Montag, August 19, 2019

Titanium Capital Forex IC: Auf der Warnliste der Finanzaufsicht in Jersey

Wie dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung am 19.08.2019 über seine Internetseite http://whistleblower.24.eu  mitgeteilt wurde, hat die Finanzaufsicht Jersey Financial Services Commission (JFSC) (http://www.jerseyfsc.org) folgendes Unternehmen auf seine Warnliste gesetzt, weil das Unternehmen, entgegen der Behauptung auf seiner Webseite,  nicht in Jersey registriert ist.

Titanium Capital Forex IC
St Helier
Jersey JE1 4TR
Großbritannien
https://www.titaniumcapitalforex.com
***
Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der BaFin.

Ohne die erforderliche Erlaubnis der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben.

Erlaubnisvorbehalt und Verbot gelten auch für Personen und Unternehmen, die keine Zweigstelle oder sonstige physische Präsenz in Deutschland unterhalten und ihr Geschäft allein im Wege des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs betreiben wollen. Sie gelten also unabhängig davon, ob das betreffende Geschäft ausschließlich in Deutschland für Kunden in Deutschland, aus dem Ausland nach Deutschland herein oder aus Deutschland hinaus ins Ausland betrieben wird. (Quelle:BaFin)

Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt ist seinen Kunden gegenüber, zum Schadensersatz verpflichtet.
***
Für Informanten:

Die Information eines Hinweisgebers, der über mögliche Verstöße informiert, ist eine der mächtigsten Waffen im Kampf gegen Betrüger, Abzocker und ohne Erlaubnis der zuständigen Behörden tätige Unternehmen. 

Durch ihre Kenntnis der Umstände und der verantwortlichen Personen können Hinweisgeber dem ESK helfen, mögliche Betrugsfälle und andere Verstöße viel früher als sonst möglich zu erkennen und darüber Öffentlichkeit herzustellen.  Whistleblower tragen erheblich dazu bei, den Schaden für die Anleger so gering wie möglich zu halten, die Integrität der Kapitalmärkte besser zu wahren und die für rechtswidriges Verhalten Verantwortlichen schneller zur Rechenschaft zu ziehen.

Der ESK sichert allen Informanten absolute Vertraulichkeit zu.

Der Name eines Informanten wird niemals preis gegeben. Er wird auch nicht gespeichert. Vertrauliche Informationen und Unterlagen erreichen uns per Mail esk-schutzbund@email.de  oder per Briefpost an den ESK zu Händen von Horst Roosen.

Mit der Zusendung wird der ESK  zur freien Verwendung und Veröffentlichung aller Informationen berechtigt.

Garantie: Die Identität eines Informanten wird niemals preisgegeben. Es werden keinerlei personenbezogenen Daten gespeichert.

Dringende Bitte: keine faktenlosen Gerüchte, nur nachvollziehbare Informationen. Danke!


ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
EXPRESS INKASSO® GmbH
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816813
Telefax: 06071-9816829

Fördergemeinschaft zur Durchsetzung
von Geldansprüchen auf Erfolgsbasis

ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung

Betroffene Anleger finden Hilfe hier 






Tokkata Software GmbH i. G.: BaFin ordnet Einstellung von Zahlungsdiensten an.

Die BaFin hat mit Bescheid vom 28. Juni 2019 gegenüber der Tokkata Software GmbH i. G., Berlin angeordnet, das von ihr unerlaubt betriebene Finanztransfergeschäftes sofort einzustellen.

Die Tokkata Software GmbH i. G. nimmt auf ihrem Geschäftskonto Gelder von Privatpersonen entgegen und leitet sie auf diverse ausländische Konten verschiedener Gesellschaften weiter, die überwiegend im Ausland ansässig sind. Auf diese Weise zahlen unter anderem Kunden der nicht lizenzierten Internethandelsplattform www.stscrypto.com Gelder ein, damit diese ihrem intern bei der Handelsplattform geführten Handelskonto gutgeschrieben werden.

Der Bescheid ist bestandskräftig.

Quelle: © Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht / www.bafin.de

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Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der BaFin.

Ohne die erforderliche Erlaubnis der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben.

Erlaubnisvorbehalt und Verbot gelten auch für Personen und Unternehmen, die keine Zweigstelle oder sonstige physische Präsenz in Deutschland unterhalten und ihr Geschäft allein im Wege des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs betreiben wollen. Sie gelten also unabhängig davon, ob das betreffende Geschäft ausschließlich in Deutschland für Kunden in Deutschland, aus dem Ausland nach Deutschland herein oder aus Deutschland hinaus ins Ausland betrieben wird. (Quelle:BaFin)

Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt ist seinen Kunden gegenüber, zum Schadensersatz verpflichtet.

  • Wer von einem ihm unbekannten Unternehmen kontaktiert wird, sollte fragen welche Aufsichtsbehörde die Genehmigung zur Erbringung von Finanzdienstleistungen erteilt hat. Ein Anruf bei dieser Behörde schafft dann Klarheit ob die Auskunft stimmt oder nicht!

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Der ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung informiert Investoren über seine Internetseiten http://express-inkasso.24.eu und  http://whistleblower.24.eu über Firmen die über keine Zulassung der zuständigen Finanzaufsichtsbehörden verfügen oder im Verdacht stehen zweifelhafte Anlagemodelle anzubieten.

Der ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung  unterstützt nach Kräften das wichtigste Ziel der geschädigten Anleger, die Wiederbeschaffung des investierten Geldes.

Weil Menschen lieber Kosten vermeiden als in eine Chance zu investieren, verzichten Sie in vielen Fällen auf ihr eigenes bereits investiertes Geld. Aus diesem Grunde bietet der ESK betroffenen Anlegern an, die Forderung zunächst außergerichtlich auf Erfolgsbasis zu bearbeiten.  Für viele Anleger die sich bei der ESK Fördergemeinschaft angemeldet haben, hat sich dieser Schritt schon oft gelohnt, da mit den ersten außergerichtlichen Schritten auf Erfolgsbasis viele Informationen gesammelt werden konnten, die sich dann zur  angestrebten Vermögenswiederherstellung für die Mandanten, als äußerst hilfreich erweisen. Bei diesem ersten Schritt sind den Anlegern keine Kosten entstanden.

Forderungen zunächst über außergerichtliche Maßnahmen geltend zu machen ist in vielen Fällen  einer sofortigen gerichtlichen Klage zunächst vorzuziehen. Im Erfolgsfall verfügt der Betroffene nämlich  wesentlich schneller über sein Geld als es bei einer gerichtlichen Geltendmachung der Fall gewesen wäre. Der Geschädigte hat kein Kostenrisiko. Im Erfolgsfall erhält er den beigetriebenen Betrag abzüglich einer vorher individuell vereinbarten Erfolgsprovision. Im negativen Fall entstehen dem Auftraggeber keine Kosten.

Wenn die gerichtliche Geltendmachung der Forderungen angesagt ist,

kann der ESK in Zusammenarbeit mit seinen Rechtsanwälten, den betroffenen Anlegern wirtschaftliche Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen, um Ihnen möglichst schnell und effizient zu ihrem Recht zu verhelfen.

Für Anleger die über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, holt der Anwalt kostenlos die Deckungszusage ein. Wird die Deckungszusage erteilt, ist der Anleger, egal wie der Fall ausgeht, von allen Kosten frei gestellt. Es ist auch keine Erfolgsprovision zu bezahlen!

Für Anleger die über keine Rechtsschutzversicherung verfügen, oder welchen die Deckungszusage von ihrem Versicherer verweigert wurde, können sich dann laufenden Klagen gegen eine Erfolgsprovision anschließen. Wenn ihr Anspruch erfolgreich betrieben werden konnte, wird die beigetriebene Summe um die vorher fest vereinbarte Erfolgsprovision für die Fördergemeinschaft geschmälert. Das bedeutet für den betreffenden Anleger, dass er seinen Anspruch durchgesetzt hat, ohne selbst ein finanzielle Risiko eingegangen zu sein.

Die ESK Fördermitgliedschaft mit Einmalbeitrag (75.- Euro) ermöglicht es betroffenen Anlegern, ihren Schadensersatzanspruch geltend zu machen, ohne dass sie ein finanzielles Risiko eingehen, und sie müssen keine Anwaltsgebühren zahlen. Sie zahlen immer nur dann etwas, wenn ihr Verfahren erfolgreich ist. Wenn der Fall nicht erfolgreich ist, ist auch nichts zu zahlen.

Ab sofort kann jeder Inhaber eines berechtigten Anspruchs den Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung auch mit dem zunächst außergerichtlichen Einzug seiner berechtigten Forderung auf Erfolgsbasis beauftragen!

Fazit
Wer sich der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen.

Betroffene können kostenlos und unverbindlich mittels Online Kontaktformular, Telefon, Mail, Fax oder auch per Briefpost das Anmeldeformular zur ESK Fördergemeinschaft  anfordern.

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Wie sich die Erneuerbare Energie als Erneuerbare Zerstörung entpuppt.

Viele Menschen die in der Nähe von Windkraftanlagen leben, leiden unter dem Infraschall. Schlafentzug, Übelkeit, Reizbarkeit, Ohrensausen, Kopfschmerzen, Herzunregelmäßigkeiten, Müdigkeit, Depressionen, Selbstmordgedanken. Von der Fraktion PRO-Windenergie, werden diese Menschen als Spinner und Simulanten abgetan.  Motto: Was man nicht hören oder sehen kann, kann auch keine negativen Auswirkungen haben.

Trotz der sehr wohl vorhandenen ausführlichen Dokumentation über die lebensbedrohlichen Auswirkungen von Infraschall, soll der Ausbau von Windenergie weiter voran getrieben werden. Die Windräder werden immer größer und somit immer gefährlicher.

Die kaum mehr zu haltende Begründung des grünen Kreuzzugs: die globale Erwärmung.

Das Schlagwort „Erneuerbare Energie“ kann mühelos ersetzt werden durch „Erneuerbare Zerstörung“. Gemeint ist hier nicht nur die Zerstörung der Landschaft, das Schreddern von Vögeln, das Wegnehmen von Lebensraum der am Boden lebenden Tiere, sondern in erster Linie auch das in Kauf nehmen vibroakustischer Erkrankungen der betroffenen Menschen gepaart mit viszeraler Schwingungsstörung des Vestibulums.

Jeder der sich für Umweltschutz einsetzt, sollte einmal die Zuverlässigkeit erneuerbarer Energien überdenken, anstatt blindlings nur auf Wind und Strom zu setzen. Der Öffentlichkeit wird die Windenergie als Umweltfreundlich verkauft. Aber das stimmt nicht! Außerdem trägt sie erheblich dazu bei die Sicherheit des Stromnetzes zu gefährden.

Dass Windenergie keine Umweltschäden verursacht, ist reines Wunschdenken.  

Die Windindustrie hat erhebliche negative Auswirkungen auf die Umwelt. Die Windparks haben nicht nur die ästhetische Schönheit unserer Kulturlandschaften zerstört, sondern hinterlassen auch einen riesengroßen ökologischen Fußabdruck. Den  Windturbinen werden erhebliche Flächen an Wald und Ackerflächen geopfert. Zufahrtsstraßen nehmen zusätzlichen Raum in Anspruch. Tonnen von Beton für die Turbinen Fundamente werden in die Landschaft gekippt.

Ein großer Teil unserer Gesellschaft ist bereits zum Opfer von Klimaikonen und falschen Messiassen geworden.

Unsere Eliten übertreffen sich in Vorschlägen zum Klimaschutz. Es ist erschreckend wie schnell und mit welch  atemberaubender Heuchelei sich unsere Polit-Establishment-Eliten zu Jüngern der neuen Messiasse wandeln. Eine16-jährige Schwedin, ein Teenager, mit offensichtlichem Mangel an Demut, Erfahrung, und Wissen, wird von den Medien zur „Marke“ hoch geschrieben und  als  Aushängeschild der Klimaschutzbewegung benutzt.

Da wird dem Klimawandel Alarmismus mit immer seltsameren, religiös anmutenden Prophezeiungen des Jüngsten Gerichts gehuldigt und der rote Teppich ausgerollt. Die Mainstream-Medien und Grüne Politik verbreiten ungeprüft diese neue Klimareligion und nutzen die Leichtgläubigkeit vieler Menschen schamlos aus.

Der Klima-Slogan „Wir haben keine Zeit“ entpuppt sich als PR Meisterleistung und kann für sich in Anspruch nehmen das  derzeit weltweit größte soziale Netzwerk für Klimaschutzmaßnahmen geschaffen zu haben. Bei solch einem riesigen Datenbestand dürfte die kommerzielle Nutzung einer Gelddruckmaschine gleichen.

„Nur mit seinem eigenen individuell gelebten Klimaschutz erhält man sich das positive Gefühl von Freiheit und Unabhängigkeit“ glaubt Horst Roosen, Vorstand des UTR |Umwelt|Technik|Recht| e.V.

Wie schnell Umweltschutz zum Ökowahn wird, das kann man HIER! Erfahren, sagt Horst Roosen, Vorstand des UTR |Umwelt|Technik|Recht| e.V.

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Der aus dem Fachbereich Wissenschaft und Technik bekannte Journalist, und Autor der Bücher
„Die Diesel-Lüge“ und „Mit Vollgas gegen die Natur“
Holger Douglas ist Autor des folgenden Beitrags


Noch unterschätzt. Mit Infraschall machen Windkraftanlagen krank.

Riesige Monsterpropeller zerhacken nicht nur Vögel und Insekten, lassen die Lungen bei Fledermäusen platzen und verschandeln die Landschaft, sondern haben auch erhebliche Auswirkungen auf Wohlbefinden und Gesundheit.

»Achter Juni 2016, 5 Uhr: Nachts dreimal wach. Bernd weint. Extremes Wummern. 11.6., 5 Uhr: Ab jetzt wach, kein Schlaf mehr möglich wegen extremen Wummern. Sehr starkes Wummern auch tagsüber. 17.6., 22.30 Uhr: Nummer 1 und 4 und 5 laufen, sehr starkes Wummern, Bernd wacht auf, weint.«

Zitate aus Protokollen, die detailliert dokumentieren, wie es einer Familie im Schatten von Windkraftanlagen ergeht. Sie hat Biologe Wolfgang Müller in seinem neuen Buch »Wie uns Windkraftanlagen krank machen« ausführlich beschrieben. Das ist typisch für viele Anwohner im Umkreis von Windkraftanlagen.

Unsere Familie wohnt in einer kleinen idyllischen Gemeinde. Dort passiert, was in Deutschland vielfach geschieht: Plötzlich wachsen riesenhafte Türme für Windkraftanlagen aus dem Boden. Müller führt aus, wie anfangs die Familienmitglieder nicht viel gegen diese gigantischen Industrieanlagen haben, die mit dem Begriff »Windparks« schöngeredet werden und das Gerüst zur »Energiewende« sein sollen.

Doch diese riesigen Monsterpropeller zerhacken nicht nur Vögel und Insekten, lassen die Lungen bei Fledermäusen platzen und verschandeln die Landschaft, sondern haben auch erhebliche Auswirkungen auf Wohlbefinden und Gesundheit. Nicht nur aufgrund jener optisch sichtbaren Folgen wie permanenter Schattenwurf, der durch die Wohnzimmer streicht und die Bewohner zum Nervenzusammenbruch treibt, es gibt weitere Folgen, die das Potential für einen regelrechten Gesundheitsgau haben.

Ins Blickfeld gerät dabei ein Begriff, der zuvor eher Fachleuten bekannt war:

Infraschall. Schall, den man nicht mehr hören kann, der aber dennoch vorhanden ist und biologisch wirkt.

Dass man mit Schall Menschen umbringen kann, wissen Militärs schon seit längerem. Sie arbeiteten schon früh an einer Art Schallkanonen, überdimensionierten Lautsprechern, die gezielt hohe Schalldrücke abgeben. Die können sehr schmerzhaft sein, sollen Angreifer außer Gefecht setzen, werden heute mitunter auf Schiffen gegen Piraten eingesetzt.

Franzosen konstruierten ein Gerät, mit dem sich im Umkreis von knapp zehn Kilometern alles Leben auslöschen lassen sollte. Professor Wladimir Gavreau von den Laboratorien für Automation und Elektroakustik am Marseiller Centre National de la Recherche Scientifique bestätigte 1968, solche Geräte für die Ausstrahlung von Infraschall kreiert zu haben. Scharf gebündelte Strahlen aus Schall mit sehr tiefen Frequenzen können schwere Körperschäden hervorrufen, insbesondere bei inneren Organen, wenn sie deren Resonanzfrequenz treffen. Professor Gavreau wies übrigens schon vor 50 Jahren darauf hin, dass unhörbare Infraschalltöne, hervorgerufen von Schwermaschinen, Ventilatoren oder anderen Geräten, die Ursache von Allergien und Nervenzusammenbrüchen sein könnten.

Mit den Windrädern erwächst eine weitere unermessliche Quelle von Infraschall.

Die senden solche Frequenzen aus, nicht in der Stärke jener Anlagen des Professors Gavreau natürlich, aber dennoch spürbar und vor allem lang anhaltend, so lange der Wind weht zumindest.

Dieser Infraschall entsteht, wenn ein drehendes Rotorblatt am Turm vorbeistreicht. Dann ändern sich die Druckverhältnisse plötzlich, das Rotorblatt erhält einen kräftigen Stoß durch die Luft vor dem Turm und gerät in eine Schwingung. Je länger das Rotorblatt, desto größer ist die Wellenlänge, mit der es schwingt. Diese Schwingungen übertragen sich in die Luft und pflanzen sich als Luftdruckschwankungen fort.

Als regelmäßiges Wummern beschreiben es Anrainer von Windkraftanlagen; von Druckgefühlen auf dem Trommelfell oder auch auf der Brust berichten Betroffene. Von Übelkeit, Kopfschmerzen, Erschöpfung, Schlaflosigkeit oder Benommenheit reichen die Beschwerden. Doch die Liste ist noch länger: Atemnot, Depressionen, Rhythmusstörungen, Übelkeit, Tinnitus, Schwindel, Ohrenschmerzen, Seh- und Hörstörungen zählt zum Beispiel das Deutsche Ärzteblatt als weitere Symptome auf. Vergleichbar mit dem Wummern sehr tiefer Basslautsprecher in Diskotheken, das man auf dem Brustkorb spürt. Orgelbauer wissen, dass sie mit den Pfeifen sehr tiefer Frequenzen nah am Bereich des Hörbaren Angst- oder Beklemmungsgefühle erzeugen können.

Wer mit einem Baseballschläger geschlagen wird, erfährt einen unmittelbaren erheblichen mechanischen Druck. Der zerreißt und zerstört Gewebe. Das sieht man; nicht sieht man, wie Schall einen mechanischen Druck auf den Organismus ausübt. Im Ohr treffen die Schallwellen auf das Trommelfell, das im wechselnden Druck der Luft schwingt und über einen feinen ausgeklügelten Mechanismus die Schwankungen über eine Flüssigkeit auf feine Flimmerhärchen überträgt. Die wiederum wandeln ihre Energie in elektrische Impulse für die weitere Verarbeitung im Gehirn um. Diesen Vorgang nennt man Hören.

Schwingt die Luft langsamer, weniger als 20 mal in der Sekunde, können wir nichts mehr hören. Doch die Wirkung dieses wechselnden Druckes auf den Organismus ist immer noch vorhanden. Es gibt jedoch feine und feinste Strukturen, die auf Druckschwankungen reagieren. So messen Rezeptoren ständig den augenblicklichen Luftdruck, das Gehirn verrechnet ihn mit den Druckschwankungen der Schallwellen.

»Warum?« fragt Müller, »weil sich der Luftdruck ständig ändert, wenn wir uns bewegen. Sie möchten doch Ihre Fernsehsendung nicht lauter empfinden, wenn Sie vom Sofa aufstehen. Ohne die Verrechnung im Gehirn würden Sie aber genau das empfinden. Beim Aufstehen bewegt sich der Kopf um angenommene 50 Zentimeter nach oben. Dann reduziert sich bereits der umgebende Luftdruck um circa sechs Pascal (Pa). Das Gleiche umgekehrt, wenn Sie wieder Platz nehmen. Wenn man bedenkt, dass das Ohr Druckdifferenzen von 20 µ Pa in Höreindrücke umsetzen kann, dann sind die Druckänderungen bei Bewegungen beachtlich. Davon merken Sie jedoch nichts. Die Vorgänge laufen im Unterbewusstsein ab.«

Luftschall induziert in Knochen, Sehnen, Faszien, Muskeln, Bindegewebe, Organe, Zellen und Körperflüssigkeiten weitere Effekte. Die Teilchen, die diese Körperteile aufbauen, werden ausgelenkt und in Schwingungen um ihre ursprüngliche Position versetzt. Ein schwingendes Teilchen stößt seinen Nachbarn an und versetzt diesen in Schwingung. So läuft die Druckwelle des »Schalls« wie eine La-Ola-Welle durch.

Im Organismus des Menschen ist sehr vieles nahezu ununterbrochen in Bewegung.

Müller: »Die Eigenbewegung, die Muskelbewegung, Herz-, Atmungs- und Verdauungsbewegungen, Wachstumsbewegungen. Zur Aufrechterhaltung der Lebensfunktionen benötigt das Gehirn einen ständigen Strom von Informationen über die Bewegungen und den physiologischen Zustand des Körpers. Diese Informationen liefern eine gigantische Zahl von Propriorezeptoren, wie den Gelenkrezeptoren und den Muskelspindeln, den Rezeptoren des Blutdrucks und der Temperatur. Sie spüren kritische Veränderungen im Körper auf, geben sie an das Gehirn weiter und ermöglichen sinnvolle Reaktionen, die alle im Unterbewusstsein ablaufen.«

Viele Bewegungen finden in noch kleinerem Maßstab statt wie das Ein- und Ausschleusen aus Zellen von Nährstoffen, von Abfallstoffen und Gasen über Gewebeschichten oder Zellmembranen hinweg. Selbst innerhalb einer einzigen Zelle bewegt sich fast alles. Sogar bei der Zellteilung finden höchst komplizierte Bewegungsvorgänge statt: Die Chromosomen werden verdoppelt und anschließend an Spindelfäden auseinandergezogen, die Zellmembranen schnüren sich ein und schließlich ab. Ein Wunder, dass so störanfällige Vorgänge in der Regel gut verlaufen.

Tieffrequenter Schall und Infraschall kann diese Vorgänge empfindlich stören.

Deshalb sollen etwa schwangere Arbeitnehmerinnen keine Tätigkeiten verrichten, die in direkter Nähe zu tieffrequenten Immissionen stattfinden, da sich hierdurch das Risiko einer Fehl- oder Frühgeburt erhöhen könnte.

Nicht anders als brutal kann man jetzt die Auswirkungen bezeichnen, wenn Luftdruckschwankungen von Windanlagen solch feine Strukturen in der Größenordnung von einem tausendstel bis millionstel Millimeter bombardieren. Müller: »Die permanent in den Körper gestrahlte Energie wirkt besonders auf diejenigen beweglichen Partikel, deren Bewegungsfreiräume mit der Immissionsrichtung übereinstimmen. Das rhythmische Pulsieren der durchdringenden Welle wirkt sich sicherlich auch auf das Rückschwingverhalten der Partikel in ihre Ausgangsposition aus und damit auf ihre Funktion. Genießen die betroffenen Personen genügend lange Regenerationszeiten, ist alles gut.«

Doch Anrainer von Windenergieanlagen haben diese Möglichkeit nicht.

Wenn sie abends entspannen wollen, kommt es zu eklatanten Synergieeffekten. Müller: »Die Belastungen des Tages werden nicht abgebaut, neue kommen hinzu, weil die Exposition durch Infraschall bleibt.«

Ist es irgendwo zu laut, kann man zum Beispiel Tür und Fenster schließen. Das gelingt bei Infraschall nicht. Der Luftdruck schwingt verhältnismäßig langsam; Infraschall hat eine große Wellenlänge und wird daher kaum von der Luft oder Boden gedämpft. Hindernisse wie Wände oder Gebäude können ihn nicht abschirmen. Er bereitet sich nahezu ungehindert aus und nimmt auch von der Entfernung der Schallquelle nur wenig ab. Verdoppelt sich die Entfernung, so nimmt der Pegel nur um sechs Dezibel ab. Eine Folge: Infraschall kann noch in 90 Kilometer Entfernung von einem Park mit 60 Windturbinen nachgewiesen werden.

Mit dem Zubau eines jeden neuen Windrades wird eine neue Quelle geschaffen. Die ziehen weite Infraschall-Schleppen hinter sich her. Das bedeutet: Immer größere Teile des dicht besiedelten Deutschlands werden mit einem Schallteppich belegt. Eine akustische Umweltverschmutzung sondergleichen, deren gesundheitliche Folgen nur abgeschätzt werden können. Ärzte erwarten bereits eine breite Schädigung der deutschen Bevölkerung mit einer hohen Dunkelziffer. Ginge es hier um Fragen der Arzneimittelsicherheit, wären bei solchen Befunden längst Warnungen wegen Nebenwirkungen ausgesprochen worden oder es hätte sogar einen Vertriebsstopp gegeben.

***

…gesund und glücklich in einer intakten Umwelt leben…


Der UTR e.V. nimmt keine steuerlichen Vorteile in Anspruch und wird auch von keiner Seite finanziert.
Der Verein finanziert sich ausschließlich aus freiwilligen Zuwendungen.
Wir freuen uns über jede Unterstützung.

Wer Angst hat, er könnte etwas falsch machen und der Umwelt schaden, anstatt sie zu hegen und zu pflegen, hat sich bestimmt schon eine der folgenden Fragen gestellt:

  • Darf man noch Diesel Fahren?
  • Warum will niemand ein Elektro-Auto?
  • Wo kommt der Strom für E-Autos her?
  • Darf man noch Pommes frites essen?
  • Darf man noch Fleisch essen?
  • Darf man Plastiktüten benutzen?
  • Alles nur Chemie oder was?

Diese und noch 30 weitere Fragen werden in dem neu erschienen Buch „Mit Vollgas gegen die Natur“ „Wie Umweltschutz zum Ökowahn wird von Holger Douglas ausführlich und verständlich beantwortet.
Holger Douglas ist Wissenschafts- und Technikjournalist. „In den 36 Kapiteln dieses spannenden und flüssig zu lesenden Buchs verbergen sich handfeste Überraschungen“, sagt Horst Roosen, Vorstand des UTR |Umwelt|Technik|Recht| e.V. Man legt es tatsächlich von der ersten bis zur letzten Seite nicht mehr aus der Hand!

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Wer Antworten sucht, ob Windkraftanlagen Krankmacher sind
und wie sich der Infraschall auf die Gesundheit auswirkt der sollte das Buch des Biologen Wolfgang Müller „Krankmacher Windkraftanlagen? Auswirkungen des Infraschalls auf unsere Gesundheit“ lesen. Das Buch kostet 16,90 Euro, erschien am 14.Juli 2019 und kann

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Samstag, August 17, 2019

Asset Recovery Group: Auf der Warnliste der Finanzaufsicht in Großbritannien

Wie dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung am 17.08.2019 über seine Internetseite http://whistleblower.24.eu  mitgeteilt wurde, hat die Finanzaufsicht FCA Financial Conduct Authority in Großbritannien (https://www.fca.org.uk) folgendes Unternehmen auf seine Warnliste gesetzt.

Diese Firma ist nicht von der FCA autorisiert und richtet sich an Personen in Großbritannien. Aufgrund derer Informationen ist man der Ansicht, dass es sich um regulierte Aktivitäten handelt, für die eine Genehmigung erforderlich ist.

Asset Recovery Group Ltd.
Northwood, Santry, Dublin
 Grafschaft Dublin DO9 C6X8 Irland
Telefon:  020 8089 1689
E-Mail:  admin@assetrecoverygroupinc.com
Website:  www.assetrecoverygroupinc.com

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Ohne die erforderliche Erlaubnis der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben.

Erlaubnisvorbehalt und Verbot gelten auch für Personen und Unternehmen, die keine Zweigstelle oder sonstige physische Präsenz in Deutschland unterhalten und ihr Geschäft allein im Wege des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs betreiben wollen. Sie gelten also unabhängig davon, ob das betreffende Geschäft ausschließlich in Deutschland für Kunden in Deutschland, aus dem Ausland nach Deutschland herein oder aus Deutschland hinaus ins Ausland betrieben wird. (Quelle:BaFin)

Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt ist seinen Kunden gegenüber, zum Schadensersatz verpflichtet.
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Für Informanten:

Die Information eines Hinweisgebers, der über mögliche Verstöße informiert, ist eine der mächtigsten Waffen im Kampf gegen Betrüger, Abzocker und ohne Erlaubnis der zuständigen Behörden tätige Unternehmen. 

Durch ihre Kenntnis der Umstände und der verantwortlichen Personen können Hinweisgeber dem ESK helfen, mögliche Betrugsfälle und andere Verstöße viel früher als sonst möglich zu erkennen und darüber Öffentlichkeit herzustellen.  Whistleblower tragen erheblich dazu bei, den Schaden für die Anleger so gering wie möglich zu halten, die Integrität der Kapitalmärkte besser zu wahren und die für rechtswidriges Verhalten Verantwortlichen schneller zur Rechenschaft zu ziehen.

Der ESK sichert allen Informanten absolute Vertraulichkeit zu.

Der Name eines Informanten wird niemals preis gegeben. Er wird auch nicht gespeichert. Vertrauliche Informationen und Unterlagen erreichen uns per Mail esk-schutzbund@email.de  oder per Briefpost an den ESK zu Händen von Horst Roosen.

Mit der Zusendung wird der ESK  zur freien Verwendung und Veröffentlichung aller Informationen berechtigt.

Garantie: Die Identität eines Informanten wird niemals preisgegeben. Es werden keinerlei personenbezogenen Daten gespeichert.

Dringende Bitte: keine faktenlosen Gerüchte, nur nachvollziehbare Informationen. Danke!


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Freitag, August 16, 2019

Chris Gardner Group: Auf der Warnliste der Finanzaufsicht in Dänemark

Wie dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung über seine Internetseite http://whistleblower.24.eu am 16.08.2019  mitgeteilt wurde, warnt die Finanzaufsicht FSA Finanstilsyn in Dänemark  vor der Chris Gardner Group und deren Aktivitäten.

Laut der Webseite des Unternehmens werden Niederlassungen in Kopenhagen und New York unterhalten. Die Gesellschaft steht jedoch nicht unter der Aufsicht der dänischen Finanzaufsichtsbehörde und ist nicht befugt, in Dänemark Tätigkeiten im Rahmen des Finanzgeschäftsgesetzes auszuführen. Investierte Fonds sind daher nicht durch dänisches oder europäisches Recht geschützt.

Die FSA fordert die Ablehnung von Finanzdienstleistungsangeboten durch die Chris Gardner Group. Sie warnt auch vor jeder Überweisung von Geldbeträgen auf Kontonummern, die mit dieser Firma verbunden sind.

Chris Gardner Group

Raadbus Square 16
1550 Kopenhagen, Dänemark

und

17 State Street, Suite 4000
New York, USA

E-Mail: info@chrisgardnergroup.com
https://www.chrisgardnergroup.com

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Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der BaFin.

Ohne die erforderliche Erlaubnis der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben.

Erlaubnisvorbehalt und Verbot gelten auch für Personen und Unternehmen, die keine Zweigstelle oder sonstige physische Präsenz in Deutschland unterhalten und ihr Geschäft allein im Wege des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs betreiben wollen. Sie gelten also unabhängig davon, ob das betreffende Geschäft ausschließlich in Deutschland für Kunden in Deutschland, aus dem Ausland nach Deutschland herein oder aus Deutschland hinaus ins Ausland betrieben wird. (Quelle:BaFin)

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Durch ihre Kenntnis der Umstände und der verantwortlichen Personen können Hinweisgeber dem ESK helfen, mögliche Betrugsfälle und andere Verstöße viel früher als sonst möglich zu erkennen und darüber Öffentlichkeit herzustellen.  Whistleblower tragen erheblich dazu bei, den Schaden für die Anleger so gering wie möglich zu halten, die Integrität der Kapitalmärkte besser zu wahren und die für rechtswidriges Verhalten Verantwortlichen schneller zur Rechenschaft zu ziehen.

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Betroffene Anleger finden Hilfe hier 


Webnet Ltd.: Auf der Warnliste der Finanzaufsicht in Luxemburg

Wie dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung über seine Internetseite http://whistleblower.24.eu  am 16. August 2019 mitgeteilt wurde, hat die Finanzaufsicht Commission de Surveillance du Secteur Financier (CSSF) in Luxemburg folgendes Unternehmen auf seine Warnliste gesetzt, weil das Unternehmen ihr unbekannt ist und dass dem Unternehmen keine Genehmigung erteilt wurde:

Webnet Ltd.
5 rue Heinrich Heine
Luxemburg, 19857
Telefon: +41315087457
E-mail: Support@2dots.com
www.2dots.com

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Durch ihre Kenntnis der Umstände und der verantwortlichen Personen können Hinweisgeber dem ESK helfen, mögliche Betrugsfälle und andere Verstöße viel früher als sonst möglich zu erkennen und darüber Öffentlichkeit herzustellen.  Whistleblower tragen erheblich dazu bei, den Schaden für die Anleger so gering wie möglich zu halten, die Integrität der Kapitalmärkte besser zu wahren und die für rechtswidriges Verhalten Verantwortlichen schneller zur Rechenschaft zu ziehen.

Der ESK sichert allen Informanten absolute Vertraulichkeit zu.

Der Name eines Informanten wird niemals preis gegeben. Er wird auch nicht gespeichert. Vertrauliche Informationen und Unterlagen erreichen uns per Mail esk-schutzbund@email.de  oder per Briefpost an den ESK zu Händen von Horst Roosen.

Mit der Zusendung wird der ESK  zur freien Verwendung und Veröffentlichung aller Informationen berechtigt.

Garantie: Die Identität eines Informanten wird niemals preisgegeben. Es werden keinerlei personenbezogenen Daten gespeichert.

Dringende Bitte: keine faktenlosen Gerüchte, nur nachvollziehbare Informationen. Danke!

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von Geldansprüchen auf Erfolgsbasis

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Gemessen? Geblitzt? Bußgeld? Punkte? Fahrverbot? Führerschein? Und jetzt?

Verkehrsverstösse die aufgrund von Messungen festgestellt werden, sind oft nicht so eindeutig wie dem Verkehrssünder  im amtlichen Schreiben suggeriert wird. Ob der Vorwurf zu Recht besteht, ist in vielen Fällen keine juristische sondern eine technische Frage.

Wenn ein Verkehrsteilnehmer im Straßenverkehr „geblitzt“ wird, geschieht dies in aller Regel in einem anerkannten Messverfahren, dem standardisierten Messverfahren (SMV). Der BGH hat dieses in seiner Grundsatzrechtsprechung eindeutig beschrieben (BGH Urteile vom 19.08.1993, Az.: 4 StR 627/92 und vom 30.11.1997, Az.: 4 StR 24/97) Bei der Bewertung einer amtlichen Messung geht es danach um mehr, als um ein Abhaken der Anforderungen, die sich aus der Bedienungsanleitung ergeben. Die Messung hat nach den anerkannten Regeln der Technik zu erfolgen.

Nur der versierte technische Sachverständige kennt die Probleme eines Messprinzips und damit eines Messverfahrens und kann daran orientiert auch die richtigen Fragen stellen. Nur diese Fragen bringen den vom Verkehrssünder beauftragten Anwalt auf den richtigen Weg bei der Suche nach Antworten. Die vom Sachverständigen vorgegebene Fehleranalyse bildet dabei die Basis für die richtigen und Ziel führenden  Beweisanträge.

Die Frage nach einem korrekten Messergebnis kann der Verteidiger daher nicht ohne einen Sachverständigen beantworten.

Ein Gerichtsverfahren wird auf einer völlig anderen Grundlage geführt, wenn schon zu Beginn ein Gutachten vorliegt. Dieses bringt einen wertvollen Vorsprung.  Es gibt im Verkehrsrechts-Verfahren oftmals technische Dinge, die für einen Nicht-Wissenschaftler schwer nachvollziehbar sind. Wenn dem Verteidiger aber etwas unklar ist, werden Verfahren zäh, unberechenbar und kosten Zeit und Geld. Warum den Unwägbarkeiten des Gerichtsverfahrens weitere selbst gemachte hinzufügen?

Irren ist menschlich und manchmal sogar technisch.

Fehler lauern überall. Das standardisierte Messverfahren wird nicht immer fachgerecht durchgeführt oder die technischen Voraussetzungen dafür sind nicht gegeben. Sachverständige schauen akribisch genau hin und finden heraus, wenn etwas nicht zusammen passt. Denn warum sollen fehlerhafte Verfahren zur Verurteilung führen?

Wenn ein Gericht sieht, dass bekannte Gutachter das Gutachten erstellt haben, wird das Verfahren immer öfter direkt eingestellt.. Wenn ein Verfahren aber erst einmal ganz anders läuft als erwünscht, kann es für das Gutachten zu spät sein.  Wissen um den tatsächlichen Sachverhalt sollte also  möglichst früh vorhanden sein, damit das Verfahren gleich richtig läuft.

Bei schwerwiegenden Fällen sollten Betroffene auf alle Fälle auf einem Gutachten bestehen. Auch dann wenn der Anwalt meint, man könne sich diese Kosten sparen, da er alles im Griff habe.

Neuerdings machen Versicherungen Hetze gegen neutrale Gutachten und schüchtern damit Anwälte und ihre Mandanten ein. Seit 2006 erstellt das hier zitierte Gutachterbüro mit dem die von uns empfohlenen Rechtsanwälte kooperieren, jedes Jahr Tausende von Gutachten und beobachtet, wie sehr diese nicht nur die Rechtsprechung, sondern das ganze Verfahren beeinflussen. Das gibt diesem Gutachterbüro eine breite Brust, denn dort weis man, dass Anwälte immer im Vorteil sind, wenn sie bereits zu Beginn des Verfahrens ein unabhängiges Gutachten beauftragen.

Rechtsschutz-Versicherungs-Papierkram-Ärger?

Absolute Unabhängigkeit und das besonderes technische Know How haben dieses Gutachterbüro  und seine Arbeit auch bei Versicherungen großen Respekt eingebracht. Manchmal verhalten diese sich gerade Mandanten gegenüber kompliziert, schwerfällig oder gar starrköpfig, weil sie naturgemäß nur ungern Kosten ausgelöst sehen.

Rechtsschutzversicherer versuchen immer häufiger ihre vereinbarte Leistungspflicht zu schmälern oder zu umgehen: Weisung, Deckelung, Ablehnung, Abstimmung, Verzögerung. Die Schlagwörter der Argumentation sind immer wieder die Gleichung. Eines hat jedoch auch das LG Wuppertal (Az.:26 Qs 214/17) kürzlich noch einmal eindeutig klar gestellt:

„die Beauftragung des Privatsachverständigen pp. bereits mit Zustellung des Bußgeldbescheides für die Betroffene notwendig erscheinen durfte. Dies findet seine Rechtfertigung darin, dass der Verteidiger mangels eigener technischer Sachkunde [...] anderweitig nicht in der Lage gewesen wäre, konkrete Anhaltspunkte für eine Fehlerhaftigkeit der Messanlage zu begründen.“ Das bedeutet, dass ohne eine unabhängige sachverständige Unterstützung die effektive Verteidigung in OWi-Sachen nicht mehr möglich ist.

Eine Versicherung meinte, die Gutachten seien ihr Geld nicht wert. Nach 65 allesamt von diesem Gutachterbüro gewonnenen Prozessen hat die Versicherung nun ihre Meinung geändert. Diese Gutachter  stecken nicht zurück, wenn sie wissen, dass sie im Recht sind. Wenn notwendig, stehen sie Betroffenen auch zur Ortsbesichtigung oder vor Gericht zur Verfügung.

Betroffene sollten also auch bei der Wahl des Gutachters Vorsicht walten lassen.

Das vom UTR |Umwelt|Technik|Recht| e.V. empfohlene Gutachterbüro hat nach 20.000 Vorgängen einen hohen Coolness-Faktor. Diese Sachverständigen haben fast alles schon gesehen und gehört, in den letzten Jahren sogar selbstständig Fehlerquellen aufgedeckt, wo niemand sie vermutet hatte. Das macht sie besonders selbstbewusst. Dem Urteil dieses Sachverständigenbüro können betroffene Verkehrssünder vertrauen, zunehmend tun das Verkehrsrichter auch.

Was bietet das vom UTR empfohlene Gutachterbüro dem Rechtsanwalt und seinem Mandanten?

  • Leistung auf dem neuesten technischen Stand durch eigene Forschung
  • eigene herstellerunabhängige Auswertungen
  • keine durch Rationalisierungsabkommen beeinflussten oder abgespeckte Gutachten
  • ergänzende Stellungnahmen, bis der Tatvorwurf ausermittelt ist
  • Abrechnung mit den Versicherern
  • In den meisten Fällen haben diese Gutachter eine Lösung des Problems.

Übrigens….

Der Verfassungsgerichtshof des Saarlandes hat entschieden dass Rohmessdaten abgespeichert werden müssen. (Lv 7-17 vom 05.07.2019)   Die Ergebnisse des Messverfahrens mit dem Messgerät Traffistar S 350 seien wegen der fehlenden Speicherung der Rohmessdaten und der daraus folgenden verfassungswidrigen Beschränkung des Rechts auf eine wirksame Verteidigung unverwertbar.

Der Saarländische Verfassungsgerichtshof hat also in seiner wegweisenden Entscheidung gesagt: „ohne dass ein Betroffener die ihm vorgeworfenen Messung auf Richtigkeit prüfen kann, kann es kein faires Verfahren im Sinne des Rechtsstaatsprinzips geben“.

Aber Achtung: 

Die standardisierten Messverfahren haben vor Gericht weiterhin Bestand. Die Gerichte können diese Messverfahren nun aber nicht mehr per Definition als fehlerfrei betrachten. Damit zeigt sich für alle Betroffenen, wie wichtig es ist, sich dagegen zu wehren.

Die spannende Frage ist nunmehr,

welche Auswirkungen das Urteil des Saarländischen Verfassungsgerichtshofs auf die vielen im Land verteilten NOx-Messstellen hat. Die Landesanstalt LANUV in Nordrhein-Westfalen, die für die Zertifizierung der Messstellen Deutschland zuständig ist, gibt in ihren Prüfberichten die Toleranz von 15 Prozent an. Dies bedeutet, dass es messtechnisch unmöglich ist, zu sagen ob 34, 40 oder 46 Mikrogramm NO2 pro Kubikmeter Luft vorhanden sind.

Wer von Fahrverboten oder Bußgeldern betroffen ist, die aufgrund solcher Messungen verhängt werden,
sollte sich nun im gerichtlichen Verfahren auf das Urteil des Verfassungsgerichtshofs des Saarlandes berufen können. Denn „ohne dass ein Betroffener die Messung auf Richtigkeit prüfen kann, kann es kein faires Verfahren im Sinne des Rechtsstaatsprinzips geben“.

Bei dem UTR |Umwelt|Technik|Recht| e.V. wird die Meinung vertreten,

dass es keinen Unterschied macht, ob die Fahrzeuggeschwindigkeit, oder an zweifelhaft aufgestellten Messstellen CO2 gemessen wird. In beiden Fällen haben die Betroffenen Anspruch auf ein faires Verfahren im Sinne des Rechtsstaatsprinzips. Eine verfassungswidrige Beschränkung des Rechts auf eine wirksame Verteidigung, durch die Verweigerung der Prüfung der Messdaten auf Richtigkeit, sollte nicht hingenommen werden.

„Es bleibt abzuwarten, ob und wie die Richtigkeit der Messung eines Nichts in der Luft überhaupt nachvollziehbar plausibel dokumentiert werden kann“, sagt Horst Roosen, Vorstand des UTR e.V.

Betroffene Autofahrer, die über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, können den UTR e.V. einschalten. Zur juristischen und technischen Begründung der entsprechenden Anträge stehen die entsprechenden Experten gerne zur Verfügung.

Wer über keine Rechtsschutzversicherung verfügt, sollte trotzdem den UTR e.V. kontaktieren. Die mit dem UTR e.V. verbundenen Rechtsanwälte helfen Betroffenen in einer kostenlosen Erstbewertung festzustellen, welcher Schritt in dem speziellen Einzelfall, für den Mandanten als der wirtschaftlich sinnvollste erscheint. Einfach per E-Mail melden.

UTR |Umwelt|Technik|Recht| e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
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Telefon 06071- 9816811
Telefax 06071- 9816829
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