordern. Sogar auf Erfolgsbasis!

Die schlechte Nachricht:
Bei Beauftragung eines falschen Helfers, kann nochmals viel Geld verloren gehen. Oft geht es nur um das Gewinnen zusätzlicher Mandanten, die mit haltlosen Versprechungen geködert werden. So kann dann auch in vielen Fällen, nach dem Kassieren der ersten Honorarrechnung, die Aussicht auf Rückführung des verlorenen Kapitals plötzlich auf null sinken.

Opfer von Anlagebetrug oder miesen Anlagemodellen sind niemals selbst schuld!
Viele Betroffene geben sich selbst die Schuld an dem Kapitalverlust. Das ist eine falsche Sicht der Dinge.  Wer jemanden um sein Geld bringt, ihn finanzielle ausnutzt, sein Vertrauen verrät oder mit falschen Tatsachen operiert, ist ein Betrüger. Er gefährdet die finanzielle Unabhängigkeit und Sicherheit seiner Opfer!

Es gibt viele teure Wege die man beschreiten kann um sein verlorenes Geld zurück zu bekommen.

Um aber kein Gutes Geld dem schlechten hinterher zu werfen  sollte man nur geringe oder keine Kosten akzeptieren. So können betroffene Anleger den ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung sogar mit  Durchsetzungsmaßnahmen für die bestehenden rechtmäßigen Ansprüche auf Erfolgsbasis beauftragen.

Grundsätzlich richtig ist:
Wer Schaden erleidet, hat berechtigte Ansprüche und  sollte diese auch konsequent durchsetzen!

Grundsätzlich falsch ist:
Den Schaden einfach hinzunehmen und schnell zu vergessen.

Ob der Schaden durch Verletzung einer Vertragspflicht oder in Beziehung auf einen Vertrag verursacht worden ist, spielt keine Rolle. Wer an Leben, Freiheit, Eigentum, Gesundheit, Vermögen oder in irgendeiner anderen Art geschädigt wird, kann  die erlittene Beschädigung schadenersatzrechtlich geltend machen. Wer hier allerdings den falschen Helfer kontaktiert, dem kann es durchaus passieren, dass er gutes Geld dem schlechten Geld hinterher wirft.

Die Lösung des Problems: Professionelle Hilfe in Anspruch nehmen.

Mit dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung in Zusammenarbeit mit Fachanwälten für Bank- und Kapitalmarkrecht, so wie Fachanwälten für Steuerrecht und einer Prozessfinanzierungsgesellschaft steht Geschädigten ein schlagkräftiges Spezialinkasso zur Verfügung!

Das Ziel der ESK  Anwälte ist es, Geschädigten wirtschaftliche Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen und diese effektiv umzusetzen. Ihnen möglichst schnell und effizient zu ihrem Recht zu verhelfen.  Um zeit- und nervenaufreibende Prozesse zu vermeiden, finden die ESK Anwälte der Sach- und Rechtslage angemessene Lösungen – sind jedoch auch jederzeit bereit, die Interessen ihrer Mandanten vor Gericht zu vertreten. Falls notwendig, kann ein Anspruch auch auf Erfolgsbasis betrieben werden.

  • Ab sofort kann jeder Inhaber eines berechtigten Anspruchs den Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung auch mit dem zunächst außergerichtlichen Einzug seiner berechtigten Forderung auf Erfolgsbasis beauftragen!

Forderungen zunächst über außergerichtliche Maßnahmen geltend zu machen ist in vielen Fällen  einer sofortigen gerichtlichen Klage zunächst vorzuziehen.

Im Erfolgsfall verfügt der Betroffene nämlich  wesentlich schneller über sein Geld als es bei einer gerichtlichen Geltendmachung der Fall gewesen wäre. Der Geschädigte hat kein Kostenrisiko. Im Erfolgsfall erhält er den beigetriebenen Betrag abzüglich einer vorher individuell vereinbarten Erfolgsprovision. Im negativen Fall entstehen dem Auftraggeber keine Kosten.

Betroffene können kostenlos und unverbindlich mittels Online Kontaktformular, Telefon, Mail, Fax oder auch per Briefpost das Anmeldeformular zur ESK Fördergemeinschaft  anfordern.

Fazit
Geld bei Anlageverlusten oder gar Betrug zurückzuholen, kann schwierig sein und Zeit in Anspruch nehmen. Wer sich jedoch der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen.

ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
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ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung

Aufgespießt: Klimawende und nun?

Frankreich hat wohl mit Blick auf deutschen Energie-Irrsinn den Bau von fünf oder sechs neuen Kernkraftwerken angekündigt. Doch das ist erst eine Ankündigung, bis die Strom liefern könnten, gehen viele Jahre ins Land.

Da passt die Entscheidung aus Berlin gut, das Klimagesetzpaket zu verabschieden, eine CO2-Steuer zu erheben, die Kohlekraftwerke abzuschalten und private Ölheizungen abzuschaffen. Damit wird übrigens auch großenteils die Fernwärmeversorgung gekappt. Frieren für die Klimawende.

Glauben die wirklich, dass die Mehrheit der deutschen Bevölkerung nicht mehr alle Latten am Zaun hat und sich die grüne Bevormundungspolitik auf Dauer gefallen lässt?“ fragt Horst Roosen, Vorstand des UTR |Umwelt|Technik|Recht| e.V.

Der Wettbewerb für ökologische Nachhaltigkeit und CO2-Neutralität hat bereits die ersten Sieger ausgemacht:

  • Deutscher Meister sind die Obdachlosen,
  • Weltmeister sind die afrikanischen Massai geworden, die praktisch keinen Fußabdruck hinterlassen.

Wir sind gerade dabei den Massai den Weltmeistertitel streitig zu machen. So sehen Sieger aus!?

Deutschland braucht die Hilfe seiner noch nicht vom Klimawahn befallenen Bevölkerung um den Klimavirus wirksam zu stoppen.

Der Planet erhitzt sich wenig, die Köpfe sehr. Die Politik hat kaum noch etwas zu sagen; hatte sie früher NGO´s als Hilfstruppen gefüttert, will jetzt das Mündel Vormund sein. Ein links-grünes radikales Netzwerk, bestehend aus vielen auch vom Staat gut gefütterten NGOs und dahinterstehenden Fondsgesellschaften, haben das Zepter übernommen und von diesen werden die entsprechenden Botschaften medial in die Massen gehämmert.

Die sogenannten Klimaschützer wollen uns vorschreiben wie wir zu leben haben.

Diesem Vorhaben gilt es mit aller Macht entgegen zu treten.  Je mehr Aufmerksamkeit und Öffentlichkeit es gibt, desto schwieriger wird es für die sogenannten „Klima-Aktivisten“ weitere Menschen  mit dem Klima-Virus zu infizieren. Es gilt die inzwischen zur Psychose gewordene Selbststilisierung der Klima-Aktivisten und den als Lifestyle-Happening inszenierten kalkulierten Gesetzesbruch durch eine breite Öffentlichkeitsarbeit zu beenden. 

Jeder kann mithelfen der Macht der grünen Propagandamaschine wirksam etwas entgegenzusetzen. Mit grünen alternativen  Fakts über das Thema  Klima wurden  inzwischen alle anderen Politikbereiche ins Abseits geschoben und einen Kult erzeugt hat, der von den wahren Problemen ablenkt.

Frieren für die Klimawende: Flaute vor Windrädern, Nebel über Solarzellen. Der Herbst und der „sichere“ Strom.


UTR |Umwelt|Technik|Recht| e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Telefon 06071- 9816811
Telefax 06071- 9816829
e-mail: dokudrom@email.de


Frieren für die Klimawende: Flaute vor Windrädern, Nebel über Solarzellen. Der Herbst und der „sichere“ Strom.

Blick auf die Stromversorgung: Alle Räder stehen still - zumindest die Wind brauchen. Wenn nicht Kohle und Kernkraft Strom lieferten, sähe es derzeit ganz schlecht aus für die Versorgung in Deutschland. Doch die sollen ja bald wegfallen. Also französischer Atomstrom?

Sehen wir uns wieder einmal an, was jene 30 000 Windräder derzeit tun: nichts. Sie verschandeln die Landschaft, kosten ein Heidengeld und tun – nichts. Sie sollen eigentlich Deutschland mit vermeintlich umweltfreundlichem Strom versorgen. Ausschließlich Windkraft und Photovoltaik. Das ist die Idee.

Ein Blick in den Himmel zeigt: Flaute. Schon tagelang. Eine typische Wettersituation in Herbst und Winter. Hochdrucklage, kaum Luftdruckgegensätze, kaum Wind, Folge: kein Strom von Windrädern. Auch wenn es 60 000 sind. Dagegen viel Nebel, der auch die Solarzellen kaum Strom erzeugen läßt. Lediglich um die Mittagszeit liefern sie Strom, wenn der Hochnebel weg ist. Nachts liefern sie sowie nichts.

Ein Blick auf den Verlauf von Stromerzeugung und Verbrauch zeigt:

Ohne Kohle und Kernkraft ginge nichts. Die Wasserkraft spielt mit etwa vier Prozent Anteil kaum eine Rolle. Die unter horrenden Kosten in Nord- und Ostsee eingepflanzten Windkraftparks lieferten fast keinen Strom. Kunststück, auch dort weht kaum Wind. Die Solaranlagen produzieren um die mittags- und Nachmittagszeit ein wenig Strom. Den Löwenanteil pumpen die konventionellen Kraftwerke in die Netze.

Ohne Kohle- und Kernkraftwerke sähe es bereits jetzt dunkel aus in Deutschland. Kernkraftwerke laufen derzeit rund um die Uhr. Doch im Industrieland Baden-Württemberg wird der letzte Block des Kernkraftwerkes Philippsburg am Ende des Jahres abgeschaltet. Das lieferte im ersten Halbjahr gemeinsam mit dem zweiten verbliebenen KKW Neckarwestheim noch die Hälfte des Stromes für Baden-Württemberg, wird aber bereits langsam heruntergefahren. Auf dem Gelände des Kraftwerkes ist bereits eine Baustelle entstanden mit Hallen und Maschinen, die für den Abbau der Blöcke gebraucht werden.

Abrißbagger führen aus, was die Politik will:

Die Axt an das Industrieland Baden-Württemberg legen. Wenn die in Philippsburg fertig sind, können sie möglicherweise gleich nach Sindelfingen und Stuttgart rollen. Dort könnten dann die Daimler-Werke reif für die Abrißbirne sein.

Das letzte KKW in Deutschland soll in drei Jahren abgeschaltet werden und keinen Strom mehr liefern. Woher der dann kommt, weiss niemand. Auch noch so viele Windräder und Photovoltaikanlagen können prinzipiell keine permanente und sichere Stromversorgung aufrechterhalten. Wenn weitgehend Flaute herrscht und Wolken den Himmel bedecken, gibt es eben auch keinen Strom. Speicher in den benötigen Mengen gibt es ebenfalls nicht.

Stromimporte aus dem Ausland werden einen Teil des Defizits decken. Doch die sind teuer und zeitlich begrenzt, denn das Ausland ist nicht in der Lage, eine Grundversorgung für Deutschland mit zu übernehmen.

Frankreich hat wohl mit Blick auf deutschen Irrsinn den Bau von fünf oder sechs neuen Kernkraftwerken angekündigt. Doch das ist erst eine Ankündigung, bis die Strom liefern könnten, gehen viele Jahre ins Land.

Da passt die Entscheidung aus Berlin gut, das Klimagesetzpaket zu verabschieden, eine CO2-Steuer zu erheben, die Kohlekraftwerke abzuschalten und private Ölheizungen abzuschaffen. Damit wird übrigens auch großenteils die Fernwärmeversorgung gekappt. Frieren für die Klimawende.

Das Gute an der Flaute: Der Rotmilan kann sich derzeit freuen. Er wird eher nicht von Windradflügeln erschlagen.

Der Wettbewerb für ökologische Nachhaltigkeit und CO2-Neutralität hat bereits die ersten Sieger ausgemacht:

  • Deutscher Meister sind die Obdachlosen,
  • Weltmeister sind die afrikanischen Massai geworden, die praktisch keinen Fußabdruck hinterlassen.

Wir sind gerade dabei den Massai den Weltmeistertitel streitig zu machen. So sehen Sieger aus!?

Deutschland braucht die Hilfe seiner noch nicht vom Klimawahn befallenen Bevölkerung um den Klimavirus wirksam zu stoppen.

Der Planet erhitzt sich wenig, die Köpfe sehr. Die Politik hat kaum noch etwas zu sagen; hatte sie früher NGO´s als Hilfstruppen gefüttert, will jetzt das Mündel Vormund sein. Ein links-grünes radikales Netzwerk, bestehend aus vielen auch vom Staat gut gefütterten NGOs und dahinterstehenden Fondsgesellschaften, haben das Zepter übernommen und von diesen werden die entsprechenden Botschaften medial in die Massen gehämmert.

Die sogenannten Klimaschützer wollen uns vorschreiben wie wir zu leben haben.

Diesem Vorhaben gilt es mit aller Macht entgegen zu treten.  Je mehr Aufmerksamkeit und Öffentlichkeit es gibt, desto schwieriger wird es für die sogenannten „Klima-Aktivisten“ weitere Menschen  mit dem Klima-Virus zu infizieren. Es gilt die inzwischen zur Psychose gewordene Selbststilisierung der Klima-Aktivisten und den als Lifestyle-Happening inszenierten kalkulierten Gesetzesbruch durch eine breite Öffentlichkeitsarbeit zu beenden.  

Demokratie und das Leben in einer intakten gesunden Umwelt ist ein zentraler Wert unserer Gesellschaft, den es zu erhalten und zu verteidigen gilt.

Werden Sie ehrenamtlicher Gastautor/in des UTR e.V. Der Verein verbreitet seine Botschaften in ganz besonderem Maße durch die Autorenschaft externer am Umweltschutz interessierter Bürger und Experten. Wir freuen uns über jeden Beitrag.

…gesund und glücklich in einer intakten Umwelt leben…

Der UTR e.V. nimmt keine steuerlichen Vorteile in Anspruch und wird auch von keiner Seite finanziert.
Der Verein finanziert sich ausschließlich aus freiwilligen Zuwendungen.
Wir freuen uns über jede Unterstützung.


Wer Angst hat, er könnte etwas falsch machen und der Umwelt schaden, anstatt sie zu hegen und zu pflegen, hat sich bestimmt schon eine der folgenden Fragen gestellt:

  • Darf man noch Diesel Fahren?
  • Warum will niemand ein Elektro-Auto?
  • Wo kommt der Strom für E-Autos her?
  • Darf man noch Pommes frites essen?
  • Darf man noch Fleisch essen?
  • Darf man Plastiktüten benutzen?
  • Alles nur Chemie oder was?

Diese und noch 30 weitere Fragen werden in dem neu erschienen Buch „Mit Vollgas gegen die Natur“ „Wie Umweltschutz zum Ökowahn wird von Holger Douglas ausführlich und verständlich beantwortet.
Holger Douglas ist Wissenschafts- und Technikjournalist. „In den 36 Kapiteln dieses spannenden und flüssig zu lesenden Buchs verbergen sich handfeste Überraschungen“, sagt Horst Roosen, Vorstand des UTR |Umwelt|Technik|Recht| e.V. Man legt es tatsächlich von der ersten bis zur letzten Seite nicht mehr aus der Hand!

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Wer Antworten sucht, ob Windkraftanlagen Krankmacher sind
und wie sich der Infraschall auf die Gesundheit auswirkt der sollte das Buch des Biologen Wolfgang Müller „Krankmacher Windkraftanlagen? Auswirkungen des Infraschalls auf unsere Gesundheit“ lesen. Das Buch kostet 16,90 Euro, erschien am 14.Juli 2019 und kann

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Nev New Energy Values GmbH: BaFinordnet Einstellung und Abwicklung des Einlagengeschäfts an.

Die BaFin hat der NEV New Energy Values GmbH, Horb, mit Bescheid vom 11. Oktober 2019 die sofortige Einstellung und die unverzügliche Abwicklung des Einlagengeschäfts aufgegeben.

Die Gesellschaft bot dem Publikum den Kauf bestehender Forderungen aus Kapital-Lebensversicherungsverträgen gegen das Versprechen an, Geldzahlungen über mehrere Jahre hinweg oder nach mehreren Jahren zu leisten.

Mit dem Einzug der Geldforderungen aus den vertragsgegenständlichen Lebensversicherungsverträgen betreibt die NEV New Energy Values GmbH das Einlagengeschäft ohne die erforderliche Erlaubnis der BaFin. Das Unternehmen ist verpflichtet, die angenommenen Gelder per Überweisung unverzüglich und vollständig an die Kapitalgeber zurückzuzahlen.

Der Bescheid der BaFin ist von Gesetzes wegen sofort vollziehbar, jedoch noch nicht bestandskräftig.

Quelle: © Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht / http://www.bafin.de

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Erlaubnisvorbehalt und Verbot gelten auch für Personen und Unternehmen, die keine Zweigstelle oder sonstige physische Präsenz in Deutschland unterhalten und ihr Geschäft allein im Wege des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs betreiben wollen. Sie gelten also unabhängig davon, ob das betreffende Geschäft ausschließlich in Deutschland für Kunden in Deutschland, aus dem Ausland nach Deutschland herein oder aus Deutschland hinaus ins Ausland betrieben wird. (Quelle:BaFin)

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Montag, Oktober 28, 2019

Aufgespießt | Windindustrie: Die Zerstörung der Heimat – der Odenwald

Naturlandschaften werden der Ökoindustrie überlassen, ohne dass damit die Ziele der „Energiewende“ erreicht werden. Ideologie schlägt Ökonomie, Umweltschutz und gesunden Menschenverstand. Besuchen Sie die zur Vernichtung freigegebene Schönheit vor ihrer Zerstörung. Sie heißen Weiten-Gesäß, Schöllenbach, Schönmattenwag, Hummetroth oder Unterhöllgrund. Oft hängt an den Namen der Odenwälder Orte ein „Unter“ oder ein „Ober“ an. Tiefe Taleinschnitte mit Bächen wechseln sich mit bewaldeten Hochflächen ab. Schon die Römer waren hier und zogen ihren Limes quer durch den Odenwald, um Grenzen festzulegen und abzusichern.



Odenwald bedeutet vielleicht „Wald der Sagen“ oder könnte von „öde“ kommen, von dünn besiedelt. Die sanfte, bergige Landschaft mit den vielen dunklen Wäldern machte den Menschen die Besiedelung nicht leicht. Zudem verunsicherten früher Räuberbanden die Bewohner. Heute kommen die Räuber unter dem Deckmantel des Klimaschutzes und rauben die Heimat.

Einst erschütterten Erdbeben und Vulkanausbrüche die Gegend, heute erschüttern Pläne der schwarz-grünen Landesregierung Hessens, gewaltige Windräder in den Odenwald zu pflanzen, die Bürger. Viele Flächen sind zwar als Natur- und Landschaftsschutzgebiete ausgewiesen, doch das schützt sie nicht mehr: Der Odenwald darf mit Windrädern zugepflastert werden. So setzen die Grünen ihr Zerstörungswerk deutscher Landschaften auch im Odenwald fort.

Die sogenannten Klimaschützer wollen uns vorschreiben wie wir zu leben haben.

Diesem Vorhaben gilt es mit aller Macht entgegen zu treten.  Je mehr Aufmerksamkeit und Öffentlichkeit es gibt, desto schwieriger wird es für die sogenannten „Klima-Aktivisten“ weitere Menschen  mit dem Klima-Virus zu infizieren. Es gilt die inzwischen zur Psychose gewordene Selbststilisierung der Klima-Aktivisten und den als Lifestyle-Happening inszenierten kalkulierten Gesetzesbruch durch eine breite Öffentlichkeitsarbeit zu beenden.  

Demokratie und das Leben in einer intakten gesunden Umwelt ist ein zentraler Wert unserer Gesellschaft, den es zu erhalten und zu verteidigen gilt.

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Smart Valor AG, Vaduz: Mitteilung der Finanzmarktaufsicht (FMA) Liechtenstein

Die Finanzmarktaufsicht (FMA) Liechtenstein weist darauf hin, dass die Smart Valor AG, Vaduz, Registernummer FL-0002.596.088-9, über keine aufsichtsrechtliche Bewilligung der FMA verfügt und somit nicht berechtigt ist, bewilligungspflichtige Finanzdienstleistungen zu erbringen.

Insbesondere ist Smart Valor AG keine „Licensed Exchange“, wie unter der Website https://smartvalor[dot]com/en/valor-platform angegeben wird.

Die FMA empfiehlt dringend, bewilligungspflichtige Finanzgeschäfte nur durch Finanzinstitute ausführen zu lassen, die von der FMA oder anderen Aufsichtsbehörden zugelassen sind.

Quelle: FMA Finanzmarktaufsicht Liechtenstein https://www.fma-li.li

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Durch ihre Kenntnis der Umstände und der verantwortlichen Personen können Hinweisgeber dem ESK helfen, mögliche Betrugsfälle und andere Verstöße viel früher als sonst möglich zu erkennen und darüber Öffentlichkeit herzustellen.  Whistleblower tragen erheblich dazu bei, den Schaden für die Anleger so gering wie möglich zu halten, die Integrität der Kapitalmärkte besser zu wahren und die für rechtswidriges Verhalten Verantwortlichen schneller zur Rechenschaft zu ziehen.

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Millionenverluste für UDI-Anleger

Lesen Sie mit freundlicher Empfehlung des Autors den nachstehenden Bericht. der am  27.10.2019 auf www.investmentcheck.de  veröffentlicht wurde.


Millionenverluste für UDI-Anleger. Jahresabschlüsse 2018 offenbaren immer größere Probleme bei UDI

27.10.2019 • Schon jetzt summieren sich die 2018er Verluste für die UDI-Festzins-Produkte auf rund 13 Millionen Euro! Dabei sind noch nicht einmal alle Jahresabschlüsse für das Vorjahr veröffentlicht. Mehrere Millionen Euro kommen also erwartungsgemäß noch hinzu.

Gegenüber den 2017er Verlusten von rund acht Millionen Euro ist das eine weitere Dramatisierung der Situation. Das Anlegerkapital schmilzt also weiter wie Eis in der Sonne. Stefan Keller stimmt die Anleger zwischenzeitlich sogar für 2019 und 2020 auf weitere Schwierigkeiten ein. Erst ab 2021 könnte sich die Liquiditätssituation bei den Biogasanlagen verbessern.

Transparenzverstöße.

Seit Jahren hält sich UDI in zahlreichen Fällen nicht an die gesetzlichen Transparenzpflichten für ihre Vermögensanlagen. Dabei geht es um die vorgegebene Frist von sechs Monaten nach Geschäftsjahresende, innerhalb der ein Emittent unter bestimmten Voraussetzungen verpflichtet ist, einen Jahresabschluss beim Bundesanzeiger zur Veröffentlichung einzureichen. Keller ist das offenbar egal. Wie in den Vorjahren verstößt er bei zahlreichen Fällen, für die die gesetzlichen Vorgaben gelten, gegen die Transparenzvorschrift.

Bilanzen 2018.

Mit monatelanger Verspätung können nun allerdings doch eine Reihe von Jahresabschlüssen eingesehen werden. Die darin gezeigten Ergebnisse dürften Anleger nicht positiv stimmen. Verluste von ein bis zwei Millionen Euro pro Emittent sind keine Seltenheit. Bei dem UDI Energie Festzins IV hat sich beispielsweise der nicht durch Eigenkapital gedeckte Fehlbetrag auf 60 Prozent der Bilanzsumme erhöht. Etwas jüngere Gesellschaften sind teilweise ebenfalls schon überschuldet und können insolvenzrechtliche Folgen nur vermeiden, in dem sie auf die Nachrangklausel bei den Anlegerdarlehen zurückgreifen. Zu den Hintergründen wird in einigen Abschlüssen wenig gesagt. Lapidar ist beispielsweise zu lesen: „Die ungünstige wirtschaftliche Situation der Darlehensnehmer hat das Jahr 2018 nochmals negativ beeinflusst.“ Welche Darlehensnehmer sind das? Bei welchen Projektgesellschaften mussten die ausgereichten Darlehen außerplanmäßig abgeschrieben werden? In den veröffentlichten Jahresabschlüssen wird darüber nicht berichtet. Dafür werden die Anleger für die Zukunft schon auf weitere Schwierigkeiten eingestimmt, wonach bei vorsichtiger Betrachtung „erst ab 2021 eine Verbesserung der Liquiditätssituation auf Seiten der Darlehensnehmer“ zu erwarten sei.

Kleine Anfrage.

Sehr interessante Aussagen im Fall UDI liefert eine Kleine Anfrage der Bundestagsfraktion DIE LINKE an die Bundesregierung. Darin hinterfragt wird die Rolle der BaFin aus Sicht der Verbraucher. Anfangs noch sehr allgemein antwortet die parlamentarische Staatssekretärin Sarah Ryglewski, dass die Finanzaufsicht einzelne UDI-Gesellschaften „aus verschiedenen Anlässen kontaktiert“ hat. Es ist auch von Anhörungen der BaFin die Rede, in deren Folge „insgesamt 5 Mitteilungen von Gesellschaften der UDI-Gruppe nach §11a VermAnlG abgegeben“ wurden. Das wirft kein gutes Licht auf UDI, wenn diese gesetzlich vorgeschriebenen Meldungen offenbar erst als „Folge“ von Anhörungen passierten. Weiterhin gab es im Februar 2019 außerdem noch Anhörungen der BaFin zum UDI Energie Festzins 14. Diese erfolgten, nachdem die Stiftung Warentest vor dem Angebot in ihrer Zeitschrift Finanztest gewarnt hatte. Das Ergebnis der BaFin-Anhörung war dann die Einstellung des Vertriebes durch die Emittentin. Auf Nachfrage hat sich UDI nicht zu der Frage geäußert, ob sie damit einem möglichen Vertriebsstopp durch die BaFin zuvorgekommen sind.

Loipfinger’s Meinung.

Anfragen von Investmentcheck beantwortet UDI offenbar prinzipiell nicht mehr. Auch dieses Mal wollte Keller keine Stellungnahmen abgeben. Das ist sein gutes Recht, was bezüglich der gesetzlichen Transparenzpflichten eigentlich anders ist. Danach müsste er innerhalb von sechs Monaten die Jahresabschlüsse bestimmter Emittentengesellschaften beim Bundesanzeiger zur Bekanntmachung einreichen. Das schert ihn nicht. Er spielt offenbar bei vielen Dingen auf Zeit. Ich interpretiere das als weiteres Warnsignal. Die 2018er Millionenverluste summieren sich zu den schon immensen Verlustvorträgen. Wer glaubt da noch an eine Rückzahlung der von Anlegern gegebenen Nachrangdarlehen?

***

Betroffene Anleger können sich bei den Rechtsanwälten des ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung ausführlich beraten lassen.

Bei der  ESK Fördergemeinschaft melden sich durch die tägliche Berichterstattung viele Anleger die zu ihren Kapitalanlagen Fragen haben.

Die gute Nachricht:
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, um sein Geld zurückzufordern. Sogar auf Erfolgsbasis!

Die schlechte Nachricht:
Bei Beauftragung eines falschen Helfers, kann nochmals viel Geld verloren gehen. Oft geht es nur um das Gewinnen zusätzlicher Mandanten, die mit haltlosen Versprechungen geködert werden. So kann dann auch in vielen Fällen, nach dem Kassieren der ersten Honorarrechnung, die Aussicht auf Rückführung des verlorenen Kapitals plötzlich auf null sinken.

Opfer von Anlagebetrug oder miesen Anlagemodellen sind niemals selbst schuld!
Viele Betroffene geben sich selbst die Schuld an dem Kapitalverlust. Das ist eine falsche Sicht der Dinge.  Wer jemanden um sein Geld bringt, ihn finanzielle ausnutzt, sein Vertrauen verrät oder mit falschen Tatsachen operiert, ist ein Betrüger. Er gefährdet die finanzielle Unabhängigkeit und Sicherheit seiner Opfer!

Es gibt viele teure Wege die man beschreiten kann um sein verlorenes Geld zurück zu bekommen.

Um aber kein Gutes Geld dem schlechten hinterher zu werfen  sollte man nur geringe oder keine Kosten akzeptieren. So können betroffene Anleger den ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung sogar mit  Durchsetzungsmaßnahmen für die bestehenden rechtmäßigen Ansprüche auf Erfolgsbasis beauftragen.

Grundsätzlich richtig ist:
Wer Schaden erleidet, hat berechtigte Ansprüche und  sollte diese auch konsequent durchsetzen!

Grundsätzlich falsch ist:
Den Schaden einfach hinzunehmen und schnell zu vergessen.

Ob der Schaden durch Verletzung einer Vertragspflicht oder in Beziehung auf einen Vertrag verursacht worden ist, spielt keine Rolle. Wer an Leben, Freiheit, Eigentum, Gesundheit, Vermögen oder in irgendeiner anderen Art geschädigt wird, kann  die erlittene Beschädigung schadenersatzrechtlich geltend machen. Wer hier allerdings den falschen Helfer kontaktiert, dem kann es durchaus passieren, dass er gutes Geld dem schlechten Geld hinterher wirft.

Die Lösung des Problems: Professionelle Hilfe in Anspruch nehmen.

Mit dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung in Zusammenarbeit mit Fachanwälten für Bank- und Kapitalmarkrecht, so wie Fachanwälten für Steuerrecht und einer Prozessfinanzierungsgesellschaft steht Geschädigten ein schlagkräftiges Spezialinkasso zur Verfügung!

Das Ziel der ESK  Anwälte ist es, Geschädigten wirtschaftliche Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen und diese effektiv umzusetzen. Ihnen möglichst schnell und effizient zu ihrem Recht zu verhelfen.  Um zeit- und nervenaufreibende Prozesse zu vermeiden, finden die ESK Anwälte der Sach- und Rechtslage angemessene Lösungen – sind jedoch auch jederzeit bereit, die Interessen ihrer Mandanten vor Gericht zu vertreten. Falls notwendig, kann ein Anspruch auch auf Erfolgsbasis betrieben werden.

  • Ab sofort kann jeder Inhaber eines berechtigten Anspruchs den Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung auch mit dem zunächst außergerichtlichen Einzug seiner berechtigten Forderung auf Erfolgsbasis beauftragen!

Forderungen zunächst über außergerichtliche Maßnahmen geltend zu machen ist in vielen Fällen  einer sofortigen gerichtlichen Klage zunächst vorzuziehen.

Im Erfolgsfall verfügt der Betroffene nämlich  wesentlich schneller über sein Geld als es bei einer gerichtlichen Geltendmachung der Fall gewesen wäre. Der Geschädigte hat kein Kostenrisiko. Im Erfolgsfall erhält er den beigetriebenen Betrag abzüglich einer vorher individuell vereinbarten Erfolgsprovision. Im negativen Fall entstehen dem Auftraggeber keine Kosten.

Betroffene können kostenlos und unverbindlich mittels Online Kontaktformular, Telefon, Mail, Fax oder auch per Briefpost das Anmeldeformular zur ESK Fördergemeinschaft  anfordern.

Fazit
Geld bei Anlageverlusten oder gar Betrug zurückzuholen, kann schwierig sein und Zeit in Anspruch nehmen. Wer sich jedoch der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen.

ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
EXPRESS INKASSO® GmbH
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
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Telefon: 06071-9816813
Telefax: 06071-9816829


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